Anträge und Anfragen
der Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat
Nr. 133/2016 - Antrag vom 26.04.2016
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
DIVEST NOW!
Dekarbonisierung städtischer Finanzanlagen – Städtische Anlagerichtlinien anpassen (25 KB)
Nr. 121/2016 - Antrag vom 19.04.2016
SPD-Gemeinderatsfraktion
Energiekonzept (23 KB)
Nr. 75/2016 - Antrag vom 08.03.2016
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Gesamtstrategie Fernwärmeversorgung
Welches Heizkraftwerk Gaisburg beflügelt die urbane Energiewende? (36 KB)
Nr. 64/2016 - Antrag vom 01.03.2016
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Kraft-Wärme-Kopplung für das ehemalige SSB-Depot im Stuttgarter Osten (23 KB)
Nr. 301/2015 - Antrag vom 24.08.2015
CDU-Gemeinderatsfraktion
Alternativen zur Windkraft im Tauschwald – wo bleibt die vom Oberbürgermeister versprochene Alternative – der „Plan B“? (24 kB)
Nr. 207/2015 - Antrag vom 19.06.2015
SPD-Gemeinderatsfraktion
Energiekonzept für Stuttgart - Zukunft der Fernwärme (22 kB)
Stellungnahme zum Antrag 207/2015, offen
Nr. 191/2015 - Antrag vom 12.06.2015
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart
Weitere Vorschläge für die Umsetzung (29 kB)
Stellungnahme zum Antrag 191/2015, offen
Nr. 172/2015 - Antrag vom 22.05.2015
CDU-Gemeinderatsfraktion
„Energiekonzept Stuttgart - Urbanisierung der Energiewende“ – mit einigen
entscheidenden Veränderungen am Konzept des Oberbürgermeisters kann es
ein Erfolg werden. (35 kB)
Stellungnahme zum Antrag 172/2015, offen
Nr. 164/2015 - Antrag vom 20.05.2015
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart
Ein junges Unternehmen bekannt machen (20 kB)
Stellungnahme zum Antrag 164/2015, offen
Nr. 66/2015 - Antrag vom 04.03.2015
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Urbane Energiewende (37 kB)
Stellungnahme zum Antrag 66/2015, offen
Nr. 303/2014 - Anfrage vom 20.10.2014
SPD-Gemeinderatsfraktion
Energiekonzept für Stuttgart (17 kB)
Stellungnahme zur Anfrage 303/2014, offen
Nr. 298/2014 - Antrag vom 13.10.2014
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Aufnahme der Stadt Stuttgart als Mitglied in den Zweckverbänden Bodensee-
Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) (33 kB)
Stellungnahme zum Antrag 298/2014, offen
Nr. 277/2014 - Antrag und Anfrage vom 06.10.2014
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Herausgabeklage vor LG Stuttgart – EnBW-Lagebericht: nicht verbindlich? (37 kB)
Stellungnahme zum Antrag 277/2014, offen
Nr. 278/2014 - Antrag vom 06.10.2014
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Öffentliches Dienstleistungs- und Vergabewesen vor Freihandelsabkommen
TTIP / TISA / CETA schützen (36 kB)
- Anhang Beschluss Deutscher Städtetag (18 kB)
- Erläuterungen TTIP CETA TISA (57 kB)
Stellungnahme zum Antrag 278/2014, 04.12.2014 (17 kB)
Nr. 271/2014 - Antrag vom 02.10.2014
FDP-Gemeinderatsfraktion
Windpark Bad Hersfeld - negativer Auswuchs der Energiewende? (16 kB)
Beantwortung der Anfrage 271/2014, offen
Nr. 232/2014 - Antrag vom 10.09.2014
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Gutachterliche Bewertung der Stuttgarter Trinkwasserversorgung (42 kB)
Stellungnahme zum Antrag 232/2014, offen
Nr. 194/2014 - Antrag vom 09.07.2014
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Formulierungserweiterung der GRDrs 474/2014
"Resolution: Kein Fracking auf dem Gebiet der LHS" (30 kB)
Stellungnahme zum Antrag 194/2014, 17.07.2014
Erl. im GR am 17.07.2014 Nr. 149
Nr. 153/2014 - Antrag vom 06.05.2014
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Resolution: Stuttgart fordert Fracking-Verbot (20 kB)
Stellungnahme zum Antrag 153/2014, offen
Nr. 59/2014 - Anfrage vom 19.02.2014
CDU-Gemeinderatsfraktion
Neckarpark – Die Weiterentwicklung der aktuellen Machbarkeitsstudie kann
Grundlage zur Erreichung der ursprünglichen gemeinsamen Ziele sein (19 kB)
Beantwortung der Anfrage 59/2014, offen
Nr. 49/2014 - Anfrage vom 14.02.2014
CDU-Gemeinderatsfraktion
Stadt soll bei Elektromobilität Flagge zeigen (15 kB)
Beantwortung der Anfrage 49/2014, offen
Nr. 8/2014 - Anfrage vom 24.01.2014
Kotz Alexander (CDU), Hill Philipp (CDU)
Aktuelle Beschlüssse der Bundesregierung zur Novellierung der Ökostromförderung – welche Auswirkungen hätte dies für die Stadt und unsere Stadtwerke? (25 kB)
Beantwortung der Anfrage 8/2014, offen
Nr. 1002/2013 - Haushaltsantrag vom 19.12.2013
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion,
FDP-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Haushalt 2014/15
Finanzierung des Haushalts - 3. Lesung (16 kB)
Nr. 968/2013 - Haushaltsantrag vom 05.12.2013
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Stuttgart – Stadt der ökologischen Nachhaltigkeit II (34 kB)
Nr. 961/2013 - Antrag vom 29.11.2013
CDU-Gemeinderatsfraktion
RUNDER TISCH ELEKTROMOBILITÄT
Für mehr umweltschonenden Individualverkehr in Stadt und Region (25 kB)
Stellungnahme zum Antrag 961/2013, offen
Nr. 813/2013 - Haushaltsantrag vom 21.10.2013
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Leitantrag: Stuttgart – Stadt der ökologischen Nachhaltigkeit (34 kB)
Nr. 808/2013 - Haushaltsantrag vom 21.10.2013
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Leitantrag Demokratie:
Transparenz, Öffentliche Kontrolle und Beteiligungsrechte ausbauen. (32 kB)
Nr. 611/2013 - Haushaltsantrag vom 18.10.2013
SPD-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2014/2015 Der Rückkauf der Wasserversorgung ist richtig. Dies muss aber auch richtig gemacht werden. (14 kB)
Nr. 608/2013 - Haushaltsantrag vom 18.10.2013
SPD-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2014/2015 Klimaschutz ist notwendig
Platz BHH: 51 (11 kB)
Nr. 536/2013 - Haushaltsantrag vom 21.10.2013
CDU-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Stadtinternes Contracting – ein Erfolgsmodell fortführen und ausbauen (11 kB)
Nr. 449/2013 - Haushaltsantrag vom 22.10.2013
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 25
Partizipierende Planungs- und Beteiligungsprozesse (14 kB)
Nr. 430/2013 - Haushaltsantrag vom 22.10.2013
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 06
Energie: Einsparen und sauber erzeugen (14 kB)
Nr. 417/2013 - Antrag vom 14.10.2013
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Windkraftvorranggebiet S-02 "Tauschwald/Steinstraße" (16 kB)
Stellungnahme zum Antrag 417/2013, 15.10.2013
Erl. im UTA am 15.10.2013 Nr. 460
Nr. 381/2013 - Antrag vom 13.09.2013
CDU-Gemeinderatsfraktion
Elektromobilität voranbringen durch die Schaffung von mehr Anreizen (14 kB)
Stellungnahme zum Antrag 381/2013, offen
Nr. 230/2013 - Antrag vom 23.05.2013
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Energiewende in Stuttgart
Wie geht es weiter mit den Standorten der Windenergie (13 kB)
Stellungnahme zum Antrag 291/2013, 25.06.2013
Erl. im UTA am 25.06.2013 Nr. 236
Nr. 440/2012 - Antrag vom 18.12.2012
SPD-Gemeinderatsfraktion
Gefährdet "Fracking" die Trinkwasserversorgung von Stuttgart? (18 kB)
Stellungnahme zum Antrag 440/2012, 22.01.2013
Zur Beurteilung des Antrags müssen nicht-städtische Stellen beteiligt werden. Die Bearbeitung wird deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, kann der Bericht erfolgen (voraussichtlich im März 2013).
Stellungnahme zum Antrag 440/2012, 07.05.2013 (21 kB)
Anlage: Beschluss des Bundesrates Drs. 754/2012 vom 01.02.2013 (20 kB)
Nr. 435/2012 - Antrag vom 14.12.2012
CDU-Gemeinderatsfraktion
Energiewende in Stuttgart – aber bitte koordiniert und dadurch erfolgreich! (15 kB)
Zwischennachricht zum Antrag 435/2012, 08.02.2013
Die erforderliche Abstimmung zwischen allen Beteiligten ist im Gang.
Die Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Technik ist für März 2013
vorgesehen.
Stellungnahme zum Antrag 435/2012, 30.04.2013 (11 kB)
Erl. im UTA am 30.04.13 Nr. 181
Nr. 47/2012 - Antrag vom 16.02.2012
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Bioabfall-Vergärungsanlage Stuttgart
Wichtigen Baustein zur Energiewende in Stuttgart gut planen, um Akzeptanz
zu erzielen (17 kB)
Anhang Bioabfall-Vergärungsanlage Stuttgart (50 kB)
Stellungnahme zum Antrag 47/2012, 10.05.2012 (7 kB)
Erl. im GR am 10.05.2012 Nr. 74
Nr. 852/2011 - Haushaltsantrag vom 23.11.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
ÖPNV verbessern – VEK und KLIKS umsetzen (12 kB)
Nr. 850/2011 - Antrag vom 22.11.2011
SPD-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Initiatorin und Miteigentümerin der "Kommunalen Netzgesellschaft Baden-Württemberg" (25 kB)
Stellungnahme zum Antrag 850/2011, 26.09.2012 (14 kB)
Nr. 781/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Intracting-Modell mit mehr Ressourcen ausstatten (11 kB)
Nr. 780/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Ämterübergreifende Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen (11 kB)
Nr. 779/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Solardachbörse als Erfolgsmodell fortführen (11 kB)
Nr. 777/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Blockheizkraftwerk im Klärwerk Mühlhausen errichten (11 kB)
Nr. 776/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Pauschale Erhöhung der Planungsmittel für informelle
Bürgerbeteiligungsprozesse (12 kB)
Nr. 712/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Sozialbindung der Stadtwerke und Bestellung eines Energiebeirats (13 kB)
Nr. 626/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2012/2013
Neustrukturierung und Aufwertung Energiesparprogramm für Wohnraum
(EBZ) (12 kB)
Nr. 516/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SPD-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2012/2013
Zukunftsaufgabe Klima und Umwelt
BürgerHH Ranking Nr. 71, Solaranlagen
Nr. 79, Energetische Schulhaus-Sanierung
Nr. 84, Strategie für die gesamte Stadt (14 kB)
Nr. 513/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
SPD-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2012/2013
Die Verwaltungsspitze hat sich nicht getraut...
BürgerHH Ranking Nr. 65, Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umstellen (18 kB)
Nr. 392/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2012/13 Antrag Nr. 16
Investitionen in den Wohnungsbau und Energiesparprogramm (12 kB)
Nr. 391/2011 - Haushaltsantrag vom 18.10.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Haushalt 2012/13 Antrag Nr. 15
Energiesparen und Klimaschutz (15 kB)
Nr. 356/2011 - Antrag vom 26.09.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Stuttgart holt die städtischen Anteile bei den Zweckverbänden Landes- und Bodensee-Wasserversorgung zurück (15 kB)
Stellungnahme zum Antrag 356/2011, 09.11.2011 (10 kB)
Nr. 354/2011 - Antrag vom 23.09.2011
Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Currle Fritz (CDU)
Geothermie-Nutzung attraktiv halten (14 kB)
Stellungnahme zum Antrag 354/2011, 11.11.2011 (11 kB)
Nr. 336/2011 - Antrag vom 07.09.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Energieeinsparung forcieren
- von EU-Programmen nachhaltig profitieren
- Stuttgart als innovative Stadt der umweltfreundlichen Mobilität stärken (15 kB)
Stellungnahme zum Antrag 336/2011, 14.10.2011 (7 kB)
Nr. 334/2011 - Antrag vom 07.09.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Stadtinternes Contracting
Auch weiterhin Erfolgsmodell der Energieeinsparung (14 kB)
Stellungnahme zum Antrag 334/2011, 14.10.2011 (8 kB)
Nr. 315/2011 - Antrag vom 28.07.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Biogas als regenerativen Energieträger optimal nutzen (72 kB)
Stellungnahme zum Antrag 315/2011, 24.01.2012 (7 kB)
Nr. 310/2011 - Antrag vom 27.07.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart GmbH zum Zweiten (81 kB)
Stellungnahme zum Antrag 310/2011, 22.09.2011 (10 kB)
Nr. 309/2011 - Antrag vom 27.07.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart GmbH zum Ersten (80 kB)
Stellungnahme zum Antrag 309/2011, 30.09.2011 (7 kB)
Nr. 291/2011 - Anfrage vom 22.07.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart (71 kB)
Stellungnahme zum Anfrage 291/2011, 30.09.2011 (10 kB)
Nr. 246/2011 - Antrag vom 14.06.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Mobilität heute und morgen – die Vision 2030
Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (98 kB)
Stellungnahme zum Antrag 246/2011, 14.06.2011
Der Teil 1 des Antrags beinhaltet verschiedene Fragen, zu deren Beantwortung mehrere Referate beteiligt werden müssen. Die Beantwortung der Fragen des Antrags wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die vorgeschlagenen Änderungen zum Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK) aus Teil 2 des Antrags werden analog der im Beteiligungsprozess zum VEK eingegangenen Stellungsnahmen und Anregungen behandelt und werden wie diese vor der Beschlussfassung des VEK dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 243/2011 - Antrag vom 10.06.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Förderprogramm für energetische Sanierungen anpassen und dadurch attraktiv halten – Weiter auf dem Weg zur größeren Energieeffizienz in Stuttgart (71 kB)
Stellungnahme zum Antrag 243/2011, 29.06.2011 (5 kB)
Nr. 233/2011 - Antrag vom 30.05.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Förderung von energetischen Sanierungen in Stuttgart – aber bitte nicht ohne notwendiges Wissen (73 kB)
Stellungnahme zum Antrag 233/2011, 29.06.2011 (8 kB)
Nr. 223/2011 - Anfrage vom 24.05.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke für Stuttgart – mit kühlem Kopf die richtigen Entscheidungen treffen
Energieeinsparung ist der ökologisch beste Ansatz! (75 kB)
Stellungnahme zum Antrag 223/2011, 24.05.2011 (5 kB)
Nr. 221/2011 - Antrag vom 23.05.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung –
Klarheit und Rechtssicherheit von Anfang an! (69 kB)
Stellungnahme zum Antrag 221/2011, 26.05.2011 (5 kB)
Nr. 195/2011 - Anfrage vom 13.05.2011
FDP-Gemeinderatsfraktion
Gründung von Stadtwerken (71 kB)
Stellungnahme zum Antrag 195/2011, 24.05.2011 (9 kB)
Nr. 181/2011 - Antrag vom 06.05.2011
SPD-Gemeinderatsfraktion
Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung (14 kB)
Stellungnahme zum Antrag 181/2011, 24.05.2001 (8 kB)
Nr. 172/2011 - Antrag vom 28.04.2011
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Sicherung der Energieversorgung von Haushalten (75 kB)
Stellungnahme zum Antrag 172/2011, 10.06.2011 (6 kB)
Nr. 165/2011 - Anfrage vom 20.04.2011
CDU-Gemeinderatsfraktion
Entwicklung und Bau von Elektromobilität in Stuttgart (75 kB)
Stellungnahme zum Antrag 165/2011, 13.05.2011 (6 kB)
Nr. 123/2011 - Anfrage vom 24.03.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Engeriesparen als "schwäbische" Lösung für den Klimaschutz! (80 kB)
Stellungnahme zum Antrag 123/2011, 23.05.2011 (5 kB)
Nr. 122/2011 - Anfrage vom 24.03.2011
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Einstieg in erneuerbare Energie - wenn nicht jetzt, wann dann? (113 kB)
Stellungnahme zum Antrag 122/2011, 25.05.2011 (10 kB)
Nr. 103/2011 - Antrag vom 04.03.2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Kommunale Stadtwerke: Wer verhandelt hier mit wem? (17 kB)
Die Gründung neuer kommunaler Stadtwerke wird im Gemeinderat seit einem Jahr diskutiert und vorbereitet. Im April 2011 soll die Verwaltung einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und den Ablauf der Verhandlungen mit dem Ziel neuer Stadtwerke vorlegen. Einen Gemeinde-ratsbeschluss, welches genaue Ziel die Verhandlungen mit der EnBW haben sollen, gibt es noch nicht. Am 17. Februar 2011 wurde zudem im Bundesanzeiger das Ende der Konzessionsverträge in Stuttgart angekündigt und veröffentlicht. Eine einfache Verlängerung der Konzessionsverträge mit dem bisherigen Konzessionsnehmer ist daher ausgeschlossen. Verhandlungen wären auch ein Verstoß gegen das europäische Vergaberecht. Jetzt ist aber im Geschäftsbericht der EnBW 2010 vom 24.2.2011 auf Seite 95 Folgendes zu lesen:
„Bis zum Jahr 2014 laufen im Netzgebiet der EnBW und ihrer wesentlichen Beteiligungen rund 300 Strom- und Gaskonzessionsverträge aus und stehen zur Neuverhandlung an. Die für uns hierbei wesentlichen Konzessionen stellen die des Neckar-Elektrizitäts-Verbands (NEV) sowie die der Stadt Stuttgart dar. Wir befinden uns derzeit in intensiven Verhandlungen mit beiden Konzessionspartnern und streben weiterhin eine nachhaltige Weiterführung der konstruktiven Zusammenarbeit an.“
Einen Verhandlungsauftrag vom Gemeinderat für die Stadt, insbesondere einen intensiven, mit dem Ziel, die Geschäftsbeziehungen wie bisher weiter zu führen, gibt es nicht.
Wir fragen daher an – und bitten um eine Antwort vor der nächsten Sitzung des Unterausschusses Stadtwerke:
- Führt die Verwaltung Verhandlungen oder Gespräche zur Weiterführung der Geschäftsbeziehungen im Bereich der Energie- und Trinkwasserversorgung?
- Wenn ja, wer führte wann diese Verhandlungen, und welche Themen wurden verhandelt?
- Welche Konsequenzen hätten solche Verhandlungen im Hinblick auf das europäische Vergaberecht?
Stellungnahme zum Antrag 103/2011, 14.03.2011 (8 kB)
1. Die Verwaltung führt weder offene noch geheime Verhandlungen mit der EnBW im Bereich der Energie- und Trinkwasserversorgung. Insoweit erledigt sich die Beantwortung der weiteren Fragen.
2. Die EnBW hat in einer Pressemitteilung vom 8. März 2011 erklärt, dass aufgrund eines redaktionellen Versehens der zitierte Absatz aus dem Geschäftsbericht der EnBW fehlerhaft ist. Sie bittet dies zu entschuldigen und stellt klar, dass es derzeit keine Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart gibt.
Laut EnBW müsste der Absatz wie folgt lauten:
„….Die für uns hierbei wesentlichen Konzessionen stellen die Konzessionen im Bereich des Neckar-Elektrizitäts-Verbands (NEV) sowie der Stadt Stuttgart dar. Wir befinden uns derzeit in intensiven Verhandlungen mit weiteren Konzessionspartnern und streben weiterhin eine nachhaltige Weiterführung der konstruktiven Zusammenarbeit an. …..“
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 378/2010 - Antrag vom 13.12.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Stuttgarter Stadtwerk in Sicht
Die EnBW Regional AG Stuttgart wird das kommunale Stadtwerk (79 kB)
Durch den Ausstieg der Electricité de France (EdF) bei der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) und den Einstieg des Landes Baden-Württemberg bei der EnBW ändert sich Grundlegendes beim größten Energieversorger im Land. Die Privatisierung durch die CDU unter Ministerpräsident Teufel wird rückgängig gemacht. Wie viel dies den Steuerzahler unterm Strich kosten wird, wird sich erst zeigen. Die EnBW AG ist jetzt fast komplett wieder in öffentlicher Hand.
Für die Kommunen in Baden-Württemberg kann dies eine erfreuliche Nachricht sein. Viele von ihnen verhandeln gerade über die Neuregelung der Konzessionsverträge oder über Netzgesellschaften. Ob sich das Land gegenüber den Kommunen anders verhält als die EnBW mit der EDF im Boot wird sich erst zeigen. Bereits nach drei Jahren soll das Unternehmen wieder in private Hände verkauft werden.
Die Stadt könnte ein Paket Aktien vom Land erwerben, wie von Ministerpräsident Mappus angeboten, und wäre dann wieder stolzer Besitzer mehrerer Atomkraftwerke. Daran haben wir kein Interesse. Doch mit dieser Landesregierung ist die Veränderung der Geschäftspolitik weg vom Atom hin zu regenerativer Energieerzeugung nicht zu erwarten.
Aber wir haben ein Interesse, die Stuttgarter Teile der EnBW in die Kommunen zu bekommen. Das Regionalzentrum Stuttgart entspricht im Grunde dem Kern der geplanten neuen Stadtwerke. Als solches wäre es die Basis einer nachhaltigen Energieversorgung für Stuttgart. Aufbauend auf dem Besitz und dem Betrieb der Versorgungsnetze kann die dezentrale nachhaltige Energieversorgung ausgebaut werden, ergänzt durch Dienstleistungen im Energiesektor zum Energiesparen und Erneuern von technischen Anlagen.
Für Stuttgart bot sich bisher lediglich die Gelegenheit, in schweren Verhandlungen und Streitigkeiten mit der privatwirtschaftlichen EnBW neue kommunale Stadtwerke zu gründen. Jetzt bietet sich der Stadt Stuttgart die Möglichkeit, mit einer EnBW in öffentlicher Hand nach fairen Konditionen zu verhandeln. Aus dem Regionalzentrum Stuttgart der EnBW Regional AG werden die neuen Stadtwerke Stuttgart. Dabei muss der Kardinalfehler der Privatisierung, der Verlust der Wasserrechte für die Kommune, rückgängig gemacht werden, bevor die EnBW wieder privatisiert wird.
Die ganze Trinkwasserversorgung (Wasserbezugsrechte und -versorgung) ging bei der Privatisierung ohne angemessene Bewertung an die EnBW über. Die Landesregierung ist daher in der Pflicht, die Trinkwasserversorgung der Stadt Stuttgart zurück zu geben. Aus dem wahlstrategischen Einstieg als Mehrheitsaktionär muss eine Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge erfolgen.
Wir beantragen daher:
1. Die Stadt Stuttgart beantragt beim Land Baden-Württemberg die Rücknahme der privatisierten Wasserversorgung, d.h. die Rückgabe der Wasserbezugsrechte und Wasserversorgung an die Stadt Stuttgart.
2. Die Verwaltung beauftragt den Gutachter der Stadtwerke, Horvath und Partner, mit der Prüfung und Untersuchung von folgenden Punkten unter Berücksichtigung der geänderten Besitzverhältnissen der EnBW AG:
a) Übernahme des kompletten Regionalzentrums Stuttgart der EnBW Regional AG mit allen Leistungen als Kern eines neuen kommunalen Stadtwerks.
b) Kauf der Versorgungsnetze Strom, Wasser, Gas von der EnBW Regional AG und der EnBW Gasnetz GmbH.
3. Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik im neuen Jahr behandelt.
Stellungnahme zum Antrag 378/2010, 28.01.2011
Erl. im UA Stadtwerke am 28.01.2011 TOP 2a
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 378/2010, 16.12.2010 (9 kB)
Wie im Verwaltungsausschuss am 15. Dezember 2010 vereinbart, wird sich der Unterausschuss Stadtwerke im Januar 2011 mit dem Antrag befassen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 374/2010 - Antrag vom 09.12.2010
SPD-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke für Stuttgart - EnBW an die Börse?
Ist das Gutachten von Horváth & Partners noch aktuell? (83 kB)
Ministerpräsident Mappus will, dass das Land den Aktienanteil der EdF an der EnBW erwirbt, um ihn später an Städte und Stadtwerke weiter zu verkaufen. Das Unternehmen soll darüber hinaus mit der dazu erforderlichen Zahl von Aktien an der Börse (DAX) platziert werden. Auf weitere Einzelheiten darf man gespannt sein.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Ganze recht freundlich daher kommt. Die Absicht, die EdF-Anteile an der EnBW in die Obhut des Landes zu nehmen, kann man nur mit Sympathie betrachten. Bleibt dadurch doch der Aktienertrag im Lande und bereichert nicht weiter die Kasse des französischen Staatskonzerns.
Der Anschein wird erweckt, es sei alles wohl überlegt. Aber ist es dies auch wirklich?
- Die EnBW als Global Player auf dem Aktienparkett und gleichzeitig das größte Stadtwerk, das es je gab?
- Wie passen maximierte Renditeziele mit den notwendigen Investitionen in Netze und ökologische Energieerzeugung zusammen?
Es darf nicht verwundern, dass wir die Ankündigung der Landesregierung deshalb auch mit gemischten Gefühlen betrachten. Handelt es sich in erster Linie um einen Wahlkampfcoup? Oder gibt es wirklich eine gut überlegte Strategie zur Neuordnung der Energiewirtschaft im Ländle?
Entscheidend ist aber, ob die Kommunen, welche die Strom- und Gasnetze wieder in die eigene Hand nehmen, oder wie die Landeshauptstadt neue Stadtwerke gründen wollen, unterstützt oder behindert werden.
Wir betonen deshalb, dass für uns bei den weiteren Überlegungen unverändert jene Ziele gelten, die wir dem Gutachten zur Gründung von Stadtwerken zugrunde gelegt haben:
- Wir wollen unsere Wasserversorgung wieder zu hundert Prozent in die eigene Hand nehmen.
- Wir wollen auch bei Strom und Gas den kommunalen Einfluß wieder herstellen.
- Durch eine dezentrale Ausrichtung der Energieversorgung wollen wir einen wirksamen Beitrag zu einer ökologischen Energieversorgung leisten und
- der Ertrag aus der Energiewirtschaft muss einen wirksamen Beitrag zu Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Stuttgart leisten.
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass wir diese Ziele am besten durch eigene Stadtwerke erreichen können.
Dennoch sehen wir, dass sich durch den Schritt der Landesregierung Veränderungen an den Rahmenbedingungen ergeben können. Insbesondere, wenn sich das Land als "gutartiger Investor" erweist. Wir verweisen dabei auf die positiven Aussagen des Landes zur Tätigkeit von Stadtwerken. Es wird sich zeigen, ob sich die Ausgangslage für Verhandlungen der Stadt mit der EnBW verbessert.
Wir beantragen deshalb:
- Die Verwaltung informiert den Verwaltungsausschuss baldmöglichst über ihre Sicht der Dinge.
- Gespräche oder gar Verhandlungen der Verwaltung mit der Landesregierung oder der EnBW über eine künftige Energiepolitik im Lande, werden erst aufgenommen, wenn die Ziele und die Strategie mit dem Gemeinderat abgestimmt sind.
- Die Verwaltung prüft, ob das von Horváth & Partners erstellte Gutachten im Lichte der neuen Entwicklung modifiziert, bzw. weiterentwickelt werden muss. Dazu ist auch die Position des Gutachters selbst einzuholen.
Stellungnahme zum Antrag 374/2010, 28.01.2011
Erl. im UA Stadtwerke am 28.01.2011 TOP 2a
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 374/2010, 16.12.2010 (9 kB)
Wie im Verwaltungsausschuss am 15. Dezember 2010 vereinbart, wird sich der Unterausschuss Stadtwerke im Januar 2011 mit dem Antrag befassen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 282/2010 - Anfrage vom 15.09.2010
Dr. Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Brandbekämpfung bei Photovoltaik-Anlagen (75 kB)
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden in Stuttgart installiert. Diese Anlagen führen zu einer netzunabhängigen Stromversorgung der Gebäude, die von außen nicht beeinflußt werden kann. In Brandfällen führt dies dazu, daß die Stromversorgung solcher Gebäude von der Feuerwehr nicht abgeschaltet werden kann und die Brandbekämpfung im Gebäude wegen der Gefährdung der Feuerwehrleute solange unterbleiben muß, bis die Photovoltaik-Anlagen brandbedingt zerstört und damit außer Betrieb gesetzt sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen werden von der Stuttgarter Feuerwehr bei der Brandbekämpfung von Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zum Schutz der Feuerwehrleute ergriffen?
2. Kann die fortdauernde Stromabgabe von Photovoltaikanlagen während eines Brandes dazu führen, daß die Brandbekämpfung nicht mit der möglichen und erforderlichen Intensität durchgeführt werden kann und damit der Brandschaden größer wird?
3. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von Brandschutzvorschriften den Einbau von extern zugängigen Abschaltvorrichtungen für Photovoltaik-Anlagen vorzusehen, um im Brandfall die Anlagen außer Betrieb setzen zu können?
4. Welcher Aufwand wäre erforderlich, um entsprechende Abschaltvorrichtungen in städtischen Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zu installieren?
Beantwortung zur Anfrage 282/2010, 12.10.2010 (5 kB)
Zwischennachricht
Zur Beantwortung der gestellten Fragen sind weitere Ämter zu beteiligen. Eine ämter- und referatsübergreifende Recherche und Abstimmung ist erforderlich.
Die Beantwortung wird deshalb noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dr. Wolfgang Schuster
Beantwortung zur Anfrage 282/2010, 08.02.2011 (19 kB)
Text der Anfragen/ der Anträge
Nach Prüfung des Sachverhalts und unter Beteiligung des Baurechtsamtes (Frage 3) sowie des Amtes für Liegenschaften und Wohnen (Frage 4) nimmt die Verwaltung zur Anfrage wie folgt Stellung:
• Sachverhalt
Derzeit sind in Deutschland über 500.000 Photovoltaikanlagen (PVA) – Stand März 2010 – zur Stromerzeugung in Betrieb. Da diese PVA über zahlreiche Programme unterschiedlicher Ebenen finanziell gefördert werden, haben sie sich zu einem Renditeobjekt mit entsprechenden Zuwachsraten entwickelt.
• Frage 1:
Welche Maßnahmen werden von der Stuttgarter Feuerwehr bei der Brandbekämpfung von Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zum Schutz der Feuerwehrleute ergriffen?
Grundsätzlich werden durch die Feuerwehr und Ihre verantwortlichen Einsatzleiter die Gefahren erkundet und bewertet, die sich aus der angetroffenen Gefahrensituation ergeben können. Diese Gefahren werden in einer generalisierten Gefahrenmatrix dargestellt und ihnen wird durch geeignete Schutzmaßnahmen, taktische Vorgehensweise und entsprechende besondere Schutzkleidung entgegnet. Bei den Gefahren durch PVA sind dies vornehmlich Gefahren durch Einsturz / Absturz und Elektrizität. Aber auch toxische Bestandteile in Form von Atemgiften sind nicht gänzlich auszuschießen.
Mit diesen Gefahren hat sich die Feuerwehr aber bereits heute auseinanderzusetzen, so dass geeignete Schutzmechanismen und Bewertungsmaßstäbe zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Bewertung der Eintrittwahrscheinlichkeit eines Schadens werden durch die Einsatzleiter die verringerten Lastreserven eines normalen Daches ebenso berücksichtigt, wie geeignete Sicherheitsabstände bei Einsturzgefahr oder bei der Brandbekämpfung unter Beteiligung elektrischer Anlagen. Hierbei ist grundsätzlich ein entsprechender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen, der in der DIN VDE 0132 festgelegt und den Feuerwehreinsatzkräften bekannt ist.
Vor diesem Hintergrund wurden die Einsatzleiter der Feuerwehr bereits mehrfach auf diese Gefahren in Verbindung mit PVA hingewiesen. Letztmalig erfolgte ein detaillierter Vortrag durch einen Elektroingenieur im Rahmen des Führungskräfteseminars am 06.11.2010.
Darüber hinaus wurden weitere begleitende Unterlagen kommuniziert und zur Verfügung gestellt. Hier sind neben den Hinweisen der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg auch das Merkblatt „Photovoltaik“ der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) zu nennen sowie die Handlungsempfehlungen / Einsatzkarte in Form einer Checkliste des Deutschen Feuerwehrverbandes (siehe www.dfv.org/photovoltaik.html).
• Frage 2:
Kann die fortdauernde Stromabgabe von Photovoltaikanlagen während eines Brandes dazu führen, dass die Brandbekämpfung nicht mit der möglichen und erforderlichen Intensität durchgeführt werden kann und damit der Brandschaden größer wird?
Eine Vergrößerung des Brandschadens kann sich aus der Art und Weise der Installation einer PVA ergeben. So kann es bei einer als sogenannter „Aufdachanlage“ ausgeführten PVA aufgrund der zweiten Ebene im Einsatzfall zur „Kaminwirkung“ kommen, bei der die unter der PVA befindlichen Dachteile stärkeren Abbrandraten unterzogen sein können. Ebenso ist die Zugänglichkeit zu diesen unter einer PVA befindlichen Teilen erschwert. Hierbei ist zunächst unabhängig, ob es sich bei einer derartigen zweiten Ebene über der Dachfläche um eine PVA handelt oder nicht. Auch andere Dachaufbauten können die Erreichbarkeit eines darunter befindlichen Brandherdes einschränken.
Bei einer PVA kommt allerdings hinzu, dass diese Dachaufbauten nicht gefahrlos abgebaut oder beseitigt werden können, um gegebenenfalls eine vollumfängliche Erreichbarkeit gewährleisten zu können.
Hilfreich wären hier Abschaltelemente, die je nach Sicherheitsstrategie unterschiedlich ausfallen. Für eine effektive und effiziente Brandbekämpfung eignen sich besonders Feuerwehrschalter, die über einen Not-Aus-Schalter aktiviert werden und die PVA spannungsfrei schalten.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Feuerwehrverband bereits in einer Pressemitteilung vom 08.11.2010 die Forderung nach einem Abschaltmechanismus formuliert. Mit der grundsätzlichen Forderung einer geeigneten Abschaltmöglichkeit beschäftigen sich derzeit auch der Städtetag Baden-Württemberg und der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ des Arbeitskreises V der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder.
• Frage 3:
Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von Brandschutzvorschriften den Einbau von extern zugängigen Abschaltvorrichtungen für Photovoltaik-Anlagen vorzusehen, um im Brandfall die Anlagen außer Betrieb setzen zu können?
Derzeit gibt es keine baurechtliche Verpflichtung zum Einbau einer extern zugänglichen Abschaltvorrichtung für PVA. Eine diesbezügliche Forderung der Baurechtsbehörde kann daher nicht gestellt werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Errichtung einer PVA auf einem Gebäude nach Nr. 3c des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO baurechtlich verfahrensfrei ist. Die Baurechtsbehörde erhält daher von der Errichtung einer PVA regelmäßig keine Kenntnis.
• Frage 4:
Welcher Aufwand wäre erforderlich, um entsprechende Abschaltvorrichtungen in städtischen Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zu installieren?
Derzeit werden zwischen dem Amt für Liegenschaften und Wohnen, dem Hochbauamt, dem Amt für Umweltschutz und der Branddirektion technische Details für mögliche Abschaltvorrichtungen abgestimmt. Hierbei wurden Kosten für derartige Abschaltvorrichtungen in einer Spanne von 100 /kWp bis 800 /kWp ermittelt. Diese Preisspanne definiert sich je nach Abschaltvorrichtung und Sicherheitsausführung. Nach Klärung der Details ist die Umsetzung entsprechender Nachrüstmaßnahmen möglich.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 237/2010 - Antrag vom 16.08.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
IT goes green
Fördermittel des Bundesumweltministeriums nutzen (71 kB)
Die gesamten weltweiten Emissionen von Kohlendioxid durch Informations- und Kommunikationstechnik haben mit rund zwei Prozent bereits das Niveau der globalen CO2-Emissionen des Flugverkehrs erreicht. Der Energiebedarf von Rechenzentren lag in Deutschland im Jahr 2008 bereits bei über zehn Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einer Jahresstromproduktion von fast vier Kohlekraftwerken. Und der Bedarf steigt weiter. Ohne besondere Anstrengungen zur Energieeffizienz wird der Energieverbrauch von Rechenzentren im Jahr 2010 bei über zwölf Milliarden Kilowattstunden liegen.
Dieser Entwicklung muss gegengesteuert werden und zwar jetzt. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2013 den durch den Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik verursachten Energieverbrauch um 40 Prozent zu senken.
Dazu stellt das Bundesumweltministerium bis zu 25 Millionen Euro im Rahmen des neuen Förderschwerpunkts "IT goes green" bereit. Gefördert werden können Maßnahmen wie zum Beispiel Verbesserungen bei der Klimatisierung bzw. dem Stromverbrauch der Rechenzentrumsinfrastruktur (energieeffiziente Server). Eine bessere Energieeffizienz dieser Schaltstellen spart Kosten und ist ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz.
Daher beantragen wir:
1. Die Verwaltung stellt dar, durch welche Maßnahmen sich in den Stuttgartern Rechenzentren bzw. den kommunalen Serverparks, gegebenenfalls ihrer Eigenbetriebe und Töchter sowie Schulen die Energieeffizienz steigern lässt.
2. Zur zeitnahem Umsetzung dieser Maßnahmen beantragt die Stadt Stuttgart Fördermittel aus dem Topf "IT goes green" des Bundesumweltministeriums.
Stellungnahme zum Antrag 237/2010, 11.10.2010 (12 kB)
Zwischennachricht
Die Beantwortung der Anfrage, insbesondere die Beteiligung der Ämter und Eigenbetriebe zur Erhebung des Ist-Zustands und darauf basierend die Abstimmung der notwendigen Maßnahmen, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es ist geplant, die Anfrage bis Ende 2010 zu beantworten.
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 237/2010, 31.01.2011 (9 kB)
Zwischennachricht
Für Rückfragen bei Ämtern und Eigenbetrieben und die erforderlichen Auswertungen wird deutlich mehr Zeit benötigt, als zunächst geplant. Die Beantwortung der Anfrage wird sich daher voraussichtlich bis Ende März 2011 verzögern.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 233/2010 - Antrag vom 10.08.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Da sind sie wieder die heißen Tage
Anpassung an den Klimawandel (79 kB)
Die letzten Wochen haben es wieder eindrücklich gezeigt. Der kalte Winter war nur ein Ausrutscher. Das letzte Jahrzehnt, das belegt die Statistik, war das wärmste Jahrzehnt seit Begin der Wetteraufzeichnungen.
Was uns erwartet sind tropische Nächte in Stuttgart. Diesen Sommer und wohl auch die nächsten Sommer. Und die Tage dazu werden heiß, sehr heiß.
Stress für Menschen, Tiere und die Natur im Talkessel. Jetzt machen sich Bausünden in den Frischluftschneisen bemerkbar. Keine kühle Luft in den Talgrund, nur warmes Gewaber.
Eine Anpassung an diese Entwicklung ist notwendig. Die Auswirkungen dieses Klimawandels müssen gemildert werden, will man weiterhin auch im Sommer in der Stadt wohnen und arbeiten.
Zur Milderung und zur Anpassung an den Klimawandel gehören u.a. bauliche Maßnahmen zur Beschattung und Lüftung in der Nacht, Begrünte Flächen zur Verdunstung und Kühlung, gesicherte und wiederhergestellt Frischluftbahnen.
In Berlin gibt es jetzt einen „Stadtentwicklungsplan Klima“, welcher als Werkzeug der Stadtplanung dient, um frühzeitig auf die globale Herausforderung Klimawandel reagieren zu können. Klimagerechte Stadtentwicklung hat leider noch nicht den Zugang in unser Stadtentwicklungskonzept gefunden. Hier muss nachgebessert werden.
Einige Maßnahmen hingegen, wie Gleisbegrünungen oder die Freihaltung und Sicherung der Frischluftbahnen können schon jetzt verwirklicht werden.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung erarbeitet bis zum Sommer 2011 ein Klimaanpassungskonzept Stuttgart als Ergänzung zum STEK (Stadtentwicklungskonzept) und zum KLIKS (Klimaschutzkonzept Stuttgart) unter Federführung des Amtes für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie mit dem Ziel einer klimagerechten Stadtentwicklung. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu untersuchen und zu beantworten:
- Wie kann die Anzahl der entsiegelten oder teilentsiegelten Innenhöfe vergrößert werden?
- Wie kann bei städtischen Gebäuden der sommerliche Wärmeschutz, insbesondere durch passive Maßnahmen, verbessert werden?
- Wie können bestehende Frischluftbahnen noch besser geschützt werden und wie können beieinträchtige Frischluftbahnen verbessert werden?
2. Das Klimaanpassungskonzept Stuttgart muss eine Umsetzungsstrategie und Umsetzungsschritte als Empfehlung, sowohl bei der Stadtplanung, als in den Bereichen Bauen und Verkehr beinhalten.
3. Im Herbst 2010 ist im Ausschuss für Umwelt und Technik als Auftakt zum Klimaanpassungskonzept das Klimaanpassungskonzept aus Berlin vorzustellen.
4. Bis zur Vorlage des Konzeptes sind auf jeden Fall folgende Punkte umzusetzen
a) Bei Parkhäusern oder Parkgaragen ist das oberste Deck in Zukunft nicht mehr als Parkplatz sondern als Grünfläche auszubilden.
b) Beim Neubau oder wesentlicher Änderung von Stadtbahntrassen sind diese grundsätzlich zu begrünen.
c) Die SSB wird beauftragt zu prüfen ob vorhanden Trassen nachträglich begrünt werden können (Beispiel Olgaeck).
d) Bei der Planung und beim Bau städtischer Gebäude ist ein passiver sommerlicher Wärmeschutz vorzusehen.
e) Generell ist bei Planungen der sommerliche Wärmeschutz neben dem winterlichen Wärmeschutz zu betrachten.
Stellungnahme zum Antrag 233/2010, 27.08.2010 (5 kB)
Zwischennachricht
Die Beantwortung der Anfrage benötigt etwas Zeit, da Abstimmungen innerhalb der Verwaltung und mit der SSB AG vorzunehmen sind.
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 233/2010, 08.12.2010 (26 kB)
Zu 1. und 2.:
Die Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes Stuttgart auch als Ergänzung zum STEK (Stadtentwicklungskonzept) unter Federführung des Amtes für Umweltschutz ist notwendig. Gerne kommt die Verwaltung dem Antrag nach. Hilfreich zur Erarbeitung sind die in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Amtes für Umweltschutz nach dem Hitzesommer 2003 vorbereiteten ersten Überlegungen zur Anpassung an den Klimawandel. Ebenso nützlich sind die Mitwirkung des Amtes für Umweltschutz im EU-Projekt AMICA (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in den Jahren 2004 bis 2007 und Überlegungen im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes Stuttgart (KLIKS) seit 1997.
Für ein Klimaanpassungskonzept Stuttgart ist in Teilbereichen eine umfangreiche Grundlagenarbeit zu leisten. Dabei ist die Notwendigkeit von personellen und finanziellen Ressourcen zu prüfen. Gegebenenfalls sind im Einzelfall Vergaben von Unteraufträgen denkbar. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage zum weiteren Vorgehen Anfang 2011 vorbereiten. Bei der erforderlichen konzeptionellen Arbeit sind zunächst insbesondere die Fachdisziplinen Stadtklimatologie, Stadtplanung und Landschaftsplanung gefordert. Die Abteilung Stadtentwicklung im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und die Abteilung Stadtklimatologie im Amt für Umweltschutz haben hierzu erste Ideen entwickelt.
Aufgrund der besonderen klimatischen Gegebenheiten in Stuttgart mit der besonderen Bedeutung kleinräumiger Wirkungen (insbesondere Durchlüftung, Kaltluftbildung, Kaltluftabfluss) beabsichtigt die Stadtplanung die Erarbeitung eines differenzierten stadträumlichen Dichtemodells in Verbindung mit einem Klimaanpassungskonzept. Dieses soll als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt und als Vorgabe für die zukünftigen städtebaulichen Verfahren (Wettbewerbe, Bebauungsplanung) gelten. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die erforderliche Anpassung an zukünftig veränderte klimatische Verhältnisse veränderte Bauformen und öffentliche Räume, eine Anpassung der Pflanzenwahl bei der Begrünung von Grundstücken und Straßenzügen oder an den Hochwasserschutz erforderlich macht und wie diese Erfordernisse in ein Gesamtkonzept integriert werden könnten.
