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Antworten von Fritz Kuhn auf die Fragen der Kommunalen Stadtwerke e.V.
Stuttgart, 06.09.2012
1. Frage
Man muss nach meiner Überzeugung zweigleisig fahren. Auf der einen Seite die schnelle Umsetzung des Programms SEE, welches die Energieströme und Einsparpotentiale auf die einzelnen Stadtteile runterbrechen und feststellen soll. So wird es ermöglicht, zielgenaue Strategien zu fahren. Man könnte daraus ja auch energetische Sanierungsgebiete festlegen, mit Zielen und Maßnahmen, die über die bisherigen Sanierungsgebiete hinausgehen.
Auf der anderen Seite müssen wir schon jetzt loslegen mit Energieeinsparung und Energieeffizienz. Die Potentiale in diesem Bereich sind ja bekannt. Auch der Ausbau von gasbetriebenen Mikrokraftwerken kann jetzt schon begonnen werden. Die SWS könnten bei Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung als Dienstleister auftreten, die ein Contractingmodell zur KWK oder zur energetischen Sanierung anbieten, auch in Verbindung mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart.
Ich möchte Stuttgart zum Vorreiter für Einsparung und Effizienz machen. Jede Kilowattstunde Strom, die wir nicht verbrauchen, muss nicht erzeugt, verteilt und gespeichert werden.
2. Frage
Klar war die Zeit knapp. Dennoch ist es zu begrüßen, dass der Beteiligungsprozess noch stattgefunden hat. Ich werde als Oberbürgermeister bei wichtigen Vorhaben der Stadt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger früher ansetzen, nämlich dann, wenn noch keine Entscheidungen oder Vorentscheidungen getroffen sind. Bürgerbeteiligung ohne ausreichende Zeit funktioniert nicht. Wenn es zu Bürgerentscheiden kommt, dann müssten es Entscheide über Alternativen sein. Alternativen, die mit der gleichen Planungstiefe dargestellt sind.
3. Frage
Soweit ich informiert bin, hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung nicht unter Zeitdruck entschieden und in Kenntnis der Entscheidungsgrundlage.
Die jetzige Klausel wurde von Becker/Büttner/Held als rechtssicher eingestuft. Jedoch hat der Gemeinderat einstimmig die Forderung nach einer für die Stadt noch günstigeren Klausel aufgestellt, so dass die Bewerber diese Verbesserungen abgeben können. Damit wird die rechtliche Angreifbarkeit umschifft, da ein Bewerber seinen eigenen Vorschlag nicht beklagen wird.
Selbstverständlich werde ich die Unterlagen mit dem Bundeskartellamt und auch mit der Landeskartellbehörde noch einmal abstimmen. Insbesondere den Teil, der die reine Konzession betrifft.
4. Frage
Der Gemeinderat und die Verwaltung sind schon in diesem Sinne tätig, indem sie die Wasserpreiserhöhung der Landeskartellbehörde zur Prüfung übergeben haben. In diesem Verfahren muss nachgewiesen werden, aus welchen Gründen der Wasserpreis erhöht werden soll.
Bei der Umwandlung der Wasserversorgung durch die Stadt Stuttgart muss der Wasserpreis eh neu kalkuliert und damit überprüft werden.
5. Frage
Dass ich als Oberbürgermeister die Interessen der Stadt Stuttgart und ihrer Bürgerinnen und Bürger vertreten werde, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der Gemeinderat kann dem OB für solche Zweckverbandssitzungen keine direkten Weisungen erteilen. Der Gemeinderat kann allerdings ein Votum abgeben, wobei der Oberbürgermeister, bei Abweichung von diesem Votum, dem Gemeinderat den Sachverhalt und die Gründe rechtzeitig mitzuteilen hätte.
Wichtig ist natürlich, dass die Stadt wieder an Stelle der EnBW Mitglied in den Wasserzweckverbänden wird.
6. Frage
Es gab ja schon Gespräche zwischen den Arbeitnehmervertretern der EnBW und den Fraktionen. Diese Gespräche sind unmittelbar nach der OB-Wahl fortzusetzen. Wenn die Konzessionsentscheidungen gefallen sind, wird man dann klare Vereinbarungen für den Betriebsübergang treffen müssen. Klar ist, dass wir dabei sozialverträgliche Übergangsregelungen brauchen. Das werden die Verhandlungen ergeben.
7. Frage
Für mich ist es selbstverständlich, dass die Stadt bzw. die SWS jeden in Frage kommenden Kooperationspartner prüfen muss, ehe es zu Entscheidungen kommt. Mit black-box-Partnern kooperiert man nicht. Mit den beiden Geschäftsführern der SWS hat man auch zwei Fachleute, die sich sehr gut im kaufmännischen als auch im Energiebereich auskennen.