Wie kann die Anzahl der entsiegelten oder teilentsiegelten Innenhöfe vergrößert werden?
In Sanierungsgebieten gehört die Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Innenhöfen regelmäßig zu den Sanierungszielen in dicht bebauten Innenstadtquartieren.
Solche Maßnahmen können jedoch nur mit Zustimmung und finanzieller Beteiligung der meist privaten Eigentümer durchgeführt werden und sind häufig durch die Nutzungskonkurrenz, insbesondere durch Nutzung als privater Kfz-Stellplatz, begrenzt.
Eine höhere Anzahl von Entsiegelungen könnte erreicht werden, wenn der Gemeinderat wieder das städtische „Grünprogramm“ auflegen würde, mit dem 1999 auf relativ breiter Basis in Stadterneuerungsvorranggebieten Begrünungen in Höfen und an Fassaden gefördert werden konnten.
Darüber hinaus dient die Umgestaltung öffentlicher Räume nicht allein gestalterischen und sozialen Belangen. Die Schaffung von Pflanzbeeten und Baumpflanzungen entlang von Straßen oder auf Plätzen zielt ausdrücklich auch darauf, die Beschattung öffentlicher Räume und das Kleinklima zu verbessern.
Der Grad an Ver- und Entsiegelung eines Grundstücks kann durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan beeinflusst werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt den Grad der maximal möglichen Versiegelung eines Grundstücks durch Gebäude oder Hofflächen an. Dies kann bei Grundstücken mit baulicher Vornutzung Entsiegelung bedeuten.
Entsiegelungen können auch Ergebnisse der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen sein.
Wie können bestehende Frischluftbahnen noch besser geschützt werden und wie können beeinträchtigte Frischluftbahnen verbessert werden?
Auf Ebene des Flächennutzungsplans besteht die Möglichkeit, entsprechend große Flächen, die in einer Frischluftbahn liegen, als „Grünfläche“ (GR) darzustellen. Auf diesen Flächen wäre eine Bebauung somit im Grundsatz nicht möglich. Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan stellen darüber hinaus so genannte „Grünsanierungsgebiete“ und „Grünkorridore“ dar, mit dem Ziel auf Ebene der Bebauungsplanung die Grünausstattung des Plangebietes aufzuwerten und gleichzeitig das Kleinklima zu verbessern. Die Stuttgarter Halbhöhenlagen als stadtklimatologisch sehr wichtige Bereiche sind im Flächennutzungsplan als „Kombination aus den Nutzungsarten Wohnbaufläche/Grünfläche (W/GR)“ dargestellt. Der Rahmenplan Halbhöhen geht auf die stadtklimatologische Bedeutung detailliert ein.
Auf Ebene des Bebauungsplans kann über die Festsetzung beispielsweise der Gebäudestellung, der überbaubaren Grundstücksfläche, der Höhe baulicher Anlagen, der Lage der Bebauung auf dem Grundstück und durch Begrünungsmaßnahmen wie Pflanzgebote steuernd eingegriffen werden.
Eine Beeinträchtigung von Frischluftbahnen ist in der Regel durch eine entsprechend hohe Bebauung und/oder deren Stellung gegeben. Eine Verbesserung ist in solchen Fällen nur durch einen Gebäuderückbau zu erreichen.
Zu 3.:
Das Klimaanpassungskonzept Berlin wird derzeit erarbeitet und nicht vor Herbst 2011 fertig gestellt. Eine Arbeitsgruppe erstellt zurzeit das Grobgerüst für die Strategie. Grundlage soll die Deutsche Anpassungsstrategie werden. Ein Bericht über das Berliner Klimaanpassungskonzept ist im Herbst 2010 daher noch nicht möglich.
Zu 4.:
a) Bei Parkhäusern oder Parkgaragen ist das oberste Deck in Zukunft nicht mehr als Parkplatz sondern als Grünfläche auszubilden.
Eine Dachbegrünung für Parkhäuser ist festsetzbar. Für Gebäude mit Flachdach oder leicht geneigtem Dach kann die Festsetzung von Dachbegrünung in Stuttgart heute als Standard bezeichnet werden.
b) Beim Neubau oder wesentlicher Änderung von Stadtbahntrassen sind diese grundsätzlich zu begrünen.
Beim Neubau von Stadtbahntrassen berücksichtigt die SSB AG bereits heute diesen Ansatz, wenn die Maßnahme aus Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (GVFG-Bundes- oder –Landesprogramm) entsprechend bezuschusst wird. Nicht sinnvoll ist die Begrünung von Stadtbahntrassen, wenn sie keine natürliche Bewässerung erhalten, z. B. unter Brücken. Bei einer Verlegung einer Stadtbahntrasse gilt dies ebenfalls.
Findet eine Erneuerung des gesamten Gleiskörpers im Zuge einer Ersatzinvestition statt, die nicht durch die öffentliche Hand bezuschusst wird, erneuert die SSB AG bisher nicht den Gleiskörper in seiner bisherigen Bauart. Ein Wechsel vom Schotteroberbau in einen Oberbau mit fester Fahrbahn und Begrünung verlängert die Sperrzeiten für die Gleisbaumaßnahmen. Dies belastet zusätzlich Nutzer und Anwohner der Stadtbahntrasse und erhöht auch die Herstellungskosten wegen des notwendigen Ersatzverkehrs.
c) Die SSB wird beauftragt zu prüfen, ob vorhandene Trassen nachträglich begrünt werden können (Beispiel Olgaeck).
Die Nachbegrünung des besonderen Bahnkörpers am Olgaeck im Zuge der Stadtbahnlinie U15 war ein Test, der hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die laufenden Instandhaltungskosten noch nicht abgeschlossen ist.
Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Badstraße der Linie U13 wird ein Teil des Wilhelmsplatzes nachträglich begrünt. Auch hier handelt es sich um einen Test unter anderen Rahmenbedingungen.
Im Zuge des Neubaus der U12 zwischen den Haltestellen Löwentor und Hallschlag wird ein Drittel des besonderen Bahnkörpers als Schotteroberbau mit Nachbegrünung ausgeführt, während der übrige Streckenabschnitt als begrünter Bahnkörper mit fester Fahrbahn geplant ist. Auch hier sollen die Herstellungs- und Wartungskosten unterschiedlicher Bautypen in einem langfristigen Versuch ermittelt werden.
Nach ersten Abschätzungen geht die SSB AG allerdings davon aus, dass die Nachbegrünung eines Schotteroberbaus allein schon wegen der höheren Herstellungskosten nur die Ausnahme sein kann. Zwingende Voraussetzung für diese Bauart ist jedoch, dass Betonschwellen im Schotterbett liegen, weil nur so mittel- bis langfristig die Lagestabilität des Gleises gewährleistet werden kann.
Angesichts der strikten Ausgabendisziplin, der auch die SSB AG unterliegt, sind nach heutiger Einschätzung diese Aufwendungen nur dann zu vertreten, wenn sie durch Dritte mindestens in der Herstellung bezuschusst werden.
d) Bei der Planung und beim Bau städtischer Gebäude ist ein passiver sommerlicher Wärmeschutz vorzusehen.
Der sommerliche Wärmeschutz ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (z. B. EnEV 2009, DIN 4108) bei allen städtischen Hochbauten zu beachten und ggf. nachzuweisen.
Neben den Vorgaben aus dem Energieerlass der Landeshauptstadt werden für Neubauten im Wesentlichen die nachfolgenden Planungsgrundsätze zugrunde gelegt, um eine sommerliche Überhitzung zu vermeiden und moderate Raumlufttemperaturen auch an heißen Tagen sicherzustellen:
- Ausstattung der Fensterflächen mit einem außen liegenden, wirksamen Sonnenschutz
- Begrenzung des Fensterflächenanteils auf einen sinnvollen Wert (30 – 40 % haben sich in der Praxis bewährt)
- Bevorzugung massiver, schwerer Bauweise zur Nutzung als Wärmepuffer bzw. Bau- und Dämmstoffe mit hoher spezifischer Wärmekapazität, Gründächer
- Minimierung der Wärmeeinträge infolge innerer Lasten
- Schaffung optimaler Voraussetzung zur gezielten Abfuhr von Wärmelasten durch Lüften (morgens und in den Abendstunden) in Form von ausreichend dimensionierten und angeordneten Fensteröffnungen (ggf. Nachtlüftung, querlüften)
- Nach Ausschöpfen der passiven Komponenten auch aktive Maßnahmen wie Bauteilaktivierung, Lüftungsanlagen mit vorgeschalteten Erdreichwärmetauschern oder Energie optimierter Kühlung (adiabate Kühlung)
e) Generell ist bei Planungen der sommerliche Wärmeschutz neben dem winterlichen Wärmeschutz zu betrachten.
Direkte Wärmeschutz- und Sonnenschutzmaßnahmen am Gebäude sind in einem Bebauungsplan nicht festsetzbar. Über gestalterische Maßnahmen und die Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen und Baumstandorten sowie Gebäudestellung und –höhe kann den Aspekten des sommerlichen Wärmeschutzes ein Stück weit Rechnung getragen werden und eine gezielte Verschattung von Gebäudeteilen erreicht bzw. die Voraussetzungen für passive Kühlsysteme geschaffen werden.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 225/2010 - Anfrage vom 29.07.2010
Wahl Dieter (CDU), Pfau Ursula (CDU), Hill Philipp (CDU), Rudolf Joachim (CDU)
Energiesparende Leuchtstofflampen in den Räumen städtischer Liegenschaften : Sind dadurch weitere Einsparmaßnahmen möglich? (71 kB)
Dem Energiebericht 2009 kann z.B. entnommen werden, dass sich der Strombezug aller städtischen Gebäude und Einrichtungen einschließlich der Straßenbeleuchtung und der Verkehrssignalanlagen im Jahr 2009 um 2.196 MWh oder 1,2 % auf 186.389 MWh erhöht hat.
Ohne vorgenommene Einsparmaßnahmen hätte sich der Stromverbrauch durch Neuananlagen oder neu in Betrieb genommenen Anlagen gegenüber dem Vorjahr theoretisch um 768 MWh auf 223.985 MWh erhöht. Allein schon die zeigt, dass die Einsparmaßnahmen für die Kasse der Stadt und für die Umwelt sehr wertvoll sind.
In diesem Zusammenhang bitten wir folgendes zu prüfen und anschließend zu berichten:
Seit einiger Zeit gibt es stark energiesparende Leuchtstofflampen mit innovativen DES Adapter und die Lampen nach System T 5. Diese sollen eine bis zu rd. 40%ige Energieeinsparung, eine längere Lebensdauer und erheblich niedrigere CO2-Emissionen haben. Durch ein sehr einfache Technik können diese Lampen in vorhandene Beleuchtungsgehäuse schnell installiert werden; Umbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.
In diesem Zusammenhang fragen wir:
1. Ist dieses System der Stadtverwaltung schon bekannt?
2. Ist es schon im Einsatz, zumindest im Probebetrieb? Bisherige Erfahrungen damit?
3. Ist dabei die Helligkeit eingeschränkt und, wenn ja, in welcher Größenordnung?
4. Für welche Räume ist dies besonders interessant? Was beabsichtigt die Stadt?
5. Welche jährliche Ersparnis könnte sich dadurch bei einer flächendeckenden Installation innerhalb der Gebäude der Stadt ergeben?
Beantwortung zur Anfrage 225/2010, 22.09.2010 (79 kB)
Zu 1.:
Die Systeme, mit denen vorhandene Leuchten durch stromsparendere Leuchten ersetzt werden, sind dem Amt für Umweltschutz bekannt. Seit ca. drei Jahren bieten mehrere Hersteller solche Adaptersysteme an, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Dazu werden 58 Watt T8 Leuchten mit einer Länge von 1500 mm und einem Lichtstrom von 5200 Lumen (lm) durch T5 Leuchten mit einer Leistung von 35 Watt, einer Länge von 1449 mm und einem Lichtstrom von 3300 lm ersetzt. Die T5 Leuchten können systembedingt nur an elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) betrieben werden. T8 Leuchten werden in der Regel an konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) betrieben. Damit die T5 Leuchte in einer bestehenden T8 Lampenfassung betrieben werden kann, muss ein Adapter eingebaut werden. Dieser Adapter beinhaltet das EVG und gleicht die Längendifferenz der T5 Leuchte gegenüber der T8 Leuchte aus. Damit ergibt sich eine rechnerische Stromersparnis von 23 W (36 %). Da ein KVG höhere Leistungsverluste (ca. 20 W) aufweist als ein EVG (ca. 5 W), werden weitere Einsparungen erzielt.
Die im Antrag erwähnte Einsparung von 40 % entsteht, wenn ein System mit Reflektor in eine Lampe ohne Reflektor eingesetzt wird. Die Lichtausbeute wird deutlich verbessert und die Reduktion der Lampenleistung von 58 W auf 35 W wird durch den Reflektor kompensiert. Auf der Arbeitsfläche ist die gleiche Lichtstärke vorhanden.
Zu 2.:
Das Amt für Umweltschutz prüft seit zwei Jahren diese Systeme. Bis zum heutigen Tag ist nur ein System bekannt, das den Dauertest erfolgreich absolviert hat. Dieses System hat die allgemeine elektrische Sicherheitsprüfung für Leuchtmittel bestanden und ist mit dem ENEC 10 Prüfzeichen gekennzeichnet. Die anderen Austauschsysteme sind innerhalb von 3 bis 8 Wochen Betriebszeit ausgefallen.
Zu 3.:
Die Helligkeit eines Systems wird über den Lichtstrom erfasst. Bei der 35 W Leuchte sind 1900 Lumen Lichtstrom weniger vorhanden. Beim Einsatz des T5 Adaptersystems in älteren T8 Systemen, die über keine Reflektoren verfügen, wird durch den Einbau eines Reflektors die Lichtsituation deutlich verbessert, obwohl der Lichtstrom geringer ist. Insgesamt wird in diesem Anwendungsfall die Helligkeit nicht verschlechtert.
Zu 4.:
Die Tauschsysteme kommen sinnvollerweise bei älteren Leuchtkörpern ohne Reflektor zum Einsatz. Diese Art von Leuchtkörper findet sich häufig in Tiefgaragen, Umkleidekabinen von Turnhallen und Schwimmhallen und Kellerbeleuchtungen. Die Verwaltung plant zurzeit ein Projekt in einem Hallenbad. Die Umrüstung ist für den Herbst geplant.
Zu 5.:
Die Frage nach der jährlich möglichen Ersparnis kann nicht beantwortet werden. Für den Fall, dass eine 58 W T8 Leuchte gegen eine 35 W T5 Leuchte getauscht wird, sind Stromeinsparungen bis zu 40 % zu erzielen. Die Beleuchtungssituation in städtischen Liegenschaften und die Zahl der zum Austausch geeigneten Leuchten ist nicht hinreichend bekannt. Das Amt für Umweltschutz ermittelt nun systematisch die Beleuchtungssituation der Gebäude, die im Energiedienst betreut werden.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 153/2010 - Antrag vom 14.05.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Auf der Basis umfassender Information entscheiden
Bürgerbegehren „100-Wasser (73 kB)
Nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 hat es die Bürgerinitiative Stuttgarter Wasserforum ebenfalls geschafft, die erforderlichen Unterschriften für ihr Bürgerbegehren „100-Wasser“ zusammenzutragen. Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, dass mit diesem Bürgerbegehren so umgegangen wird, wie mit dem Bürgerbegehren zu Stuttgart 21, und verhindern, dass es für rechtlich unzulässig erklärt werden kann.
Die Stadtverwaltung hat die Prüfung des Bürgerbegehrens abgeschlossen, vom Rechtsamt wurde es als zulässig erklärt. Mittlerweile wurde das Regierungspräsidium Stuttgart um eine abschließende juristische Prüfung gebeten. Kommt auch das Regierungspräsidium zur Einschätzung, es handle sich um ein zulässiges Begehren, wird der Gemeinderat über die Fragestellung einer eigenen städtischen Wasserversorgung entscheiden.
Eng verknüpft mit der durch das Bürgerbegehren aufgeworfenen Fragestellung ist die Frage eigener Stuttgarter Stadtwerke. Zur Begleitung der konzeptionellen Überlegungen einer möglichen Gründung eigener Stuttgarter Stadtwerke hat der Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Angesichts der Komplexität des Themenfeldes und der damit einhergehenden möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts halten wir dieses Gutachten, das im Herbst vorliegen soll, für unbedingt erforderlich. Eine Entscheidung über Stuttgarter Stadtwerke ohne umfassende Informationsbasis treffen zu wollen, wäre leichtfertig und nicht zu verantworten. Daher wollen wir eine Entscheidung des Gemeinderats über das Bürgerbegehren dann treffen, wenn dieses Gutachten vorgelegt und diskutiert wurde. Diese gemeinderätliche Entscheidung ist frühestens 2011 vorgesehen.
Wir wollen aber auf jeden Fall völlige Sicherheit, dass durch das Einbeziehen des Gutachtens vor einer Entscheidung des Gemeinderats keine Fristen des Bürgerbegehens versäumt werden.
Deshalb fragen wir an:
1. Gibt es eine Frist, bis zu der vom Gemeinderat eine Entscheidung über das Durchführen des Bürgerbegehrens zu fällen ist?
2. Kann eine Gemeinderatsentscheidung über das Bürgerbegehren „100-Wasser“ überhaupt solange zurückgestellt werden, bis das Gutachten vorliegt?
Stellungnahme zum Antrag 153/2010, 17.06.2010 (5 kB)
Erl. im GR am 17.06.2010 Nr. 77
Nr. 121/2010 - Antrag vom 22.04.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Licht aus in der Wildparkstraße (73 kB)
Die Wildparkstraße wird immer noch völlig unnötigerweise festlich ausgeleuchtet. Die vierspurige Straße mitten durch den Rot- und Schwarzwildpark wird sowohl in den Morgenstunden ab 6 Uhr bis Sonnenaufgang als auch in den Abendstunden von Beginn der Dämmerung an bis 21 Uhr beleuchtet. Eine solche Beleuchtung auf einer Außerortsstraße mag bei Bau der Straße noch entschuldbar gewesen sein, ist aber heutzutage auch dank der besseren Kfz-Lichttechnik durch die Fa. Bosch nicht mehr zu rechtfertigen.
Das Tiefbauamt attestierte bereits im Juni 2008 dem Bezirksbeirat West, dass nach Ansicht der Verwaltung die Wildparkstraße nicht beleuchtet sein muss.
Mit dem Abschalten dieser Beleuchtung würde Energievergeudung gestoppt, Kosten ließen sich senken und der CO2-Ausstoß würde gemindert. Zudem wird die nachtaktive Tierwelt mitten im Naturschutzgebiet „Schwarz- und Rotwildpark“ geschont.
Die ursprünglich von der Fa. Bosch, der Straßenbauverwaltung und den Städten Gerlingen und Stuttgart finanzierten Beleuchtungselemente und Masten wurden anscheinend zwischenzeitlich auf Kosten der Stadt Stuttgart erneuert – Ansprüche aus dem Vertrag aus 1970 an die Stadt Stuttgart dürften somit nicht mehr bestehen und selbst wenn, würde die Firma Bosch bestimmt nicht drauf bestehen, dass weiterhin so viel Energie verschwendet werden soll.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung berichtet über die Vertragslage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 04. Mai 2010.
2. Die Beleuchtung der Wildparkstraße wird umgehend eingestellt.
Stellungnahme zum Antrag 121/2010, 29.04.2010 (8 kB)
Das Tiefbauamt verfolgt das Ziel einer energiesparenden und umweltverträglichen Straßenbeleuchtung. Dafür ist auch geplant, die Beleuchtung der Wildparkstraße abzuschalten.
Nachdem das Tiefbauamt bereits 2008 den Bezirksbeirat West darauf hingewiesen hat, dass die Wildparkstraße nicht mehr beleuchtet werden muss, wurden im März dieses Jahres die Investitionspartner (Regierungspräsidium Stuttgart, Firma Bosch, und Stadt Gerlingen) mit einem Schreiben des Amtsleiters über das Vorhaben der Landeshauptstadt informiert. Den an der Finanzierung der Anlage Beteiligten wurde darin mitgeteilt, Einwände innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens zu äußern, da die Einstellung der Straßenbeleuchtung zum 1. Mai 2010 geplant ist.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sein Einverständnis bereits mitgeteilt. Die Firma Bosch hat um eine Verlängerung der Frist bis zum 30.06.2010 gebeten, um über das Vorhaben der Stadt Stuttgart im zuständigen betriebsinternen Gremium zu beraten. Seitens der Stadt Gerlingen wurde mündlich mitgeteilt, das Ergebnis dieser Beratung abwarten zu wollen.
Nr. 110/2010 - Antrag und Anfrage vom 15.04.2010
FDP-Gemeinderatsfraktion-Gemeinderatsfraktion
Bäderkonzept - die Zweite (81 kB)
Bereits mit Antrag 31/2010 haben wir eine Konzeption zu Betriebsentwicklung der Bäder in Stuttgart gefordert. Seit dem Jahr 2000 gibt es keines mehr. Dennoch scheint es fast so, als wolle die Stadtverwaltung nicht auf das geänderte Freizeitverhalten der Menschen konzeptionell reagieren und wolle lieber im Bäderbereich einen Jahresverlust in Höhe von 14 Millionen Euro in Kauf nehmen. Damit „leistet“ sich der städtische Eigenbetrieb ein höheres Defizit als das gesamte Klinikum Stuttgart! Wir Liberale bleiben dabei: die Stadt muss reagieren und vor allem agieren!
Darüber hinaus muss die Stadt sich auch tarifmässig an den Kunden anpassen, um die Attraktivität zu steigern. So sollte die Möglichkeit der Einführung von Bäderkarten als Dauerkarten geprüft werden - je eine Bäderkarte Mineralbäder, Bäderkarte Hallenbäder, Bäderkarte Freibäder quasi.
Stuttgart als Bäderstadt und dank Berg und Bad Cannstatt auch Kurstadt mit dem zweitweltgrößten Mineralwasseraufkommen nach Budapest, bietet beste und attraktive Voraussetzungen für die Naherholung - wenn man sich den zeitlichen Gegebenheiten anpasst. Die umliegenden Städte und Gemeinden haben dies durch den Umbau ihrer Bäder wie beispielsweise Filderstadt oder nun Fellbach getan. Sie haben für mehr Attraktivität gesorgt, sie haben agiert. Damit unsere Landeshauptstadt als ein touristisches Zentrum der Region nicht weiter ins Hintertreffen gerät,
fragen wir:
- Sind Kooperationen mit Fitnessstudios, die unter Umständen an die Bäder angedockt werden können, sinnvoll?
- Welche Bade-, Wellness-, Kosmetik- und Sportangebote gehören zu den Aufgaben einer Kommune und dienen der Daseinsvorsorge?
- Wenn es der Region gelingt ein einheitliches Tarifsystem für den ÖPNV zu entwickeln, das tragfähig ist, sollte es doch auch in Stuttgart möglich sein, ein attraktives verständliches Tarifsystem für die Bäder zu entwickeln?
- Was hält die Stadt von der Einführung von Bäderkarten als Dauerkarten?
- Wie soll in Zukunft mit Bädern umgegangen werden, die nur noch einmal in der Woche ein paar Stunden geöffnet sind. Lohnt sich das? Ist das verantwortbar? Wird dort in der restlichen Zeit Schul-oder Vereinsschwimmen betrieben?
- Wie sind die Besucher über den Tag und an Wochentagen in den einzelnen Bädern verteilt?
zudem beantragen wir:
- Die Verwaltung nimmt zu den Fragen schriftlich Stellung und legt diese bis zu nächsten Sitzung des Bäderausschusses im Mai vor. Ebenso soll ja - wie von Herrn EBM Föll zugesagt - das bisherige Bäderkonzept den Mitgliedern des Bäderausschusses zur Verfügung gestellt werden.
- Die Verwaltung stellt dar, welche Anpassungen am Bäderkonzept seit dem Jahr 2000 vorgenommen wurden.
Stellungnahme zur Anfrage 110/2010, 14.05.2010 (7 kB)
Erl. im WA am 14.05.2010 Nr. 68
Nr. 101/2010 - Antrag vom 29.03.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
EnBW verspielt Vertrauen (76 kB)
Der Netzbetreiber EnBW verlegt zur Zeit unterirdisch ein 110.000 Volt Hochspannungskabel zwischen dem Umspannwerk Münster und dem Umspannwerk Seewiesen. Die EnBW erhielt im Herbst 2009 eine Genehmigung für die geplante Trasse, obwohl diese durch das Landschaftsschutzgebiet Wolfersberg führt. Die Trasse läuft sehr nah an Wohngebieten vorbei und stellt damit eine gesundheitliche Gefährdung für die dort wohnende Bevölkerung dar.
Die unterirdische Verlegung ist eine technische Alternative zu oberirdischen Hochspannungsleitungen und verhindert die Verbreitung von elektrischen Feldern. Magnetische Felder werden durch die Vergrabung jedoch nicht verringert, besonders wenn das Kabel lediglich 1 bis 2 Meter tief vergraben ist. Das Magnetfeld ist an der Oberfläche genau über dem Kabel im Vergleich zu Freileitungen sehr stark. Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit warnt daher vor erhöhten Risiken von Krebserkrankungen speziell für Kinder: „Bei Erdkabeln … sind die mit einer kindlichen Leukämie in Verbindung stehenden magnetischen Felder oberhalb von Erdkabeln in der gleichen Größenordnung wie unterhalb einer Freileitung.“
Zur Reduktion des Erkrankungsrisikos muss die Intensität der Magnetfelder wenigstens auf 100 nT (NanoTesla) minimiert werden. Zu befürchten ist aber, dass mit dem jetzt geplanten Verlauf die Anwohner einem Magnetfeld von 800 bis 900 nT ausgesetzt werden. Durch eine andere Trasse oder technische Maßnahmen wie höhere Abschirmungen oder eine tiefere Verlegung könnten diese Strahlungen gemindert werden. Eine ausführliche Information der Anlieger durch den Netzbetreiber hat anscheinend nicht stattgefunden.
Um Zweifel über die Nichteinhaltung geltender Grenzwerte auszuräumen
beantragen wir,
1. dass dieser Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 20.04.2010 gesetzt wird und die Verwaltung dort darstellt, welche konkreten Magnetfeldstärken sich an den der Trasse zugewandten Außenkanten der Gebäude in der Erwin-Hageloh-Straße bei Volllast ergeben und wie diese sich zu den zulässigen Grenzwerten verhalten.
2. Bis die Bedenken über mögliche Gesundheitsgefährdungen ausgeräumt sind, verhängt die Verwaltung einen Baustopp über die Kabelverlegung.
Stellungnahme zum Antrag 101/2010, 20.04.2010 (5 kB)
Erl. im UTA am 20.04.2010 Nr. 140
Nr. 82/2010 - Anfrage vom 15.03.2010 Vetter Helga (CDU), Pfau Ursula (CDU) Abwasserwärmerückgewinnung (72 kB)
Im Energiebericht für das Jahr 2008 wird die Energie-Einsparung für das städtische Klinikum mit über 40.000 Euro dargestellt. Der verantwortungsvolle Umgang mit Energie wird nicht nur aus Umweltgründen sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht immer wichtiger.
Im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die Krankenhäuser aufgrund der großen Menge anfallenden Abwassers sich eignen, mit der Abwasserwärmerückgewinnung positive Ergebnisse zu erreichen.
Die Neubauten des Klinikums machen große Fortschritte. Wir bitten um einen Bericht in einer der kommenden UTA-Sitzungen:
1. Wie ist der Stand der Entwicklungen bezüglich der Abwasserwärmerückgewinnung bei den Kliniken?
2. Gibt es noch weitere Standorte, die sich dafür eignen?
3. Liegen schon Erfahrungswerte vor?
Stellungnahme zur Anfrage 82/2010, 27.04.2010 (16 kB)
Erl. im UTA am 27.04.2010 Nr. 161
Niederschrifts-Nr. 161 zu TOP 10 des UTA, 27.04.2010
Energiekonzept für das ehemalige Terrot-Areal, S-Bad Cannstatt
- Nutzung der Abwasserwärme des städtischen Hauptsammlers -
- mündlicher Bericht - (15 kB)
Das Modell eines Abwasser-Wärmetauschers ist im Sitzungssaal ausgestellt.
Vorab weist Herr Dr. Görres (AfU) darauf hin, dass Bauherr des ersten Bauvorhabens dieser Art im Terrot-Areal das Siedlungswerk Stuttgart ist, der Betreiber der Heizzentrale ist die Firma Immotherm, eine Tochter des Siedlungswerkes. Den Fachplanern EGS-Plan, die den Hauptbestandteil des Energiekonzepts erstellt haben, dankt er dafür, einen Großteil der Folien für diese Präsentation verwenden zu dürfen. Die Firma EGSPlan habe außerdem gemeinsam mit der Verwaltung das Energiekonzept am Hans-Rehn-Stift entwickelt. Einige Dinge, die im Hans-Rehn-Stift entwickelt wurden, konnten teilweise auf dieses Konzept im Terrot-Areal übertragen werden können.
Herr Dr. Görres erläutert ausführlich das Energiekonzept im Sinne einer Powerpoint-Präsentation, welche dem Protokoll als Dateianhang elektronisch hinterlegt ist. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
BM Hahn hebt besonders hervor, dass es bei dieser Technik nicht erforderlich ist, Kanäle auszuwechseln, sondern die Wärmetauscher werden durch eine Revisionsöffnung einzeln in den Kanal eingebracht - sofern dieser einen ausreichend großen Querschnitt hat. Bisher sei man davon ausgegangen, man könne solche Maßnahmen nur dann durchführen, wenn neue Kanäle verlegt werden. Von den Bad Cannstattern seien die Arbeiten kaum wahrgenommen bzw. nicht als störend empfunden worden. Das Umweltministerium schätze die Heizmenge auf bis zu 10 % des Heizwärmebedarfs von Gebäuden in der Stadt.
Die Wärme im Kanal sei jedoch ein endliches Gut, da eine gewisse Mindestwärme beim Klärwerk ankommen muss. Je mehr Energie damit gespart werde, desto geringer werde der Bereich, aus dem man die Wärme holen kann. Daher müsse das Tiefbauamt sich einen Überblick darüber verschaffen, "Wie ist die eingehende Wärmefracht und wie viele Stellen profitieren von der Wärme, die in dem Kanal ankommt?" Dennoch vertrage die Stadt noch zig solcher Projekte.
StR Wahl (CDU) ist beeindruckt von dem Energiekonzept. Er erkundigt sich, ob dies auch Thema der gemeinsamen Sitzung von UTA und Wirtschaftsausschuss am 29.04.2010 sein wird.
Für StRin Dr. Blind (SPD) zeigen die Ausführungen, dass mittelfristig ein Energiekonzept zur Steuerung gebraucht wird.
StR Pätzold (90/GRÜNE) freut sich über die Möglichkeit, Kanäle nachzurüsten. Noch vor drei Jahren, als es um das Verwaltungsgebäude am Österreichischen Platz ging, habe eine solche Option noch nicht bestanden. Er hofft, es können noch an vielen anderen Stellen derartige Lösungen gefunden werden.
BM Thürnau stellt klar, das Abwasser müsse eine Temperatur von mindestens 12° C haben, wenn es am Klärwerk ankommt, um den Stickstoff behandeln zu können. Das Tiefbauamt werde für das gesamte Netz eine Untersuchung unter dem Gesichtspunkt „Wo fällt wie viel Wärme an und wo sind die notwendigen Voraussetzungen gegeben?“ im Sinne einer Positiv-Karte durchführen lassen. Schon jetzt sei aber ziemlich sicher, dass man niemals an den Punkt kommt, wo so viel Wärme im Netz entzogen wird, dass die notwendige Prozesswärme für die Klärwerke nicht mehr vorhanden ist bzw. selbst Prozesswärme erzeugt werden müsste. Denn wenn die eigentliche Anlage nicht mehr genügend Wärmefracht im Abwasser hat, dann würde sie unwirtschaftlich, weil die Wärmepumpen so viel arbeiten müssten, dass die eingesetzte Energiemenge höher ist als die Energiemenge, die aus dem Abwasser gezogen wird.
Die Fragen von StR Fahrion (FW) beziehen sich auf die Empfindlichkeit des Materials gegenüber Reinigungseinwirkungen und auf die Temperaturunterschiede der Abwässer von Sommer zu Winter.
Herr Dr. Görres teilt mit, solche Anlagen seien nicht neu, sondern es handle sich um weiterentwickelte Anlagen. Was die Reinigung angeht, "so haben die Schweizer sehr gute Erfahrungen gemacht und anfängliche Probleme beseitigt". Die Anlagen können zu Reinigungszwecken begangen werden, sodass entsprechende Möglichkeiten gegeben seien. Sehr wichtig dabei sei, die Flächen so zu gestalten, dass derjenige, der reinigt, genügend Halt findet. Im Fall der Anlage für das Terrot-Areal bestehe die Möglichkeit, neben dem Wärmetauscher zu gehen.
Die Abwassertemperatur liege im Winter um etwa 5° - 8° C unter der Temperatur im Sommer. Im Vergleich zu dem Potenzial, das im Erdreich wäre, sei es aber deutlich höher, sodass dennoch ausreichend Potenzial vorhanden ist, um die Wärme nutzen zu können. Die Wärme, die im Abwasser steckt, wird in ein Medium übertragen, welches im doppelwandigen Blech verläuft. Die Wärmeübertragung erfolge somit nicht an das Blech, sondern an das Medium, das innerhalb des Wärmetauschers ist. Das am Modell seitlich zu sehende Rohr sei der Vor- bzw. Rücklauf für das Wärmeübertragungsmedium.
Mit dem Dank an das Siedlungswerk für das rundum gelungene Wohngebiet am Terrot-Areal und der Hoffnung, künftig noch öfters von solchen Beispielen zu hören, schließt BM Hahn den Tagesordnungspunkt ab.
Zur Beurkundung
Nr. 80/2010 - Antrag vom 12.03.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Die Sonne scheint, der Frühling kommt
Wo bleibt die Vorlage für Solardächer? (76 kB)
In den letzten Haushalts-Beratungen hat auf unsere Anfrage hin der Erste Bürgermeister zugesichert, dass die bei ihm zur Mitzeichnung liegende Vorlage für Solardächer schnellstens bearbeitet wird und skizzierte die Eckpunkte der Vorlage aus seiner Sicht. Inhaltlich stellten wir volle Übereinstimmung fest.
Leider ist diese Vorlage der Verwaltung immer noch nicht in Sicht. Derweil scheint die Sonne auf die Dächer und die Spatzen pfeifen von denselben, dass Stuttgart hinten dran ist, was den Anteil der Solarenergie angeht. Die bisherige Praxis der Vergabe städtischer Dächer ist aufwändig und umständlich für alle Beteiligten. Eine klare Regelung erleichterte die Vergabe und machte diese auch verlässlich.
Eine öffentliche Ausschreibung ist auch für einen großen Interessentenkreis einsehbar, ein angemessener Pachtzins für die Bereitstellung der Dächer zur Erzeugung von Solarenergie angemessen, da es sich um eine gewinnbringende Unternehmung handelt.
Bei der Vergabe der städtischen Dächer zur solaren Energiegewinnung können wir uns ein Bieterverfahren nach dem Höchstgebot vorstellen. Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, wie auch Arbeitsgemeinschaften (AGs) an Schulen sollen aber die Dächer „ihrer“ Gebäude kostenlos erhalten.
Bei der Vergabe sind gemeinnützige Organisationen und genossenschaftliche Bieter den anderen Bietern, unabhängig von deren Gebot, vorzuziehen, da gemeinnütziges und bürgerschaftliches Engagement für uns einen hohen Stellenwert hat.
Damit die vergebenen Dächer auch zügig mit Solaranlagen ausgestattet werden und nicht für längere Zeit reserviert und gesperrt werden können, ist eine Ausführungsverpflichtung, verbunden mit einer Zeitvorgabe, notwendig.
Wir beantragen daher:
1. Das Thema „Förderung der Solarenergie auf städtischen Dächern“ wird auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik gesetzt.
2. Dabei wird über folgende Eckpunkte abgestimmt:
a) Die Stadt errichtet – wie bei den Haushaltsberatungen beschlossen und finanziert – bei Neubauvorhaben und Dachsanierungen wo möglich eigene Photovoltaik-Anlagen.
b) Städtische Dächer werden in Zukunft durch ein klares Verfahren vergeben und gegen einen angemessenen Pachtzins vermietet.
c) Gemeinnützige Organisationen werden bevorzugt und erhalten die Dächer weiterhin kostenlos; bürgerschaftlich organisierte Genossenschaften werden priorisiert.
d) Dächer werden nur mit einer Ausführungsverpflichtung vergeben. Diese muss z.B. innerhalb von 6 Monaten umgesetzt bzw. ausführungsreif geplant werden. Danach werden die Dächer dem bisherigen Bieter entzogen und wieder neu ausgeschrieben. Eine geeignete Regelung ist von der Verwaltung zu erarbeiten.
e) Die Stadt untersucht ihre Dächer auf die mögliche Nutzung zur solaren Energiegewinnung, erarbeitet eine Vergabeliste und schreibt diese Dächer aus.
Stellungnahme zum Antrag 80/2010, 30.03.2010 (16 kB)
Erl. im UTA am 30.03.2010 Nr. 128
Niederschrifts-Nr. 128 zu TOP 11 des UTA, 30.03.2010
Photovoltaik auf städtischen Dächern (28 kB)
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 15.03.2010, GRDrs 719/2009.
Die Vorlage stößt bei StR Pätzold (90/GRÜNE) auf positive Resonanz. Außer Frage stehe die Notwendigkeit, die Förderung der dezentralen und nachhaltigen Energiegewinnung vor Ort aktiver zu gestalten. Dies sei auch ein Ziel des städtischen Klimaschutzkonzeptes. Dazu zähle die Vermarktung und Nutzung öffentlicher Dächer zu effektivieren. Hinzu komme, dass im Zusammenhang mit dem Schulhaussanierungsprogramm bzw. mit den damit in Zusammenhang stehenden Dachsanierungen Baustelleneinrichtungen wie Gerüste sich bereits vor Ort befinden. StRin Pfau (CDU) bedankt sich für die Vorlage. Auch sie befürwortet die Erstellung von Anlagen auf Schuldächern in Zusammenhang mit dem Schulhaussanierungsprogramm. Ebenfalls positiv äußert sich StRin Dr. Blind (FDP). Insbesondere hebt sie die langfristigen Potenziale von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) hervor. Für die FDP-Gemeinderatsfraktion signalisiert StR Conz (FDP) Zustimmung zu den Beschlussantrags-Ziffern 1 bis 3. Abgelehnt wird dagegen von ihm die Beschlussantrags-Ziffer 4.
Hinsichtlich der seitens der Stadt zu erhebenden Pacht präferieren StR Pätzold und StRin Pfau eine Festbetragsregelung. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Nürnberger Weg (entweder Einmalbetrag oder Pacht) wird dagegen von StRin Dr. Blind unterstützt. StR Stocker (SÖS und LINKE) stimmt grundsätzlich der Erhebung einer Pacht zu.
In diesem Zusammenhang informiert Herr Dr. Görres, im Arbeitskreis Energieeinsparung des Deutschen Städtetages sei die Vorgehensweise anderer Kommunen recherchiert worden. Interessanterweise zeige sich, dass die meisten Kommunen entweder ausschreiben oder eine Vergabe über eine Dachbörse durchführten. Die Höhe der Einnahmen bewege sich abhängig von der natürlichen Sonneneinstrahlung in etwa in der Größenordnung von 300 bis maximal 500 /kWp (500 /kWp Freiburg, 300 /kWp Frankfurt). Dabei handle es sich um eine Einmalgebühr. Manche, z. B. die Stadt Nürnberg, offerierten eine Wahlmöglichkeit. Andere würden einen festen Satz über 20 Jahre erheben. Die in Nürnberg als Alternative zugelassene 6-%ige Einspeisevergütung habe den Nachteil, dass im Grunde genommen aufgrund der unterschiedlichen Einspeisung jährlich der Betrag angepasst werden müsse. Daher schlage die Verwaltung vor, sich beim Start an einem mittleren Wert zu orientieren (350 /kWp) und dies nicht als Einmalzahlung zu vereinnahmen, sondern zu splitten (Einmalzahlung/Festbetrag analog Nürnberg 190 /kWp sowie jährlich 160 /kWp aufgeteilt auf 20 Jahre 8 /kWp).
Den Verwaltungsvorschlag wertet StR Conz als nicht logisch. Er schlägt vor, die Verpachtung
nach Flächen vorzunehmen. Dann wäre ein Pächter seiner Auffassung nach gezwungen schnellstmöglich seine Anlage in Betrieb zu nehmen und die Pacht wäre einfach zu berechnen. Demgegenüber findet der Vorschlag der Verwaltung die Unterstützung von StR Pätzold. Die Position von StR Conz aufgreifend führt Herr Dr. Görres an, üblich sei es die Pacht nach der Leistung von PV-Anlagen zu definieren. Die Zugrundelegung von Flächen führe zwangsläufig zur vollständigen Ausnutzung der Dächer und dies sei wiederum aus gestalterischen Gründen nicht wünschenswert. Gestalterische Aspekte könnten dagegen bei einer Abrechnung nach Leistung ein Stück weit berücksichtigt werden.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion legt laut StRin Dr. Blind Wert darauf, in die Beschlussfassung aufzunehmen, dass Gewinne aus bei Sanierungen eingesetzten Contracting-Mitteln in den Topf für Contracting-Mittel zurückfließen, um so automatisch eine Erhöhung dieses Topfes zu erreichen. Dieses hält Herr Dr. Görres prinzipiell für denkbar. An dieser Stelle würde das Vorgehen im Contracting, vorausgesetzt dieses werde heute so beschlossen, geändert. Den Wunsch von StRin Dr. Blind will BM Hahn zur Abstimmung stellen. Wie dies dann technisch umgesetzt werde, müsse die Verwaltung im weiteren Verlauf klären.
Um die Blockierung von Dächern zu verhindern regt StR Pätzold an, in einer weiteren Beschlussantragsziffer eine Begrenzungsfrist für die Belegung von Dächern vorzusehen. Seines Erachtens sollte es sich dabei um eine Frist von drei oder sechs Monaten handeln. Eine solche Frist wertet StRin Pfau als sinnvoll. Hierzu, so Herr Dr. Görres, schlage die Verwaltung vor, ein Dach zunächst für vier Wochen für einen Interessenten zu reservieren. Innerhalb dieser vier Wochen müsse der Gestattungsvertrag abgeschlossen werden. Anschließend habe der Dachnutzer nochmals sechs Monate Zeit mit dem Bau zu beginnen. Ansonsten werde der Vertrag nichtig und das Dach würde wieder in der Solardachbörse angeboten.
Gegenüber StR Conz, der sich gegen eine kostenfreie Überlassung von städtischen Dächern an gemeinnützige Organisationen ausspricht, informiert BM Hahn, die Beschlussantragsziffer 4 stelle die Verwaltungsmeinung dar. Laut Herrn Dr. Görres gibt es derzeit auf städtischen Dächern rund 25 PV-Anlagen. Davon würden 6 von Schulvereinen betrieben. Die Abfrage beim Deutschen Städtetag habe unter anderem gezeigt, dass Demonstrationsanlagen von Kindergärten oder Schulen weiterhin ermöglicht werden sollten. Dies sei der Hintergrund für die Beschlussantragsziffer 4.
Nachdem StR Conz befürchtet, dass kleine Demonstrationsanlagen kommerzielle Dachnutzungen verhindern können, erklärt Herr Dr. Görres, hier sei die Verwaltung letztlich ein Stück weit leidenschaftslos. Der Wunsch nach einer Dachnutzung durch einen Schulverein habe es in den letzten fünf Jahren nicht mehr gegeben. Sollte der Gemeinderat den Wunsch haben, die Beschlussantragsziffer 4 zu streichen, wäre dies möglich.