Interviews mit dem OB-Kandidaten Fritz Kuhn
Stuttgarter Zeitung, 14.02.2012: Interview mit Fritz Kuhn „Begreifen, was die Leute umtreibt“
Auszug:
StZ: Die Stadtwerke sind auf dem Weg. Welche Haltung nehmen Sie in dieser Frage ein?
Fritz Kuhn: Die Grünen sind immer für dezentral verantwortete Stadtwerke in kommunaler Hand gewesen. Andererseits ist nun die EnBW dank der gnädigen Mithilfe von Herrn Mappus im Spiel, ein Konzern, in dem das Land eine wesentliche Rolle spielt. Da wird man abwägen müssen. Generell habe ich in der Energieversorgung einen dezentralen Ansatz. Aber die EnBW wird ja auch gerade zu einem Konzern neu aufgestellt, der dezentraler denkt und agiert. Nach S 21 steht dieses Thema bei mir ganz oben auf der Liste.
Presseerklärungen
Donnerstag, 19. 04.2012:
Zur Frage der künftigen Energieversorgung (Strom- und Gasnetze) erklärte Fritz Kuhn, MdB und Kandidat für die OB-Wahlen in Stuttgart am 7. Oktober:
„Gemeinsam sollte Gegner und Befürworter jetzt eine Lehre aus Stuttgart 21 ziehen:
Bei wichtigen Infrastrukturprojekten der Stadt Stuttgart, müssen in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger gehört und beteiligt werden, ehe es zu einer abschließenden Entscheidung kommt.
Die Frage der Zukunft unserer Stuttgarter Strom- und Gasnetze nach dem Auslaufen der Konzessionsverträge ist ein solches Projekt, das einer Bürgerbeteiligung bedarf. Es geht schließlich um existenzielle Fragen der Energiesicherheit und die zukunftsfähige Gestaltung der Stuttgarter Netze. Wir brauchen eine Antwort darauf, wie die Stadt Stuttgart die Energiewende ohne Atom und Kohle schaffen kann.
Ohne Zweifel gibt es bei der Neugestaltung der Energienetze komplizierte rechtliche Fragen, die auch schon die jeweiligen Ausschreibungen der Konzessionen betreffen. Die Komplexität und die Vielschichtigkeit der Konzessionsvergabe und der Versorgungsnetze sind jedoch keine Hinderungsgründe, um mit den Bürgerinnen und Bürgern diese Sachverhalte nachvollziehbar zu erörtern.
Aus diesen Gründen schlage ich das folgende Verfahren vor:
1.
Zunächst wird in einem von neutraler Seite moderierten, offenen Bürgerbeteiligungsverfahren geklärt, welche verschiedenen Vorschläge es für die künftige Netzbetreiberschaft und den künftigen Netzbesitz gibt. Die bisherigen Gutachten und Stellungnahmen im Gemeinderat sind ebenso grundlegend für dieses Verfahren, als die Vorschläge von Bürgerinitiativen.
In diesem Verfahren sollen die Verschiedenen Varianten innerhalb der rechtlichen und vertraglichen Grenzen erörtert werden, mit dem Ziel sich zu verständigen bzw. die Dissense begründet offen zu legen.
Die verschiedenen zu diskutierenden Alternativen einer Netzgesellschaft sind mindestens:
- Stadt Stuttgart zu 100%
- Stadt Stuttgart mit mind. 51% und sonstiger Partner
- Stadt Stuttgart mit mind. 51% und EnBW.
2.
In dem Bürgerbeteiligungsverfahren soll eine Einigung erzielt werden. Gelingt dies nicht, so soll die Stadt ein Verfahren vorlegen, welches rechtlich verbindlich ermöglicht, über die zwei wichtigsten im Beteiligungsverfahren aufgearbeiteten gleichwertigen Alternativen, durch die Bürgerschaft abstimmen zu lassen. Gleichwertig heißt, dass die Lösungsvorschläge auf gleicher Augenhöhe zu präsentieren sind.
Demokratie besteht in der Entscheidung vor echten Alternativen. Es ist ein Zeichen starker und souveräner Führung, wenn man diese Alternativen ausarbeitet, transparent offen legt und dann entscheidet. Der Satz „Dazu gibt es keine Alternative“, ist kein Satz guter Demokraten.
Selbstverständlich wird ein Oberbürgermeister rechtzeitig seine Meinung zum Ausdruck bringen, welcher der Alternativen er für richtig hält und warum. Er muss dies ja nicht erst am Freitag Abend vor der Bürgerabstimmung mit einer
Hochglanzbroschüre tun.“
Fritz Kuhn, MdB
Hauptstätter Str. 57
70173 Stuttgart
T 0711-66481061
F 0711-66481062
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