Die von der EnBW angestrebten Gründungen von Bürgergenossenschaften werden von StRin Dr. Blind begrüßt. Dies müsse auch eine Aufgabe zukünftiger Stadtwerke sein. Diese Möglichkeit dürfe man sich bei der Gründung von Stadtwerken nicht verbauen. Dem pflichtet StR Stocker bei. Seines Erachtens muss dafür Sorge getragen werden, dass in Zukunft ein städtisches Stadtwerk Zugriff auf die nun seitens der EnBW vorgesehenen Verträge (Dächer) hat. Wie dieses vertraglich gestaltet werden kann ist für BM Hahn momentan nicht absehbar. Herr Dr. Görres gibt zu bedenken, es gebe dann keine Investoren mehr, wenn diese die Gefahr sehen, nach drei Jahren, wenn es wieder Stadtwerke geben sollte, eine Anlage wieder abbauen müssen.
Angeregt wird von StR Pätzold, dass in die Börse auch Private aufgenommen werden. Eventuell lasse sich auch die Handwerkskammer für eine Beteiligung gewinnen. Hierzu artikuliert StRin Pfau die Befürchtung, dass eine zu intensive Nutzung von Dächern durch PV-Anlagen sich negativ auf das Stadtbild auswirkt. Bei Schuldächern sollte zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Dachlandschaft geprüft werden, inwieweit es Möglichkeiten gibt, von dem üblicherweise verwendeten "riesigen Platten" abzusehen und ob ggf. auch Wände entsprechend verkleidet werden könnten. Die SPD-Gemeinderatsfraktion, so StRin Dr. Blind, sehe Möglichkeiten, ästhetisch akzeptable Lösungen zu finden. Von StR Zeeb (FW) wird angeraten, von einer Einbeziehung von Privatdächern, bis sich das Angedachte bei städtischen Dächern etabliert hat, abzusehen. Zudem weist er auf Systeme hin, die ebenso auf senkrechten Flächen (Wänden) funktionieren. Für ihn stellt sich die Frage, ob die Vorlage nicht um das Thema Wände erweitert werden sollte. Zwingend erforderlich sei bei diesen Maßnahmen eine architektonische Begleitung, um ansehnliche Lösungen zu erreichen. Diesbezüglich fordert er eine Erweiterung des Beschlussantrages.
Anschließend informiert BM Hahn, die Dachflächenbörse Stuttgart sei bei der Wirtschaftsförderung Verbandsregion Stuttgart angesiedelt. Die Stadtverwaltung wolle einen Link auf diese bereits eingerichtete Börse einrichten. Er geht von Anlaufproblemen aus, bei denen seitens der Stadt eingegriffen werden muss. Vor der Erstellung solcher Anlagen müssten Statikprüfungen etc. erfolgen. Das Thema Solardächer sei vom Gesetzgeber verfahrensfrei gestellt. Niemand sei verpflichtet, sich bei der Stadt zu melden um anzuzeigen, dass er auf seinem Gebäude eine solche Anlage montiere. Sinn dieser Regelung sei, dass nicht jede geplante Anlage beim zuständigen Baurechtsamt auflaufe. Da es aber immer wieder Situationen gebe, in denen Bebauungsplanfestsetzungen tangiert würden, erfolge seitens der Stadtverwaltung eine Beratung. Dabei werde darauf geachtet, dass die Anlagen etwas zurückgesetzt von der Dachtraufe montiert werden; nicht gewünscht sei eine komplette Belegung von Dächern. Dächer sollten weiterhin als solche erkennbar sein. Allerdings sei es sehr schwierig ohne Rechtsgrundlage solche Dinge durchzusetzen. Letztlich müsse man auf das ästhetische Empfinden von Gebäudeeigentümern vertrauen. Vorgesehen sei, im Städtischen Amtsblatt Empfehlungen und Fotografien gelungener Beispiele zu veröffentlichen. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden müsse die Verwaltung ohnehin beteiligt werden.
Zur Integration von Anlagen in Fassaden fährt BM Hahn fort, anspruchsvollere Bauherren könnten solche Anlagen realisieren. In der Preisrichtervorbesprechung zum Bauvorhaben Z 3 der Fa. Züblin sei gegenüber der Fa. Züblin die Erwartung geäußert worden, dass von einem innovativen Unternehmen Fassadenlösungen erwartet würden, zumal dieses Gebäude direkt nach Süden ausgerichtet und unverbaubar sei. Bei großen gewerblichen Bauherren geht der Vorsitzende von der Möglichkeit aus, Entsprechendes durchzusetzen. Bei privaten Projekten komme es darauf an, ob die Technik wirtschaftlich ausgereift sei. Angestrebt gehörten Solardächer in Kombination mit begrünten Flachdächern. Wenn z. B. die IHK ihren Neubau umsetze, werde eine solche Fassadenlösung sowie ein begrüntes Flachdach gewünscht. Begrünte Dächer seien ein Mittel um Folgen des Klimawandels abzuschwächen. Bei der Ernst-Abbe-Schule, dort werde morgen die PV-Anlage eingeweiht, sei auch aus ästhetischen Gründen darauf hingewirkt worden, dass die Neigung der Kollektoren verringert worden sei. Diese Schule wird auch von Herrn Dr. Görres als gelungenes Beispiel bezeichnet.
Weiter wird von BM Hahn betont, über 90 % der Dächer befinden sich in privater Hand. Der Haus- und Grundbesitzerverein, welcher auf seinem Gebäude vor vier Monaten eine ordentlich gestaltete Anlage in Betrieb genommen habe, biete auch eine Beratung an. Von den 1.400 städtischen Dächern kämen lediglich ca. 300 für eine solche Nutzung in Frage. Grundsätzlich geht BM Hahn davon aus, dass die seitens des Bundes reduzierte Anlagenförderung sich z. B. angesichts fallender Kollektorenkosten nicht negativ auf die Verbreitung von PV-Anlagen auswirkt.
Für StR Zeeb ist nach wie vor nicht verständlich, weshalb Wände nicht in die Vorlage aufgenommen werden. Zudem unterstreicht er nochmals die seiner Einschätzung nach erforderliche architektonische Begleitung. Auf die Möglichkeit bei städtischen Dächern auf die Ästhetik von Anlagen Einfluss zu nehmen, weist daraufhin nochmals BM Hahn hin. Wenn allerdings z. B. Unternehmen private Dächer nutzten, und dabei handle es sich um mehr als 90 % der Fälle, erfahre dies die Verwaltung nicht. Dazu ergänzt Herr Dr. Görres, bei städtischen Dächern stehe das Amt für Umweltschutz in Kontakt mit dem städtischen Hochbauamt. Dadurch werde ein Stück weit die architektonische Begleitung gegeben sein. Im weiteren Verlauf sagt BM Hahn zu, den Aspekt der Sicherung der architektonischen Qualität zum Ende der Aussprache zur Abstimmung zu stellen.
Darauf, dass die Dachbörse für alle Interessenten offensteht, macht Herr Dr. Görres gegen Ende der Diskussion erneut aufmerksam. Die Frage von PV-Anlagen an Wänden habe sich in der Vergangenheit bei Bauvorhaben nur vereinzelt gestellt. Die Stadt habe dieses im Zusammenhang mit dem Neubau der Neckar-Realschule aufgegriffen. Technisch und wirtschaftlich habe sich dieses dort allerdings nicht realisieren lassen. Von daher stelle sich bei der Frage der nutzbaren Flächen die Frage nach Wänden noch nicht. Bisher, so BM Hahn, habe es noch keine Interessenten für Wand-PV-Anlagen gegeben.
Zu folgendem Beschlussantrag:
1. Die Stadt bietet, soweit sie keine eigenen PV-Anlagen errichtet, ihre Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über die Dachflächenbörse der Region Stuttgart im Internet an.
2. Bei der Sanierung von Dächern auf städtischen Gebäuden wird geprüft, ob die Errichtung einer eigenen Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Ist dies der Fall, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des jeweiligen Budgets der städtischen Contracting-Mittel.
3. Bei jedem städtischen Neubauvorhaben erfolgt eine Prüfung, ob eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Ist dies der Fall, erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Investitionsbudgets für das jeweilige Neubauvorhaben.
4. Für gemeinnützige Organisationen werden Dachflächen weiterhin pachtfrei zur Verfügung gestellt.
stellt BM Hahn fest:
- Zu den Beschlussantragsziffern 1 bis 3
Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.
- Zur Beschlussantragsziffer 4
Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt die Beschlussantragsziffer 4 bei 15 Ja- und 2 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.
Des Weiteren werden von BM Hahn folgende weitere Beschlussantragsziffern formuliert:
- 5. Der Ausschuss für Umwelt und Technik legt Wert darauf, dass auch nach Ablauf der Rückflusszeiten die Mittel weiterhin dem städtischen Contracting-Konto zugeführt werden.
- 6. Der Ausschuss für Umwelt und Technik legt Wert darauf, dass die architektonische Qualität bei städtischen Dächern gesichert wird.
Zu den Beschlussantragsziffern 5 und 6 stellt BM Hahn fest:
- Der Ausschuss für Umwelt und Technik beschließt die vorstehenden Beschlussantragsziffern 5 und 6 jeweils einstimmig.
Zur Beurkundung
Nr. 68/2010 - Antrag vom 09.03.2010
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Wind spart Kohle und bringt Kies
Beteiligung an Hochsee-Windparks prüfen (79 kB)
Während manche Energie-Konzerne weiterhin Kohlekraftwerke bauen wollen oder sich mit aller Macht für die Verlängerung der Endzeittechnologie Kernkraft einsetzen und trickreich für die Laufzeitverlängerung von Schrottreaktoren wie Neckarwestheim werben, machen sich andere bereits fit für die Zukunft mit Erneuerbarer Energie.
Die Hochsee-Windkraft wird die erneuerbare Energiequelle dieses Jahrzehnts. Selbst die Bundesregierung will mittelfristig einen 40-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion erreichen. Die Voraussetzungen wurden in den letzten Jahren geschaffen. Mittlerweile ist eine Reihe von Hochsee-Windparks genehmigt, die mit ihrer Lage fast 100 km vor der Küste weder das Wattenmeer noch die Aussicht am Strand beeinträchtigen.
Für Klimaschutz und Wirtschaft winkt durch die Hochsee-Windkraft eine doppelte Dividende: Es wird nicht nur die Umweltbelastung verringert, auch die wirtschaftlichen Perspektiven sind glänzend: Die meisten der Anlagekomponenten sind aus deutscher Produktion, ein Großteil aus Baden-Württemberg und Bayern.
Derzeit projektiert z.B. die SüdWestStrom Windpark GmbH & Co. KG den ersten kommerziellen Hochsee-Windpark in der Nordsee mit einer Leistung von 400 MW. Zum Kreis der Gesellschafter gehören bislang rund 40 Stadtwerke mit einem regionalen Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Schon im Juli 2010 soll ein erster Cluster mit 8 Anlagen zu je 5 MW in Betrieb gehen, der gesamte Windpark soll im November 2011 am Netz sein.
In Stuttgart steht dieses Jahr noch die Entscheidung über die Neuorganisation der Energiewirtschaft an. Die Chancen und Risiken für die Gründung eigener Stadtwerke werden gerade durch Gutachter ermittelt und bewertet. Doch das Ergebnis dieser Diskussion muss nicht abgewartet werden. Eine Beteiligung an einem Offshore-Windpark rechnet sich für die Stadt auf jeden Fall, ökologisch und ökonomisch. Die kommunal ausgerichtete SüdWestStrom Windpark GmbH & Co. KG zum Beispiel bietet eine Beteiligung mit 8 Prozent Rendite an. Diese Rendite übertrifft bei weitem, was die Stadt mit ihren Anlagen erwirtschaftet. Über die Beteiligung an der LBBW wird besser gar nicht geredet. Es bleibt ungewiss, wann wieder mit Zinserträgen zu rechnen ist. Die bei der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (SVV) angelegten Spezialfonds der Stadt haben nach den letzten veröffentlichten Zahlen in dem noch nicht krisengeschüttelten Jahr 2007 lediglich eine Rendite in Höhe von 2,49 Prozent erzielt.
Im Moment sind mehrere geplante Offshore-Windparks offen für Beteiligungen. Allerdings sind schnelle Entscheidungen gefragt: Die der SüdWestStrom Windpark zugesagte Exklusivität durch die Vertragspartner BARD und Unicredit läuft Ende April aus.
Daher beantragen wir:
1. Die Verwaltung prüft eine mögliche Kapitalbeteiligung an Offshore-Windparks.
2. Sie nimmt Gespräche u.a. mit der SüdWestStrom Windpark GmbH & Co. KG auf, um die Bedingungen für eine Beteiligung zu prüfen. Uns sind die in der Anlage genannten Bedingungen
bekannt.
3. Sie gibt Auskunft über Rendite und Laufzeiten der derzeit durch die SVV angelegten Spezialfonds.
4. Sie stellt spätestens in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2010 das Ergebnis der Prüfung vor.
- Anlage -
Anlage: Die spezifischen Vorteile des Südweststrom Windparks
Nicht nur grundsätzliche Überlegungen sprechen für ein Engagement in Hochseewindkraft im Verbund der Südwestrom. Auch das konkrete Projekt hat eine ganze Reihe von Vorteilen. Der fast 100 km vor der deutschen Nordseeküste gelegenen Windpark Bard Offshore I hat nicht nur alle Genehmigungen, sondern auch eine Reihe von Vorzügen, die kein anderer Windpark an der Nord- oder Ostsee bieten kann.
Der Windpark
• hat eine Netzanschlusszusage. Das Hochseekabel ist verlegt, die Umspannplattform liegt ausgerüstet im Hafen. Stromtransport wird nach dem Bauzeitenplan ab August 2010 erfolgen.
• hat eine komplette Fremdkapitalfinanzierung durch die Unicredit. Ein Kredit in Höhe von 1,136 Milliarden Euro ist fest zugesagt.
• hat eine Versicherung, die alle wesentlichen Risiken abdeckt.
• wird schlüsselfertig zum Festpreis von 1,5 Milliarden Euro übergeben.
• erhält einen Investitions-Zuschuss der EU von 53 Millionen Euro und hat Aussicht auf einen vergünstigten Kritik der Europäischen Investitionsbank von 600 Millionen Euro.
• hat dank eines Full-Service-Vertrags des Herstellers BARD eine garantierte Verfügbarkeit von 96 Prozent in den ersten fünf Jahren.
• wird mit einem speziell konstruierten Errichterschiff aufgebaut, das bereits erstmals ausgelaufen ist und ausschließlich für dieses Projekt zur Verfügung steht.
Durch diese besonders günstigen Voraussetzungen hat die SüdWestStrom Windpark nicht nur eine große Sicherheit, dass der Windpark tatsächlich errichtet wird. Auch die Renditeberechnungen weisen sehr positive Resultate aus. Derzeit wird mit einer Rendite von 10-12 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital gerechnet. Und dies bei weitgehend eingegrenzten Risiken:
• Die Stadtwerke haften nur mit dem eingesetzten Kapital von etwa 1300 EUR je KW gezeichneter Leistung für das Projekt. Ein Rückgriff auf die Gesellschafter findet nicht statt.
• Bei Gesamtkosten von rund 4000 EUR je KW Leistung trägt der Fremdkapitalgeber den weitaus größeren Teil des Risikos. Das Eigenkapital wird nur eingezahlt, wenn entsprechende Meilensteine erreicht sind und auf etwa 25 Prozent des jeweiligen Bautenstandes begrenzt.
• Der Preis für die produzierte Kilowattstunde ist. mit 15 Cent für die nächsten 15 Jahre gesetzlich garantiert.
• Mit bis zu 35 Prozent der Investitionssumme haftet der Hersteller für Ausfälle in der Stromproduktion.
Stellungnahme zum Antrag 68/2010, 20.04.2010 (47 kB)
1. Die Verwaltung prüft eine mögliche Kapitalbeteiligung an Offshore-Windparks.
Weltweit liegen bislang keine Erfahrungen mit dem Bau und Betrieb von Offshore-Windparks in großer Wassertiefe und in großer Entfernung vor der Festlandküste vor. Die im Testfeld „alpha ventus“ gesammelten Erfahrungen werden daher für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland von großer Bedeutung sein. Bis Ende 2009 wurden im Offshore-Testfeld „alpha ventus“ 45 km nördlich von Borkum 12 Windenergieanlagen mit insgesamt 60 MW Leistung errichtet. Der Windpark BARD I liegt rund 90 km von Borkum entfernt und ist das zwischenzeitlich am weitesten fortgeschrittene kommerzielle deutsche Offshore-Projekt.
Projekt | alpha ventus | BARD Offshore I |
Betreiber | DOTI (e.on/Vattenfall/ | BARD |
Lage | Nordsee | Nordsee |
Anlagenzahl | 12 | 80 |
Nennleistung | 5 MW je Anlage | 80*5 MW |
Gesamtleistung | 60 MW | 400 MW |
Jährliche Stromerzeugung | 220 Mio. kWh | 1.577 Mio. kWh |
Wassertiefe | 30 m | 40 m |
Küstenentfernung | 45 km | 87 km |
Baukosten | 250 Mio. € | 1,7 Mrd. € |
Fertigstellung | Ende 2009 | November 2011 |
Derzeit sind 68 Projekte in Nord- und Ostsee im Genehmigungsverfahren. 29 Projekte sind bereits genehmigt.
2. Sie nimmt Gespräche u.a. mit der SüdWestStrom Windpark GmbH & Co. KG auf, um die Bedingungen für eine Beteiligung zu prüfen.
Generalunternehmer und Projektentwickler ist die BARD Engineering GmbH, Emden. Die SüdWestStrom Windpark GmbH & Co KG, Tübingen verhandelt zurzeit über 70% der Rechte (entspricht 280 MW) am Windpark und bietet anderen Stadtwerken und Kommunen eine Beteiligungsmöglichkeit an. Die restlichen 30% werden von der WV Energie AG, Frankfurt erworben. Die Mindestzeichnung beträgt 50 kW bei einem Preis von rd. 1,25 Mio. €/MW.
Als (theoretischer) Vergleichswert:
Das Volumen des Stromliefervertrages für die Abnahmestellen der LHS beträgt rd. 170 Mio. kWh/Jahr. Um diese Strommenge zu erzeugen, müssten Anteile mit einer Leistung von 42 MW am Offshore-Projekt erworben werden. Dies würde einer Beteiligung in Höhe von 52,5 Mio. € entsprechen.
Die Verwaltung hat mit der SüdWestStrom Windpark GmbH Kontakt aufgenommen und an einem Kolloquium für Investoren teilgenommen. Die von den Antragstellern aufgezeigte Rendite in Höhe von 8% erscheint zwar grundsätzlich möglich, wird jedoch nicht garantiert. Auf Grund einiger Unsicherheitsfaktoren und fehlender Erfahrungswerte ist die Streuung in den verschiedenen Wirtschaftlichkeitsanalysen nach oben und nach unten erheblich. Klarheit über die realen Stromgestehungskosten von küstenfernen Windparks wird erst durch Pilotprojekte entstehen.
Die Südweststrom Windpark GmbH hat die Zeichnungsfrist für Investoren auf Anfang Juni verlängert.
Empfehlung:
● Erfahrungswerte aus dem „alpha ventus“ Pilot-Projekt sollten abgewartet werden.
● Bis zum Vorliegen des Stadtwerke-Gutachtens kann der Erneuerbare-Energien-Markt intensiv beobachtet werden.
● In Anbetracht der zahlreichen weiteren geplanten Projekte dieser Art ist daher keine übermäßige Eile geboten.
● Ein Beschluss für die Beteiligung an BARD I sollte im Rahmen eines ganzheitlichen Stadtwerke- und Erzeugungskonzeptes getroffen werden.
Eine separate Stellungnahme von Horváth & Partner ist als Anlage beigefügt. Sofern gewünscht, können detaillierte Informationen in der Sitzung des UA Stadtwerke am 30.04.2010 gegeben werden.
3. Sie gibt Auskunft über Rendite und Laufzeiten der derzeit durch die SVV angelegten Spezialfonds.
Die Spezialfonds der SVV haben seit 2003 folgende Rendite erzielt:
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | |
Ertrag seit Auflegung nach ROI | k.A. | k.A. | 6,1% | 4,9% | 4,5% | 4,2% | 4,3% |
Ertrag lfd. Jahr nach ROI | 5,3% | 5,6% | 6,3% | 2,5% | 2,3% | 2,6% | 5,3% |
Ertrag lfd. Jahr in Mio. € | 30,0 | 33,4 | 35,7 | 15,8 | 14,6 | 16,1 | 32,5 |
Einzahlung in 2002: 550,0 Mio. €
Stand 28.02.2010: 630,3 Mio. €
Die Rendite in den Fonds beträgt seit Auflegung nach ROI (definiert als Verzinsung des eingesetzten Kapitals unter Berücksichtigung der individuellen Ein- und Auszahlungen) 4,3%. In Anbetracht des relativ geringen Risikos der Anlage ist dies sehr positiv zu bewerten. Die Renditebetrachtung muss stets über die gesamte Laufzeit hinweg und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten erfolgen.
Die Fonds sind mit dem Hauptaugenmerk auf Sicherheit aufgestellt. Sie sind grundsätzlich liquide und können mit einer relativ kurzen Vorlaufzeit aufgelöst werden. Das Eigentum der eingelegten Papiere liegt beim Anleger, sprich der SVV. Ein Totalverlust ist ausgeschlossen. Die Fonds werden nach den Anlagerichtlinien der LHS, die vom Gemeinderat aufgrund der kommunalrechtlichen Vorgaben (GemO, GemHVO) beschlossen wurden, von 5 externen Kapitalanlagegesellschaften gemanagt.
Bei einer Beteiligung am SüdWestStrom Windpark würde es sich ebenfalls um eine reine Finanzanlage handeln, die wie die Spezialfonds den oben erwähnten strengen Vorgaben unterliegt. Die Kapitaleinlage in eine überwiegend fremdfinanzierte GmbH & Co. KG ist mit deutlich mehr Risiken behaftet als die Anlage in Fonds. Ein weiterer sehr großer Nachteil im Vergleich zu den Spezialfonds ist die nicht mehr vorhandene bzw. stark eingeschränkte Fungibilität der angelegten Gelder.
In Vertretung
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlage zur Stellungnahme 68_2010.pdf
Nr. 67/2010 - Antrag vom 09.03.2010
SPD-Gemeinderatsfraktion
Stadtwerke Stuttgart - Steigerung der Energieeffizienz und Erzeugung regenerativer Energien
Strategie der Stadt (28 kB)
Mit der Beauftragung eines Gutachters, der die Stadt bei der Gründung von Stadtwerken begleiten soll, wird in den nächsten Wochen ein weiterer Schritt zur Realisierung von Stadtwerken getan.
Auf dem Weg zum Ziel sind zahlreiche Fragen zu beantworten, vor allem aus den Themenbereichen
- Rekommunalisierung der Wasserversorgung, einschliesslich der Anteile an den Wasserzweckverbänden.
- Übernahme der Netze für Strom und Gas in das Eigentum der Stadt.
Diskussionen und - Entscheidungen vergleichbar mit jenen in der Region stehen auch in Stuttgart bevor.
Die vielen offenen Fragen zu diesen Bereichen müssen nun der Reihe nach geklärt werden.
Unabhängig davon dürfte unstrittig sein, dass die Stadt mit neuen Stadtwerken auch in die Steigerung der Energieeffizienz und in die Produktion regenerativer Energien einsteigen muss. Es ist deshalb sinnvoll, diese Thematik möglichst bald aktiv anzugehen.
Grundlegende Aktivitäten in diesem Bereich sind
- Beratung und Programme zur Energieeinsparung für städtische und private Verbraucher. Wir denken dabei z.B. an Contracting-Aktivitäten, an Energiesparprogramme an Schulen oder an Beratung zum Energiemanagement.
- Beschaffung von regenerativen Energien auf dem Markt.
- Produktion von erneuerbaren Energien.
Es geht darum, die vorhandenen Ressourcen zu erschließen und zu nutzen, auch in Verbindung mit anderen Aufgaben der Stadt.
Schon heute laufen entsprechende Aktivitäten der Stadt an, z.B. die Produktion von Energie aus Bioabfällen. Verwiesen sei auf das in Kooperation mit dem Fraunhoferinstitut angelaufene Forschungsprojekt "Eta-max". Hierbei stellen sich vielfältige Aufgaben. Sie reichen von der Beschaffung des Rohmaterials (z.B. Küchenabfälle), über die teilweise Neuorganisation der Logisitik bezüglich des Bioabfalls, bis zur Standortsuche und Errichtung einer Biogasanlage.
Auch sonst werden immer wieder bereits jetzt Weichen für die Zukunft gestellt, z.B. die Beendigung des Vertrags mit der Kompostieranlage in Kirchheim, Gründung von Bürgergenossenschaften zur Erzeugung von Solarenergie, Verwertung von Wärme aus Abwasserkanälen und U-Bahnanlagen.
Wir gehen davon aus, dass alle diese Aufgaben in Zukunft von den neu zu gründenden Stadtwerken übernommen und koordiniert werden.
Schon heute aber müssen sie, auch unter ökonomischen Gesichtspunkten, sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Ganz verschiedene Ämter und Betriebe sind innerhalb der Stadt mit den verschiedenen Aspekten der Energiewirtschaft befasst, z.B. das Amt für Umweltschutz mit seiner Abteilung Energiewirtschaft, oder die Eigenbetriebe AWS und SES.
Damit die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden, beantragen wir:
1. Innerhalb der Stadtverwaltung werden die bestehenden Aktivitäten im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien durch eine Stelle koordiniert. Die entsprechenden Zuständigkeiten sind zu bündeln, bzw. eine konkurrierende Aufgabenwahrnehmung ist zu vermeiden. Alle städtischen Dienststellen sind zur Unterstützung der Bildung von Stadtwerken anzuhalten.
2. Als Vorgabe ist u.a. festzulegen, dass potenzielle Aufgaben eines Stadtwerkes nicht durch längerfristige Verträge, zum wirtschaftlichen Nachteil der Stadt, an nichtstädtische, potenzielle Konkurrenten gebunden werden.
3. Für die Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben ist der notwendige Personalbedarf (u.a. auch im betriebswirtschaftlichen Bereich) zu ermitteln. Übergangsweise, bis zum Beginn der operativen Tätigkeit von Stadtwerken, kann eine "task force" Stadtwerke aus vorhandenen Fachleuten der Stadtverwaltung und der beteiligten Eigenbetriebe gebildet werden.
4. Die politische und wirtschaftliche Koordination übernimmt der gebildete "Unterausschuss Stadtwerke". Die Fachreferate und Ämter sind einzubinden.
Stellungnahme zum Antrag 67/2010, 09.07.2010 (13 kB)
Text der Anfragen/ der Anträge
1. Innerhalb der Stadtverwaltung werden die bestehenden Aktivitäten im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien durch eine Stelle koordiniert. Die entsprechenden Zuständigkeiten sind zu bündeln, bzw. eine konkurrierende Aufgabenwahrnehmung ist zu vermeiden. Alle städtischen Dienststellen sind zur Unterstützung der Bildung von Stadtwerken anzuhalten.
2. Als Vorgabe ist u.a. festzulegen, dass potenzielle Aufgaben eines Stadtwerkes nicht durch längerfristige Verträge, zum wirtschaftlichen Nachteil der Stadt, an nichtstädtische, potenzielle Konkurrenten gebunden werden.
Bereits im Jahr 1997 wurden mit der Einführung des Energieerlasses (Fortschreibung 2005; Anpassungen 2008 und 2010) die Verfahrensabläufe für Entscheidungen, die Einfluss auf den künftigen Energieverbrauch der Stadtverwaltung haben, geregelt. Zur Frage, welche Strukturen notwendig sind, falls zukünftig Energieerzeugung und -verteilung eine wesentliche Rolle spielen, erwartet die Verwaltung Vorschläge vom Gutachter.
Innerhalb der Stadtverwaltung wurden dem Amt für Umweltschutz die Zuständigkeiten für Maßnahmen der rationellen Energieverwendung und für das Energiecontrolling übertragen. Als Planungs- und Steuerungswerkzeug hat sich der Energieerlass durch folgende Regelungen bewährt:
• Das Amt für Umweltschutz wird bei der Planung neuer oder bei der Veränderung bestehender städtischer Gebäude und Anlagen, bei Fragen der Energieversorgung, der Nutzung regenerativer Energien, der Anwendung neuer Technologien (u. a. Solarenergie, Wärmepumpen) sowie bei der Energiebedarfsanalyse und der Erarbeitung von Energiekonzepten beteiligt.
• Das Amt für Umweltschutz ist bei allen Fragen und Entscheidungen zu beteiligen, bei denen die Gesichtspunkte der Energieversorgung und des Energieverbrauchs eine Rolle spielen.
• Das Amt für Umweltschutz hat geeignete Maßnahmen zur Lösung dieser Aufgaben zu erarbeiten und getroffene Anordnungen im Betrieb zu überwachen.
Dabei handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, so dass das Amt für Umweltschutz eng mit den planenden und den betreibenden Fachämtern und Eigenbetrieben zusammenarbeiten muss. Es wird in der Regel selbstständig tätig, auch ohne Aufforderung durch Ämter oder Eigenbetriebe. Nicht zuletzt wird bei allen Beschlussvorlagen, in denen die Energieverwendung berührt ist, das Referat StU bzw. das Amt für Umweltschutz im Mitzeichnungsverfahren beteiligt.
Darüber hinaus wurde mit der Regelung für die Eigenbetriebe der LHS und Geschäftsanweisung der LHS zur internen Verrechnung von Leistungen (GRDrs 984/2006) bestimmt, dass die Leistungen des Amtes für Umweltschutz im Bereich „Energiewirtschaft“ von den Eigenbetrieben und Ämtern in Anspruch zu nehmen sind.
Durch Rundschreiben wird bestimmt, dass die Ämter und Eigenbetriebe keine Verpflichtungen im Bereich der potenziellen Aufgaben eines Stadtwerkes eingehen, die sie länger als bis Ende 2013 binden. Eventuell notwendige Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Referate WFB und StU.
3. Für die Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben ist der notwendige Personalbedarf (u.a. auch im betriebswirtschaftlichen Bereich) zu ermitteln. Übergangsweise, bis zum Beginn der operativen Tätigkeit von Stadtwerken, kann eine "task force" Stadtwerke aus vorhandenen Fachleuten der Stadtverwaltung und der beteiligten Eigenbetriebe gebildet werden.
4. Die politische und wirtschaftliche Koordination übernimmt der gebildete "Unterausschuss Stadtwerke". Die Fachreferate und Ämter sind einzubinden.
Der Gutachterauftrag wird von der Stadtkämmerei koordiniert. Bei grundsätzlichen betriebswirtschaftlichen Fragen steht die Abteilung Betriebswirtschaft und Beteiligungen der Stadtkämmerei zur Verfügung. Energiewirtschaftliche Fragen werden unter der Federführung des Amts für Umweltschutz bearbeitet. Damit ist eine betriebswirtschaftliche und fachtechnische Koordination innerhalb der Stadtverwaltung sichergestellt. Der Personalbedarf ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend, wenn keine eigenen vertieften Betrachtungen notwendig sind.
Die Aufgaben eines Lenkungsausschusses (Abstimmung der Ergebnisse, Treffen von Entscheidungen bei Alternativvorschlägen) werden vom Unterausschuss Stadtwerke wahrgenommen, an dessen Sitzungen das Amt für Umweltschutz ständig teilnimmt. Die Verfahrensschritte (Phasen) und die Berichtsintervalle im Unterausschuss und im Gemeinderat sind mit dem Unterausschuss vereinbart.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 55/2010 - Anfrage vom 25.02.2010
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Trinkwasserpreise in Stuttgart (25 kB)
Die Trinkwasserpreise in Baden-Württemberg sind höchst unterschiedlich, je nachdem wo man wohnt. Ein 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmeter bezahlt beispielsweise in Bietigheim-Bissingen jährlich 186,00 Euro, dagegen in Trossingen 440,00 Euro. Der Landesdurchschnitt beträgt 339,00 Euro. Stuttgart liegt mit 393,00 Euro deutlich über dem Durchschnitt.
Wir fragen:
1. Wer entscheidet darüber, welches private Wasserversorgungsunternehmen die Stuttgarter Haushalte mit Wasser beliefern darf?
2. Wie sind die Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Stuttgart und dem Wasserversorger, in diesem Fall der EnBW, ausgestaltet?
3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart, auf die Preisgestaltung des Wasserversorgers Einfluss zu nehmen?
4. Welche Möglichkeiten bestehen und gegebenenfalls wann, die Trinkwasserversorgung in Stuttgart auf ein preisgünstigeres Wasserversorgungsunternehmen zu übertragen?
5. Gibt es eine Rechtfertigung dafür, dass in Stuttgart der Trinkwasserpreise so deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt?
6. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung, um sicher zu stellen, dass die Stuttgarter Bürger in Zukunft Trinkwasser zu günstigeren Preisen beziehen können.
Stellungnahme zur Anfrage 55/2010, 25.03.2010 (32 kB)
Zu Frage 1, 2 und 4:
Wer entscheidet darüber, welches private Wasserversorgungsunternehmen die Stuttgarter Haushalte mit Wasser beliefern darf?
Wie sind die Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Stuttgart und dem Wasserversorger, in diesem Fall der EnBW, ausgestaltet?
Welche Möglichkeiten bestehen und ggf. wann, die Trinkwasserversorgung in Stuttgart auf ein preisgünstigeres Wasserversorgungsunternehmen zu übertragen?
Gemäß § 107 Gemeindeordnung obliegt die Beschlussfassung über den Abschluss von Wasserlieferverträgen und Konzessionsverträgen dem Gemeinderat.
In Baden-Württemberg ist die Wasserversorgung keine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die jeweils zuständige Kommune kann die Trinkwasserversorgung entweder selbst betreiben oder einem Privaten mittels Betreibervertrag bzw. mittels Konzessionsvertrag übertragen. Letzteres ist in der Landeshauptstadt der Fall.
Mit dem Konzessionsvertrag vom 21. April 1994 mit Nachtragsvereinbarung vom 15./19. März 1999 wurde der EnBW die Versorgungspflicht mit Strom, Gas Wasser und Fernwärme übertragen. Dabei verbleiben umfangreiche Kontroll- und Aufsichtsrechte wie z.B. Wasserqualitätsuntersuchungen oder die Möglichkeit der Einsicht in betriebsbezogene Unterlagen bei der Landeshauptstadt.
Für die Nutzung der gemeindeeigenen Wege und Flächen hat die EnBW an die
Landeshauptstadt eine Konzessionsabgabe zu zahlen. Der Konzessionsvertrag mit der EnBW endet am 31. Dezember 2013.
Zu Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart, auf die Preisgestaltung des Wasserversorgers Einfluss zu nehmen?
Laut Bundesgerichtshof sind insbesondere die aus dem Kommunalabgabenrecht hergeleiteten Grundsätze der Kostendeckung und Äquivalenz zu beachten. Eine Subventionierung durch die öffentlichen Haushalte erfolgt in Deutschland generell nicht.
Im Übrigen gelten für Wasserversorgungsunternehmen mit privatrechtlichem Entgelt grundsätzlich die Bestimmungen des Kartellrechts, die bei einer missbräuchlichen Preisgestaltung Sanktionen und Eingriffsmöglichkeiten zulassen.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der NWS-Aktien an die EnBW wurde im Ergänzungsvertrag zwischen der EnBW und der Landeshauptstadt vom 27. November 2001 festgehalten, dass die aktuelle Kostenrechnung Grundlage für die künftige Entwicklung des Wasserpreises in Stuttgart ist. Vor einer beabsichtigten Wasserpreiserhöhung hat die EnBW den erhöhten Aufwand der Landeshauptstadt offen zu legen. Die Wasserpreise wurden durch die EnBW im Jahr 2007 letztmals erhöht
(siehe GRDrs 272/2007).
Zu Frage 5:
Gibt es eine Rechtfertigung dafür, dass in Stuttgart der Trinkwasserpreis so deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt?
Bei der derzeit intensiv geführten Diskussion über die Angemessenheit von Wasserentgelten bleibt oftmals deren Abhängigkeit von einer Vielzahl an strukturellen Gegebenheiten unberücksichtigt. Im Rahmen von (überregionalen) Preisvergleichen sind z. B. die Topografie und die Versorgungsstruktur und der sich daraus ergebende Einfluss auf die Kosten der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Durch die spezielle topografische Lage in Stuttgart ist eine technisch sehr aufwändige Infrastruktur erforderlich. Das Rohrnetz muss in 58 Einzelzonen mit 48 Hochbehältern und 40 Pumpwerke aufgeteilt werden, um den unterschiedlichen Wasserdruck zwischen Höhen- und Tallagen auszugleichen.
Weiterhin beeinflussen die lokale Wasserverfügbarkeit und -qualität die Kosten erheblich. Bei nicht ausreichender Verfügbarkeit oder Qualität von lokalen Vorkommen (Eigenwasserversorgung) muss auf weiter entfernt liegende Wasservorkommen (Fernwasserversorgung) zurückgegriffen werden. Längere Transportwege führen zu vergleichsweise höheren Kapital- und Energiekosten. Zusätzlich sind für Großstädte Sicherheitsanforderungen durch das Wassersicherstellungsgesetz zu beachten.
Zu Frage 6:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung um sicher zu stellen, dass die Stuttgarter Bürger in Zukunft Trinkwasser zu günstigeren Preisen beziehen können.
Der Wasserpreis wird sich auch künftig nach der Wasserabgabe und dem Investitionsbedarf richten. Optimierungsmaßnahmen zur stabilen Preisgestaltung werden laufend durchgeführt, dürfen aber nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen. Ihre vertraglich gesicherten Rechte gegenüber der EnBW wird die Stadtverwaltung weiterhin wahrnehmen.
Wie die Beantwortung der Frage 5 jedoch zeigt, sind die Gegebenheiten in Stuttgart nicht ohne weiteres mit anderen Versorgungsgebieten zu vergleichen. Günstigere Preise sind daher in der Landeshauptstadt voraussichtlich auch in der Zukunft nicht umzusetzen, es sei denn, die Preise werden von der öffentlichen Hand subventioniert.
Weitere Aufschlüsse werden aus dem Gutachten zum Thema Stadtwerke erwartet, das ergebnisoffen verschiedene Varianten auch bezüglich der Wasserversorgung
beleuchten wird.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 43/2010 - Antrag vom 12.02.2010
SPD-Gemeinderatsfraktion
Bäderkonzept (77 kB)
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, durch den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und daraus erfolgten Beratungen und Diskussionen, ist deutlich geworden, dass der derzeitige Zustand der städtischen Bäder nicht nur baulich verbessert, sondern auch strukturell überdacht werden muss.
Dabei stellen sich verschiedene Fragen, z.B.
- stimmen Zahl, Lage, Besucherzielgruppen und Öffnungszeiten der städtischen Bäder?
- Wo gibt es langfristig ein 50 m - Hallenbecken, das auch für den Leistungssport geeignet ist?
- Lassen sich die städtischen Mineralbäder intensiver als Gesundheitszentren mit entsprechendem lokalen Gesundheitsangeboten am Markt positionieren?
- Wie werden die Stuttgarter Bäder durch die Bäderlandschaft in der Region beeinflusst?
- Welche finanziellen, organisatorischen und unternehmerischen Entscheidungen müssen für eine attraktive und wirtschaftliche Bäderlandschaft mittelfristig angedacht werden?
Wir beantragen deshalb:
- Die Stadtverwaltung berichtet über den Stand der internen Überlegungen bei den obigen Themen.
- Die Stadtverwaltung entwickelt Vorschläge zur Erstellung eines innovativen Bäderkonzeptes, über externe Begleitung, zeitlichen Rahmen und finanziellem Aufwand
Stellungnahme zum Antrag 43/2010, 14.05.2010 (5 kB)
Erl. im WA am 14.05.2010 Nr. 68
Nr. 31/2010 - Antrag vom 04.02.2010
FDP-Gemeinderatsfraktion
Konzeption zur Betriebsentwicklung der Bäder Stuttgart (75 kB)
Manchen Badeurlaub kann man sich als Stuttgarter sparen – dank der Quellen in Bad Cannstatt und Berg. Stuttgarts Quellen zu loben, wäre Wasser in den Neckar tragen. Aber es gab in den vergangenen Wochen auch Badende, die auf „die Barrikaden“ gingen, da sich die Öffnungszeiten der Bäder aufgrund der Sparmaßnahmen verkürzt haben. Frühbader im Berg beispielsweise können erst um 8 Uhr anstatt um 6 Uhr dem Wassersport fröhnen.
Die Bäder in Stuttgart haben schon seit geraumer Zeit mit sinkenden Besucherzahlen zu kämpfen. Dies führt somit zu einem niedrigeren Kostendeckungsgrad und zu einem höheren Zuschuss pro Besucher durch die Stadt.
Das Freizeitverhalten der Menschen ändert sich. Dies ist auch eine Folge des Demographischen Wandels. Wie will die Stadt darauf in Sachen Bäder reagieren? Gibt es entsprechende Überlegungen?
Wir beantragen daher:
- Die Verwaltung erstellt eine Konzeption zur weiteren Betriebsentwicklung der Mineralbäder und der sonstigen Bäder (Hallen- und Freibäder).
- Um sich am Bedarf der Kunden orientieren zu können, soll eine entsprechende Kundenbefragung durchgeführt werden.
Stellungnahme zum Antrag 31/2010, 14.05.2010 (5 kB)
Erl. im WA am 14.05.2010 Nr. 68
Nr. 26/2010 - Anfrage vom 04.02.2010
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Bürger Energie Stuttgart eG (78 kB)
Im Dezember erhielten der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster sowie alle Fraktionen im Gemeinderat einen Brief der Bürger Energie Stuttgart eG. (Kopie anbei)
Im Bezirksbeirat Degerloch gab es einen Beschluss dazu und im Bezirksbeirat Weilimdorf ein ausführliches Protokoll über das Ansinnen städtische Dächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Darüberhinaus gibt es Ideen wie Schulen in diese Projekte integriert werden können.
Dies alles macht einen sehr seriösen Eindruck, wodurch eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik gefördert werden könnte.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wurde diese Anregung verwaltungsintern aufgegriffen und weiterverfolgt?
- Welche Probleme sieht die Verwaltung bei einer Umsetzung dieser Projekte?
Wir bitten um einen Bericht in öffentlicher Sitzung in den entsprechenden Ausschüssen
Anlage: BürgerEnergie Stuttgart (299 kB)
Stellungnahme zur Anfrage 26/2010, 30.03.2010 (72 kB)
Erl. im UTA am 30.03.2010 Nr. 128
Nr. 686/2009 - Antrag vom 20.11.2009
CDU-Gemeinderatsfraktion
Energie-Contracting für drei Stuttgarter Schulen (73 kB)
Mit ihrem Projekt „Energieeffiziente Schule“ bietet die EnBW Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg die energetische Modernisierung ihrer Schulgebäude an. Nach den Erfahrungen der mittlerweile abgeschlossenen zweijährigen Erprobungsphase an drei baden-württembergischen „Pilotschulen“ in Meßstetten, Rheinstetten und Stutensee wurden dort nach der Sanierung die von der EnBW im Vorfeld garantierten Energieeinsparungen von bis zu 43 Prozent auch tatsächlich erreicht.
Angesichts des Sanierungsstaus an Stuttgarter Schulen von mehr als 320 Mio. Euro begrüßen wir die Absicht der EnBW, dieses Projekt jetzt auf weitere Schulen in Baden-Württemberg auszudehnen. In diesem Zusammenhang fordern wir die Stadtverwaltung auf, rasch in Gesprächen mit der EnBW eine Beteiligung der Landeshauptstadt mit einer Auswahl geeigneter Schulen sicherzustellen und in den laufenden Haushaltsplanberatungen darüber zu berichten, damit im Laufe dieser Beratungen ein Beschluss des Gemeinderates zur Umsetzung gefasst werden kann.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung leitet die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Vaihinger Hegel-Gymnasium, der Silcher-/Haldenrainschule in Zuffenhausen sowie der Tiefenbachschule in Rohracker (Gesamtumfang knapp 13 Mio. Euro) mit Hilfe eines Energie-Contractings in die Wege.
Dabei achtet die Verwaltung darauf, dass neben der Offenheit für die technische Lösung auch eine Offenheit für die Varianten der Refinanzierung besteht, und im Rahmen des auszuschreibenden Contractingmodells der ausgewählte Dienstleister die Einhaltung der Baukosten ebenso wie die Höhe der Energieeinsparung über die gesamte Laufzeit des abzuschließenden Vertrages garantiert.
Stellungnahme zum Antrag 686/2009, 10.03.2010 (16 kB)
Erl. in der 2.LSG 2009 (VA)
Nr. 675/2009 - Haushaltsantrag vom 11.11.2009
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Keine Kapitalherabsetzung bei der SVV
Geld für den ÖPNV sichern (73 kB)
In den wenigen fetten Jahren, noch ohne Haushaltssorgen, hat der Stuttgarter Gemeinderat zur Finanzierung des Mobilitäts-Erlebniszentrums (MEZ) in Bad Cannstatt einer Kapitalherabsetzung bei der SVV GmbH zugestimmt.
Aus den Plänen für das MEZ wird in den nächsten Jahren nichts. Und angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt und sich abzeichnender weiterer enormen Belastungen durch die Steuerpläne der schwarz-gelben Koalition in Berlin ist es unwahrscheinlich, dass Mittel für den Bau des MEZ jemals bereitgestellt werden können.
Auf der anderen Seite sind die Erträge im SVV deutlich gesunken. Und auch für den ÖPNV droht weiteres Ungemach durch die neue Bundesregierung. Deshalb muss der damalige Beschluss revidiert werden, um die Finanzierung unserer SSB langfristig sicherzustellen und der Begehrlichkeit, diese für den ÖPNV zweckgebundenen Mittel zweckzuentfremden, Einhalt zu gebieten.
Wir beantragen:
1. Der in der Gemeinderats-Sitzung am 02.07.2009 gefasste, unten aufgeführte Beschluss wird aufgehoben, die Kapitalherabsetzung bei der SVV GmbH wird rückabgewickelt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Besitzgesellschaft als 100-prozentige Tochter der Stadt weiter voranzubringen. Diese Besitzgesellschaft soll den Neubau des MEZ (25 Mio. EUR Baukosten inkl. Planung) und des Planetariums (5 Mio. EUR städtischer Investitionszuschuss) finanzieren. Im Wege einer Kapitalherabsetzung wird das gezeichnete Kapital der SVV GmbH um 25 Mio. EUR herabgesetzt. Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SVV GmbH alle dazu notwendigen Erklärungen abzugeben.“
2. Über diesen Antrag wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/11 abgestimmt.
Stellungnahme zum Antrag 675/2009, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/11
Nr. 654/2009 - Antrag vom 02.11.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Klimaschutz:
Energetische Sanierung von Schulen mittels Contracting (73 kB)
Seit Jahren steht auf der politischen Agenda, dass die 3 Stuttgarter Schulen mit dem höchsten Energieverbrauch pro m² energetisch saniert werden sollen. Langfristig ist dies rentabel, doch als erstes braucht es beträchtliche Investitionsmittel, und diese sind im städtischen Haushalt nur schwer aufzubringen.
Schon James Watt (1763 - 1819) hat in solchen Konstellationen (hohe Anfangsinvestition, anschließende Energieeinsparung) Energie-Contracting angeboten:
"Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen."
Beim von uns beantragten Hearing zum Klimaschutz am 6. Oktober haben wir gelernt, dass inzwischen kleine und große Energieunternehmen Contracting anbieten, auch für die energetische Gesamtsanierung von Schulen.
Wir beantragen:
Die energetische Gesamtsanierung der
- Robert-Bosch-Schule in Zuffenhausen
- Österfeldschule / Turn- und Versammlungshalle in Vaihingen
- Tiefenbachschule in Rohracker
wird für Contracting ausgeschrieben.
Stellungnahme zum Antrag 654/2009, 19.02.2010 (33 kB)
Was versteht man unter Energie-Einspar-Contracting?
Beim externen Contracting übernimmt ein Dritter (Contractinggeber) die Finanzierung und Durchführung von Bauleistungen und refinanziert diese aus kontinuierlichen Zahlungen des Contractingnehmers. Beim hier verwendeten Energie-Einspar-Contracting investiert ein Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) in die Energietechnik und garantiert eine bestimmte Energieeinsparung. Der Auftraggeber bezahlt die Leistungen des Contractors aus den eingesparten Energiekosten. Mit einem solchen Modell ist die Kommune von eigenen Kapitalaufwendungen entlastet. Zugleich kann das spezifische Know-how und das Interesse des Contractors genutzt werden, die bestehenden Energieeinsparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Das Einspar-Contracting ist zu bevorzugen, wenn ein Gebäude betrachtet wird, das überwiegend eine Restlebensdauer von über zehn Jahren hat und energetisch zu optimieren ist.
Angesichts der sehr angespannten Haushaltslage, die nur in sehr begrenztem Umfang die Finanzierung von Vorhaben zulässt, bietet dieses Contracting eine Möglichkeit, Vorhaben außerhalb des städtischen Haushalts zeitnah anzugehen.
In den Anträgen der SPD-/ CDU- und Bündnis 90/DIE GRÜNEN –Gemeinderatsfraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden folgende Schulen angesprochen:
- Robert Bosch Schule (Werkstattgebäude)
- Tiefenbachschule
- Hegel-Gymnasium
- Österfeldschule
- Silcher- / Haldenrainschule
Erforderliche energetische Maßnahmen:
- Robert Bosch Schule, Gotenstraße 21 (Werkstattgebäude), 3,436 Mio.
Mittlerer Heizkennwert 2005-2008: 198,1 kWh/m²a
Mittlerer Heizenergieverbrauch 2005-2008: 222.788 kWh/a
Die energetische Sanierung beinhaltet die komplette Sanierung der Außenhülle insbesondere Dach, Fenster, Fassade, die Innensanierung mit den Gewerken Heizung, Lüftung, Elektro und Sanitär einschließlich der kompletten Erneuerung der Werkstatttechnik mit anteiliger Umstrukturierung im Gebäudeinneren.
- Tiefenbachschule, 3,852 Mio.
Mittlerer Heizkennwert 2005-2008: 191 kWh/m²a
Mittlerer Heizenergieverbrauch 2005-2008: 510.301 kWh/a
Die energetische Sanierung umfasst folgende Komponenten:
- Fenster mit 3-fach Verglasung
- Erneuerung des Sonnenschutzes
- Sanierung des Flachdachs mit Lichtkuppeln einschließlich Wärmedämmung
- Einbau einer Holzpelettanlage mit Erneuerung der Heizkörper
- Wärmedämmverbundsystem an der kompletten Fassade
- Dämmung der Kellerdecken
- Installation von Solar-Thermie für die Duschen der Turnhalle
Die theoretische Nutzungsdauer der Maßnahmen liegt im Mittel bei 40 Jahren.
- Hegel-Gymnasium, 5,800 Mio.
Für die Gebäude des Hegel-Gymnasiums (Nord-, Südflügel, Fachklassenbau und die Turnhalle) liegt eine qualifizierte fortgeschriebene Kostenschätzung vor, die die Sanierung der Außenhülle dieser Gebäude schwerpunktmäßig zum Inhalt hat:
- Außenwände mit Wärmedämmung
- Sanierung/Erneuerung Grundleitungen mit Feuchtigkeitsschutz der Außenwände
- Fenster nach energetischen Vorgaben
- Sonnenschutz
- Dachflächen mit Wärmedämmung.
- Österfeldschule, 1.583 Mio.
Für die Gebäude Österfeldschule und des angeschlossenen Gebäudes der TVH Vaihingen wurden in den Jahren 1999 – 2001 die alten ölbefeuerten Dampfheizungsanlagen durch moderne Pumpen-Warmwasserheizungen mit Gasanschluss ersetzt. Außerdem wurden die Sanitäreinrichtungen erneuert. Nunmehr stehen noch im Rahmen einer weitergehenden energetischen Sanierung der Austausch der Fenster, die Erneuerung des Daches, die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Anbringung eines Wärmeverbundsystems an den Außenfassaden an.
- Silcher-/Haldenrainschule (Kostenangaben siehe nachstehender Text)
Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden die Fenster der Pavillons 1,2 und 7 vollständig sowie des Pavillons 3 teilweise erneuert (i. H. v. 994.000 ). Für den Doppelhaushalt 2010/2011 wurden für die Gebäude der Silcher- und der Haldenrainschule die Erneuerung der Heizung angemeldet (Kostenschätzung i. H. v. 3,476 Mio.).
Aufgrund dieses Vorgehens ist das Vorhaben insgesamt nur noch bedingt für ein Energie-Einspar-Contracting geeignet.
Für den Pavillon 3 (genutzt von der Haldenrainschule) wurde im Rahmen einer Voruntersuchung eine ganzheitliche energetische Sanierung durch die EnBW geprüft.
Diese beinhaltet die:
- Dachflächen
- restliche Fenster
- Außenwände
- Elektroinstallation
- Wasser- / Abwasserleitungen
- Prüfung einer dezentralen Heizungsversorgung.
Hierzu liegt noch keine Kostenschätzung vor.
Umsetzung
Um zu gewährleisten, dass der städtische Standard eingehalten wird und Nutzung und Betrieb der Liegenschaften unkompliziert erfolgen können, sind die Ausschreibungsunterlagen eindeutig und umfassend zu formulieren. Für die Umsetzung von externem Contracting sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
1. Grundlagenermittlung
Von den beteiligten Ämtern sind alle wichtigen Daten zusammenzustellen. Hierzu gehören neben Daten zum Energieverbrauch und den Energielieferverträgen auch die Informationen zur Nutzung (und evtl. späteren Nutzungsänderungen) und zur Betreuung der Gebäude.
2. Voruntersuchungen
Im Rahmen einer Voruntersuchung ist der Gebäudebestand zu begutachten und es sind Vorschläge für eine energetische Sanierung mit entsprechender Kostenschätzung zu erarbeiten. Es ist zu prüfen, ob denkmalschutzrechtliche oder andere Belange die Umsetzung einer ganzheitlichen energetischen Sanierung einschränken.
Die speziell auf eine energetische Sanierung abzielende Planungen für das Werkstattgebäude der Robert Bosch Schule, die Österfeldschule und die Tiefenbachschule wurden bereits für den letzten Doppelhaushalt untersucht. Zu den anderen beiden Schulen müssen noch detaillierter Untersuchungen im Blick auf eine mögliche Energieeinsparung vorgenommen werden.
3. Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem externen Contractor
Ein sehr wichtiges Augenmerk ist auf die Vertrags- und Preisgestaltung zu legen. Der Umfang der abzuwickelnden Aufgaben muss eindeutig formuliert werden (z.B. Finanzierung, Planung, Umsetzung, Betrieb). Die Verteilung von Aufgaben und Risiken ist abzustimmen und die Laufzeit ist eindeutig zu klären. Außerdem ist die garantierte Energieeinsparung aufzunehmen.
4. Konkrete Planung
Die Erstellung der Detail- und Terminplanung durch den externen Contractor ist von städtischer Seite zu begleiten. Entscheidungen über Realisierungen sind abzustimmen.
5. Realisierung
Auch die Umsetzung der Baumaßnahmen sowie die Abnahme und Übergaben sind durch städtische Mitarbeiter zu begleiten, um die Einhaltung der städtischen Standards sicherzustellen.
6. Betrieb
Es ist sicherzustellen, dass Einsparungen, die durch nachträgliche Änderungen oder Optimierungen der Landeshauptstadt Stuttgart entstehen, nicht dem Einfluss des Contractors zugerechnet werden.
Weiteres Vorgehen
Die genannten Projekte werden entsprechend der gemeinderätlichen Beratungen des Doppelhaushaltes 2010/2011 baldmöglichst ausgeschrieben. Vorher müssen jedoch unter Federführung des Amtes für Umweltschutz die Inhalte des Dienstleistungsauftrages konkretisiert und das Vergabeverfahren (offenes bzw. nichtoffenes) einschließlich evtl. Ausnahmevoraussetzungen geklärt werden.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann erst nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses geprüft werden, weil wesentliche Parameter (Investitionskosten, Anteil des allgemeinen Sanierungsaufwandes, Refinanzierungsfaktoren) noch nicht abschließend bekannt sind.
Wenn das Ergebnis der Ausschreibungen vorliegt, wird die Verwaltung dieses in Form einer Vorlage dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorlegen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 616/2009 - Haushaltsantrag vom 20.10.2009
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Ökologische Stadtwerke (76 kB)
Momentan lässt die Stadtverwaltung ein Gutachten erstellen, welches untersuchen soll, wie es nach 2013 in Richtung Stadtwerke weitergehen kann.
Damit wir aber nicht im Jahr 2013 dann nur allein mit der Konzession für Stadtwerke da stehen, müssen wir heute schon konkrete Schritte in Richtung Stadtwerke beschließen.
Die Stadt Stuttgart setzt sich das Ziel, sowohl für die Stadt selbst als auch für ihre Bürger nach und nach eine Strom- und Wärmeversorgung zu realisieren, die sich ausschließlich auf die Produktion aus regenerativen Energien stützt. Dabei ist ein Kooperation städtischer und privater Energieerzeuger erforderlich. Ein Rückkauf der "alten" Energieversorgung wäre sinnlos, da Strom aus Kernkraftwerken und fossilen Energieträgern ein Auslaufmodell ist.
1. Stromproduktion
Inzwischen gehen Fachleute davon aus, dass bis in spätestens 6 – 8 Jahren die Stromproduktion aus Solarzellen wirtschaftlich sein wird. Dies deshalb, weil die Kosten solarer Produktion kontinuierlich zurückgehen, während andererseits bei fossilen Energien eine vermutlich rasante Verteuerung zu erwarten ist. Ähnliches gilt für viele Möglichkeiten regenerativer Stromproduktion (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung oder Biogasanlagen).
Deshalb muss die Stadt Stuttgart dringend damit beginnen, solche Lösungen bei allen dafür geeigneten städtischen Gebäuden zu realisieren. Darüber hinaus sollen Bürger dabei unterstützt werden, selbst auch zu handeln, indem städtische Beratung (z. B. durch das Energieberatungszentrum) sie sowohl über vorteilhafte technische Lösungen als auch über die Möglichkeiten staatlicher Förderung informiert.
Über die unmittelbare Nutzung hinaus sollen die gewonnenen Strommengen zunächst im Rahmen des Energieeinspeisungsgesetzes verwendet werden. Erst wenn die Entwicklung so weit vorangeschritten ist, dass größere Mengen regenerativen Stroms zur Vermarktung zur Verfügung stehen oder gar Autarkie bei der Versorgung abzusehen sein sollte, muss geklärt werden, welche Lösung hinsichtlich der Verfügung über das Netz sinnvoll ist. Basis ist dann die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage.
In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen, ob der sicher sehr wirtschaftsstarke Energiebereich wieder zur Quersubventionierung des ÖPNV genutzt werden kann, wie dies früher zwischen TWS und SSB der Fall war.
2. Wärmeproduktion
Ein in den ersten Jahren vermutlich noch wichtigeres Standbein als die Stromproduktion muss die von der Stadt mit ihren Bürgern gemeinsam zu entwickelnde Wärmeproduktion in der Form des Aufbaus von überwiegend kleinräumigen Nahwärmenetzen sein. Bei Neubaugebieten, bei größeren Projekten im Bestand, beim Neubau städtischer Gebäude und bei aufwändigen Sanierungen soll die Einrichtung von Nahwärmenetzen zwingend vorgeschrieben werden. Die Stadt Stuttgart soll Mittel für die Erarbeitung eines Konzepts zur Verfügung stellen, mit dem die Grundlagen für die Erstellung solcher Anlagen geschaffen werden, mit denen sowohl für Wohn- als auch für Verwaltungsgebäude Heizwärme, Warmwasser und mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung auch Strom bereitgestellt werden. Dieses Konzept kann die Stadt in eigener Regie, mit Hilfe des Energieberatungszentrums Stuttgart oder auch mittels einer Ausschreibung in Angriff nehmen. Auch dabei muss die Stadt vorangehen, indem sie solche Lösungen bei zuvor energetisch optimal sanierten eigenen Gebäuden realisiert. Ziel muß sein, mit dem Einsatz aller heute zur Verfügung stehenden Technologien (Blockheizkraftwerke – möglichst mit erneuerbaren Energien betrieben, Biogasanlagen, Sonnenkollektoren, Solarzellen, Erdwärme) Lösungen zu erarbeiten, die die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Wärmeversorgung ermöglichen. Dabei muss auf jeden Fall der vollständige Wärmebedarf abgedeckt und auch der jeweilige Strombedarf weitgehend bereitgestellt werden.
Die Stadt Stuttgart soll solche Lösungen für eigene Gebäude sehr rasch modellhaft realisieren, um dadurch Initiator auch für private Interessenten zu sein. Der gesamte Gebäudebestand der Stadt Stuttgart (auch hier einschl. der Wohnungen der SWSG) soll auf die Realisierbarkeit dieser Möglichkeiten überprüft werden. Ziel muss sein, solche Verbesserungen überall wo sie möglich sind, bis zum Jahr 2012 realisiert zu haben.
So rasch wie möglich sollen auch hier die Bürger mit eigenen Lösungen nachziehen. Dabei kann es Fälle geben, wo private Gebäude über städtische Anlagen mitversorgt werden, genau wie eigenständige private Wärmenetze, für die es aber städtischer Unterstützung bedarf. Bei geeigneten Vorhaben privater Bauherren soll die Stadt die Erarbeitung der jeweils sinnvollsten Lösung ganz finanzieren; für die technischen und baulichen Maßnahmen sollen Zuschüsse gewährt werden.
Für diese beschriebenen Ziele beantragen wir für den nächsten Doppelhaushalt jährlich.
- 100 Mio. Euro für die Förderung privater Energieerzeuger regenerativer Energie und
- 100 Mio. Euro für die Förderung städtischer Energieerzeuger regenerativer Energie in den Haushalt einzustellen.
GRDrs 1187/2009, 06.11.2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009 (72 kB)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2009 einmütig der GRDrs 591/2009 „Gutachten zur Gründung von Stadtwerken“ zugestimmt. Inhalt dieser GRDrs war die Auftragsbeschreibung für den Gutachterauftrag zur Prüfung und Begleitung der konzeptionellen Überlegungen bei einer möglichen Gründung eines Stadtwerks. Darin wird neben der Notwendigkeit von innovativen Ansätzen zur Differenzierung der Energieversorgung in Stuttgart gegenüber anderen großen Städten ausdrücklich auch die systematische Bewertung einer ökologischen Ausrichtung genannt. Für die Begleitung des Gutachterauftrags wird ein Unterausschuss des Verwaltungsausschusses eingerichtet. Unabhängig davon wird das Thema dezentrale/ regenerative Energiegewinnung bei der LHS durch das Amt für Umweltschutz bereits bearbeitet.
Der Inhalt des Antrags 616/2009 wird in der weiteren Behandlung des Themas „Stadtwerke“ aufgegriffen.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Vorliegende Anträge/Anfragen
616/2009
Nr. 344/2009 - Antrag vom 02.10.2009
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Biomüll nicht einfach verschwenden
Energie gewinnen, Kosten senken (13 kB)
Der Stuttgarter Biomüll, rund 15.000 Tonnen im Jahr, wird 40 km weit nach Kirchheim/Teck gefahren. Dort wird aus dem Biomüll dann Kompost. Die Energie im Biomüll wird allerdings nicht genutzt. Energetische Nutzung von Biomüll ist heute jedoch Standard und führt auch dazu, dass die Kosten gesenkt werden können. Die Anlage ist veraltet und der Transportweg ist zu weit. In der GRDrs 575/2009 wird nun ein Vorschlag gemacht, wie wenigstens ein Teil des Biomülls anders entsorgt werden kann.
Das Potential der Nutzung von Biomüll ist in Stuttgart aber lange nicht ausgenützt. Eine Erweiterung der Biotonne könnte die anfallende und verwertbare Menge erhöhen. Damit könnte man Kosten senken und regenerative Energie gewinnen.
Die Gelegenheit ist jetzt günstig, die Biomasseverwertung in die eigene Hand zu bekommen und die Energie aus dem Biomüll zu nutzen. Stuttgart kann Ende 2010 vorzeitig aus dem Vertrag mit dem Kompostwerk Kirchheim/Teck aussteigen. Bis dahin ist noch genügend Zeit, diesen Schritt vernünftig zu planen und in die Wege zu leiten. Dazu darf man sich aber jetzt diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, in dem man sich durch ein neues Vertragsverhältnis bindet.
Einen Abnehmer und einen Standort hätte man schon am Klinikum Bad Cannstatt, denn dort könnte ein Blockheizkraftwerk (BHKW)Wärme und Strom regenerativ gewinnen.
Wir beantragen daher:
1. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zur energetischen Verwertung der Bioabfallmenge in Stuttgart.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet mit der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bis Anfang nächsten Jahres ein Konzept zur Ausweitung der Biotonne und zur Steigerung der eingesammelten Bioabfallmenge.
3. Die Stadt Stuttgart kündigt den Vertrag zur Entsorgung von Biomüll mit dem Landkreis Esslingen bis Ende 2010 vorzeitig, wie im Vertrag vorgesehen.
4. Die Verträge zur zusätzlichen Entsorgung des Biomülls, wie in GRDrs 575/2009 vorgesehen, werden auf die zukünftige Entwicklung, wie unter 1. bis 3. genannt, angepasst.
5. Die Einrichtung eines mit Biogas betriebenen BHKWs am Klinikum Bad Cannstatt wird von der Verwaltung untersucht.
Stellungnahme zum Antrag 344/2009, 10.12.2009 (16 kB)
Zu 1.
Bei der energetischen Verwertung von Biomassen muss nach der Art der Biomasse und der Art der Energieumwandlung unterschieden werden.
Für holzartige Grüngutabfälle, welche vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt aufbereitet werden, bietet sich die Verbrennung an. Mit diesen Abfällen betreibt die Stadtverwaltung schon 3 Hackschnitzelfeuerungen, eine weitere ist in Planung
Für holzarmes Grüngut und Bioabfälle mit geringem Holzanteil und hohem Wassergehalt, beispielsweise dem Aufkommen aus der kommunalen Leerung der Biotonne, ist die Vergärung in einer Biogasanlage sinnvoller.
Innerhalb des vom Bundesministerium für Forschung und Bildung geförderten Forschungsvorhabens EtaMax (GRDrs 222/2009) wird die Stadtverwaltung unter Federführung des Amts für Umweltschutz mit der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) und unter Einbeziehung der Märkte Stuttgart GmbH ein Konzept zur energetischen Nutzung der Bioabfälle Stuttgarts mit geringem Holzanteil erarbeiten. Das Forschungsvorhaben endet 2014. Darin wird geklärt werden:
1. welche die für Stuttgart geeignete Technik zur energetischen Verwertung der Bioabfälle ist,
2. wo ausreichende Standorte für den Bau einer Bioabfallvergärungsanlage vorhanden sind,
3. welche Nutzungskonzepte sich sinnvoll mit der erzeugten Bioenergie verbinden lassen
Die Genehmigung einer derartigen Anlage benötigt mindestens ein halbes Jahr, die Bauphase mindestens zwei Jahre, so dass insgesamt ein Vorlauf von drei Jahren notwendig ist.
Teil des Vorhabens „EtaMax“ ist eine innovative Vergärungsanlage, die 2010 auf dem Gelände der EnBW in Gaisburg in Betrieb gehen soll und die Bioabfälle der Märkte Stuttgart GmbH verwertet. Durch die Beteiligung kann die Stadtverwaltung eigene Erfahrung zur energetischen Nutzung von Bioabfällen aufbauen.
Zu 2.
Die Biotonne oder auch braune Tonne dient der Erfassung der organischen Speise- und Küchenabfälle sowie aller organischer Restabfälle. Die Anzahl der in Stuttgart verteilten Biotonnen und der damit erfassten biologischen Abfallmenge ist bislang relativ gering. Zurzeit werden lediglich 15 000 Tonnen Bioabfall im Jahr erfasst und dem Kompostwerk Kirchheim zur Verarbeitung in Kompost (ohne energetische Nutzung) zugeführt. Die 15 000 Tonnen/Jahr entsprechen einem Biotonnenbesatz von ca. 22% bezogen auf die gesamte Einwohnerzahl der Stadt Stuttgart. Dieser Wert ist sehr niedrig und kann erhöht werden.
Da die Benutzung der Biotonne bisher auf freiwilliger Basis abläuft, sollte ein System entwickelt werden, das auf der einen Seite die Aufstellung und Annahme der Biotonne und somit die Akzeptanz erhöht. Zum anderen sollte dem Bürger verdeutlicht werden, dass er durch die Aufstellung einer Biotonne nicht nur ökologisch sinnvoll handelt, sondern damit auch zur Senkung seiner eigenen Abfallgebühr beiträgt.
Es empfiehlt sich zunächst die Abfallsatzung zu ändern, um die Bürgerinnen und Bürger näher an die Biotonne heranzuführen. Hier sollte man sich an bereits bestehenden Beispielen wie z. B. der Satzung des Bodenseekreises orientieren, die grundsätzlich die Biotonne in das System aufgenommen hat. Dort zahlt der Bürger einen Gesamtbetrag, kann aber bei Nichtbenutzung der Biotonne z. B. durch Eigenkompostierung seine Abfallgebühr durch Rückerstattung eines betreffenden Betrags reduzieren. Er ist nicht verpflichtet die Biotonne zu benutzen, muss aber nachweisen, dass er über einen Komposthaufen oder ähnliche Einrichtungen in seinem häuslichen Anwesen verfügt, oder verfügen kann. Nach Lösung des Standplatzproblems wird sich die Akzeptanz der Biotonne deutlich erhöhen und damit auch der entsprechende Nutzungsgrad.
Grundsätzlich ist ein Anschlussgrad von ca. 50 % im Vergleich zur Restmülltonne normal. Optimale Werte bedeuten über 70 % bis 85 % Biotonnenaufstellung.
Zu 3.
Die Stadt Stuttgart kann den Vertrag zur Entsorgung von Biomüll mit dem Landkreis Esslingen Ende 2010 mit einer fünfjährigen Kündigungsfrist auf Ende 2015 kündigen. Das heißt, die Stadt müsste bis 2015 Biomüll an den Landkreis Esslingen liefern und könnte erst dann das gesamte Biomüllaufkommen Stuttgarts anderweitig verwerten.
Die Kündigung wird vom AWS angestrebt. Dafür ist aber ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, nach dem die Abfälle auch in Zukunft sicher entsorgt und die gewünschte Bioenergie wirtschaftlich genutzt wird.
Die energetische Verwertung des Bioabfalls bietet als zusätzliche Einnahmequelle den Verkauf der ausgegorenen Biomasse als Fest- und Flüssigdünger sowie evtl. als Ersatzbrennstoff.
Zu 4.
Mit Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 575/2009) werden 2000 Tonnen Biomüll ab 01.01.2010 nicht mehr nach Kirchheim abgefahren, sondern durch ein Ludwigsburger Entsorgungsunternehmen verwertet. Diese Tonnage wird bis 2013 jährlich um 1000 Tonnen auf insgesamt 5000 Tonnen erhöht. Der AWS kann dadurch die Entsorgungskosten reduzieren. Damit dieser Biomüll auch weiterhin in ein neues Gesamtkonzept mit energetischer Verwertung einbezogen werden kann, wurde dieser Vertrag nur für drei Jahre geschlossen.
Die Märkte Stuttgart GmbH entsorgt Ihre Bioabfälle nicht über den AWS und unterhält dafür eigene Geschäftsbeziehungen zu privatwirtschaftlichen Entsorgern. Sofern ein sicherer und dauerhafter Entsorgungsweg besteht, der zumindest Kostenneutralität garantiert, ist auch die Märkte Stuttgart GmbH bereit ihre Entsorgungsverträge zu ändern.
Für die Planung zukünftiger Abfallverwertungsanlagen ist es unverzichtbar, Konzepte zur Energieauskopplung und –nutzung vorzusehen.
Zu 5.
Das Amt für Umweltschutz untersucht gerade gemeinsam mit dem Klinikum, ob in Bad Cannstatt auch ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk eingebaut werden kann.
Darüber hinaus wird geprüft, ob eine in der Nähe, oder an einem anderen Ort, zu errichtende Biogasanlage die Gasversorgung des Blockheizkraftwerks sicherstellen kann. Dazu müssen die landwirtschaftlichen Flächen in der Nachbarschaft des Klinikums betrachtet werden. Weitere Standorte sind zu prüfen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 325/2009 - Anfrage und Antrag vom 14.09.2009
Stocker Gangolf (SÖS und LINKE)
Stromversorgung auf dem Schlossplatz (72 kB)
Für Veranstaltungen auf dem Schloßplatz oder Marktplatz genehmigt das Amt für öffentliche Ordnung seit einem halben Jahr aus Gründen des Umweltschutzes keine Stromgeneratoren mehr. Die Veranstalter werden stattdessen auf die Firma Elektro Huiss verwiesen, die dann den Stromanschluss herstellt. Dafür berechnet diese Firma einen Betrag um die 380 Euro. Aber auch die EnBW berechnet dem Veranstalter nochmals den Stromanschluss in der Höhe von ca. 230 Euro.
Abgesehen davon, dass ich die geforderten Beträge für viel zu hoch halte, kann ich diese Praxis schwer nachvollziehen.
Ich bitte die Verwaltung, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Aufgrund welcher Vertragslage hat die Firma Huiss dieses Stromanschlussmonopol und seit wann?
2. Wie kommen diese Rechnungsbeträge zustande?
3. Gibt es eine andere, für die VeranstalterInnen erschwinglichere Möglichkeit, einen Stromanschluss auf dem Schlossplatz zu erhalten?
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 325/2009, 24.09.2009 (9 kB)
Für die Beantwortung der Anfrage müssen mehrere Stellungnahmen eingeholt werden, auch von Stellen außerhalb der Stadtverwaltung.
Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, erfolgt die abschließende Beantwortung.
Dr. Wolfgang Schuster
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 325/2009, 07.12.2009 (21 kB)
Auf dem Schloss- und Marktplatz sind jeweils Stromanschlüsse der EnBW vorhanden, die von Veranstaltern genutzt werden können. Die Stadtverwaltung hat auf die Kosten, die für die Nutzung in Rechnung gestellt werden, keinen Einfluss.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. Wenn ein Veranstalter den Stromanschluss nutzen will, ist dazu ein Vertrag mit der EnBW als Eigentümerin der Anschlüsse erforderlich. Die Errichtung der für die Nutzung notwendigen provisorischen Stromabnahmestelle kann durch jeden Elektrobetrieb erfolgen, der bei der EnBW registriert ist. Dies sind im Großraum Stuttgart grundsätzlich alle Meisterbetriebe. Soweit der Betrieb bei einem anderen Stromunternehmen registriert ist, genügt die Vorlage der Registrierungsbestätigung bei der EnBW. Insoweit kann der Veranstalter jeden Meisterbetrieb für Elektrotechnik beauftragen. Eine Monopolstellung der Firma Huiss besteht nicht und hat nie bestanden.
2. Für Anschlüsse bis 63 Ampere installiert die EnBW einen Standardzähler und berechnet dafür eine Pauschale für An- und Abfahrtszeiten, Anschlussarbeiten, Zählersetzung und –demontage von 119 Euro. Bei größerem Strombedarf ist ein Zweitarifzähler erforderlich. Wegen des höheren Aufwands wird hier eine Pauschale von 279,65 Euro fällig. Die Stromkosten sind separat zu bezahlen. Während für den Anschluss immer die EnBW als Eigentümerin zuständig ist, kann für den Strombezug auch ein anderer Anbieter gewählt werden.
Wie viel der Fachbetrieb berechnet, hängt vom Einzelfall ab.
3. Eine günstigere Möglichkeit, sich Strom zu beschaffen, besteht nicht. Insbesondere besteht von Seiten der EnBW keine Möglichkeit, die Pauschalgebühren für die Strombereitstellung zu reduzieren oder darauf zu verzichten.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass neben dem festen Stromanschluss auch batteriebetriebene Geräte möglich sind. Andere mobile Generatoren, die beispielsweise mit Diesel betrieben werden, sind wegen der damit verbundenen Lärmbelästigungen und Luftverschmutzungen nicht zulässig.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 314/2009 - Antrag vom 01.09.2009
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Mehr CO2-Reduzierung durch Intensivierung der Altbausanierung (73 kB)
Ein Klimaschutzziel jagt das nächste. Das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2005 um 30 Prozent zu reduzieren, hat die Stadt weit verfehlt. 2007 wurde als anscheinend realeres Ziel eine Reduktion von 10 Prozent bis 2010 ausgegeben. Mit dem Beitritt zur EU-Initiative „Konvent der BürgermeisterInnen“ ist die Landeshauptstadt im Januar 2009 nun die Verpflichtung eingegangen, die CO2 -Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu senken.
Wie man es auch dreht und wendet, Stuttgart muss besser werden. Mit einem Gebäudebestand, der zu Zweidrittel vor 1975 erbaut worden ist, bleibt die Sanierung von Altbauten
d a s herausragende Handlungsfeld mit einem enormen Potenzial zur Erzielung einer hohen CO2 -Minderung.
Das städtische Energiesparprogramm ist dabei ein probates Mittel zur Stimulierung der Sanierungen von Privathäusern und ein kraftvolles Instrument zur lokalen Wirtschaftsförderung, das wir im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht auf den Prüfstand gestellt sehen wollen.
Wir wollen vielmehr erreichen, dass Sanierungshemmnisse weiter abgebaut und insbesondere im Mietwohnungsbau mehr klimarelevante Sanierungen durchgeführt werden. Durch regelmäßige Energieforen und Informationen darüber, welche Hausbesitzer, Vereine, Unternehmen erfolgreich saniert haben und wie die Probleme gemeistert wurden, können Nachahmer/innen gewonnen werden, die investieren, um ihre Immobilie zukunftsfähig zu halten. Eine Machbarkeitsstudie für einen Musterstadtbezirk und Contracting im Mietwohnungsbau können hier ebenfalls Wirkung zeigen.
Wir beantragen:
Im Rahmen der Beratung des Halbjahresberichts zur Wohnungsbauförderung berichtet das Energieberatungszentrum zum Punkt Energiesparprogramm über die finanzielle und personelle Ausstattung des Energie Beratungs Zentrum Stuttgart (EBZ) sowie über Wege zur Steigerung der CO2-Reduktion im Bereich Altbausanierung.
Stellungnahme zum Antrag 314/2009, 09.10.2009 (16 kB)
Erl. im WA am 09.10.2009 Nr. 129
Niederschrifts-Nr. 129 zu TOP 6 des WA, 09.10.2009
Mehr CO2-Reduzierung durch Intensivierung der Altbausanierung (21 kB)
Der im Betreff genannte Antrag ist dieser Niederschrift beigefügt.
Zunächst begründet StRin Fischer (90/GRÜNE) den Antrag ihrer Fraktion. Nicht ganz klar ist ihr, wie die 4,6 Mio. auf vier Jahre verteilt werden sollen. Zuletzt habe der WA eine Aufstockung aus vorhandenen Mitteln noch auf 2,5 Mio. beschlossen und es habe Übereinstimmung darüber geherrscht, dass diese Größenordnung beibehalten werden solle.
Das Projekt SEE "Stadt mit Energie-Effizienz" sei zwar im UTA beraten worden, aber nachdem der WA für das Energiesparprogramm zuständig sei, halte sie einen Bericht auch in diesem Ausschuss für sinnvoll.
EBM Föll weist darauf hin, dass jeweils zwischen Programmjahr und den Mittelabflüssen unterschieden werden müsse. So flössen nicht alle Mittel des Programmjahres 2010 auch in diesem Jahr ab, sondern entsprechend den Richtlinien könnten die Antragsteller, deren Antrag bewilligt worden sei, die Mittel innerhalb von zwei Jahren abrufen. Damit verteile sich der Mittelabfluss eines Programmjahres über drei Jahre. Pro Programmjahr seien 2,3 Mio. angemeldet und man gehe davon aus, dass damit alle Anträge in den Jahren 2010 und 2011 bedient werden können.
Herr Dr. Görres führt aus, die Förderung für das Modellvorhaben SEE "Stadt mit Energie-Effizienz" habe es ermöglicht, für die gesamte Stadt Stuttgart eine Energiebilanz zu erstellen. Damit könne genau analysiert werden, an welcher Stelle Energie verbraucht werde. Auf dieser Basis könnten dann Potenziale für Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und zur Energieeinsparung erkannt und einzelne Stadtteile analysiert werden, um daraus dann abzuleiten, was in diesen Bereichen getan werden müsse, um das Thema Energieeinsparung nach vorne zu treiben, welche Modelle entwickelt werden müssten, damit mehr saniert werde und wo es Probleme gebe.
Herr König berichtet, das Energieberatungszentrum (EBZ) bestehe nun seit 10 Jahren und beschäftige sechs Personen, zum Teil in Teilzeit. Klarer Aufgabenschwerpunkt sei die Altbausanierung. In diesem Zusammenhang dankt er Herrn Brändle und dessen Team für die gute Zusammenarbeit bei der Betreuung des Energiesparprogramms. Er dankt dem Gemeinderat, der der Aufstockung des Energiesparprogramms um 1 Mio. zugestimmt hat. Das Programm biete die Gewähr, dass die Sanierungen mit einer Energiediagnose auf hohem Niveau - gemäß dem Stuttgarter Standard, der im Übrigen ab Dezember auf europäischer Ebene geschützt werde - durchgeführt werden. Durch die Projektabwicklung Energiesparprogramm würden darüber hinaus 2 ½ Personalstellen finanziert. Rund 100.000 nehme das EBZ von den zahlenden Mitgliedern – unter anderem die Landeshauptstadt und Handwerker - ein, rund 200.000 setze das EBZ mit der Erstellung von Energiediagnosen um. Schließlich nehme das EBZ noch rund 50.000 an Projektmitteln ein. Insgesamt habe das EBZ rund 350.000 pro Jahr zur Verfügung.
Als wichtigsten Wunsch des EBZ nennt er die Fortführung des Energiesparprogramms, ebenso solle aber auch eine Bestandsanalyse gemacht werden. Um das verabschiedete Klimaschutzziel zu erreichen, müsse unter Umständen das energiepolitische Arbeitsprogramm jährlich nachjustiert werden. Diese Bestandsanalyse werde erfreulicherweise als Teil des Projekts SEE bereits erstellt.
Für den Mietwohnungsbau solle ein zusätzliches Contracting-Modul entwickelt werden. Die Voruntersuchungen hierfür solle die Energie-Agentur als neutrale und unabhängige Institution durchführen. Partner der Agentur seien der Haus- und Grundbesitzerverein, Mieterverein, Stuttgarter Handwerker, Stuttgarter Volksbank und die EnBW.
Die Energieagentur wolle die Öffentlichkeitsarbeit verstärken. Angestrebt werde, den guten Namen des EBZ zu nutzen und auch neue Zielgruppen - u. a. kirchliche Träger - zu erschließen.
Das EBZ wolle alles aus einer Hand bieten: von technischen Details bei Altbausanierung und Neubau bis hin zur Finanzierung. Wenn das Energiesparprogramm auf gleichem Niveau weiterlaufe, sei er hier sehr zuversichtlich.
Herr Brändle ergänzt, das städtische Energiesparprogramm bestehe seit 1998. 2006 und 2007 habe man 2,5 Mio. Programmmittel zur Verfügung gehabt, 2008 2,1 Mio. und 2009 wieder 2,5 Mio.. Der Antragseingang sei steigend, dennoch hätten in den vergangenen Jahren mit Hilfe der Aufstockungen alle Anträge bewilligt werden können. Eine vermehrte Öffentlichkeitsarbeit des EBZ werde sich auch auf die Zahl der Anträge auswirken, sodass die 2,5 Mio. voraussichtlich nicht mehr ausreichten, um alle Anträge zu bewilligen.
Wie EBM Föll hinzufügt, werden gegenwärtig aufgrund der neuen EnEV die Richtlinien so überarbeitet, dass weiterhin nur die über den gesetzlichen Standard hinaus gehenden Maßnahmen gefördert werden. Dies müsse beim Mittelbedarf berücksichtigt werden. Er geht davon aus, dass dem Ausschuss Ende 2009/Anfang 2010 die Neufassung der Richtlinien vorgelegt werden kann.
Die Vertreter der Fraktionen danken für den Bericht.
StRin Fischer legt im Namen ihrer Fraktion großen Wert auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hier könne auch das Amtsblatt aktiv werden. Gerade in der aktuellen Haushaltslage sei es wichtig, in der vorgeschlagenen Weise zu fördern. Das Energiesparprogramm sei unabdingbar, wenn man beim Thema Klimaschutz über Altbausanierung weiterkommen wolle. Genauere Informationen, auch zur Finanzierung, erbittet sie zum Contracting-Modell für den Mietwohnungsbestand.
StR Kotz (CDU) weist zunächst darauf hin, dass das 10-jährige Jubiläum mit einer großen Veranstaltung mit dem Oberbürgermeister und dem Ministerpräsidenten im Rathaus gefeiert wird, was den Stellenwert des Stuttgarter EBZ unterstreiche. Er appelliert an den Ausschuss, den vor ca. zwei Jahren durchgeführten Besuch auf einer vom EBZ betreuten Baustelle doch zu wiederholen. Weiter regt er an, dass das EBZ Flyer z. B. in den Geschäftsräumen von Innungen und Handwerksbetrieben auslegt.
Was die Höhe des Zuschussprogramms anbelange, so sei er mit der bisherigen Lösung sehr zufrieden. Mit dem Wort des Kämmerers, jeden Antrag zu bewilligen und dafür erforderlichenfalls auch Mittel zu finden, könne man den Ansatz eher niedrig halten und so im Haushalt Spielraum für andere Dinge gewinnen. Man dürfe nicht vergessen, dass die Stadt das EBZ auch damit unterstütze, dass es allein berechtigt sei, Energiediagnosen zu erstellen. Das bringe ihr etwa von freien Ingenieuren und Handwerkern mit spezieller Fortbildung immer wieder Kritik ein.
Er sei fest davon überzeugt, dass der Stuttgarter Standard, der durch sehr viele Handwerksbetriebe und die Innungen mit enormem Aufwand zusammen mit dem EBZ erarbeitet worden sei, ähnlich erfolgreich sein werde wie das EBZ.
StR Wüst (SPD) sieht das EBZ als gutes Beispiel dafür, dass Kooperationen Synergien schaffen. Den Aufbau eines Contracting-Modells im Mietwohnungsbau begrüße ihre Fraktion. Um die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, solle das EBZ auch auf seine Partner, z. B. die Volksbank, zugehen, die ihre Kunden gezielt ansprechen könnten. Die dadurch zusätzlich gestellten Anträge sollten dann aber möglichst auch bewilligt werden können.
Auch seine Fraktion befürwortet die Aktivitäten des EBZ, erklärt StR Klingler (FDP). Er rechnet ebenfalls mit mehr Anträgen bei intensivierter Öffentlichkeitsarbeit. Auf diese Weise kombiniere man sinnvolle Energieeinsparung und damit CO2-Reduzierung mit der Hoffnung, dass davon möglichst viele Stuttgarter Handwerksbetriebe profitieren.
StR Zeeb (FW) lobt das EBZ, bei dem er in letzter Zeit mit vielen Bauherren gewesen sei. Innerhalb kurzer Zeit habe man jeweils einen Beratungstermin erhalten, und sowohl Architekten als auch Bauherren hätten die klaren Aussagen geschätzt. Er regt an, neben den Handwerkern auch die Architektenschaft zu informieren. Für wichtig halte er auch, dass mit dem Baurechtsamt über vereinfachte Genehmigungen gesprochen und z. B. geklärt wird, was ohne baurechtliche Genehmigung möglich sein sollte. Im Mietwohnungsbau sei es wegen des Mieterschutzes sehr schwierig, Energieeinsparmaßnahmen durchzusetzen. Solche Maßnahmen müssten angemessen auf die Miete umgelegt werden können. Gerade die baden-württembergischen Hausbesitzer wären dann sicher nicht abgeneigt, in ihren Mietwohnungsgebäuden aus den 60er und 70er Jahren entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Auf Nachfrage des Stadtrats informiert Herr König, die Kosten für eine Energiediagnose hingen von der Größe des Objekts und dem Aufwand ab, beliefen sich aber auf mindestens 800 brutto. Davon sei die Bundesförderung in Höhe von 300 - 360 abzuziehen. In einem Arbeitskreis seien ca. 40 Architekturbüros vertreten, die Mitglied im EBZ seien und eine eigene Internetseite einrichten wollten. Von den 200.000 Umsatz mit der Energiediagnose gingen gut 70.000 an den Arbeitskreis, in dem einige Mitglieder auch als "Subunternehmer" Konzepte für das EBZ erstellten.
Solange das Contracting-Modell noch nicht entwickelt und klar sei, wer welchen Part übernehme und wer welches Risiko abdecke, könne er noch keine konkreten Angaben zum Finanzbedarf machen, führt Herr Dr. Görres aus. Mit dem Programm SEE sei man in einer Phase, an die sich möglicherweise eine zweite Phase anschließe, in der das Thema Dienstleistung eine entscheidende Rolle spiele. Er halte es für sinnvoll, das Modell zunächst zu entwickeln und dann in einer zweiten Phase - immerhin handle es sich hierbei um etwas, das es in dieser Form in Deutschland bisher noch nicht gebe – mit einer flankierenden Förderung durch Bundesmittel versehen zu können. Die Maßnahmen wolle man bis Ende 2009 entwickelt haben, sodass die zweite Phase 2010 beantragt werden könne. Bis zur Abgabe des Vorhabens im April 2010 müsse ein Modell entwickelt sein, bei dem das Element Contracting im Mietwohnungsbau ein Baustein sein könnte.
EBM Föll erklärt den Tagesordnungspunkt damit für erledigt.
Zur Beurkundung
Nr. 304/2009 - Antrag vom 07.08.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Klimaschutz (75 kB)
Die Stadt Stuttgart ist in vielfältiger Weise beim Klimaschutz engagiert. So gibt es das Klimaschutzkonzept KLIKS, die Stadt nimmt am Wettbewerb "Energieefiziente Stadt" (EES) teil, die Stadt ist dem Konvent der BürgermeisterInnen beigetreten, einer europäischen Inititiative zum Kampf gegen den Klimawandel.
Allerdings reicht dies nicht aus, um die notwendige Reduzierung des CO2-Ausstoßes und anderer klimawirksamer Gase zu erreichen. Erklärtes Ziel der EU ist es, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 20% bis 30% zu reduzieren. Daraus leitet sich für die Bundesrepublik eine Reduktion um 30% bis 40% ab.
Um die Klimaerwärmung längerfristig auch nur einigermaßen einzudämmen, muss bis zum Jahr 2050 der weltweite CO2-Ausstoß halbiert werden, was für die Industriestaaten eine Reduktion in der Größenordnung von 80% bedeutet. Solche äußerst anspruchsvollen Anforderungen sind überhaupt nur dann zu bewältigen, wenn rechtzeitig damit begonnen wird. In jeder einzelnen Stadt entscheidet sich, ob der Kampf gegen den Klimawandel gelingt.
Wir beantragen:
Unmittelbar nach der Sommerpause führt die Verwaltung ein Hearing zum Thema Klimaschutz durch. Eingeladen werden Experten aus Institutionen wie
Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie,
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Stuttgart)
Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (Stuttgart)
EnBW.
Durch das Hearing soll geklärt werden
1. Welche ganz konkreten Schritte muss die Stadt Stuttgart in den nächsten zwei Jahren unternehmen, um die notwendigen Veränderungen einzuleiten bzw. fortzuführen?
2. Welche Kosten kommen dadurch auf die Stadt zu?
Stellungnahme zum Antrag 304/2009, 15.09.2009 (9 kB)
Das beantragte Hearing zum Klimaschutz findet am Dienstag, 06. Oktober 2009 um 19.00 Uhr im Rathaus, Mittlerer Sitzungssaal, statt.
Nr. 252/2009 - Antrag vom 18.06.2009
CDU-Gemeinderatsfraktion
Wasserversorgung – Bildung eines Unterausschusses (72 kB)
Es werden immer wieder neue und berechtigte Fragen zum Thema Wasserversorgung seitens der Bevölkerung, seitens Initiativen und aus der Mitte des Gemeinderats aufgeworfen. Hierzu bedarf es einer fundierten Prüfung, die sich nicht durch immer wieder neue Anträge an die Stadtverwaltung herbeiführen lässt.
Wir beantragen deshalb, einen Unterausschuss zu bilden, in welchem sämtliche im Zusammenhang mit der Neuordnung der Wasserversorgung stehenden relevanten Aspekte unter externer Begleitung behandelt werden. Wichtig ist der CDU, dass über die Partei- bzw. Fraktionsgrenzen hinweg eine belastbare Grundlage für die Entscheidung im Gemeinderat erarbeitet wird. Für die CDU steht weiterhin außer Frage, dass die Stadt die Wasserversorgung zu 100-Prozent so rasch wie möglich in eigene Verantwortung nimmt.
Stellungnahme zu Antrag 252/2009, 97.06.2009 (16 kB)
Ich schlage vor, über die Einsetzung des Unterausschusses im Zusammenhang mit der Bildung der Ausschüsse des neuen Gemeinderats zu entscheiden.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 242/2009, Antrag vom 02.06.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Konzeption für Stadtwerke Stuttgart erarbeiten (84 kB)
Die von der SPD vorangetriebene Diskussion über den vollständigen Rückkauf der Wasserversorgung in Stuttgart hat dazu geführt, dass alle relevanten politischen Kräfte sich inzwischen diesem Ziel angeschlossen haben. Dies wurde u.a. nochmals bei der Debatte im Gemeinderat am 14. Mai deutlich.
Bezüglich der von uns angestrebten Bildung neuer Stadtwerke ist die Positionierung von Oberbürgermeister und anderen Fraktionen im Gemeinderat noch unklar. Zwar spricht der Oberbürgermeister von seiner Absicht, ein Konzept für Stadtwerke vorlegen zu wollen. Konkret wurde er indes bisher nicht. Insbesondere auch die CDU-Fraktion hat bisher keine klaren Aussagen zur Zukunft der Energieversorgung in Stuttgart gemacht.
Zwischen der Wasser- und der Energieversorgung bestehen jedoch insbesondere im Netzbetrieb enge Verflechtungen. Diese Synergiepotenziale werden gegenwärtig von der EnBW-Regional AG (REG) genutzt.
Aus diesem Grund ist die Zukunft der Wasserversorgung eng mit der Zukunft der Energieversorgung verbunden. In der öffentlichen Diskussion steht daher nicht nur die Zukunft der Wasserversorgung sondern ebenfalls das Bestreben, kommunalen Einfluss auf die Energieversorgung in der Stadt Stuttgart wieder zu gewinnen.
Der von der SPD in den vorgelegten Anträgen (40/2009, 114/2009, 140/2009, 172/2009 und 217/2009) erhobenen Forderung, Handlungsoptionen zur Gründung von Stadtwerken bzw. kommunalen Alternativen zur Energieversorgung zu entwickeln, wurde bisher nicht entsprochen. In der Antwort des Oberbürgermeisters wird dies damit begründet, dass die Laufzeit der Konzessionsverträge für Strom und Gas bis 2013 gehe und der sich daraus ergebende Zeitplan für den Prozess der Neuvergabe dieser Konzessionen abgewartet werden soll.
Die Wertschöpfungskette (Erzeugung/Beschaffung, Transport/Verteilung, Vertrieb, Dienstleistungen) der Strom- und Gasversorgung wurde im Zuge der Liberalisierung nahezu komplett dem Wettbewerb geöffnet. Lediglich der Bereich der Transport- und Verteilnetze stellt ein natürliches Monopol dar. Dieses Monopol unterliegt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Anreizregulierungsverordnung (ARegV) der Aufsicht der Bundesnetzagentur bzw. der Landesregulierungsbehörden. Die Regulierung soll dazu führen, dass alle Anbieter bei Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards einen diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den Strom- und Gasnetzen erhalten, unabhängig von der jeweiligen Eigentümerschaft. Ähnlich verhält es sich mit dem Bereich Fernwärme, der durch seine an das Leitungsnetz gebundene Verteilung und hohe technische Hürden ein natürliches, bislang unreguliertes Monopol darstellt. In ersten Ansätzen wird in Berlin auch eine Öffnungspflicht für das Fernwärmenetz diskutiert.
Kommunalen Einfluss auf die örtliche Energieversorgung zu haben, bedeutet daher nicht, ausschließlich Zugriff auf das Verteilnetz im Stadtgebiet Stuttgart zu besitzen sondern auch den Bürgern eine entsprechende Produktvielfalt (z.B. „grünen Strom“ und „grüne Wärme“ aus regenerativer Energieerzeugung) anzubieten. Dazu ist es mindestens ebenso wichtig, auch im Vertrieb und künftig in der Erzeugung/Beschaffung sowie im Bereich Energiedienstleistungen tätig zu sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundes- und der Landesregierung ist kommunaler Einfluss auf die örtliche Energieversorgung von besonderer Bedeutung.
Für die Schaffung dezentraler Erzeugungsstrukturen, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Übernahme von Verantwortung für die Umsetzung lokaler Klimaschutzziele sind eigene Stadtwerke unter kommunalem Einfluss ein unverzichtbares Element. Mehr noch als in anderen Ländern muss hier in Baden-Württemberg, wo mit dem Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) auf Landesebene der Einsatz Erneuerbarer Energien auch für Bestandsimmobilien gilt, dem lokalen Wärmeangebot aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienter Kraftwärmekopplung (KWK) besondere Bedeutung beigemessen werden.
Andere große Städte, wie z.B. die Hansestadt Hamburg, die wie Stuttgart ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung in der Vergangenheit an Dritte (Vattenfall (Strom und Fernwärme) und E.ON Hanse (Gas)) verkauft hat, sind bereits diesen Weg gegangen. Hamburg hat am 18. Mai 2009 mit der Gründung der „Hamburg Energie“ eigene Stadtwerke ins Leben gerufen, die zunächst einen Strom- und Gasvertrieb aufbauen. Dabei ist es politisches Ziel, den Bürgern „grünen Strom“, wenn möglich aus eigenen dezentralen KWK-Anlagen anzubieten. Zeitgleich laufen die Konzessionen für die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze harmonisiert bis 2014 weiter. Es ist politischer Wille der gegenwärtigen Koalition in Hamburg, zu diesem Zeitpunkt die Netze zu übernehmen und in die „Hamburg Energie“ zu integrieren. Auch in vielen anderen Städten, in denen Konzessionen auslaufen, wird das Konzessionsthema zum Anlass genommen, alternative Strukturen der Energieversorgung zu prüfen.
Die Schaffung vollwertiger „eigener Stadtwerke“ mit Aktivitäten auf allen Wertschöpfungsstufen, also auch im Vertrieb und in der Erzeugung/Beschaffung, ist demnach zeitlich nicht an die Übernahme der Verteilnetze und der Konzessionen gebunden.
Die Frage, welche Handlungsoptionen der Landeshauptstadt Stuttgart im liberalisierten Energiemarkt offen stehen, welche Ziele Stuttgart mit der Gründung eigener Stadtwerke verfolgt und wann und mit welchem Engagement Aktivitäten auf einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette aufgenommen werden sollten, um die definierten Ziele zu erreichen, muss jetzt beantwortet werden.
Die SPD stellt vor diesem Hintergrund folgenden Antrag und konkretisiert damit ihre bereits vorgelegten Anträge (zuletzt Ziffer 1 des Antrags Nr 217/2009, vom 12.05.09):
Die Verwaltung wird beauftragt, im III. Quartal 2009 ein Konzept über die Bildung eigener Stadtwerke der LHS vorzulegen und ein fachkundiges Beratungsunternehmen mit der Erarbeitung dieser Stadtwerkekonzeption zu beauftragen.
Das Konzept soll dabei neben der Übernahme der Netze und Anlagen für die Wasser- und Energieversorgung folgende Aspekte berücksichtigten:
1. Identifikation von Aufgaben und Wertschöpfung eigener Stadtwerke, insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt Stuttgart
a) erste Stufe: Produktentwicklung, Beschaffung und Vertrieb,
b) zweite Stufe: dezentrale Erzeugung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbarer Energien).
2. Analyse des lokalen Wärmemarktes
Wärmekonzept, Abschätzung des KWK-Potenzials, Nahwärmelösungen, Erneuerbare Energien.
3. Entwicklung eines Vertriebskonzeptes für Strom und Gas, ggf. für Wärme unter Berücksichtigung einer stadteigenen Wasserversorgung als Nukleus.
a) Ressourcen- und Businessplanung, Zeitplanung
b) Beteiligung strategischer Partner und/oder Kooperationspartner (z.B. andere Kommunen)
c) Transaktionskonzept
d) Rechtliche Rahmenbedingungen
Stellungnahme zum Antrag 242/2009, 17.06.2009 (17kB)
Die Gründung von Stadtwerken ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Ein Teil der Fragestellungen wird von den Antragstellern aufgeworfen.
Innerhalb der Stadtverwaltung kann dieses Thema nicht abschließend bearbeitet werden. Daher schlage ich vor, eine externe Beratung einzuschalten, um alle strukturellen, ökonomischen und ökologischen Fragestellungen zu beantworten und unterschiedliche Lösungsansätze mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen aufzuzeigen.
Aufgrund der zu erwartenden Honorarsumme ist ein Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) durchzuführen. Die Verwaltung wird einen Vorschlag erarbeiten und dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause zur Entscheidung vorlegen. Dabei werden auch Vorschläge gemacht, wie eine Begleitung der externen Beratung durch den Gemeinderat erfolgen kann.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 241/2009 - Antrag vom 02.06.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
E-Mobilität in Stuttgart – ein Zukunftsprojekt der Landeshauptstadt mit dem Land Baden-Württemberg (87 kB)
„Wir könnten den Wert und die Effizienz eines zukünftigen nationalen Stromnetzes weiter erhöhen, indem wir unseren notleidenden Automobilkonzernen helfen, sich auf die Herstellung von Elektroautos zum Aufladen an der Steckdose umzustellen. Eine elektrische Fahrzeugflotte würde die Kosten des Autofahrens erheblich verringern, den CO 2-Ausstoß verringern und die Flexibilität unseres Elektrizitätsnetzes erhöhen“ (Al Gore, Friedensnobelpreisträger 2007, in einer Rede am 17.07.2008).
In der Tat bietet die Einführung von Elektroautos – bei gleichzeitigem Ausbau der Erzeugung regenerativer Energien – nicht nur in den Vereinigten Staaten die Chance, schädliche Emissionen des Autoverkehrs zu reduzieren und zugleich die Abhängigkeit von Ölimporten zu senken. Für uns ist dabei klar, dass Marktkräfte und die Innovationskraft von Unternehmen allein für eine Markteinführung nicht ausreichen, insbesondere aufgrund der erforderlichen Infrastruktur (Tankstellen, etc.). Hier müssen Staat und öffentliche Hand eine führende Rolle einnehmen und neben der Forschungsförderung für Antriebs- und Speichertechnologie zugleich die Markteinführung forcieren, so wie dies der nationale Entwicklungsplan E-Mobility der Bundesregierung auch vorsieht.
In Stuttgart wollen wir dieses Vorhaben mit unserem Vorstoß für einen gemeinsamen Stufenplan der Landeshauptstadt mit dem Land Baden-Württemberg zur Installierung von E-Mobilität offensiv und konkret machen. Das Zukunftsprojekt soll 2010 mit 50 Elektrofahrzeugen in Stuttgart an den Start gehen.
Elektroautos im Großstadttest – weltweit auf dem Vormarsch
Derzeit arbeiten alle internationalen Hersteller an der Entwicklung von Elektroautos, und viele fahren Kleinwagen zu Testzwecken durch die Weltmetropolen. Auch die hiesige Daimler AG führt mehrere Großversuche in Europa durch. In London gibt es bereits spezielle Parkplätze mit Stromanschluss, auf denen nur Elektroautos parken dürfen. Und in Berlin findet der erste Praxistest für die Elektrifizierung der deutschen Autoindustrie statt: Ab Ende 2009 sind in der Bundeshauptstadt rund 100 Elektroautos der Marken Mercedes-Benz und Smart unterwegs, die ihre Batterien an 500 Ladestationen des Essener Stromversorgers RWE aufladen können.
Dieser Smart Electric Drive mit Lithium-Ionen-Batterien schafft es auf 112 Stundenkilometer und kommt mit einer Akkuladung circa 100 Kilometer weit. Für die meisten Stadtfahrten ist dies ausreichend, zumal der Elektromotor offenbar aus dem Stand seine volle Kraft entwickelt, wodurch zügige Ampelstarts gewährleistet sind. Dabei basiert dieses Konzept der E-Mobilität auf der Integration von Strom und Daten in einem Netz, um das Zusammenspiel von „Elektrisch fahren“ und „Strom laden und bezahlen“ in einem Gesamtsystem zu optimieren.
So soll emissionsfreies Fahren im urbanen Umfeld Realität werden – und sich mit dem Eintritt in einen Milliardenmarkt auch die Sicherung und Erschließung neuer Arbeitsplätze eröffnen.
„Das Fahrzeug neu erfinden“ – Zukunft ohne Heimat?
Denn Daimler will es nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden Dr. Zetsche nicht bei Großversuchen wie in Berlin oder London belassen. Ab 2010 seien fünfstellige Stückzahlen geplant, bis Ende 2012 soll die Großserienproduktion starten. Auch die aktuelle Beteiligung von Daimler beim amerikanischen Elektroauto-Pionier Tesla Motors bestätigt diese Zielrichtung. Und schließlich
spricht nicht zuletzt die Kundenakzeptanz für die E-Mobilität: Laut Studien kann sich fast jeder zweite Autofahrer in Deutschland vorstellen, ein Elektroauto zu kaufen.
„Wir haben das Fahrzeug erfunden und wir werden es erneut tun“, diese neue Devise, die auch beim letzten World Mobility Forum im Rathaus im Mittelpunkt stand, greifen wir gerne auf. Wir sind der Meinung, dass die Zukunft der E-Mobilität nicht allein anderen europäischen Großstädten überlassen werden sollte, sondern dass dafür hier in Stuttgart und hier in Baden-Württemberg, an der Wiege des Automobils, am Heimatstandort der Daimler AG, wichtige Weichen zu stellen sind – gerade im Hinblick auf zukunftsfeste Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir:
Die Landeshauptstadt installiert gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und in Absprache mit der Daimler AG ein Projekt „E-Mobilität in Stuttgart“, das 2010 an den Start geht. Dazu gehören die folgenden Handlungsschritte und Maßnahmen:
1. Konzeptionelle Planung des Projekts
- Entwicklung eines Infrastrukturplans für E-Mobilität in Stuttgart
- Erarbeitung eines Plans zur Incentivierung von Elektrofahrzeugen in Stuttgart
- Erstellung eines Kommunikations- und Marketingplans zu E-Mobiliät in Stuttgart
2. Umrüstung des öffentlichen Fuhrparks
- Schrittweise Einbeziehung von Elektrofahrzeugen in den Fuhrpark der Stadt und des Landes für spezifische Nutzungen wie zum Beispiel Sozialdienste
- Projektstart ist 2010 mit 50 Elektrofahrzeugen in Stuttgart
- Einrichtung von Ladestationen in den Betriebsstellen der Landeshauptstadt (400 Volt/mindestens 16 Ampère)
3. Sukzessiver Aufbau einer Infrastruktur
- Errichtung von vandalismusgeschützten Ladestationen an zentralen Orten im öffentlichen Raum (Parkflächen und Parkhäuser)
- Zur-Verfügung-Stellung von ausgewiesenen, für eine Übergangszeit kostenfreien Parkplätzen für Elektrofahrzeuge („Sondernutzungsrecht“ als Anreiz)
- Forderung an den Einzelhandel, auf Großparkplätzen Ladestationen für Kunden aufzubauen
- Aufforderung an hiesige Unternehmen, am Arbeitsplatz Ladeparkplätze für Fahrzeuge von Mitarbeitern einzurichten
- Förderung der Ausrüstung von Neubauten mit 400V-Anschlüssen
- Verhandlungen mit Stromanbietern über attraktive und flexible Stromtarife für Elektrofahrzeuge
Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit dem Ministerpräsidenten für dieses Projekt „E-Mobilität in Stuttgart“ mit den genannten Maßgaben in Gespräche einzutreten und noch vor den Haushaltsberatungen 2010/11 Bericht zu erstatten.
Stellungnahme zum Antrag 241/2009, 21.07.2009 (31kB)
Förderung alternativer Antriebsformen in Stuttgart – Elektromobilitätsregion Stuttgart
Ich bin für das positive Signal und die detaillierten Vorschläge zur Unterstützung von E-Mobilität in Stuttgart dankbar. Wir haben diese Thematik zuletzt bei unserem Weltkongress Cities for Mobility vom 14. bis 16. Juni 2009 intensiv bearbeitet und sind darüber hinaus bereits seit Längerem mit verschiedenen Partnern im Gespräch, unter anderem auch mit dem Land Baden-Württemberg und mit Firmen, die an Projekten zum konkreten Einsatz von alternativen Antriebsformen arbeiten. Wir werden hier entweder bilateral oder im Rahmen eines gemeinsamen regionalen Projektes im Stadtgebiet Stuttgart weiterkommen:
Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart hat sich erfolgreich mit einem Antrag Elektromobilitätsregion Stuttgart am Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beworben. Insgesamt wurden vom BMVBS acht Modellregionen ausgewählt (Hamburg, Bremen/Oldenburg, Berlin/Potsdam, Rhein/Ruhr, Sachsen, Rhein/Main, München und Stuttgart). Für diese acht Modellregionen stehen insgesamt 115 Mio. Fördermittel zur Verfügung, die Aufwendungen der Projektpartner sollen zu 50 % bezuschusst werden.
Die LHS ist Partner in diesem Projekt. Am 26. Juni 2009 fand dazu eine Auftaktveranstaltung statt, bei der wir die Koordination aller beteiligten Kommunen übernommen haben.
Ziel des Projekts ist, mit einer Vielfalt an Projekten und zugleich in einem ganzheitlichen Ansatz Schlüsselfragen zur Markt- und Technologievorbereitung der Elektromobilität in Deutschland zu beantworten und damit zum Ziel der Bundesregierung beizutragen, bis 2020 eine Million E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen in umweltfreundliche Mobilitätskonzepte integrieren zu können. Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart hat in ihrem Antrag das Ziel formuliert, dass 10 % dieser Flotte, also 100.000 E-Fahrzeuge in der Region zum Einsatz kommen. Dies kann nur dann erreicht werden, wenn sowohl die erforderliche Infrastruktur, wie etwa Ladestationen, zur Verfügung steht als auch die Einbindung in lokale Mobilitätskonzeptionen gewährleistet ist.
Insoweit sollen integrierte Mobilitätskonzepte in öffentlich-privater Kooperation entstehen als Piloten für nachhaltige Verkehrsplanung in Ballungsräumen. Im Alltag sollen Fahrzeuge und neue Geschäftsmodelle als Beiträge zur technologischen und wirtschaftlichen Vorbereitung der Markteinführung von E- Fahrzeugen erprobt werden. Und schließlich soll in Partnerschaft mit Kommunen, Landkreisen, Unternehmen und Bürgern der Region Stuttgart eine sog. „Roadmap Elektromobilitäts-Region Stuttgart“ entwickelt werden.
Dazu wollen nun die rund 40 Partner je eigene Projektvorschläge entwickeln. Wir selbst sind hier im Kontakt zu verschiedenen Firmen mit dem Ziel, eine innovative und alltagstaugliche Infrastruktur zu konzipieren. Erst dann können auch die vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen sinnvoll und konkret weiter diskutiert werden. Nach der Sommerpause sehen wir hier hoffentlich klarer; der Gemeinderat wird auf dem Laufenden gehalten und in die weitere Entwicklung eingebunden.
Auch die Kundenakzeptanz für E-Fahrzeuge, die Einsatzmöglichkeiten sowie die Reichweiten sind erst noch systematisch zu ermitteln, da hiervon letztlich weitere Entscheidungen abhängen. Wir können als Kommune dabei nur partnerschaftlich unterstützen.
Innovatives Fahrrad-Verleihsystem „Call a bike Pedelec”
Die Stadtverwaltung Stuttgart hat sich darüber hinaus unter dem Vorbehalt gemeinderätlicher Zustimmung mit einem Antrag an der Ausschreibung zur Durchführung eines bundesweiten Modellversuchs „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme –Neue Mobilität in Städten“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beteiligt. Eine Entscheidung des Bundes ist für Anfang/Mitte August zu erwarten.
Die Landeshauptstadt schlägt dabei eine Entwicklungspartnerschaft mit der DB Rent GmbH auf der Grundlage des bereits seit 2007 bestehenden Fahrradverleihsystems Call a Bike Fix der Deutschen Bahn AG vor mit dem Ziel, ein Pedelec-Verleihsystem im öffentlichen Raum aufzubauen. Pedelecs sollen dazu im Alltag verstärkt als neue Verkehrsmittel für die Nahmobilität eingesetzt werden, integriert in einen „Umweltverbund“ mit dem ÖPNV, und als Teil des sich entwickelnden „elektro-mobilen Individualverkehrs“.
Im Rahmen des Modellversuchs soll das existierende System auf den Einsatz von Pedelecs hin ausgebaut werden. Zusätzlich sieht das eingereichte Konzept in einer denkbaren Fortentwicklung vor, den Einsatzbereich von Call a bike-Fahrzeugen von der Kernstadt und Bad Cannstatt auch auf Stadtbezirke außerhalb des Talkessels zu erweitern. Dies war bisher auch aufgrund der für Radfahrer schwierigen Topografie nicht möglich. Eine Beteiligung der LHS an den dafür notwendigen Investitionen ist nicht vorgesehen. Eine Rückmeldung zu unserem Antrag erwarten wir im August.
Unser Ziel ist es, dass Stuttgart Schrittmacher in Sachen „Mobilität der Zukunft“ wird.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 217/2009 - Antrag vom 12.05.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Vollständige Rekommunalisierung der Wasserversorgung in Stuttgart (74 kB)
Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag vom 08.05.09 "Wasserversorgung in städtischer Hand" veranlasst uns, zur Klarstellung und Präzisierung Folgendes zu beantragen:
1. Ziel der SPD ist die vollständige Rekommunalisierung der Wasserversorgung und auch der Energieversorgung. Wie wir in unseren Anträgen 40/2009 und 172/2009 dargelegt haben, halten wir dafür die Gründung von Stadtwerken für sinnvoll.
Dazu beantragen wir:
Die Verwaltung erarbeitet eine Konzeption für die Gründung von Stadtwerken und legt diese dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung baldmöglichst vor.
2. Wir begrüßen es, dass inzwischen - soweit ersichtlich - alle Fraktionen im Gemeinderat sich zumindest für einen Rückkauf der Wasserversorgung aussprechen.
Dazu gehören die Anteile an den Wasserzweckverbänden, welche früher im Besitz der TWS waren und inzwischen der EnBW gehören. Diese Anteile sind unabhängig von Konzessionen.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.09 meint wohl diese Rechte, wenn er davon spricht, dass die Bezugs- und Lieferrechte von der Stadt zu 100% übernommen werden sollen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, beantragen wir:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EnBW mit dem Ziel zu verhandeln, die Anteile an den Wasserzweckverbänden und die Wasserbezugsrechte vollständig zu erwerben und auf die Stadt, bzw. eine 100% städtische Gesellschaft zu übertragen.
3. Weiter beantragen wir:
Die laufenden Verhandlungen zum Rückkauf der Wasserversorgung in Stuttgart sind mit dem Ziel zu führen, diese zu 100 % zu erwerben und zum frühest möglichen Zeitpunkt in die in Ziffer 1 genannten Stadtwerke einzubringen.
4. Sollten die Verhandlungen mit der EnBW zu keinem Ergebnis führen, das den hier formulierten Vorgaben entspricht, ist es dennoch denkbar, dass der neue Gemeinderat das Ergebnis akzeptiert. Um dies zu verhindern, beantragen wir heute schon, zu beschliessen, dass in diesem Falle ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Grundlage dafür sollte das Bürgerbegehren sein, für das derzeit in Stuttgart Unterschriften gesammelt werden.
Stellungnahme zum Antrag 217/2009, 14.05.2009 (16 kB)
Erl. im GR am 14.05.2009 Nr. 90
Nr. 209/2009 - Dringlichkeitsantrag vom 08.05.2009
CDU-Gemeinderatsfraktion
Wasserversorgung wieder in städtischer Hand (73 kB)
Wir nehmen die Anliegen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Deshalb will die CDU-Fraktion, dass die Stadt Stuttgart ihren Einfluss auf die Wasserversorgung über das bisherige Maß hinaus stärkt. Dies hat sie mehrfach und nachdrücklich gefordert.
Um sicherzustellen, dass die Wasserversorgung dauerhaft unter dem voll umfänglichen Einfluss der Stadt steht, beantragt die CDU-Fraktion:
1. dass die Verhandlungen mit der EnBW dahin gehend geführt werden, dass die Stadt die Wasserversorgung zu 100 Prozent so rasch wie möglich zurückkauft. Das heißt, dass der derzeitige Konzessionsvertrag vor dessen Ablauf Ende 2013 beendet wird und die Bezugs- und Lieferrechte in diesem Kontext von der Stadt übernommen werden.
2. sollte ein vorzeitiger und vollständiger Rückkauf nicht möglich sein, so ist ab 2014 (nach Ablauf der Konzession) die Wasserversorgung durch die Stadt in eigener Verantwortung sicherzustellen.
3. zu prüfen, welche Rechtsform für die Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung am geeignetsten ist.
4. diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Vollversammlung des Gemeinderats am 14. Mai 2009 zu setzen und einen Beschluss dabei zu den obigen Punkten zu fassen.
Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag 209/2009, 14.05.2009 (17 kB)
Erl. im GR am 14.05.2009 Nr. 90
Niederschrifts-Nr. 90 zu TOP 1a des GR, 14.05.2009
Wasserversorgung wieder in städtischer Hand (44 kB)
Angeheftet sind dieser Niederschrift folgende Anträge:
- der im Betreff genannte Antrag
- der Antrag Nr. 217/2009 der (SPD)-Gemeinderatsfraktion vom 12.05.2009
- der Antrag Nr. 196/2009 der Gemeinderatsgruppierung DIE REPUBLIKANER vom 29.04.2009
- der Antrag Nr. 185/2009 von StRin Küstler (DIE LINKE.) vom 23.04.2009 mit der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 28.04.2009
Mit diesem Tagesordnungspunkt, so OB Dr. Schuster, werde dem im Betreff genannten Dringlichkeitsantrag der CDU-Gemeinderatsfraktion entsprochen. Da allerdings keine Dringlichkeit im rechtlichen Sinne vorliege, könne in dieser Sitzung keine Beschlussfassung herbeigeführt werden, denn die entsprechenden Fristen seien nicht eingehalten worden.
Er halte es dennoch für sinnvoll, sich mit dem Thema Wasserversorgung inhaltlich zu befassen, und wolle kurz auf die Ausgangslage eingehen. Als seinerzeit die Beteiligung der Stadt an der NWS und an der EnBW verkauft wurde, sei die Wasserversorgung Teil des Gesamtpakets gewesen. Man habe die Aktien aus gutem Grunde verkauft, denn die NWS sei das Unternehmen mit dem höchsten Kernkraftanteil - nämlich 60 % - aller Energieversorger in Deutschland gewesen. Damit seien die größten Vermögenswerte der Stadt in Kernkraft und Kohlekraft angelegt gewesen. Des Weiteren sei damals die Stromversorgung in den Wettbewerb gestellt worden. Man habe davon ausgehen müssen, dass es in der Struktur der NWS schwierig sein würde, langfristig in diesem nationalen Wettbewerb zu bestehen.
Aus diesen Gründen habe man sich für den Verkauf entschieden, der überdies steuerfrei möglich wurde, und 2,35 Mrd. erlösen können. Damit sei auch die Wasserversorgung - allerdings nicht frei gestaltbar, sondern unter bestimmten Prämissen - an die NWS gegangen. Im Zuge der Fusion von EVS, der Badenwerke AG und schließlich der NWS sei die EnBW entstanden und damit auch in Stuttgart ein leistungsfähiger größerer Energiekonzern. Durch den Verkauf der Landesanteile an die EDF sei es möglich geworden, ein einerseits mehrheitlich kommunales Unternehmen zu schaffen, aber mit einem starken internationalen Partner, der EDF.
Er glaube, dass die Stadt damals richtig gehandelt hat, weil sie zum einen so ihr Vermögen umgeschichtet habe und zum anderen mit der EnBW in Stuttgart ein leistungsfähiges Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekommen habe, einen guten Steuerzahler, der auch Konzessionsabgaben in erheblichem Umfang bezahle, und zum Dritten sei die EnBW ein Unternehmen, das für die Kunden, insbesondere für die Wirtschaft, ein leistungsfähiger Energieanbieter ist. Nicht zuletzt betätige sich die EnBW auch als Sponsor und Förderer für Kultur und Sport.
Die EnBW habe in die Wasserversorgung mehr investiert als die TWS in den Jahren zuvor, sie habe die Preise aber sehr viel weniger erhöht. Im Übrigen seien die Preise nicht beliebig erhöhbar, sondern es gebe hierzu klare Vorgaben. Die Stadt Stuttgart habe hier also nach wie vor Einfluss.
Nun gebe es die Möglichkeit, dass die Stadt die Wasserversorgung wieder übernimmt, entweder nach Ablauf der Konzession ab 2014 oder durch einen entsprechenden Vertrag vorher. Er habe sich dafür ausgesprochen, die Wasserversorgung wieder zu rekommunalisieren, und zwar vor 2014. Der Vorschlag, den er hierzu gemacht habe, sei einigen nicht weit genug gegangen. Er habe damit kein Problem. Allerdings müsse man auch bedenken, dass ein Rückkauf der gesamten Anteile entsprechend mehr kostet. Gegebenenfalls werde dann auch der Wasserpreis steigen. Dass zunächst kein hundertprozentiger Rückkauf vorgeschlagen wurde, habe nicht an der EnBW gelegen, sondern daran, dass man befürchtet habe, den bisherigen Wasserpreis nicht halten zu können, wenn er nicht subventioniert würde - was er ablehne.
Jetzt könne man abwägen. Von der Entscheidung betroffen sei zum einen, was die EnBW an Wassernetzen und Wasserbetrieb hat mit allem, was dazugehört, und zum anderen der Wasserbezug durch die beiden kommunalen Zweckverbände. Dort habe die Stadt Stuttgart Stimmrechte. Die Stadt und die EnBW seien die größten Bezieher, während das Bezugsrecht des Wassers bei der EnBW ist. Das umfasse die Konzession nicht, was bedeute, dass man auch in diesem Punkt mit der EnBW auf Vertragswege zu einer Lösung kommen müsse. Man könne also nicht "par ordre du mufti" und auch nicht per Bürgerentscheid zu einer Lösung kommen, sondern dadurch, dass man mit der EnBW einen fairen Vertrag aushandelt. Die EnBW habe ausdrücklich betont, dass sie wie bisher ein fairer Vertragspartner sein wolle. Man werde die Einzelheiten dem Gemeinderat offenlegen, denn es sei ja ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten.
Derzeit laufe die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid zum Thema Wasserrückkauf sei erstens, dass es dafür 20.000 Unterschriften gibt. Er gehe davon aus, dass diese Zahl erreicht wird, denn da es bislang keinen förmlichen Beschluss gebe, könne entsprechend lange gesammelt werden. Was die zweite Voraussetzung angehe, die inhaltliche Zulässigkeit, so sei das Bürgerbegehren rechtlich zulässig.
Mit dieser Angelegenheit werde sich dann der neue Gemeinderat zu beschäftigen haben. Es gebe zwei Möglichkeiten: Entweder könne der Gemeinderat beschließen, auf der Basis des Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid durchzuführen, oder er könne im Sinne des Bürgerbegehrens einen inhaltlichen Beschluss fassen. Er persönlich empfehle bereits jetzt, auf der Basis dieses Bürgerbegehrens einen inhaltlich entsprechenden Beschluss zu fassen, sodass der Bürgerentscheid hinfällig wäre, denn er sehe im Gemeinderat eine Mehrheit dafür, nicht nur fünfzig, sondern hundert Prozent der Wasserversorgung zu übernehmen.
Es stelle sich dann die Frage der Organisation. Die SVV - und damit richte er sich insbesondere an die SPD - sei eine Stadtwerke-Holding, die man nicht aufgeben wolle. Diese sei auch mit Kapital ausgestattet. An dieser Stadtwerke-Holding hingen verschiedene hundertprozentige Töchter der Stadt, zum Beispiel die SSV, die SSB, die Hafen GmbH und die NetCom. Selbstverständlich könne man auch eine hundertprozentige Tochter Wasserversorgung oder andere Töchter dranhängen. Er gehe davon aus, dass gewünscht wird, die Stadtwerke-Holding mit diesen weiteren Aufgaben zu betrauen.
Sein Anliegen in dieser Sitzung sei, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Debatte zu einem weiteren Verhandlungsauftrag kommt. Auf der Basis dieses Verhandlungsauftrags würde die Verwaltung dann eine förmliche Beschlussvorlage erarbeiten, über die vom Gemeinderat anschließend zu debattieren sei. Man sollte sich nun über die Richtung verständigen, in die man gehen wolle.
StR Rudolf (CDU) unterstreicht, dass seine Fraktion mit ihrem Antrag Nr. 209/2009 die bereits mehrfach geäußerten Anliegen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme. Die Einbringung des gesamten Wassernetzes und des Bezugsrechts in eine Gesellschaft, bei der die Stadt zu fünfzig Prozent beteiligt ist, sei ein großer und der erste Schritt in die richtige Richtung gewesen, wenn man berücksichtigt, dass ohne die Bereitschaft der EnBW gar keine vorzeitige Änderung möglich ist.
Um die nach wie vor vorhandenen Verunsicherungen und die Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger zu beenden, beantrage sei Fraktion nun, dass die Stadt mit der EnBW Verhandlungen über einen hundertprozentigen Rückkauf der Wasserversorgung und über die Bezugs- und Lieferrechte vor Ablauf des derzeitigen Konzessionsvertrags Ende 2013 aufnimmt. Sollte ein vorzeitiger, vollständiger Rückkauf nicht möglich sein, sei ab 2014 die Wasserversorgung durch die Stadt in eigener Verantwortung sicherzustellen. Die Stadt solle ebenfalls prüfen, welche Rechtsform für die Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung geeignet und sinnvoll ist. Da in dieser Sitzung eine Abstimmung über den Antrag nicht stattfinden könne, bitte er, diese in der nächsten Vollversammlung vorzunehmen.
StR Kanzleiter (SPD) erinnert daran, dass seine Fraktion seit mindestens einem Jahr das Thema Rekommunalisierung der Wasserversorgung auf die Tagesordnung gesetzt habe. Er freue sich daher, dass das Thema nun eine so große Dynamik gewonnen hat und im Gemeinderat weitestgehend Einigkeit darüber besteht, die Wasserversorgung wieder zu kommunalisieren.
Er sehe darin auch die grundsätzliche Tendenz bestätigt, dass die Gesellschaft es mittlerweile als einen Irrglauben erkannt hat, man könne öffentliche Dienstleistungen immer weiter privatisieren. Das zeige sich nicht nur in Stuttgart, sondern auf der ganzen Welt. Die SPD habe in Stuttgart schon immer für die kommunale Daseinsvorsorge gekämpft und werde das auch weiter tun.
Mit dem Verkauf der Energie- und Wasserversorgung habe man einen Fehler gemacht, auch wenn OB Dr. Schuster das nicht als Fehler ansehe. Es wäre richtiger gewesen, die Energie- und Wasserversorgung neu zu strukturieren und zur Erfüllung dieser kommunalen Aufgabe Stadtwerke zu gründen. Das sei aber Vergangenheit. Jetzt stehe man vor der Situation, eine andere Entwicklung einzuleiten.
Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt habe man das Thema LBBW diskutiert und dann eine Entscheidung getroffen. Auch hier sei es um einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gegangen, nämlich um die Sparkassenfunktion der BW-Bank. Seiner Fraktion sei es wichtig gewesen, dass sichergestellt ist, dass die Stadt auch nach der Kapitalerhöhung für die LBBW finanziell in der Lage ist, Stadtwerke zu gründen, wenn der Gemeinderat das beschließen möchte. Nachdem dies bejaht wurde, sei die sachliche Voraussetzung für die Kapitalerhöhung gegeben gewesen. Deshalb habe seine Fraktion diese beiden Entscheidungen in einen Zusammenhang gestellt. Sollte es dazu kommen, dass die Landesbank mit anderen Banken fusionieren muss, weil das die Politik auf Bundesebene, die Sparkassenorganisation oder wer auch immer möchte, dann sei für die SPD der Punkt gekommen, über den Rückzug der Stadt aus diesem Gebilde entscheiden zu müssen.
Bei der Energie- und Wasserversorgung sei Ziel, zum richtigen Zeitpunkt erneut Stadtwerke zu gründen, in denen diese Bereiche gebündelt werden. Das habe seine Fraktion deshalb in ihrem Antrag Nr. 217/2009 noch einmal deutlich gemacht. Wie das im Einzelnen aussieht, sei die Frage einer Konzeption. Beantragt worden sei deshalb auch die Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption, über die dann zum gegebenen Zeitpunkt diskutiert und befunden werden könne. Da es unterschiedliche Möglichkeiten gebe, könne man jetzt noch nicht sagen, wie die Lösung aussieht. Aber das Ziel sei klar, nämlich die Bildung von Stadtwerken für die Energie- und Wasserversorgung. Es sei erfreulich, dass im Gemeinderat offensichtlich eine große Mehrheit vorhanden ist, zumindest bei der Wasserversorgung diesen Schritt zu tun.
Man müsse aber den Unterschied zum CDU-Antrag sehen. Man habe es einerseits mit den Wasserzweckverbänden zu tun. Dort seien die Zweckverbandsanteile in der Hand der EnBW, wobei die Stadt aufgrund einer vertraglichen Regelung Stimmrechte habe. Diese Zweckverbandsanteile wolle die SPD zu 100 % zur Stadt Stuttgart zurückhaben, und damit auch die Wasserbezugsrechte. Das habe Gründe in der kommunalen Selbstverwaltung, aber auch den Grund, dass nach den Rechtsprechungen des EuGH dies als Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Situation bei den Wasserzweckverbänden vorgeschrieben ist. OB Dr. Schuster habe auf den entsprechenden Antrag der SPD hin zugesagt, in diesem Sinne mit der EnBW verhandeln zu wollen, und sei insoweit am Zuge, das umzusetzen. Was der Rückkauf im Einzelnen kostet, sei eine andere Frage und müsse anhand der Daten festgestellt und entschieden werden. Seine Fraktion gehe aber davon aus, dass die Aufwendungen letztlich rentierlich sind. Grundlage allen Handelns sei, dass zumindest das eingesetzte Eigenkapital verzinst wird.
Die zweite Frage sei die Bildung einer Wasserversorgungsgesellschaft unter dem Dach der SVV. Der Vorschlag von OB Dr. Schuster sei für seine Fraktion nicht weitgehend genug. Deshalb habe man verlangt, dass zum Zeitpunkt, wenn in die neu zu gründenden Stadtwerke die Energieversorgung mit hineinkommt, man auch die Möglichkeit haben sollte, die restlichen 50 % zu erwerben. Das sei zunächst nicht mehr Gegenstand des gegenwärtigen Verfahrens, denn jetzt gehe es um den Auftrag, den OB Dr. Schuster auch von der CDU erhalten habe, nämlich die Wasserversorgung zu 100 % zu rekommunalisieren. Dies sei ein Verhandlungsauftrag in dem Sinne, wie ihn die SPD von Anfang an formuliert habe. OB Dr. Schuster habe pragmatisch reagiert, sei dabei aber nicht weit genug gegangen. Man müsse auch den betrieblichen Zusammenhang sehen, nämlich dass Energie und Wasser ja in einer synergetischen Beziehung stehen, was die betriebliche Seite angehe. Die Beschäftigten der EnBW würden eine gute Arbeit leisten und auch bei Stadtwerken der Stadt Stuttgart gebraucht. Das sei die Zielsetzung seiner Fraktion.
Gegenwärtig könne OB Dr. Schuster noch keine abschließende Erklärung über das Verhandlungsergebnis abgeben, da er sich noch in Verhandlungen mit der EnBW befinde. Die SPD wolle nicht übermäßig misstrauisch sein, aber es könne ja sein, dass nach den Gemeinderatswahlen das Verhandlungsergebnis nicht so aussieht wie erwartet. Da seine Fraktion mit einem solchen Verhandlungsergebnis nicht einverstanden wäre, seien die Bürger am Zuge. Dann sollte der Bürgerentscheid dazu führen, dass das klar formulierte Ergebnis erreicht wird. Er wäre daher OB Dr. Schuster dankbar, wenn er jetzt zusagen würde, falls das Verhandlungsergebnis nicht in diesem Sinne gelingt, damit wieder in den Gemeinderat zu kommen. Wenn der Gemeinderat nicht zustimmen würde, würde ein Bürgerentscheid folgen.
StR Wölfle (90/GRÜNE) äußert seine Verwunderung, dass sein Vorredner nach den Erklärungen des Herrn Oberbürgermeisters den Vorschlag eines Vorabbeschlusses für einen Bürgerentscheid erneuert hat. Der Wunsch nach einem solchen Beschluss sage aus, dass den Bürgerinnen und Bürger nicht zugetraut wird, die notwendigen Unterschriften zusammenzubringen. Seine Fraktion sei davon überzeugt, dass es der Bürgerinitiative Wasserforum und allen, die sich hinter dieses Bestreben stellen, gelingt, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Sie wünsche dem Bürgerbegehren "100-Wasser" viel Erfolg und unterstütze es. Dazu braucht es keinen Vorabbeschluss.
Man wolle auch in der nächsten Sitzung des Gemeinderats nicht über den Antrag der CDU abstimmen, denn seine Fraktion wolle jetzt diskutieren, da sie mit einer Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters nicht zufrieden gewesen sei. Sie habe am 30.03. dieses Jahres gefordert, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Dieser Antrag sei nie auf die Tagesordnung gekommen, weil die großen Fraktionen nicht wollten, dass diese Grundsatzentscheidung rechtzeitig durchführt wird. Jetzt habe die CDU das Instrument eines Dringlichkeitsantrages genutzt, um "mit ins Boot zu kommen". In ihrem Antrag habe seine Fraktion erstens das Ziel genannt, 100 % der Wasserbezugsrechte wie auch der Pflichten bei der Stadt anzusiedeln, zweitens das Ende der Konzession 2014 zu nutzen, eigene, ökologisch ausgerichtete Stadtwerke für Gas, Strom und Wasser zu bilden und die Zeit bis dorthin für die entsprechenden Planungen zu nutzen. Eigene Stadtwerke würden neue Chancen eröffnen, ökologisch ausgerichtete Wasser- und Energiepolitik betreiben zu können, und mit ihnen könne man auch Geld verdienen. Insofern wäre das Geld, das die Stadt dafür aufwenden müsse, gut angelegt.
Interessant sei bei den Ausführungen von OB Dr. Schuster gewesen, dass die EnBW bereit wäre, auch mehr zu verkaufen. Bisher sei davon nicht die Rede gewesen. Wenn das jetzt anders ist, sei das erfreulich.
OB Dr. Schuster habe nun einen eindeutigen Auftrag bekommen, und er - StR Wölfle - sei davon überzeugt, dass die EnBW diesen Auftrag auch versteht. Mit dem Ergebnis könne sich dann der neue Gemeinderat befassen. Man werde sehen, welche Mehrheiten sich nach der Gemeinderatswahl bilden. Möglicherweise brauche man dann gar keinen Bürgerentscheid. Andernfalls würde das Bürgerbegehren fortgesetzt. Er traue "100-Wasser" zu, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Das Ziel, eigene Stadtwerke mit 100 % Wasserbezugsrechten zu gründen, sei auf jeden Fall das Ziel seiner Fraktion.
Für StR J. Zeeb (FW) hat sich das Thema der Stuttgarter Wasserversorgung zu einem Pokerspiel entwickelt. Jeden Tag erhöhe eine andere Partei den Einsatz und spiele den "besseren Wasserzurückholer" - wobei das Wasser ja eigentlich nie weg gewesen sei. Die Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung mit diesem lebenswichtigen Element sei auch den Freien Wählern ein wichtiges Anliegen. Aber die Mitglieder seiner Fraktion seien keine Glücksritter. Im Gegensatz zu den marktschreierischen Forderungen des Wasserforums und den oben gehaltenen Redebeiträgen hätten die Freien Wähler die Sache etwas anders angepackt. Sie hätten dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilt, still und nichtöffentlich zu verhandeln mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Stuttgart in vertraglicher, aber auch in finanzieller Hinsicht anzustreben und die Trümpfe der eingeschränkten Vergabemöglichkeiten sorgfältig und zum richtigen Zeitpunkt auszuspielen.
Der Wahlpopulismus schwäche die Verhandlungsposition gegenüber der EnBW, denn wenn bestehende Verträge vorzeitig geändert werden sollen, brauche man beide Partner am Tisch. Die Verhandlungsposition sei insbesondere dann schwierig, wenn der andere keine Fehler gemacht hat und ihm ehrlicherweise eine gute Arbeit in der Vergangenheit zugestanden werden müsse. Darauf habe der Gesamtbetriebsrat der beinahe 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die die Stadt auch eine gewisse Fürsorgepflicht habe, zu Recht in einem offenen Brief hingewiesen.
Der Rückkauf und die Neuordnung der Wasserversorgung sei für die Freien Wähler durchaus eine Sache, die der jetzige Gemeinderat noch auf den Weg bringen könne und müsse. Es stelle sich aber die Frage, ob man die Thematik der Konzessionsverträge und die Gründung stadteigener Energieversorgungswege nicht aus der Diskussion herauslösen und dieses Thema in Ruhe und ohne Wahltermin im Rücken mit dem neuen Gemeinderat diskutieren und entscheiden sollte. Er bitte OB Dr. Schuster, Stellung zu nehmen, ob diese Trennung möglich ist.
Dass eigene Stadtwerke wirtschaftlich gut gehende Unternehmen sein können, würden viele Beispiele zeigen. Aber das gehe nicht im Zurufverfahren und auch nur im Konsens mit den Verantwortlichen, den Betriebsräten und Mitarbeitern und nur, wenn man wieder Zugriff auf das technische Know-how habe, denn dieses sei momentan nicht mehr vorhanden und müsste unter hohen Kosten wieder aufgebaut werden. Schätzungsweise würde es sich hierbei um einen dreistelligen Millionbetrag handeln. Dies in einem "Hauruckverfahren" zu entscheiden, würden die Freien Wähler für unverantwortlich halten. Darüber sollte in aller Ruhe und unter Berücksichtigung einer realen Kostenfolgeschätzung entschieden werden. Der Geldbedarf für den Wasserpreis und alles, was damit zusammenhängt, sei den Freien Wählern - im Gegensatz zur SPD - sehr wichtig.
Die täglich neuen Aktivitäten des Wasserforums seien bemerkenswert, doch die einseitige und oftmals falsche Wiedergabe von Tatbeständen sei nicht korrekt, insbesondere die Behauptungen über die Bedrohung der Zweckverbände durch die EnBW. Er hoffe, dass die Aktivisten des Wasserforums auch die Stellungnahme ihrer vermeintlich nur profitsüchtigen Gegner lesen.
Der Auftrag der Freien Wähler an OB Dr. Schuster laute, pflichtbewusst zu handeln und insbesondere die Kosten von Wahlversprechen im Auge zu behalten.
Auch StR Uhl (FDP) sieht den Dringlichkeitsantrag dem Wahlkampf geschuldet. Er wolle dennoch die gegenwärtige Situation zurechtrücken und beschreiben.
Der Wasserpreis in Stuttgart sei in den Jahren 1986 bis 1997, also in den Zeiten der TWS, im Jahr durchschnittlich um 7,3 % gestiegen, und von 2002 bis jetzt, seit der Übernahme der Anteile durch die EnBW, durchschnittlich um 1,9 % pro Jahr. Stuttgart habe eine der komplexesten Wasserversorgungssituationen in Europa. Hier würden 46 Hochbehälter und 48 Pumpwerke betrieben und 11 Turbinen für die Stromrückgewinnung sorgen. Bis zum Jahr 2001 habe die NWS jährlich ca. 17 Mio. in die Instandhaltung des Stuttgarter Wassernetzes investiert. In den Jahren 2004 bis 2008 seien von der EnBW jährlich ca. 30 Mio. - also fast das Doppelte - an Investitionen in das Stuttgarter Wassernetz getätigt worden.
Das habe sich auch auf die Schadensfälle in Stuttgart ausgewirkt. Während die Schadensanzahl bis zum Jahre 2002 bei 1.100 Schadensfällen pro Jahr lag, seien sie bei der EnBW aufgrund der hohen Investitionen ins Wassernetz auf 700 pro Jahr zurückgegangen - also auf 30 % weniger als unter kommunaler Aufsicht. Die Stadt Stuttgart erhalte von der EnBW jährlich 80 Mio. Konzessionsabgabe. Die EnBW sei bisher ein verlässlicher Partner gewesen und für die Wasserversorgung Stuttgarts ein Gewinn. OB Dr. Schuster habe in seinen Ausführungen zu Recht gesagt, dass es seinerzeit kein Fehler gewesen sei, die Anteile an den NWS-Werken zu verkaufen.
Die FDP würde nun einem Antrag zum 100-%igen Rückkauf der Wasserrechte zustimmen. Man müsse dem Bürger aber auch sagen, dass dies die Stadt und damit die Bürger mindestens 200 Mio. kosten werde - Geld, das dann an anderer Stelle fehlt. Der Rückkauf werde sich mit Sicherheit auch im Wasserpreis niederschlagen. Die Diskussion der letzten Tage habe bei ihm den Eindruck vermittelt, "mancher in diesem Rat möchte gerne ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springen, weil er Angst hat, es könnte womöglich abstürzen." Die FDP habe die Geduld, die Verhandlungen der nächsten Wochen abzuwarten und dann für eine Neuordnung der Wasserversorgung in Stuttgart zu stimmen.
StR Lieberwirth (REP) unterstreicht, dass seine Gruppierung bereits 2004 einen Antrag auf Rückkauf der Wasserversorgung gestellt habe. Wie sich nun zeige, sei das ein sehr zukunftsweisender Antrag gewesen. Die Parteien hätten sich angenähert und seien sogar auf die Linie seiner Gruppierung eingeschwenkt.
Der Dringlichkeitsantrag der CDU sei aber halbherzig und nur eine Scheinlösung, denn er lasse einen wichtigen Punkt offen, die Frage der Gesellschaftsform. Hinsichtlich der Frage, wie die Wasserversorgung organisiert werden solle, habe seine Gruppierung in ihrem Antrag vom 29.04.2009 ganz klar gesagt, dass die Stadt Stuttgart eigene Stadtwerke gründen sollte, um die Versorgung der Bürger mit Wasser, Strom und Gas vollständig in die Verantwortung der öffentlichen Hand zurückzuführen. Diese Stadtwerke sollten als Eigenbetrieb geführt werden, um eine Beteiligung von privaten Unternehmen auszuschließen und damit zu vermeiden, dass man in Konflikte mit dem EU-Wettbewerbsrecht und mit dem EU-Vergaberecht kommt.
Gefordert werde auch der völlige Rückkauf der Wasserinfrastruktur spätestens bis Ende 2013. Die Stadt solle dann auch Betreiber dieser Wasserversorgung sein. Ein Eigenbetrieb ermögliche es hier, dass der Gemeinderat die Bücher dieses Betriebs einsehen und somit die Kalkulation des Wasserpreises erkennen könne. Der Wasserpreis sollte kostendeckend und ohne Gewinn zu erzielen festgesetzt werden. Eine weitere Forderung sei die Rückübertragung der Zweckverbandsanteile, sodass die Stadt als Mitglied dieser Zweckverbände auch weiterhin voll im Besitz der Wasserbezugsrechte ist und diese weiterhin hält. Das Bürgerbegehren des Wasserforums werde unterstützt.
StRin Küstler (DIE LINKE.) erklärt, sie könne in dem Antrag der CDU keine Dringlichkeit erkennen, denn es gebe zu diesem Thema schon seit längerer Zeit mehrere Anträge, auch von ihr. Die eigentlich interessante Frage sei, wie gesichert werden soll, dass die Wasserversorgung - und hier zitiere sie den Antrag - "dauerhaft vollumfänglich unter dem Einfluss der Stadt steht". Die gegenwärtig bestehende Versorgung durch Dritte wolle man abschaffen zugunsten eines eigenen städtischen Betriebs ohne Beteiligung von privatem Kapital und ohne Vergabe der Dienstleistung. Das komme im Antrag der CDU so nicht zum Ausdruck. Bei einer Vergabe an Dritte verweise sie auf die Ausschreibungspflicht.
Ins Blickfeld nehmen müsse man auch die Beschäftigten der EnBW, die seinerzeit gegen ihren Willen von der Stadt "verkauft" worden seien. Jetzt müsse geklärt werden, unter welchen Bedingungen sie zu der Stadt zurückkommen können, damit sie das auch gerne tun und ihre Fähigkeiten und Kenntnisse wieder mitbringen. Die Verhandlungsposition des Herrn Oberbürgermeisters gegenüber der EnBW werde mehr noch als durch den CDU-Antrag durch die klaren Aussagen, wie sie in dieser Sitzung von verschiedener Seite gemacht wurden, gestärkt.
Was die Wasserversorgung angehe, sei seine Position seit 2005 klar, betont StR Rockenbauch (SÖS). 2007 habe er zudem die Rückkehr der kompletten Technischen Werke auf der Basis von 100 % erneuerbarer Energie gefordert. All diese Punkte hätte man schon längst haushaltswirksam beschließen können, und zwar statt einer Kapitalerhöhung für die LBBW. Er gratuliere dem Bürgerbegehren "100-Wasser", dem es nun hervorragend gelungen sei, die Politik für ihre Ideen einzuspannen. Er vertraue darauf, dass bei einem eventuell nötigen Bürgerbegehren die nötigen Unterschriften erreicht werden.
Die Gedanken von StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) zur aktuellen Diskussion folgen nachstehend im Wortlaut: "Es kocht ja nicht nur bei 100°, das Wasser, sondern bei unter 0° gibt es Glatteis, und unter hier nicht zu erläuternden physikalischen Umständen entsteht auch Nebel, der im Freien gefährlich ist, aber in der Politik auch sehr hilfreich sein kann.
Mittlerweile ist in Stuttgart das Thema Wasser in aller Munde, kann man den Menschen doch mit dem neuen Interesse an der öffentlichen Daseinsvorsorge trefflich den Mund wässrig machen. Mit der heutigen Einreihung der CDU ins Stuttgarter Wasserballett sind endgültig die letzten Dämme gebrochen. Nun erhebt sich die Frage, ob die CDU einen Antrag gestellt hat, der sich gewaschen hat, ja mit dem sie den anderen das Wasser abgraben kann, oder ob der Antrag nicht flüssiger als Wasser, also überflüssig ist. Es schimmert doch deutlich das Motto durch: 'Ist dein Leben nicht mehr froh, stürze dich auf H2O.' Daher ist sehr zu bezweifeln, ob ihnen dies einen warmen Regen an Wählerstimmen einbringen wird, liegen sie bei den Stuttgarter Wasserspielen doch so weit hinten, dass es ihnen im Radsport bestenfalls zum Wasserträger reichen würde. Ja, wer unserem Leuzewasser-gestählten Chef Manfred Kanzleiter beim Wasser das Wasser reichen will, sollte in dessen Lieblingslokal als Kellner anheuern.
Ich finde es schön, dass neoliberale Wasserdampfplaudereien von gestern sind. Heute gilt das Motto: 'Wasch mir den Pelz und mach mich mit 100 % Stuttgarter Wasser nass.' Da in Stuttgart aber das Wasser schon fast bergauf zu laufen scheint, bleibt nur noch zu hoffen, dass es niemand zu 150 % kaufen will oder dass jemand Wasser sparen will, indem er es verdünnt."
OB Dr. Schuster merkt an, dass er manche Aussagen der Mitglieder des Gemeinderats nicht nachvollziehen könne. So sei es für ihn kein Fehler, dass man sich von der Beteiligung an Kernkraftanlagen getrennt habe. Die Struktur der Stromerzeugung in der NWS sei seines Erachtens höchst problematisch gewesen, aber auch von der Größe her wäre die Struktur im nationalen Wettbewerb nicht konkurrenzfähig gewesen. Die Entscheidung sei damals seiner Meinung nach vernünftig gewesen.
Seinerzeit sei auch darüber diskutiert worden, die Wasserversorgung aus dem Verkauf herauszunehmen. Diese Option sei vom Käufer jedoch nicht akzeptiert worden, sodass man nach einem Abwägungsprozess beschlossen habe, insgesamt zu verkaufen. Doch man habe dadurch jetzt die Mittel zur Gründung neuer Stadtwerke, aber ohne die früheren schwierigen Strukturfragen. Es gebe neue Gestaltungsmöglichkeiten und auch eine neue Bewertung von Sachverhalten hinsichtlich öffentlicher Dienstleistungen. Aus diesen Gründen und weil in Kürze die Konzession ablaufe, eröffne sich eine neue Chance für eigene Stadtwerke.
Genauso verantwortlich und richtig, wie der Gemeinderat über den Verkauf entschieden habe, sei es nun richtig, die Rekommunalisierung anzustreben. Die Stadtgesellschaft unterliege ja ständig Veränderungen. Deshalb sie es wichtig, immer wieder neue Antworten zu finden, um diesen Veränderungsprozessen gerecht zu werden. Landlauf, landab laufe die Debatte, bestimmte Dienstleistungen, die früher einmal öffentlich waren und die dann privatisiert wurden, wieder zu rekommunalisieren. Er sei StR Uhl für seine Ausführungen zur Leistung der EnBW dankbar. Eine differenzierte Betrachtung lohne sich, denn die EnBW sei ein verlässlicher und guter Partner für ihre Kunden und für die Stadt gewesen. Man sollte deshalb nicht "das Kind mit dem Bade ausschütten".
Der Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung sei klar. Er habe den Verhandlungsauftrag hiermit entgegengenommen. Die Verwaltung werde dem Gemeinderat – falls nötig - auch Zwischenberichte geben. Da die EnBW ein fairer Partner sei, hoffe er auf ein entsprechendes Ergebnis. Er persönlich rechne damit, dass das Wasserforum gegebenenfalls die notwendigen 20.000 Unterschriften zusammenbekommt. Da der Bürgerentscheid zulässig sei, müsste er dann durchgeführt werden, es sei denn, der Gemeinderat übernimmt das Anliegen und beschließt das, was in dieser Unterschriftensammlung gefordert wird - was dem entspreche, was z. B. die CDU beantragt habe.
Für StR Kanzleiter ist es wertvoll, dass OB Dr. Schuster die Voraussetzungen für die Durchführung des Bürgerentscheids als gegeben ansieht, wenn die notwendigen Unterschriften zusammengekommen sind, auch wenn eventuell das Verhandlungsergebnis dem nicht entsprechen sollte. Ein Problem habe er - StR Kanzleiter - für den Fall gesehen, wenn der Gemeinderat einem Verhandlungsergebnis zustimmen würde, das nicht den Wünschen der Bürger entspricht, und dabei darauf hofft, dass die Bürger doch keinen Bürgerentscheid zustande bringen. Mit seiner eingangs geäußerten Forderung nach einem "Vorratsbeschluss" habe er dies vermeiden wollen. Die Aussage von OB Dr. Schuster bedeute für ihn, dass im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens der Bürgerentscheid dann auch zur Anwendung kommt.
Mit dieser Maßgabe schließt OB Dr. Schuster den Tagesordnungspunkt ab.
Zur Beurkundung
Nr. 196/2009 - Antrag vom 29.04.2009
Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Neugründung Stuttgarter Stadtwerke (72 kB)
Die Wasser- und Energieversorgung ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Tatsache spricht ebenso wie bestehende Unklarheiten und Unsicherheiten im EU-Recht gegen die Beteiligung eines kommerziellen privaten Partners, namentlich des Energiekonzerns EnBW, an der Versorgung der Bürger mit Gas, Wasser und Strom.
Wir beantragen:
1. Die Stadt Stuttgart gründet eigene Stadtwerke, um die Versorgung der Bürger mit Wasser, Strom und Gas vollständig in die Verantwortung der öffentlichen Hand zurückzulegen.
2. Bis zur Wiedererrichtung der Stuttgarter Stadtwerke werden keine neuen Konzessionsverträge ausgeschrieben oder abgeschlossen.
3. Die Stadt nimmt umgehend Verhandlungen mit der EnBW auf mit dem Ziel, die Leitungsnetze, die Versorgungsinfrastruktur für Gas, Wasser und Strom sowie die Zweckverbandsanteile an Bodensee- und Landeswasserversorgung einschließlich der Entnahmerechte zurückzukaufen.
Stellungnahme zum Antrag 196/2009, 29.04.2009 (9 kB)
Erl. im GR am 14.05.2009 Nr. 90
Nr. 187/2009 - Anfrage vom 22.04.2009
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
EnBW-Solaranlage auf dem Burgholzhof (74 kB)
OB Schuster hat kürzlich verkündet, dass er an einem Konzept zur dezentralen Energieproduktion arbeite. Wenn das allerdings so aussieht, wie auf dem Burgholzhof, dann lässt sich nicht Gutes ahnen. Dort dient bzw. diente die Solarenergie nur als Deckmantel für den Kohl- und Atommonopolisten EnBW.
Die Situation auf dem Burgholzhof belegt beispielhaft wie es nicht laufen sollte: In den 90er Jahren wurde der damals kommunal betriebenen TWS eine Absatzgarantie eingeräumt, um die Investitionskosten für eine Nahwärmeversorgung mit einer für Stuttgart exemplarischen Solaranlage auf dem Burgholzhof wieder hereinzuholen. Diese sieht so aus, daß in den Grundbucheinträgen die TWS und ihre Rechtsnachfolger als alleiniger Wärmeenergielieferant eingetragen wurde. Der vertraglich verpflichtete Anlagen-Betreiber EnBW kommt jedoch inzwischen seinen vertraglichen Verpflichtung bei der Wartung und Erneuerung der Solaranlage nicht nach. Der vertraglich zugesicherte Abnahmezwang bei der Wärmeenergieversorgung besteht allerdings für die Bürger in dem Wohngebiet nach wie vor. Das kommt sehr stark einem einseitigen Vertragsbruch nahe.
Die EnBW-Kunden auf dem Burgholzhof haben aber aufgrund der oben geschilderten Situation keine Wahlmöglichkeit. Sie können also nicht einen Anbieterwechsel vornehmen, sondern müssen die EnBW akzeptieren oder ohne Wärmeenergie leben. Somit besteht hier ein Vertragsungleichgewicht zwischen den Parteien.
Deswegen frage ich die Verwaltung:
Wie lange ist das bestehende Problem der Stadt bereits bekannt gewesen?
Was gedenkt die Stadt Stuttgart diesbezüglich in die Wege zu leiten, damit diese Verpflichtungen erfüllt werden oder die bestehenden Vertragsverhältnisse an die aktuelle Situation angepasst werden?
Wie können die Gemeinderatsvertreter im Beirat der EnBW tätig werden, damit die Probleme auf dem Burgholzhof im Sinne der Bürger gelöst werden?
OB Rommel wollte die Solaranlage damals durchsetzen, obwohl die TWS nicht so sehr davon begeistert war. Wie sind die Standpunkte heute zu diesem Thema, und was möchte die Stadt diesbezüglich für das nun angedachte Konzept zur dezentralen Energieproduktion tun, um solche Missstände in Zukunft zu vermeiden und die Bürgerinnen und Bürgern vor Monopolisten wie der EnBW zu schützen?
Beantwortung zur Anfrage 187/2009, 18.05.2009 (17 kB)
Zu 1.
Das Problem ist seit März 2009 bekannt.
Zu 2.
Die EnBW wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 5. März 2009 aufgefordert, die Solaranlage in Stand zu setzen.
Zu 3.
Die Gemeinderatsvertreter im Beirat der EnBW können darauf hinwirken, dass die Solaranlage möglichst rasch in Stand gesetzt wird und dass die Bürger eine möglichst kostengünstige Nahwärmeversorgung erhalten.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 185/2009 - Antrag und Anfrage vom 23.04.2009
Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Wasserversorgung und Wasserentnahmerecht in die Hände der Stadt (74 kB)
A) Anfrage
Vor einer Beschlussfassung über die GRDrs 185/2009 stellt die Stadtverwaltung die nachfolgend genannten Unterlagen bzw. Informationen zur Verfügung. Damit möchte ich erreichen, dass allen Mitgliedern im Stadtrat klar wird, was die Folgen einer Zustimmung zum nur 50-Prozent-Rückkauf sind oder sein könnten:
1. ein Gutachten oder eine Auskunft der EU-Behörden, ob eine Ausschreibung der geplanten SWV mit einem privaten Anteil von 50 Prozent erforderlich ist oder nicht.
Mein Antrag vom 27.3.2009 ist nicht erledigt. Die Darstellung der möglichen Ausnahme durch die vom Herrn Oberbürgermeister kurzfristig vorgelegten Rechtsauskünfte kann dies nicht ersetzen. Die Behauptung, eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht bei der Gründung der SWV mit 50:50-Aufteilung sei möglich, ist in den Rechtsauskünften nicht bewiesen.
2. eine Klarstellung, was mit der Mitgliedschaft in den Wasserzweckverbänden wird, wenn der Fall nach I. c) der vorgeschlagenen Grundsatzvereinbarung eintritt.
In I. c) ist geregelt, dass die Stadt Stuttgart unter bestimmten Voraussetzungen die kompletten Anteile der SWV erwerben kann. Dabei geht es um Änderungen des EU-Rechts und Änderung der Mehrheitsverhältnisse bei der EnBW. Nicht klargestellt ist, ob dann auch komplette Mitgliedschaft und die kompletten Wasserentnahmerechte in den Wasserzweckverbänden in die Hände der Stadt gelangen werden.
3. In welcher Rechtsform der zu gründenden SWV kann die Aufsichtsfunktion des Gemeinderats sichergestellt werden (Aufsichtsrat?)? Wie viele Beschäftigte wird die zu gründende SWV haben?
Die Rechtsform der künftigen SWV bestimmt, wie stark der Einfluss des Gemeinderats und damit der kommunalen Öffentlichkeit auf die Geschäftspolitik der Gesellschaft ist. Darum muss der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Grundsatzvereinbarung wissen, welche Geschäftsform die neue Wasserversorgungsgesellschaft haben soll.
B) Antrag
In Abweichung zur GRDrs 185/2009 beantrage ich:
1. Die Stadt Stuttgart gründet eine Stuttgarter Wasserversorgung SWV ohne Beteiligung privaten Kapitals und kauft dazu den Anteil der Wasserversorgung aus dem Paket Energie-Wasser von 2002 zurück. Die Stadt vergibt die Konzession für die Wasserversorgung spätestens zum 1.1.2014 an ihre 100-prozentige Tochter SWV.
2. Die Stadt Stuttgart kauft von der REG die kompletten Wasserbezugsrechte (Übertragung der Mitgliedschaft sowie Sitze und Stimmen in den Wasserzweckverbänden) zurück und bringt sie in ihre 100-prozentige Tochter SWV ein.
3. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Planung zur Neu-Gründung von Stadtwerken Stuttgart zum 1.1.2014. Die Konzessionen für die Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme) laufen ebenfalls am 31.12.2013 ab und müssen zwei Jahre vorher ausgeschrieben werden. Daher ist für die Neuordnung der Energieversorgung und die Planung keine Zeit zu verlieren.
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 185/2009, 28.04.2009 (21 kB)
Zu A) Anfrage
Zu 1:
Auf die Beantwortung des Antrags 143/2009 wird verwiesen.
Zu 2:
Unter 1.b) des Entwurfs des Grundsatzvereinbarung ist geregelt, dass die geplante SWV mit allen Rechten und Pflichten zu 100 % in die Mitgliedschaften bei den Wasser-Zweckverbänden eintritt. Damit sind die Mitgliedschaften von Beginn an vollständig im Eigentum der SWV. An der SWV sind die REG und die SVV bzw. LHS zu je 50 % beteiligt. Wird das unter 1.c) genannte Erwerbsrecht ausgeübt, werden die Geschäftsanteile der REG an der SWV auf die SVV bzw. LHS zu übertragen.
Klarzustellen ist, dass die Wasserentnahmerechte bzw. wasserrechtlichen Genehmigungen originär bei den Wasser- Zweckverbänden liegen und nicht bei den einzelnen Mitgliedern der Zweckverbände. Die Mitglieder wiederum haben aus der Mitgliedschaft das Recht bzw. die Pflicht, Wasser von den Zweckverbänden zu beziehen (Wasserbezugsrechte). Auf die ausführliche Stellungnahme zum Antrag 107/2004 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Zu 3:
Wie in der GRDrs. 185/2009 ausgeführt, soll die SWV ein wirtschaftliches Unternehmen sein, das dem SVV -Gesellschaftszweck entspricht. Die endgültige Rechtsform und die Anzahl der Beschäftigten stehen noch nicht fest.
Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Stuttgarter PCG eingehalten werden. Unabhängig von der Rechtsform wird die Einflussmöglichkeit des Gemeinderats durch die Einrichtung eines Aufsichtsrats sichergestellt. Der Gesellschaftsvertrag der SWV sowie die übrigen zu schließenden Verträge werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu B) Antrag
Zu 1 und 2:
Die vorgeschlagenen Lösungen setzen zunächst die Verhandlungsbereitschaft der REG voraus. Der Erwerb der Wasserbezugsrechte und die Übernahme der Mitgliedschaften in den Wasser-Zweckverbänden unterliegen zudem der Zustimmung der Verbandsversammlungen der Zweckverbände.
Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag 172/2009 der SPD-Fraktion erläutert, steht die Verwaltung mit der EnBW und den Zweckverbänden in Verhandlungen.
Zu 3:
Wie anlässlich der Behandlung der GRDrs 185/2009 im Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 ausführlich dargelegt, sollten sich die Überlegungen momentan auf die Neuordnung der Wasserversorgung fokussieren.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 172/2009 - Antrag vom 15.04.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Stuttgarter Wasser- und Energieversorgung: Wir machen Ernst mit dem Rückkauf! (82 kB)
Unter der Überschrift „Wem gehört unser Wasser?“ hat die SPD-Gemeinderatsfraktion am 26. Juni 2008 mit einer Diskussionsveranstaltung die Debatte über die Zukunft der Wasserversorgung in Stuttgart neu begonnen. In vielen Veröffentlichungen und weiteren Veranstaltungen haben wir inzwischen für dieses Ziel geworben.
Für den Wiedereinstieg der Stadt in die Wasserversorgung gibt es zahlreiche Gründe. Der wichtigste: Die Aufgaben der Daseinsvorsorge sind öffentliche Aufgaben. Ihre Erledigung muss deshalb durch die gewählten Vertreter/innen der Bürgerschaft verantwortet werden. Wir sind froh, dass erste Ergebnisse von Verhandlungen mit der EnBW in die richtige Richtung weisen.
Gegenwärtig wird die Frage diskutiert, ob eine 50-Prozent Beteiligung der EnBW an einer neuen Gesellschaft „Stuttgarter Wasserversorgung (SWV)“ vertretbar ist.
Wir stellen dazu klar:
Für die SPD kann die Gründung einer Stuttgarter Wasserversorgung unter Beteiligung der EnBW nur ein erster Schritt sein. Wir sehen und berücksichtigen, dass das vorgelegte Verhandlungsergebnis einen Kompromiss während der Laufzeit bestehender Verträge darstellt. Weitere Schritte sind danach in der Zukunft zwingend nötig:
- Wenn jetzt schon nicht alles erreicht werden kann, dann muss wenigstens sicher sein, dass zum heutigen Zeitpunkt nichts zementiert wird.
- Wir dürfen auch keine Schritte in die falsche Richtung tun.
- Unser Gestaltungsspielraum für die Zukunft muss voll erhalten bleiben.
Damit wir unsere Bewegungsfreiheit im Blick auf die anstehenden Entscheidungen über die Vergabe der Konzessionen für Gas und Strom im Jahre 2013 erhalten können, beantragen wir:
1. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung verhandeln mit der EnBW mit dem Ziel, die Mitgliedschaft in den Zweckverbänden der Bodensee- und der Landeswasserversorgung, sowie den weiteren Wasserzweckverbänden mit allen Rechten und Pflichten von der EnBW auf die Stadt und nicht auf die gemeinsame Gesellschaft zu übertragen. Dazu gehören auch die Wasserbezugsrechte, also die Rechte, Wasser von den Zweckverbänden zu beziehen.
(Dieser Vorschlag berücksichtigt die Rechtsprechung des EuGH. Diese erlässt kommunalen Zweckverbänden die Ausschreibungspflicht nur dann, wenn eine 100-prozentige kommunale Beteiligung vorliegt).
2. Die Stadt schließt dann mit der neuen Gesellschaft "Stuttgarter Wasserversorgung (SWV) " einen entsprechenden Liefervertrag für Wasser.
3. Weiter muss vertraglich sichergestellt werden, dass die Stadt nicht nur bei Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen der EnBW und bei Änderungen des EU-Rechts zum Erwerb der restlichen 50 % an der neuen Stuttgarter Wasserversorgung berechtigt ist. Ihr Recht auf Erwerb der restlichen 50 % muss auch dann gegeben sein, wenn die Stadt entscheidet, die Netze für Gas und Strom im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Konzessionen zurückzuerwerben.
4. Die Konzeption zur Bildung von Stadtwerken der Stadt Stuttgart ist zügig zu konkretisieren. Dabei sind die von uns bereits im Antrag 40/2009 genannten grundlegenden Varianten zu bewerten.
Auszug aus dem Antrag 40/2009:
"... Daraus ergeben sich für die Zukunft unterschiedliche Handlungsoptionen, die untersucht werden müssen:
a) Übertragung der Aufgaben der Wasser- und Energieversorgung in Stuttgart auf ein neu zu gründendes Stadtwerk und Erwerb der betreffenden Netze und Anlagen durch dieses.
b) Erwerb der Netze durch die Stadt und Ausschreibung der Betriebsführung, wobei die EnBW wegen ihrer Ortsnähe und Kenntnis gute Chancen hätte, den Zuschlag zu erhalten.
c) Gründung eines Zweckverbandes zusammen mit den weiteren Gemeinden im Geschäftsbereich der EnBW-Regional AG mit dem Ziel, die Aktien dieser Gesellschaft zu erwerben..."
Falls die Verhandlungen des Oberbürgermeisters nicht zu den gewünschten Zielen führen, schließen wir zu deren Durchsetzung ausdrücklich das Mittel eines Bürgerentscheids mit ein. Dazu werden wir dann entsprechende Vorschläge vorlegen.
Stellungnahme zum Antrag 172/2009, 27.04.2009 (19 kB)
Zu 1und 2:
Wie bereits in den Beantwortungen der Anträge 19/2009 und 142/2009 erläutert, gibt es gegenwärtig zwar Überlegungen der EU-Kommission bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden. Ob diese Überlegungen gültiges Recht werden, ist jedoch noch völlig offen. Falls doch Handlungsbedarf entsteht, ist die LHS bzw. die SVV durch das unbedingte Erwerbsrecht des Geschäftanteils der REG an der SWV abgesichert.
Des weiteren wird nochmals auf die gutachterlichen Stellungnahmen der Anwaltskanzleien Dolde & Partner und Bethge.Reimann.Stari verwiesen, die der Stellungnahme zum Antrag 140/2009 beigelegt und in der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 01.04.2009 ausführlich erläutert wurden.
In einer aktuellen Pressemitteilung hat der baden-württembergische Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab als Vorsitzender des für das Vergaberecht zuständigen Ausschusses betont, dass das von der Stadt Stuttgart geplante Konzept auf keine europarechtlichen Schwierigkeiten stoßen wird.
Zu 3 und 4:
Wie anlässlich der Behandlung der GRDrs 185/2009 im Verwaltungsausschuss ausführlich dargelegt, sollten sich die Überlegungen momentan auf die Neuordnung der Wasserversorgung fokussieren.
Bei der Neustrukturierung gibt es mehrere denkbare Modelle, zu denen auch das im Antrag genannte gehört. Um diese auszuloten, auch im Hinblick auf den zu zahlenden Kaufpreis und dessen Refinanzierung durch den Wasserpreis steht die Verwaltung mit der EnBW und den Zweckverbänden in Verhandlungen. Konkrete Ergebnisse zu den beantragten Verhandlungszielen können aber so kurzfristig nicht vorgelegt werden. Aus meiner Sicht sollte deshalb die weitere Behandlung der GRDrs 185/2009 nochmals verschoben werden. Der Tagesordnungspunkt wird daher in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 29.04.09 und des Gemeinderats am 30.04.09 abgesetzt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 171/2009 - Anfrage vom 09.04.2009
Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Stadtwerke für Stuttgart (73 kB)
Die beabsichtigte Fünfzig-Prozent-Beteiligung Stuttgarts am städtischen Wasserversorgungsnetz und die Aussage von Oberbürgermeister Schuster, die Stadt bekomme "deutlich mehr Einfluß", es solle aber "der erfahrene Partner EnBW langfristig mit im Boot bleiben", wirft die Frage nach einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile der SWV-Lösung auf.
Wir fragen die Verwaltung:
1 Worin genau bestehen die Vorteile aus der Zusammenarbeit mit dem "erfahrenen Partner EnBW"?
2 Welche besonderen Fähigkeiten bringt die EnBW ein, die die früheren TWS nicht gehabt haben bzw. über die neu zu gründende eigene Stuttgarter Stadtwerke nicht verfügen würden?
3 Welche Verbindlichkeiten finanzieller Art werden seitens REG/EnBW in die neu zu gründende SWV eingebracht?
4 Angesichts der postulierten Synergieeffekte aus dem gemeinsamen Betrieb von Wasser-, Strom- und Gasversorgung aus einer Hand: Inwiefern besteht ein rechtliches oder faktisches Junktim zwischen der Konzessionsverlängerung für die Wasserversorgung bis 2024 und einer möglichen Verlängerung der Strom- und Gas-Konzessionen für die EnBW?
5 Im Falle einer späteren Errichtung eigener Stuttgarter Stadtwerke: Kann die Stadt unter den mit der REG ausgehandelten Bedingungen für die SWV künftig noch Gas- und Stromkonzessionen unabhängig vergeben?
6 Kann die kostengünstige Versorgung der Stuttgarter mit Wasser und Energie in dieser Konstellation dauerhaft gewährleistet werden?
Beantwortung zur Anfrage 171/2009, 27.04.2009 (17kB)
Zu 1 und 2:
Bereits in den 1930iger Jahren hat die TWS bzw. als Nachfolgerin die NWS die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme versorgt. Seit dem Verkauf der TWS bzw. NWS -Aktien an die EnBW im Jahr 2002 hat die EnBW diese Aufgabe übernommen. Das Know -how für diesen gesamten Bereich liegt daher nun bei der EnBW. Die geplante SWV GmbH kann dieses Wissen nutzen, indem sie mit der EnBW einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die technische Betriebsführung schließt. Zugleich bleibt sie flexibel für andere Lösungsansätze.
Zu 3 bis 6:
Ich verweise hierzu auf die Ausführungen in der GRDrs 185/2009, die Beantwortung der Anträge 142, 140 und 101/2009 und die Aussprache im Verwaltungsausschuss am 01.04.2009.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 143/2009 - Antrag vom 31.03.2009
Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Wasserrückkauf: Erst Klarheit - dann Entscheidung (76 kB)
Antrag zur Sitzung des VA am 1. April 2009 TOP 13 und zur Gemeinderatssitzung am 2. April 2008 TOP 1:
In meinem Antrag 127/2008 habe ich gefordert, dass vor der Entscheidung über die GRDrs 185/2009 die Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft einholt zu der Frage, ob bei einem 50-Prozent-Rückkauf der Wasserversorgung sowie dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsauftrags an die EnBW die Ausschreibung der Konzession durch das EU-Wettbewerbsrechts bzw. die Vergabeordnung vorgeschrieben ist. (Leider habe ich mich in dem Antrag 127/2009 verschrieben - 15/2009 statt richtig: 185/2009 -, aber aus dem gesamten Text geht hervor, dass es um die GRDrs 185/2009 geht.)
Um sicher zu gehen, beantrage ich erneut:
Der Gemeinderat beschließt erst über die GRDrs 185/2009, wenn die EU-rechtlichen Fragen im Gemeinderat geklärt sind durch eine rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Brüsseler Behörden. Das bedeutet, dass die Vorlage von der Tagesordnung genommen wird, solange das nicht erfolgt ist! (vgl. mein Antrag 127/2009)
Offene Fragen sind weiterhin:
1. Muss der geplante Geschäftsbesorgungsvertrag der SWV mit der EnBW zur Lieferung des Wassers auch im Falle einer 100-prozentigen Eigentümerschaft der Stadt an der SWV nach EU-Recht ausgeschrieben werden?
2. In der GRDrs 185/2009 legt sich die Stadtverwaltung vorschnell auf eine Bewertung der Wasserversorgung nach dem Sachzeitwert fest. Ich beantrage, dass die Stadtverwaltung die unterschiedlichen anderen Bewertungsverfahren und ihre Auswirkung auf die Wertermittlung der Wasserversorgung darstellt. In der politischen Diskussion sind auch das Ertragswertverfahren bzw. der tarifkalkulatorischen Restwert.
3. Die Stadtverwaltung legt einen Vorschlag vor, wie der Rückkauf von nur 50% der Wasserversorgung in Übereinstimmung gebracht werden kann mit dem Plan, die Stuttgarter Stadtwerke neu zu gründen. Die Fragen dazu sind unter anderen:
- Welche Sparten sollen die Stadtwerke umfassen?
- Soll die Stadt Stuttgart 100 Prozent an den Stadtwerken halten?
- Wie soll mit der Konzession für Strom, Gas, Fernwärme, die ebenfalls 2013 ausläuft, verfahren werden?
- Besteht die Gefahr, dass die jetzt vorgeschlagene Konstruktion der SWV (50% kommunal, 50% EnBW) bei der Wiedererrichtung der Stadtwerke Stuttgart u.a. EU-rechtliche Probleme schafft?
- Welche rechtliche Konstruktion der SWV ist geeignet, diese ohne Probleme in die zu gründenden Stadtwerke Stuttgart einzugliedern?
- Sollen auch die geplanten Stadtwerke einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der EnBW schließen?
Stellungnahme zum Antrag 143/2009, 27.04.2009 (18 kB)
Zu 1 und 2:
Bezüglich der vergaberechtlichen Fragestellungen wird auf die gutachterlichen Stellungnahmen der Anwaltskanzleien Dolde & Partner sowie Bethge, Reimann, Stari, die allen Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wurden, sowie auf die die ausführliche Behandlung im Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 verwiesen.
In einer aktuellen Pressemitteilung hat der baden-württembergische Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab, Vorsitzender des für das Vergaberechts zuständigen Ausschusses, erklärt, dass das von der Stadt Stuttgart geplante Konzept auf keine europarechtlichen Schwierigkeiten stoßen wird.
Zu 3:
Auf die ausführlichen Ausführungen zum Bewertungsverfahren anlässlich der Behandlung der GRDrs 185/2009 im Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 wird verwiesen.
Zu 4:
Aus meiner Sicht sollten sich momentan die Überlegungen auf die Neuordnung der Wasserversorgung fokussieren. Hierzu verweise ich auf meine Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion vom 15.04.2009 – Nr. 172/2009.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 142/2009 - Antrag vom 30.03.2009
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Goldene Wasserhähne für die EnBW? (80 kB)
Die „Grundsatzvereinbarung mit der EnBW Regional AG (REG) zur Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung“ (GRDrs 185/2009) ist aus unserer Sicht ein Schnellschuss mit schwammig formulierten Absichtserklärungen. Sie schadet dem Ziel der Gründung eigener, ökologischen Zielen verpflichteter Stadtwerke sogar. Sie beinhaltet keine klare Aussage über den Rückkauf des Wasser- und später weiterer Netze von der EnBW. Die Unterstellung, sie sei zu dem Zweck geschrieben, der SPD die Zustimmung zur Kapitalerhöhung bei der LBBW abzuluchsen, ist nahe liegend. Diesen Zweck hat sie voll erfüllt.
Dient diese Vorlage dem Ziel einer kommunalen Hoheit über die Wasserversorgung? Wir Grünen sind der Auffassung, dass die in der Vorlage beschriebene Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung nicht vorrangig den Interessen der Stuttgarter Bürgerschaft dient. Wir wollen nicht nur die Wasserrohre, sondern auch „das Wasser zurück’ – und zwar ganz. Wir wollen künftig in eigener Regie ökologisch ausgerichtete Wasser- und Energiepolitik betreiben können.
Die Wasserversorgung ist wie die Versorgung mit Strom und Gas eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie lässt sich wirtschaftlich betreiben, sie rentiert sich sogar. Warum soll dieser Ertrag nicht in die Kommunalen Haushalte fließen? Dass sich eigene Stadtwerke rechnen, sagt sogar die Verwaltung „Dies entspricht der durchschnittlichen Rendite der Spezialfonds, ohne dass dabei Risiken aus der Entwicklung der Finanzmärkte gegeben sind.“ (GRDrs 185/2009). Im Unterschied zur Kapitalerhöhung für die LBBW sind eigene Stadtwerke krisen- und ertragssicher.
Mit dieser Vorlage sichert sich die EnBW ihr Geschäftsfeld mit der Stadt für die nahe Ewigkeit und mindert die Gefahr des Verlustes der Konzessionen bei Gas und Strom. Wenn jetzt vorab der Konzessionsvertrag für Wasser mit der EnBW mit einer Laufzeit bis 2024 verlängert werden soll, erübrigt sich die Frage, welchem Betreiber ab dem Jahr 2014 die Konzessionen für Strom und Gas zugeschlagen werden. Wer das Wassernetz bis 2024 betreibt, kann Synergien – die der derzeitige Betreiber wiederholt beschrieben hat – nutzen, die sich aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der Versorgungsnetze für Wasser, Gas, Strom und Fernwärme ergeben.
Die in der Vorlage 185/2009 beschriebene Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung nimmt somit die Konzessionsvergaben bei Strom und Gas vorweg. Der Aufbau eigener Stadtwerke oder auch nur die anspruchsvollere Fassung des Konzessionsvertrags für eine ökologische, nachhaltige und kostengünstige Grundversorgung wird damit erschwert bzw. verunmöglicht.
Leider ziemlich durchsichtig ist die Maxime der Verwaltung ‚Je komplexer und wichtiger eine Fragestellung, desto schneller wird sie durch die Ausschüsse gepeitscht’. Wie auch in der Frage der Kapitalerhöhung bei der LBBW darf die Fragestellung über eines der zentralen Stuttgarter Versorgungsnetze nicht übers Knie gebrochen werden. Die Eile, mit der die Drucksache noch vor der Kommunalwahl verabschiedet werden soll, nährt unseren Verdacht, dass die Dynamik des Wahlkampfs geschickt ausgenutzt werden soll. Mit dem Slogan ‚Wir holen unser Wasser zurück’ wird die EnBW geschickt platziert, dass es ihr für goldene Wasserhähne reicht. Die geplante Änderung der Tarifstruktur, was nichts anderes als eine Erhöhung des Wasserpreises bedeutet, lässt sich unter Beteiligung der Stadt sicher leichter durchsetzen, denkt sich die EnBW.
Nicht unerwähnt lassen möchten wir, dass diese Vorlage unserer Auffassung nach nicht mit europäischem Recht kompatibel ist. Diese Auffassung teilen Europaabgeordnete von CDU, SPD und Grünen.
I Wir beantragen:
Der Gemeinderat beschließt aus den folgenden Gründen nicht über die Vorlage 185/2009:
– Die Beschlussfassung wäre eine Entscheidung gegen die Gründung Stuttgarter Energie-Stadtwerke.
– Sie bindet die Stadt auch bei der Konzessionsvergabe Strom und Gas ab 2014 an die EnBW.
– Sie ist wahrscheinlich nicht mit EU-Recht kompatibel.
II Stattdessen wollen wir folgende Grundsatzbeschlüsse erreichen. Wir beantragen:
1. Die früher von der Stadt gehaltenen Mitgliedschaften einschließlich der Wasserbezugsrechte und –pflichten in den Wasserzweckverbänden (Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Filderwasserversorgung und Strohgäuwasserversorgung) werden wieder zu 100 Prozent von der Stadt übernommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig vor der spätestens Ende 2011 erforderlichen Veröffentlichung der Neuausschreibung der Konzessionen von Wasser, Gas und Strom die für eine Grundsatzentscheidung ‚Eigene Stuttgarter Stadtwerke’ oder ‚Ausschreibung der Konzessionen’ erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Dabei wird auch dargestellt, wie die Stuttgarter Versorgungsnetze von Wasser, Gas und Strom in einem sich zu 100 Prozent im Besitz der Stadt befindlichen Stadtwerk gebündelt werden können.
III Wird eine Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung unabhängig von den anderen Versorgungsnetzen von der Mehrheit durchgesetzt, beantragen wir:
1. Der Wert des Stuttgarter Wassernetzes wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ermittelt. Die Wertermittlung erfolgt auf der Basis des Ertragswerts, auf dessen Basis auch der Verkaufspreis des Wassernetzes an die EnBW im Jahr 2002 erfolgte – und nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen, mit dem Substanzwertverfahren.
2. Die Konzession für Wasser wird nicht über 2013 verlängert, sondern mit den Laufzeiten der Konzessionen von Strom und Gas synchronisiert.
3. Es wird eine verbindliche Stellungnahme in Brüssel darüber eingeholt, a) ob die vorgeschlagene Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung mit europäischem Recht vereinbar ist; denn es ist weiterhin ein privater Partner dabei; b) sie nicht ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich zieht; und c) nicht eine europaweite Ausschreibung erforderlich machen würde.
4. Es wird dargestellt, wie eine unabhängige Konzessionsvergabe für Strom und Gas erfolgen kann, wenn das Wasser schon bei der EnBW ist. Um wie viel teurer würde das Wasser werden, wenn die Synergieeffekte durch Wasser, Strom und Gas aus einer Hand wegfallen würden.
Stellungnahme zum Antrag 142/2009, 31.03.2009 (22kB)
Die Annahme der Antragsteller, dass durch die Neuordnung der Wasserversorgung in Stuttgart eine Vorentscheidung bezüglich der Konzessionsvergabe bei Strom und Gas getroffen werden sollte, ist unzutreffend. Wie bereits in der GRDrs 185/2009 unter Ziffer II ausgeführt, sieht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Vergabe einer Konzession in den Bereichen Strom und Gas ein formelles Verfahren vor, das sich grundsätzlich von der jetzt anstehenden Entscheidung im Bereich Wasser unterscheidet.
Der Gemeinderat ist daher völlig frei, im Jahr 2011 eine Entscheidung zu treffen, ob ein eigenes Stadtwerk neu gegründet oder die Vergabe einer Konzession für die Bereiche Strom und Gas öffentlich bekannt gemacht werden soll. Im letzt genannten Fall können im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung neben dem Inhalt des Musterkonzessionsvertrages weitere Kriterien wie z.B. der Zeitrahmen für die Beseitigung von Netzstörungen, Möglichkeiten kommunaler Einflussnahme, Investitionsbereitschaft, Anteil regenerativer Energien etc. definiert werden. Auch die Laufzeit einer solchen Konzession ist gestaltbar. Das EnWG sieht lediglich eine Obergrenze von maximal 20 Jahren vor.
Selbstverständlich ist es im Fall einer Gründung eines neuen Stadtwerkes möglich, die Beteiligung der LHS bzw. der SVV an der gemeinsamen Wasser-Gesellschaft einzubringen, so dass sowohl die Synergieeffekte erhalten bleiben als auch eine Bündelung vorgenommen werden kann.
Gegenwärtig gibt es keine rechtlichen Regelungen der Europäischen Union und auch keine nationalen Vorschriften, die die Beteiligung eines privaten Unternehmens an der Wasserversorgung ausschließen bzw. mit entsprechenden Folgerungen versehen. Wie bereits in der Beantwortung des Antrags 19/2009 ausgeführt, gibt es Überlegungen der EU-Kommission bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden, wonach das Vergaberecht dann anzuwenden wäre, wenn an den Zweckverbänden private Dritte beteiligt sein sollten. Ob diese Überlegungen je verbindliches Recht werden, ist völlig offen. Für diesen Fall ist jedoch die LHS bzw. SVV dahin gehend abgesichert, dass sie ein unbedingtes Erwerbsrecht für die restlichen Geschäftsanteile an der SWV hat.
Zu den aufgeworfenen vergaberechtlichen Fragestellungen hat die Verwaltung zwei juristische Stellungnahmen eingeholt, die dem Gemeinderat zugeleitet wurden. Demnach bestehen zur vorgeschlagenen Vorgehensweise keine juristischen Einwendungen.
Die Einholung einer Stellungnahme in Brüssel ist deshalb entbehrlich.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 140/2009 - Antrag vom 30.03.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Grundsatzvereinbarung mit der EnBW Regional AG zur Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung (76 kB)
Die beabsichtigte Gründung der neuen Gesellschaft "Stuttgarter Wasserversorgung (SWV)" ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte sind in der Zukunft jedoch erforderlich.
(Auf unsere Antrag 40/2009 sei an dieser Stelle verwiesen.) So können z.B. neue Stadtwerke einen wichtigen Beitrag zu einer dezentralen und effizienten Klimapolitik leisten.
Den jetzt vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Schritt werten wir als ein Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge. Dies entspricht einem wichtigen Anliegen der SPD-Fraktion. Nicht ohne Grund fordern Städtetag und auch das Umweltministerium unseres Landes dazu auf, die Netze der Energieversorgung zurückzukaufen und in einen Ausbau dezentraler Strukturen der Energieversorgung zu investieren.
In die gleiche Richtung wirken in letzter Konsequenz auch die Aktivitäten der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, Aufgaben der Daseinsvorsorge entweder dem Markt zu überlassen, oder sie als hundertprozentige Aufgabe der Kommunen zu erledigen. Die SPD-Fraktion bekennt sich eindeutig zur kommunale Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung und Trägerschaft.
Mit der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft wird ein Zwischenschritt versucht.
Mit den vorstehenden Hinweisen wird klar gestellt, dass wir durch die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der EnBW, weitere Schritte in die Richtung der kommunalen Aufgabenerledigung nicht verbauen wollen.
Auf diesem Hintergrund erwarten wir von der Verwaltung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 1. April, schriftliche Aussagen zu folgenden Punkten:
1. Wie beurteilt die Verwaltung Aussagen eines Mitglieds des Europäischen Parlaments im Staatsanzeiger von Baden Württemberg, wonach es seiner Meinung nach rechtlich sicherer wäre, schon jetzt 100 % städtisches Eigentum an der neu zu bildenden Wasserversorgung zu begründen.
2. Im Blick auf die Neuvergabe der Konzessionen für Strom und Gas im Jahre 2013 darf die Möglichkeit der Übernahme durch ein neu zu gründendes Stadtwerk nicht ausgeschlossen werden. Wie würde in einem solchen Fall die Harmonisierung der Laufzeiten der Konzessionen für Wasser, Gas und Strom erfolgen?
3. Auf welcher vertraglichen Basis würden in einem solchen Fall die restlichen 50 % der Wasserversorgung durch die Stadt übernommen? Ist die dafür vorgesehene Formulierung unter Ziffer 1. c) der Grundsatzvereinbarung ausreichend?
4. Im Hinblick auf die ab dem Jahre 2011 zu treffenden Entscheidungen bezüglich der Konzessionsvergabe 2013 halten wir es für sinnvoll, umgehend in einen Diskussionsprozess über die Möglichkeiten und Varianten einer Stadtwerkegründung einzutreten. Dabei sind die Entwicklungen auf Europäischer Ebene ebenso einzubeziehen, wie die Herausforderungen die sich aus den Klimaschutzzielen der Bundesregierung ergeben.
Stellungnahme zum Antrag 140/2009, 31.03.2009 (19 kB)
Zu 1)
In dem zitierten Artikel wird der in Stuttgart zu Grunde liegende Sachverhalt nicht vollständig erfasst. Insbesondere ist der konkrete Sachverhalt den beiden Europa-Abgeordneten nicht bekannt. Im Zuge der Neuordnung der Wasserversorgung in Stuttgart geht es nicht um eine reine konzessionsrechtliche Entscheidung. Vielmehr ist auf Grund der Wasserbezugsrechte gegenwärtig nur die EnBW bzw. zukünftig die gemeinsame Gesellschaft von Stadt und EnBW in der Lage, die Versorgungsverpflichtungen auf Grund einer Konzession zu gewährleisten.
Zu den vergaberechtlichen Fragen im Einzelnen wird auf die beigefügten Stellungnahmen der Anwaltskanzleien Prof. Dolde und Partner sowie Bethge, Reimann, Stari verwiesen.
Zu 2)
Das EnWG begrenzt die Laufzeiten für Gas- und Stromkonzessionen auf höchstens 20 Jahre; kürzere Laufzeiten sind jederzeit möglich. Bei der Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen ab 01.01.2014 kann eine Harmonisierung dadurch erreicht werden, dass die Laufzeiten an die geplante Laufzeit der Wasserkonzession (bis 31.12.2024) angepasst werden.
Zu 3)
Das in der Grundsatzvereinbarung geregelte Erwerbsrecht der LHS bzw. der SVV greift bei Änderungen in den Eigentumsverhältnissen bei der EnBW AG sowie bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Vorgaben, nicht jedoch in dem Fall, dass die Strom- und Gasversorgung in einem Stadtwerk übernommen wird. Sollte dies der Fall sein, ist es jedoch selbstverständlich möglich, die Beteiligung der LHS bzw. der SVV an der gemeinsamen Wasser-Gesellschaft in ein neu zugründendes Stadtwerk einzubringen.
Zu 4)
Wie bereits in der GRDrs 185/2009 ausgeführt, beabsichtigt die Verwaltung, im Jahr 2011 auf der Grundlage der dann gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen eine umfassende Prüfung aller Handlungsmöglichkeiten und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen unter Hinzuziehung einer externen Beratung vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass der Gemeinderat vor Ende 2011 eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Vorgehensweise in den Bereichen Strom und Gas treffen kann.
Die Verwaltung wird dem neu gewählten Gemeinderat im ersten Halbjahr 2010 einen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie dieser Diskussionsprozess zeitlich und inhaltlich vorbereitet werden soll.
Dr. Wolfgang Schuster
2 Anlagen:
Vergaberechtliche Stellungnahme, Bethge.Reimann.Stari vom 26.03.2009 (85 kB)
Zusammenfassung der Ergebnisse der vergaberechtlichen Prüfung, Dolde & Partner (44 kB)
Nr. 127/2009 - Antrag vom 23.03.2009
Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Rückkauf der Wasserversorgung: Was sagt Brüssel? (74 KB)
Der "Staatsanzeiger" vom 20.3.2009 berichtet (siehe Anlage), seine Recherchen in Sachen Teil-Rückkauf der Stuttgarter Wasserversorgung in Brüssel hätten ergeben: "Der Rückkauf der Wasserversorgung durch die Stadt könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland führen." Die geplante Wasserversorgungsgesellschaft (SWV) mit je 50 Prozent Anteil der Stadt und der EnBW sei eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP). Deshalb könne die Stadt die Konzession nicht einfach an diese SWV vergeben, sondern die Konzession müsse ausgeschrieben werden.
Dies steht im direkten Gegensatz zu den Aussagen des Oberbürgermeisters und des Stadtkämmerers, dass eine Ausschreibung nicht erforderlich sei.
Daher beantrage ich, dass
1. die Stadtverwaltung zu dieser Frage eine rechtsverbindliche Auskunft einholt und dem Gemeinderat vorlegt,
2. darin auch klärt / klären lässt klären, ob der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch eine 100-prozentige städtische Gesellschaft SWV mit der EnBW-Regional-AG (ebenfalls) eine Ausschreibung erfordert, und
3. erst danach der Gemeinderat über die Gemeinderatsdrucksache 15/2009 beschließt
Anlage:
Staatanzeiger zu Wasserrückkauf 2009-03-20.pdf (203 kB)
Stellungnahme zum Antrag 127/2009, 31.03.2009 (16 kB)
Von der Verwaltung wurden zwei voneinander unabhängige Anwaltskanzleien mit der Klärung der relevanten vergaberechtlichen Fragen beauftragt. Zur Beantwortung des Antrags wird insofern auf die bereits an die Mitglieder des Gemeinderats versandten Stellungnahmen der Anwälte verwiesen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 120/2009 - Antrag vom 18.03.2009
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Nachtragshaushalt 2009: Wasser zurück in die öffentliche Hand (73 kB)
Mit dem Verkauf der gesamten Wasser- und Energieversorgung an die EnBW hat die Stadt Stuttgart einen außerordentlich wichtigen Bereich vollständig aus ihrer Hand gegeben und sich damit sämtlicher Möglichkeiten zu dessen Gestaltung beraubt.
Sowohl aus Gründen der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung als auch wegen der im Zusammenhang mit dem drohenden Klimawandel dringend notwendigen Maßnahmen, muss die Stadt ihre Handlungsfähigkeit in diesen Bereichen unbedingt wieder zurückgewinnen.
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes beantrage ich
Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung mit der unverzüglichen Aufnahme von Verhandlungen mit der EnBW mit dem Ziel
- die früheren Anteile an den kommunalen Wasser-Zweckverbänden wieder selbst zu übernehmen und
- die komplette Wasserversorgung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu Hundert Prozent zurück zu erwerben.
Begründung:
Die Stadt stellt damit dauerhaft die Versorgung ihrer Bürger mit dem Lebensmittel Wasser sicher und entzieht sie allen überwiegend oder gar ausschließlich an wirtschaftlichen Aspekten interessierten unternehmerischen Einflüssen. Im Gegensatz zur LBBW gehört die Wasserversorgung zu Daseinsvorsorge und ist damit eine kommunale Aufgabe.
Mit den aus dem Verzicht der Kapitalerhöhung eingesparten Rücklagen läßt sich die Wasserversorgung sofort zurückkaufen!
Stellungnahme zum Antrag 120/2009, 19.03.2009 (9 kB)
Erl. im GR am 19.03.2009 Nr. 48
Niederschrifts-Nr. 48 zu TOP 2 des UTA, 19.03.2009
1. Vorläufiger Rechnungsabschluss 2008
2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (43 kB)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 18.03.2009, nicht öffentlich, Nr. 91
Ergebnis: ohne Votum in die Vollversammlung verwiesen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.03.2009, GRDrs 49/2009, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht über das vorläufige Rechnungsergebnis 2008 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß Anlage 1, der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
Der Haushaltsplan 2009 wird dabei wie folgt geändert:
- Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um 235.343.000 EUR auf 2.590.085.000 EUR.
- Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je um 1.072.675.000 EUR auf 1.562.587.900 EUR.
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 59.450.000 EUR auf 218.415.000 EUR.
3. Den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturprogramms zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur an 32 Schulen mit Kosten von 41,62 Mio. EUR und der Sanierung des Eissportzentrums Waldau mit Kosten von 8,408 Mio. EUR, insgesamt 50,03 Mio. EUR, wird gemäß Anlage 3 zugestimmt.
4.1 Um die zeitlichen Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) einzuhalten, wird die Verwaltung ermächtigt, die Umsetzung der Maßnahmen im Schulbereich (Ziffern 1 und 2 von Anlage 3) abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau ohne weitere Beschlussfassungen vorzunehmen.
4.2 Die von Bund und Land beschlossene Vereinfachung der Auftragsvergabe (freihändige Vergabe bis 100.000 EUR, beschränkte Ausschreibung ohne vorherigen Teilnehmerwettbewerb bis 1 Mio. EUR) findet Anwendung.
5.1 Vom zusätzlichen Personalbedarf von 6,0 Stellen beim Hochbauamt und Schulverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen des Konjunkturprogramms wird Kenntnis genommen.
5.2 Die Verwaltung wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2010 ermächtigt, die 4 Stellen beim Hochbauamt für Aufgaben der Planung, Projektsteuerung und Vergaben (3 Stellen EG 12, 1 Stelle EG 11) und die 2 Stellen beim Schulverwaltungsamt für die Projektbearbeitung (1 Stelle A 11, 1 Stelle EG 10) unverzüglich zu besetzen. Aufgrund der Befristung des Konjunkturprogramms erhalten die Stellen einen kw-Vermerk 01/2012.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat unverzüglich nach Kenntnis des Verfahrens für die Umsetzung der Programmteile im kommunalen Investitionsfonds zu berichten und Vorschläge für einzelne Maßnahmen vorzulegen.
Angeheftet sind der Niederschrift die Anträge Nr. 113/2009 von StRin Küstler (DIE LINKE.) vom 14.03.2009 mit der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.03.2009 sowie die Anträge Nr. 119/2009 und Nr. 120/2009 von StR Rockenbauch (SÖS) vom 18.03.2009.
OB Dr. Schuster teilt mit, dass die Verwaltung das Schreiben von Herrn Theilen, dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats, noch beantworten werde. Er wolle aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass es zwar weniger Ausgaben beim Personal gebe, aber nicht aufgrund von Personaleinsparungen, sondern wegen der gesunkenen Beiträge für die Sozialversicherung und bei der KVBW, also der Absicherung der Beamtenpensionen. Er betone ausdrücklich, dass das gute Haushaltsergebnis nur möglich gewesen ist, weil die Stadt Stuttgart sehr gut arbeitende und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Dafür danke er.
Die erläuternden Ausführungen von EBM Föll zur Vorlage sowie die Stellungnahmen der Mitglieder des Gemeinderats sind im leicht gekürzten und redigierten Wortlaut wiedergegeben:
EBM Föll:
"Die Vorlage enthält den vorläufigen Rechnungsabschluss 2008, der insoweit erfreulich ist, als er mit einer Verbesserung in der Größenordnung von 212 Mio. abschließt. Wir werden Ihnen natürlich noch im Juli den endgültigen Rechnungsabschluss 2008 zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2009 enthält zum einen die finanzielle Umsetzung der von Ihnen soeben beschlossenen Kapitalerhöhung bei der LBBW sowie die Umsetzung des Konjunkturprogramms der Bundesregierung, und zwar des Teils, der in das kommunale Investitionsprogramm fließt und den wir pauschal für Bildungs- und allgemeine Infrastruktur vom Bund bekommen. Wir wollen diese 34 Mio. um 16 Mio. eigene Mittel ergänzen, um damit Sanierungsmaßnahmen an 32 Stuttgarter Schulen und am Eissportzentrum auf der Waldau durchzuführen. Ich glaube, wir sind eine der ersten Städte und Gemeinden, die dies bereits haushaltsmäßig absichern. Es ist ja auch der tiefere Sinn eines Konjunkturprogramms, dass man es zügig umsetzt, damit seine Wirkung möglichst rasch zur vollen Entfaltung kommt und nicht erst dann, wenn es wieder einen Aufschwung gibt.
Darüber hinaus haben wir Ihnen auch die Veränderungen auf der Einnahmenseite, bei den Steuern und Finanzausgleichsleistungen, dargelegt. Sie ergeben sich auch aus den Steuersenkungen der beiden Konjunkturpakete des Bundes sowie durch die neue Gewerbesteuerprognose, die wir Ihnen vorgelegt haben. Wir mussten die Prognose vom Januar, in der wir Ihnen 800 Mio. mitgeteilt hatten, um 20 Mio. auf 780 Mio. reduzieren. Darüber hinaus beinhaltet der Nachtragshaushalt die haushaltstechnische Umsetzung Ihres Beschlusses vom 8. Mai 2008 bezüglich der Entwicklung im NeckarPark, also die Finanzierung der Sportveranstaltungshalle im Zuge des Umbaus der Mercedes-Benz-Arena, die Neuordnung der Vereinssportanlagen im NeckarPark und die Sanierung und den Umbau des Stadions Festwiese, sodass diese Maßnahmen angegangen werden können und im ersten Schritt das Stadion Festwiese ab Herbst 2010 saniert und umgebaut werden kann.
Der Haushalt schließt mit dem Nachtrag ohne Kreditaufnahme und ohne Kreditermächtigung. Wir gehen davon aus, dass wir auch im Haushaltsjahr 2009 keine Kreditermächtigung benötigen, sondern den Schuldenabbau im Jahr 2009 wie geplant weiter vorantreiben können, sodass wir bei planmäßigem Vollzug Ende des Haushaltsjahres 2009 im Stadthaushalt einen Schuldenstand von knapp 80 Mio. haben. Es ist in dieser Zeit eine besondere Leistung, Ihnen einen solchen Nachtragshaushalt vorschlagen zu können. Wenn Sie ihn beschließen, so hoffe ich, dass es nicht schlechter kommt als geplant. Ich bin immer noch von der Zuversicht geprägt, dass die Dinge sich im Jahr 2009 besser entwickeln als veranschlagt. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung bitten."
StRin Ripsam (CDU):
"Nach der Vorlage, die wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt abgestimmt haben, enthält diese Vorlage die Umsetzungen, einige haushaltstechnische Umschichtungen sowie das Konjunkturprogramm II des Bundes. Im Bereich der Sanierung von Schulgebäuden investieren wir noch einmal 41,62 Mio. ; wir gehen dabei über den vorgeschriebenen Anteil der Stadt von 25 % hinaus, indem wir auf 33 % erhöhen und damit insgesamt 13,62 Mio. mehr ausgeben. Aus dem 60 Mio.-Paket werden einige Schulen vorgezogen. Die Presse hat ja bereits ausführlich berichtet, und die Schulen wissen, um welche es sich handelt. Wir hatten dazu einen Antrag gestellt und hoffen, die beiden Schulen, die in unserem Antrag nicht enthalten sind, in den Haushaltsberatungen 2010/2011 berücksichtigen zu können. Das Eissportzentrum Waldau ist uns ein besonderes Anliegen gewesen. Deshalb sind wir froh, dass es auf Baustelle gehen kann. Der erhöhte Personalbedarf wurde begründet.
Wir tragen die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 mit."
StR Kanzleiter (SPD):
"Ich möchte mich auf wenige Anmerkungen konzentrieren. Das Wesentliche in diesem Nachtragshaushalt ist die Umsetzung der Kapitalerhöhung für die LBBW, das weitere wesentliche Thema ist die Umsetzung der Konjunkturförderungsmaßnahmen. Ich kann hier auf unseren Antrag verweisen, uns darauf zu konzentrieren, unsere Schulen energetisch zu sanieren. Diesem Wunsch wird im Nachtragshaushalt weitestgehend Rechnung getragen. Die Verwaltung hat eine Auswahl getroffen und dabei auch das Eislaufzentrum mit genannt. Das unterstützen wir, denn das Eislaufzentrum wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen besucht und war ja auch Gegenstand unseres Antrags in den letzten Haushaltsplanberatungen.
Was die Auswahl der Schulen angeht, so müssen wir der Liste, die die Verwaltung uns vorgelegt hat, vertrauen. Sie beruht ja letztlich auf dem, was zu den letzten Haushaltsplanberatungen vorbereitet worden ist und woran in der Zwischenzeit weitergearbeitet wurde. Man sollte hier aber nicht die falschen Verursacher sehen. Die Verursacher sind wir, weil wir in der Vergangenheit unsere Schulen haben herunterkommen lassen, sodass sie nun dringend saniert werden müssen. Es ist daher notwendig, dies jetzt in einem weiteren Schritt voranzutreiben.
Lassen Sie mich noch einen Aspekt ansprechen. Wir nehmen mit Überraschung wahr, dass im Nachtragshaushalt bei den Personalausgaben ein Minus von 9 Mio. vermerkt ist. Ich kann mir vorstellen, wie so etwas funktioniert; wir müssen es gar nicht so genau analysieren. Ich möchte aber an dieser Stelle auf die Situation des Personals hinweisen. Wir brauchen zusätzliche Stellen, um die Konjunkturmaßnahmen umzusetzen. Das ist in der Vorlage geschehen. Es wäre aber angemessen, sich auch mit den offenen Fragen im Personalbereich möglichst schnell auseinanderzusetzen, nämlich der restlichen Hebung von Beamtenstellen aus dem letzten Haushalt. Man hätte das hier ebenfalls machen können, ohne dass sich dadurch der Haushalt verschlechtert hätte.
Wir müssen uns auch mit dem Thema Stellenstreichungen aufgrund von Altersteilzeitanträgen befassen, denn dies belastet die Verwaltung erheblich. Wir brauchen möglichst bald eine sachgerechte Lösung. Was die letzte Pensionärsfeier betrifft, so konnte man sich über die Knauserigkeit der Verwaltung nur wundern. Wir sollten gerade in Zeiten, wenn es darum geht, große Geldmassen zur Verfügung zu stellen, um Notwendigstes zu tun, auch im Personalbereich die Dinge mit Maß angehen, denn das ist ebenfalls für das Funktionieren der Stadtverwaltung Voraussetzung. Deshalb sind das Themen, mit denen wir uns umgehend befassen müssen. Ich vermute allerdings, dass wir die Beamtenstellenhebungen heute nicht beschließen können, weil das eine Änderung des Stellenplans bedeuten würde. Wenn Sie einen Weg sehen, wie wir das jetzt doch noch beschließen können, würden wir es gerne tun. Der Vorlage stimmen wir zu."
StR Wölfle (90/GRÜNE):
"Wir werden der Vorlage ebenfalls zustimmen, auch wenn hier logischerweise die Mittel für die Landesbank mit enthalten sind, denn dieser Teil lässt sich nicht herausrechnen.
Es war richtig, sich beim Konjunkturprogramm auf das Thema Schulen zu konzentrieren und ihre energetische Sanierung in den Vordergrund zu stellen. Unter diesem Aspekt akzeptieren wir auch, dass die Eissporthalle auf der Waldau in diesen Bereich fällt, denn die energetische Verschwendung ist dort bis jetzt immens. Die Schulen wurden nach rein objektiven Kriterien ausgewählt, nämlich wo der höchste energetische Fördertatbestand erzielt wird.
Angesichts der Großzügigkeit in vielen anderen Bereichen und der Herausforderungen, denen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen, hätte ich erwartet, dass OB Dr. Schuster auch bei der Pensionärsfeier dafür gesorgt hätte, dass sich die Stadtverwaltung nicht so knauserig zeigt. Wie Sie das künftig regeln, überlasse ich Ihnen.
Für nicht zumutbar halte ich - und darüber streiten wir in jeden Haushaltsplanberatungen -, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und von ihnen Leistung erwarten, sie aber nicht entsprechend bezahlen. Das betrifft bestimmte Beamtenstellen. Wir haben schon in den letzten Haushaltsplanberatungen gefordert, dass man wenigstens in den untersten Gehaltsgruppen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Einen Mitarbeiter beschäftigen wir schon seit zwölf Jahren ohne angemessene Bezahlung. Wir beantragen daher, heute darüber abzustimmen, dass wir die Beamten bis A 10 - das sind laut Unterlagen aus den Haushaltsplanberatungen 11,33 Stellen - künftig so eingruppieren, wie es ihrer Tätigkeit entspricht. Das würde insgesamt ganze 44.300 kosten."
StR J. Zeeb (FW):
"Die Zahlen des Nachtragshaushaltes sind sehr positiv. Wir wissen natürlich, dass sie rückwirkend entstanden sind und nicht im Voraus zu bewerten sind, aber sie sind wichtige Signale für alle Stuttgarter Bürger, die durch ihre Arbeit und die damit verbundene Gewerbesteuer zu diesem Ergebnis beigetragen haben.
Die Liste mit den Schulen und den anderen Maßnahmen war im Verwaltungsausschuss unstrittig. Wir erinnern aber daran - und wir werden es im nächsten Haushalt wieder vorbringen -, dass wir noch viele Kindertagesstätten und vor allem auch Hallenbäder haben, die ebenfalls dringend saniert werden müssen. Jetzt waren allerdings die Maßnahmen vorgegeben, die vorrangig sind, nämlich energetische Maßnahmen und die Bildungsinfrastruktur.
Was nun in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzt werden soll, wird allerdings zu einem logistischen Drahtseilakt werden. Deshalb ist der angesetzte Stellenbedarf richtig, damit der beschleunigte Abbau der Sanierungsrückstände im vorgegebenen Zeitfenster auch umgesetzt werden kann. Wenn diese Stellen nicht ausreichen, müssen wir beim nächsten Stellenplan darüber entscheiden, ob für diese Projekte nicht weitere Mitarbeiter eingesetzt werden sollten.
Die Neuordnung der Sportanlagen im NeckarPark und das Eissportzentrum waren uns schon bei den letzten Haushaltsberatungen wichtig, und wir freuen uns, dass diese Maßnahmen mit den anderen Themen dazu beitragen können, die Wirtschaft mit anzukurbeln.
Alle, die im anstehenden Wahlkampf etwas anderes behaupten, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Gemeinderat mit seiner Mehrheit dazu beigetragen hat, dass 312 Mio. für bauliche Maßnahmen in Schulen beschlossen wurden. Das muss man auch nach draußen deutlich machen, wenn Stuttgart schlechtgeredet wird und gesagt wird, man hätte für dieses und jenes Geld, nicht aber für die Schulen."
StR Uhl (FDP):
"Zum vorläufigen Rechnungsabschluss 2008 gilt es nur einen Satz zu sagen: Ein hervorragendes Ergebnis! Und die Aussichten für 2009 sind in Stuttgart ebenso gut, wie der Rechnungsabschluss 2008 gewesen ist.
Zum Nachtragshaushalt und dem zusätzlichen Konjunkturprogramm von 50,03 Mio. lässt sich feststellen, dass wir - nach den Haushaltsberatungen 2008/2009, in denen wir ja bereits ein Rekordinvestitionsvolumen verabschiedet hatten - jetzt mit den 50 Mio. ein zusätzliches Paket verabschieden, das in dieser Größenordnung in dieser Stadt sicher einmalig ist. Wir begrüßen es, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Und wir begrüßen vor allem - wir hatten es ja auch beantragt -, dass die Vereinfachung bei der Auftragsvergabe und die beschränkte Ausschreibung bis zu einer Million dazu führen wird, dass die Maßnahmen auch tatsächlich zeitnah umgesetzt werden, denn sie sind nur sinnvoll, wenn sie schnell greifen und nicht erst, wenn die Konjunktur wieder anspringt.
Deswegen ist es auch richtig und schlüssig, dass in der Vorlage vorgeschlagen wird, zusätzlich sechs Stellen, und zwar beim Hochbauamt und beim Schulverwaltungsamt, zu schaffen. Durch diese Maßnahmen kommen wir schnell voran.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Bereich Bildungsinfrastruktur Investitionen von 28 Mio. vorgeschlagen wurden. Nach § 3 des Investitionsgesetzes heißt es aber ausdrücklich, dass die Mittel trägerneutral zu gewähren sind. Wenn man sich die Liste der Maßnahmen anschaut, ist nach unserer Feststellung keine Schule aus freier oder gemeinnütziger Schulträgerschaft dabei. Dazu bitten wir um eine Begründung.
Wir freuen uns, dass nach vielen Jahren endlich die Sanierung des Eissportstadions in Degerloch in Angriff genommen werden kann, nachdem wir ja in den letzten Haushaltsberatungen immer wieder darüber diskutiert haben und der Wunsch vorhanden war, die Beschlussfassung aber leider nicht zustande kam. Wir freuen uns über die Neuordnung des Stadions Festwiese, das nun endlich auch eine Chance für die Leichtathletik bietet, da wir ja die Mercedes-Benz-Arena umbauen.
Mit diesem Nachtragshaushalt beschließen wir ein umfangreiches Investitionsprogramm. Die FDP sieht durch die Vereinfachung der Vergaberichtlinien die Chance, dass tatsächlich regionale und mittelständische Gewerbetreibende davon profitieren. Wir stimmen der Vorlage zu."
StR Lieberwirth (REP):
"Erfreulich ist in diesem Nachtragshaushalt die erhöhte Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt um 200 Mio. auf insgesamt fast 390 Mio., was doch zeigt, dass die Leistungskraft dieser Stadt sehr groß ist, auch in einer Zeit, in der eine Finanzkrise sich weltweit ausdehnt. Sie hat sich vielleicht noch nicht ganz auf die Realwirtschaft ausgewirkt. Das kann aber unseres Erachtens in der nächsten Zeit noch eintreten. Die Mittel, die in den Vermögenshaushalt fließen, sind daher sicher von großer Wichtigkeit, um den Haushalt auch in Zukunft stabilisieren zu können.
Im Nachtragshaushalt stimmen wir den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Schulsanierung zu, ebenso der Erhöhung des Personalbedarfes um sechs Stellen sowie den anderen Punkten. Wir haben unseren Standpunkt zur Aufstockung des Kapitals für die Landesbank ausführlich dargestellt. Leider lässt sich eine Trennung dieser Mittel im Nachtragshaushalt nicht aufzeigen. Diesen Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt, die den größten Posten im Nachtragshaushalt bilden, stimmen wir nicht zu. Deshalb können wir konsequenterweise auch der Nachtragssatzung nicht zustimmen."
StRin Küstler (DIE LINKE.):
"Bei diesem Nachtragshaushalt sind Nachbesserungen nötig, weil meiner Ansicht nach das Hauptgewicht bei den Maßnahmen zum Konjunkturprogramm auf der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur liegen müsste.
Ich halte es für sehr richtig, dass jetzt die Schulen saniert werden. Dazu möchte ich aber noch eine kleine Anmerkung machen. Während der letzten Haushaltsberatungen gab es Vorschläge, mehr in die Schulen zu investieren. Damals hatte EBM Föll das abgelehnt, u. a. mit der Begründung, die Handwerkerschaft und die Baubetriebe in Stuttgart könnten diese Arbeit gar nicht bewältigen. Wenn das jetzt gelingen sollte, wäre ich sehr froh.
Für nicht richtig halte ich die Vorschläge im Bereich des Sports und für das Stadion Festwiese. Diese Punkte sollten durchaus gemacht werden, aber sie hätten auch in den nächsten Haushaltsberatungen noch ihren Platz.
Wirklich problematisch ist die Lage im Klinikum. Gestern hatte EBM Föll mir zu meinem Antrag Nr. 113/2009 die Antwort gegeben, dafür sei das Land zuständig. Da das Land aber gar keine Mittel nach Stuttgart vergibt, wäre es umso dringender, an dieser Stelle einen Beschluss zu fassen, weil es ein zentraler Punkt der Daseinsvorsorge ist, dass unser Klinikum mit Investitionen und Ausstattung angemessen versorgt wird.
Ich möchte auch die anderen Punkte meines Antrags noch kurz erwähnen. Über die Straßensozialarbeit haben wir in den Haushaltsberatungen lange diskutiert. Leider wurde dabei die volle Stelle nicht gesichert. Mittlerweile haben die Beteiligten am Runden Tisch in Bad Cannstatt betont, dass diese Arbeit weitergeführt werden muss. Jetzt könnte man den Fehler korrigieren.
Ein weiterer Punkt bezieht sich auf die sozialen Probleme in der Stadt. Hartz-IV-Empfänger sollten die Differenz zwischen dem Regelsatzanteil und den tatsächlichen Kosten für den öffentlichen Nahverkehr ausgeglichen bekommen.
Ich bitte Sie, bei meinem Antrag Nr. 113/2009 über die drei Vorschläge einzeln abstimmen zu lassen; vielleicht findet einer so doch noch eine Mehrheit.
Zum Thema Personal möchte ich noch darauf hinweisen, dass es im Klinikum nach wie vor Reinigungskräfte gibt, die zu niedrig und nicht leistungsgerecht eingruppiert sind. Es gibt jetzt ein Gerichtsurteil im Bereich der Pflegeheime, wonach eine Eingruppierung in E 2 berechtigt wäre. Ich bitte Sie, diesen Punkt so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen."
StR Rockenbauch (SÖS):
"Auch ich freue mich, dass wir mit dem Konjunkturprogramm für die energetische Gebäudesanierung bei Schulen etc. zusätzlich Mittel investieren. Dennoch - wegen der im vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Kapitalerhöhung für die LBBW kann ich nicht dem ganzen Nachtragshaushalt zustimmen.
Ich möchte noch anmerken, dass ich in meinem Antrag Nr. 119/2009 den letzten Absatz streichen möchte, da er nach dieser Entscheidung keinen Sinn mehr ergibt. Bei meinem Antrag Nr. 120/2009 bitte ich, den letzten Absatz durch den folgenden Satz zu ersetzen: 'Mit den Mitteln aus der SVV ist dies schon heute wirtschaftlich möglich'. In dieser Form stelle ich die beiden Anträge zur Abstimmung."
StR Dr. Schlierer (REP):
"Eine Vorbemerkung: Hätte StRin Küstler an der Sitzung des Krankenhausausschusses teilgenommen, wüsste sie, wie sich die Situation im Bereich der Krankenhausförderung darstellt, denn sie ist anders als im Bereich der sonstigen Investitionsförderung.
An den Ersten Bürgermeister habe ich eine Frage zu den Auswirkungen der Förderung durch das Zukunftsinvestitionsgesetz: Der Geschäftsführer des Städtetages von Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass sich langfristig gesehen diese Förderung wegen zu befürchtender Steuerausfälle für die Kommunen eher negativ auswirken würde. Können Sie heute schon etwas dazu sagen?"
Zur geäußerten Kritik an der Verwaltung hinsichtlich der unzureichenden Mittel für die Pensionärsfeier erinnert BM Murawski daran, dass die Kürzung in diesem Bereich nicht von der Verwaltung, sondern aus der Mitte des Gemeinderats beantragt und von ihm mehrheitlich beschlossen wurde. Der Herr Oberbürgermeister habe diese Kürzung ebenfalls nicht für richtig befunden. Es liege also in den Händen des Gemeinderates, der Verwaltung für die Pensionärsfeier die Mittel zu geben, die für eine angemessene Gestaltung notwendig sind.
Was die beantragte Hebung der Beamtenstellen angehe, so habe man noch nicht klären können, ob von diesen Stellen zwei nicht schon erledigt sind. Er bitte daher, damit einverstanden zu sein, dass der Antrag im nächsten Verwaltungsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt wird. Die Verwaltung werde bis dahin die genaue Zahl ermitteln und eine Lösung vorschlagen.
StR Wölfle erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Bei den Kürzungen für die Pensionärs- und Jubilarsfeiern hätte er aber von OB Dr. Schuster erwartet, dass er seinen Einfluss auf die Antragssteller geltend gemacht hätte. Er hoffe, so OB Dr. Schuster, dass aufgrund der Erfahrung in diesem Jahr die Mittel für die Pensionärsfeiern in den nächsten Haushaltsplanberatungen wieder in ausreichender Höhe festgelegt werden.
Zur Frage, warum nur Schulen in öffentlicher Trägerschaft Sanierungsmittel aus dem Konjunkturprogramm erhalten sollen, erläutert BMin Dr. Eisenmann, dass bei diesen Schulen der Bedarf sehr hoch sei. Die 16 Privatschulen in Stuttgart würden von der Stadt direkt als freiwillige kommunale Leistung jährlich mit 2,5 Mio. gefördert, ihrer Meinung nach auch zu Recht, als Ausgleich für die Arbeit, die dort auf hohem Niveau erbracht werde. Stuttgart sei eine der wenigen Kommunen in Baden-Württemberg, die das tun. Außerdem gebe es mittelbare sehr großzügige Unterstützungen und Zuschüsse, und zwar durch entsprechende Erbpachtregelungen und Grundstücksangebote für die bauliche Weiterentwicklung dieser Schulen.
Aus der Tatsache, dass es in Stuttgart auch Privatschulen gibt, sei also nicht abzuleiten, dass sie einen Anspruch auf Mittel aus dem Konjunkturprogramm II haben. In der Liste würden auch deshalb nur öffentliche Schulen vorgeschlagen, weil die Verwaltung der Ansicht ist, dass durch die freiwilligen Leistungen, die die Stadt den Privatschulen seit vielen Jahren zukommen lässt, ein Ausgleich gegeben ist. Man werde dies den Privatschulen nach der Beschlussfassung entsprechend mitteilen.
EBM Föll unterstreicht nachdrücklich, dass bei den Personalausgaben keine Kürzungen stattgefunden haben, sondern dass vielmehr eine Aufstockung um zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 250.000 pro Jahr für sechs Stellen vorgesehen sei, um im Hochbauamt und im Schulverwaltungsamt ausreichend Personal zu haben, das die Maßnahmen des Konjunkturprogramms II auch tatsächlich umsetzen kann.
Dass es im Haushaltsabschluss 2008 im Personalbudget 9 Mio. weniger als im Plan vorgesehen gegeben habe, hänge damit zusammen - OB Dr. Schuster habe darauf ja schon hingewiesen -, dass es bei den Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung, Beitragssenkungen gegeben habe. Davon profitiere auch die Landeshauptstadt als Arbeitgeberin. Auch habe man eine geringere KVBW-Umlage zahlen müssen als ursprünglich kalkuliert. Diese Umlage sei im Vorgriff nicht genau zu berechnen, da in sie unterschiedliche Komponenten einfließen, die man nicht vollständig vorhersehen könne. Der Eindruck, der in einigen Redebeiträgen erweckt wurde, die Stadt hätte beim Personal gespart, sei also nicht zutreffend.
Die Liste der 32 Schulen sei nach intensiver Abstimmung der Schulverwaltung mit dem Hochbauamt erstellt worden. Die Maßnahmen seien nach Priorität ausgewählt worden, und sie müssten die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, denn es gebe klare Vorgaben, was energetische Sanierungen sind. Die Maßnahmen müssten auch in dem Zeitfenster umsetzbar sein, weil andernfalls die Mittel wieder zurückzuzahlen seien. Ein Teil der Maßnahmen könne nicht mehr in den Schulferien erledigt werden, sondern er müsse auch während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Er hoffe, dass es dann keinen Protest gibt.
Wenn man die gesamten Maßnahmen im Steuerbereich der Konjunkturpakete zusammenrechne, also die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Verschiebung auf der Tarifachse, aber auch die Kindergelderhöhung und die Pendlerpauschale, werde das zu niedrigeren Steuereinnahmen führen. Wie er bereits im Verwaltungsausschuss berichtet habe, seien diese Einnahmenausfälle höher als die Finanzmittel, die die Stadt vom Bund erhält. Zudem gebe es die Einnahmenausfälle jedes Jahr, während die Finanzmittel des Bundes einmalig seien. Es sehe diesen Sachverhalt aber auch unter dem Gesichtspunkt, dass Steuersenkungen und damit die Stärkung der Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger ein wirksamer Beitrag zur Erhöhung der Nachfrage und dadurch der Binnenkonjunktur ist. Daher halte er die Steuersenkungen für sinnvoll und vertretbar. Letztlich sei es die Mischung aus Steuersenkungen und Investitionsprogramm, die ihre Wirkung in den Konjunkturprogrammen entfalten werde.
Abschließend stellt OB Dr. Schuster zur Abstimmung:
1. Antrag Nr. 119/2009 von StR Rockenbauch (SÖS), jedoch ohne den letzten Absatz
bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt
2. Antrag Nr. 120/2009 von StR Rockenbauch, wobei der letzte Satz durch folgende Formulierung ersetzt wird: "Mit den Mitteln aus der SVV ist dies heute schon wirtschaftlich möglich."
bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
3. Antrag Nr. 113/2009 von StRin Küstler (DIE LINKE.):
Ziffer 1 (Projekt Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt):
bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Ziffer 2 (Mobilität für Bonuscard-Berechtigte):
bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Ziffer 3 (Klinikum entlasten):
bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
4. GRDrs 49/2009 mit der Maßgabe, in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses die genaue Zahl der noch nicht richtig zugeordneten Beamtenstellen zu beziffern und darzustellen, wie ihre Hebung möglich ist:
bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen
Zur Beurkundung
Nr. 119/2009 - Antrag vom 18.03.2009
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat Nachtragshaushalt 2009: Vorwärts zu solaren Stadtwerken (73 kB)
Mit dem Verkauf der gesamten Wasser- und Energieversorgung an die EnBW hat die Stadt Stuttgart einen außerordentlich wichtigen Bereich vollständig aus ihrer Hand gegeben und sich damit sämtlicher Möglichkeiten zu dessen Gestaltung beraubt.
Sowohl aus Gründen der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung als auch wegen der im Zusammenhang mit dem drohenden Klimawandel dringend notwendigen Maßnahmen, muss die Stadt ihre Handlungsfähigkeit in diesen Bereichen unbedingt wieder zurückgewinnen.
Nach dem beim Rückkauf der Wasserversorgung offenbar eine große Einigkeit herrscht, beantrage ich im Rahmen des Nachtragshaushaltes:
Die Neugründung Solar-Technische Werke Stuttgart, um als Stadtwerke massiv in die Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen einzusteigen. Diese neuen dezentralen Kraftwerke werden finanziert durch die Mittel, die wir durch den Verzicht der Kapitalerhöhung bei der LBBW eingespart haben.
Begründung:
Mit dem Verzicht auf die Kapitalerhöhung bei der LBBW und der Gründung einer eigenen Stadtsparkasse werden erhebliche finanzielle Ressourcen frei.
Wenn man davon ausgeht, dass die neuen Stadtwerke aus der Energieproduktion dem Stadthaushalt jährliche, sichere Einnahmen in Millionen Höhe bescheren, sind auch die Spezialfond bei der SVV zur Deckung der SSB- Verluste nicht mehr nötig.
So kann mit diesem Geld nach dem sofortigen Rückkauf der Wasserversorgung, im Jahre 2014 auch das Strom- und Gasnetz zurückgekauft werden.
Stellungnahme zum Antrag 119/2009, 19.03.2009 (9 kB)
Erl. im GR am 19.03.2009 Nr. 48
Niederschrifts-Nr. 48 zu TOP 2 des UTA, 19.03.2009
1. Vorläufiger Rechnungsabschluss 2008
2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (43 kB)
Nr. 114/2009 - Antrag vom 16.03.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Unsere Verantwortung für Stuttgarts Zukunft:
- Kapitalerhöhung für die LBBW - Sicherheit vor der Entscheidung
- Rückkauf der Wasserversorgung - Taten statt Worte
- Kapitalbedarf für künftige Aufgaben der Stadt (80 KB)
Vorbemerkung:
Die Absicht der internationalen Finanzanleger durch spekulatives Handeln immer höhere Renditen zu erzielen, ihr blinder Glaube an die Selbstregulierung der Märkte und die Umverteilung des Vermögens zu ihren Gunsten war eine zeitlang möglich. Jetzt ist die Finanzblase geplatzt und die öffentliche Hand ist gezwungen einzuspringen. Die Alternative wäre der Zusammenbruch des Bankensystems mit noch dramatischeren Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze.
Deshalb ist die beabsichtigte Erhöhung des Kernkapitals der LBBW notwendig und sinnvoll, da die LBBW im Vergleich mit anderen Banken immer noch verhältnismäßig günstig da steht. Dies haben die von den Trägern der Bank in Auftrag gegebenen Gutachten erwiesen.
Dennoch bleiben Risiken. Zum einen weil die Gutachter und Wirtschaftsprüfer in der Vergangenheit es ebensowenig wie das Management der Banken geschafft haben, die Konsequenzen von Kreditersatzgeschäften und sonstigen risikoreichen Finanztransaktionen aufzuzeigen und damit zu verhindern. Zum anderen weil die weitere Entwicklung der realen Wirtschaft - und auf diese kommt es an - nicht vorhersehbar und deshalb unsicher ist, ob die unterstellten Wachstumszahlen tatsächlich eintreten werden.
Kapitalerhöhung und Geschäftsmodell der LBBW
Vor diesem Hintergrund muss eine Kapitalerhöhung der LBBW mit Vermögen der Stadt und damit der Bürgerinnen und Bürger besonders kritisch gesehen werden. Es stellt sich die Frage, ob eine Stadt in der Lage ist, die absehbaren und vor allem die nicht absehbaren Risiken auf Dauer zu tragen.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Grundsatzfrage nach der Aufgabenstellung der Stadt und ihrer Interessen im Hinblick auf die Zukunft der Landesbank. Das Gutachten von Roland Berger bejaht auf unseren Antrag hin, dass es möglich ist, die unselbständige BW-Bank als rechtlich selbständige öffentlich rechtliche Bank zu etablieren. Wir halten einen solchen Weg für die Landeshauptstadt für richtig.
Die bisher geführten Diskussionen und angestellten Überlegungen haben dazu geführt, dass in der Gemeinderatsdrucksache 48/2009 (Kapitalerhöhung und Geschäftsmodell) auf die Sorgen der Bürgerschaft eingegangen wird:
Wir fragen und beantragen deshalb:
- Wir begrüßen, dass Bewertungsrisiken, die über die einkalkulierten Risiken (Szenario 1 und 2) hinausgehen, aus der Bilanz ausgliedert werden sollen. Die notwendigen Garantien dafür dürfen nicht von der Stadt getragen werden.
Wir erwarten dazu einen aktuellen Bericht über die laufenden Klärungen. Dem Gemeinderat muss eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der beschriebenen Risiken durch Land oder Bund vorgelegt werden. - Im Falle einer Verschlechterung der Refinanzierungssituation an den Kapitalmärkten "besteht grundsätzlich bis Ende 2009" die Möglichkeit über den SoFFin gegen Provisionen Garantien zu erhalten.
Was passiert in diesem Falle nach 2009? - Die Verwaltung stellt bis zu den Beratungen über die Kapitalerhöhung dar, welche Schritte hin zu einer Verselbständigung der BW-Bank notwendig sind.
Sie erklärt sich bereit, die Verselbständigung der BW-Bank spätestens im Falle einer Fusion mit einer anderen Landesbank anzustreben. In Verhandlungen mit dem Land und den Sparkassen sind die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. - Im Falle der Kapitalerhöhung durch die Stadt, werden die Gehaltsobergrenzen für Vorstände der LBBW auf die Höhe begrenzt, die für Vorstände gelten, deren Institute sich unter den Schirm des Bundes begeben.
Verwendung der Spezialfonds. Kapital der Stadt für ihre wirtschaftliche Betätigung im Rahmen der Daseinsvorsorge (Wasser, Strom, Wärme und Gas...)
Für die Kapitalerhöhung der Landesbank wollen Oberbürgermeister und Kämmerer, dass der Gemeinderat die Verwendung der sog. Spezialfonds der Stadt in Höhe von 946 Millionen € beschließt. Dieses Vermögen stammt aus dem Verkaufserlös der Aktien an den Neckarwerken Stuttgart (NWS) und erbringt derzeit "bescheidene" Erträge für den Haushalt der Stadt. Weiteres Vermögen aus dem Aktienverkauf ist auf die SVV übertragen und von ihr angelegt. Der Zinsertrag wird zur Deckung des jährlichen Defizits der SSB verwendet. Weitere Mittel aus dem Verkaufserlös der Aktien wurden für eine "Stille Beteiligung an der LBBW" und zum Erwerb von Bahn-Grundstücken verwendet.
Die SPD möchte, dass sich die Landeshauptstadt, wie andere Städte auch, wieder in der Wasser-und Energieversorgung engagiert. Die dafür erforderlichen Mittel müssen zur Vergügung stehen.
In diesem Zusammenhang wird auf unseren Antrag 40/2009 verwiesen. Dieser ist bisher nicht beantwortet.
Wir zitieren deshalb daraus auszugsweise:
8. Daraus ergeben sich für die Zukunft unterschiedliche Handlungsoptionen, die untersucht werden müssen:
a) Übertragung der Aufgaben der Wasser- und Energieversorgung in Stuttgart auf ein neu zu gründendes Stadtwerk und Erwerb der betreffenden Netze und Anlagen durch dieses.
b) Erwerb der Netze durch die Stadt und Ausschreibung der Betriebsführung, wobei die EnBW wegen ihrer Ortsnähe und Kenntnis gute Chancen hätte, den Zuschlag
zu erhalten.
c) Gründung eines Zweckverbandes zusammen mit den weiteren Gemeinden im Geschäftsbereich der EnBW-Regional AG mit dem Ziel, die Aktien dieser Gesellschaft zu erwerben. Dieser Vorschlag ist auf dem Hintergrund der o.g. Ziele der EU zur eigentumsrechtlichen Trennung von Netzen und Energieerzeugung zu betrachten.
Wie der Presse und sonstigen Informationen zu entnehmen ist, erweckt der Oberbürgermeister den Eindruck, dass er sich unsere Ziele im Grundsatz zu Eigen machen möchte und deshalb entsprechende Verhandlungen führt.
Sollte dies zutreffen begrüßen wir dies. Bevor die SPD einer Bindung der Mittel aus den Spezialfonds für die Kapitalerhöhung bei der LBBW zustimmt, sind jedoch eine Reihe von Fragen zu klären.
Wir beantragen deshalb:
- Im Zuge der Beratungen über die Kapitalerhöhung berichtet der Oberbürgermeister schriftlich und mündlich über die derzeit laufenden Verhandlungen über den Rückkauf der Stuttgarter Wasserversorgung. Dabei erwarten wir eine verbindliche Festlegung auf dieses Ziel.
- Die Neuvergabe der Leitungskonzessionen für Wasser, Strom und Gas im Jahre 2013 unterliegt einer Reihe rechtlicher Vorgaben, die es zu beachten gilt. Hinzu kommen mögliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie eventuelle unternehmenspolitische Entscheidungen der EnBW. Eine Lösung für den Rückkauf der Wasserversorgung darf auf diesem Hintergrund einer Zukunftsentwicklung im Sinne der in Antrag 40/2009 zitierten Handlungsalternativen nicht im Wege stehen. Entsprechende vertragliche Vorkehrungen sind zu treffen.
- Die Verwaltung legt dar, wie sie den Kapitalbedarf für die in Ziffer 8 a) des Antrags 40/2009 der SPD-Fraktion beschriebene und vermutlich weitestgehende Lösung, nämlich Bildung eines Stadtwerks, einschätzt. Wir gehen dabei selbstverständlich davon aus, dass die Gründung eines Stadtwerks rentierlich sein muss.
- Stehen die Mittel nach einer Kapitalerhöhung für die Landesbank dafür noch im ausreichenden Umfang zur Verfügung?
Beantwortung zum Antrag 114/2009,
Siehe auch GRDrs 185/2009, 17.03.2009 (53 kB)
Nr. 101/2009 - Anfrage vom 03.03.2009
Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Wert der Stuttgarter Wasserversorgung (75 kB)
Am 31.12.2013 läuft der Konzessionsvertrag der EnBW mit der Stadt Stuttgart über die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme aus. Im Vergaberecht (aktuell Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, Bundestag 19.12.2008, Bundesrat 13.02.2009) gelten Zweckverbände, an denen private Firmen beteiligt sind, nicht mehr als kommunale, sondern als gemischte Körperschaften, die verpflichtet sind, Leistungen europaweit auszuschreiben. Dies bedeutet die Gefahr, dass 2013 die Wasserentnahmerechte der EnBW an der Bodenseewasserversorgung und an der Landeswasserversorgung ausgeschrieben werden müssen und zum Spekulationsobjekt werden. Daher halte ich es für richtig, dass die Stadt Stuttgart die Wasserversorgung und damit die Wasserentnahmerechte von der EnBW zurückkauft.
In einem weiteren Schritt soll der Rückkauf der Strom-, Gas- und Fernwärmeanteile kommen. Hierzu müssen Konzepte entwickelt werden. Um den Rückkauf der Wasserversorgung zu diskutieren und vorzubereiten, müssen die erforderlichen Finanzbeträge und Bedingungen geklärt werden.
Meine Fragen dazu sind:
1. Wie hoch war 2002 der Preis der Wasserversorgung im Paket der verkauften SVV-Geschäftsanteile? Wie war dieser Preis berechnet?
2. Sofern 2002 eine derartige Feststellung nicht gemacht wurde, bitte ich um Mitteilung: Wie hoch wäre der Anteil der Wasserversorgung am Paketpreis gewesen, wenn man die einzelnen Bestandteile nach dem Ertragswert bewertet hätte?
3. Wie hoch waren die Aufwendungen der EnBW für die Instandhaltung und Erneuerung der Wasserversorgung von 2002 bis 2008? Ich bitte um eine Darstellung für jedes Geschäftsjahr.
4. In welcher Höhe wurden diese Kosten durch die Wasserpreise refinanziert? Anders gefragt: In welchem Umfang haben die Wasserkunden diese Aufwendungen bezahlt? Wie hoch ist der Restwert der getätigten Investitionen?
5. Wie hoch ist demnach der Rückkaufwert der Wasserversorgung zum Zeitpunkt des Ablaufs des Konzessionsvertrages im Jahr 2013 auf der Grundlage des tarifkalkulatorischen Restwerts anzusetzen?
Beantwortung zur Anfrage 101/2009, 17.03.2009 (26 kB)
1. Wie hoch war 2002 der Preis der Wasserversorgung im Paket der verkauften SVV-Geschäftsanteile? Wie war dieser Preis berechnet?
2. Sofern 2002 eine derartige Feststellung nicht gemacht wurde, bitte ich um Mitteilung: Wie hoch wäre der Anteil der Wasserversorgung am Paketpreis gewesen, wenn man die einzelnen Bestandteile nach dem Ertragswert bewertet hätte?
Der Kaufpreis in Höhe von rd. 2,35 Mrd. für die Veräußerung der Energiebeteiligungen an die EnBW wurde im Jahr 2002 auf der Basis eines Ertragswertgutachtens ermittelt. Die Anteile an den Wasserzweckverbänden waren Bestandteil dieser Bewertung. Eine Bewertung nach Sparten wurde nicht durchgeführt und lässt sich heute auch nicht mehr durchführen.
3. Wie hoch waren die Aufwendungen der EnBW für die Instandhaltung und Erneuerung der Wasserversorgung von 2002 bis 2008? Ich bitte um eine Darstellung für jedes Geschäftsjahr.
Die Investitionen der EnBW in die Erneuerung der Netze betrugen 2002 3,2 Mio., 2003 2 Mio., 2004 2,7 Mio., 2005 5,4 Mio., 2006 8 Mio., 2007 7,3 Mio. und 2008 8,1 Mio..
Darüber hinaus wurden laufende Instandhaltungsmaßnahmen mit einem jährlichen Aufwand zwischen 10 und 20 Mio. durchgeführt.
4. In welcher Höhe wurden diese Kosten durch die Wasserpreise refinanziert? Anders gefragt: In welchem Umfang haben die Wasserkunden diese Aufwendungen bezahlt? Wie hoch ist der Restwert der getätigten Investitionen?
Die Festlegung des Wasserpreises in Stuttgart erfolgt auf der Grundlage der in der öffentlichen Wasserversorgung üblichen Kalkulationsmethode. Diese entspricht beispielsweise den Kalkulationsgrundlagen für das Schmutzwasserentgelt durch den Eigenbetrieb SES. Investitionen sind insoweit Bestandteil der Kalkulation, als die zeitanteiligen Abschreibungen und eine Kapitalverzinsung einfließen.
5. Wie hoch ist demnach der Rückkaufwert der Wasserversorgung zum Zeitpunkt des Ablaufs des Konzessionsvertrages im Jahr 2013 auf der Grundlage des tarifkalkulatorischen Restwerts anzusetzen?
Diese Frage kann gegenwärtig nicht beantwortet werden, da sie insbesondere die Kenntnis der bis 2013 durchzuführenden Investitionen voraussetzt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 60/2009 - Anfrage vom 10.02.2009
Rudolf Joachim (CDU), Kotz Alexander (CDU), Benzinger Marc (CDU), Dr. Löffler Reinhard (CDU)
Contracting-Modelle (73 kB)
Im Winter frieren die Schüler in der Turnhalle; im Sommer schwitzen sie bei Sahara-Temperaturen. Das liegt an maroden Heizungen, ungedämmten Wänden, undichten Fenstern und fehlendem Sonnenschutz. Daran hätten auch die 100.000 Euro nicht viel geändert, die Bundesministerin Dr. Annette Schavan allen deutschen Schulen im Rahmen des Konjunkturpakets zukommen lassen wollte. Denn für die meisten Gebäude sind gleich Millionenbeträge nötig.
Offenbach am Main hat ein interessantes Modell gefunden: 50 Schulen auf den neuesten Stand zu bringen (also Wände zu isolieren sowie Heizung, Beleuchtung, Fenster, Mobiliar und Toiletten zu erneuern). Das Essener Bauunternehmen Hochtief hat die dafür benötigten 410 Mio. Euro vorgestreckt. Das Geld holt sich das Unternehmen über die eingesparten Energiekosten zurück. Die Stadt zahlt an Hochtief für eine begrenzte Zeit genau so viel Strom wie Strom, Gas und Wasser vor der Sanierung gekostet haben.
Die Schulen verbrauchen jetzt 34% weniger Wärmeenergie, 9% weniger Strom und 27% weniger Wasser.
Wir fragen:
- Könnte dies auch in Stuttgart eine Möglichkeiten sein?
- Welche Contracting-Modelle gibt es im öffentlichen Bereich?
- Welche haushalts- und vergaberechtlichen Folgerungen haben diese?
- Können auch das Handwerk und kleinere Unternehmen davon profitieren?
Wir bitten die Verwaltung einen Bericht über die Möglichkeiten über diese Form öffentlich-privater Partnerschaften in den zuständigen Ausschüssen zu geben.
Stellungnahme zur Anfrage 60/2009, 18.12.2009 (9 kB)
Erl. im GR (3. Lsg.) am 18.12.2009 Nr. 289
s. a. GRDrs. 1387/2009
Nr. 47/2009 - Antrag vom 06.02.2009
CDU-Gemeinderatsfraktion
Einfluss der Stadt Stuttgart auf die Wasserversorgung stärken (73 kB)
Die Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung mit Trinkwasser als dem wichtigsten Lebensmittel darf auch in Zukunft keinem Risiko ausgesetzt sein. Erstklassige Qualität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit beim Trinkwasser haben für die CDU absoluten Vorrang.
Deshalb fordern wir,
- dass die Landeshauptstadt ihren Einfluss auf die Wasserversorgung über das bisherige Maß hinaus stärkt.
- dass die Verwaltung prüft, wie eine dem dinglichen Erwerb vergleichbare sichere Rechtsposition erlangt werden kann.
- dass die Verwaltung rasch klärt, wie diese Ziele erreicht werden können und zeitnah im Verwaltungsausschuss den Weg dorthin darstellt.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass der Oberbürgermeister derzeit Gespräche mit der EnBW über die Stärkung der Stadt auf die Wasserversorgung vor Ablauf der Konzession Ende 2013 führt. Diese Gespräche verstehen wir keinesfalls als Kritik an der EnBW, die seither ein zuverlässiger Partner der Stadt in der Wasserversorgung ist und durch hohe Investitionen in das Wassernetz sowohl Qualität als auch Zuverlässigkeit garantiert.
Wünschenswert wäre es, vor der Neuordnung der Verhältnisse in der Wasserversorgung bereits die Fernwasserversorgung, also die Mitgliedschaft in den Zweckverbänden Bodensee- und Landeswasserversorgung, in die unmittelbare Verantwortung der Stadt Stuttgart zurück zu holen.
Stellungnahme zum Antrag 47/2009, 17.03.2009 (9 kB)
Die Verwaltung führt bereits seit Anfang 2008 mit der EnBW entsprechende Verhandlungen, um eine Grundsatzvereinbarung über die Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung zu erreichen. Die Verhandlungen stehen vor dem Abschluss.
Hierzu werde ich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.03.2009 mündlich berichten.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 40/2009 - Antrag vom 03.02.2009
SPD-Gemeinderatsfraktion
Wasser und Energieversorgung - Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (85 kB)
Im Zuge der Liberalisierung der Energieversorgung durch die Europäische Union hat Stuttgart im Jahre 2002 seine gesamten Eigentumsanteile an den Neckarwerken Stuttgart (NWS) verkauft. Eigentümer der heutigen EnBW sind das Französische Staatsunternehmen Électricité de France (EdF), gemeinsam mit den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW).
Die Stadt Stuttgart hat damit ihren Einfluss auf einen wichtigen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge aufgegeben. Dies gilt sowohl für die gesamte Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart, samt Leitungssystem, Wasserbehältern und Aufbereitungsanlagen, als auch für die ursprünglich im Eigentum der Technischen Werke der Stadt Stuttgart (TWS) befindlichen Beteiligungen an den Zeckverbänden der Bodensee- und Landeswasserversorgung. Lediglich die Stimmrechte in ihren Gremien konnten auf Druck der SPD – unmittelbar vor dem Verkauf der Aktien – durch vertragliche Regelungen aufrecht erhalten werden. Unabhängig davon, dass die Wirksamkeit dieser Rechtskonstruktion angezweifelt wird, gilt sie nur so lange, wie die Zweckverbände in der heutigen Form bestehen.
Nach Auffassung der SPD-Gemeinderatsfraktion ist die Wasser- und Energieversorgung Teil der Daseinsvorsorge. Sie zu gewährleisten, sind Kernaufgaben der Kommunen. Der Ausstieg der Stadt aus der Energie- und Wasserversorgung war deshalb aus heutiger Sicht eine falsche politische Entscheidung, die für die Zukunft große Risiken birgt und korrigiert werden muss. Hauptrisiko ist dabei die Übertragung der gesamten Aufgaben auf den Markt.
Zu den absehbaren Risiken gehört das Ziel der EU, die Energiewirtschaft eigentumsrechtlich zu entflechten, um einen verschärften Wettbewerb herzustellen. Hinzu kommt, dass die EU auch die Wasserversorgung liberalisieren will. Zur Zeit geht es dabei um die eigentumsrechtliche Trennung der überregionalen Transportnetze für Strom von der Energieerzeugung. Nach der Wahl des europäischen Parlaments wird es voraussichtlich auch um die örtlichen Netze gehen.
Wem damit morgen die von der EnBW betriebenen Netze für Wasser, Strom und Gas gehören, kann heute niemand sagen, weil die Stadt hierauf keinen Einfluss mehr hat. So wird sich die Eigentümerstruktur der EnBW aktuell dadurch verändern, dass sie den Einstieg bei der EWE, einem norddeutschen Energieunternehmen plant und mit diesem danach fusionieren will. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wird bereits am 06.03.09 erwartet.
Die ausschließliche Abhängigkeit der Wasser- und Energieversorgung vom Markt hat sich nicht bewährt. Dies zeigt auch die Tatsache, dass Stuttgart die einzige Großstadt in Deutschland ist, die sich so weitgehend aus dieser Aufgabe zurückgezogen hat.
Die große Resonanz auf die aktuelle öffentliche Diskussion zeigt, dass es Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart sein muss, den verlorenen kommunalen Einfluss auf die Wasser- und Energieversorgung wieder herzustellen. Dies gilt sowohl für die Zweckverbände der Bodensee- und Landeswasserversorgung als auch für die Versorgung in Stuttgart selbst.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass zur Verwirklichung dieser Ziele erhebliche Hürden übersprungen werden müssen. Zunächst sind rechtliche und faktische Fragen zu klären.
Wir fragen bzw. beantragen dazu Folgendes:
1. Teilt der Oberbürgermeister unsere Auffassung, dass die früheren Anteile der Landeshauptstadt an den Wasserzweckverbänden wieder in städtisches Eigentum überführt werden sollten? Ist er demzufolge bereit, mit der EnBW in Verhandlungen über den Rückkauf der früheren städtischen Anteile zu treten? Nur so ist es möglich, die Zweckverbände wieder vollständig in die kommunale Hand zu nehmen und sie dem im Bereich der Wasserversorgung unerwünschten Wettbewerbsrecht zu entziehen.
2. Auf welcher Preisbasis sind nach Auffassung der Verwaltung Verhandlungen über den Rückerwerb zu führen? Teilt sie unsere Auffassung, dass dabei der Verkehrswert und nicht der Sachzeitwert zugrunde zu legen ist?
3. Sowohl für die Energieversorgung als auch für die Wasserversorgung besteht seit dem Rückzug aus der Aufgabenerfüllung eine kommunale Gewährleistungsverantwortung. Daraus leiten sich die Konzessionsrechte der Stadt gegenüber dem Leistungserbringer ab. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass sich daraus ein Recht der Stadt auf Rückerwerb der Netze für die Wasser- und die Energieversorgung ergibt?
4. Im Jahre 2013 müssen die Konzessionsverträge, welche das Recht zum Betrieb der Energie- und Wassernetze in Stuttgart beinhalten, neu vereinbart werden. Es ist davon auszugehen, dass dies eine Ausschreibung erforderlich macht. Teilt die Verwaltung diese Auffassung? (siehe hierzu auch Ziff. 6)
5. Nach weit verbreiteter Meinung im juristischen Schrifttum müssen Konzessionsverträge Mindestkriterien erfüllen. Dazu gehören z.B. Rückübertragungsregelungen, Mitbestimmungsrechte der Stadt bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Konzessionsnehmers und Kontrollrechte. Teilt die Stadt die Auffassung, dass die bestehenden Konzessionsverträge unzureichend - evtl. sogar nichtig - sind und schon heute nachverhandelt werden müssen?
6. Sollten bezüglich der o.g. Punkte bei der Verwaltung rechtliche Zweifel bestehen, beantragen wir, ein spezielles Gutachten erstellen zu lassen, das die aktuelle rechtliche Situation beleuchtet. Wir halten es dabei für unabdingbar, dass die rechtliche Beurteilung die absehbare europarechtliche Entwicklung nach dem Vorsichtsprinzip (worst case) einbezieht.
7. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass der Einfluß der Stadt auf die Wasser- und Energieversorgung nur ohne Ausschreibungsverpflichtungen möglich ist? Teilt sie weiter die Auffassung, dass dies voraussetzt, dass die betreffenden Aufgaben als sog. In-house-Geschäft auf eine Gesellschaft übertragen werden, über die sie uneingeschränkt verfügen kann. Aufgabenträger unter dieser Voraussetzung können auch Zweckverbände sein, denen allerdings ausschließlich öffentliche Körperschaften als Mitglieder angehören.
8. Daraus ergeben sich für die Zukunft unterschiedliche Handlungsoptionen, die untersucht werden müssen:
a) Übertragung der Aufgaben der Wasser- und Energieversorgung in Stuttgart auf ein neu zu gründendes Stadtwerk und Erwerb der betreffenden Netze und Anlagen durch dieses.
b) Erwerb der Netze durch die Stadt und Ausschreibung der Betriebsführung, wobei die EnBW wegen ihrer Ortsnähe und Kenntnis gute Chancen hätte, den Zuschlag zu erhalten.
c) Gründung eines Zweckverbandes zusammen mit den weiteren Gemeinden im Geschäftsbereich der EnBW-Regional AG mit dem Ziel, die Aktien dieser Gesellschaft zu erwerben. Dieser Vorschlag ist auf dem Hintergrund der o.g. Ziele der EU zur eigentumsrechtlichen Trennung von Netzen und Energieerzeugung zu betrachten.
9. Nur schwer vorstellbar ist die angedeutete Absicht des Oberbürgermeisters, mit der EnBW für bestimmte Fälle Vorkaufsrechte über die Möglichkeit des Erwerbs der Leitungsnetze zu vereinbaren. Was passiert z.B., wenn die Stadt ein Vorkaufsrecht aus Wettbewerbsgründen (konkurrierender Bieter bietet mehr...) nicht realisieren kann?
10. Oberbürgermeister Dr. Schuster, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetags, nimmt zu folgendem Zitat des Präsidenten des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Ivo Gönner aus seiner Rede anlässlich der Hauptversammlung am 23. Oktober 2008 Stellung:
„Die Versorgung von privaten Haushalten und Wirtschaftsbetrieben mit Gas, Strom, Fernwärme, Trinkwasser sowie die Organisation eines guten öffentlichen Personennahverkehrs prägen das Leistungs- und Erscheinungsbild der Stadtwerke.
- Stadtwerke erbringen die Wertschöpfung vor Ort;
- Stadtwerke zahlen hier Steuern;
- Stadtwerke sind in den Städten und Regionen verwurzelt;
- Stadtwerke sind die wichtigsten Auftraggeber für örtliche und regionale Handwerksbetriebe, Baufirmen und Dienstleistungsunternehmen;
- Stadtwerke schaffen und erhalten zukunftssichere Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Man kann es auch so formulieren: Wenn es nicht schon Stadtwerke geben würde, man müsste sie erfinden.“
Stellungnahme zum Antrag 40/2009, 17.03.2009 (21 kB)
Zu 1. bis 4.
Auf die Beantwortung des Antrags 114/2009 wird verwiesen.
Zu 5. und 6.
Die Kommunen sind beim Abschluss der Konzessionsverträge hinsichtlich der Regelungsinhalte grundsätzlich frei. Gesetzlich vorgegebene Mindestinhalte gibt es im Übrigen nicht. Der 1994 abgeschlossene Konzessionsvertrag hat die damaligen Mindestkriterien erfüllt. Allein die Tatsache, dass eine Endschaftsklausel nicht vereinbart ist, führt nicht zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages. Die Verwaltung hat diese Frage rechtlich überprüfen lassen und wurde in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Da der Vertrag im Jahr 2013 ausläuft, sieht die Verwaltung gegenwärtig auch keinen Anpassungsbedarf. Gleichwohl würden bei der Vergabe eines neuen Konzessionsvertrages bestimmte Kriterien wie z.B. eine Endschaftsklausel berücksichtigt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Zu 7.
Die Verwaltung teilt die Einschätzung der SPD-Fraktion nicht, dass sich nur ohne Ausschreibung der Einfluss der LHS auf die Energieversorgung sichern ließe. Die Sicherheit der Energieversorgung im Sinne eines sicheren, verbraucher- und umweltfreundlichen sowie effizienten und preisgünstigen Netzbetriebs kann weiterhin umfassend durch die Gestaltung des mit einem Energieversorgungsunternehmen abzuschließenden Konzessionsvertrag gesteuert und abgesichert werden. Es ist somit nicht zutreffend, dass sich die vorgenannten Ziele nur erreichen lassen, wenn die LHS selbst Eigentümerin der Strom- und Gasnetze ist.
Zu 8.
Auf die Beantwortung des Antrags 114/2009 wird verwiesen.
Zu 9.
Wie in der Beantwortung des Antrags 114/2009 bereits ausgeführt, besteht in den Bereichen Strom und Gas nach § 46 EnWG seitens der Kommunen das Recht, nach Ablauf des Konzessionsvertrages die Netze gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu erwerben. Insoweit bedarf es weder eines vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts noch findet zur Preisfindung ein Wettbewerb statt.
Für den Bereich der Wasserversorgung führt die Verwaltung bereits seit Anfang 2008 mit der EnBW Verhandlungen, um eine Grundsatzvereinbarung über die Neuordnung der Stuttgarter Wasserversorgung zu erreichen. Ein Vorkaufsrecht ist insoweit nicht notwendig.
Zu 10.
Dem Präsidenten des Städtetags Baden-Württemberg ist grundsätzlich zuzustimmen. Die gleiche Beschreibung trifft aber auch auf die EnBW zu, die in Stuttgart sowohl zu den größten Arbeitgebern als auch den zu den größten Gewerbesteuerzahlern zählt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 22/2009 - Antrag vom 26.01.2009
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Sauer Jürgen (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Kommunale Beleuchtung (80 kB)
Das Umweltministerin von Baden-Württemberg gab am 16. Januar 2009 in Stuttgart bei einer Veranstaltung 'Kommunale Beleuchtung' des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. den Startschuss für ein neues Programm zur Förderung energiesparender Straßenbeleuchtung. Nach einer Untersuchung des ZVEI ist jede dritte Straßenlaterne im Land veraltet und hat deshalb einen zu hohen Energieverbrauch. Das belastet unnötig das Klima und außerdem die kommunalen Haushalte.
Das neue Förderprogramm soll Städte und Gemeinden einen Anreiz geben, auf moderne Beleuchtungstechnik umzurüsten. Der Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung ließe sich so um landesweit über 300 Millionen Kilowattstunden senken und damit eine Senkung der Energiekosten um jährlich 50 Millionen Euro bedeuten. Gleichzeitig würde der Kohlendioxidausstoß um etwa 200.000 Tonnen pro Jahr verringert.
Die Kommunen haben beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle. Mit dem neuen Förderprogramm wird ein Impuls für einen breiten Einzug effizienter Beleuchtungstechniken bei den Kommunen gesetzt.
Gefördert werden die Erneuerung beziehungsweise der Austausch von Lampen und Leuchten, die Verbesserung von Steuerung, Regelung und Management sowie die Umrüstung von Lichtzeichenanlagen auf LED-Technik. Der Förderbetrag wird analog zu den CO2-Minderungsprogrammen im Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus nach der Höhe der CO2-Einsparung bemessen:
Wir fragen die Verwaltung
- Ist die Beleuchtung in kommunalen Liegenschaften auf dem neuesten Stand der Technik?
- Ist die Straßenbeleuchtung in Stuttgart flächendeckend energiesparend ausgerichtet?
- Kann sich die Verwaltung vorstellen, das aufgelegte Förderprogramm “Energieeffiziente Straßenbeleuchtung” bis zum Meldeschluss am 30.04.09 bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg zu nutzen?
- Welches Einsparpotential könnte sich durch ein solches Engagement ergeben?
- Auf welchen Betrag belaufen sich die förderfähigen Investitionskosten?
Stellungnahme zum Antrag 22/2009, 18.05.2009 (20 kB)
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Die Beleuchtung in kommunalen Liegenschaften entspricht im sanierten Bestand sowie in Neubauten den Vorgaben des Energieerlasses und damit dem Stand der Technik. Im unsanierten Gebäudebestand sind alte, nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechende Beleuchtungsanlagen installiert. Eine reine Beleuchtungssanierung ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit in der Regel nicht zweckmäßig.
Zu 2.
In Stuttgart sind nahezu alle Leuchten mit energieeffizienten Hochdruckentladungslampen ausgestattet. Durch die ständige Erneuerung des Lampenbestands konnte der Energieverbrauch seit 1990 um 15 % gesenkt werden, obwohl die Anzahl der Leuchten um 12 % gestiegen ist. Aus dem für Wartung und Instandhaltung jährlich zur Verfügung stehenden Budget werden rund 25% in die Erneuerung des Leuchtenbestands investiert.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren im Rahmen des internen Contractings mit dem Amt für Umweltschutz großflächig alte Leuchten gegen neue, energiesparende Leuchten getauscht. Das Durchschnittsalter der Leuchten beträgt weniger als 12 Jahre.
Neue Technologien zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz werden getestet.
Hierzu gehören z.B. die LED-Technologie und das Anpassen der Beleuchtungsstärke an die tatsächlichen Erfordernisse durch Dimmen einzelner Straßenabschnitte (Telemanagement).
Zu 3.
Das Förderprogramm ist der Verwaltung bekannt. Zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umweltschutz wurden bereits mögliche Investitionsmaßnahmen geprüft. Ein Förderantrag zum Leuchtentausch in den Neckarvororten ist gestellt.
Zu 4.
Insgesamt sollen in den Neckarvororten ca. 600 veraltete Leuchten gegen neue Leuchten mit effizienteren Leuchtmitteln getauscht werden. Hierdurch wird eine Einsparung von 130.000 kWh Strom pro Jahr erwartet. Dies entspricht einer jährlichen CO2-Reduktion von 78 Tonnen.
Zu 5.
Die Investitionskosten für dieses Projekt betragen ca. 366.000 (brutto). Die Förderung des Landes ist auf max. 50.000 pro Antrag und Antragsteller begrenzt (absolute Deckelung).
Weiterhin werden für den Bereich der Straßenbeleuchtung Förderanträge in den Programmen des Bundes gestellt.
Nr. 19/2009 - Antrag vom 23.01.2009
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Kernaufgabe Trinkwasserversorgung (78 kB)
„Sichere Trinkwasserversorgung ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge. Die Kommunen in Baden-Württemberg tragen hierfür die Verantwortung. Bei Übertragung von Aufgaben der Trinkwasserversorgung an Dritte behalten sie den für die langfristige Sicherstellung der Aufgabenerledigung erforderlichen Einfluss.“ (Leitbild: Zukunftsfähige Trinkwasserversorgung Baden Württemberg. Umweltministerium Baden-Württemberg, 2007)
Stuttgarts Fernwasserversorgung scheint über die Zweckverbände Bodenseewasserversorgung (Entnahmerechte bis 2038) und Landeswasserversorgung (Entnahmerechte bis 2032 bzw. 2039) mittelfristig gesichert.
Stuttgarts Verkauf der Anteile an den Zweckverbänden hat aber dazu geführt, dass jetzt einer Privatisierung der Stuttgarter Wasserversorgung das Tor geöffnet wird. Durch das EU-Vergaberecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, Novellierung) droht den beiden Zweckverbänden Auflösung und Privatisierung, wenn sie als gemischtwirtschaftliche Unternehmen – was sie durch die Beteiligung der EnBW sind – zukünftig europaweit ausschreiben müssen.
Zweckverbände hingegen mit rein kommunalen Mitgliedern ohne Beteiligung privater Unternehmen können mit der Aufgabe Wasserversorgung nach EU-rechtlichen Vorschriften ohne vorherige Ausschreibung betraut werden, wenn die entsprechenden Zuständigkeiten der einzelnen Kommune vollständig auf den Zweckverband übertragen werden.
Wir fragen an:
1. Derzeit gelten die bestehenden Versorgungsverträge als Altfälle. Einen Schutz dieser Altfälle gibt es jedoch nicht. Wie bewertet die Verwaltung den rechtlichen Status dieser Altfälle angesichts der sich abzeichnenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen?
2. Die EnBW hat sich vertraglich verpflichtet, der Landeshauptstadt Sitze in den Verbandsversammlungen und den Verwaltungsräten zu überlassen.
– Wie bewertet die Verwaltung folgende Stellungnahme aus BWGZ 16/2007 des Gemeindetags Baden-Württemberg: „Ist der Private anstelle der Gemeinde Mitglied des Zweckverbands geworden, hat er und nicht mehr die Gemeinde das alleinige Stimmrecht aus der Mitgliedschaft. Vereinbarungen über der Gemeinde überlassene Sitze sind ohne rechtliche Bedeutung. Stimmrechte ergeben sich aus solchen Vereinbarungen für die Gemeinde somit nicht, da sie nicht mit dem GKZ vereinbar wären.“
– Im Vertrag über die Überlassung von Sitzen an die LHS in den Gremien der Wasserzweckverbände und den Wasserpreis für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart ist auch geregelt: „Diese Vereinbarung endet, wenn die Wasserzweckverbände ihre Rechtsform ändern oder Anteile an private Organisationen abgegeben werden.“
Wie stellt die Verwaltung für diese Fälle sicher, dass Stuttgart weiterhin in den Zweckverbänden die Stuttgarter Wasserversorgung mitbestimmen kann? Steht erst eine Rechtsformänderung oder eine Anteilsabgabe an private Unternehmen an, ist es zu spät.
3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Stuttgarter Wasserforums, dass im Fall einer Privatisierung der Zweckverbände, die derzeit nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, die Wasserpreise einer Größenordnung von 40 Prozent (Kapitalkosten, Gewinn und Mehrwertsteuer) steigen werden?
4. Informationen des Wasserforums zufolge prüft das Kartellamt derzeit eine Fusion von EnBW und EWE. Die bisher durch baden-württembergische Kommunen und kommunale Verbände noch gegebene knappe öffentliche Mehrheit an der EnBW wäre im Falle einer Fusion nicht mehr gegeben. Eine mögliche Konsequenz dieser Fusion wäre eine Schwerpunktsetzung auf das Gasgeschäft, der Wasserbereich würde zur Nebengeschäft. Wie kann in diesem Fall eine ordnungsgemäße Wasserversorgung Stuttgarts dauerhaft sichergestellt werden?
5. Welchen Wert besitzen die NWS-Anteile an der Bodensee- und Landeswasserversorgung nach dem Ertragswertverfahren? Nach dem Substanzwertverfahren? Wie wurde die Wassersparte vor Verkauf der NWS an die EnBW bewertet?
Wir beantragen:
Im Gemeinderat der Stadt Stuttgart wird eine Grundsatzentscheidung über den Rückerwerb der ehemals städtischen Anteile am Zweckverband Bodenseewasserversorgung und Zweckverband Landeswasserversorgung herbeigeführt.
Stellungnahme zum Antrag 19/2009, 17.03.2009 (14 kB)
Beantwortung/ Stellungnahme:
Vorbemerkung
Mit Genehmigung vom 11.10.1958, 28.12.1964 bzw. 24.07.1970 hat der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung das Recht, Wasser aus dem Bodensee zu entnehmen. Die Wasserentnahmerechte sind langfristig und gelten bis Ende 2038. Die Landeswasserversorgung besitzt wasserrechtliche Bewilligungen zur Entnahme von Grundwasser, Quellwasser und Donauwasser aus den Jahren 1957, 1967, 1979 und 1990, die eine Laufzeit bis 2039 aufweisen. Diese Rechte werden vom EU-Vergaberecht nicht eingeschränkt. Ebenso wenig droht bis zum Ablauf der Wasserentnahmerechte eine Auflösung oder Privatisierung der Wasserverbände durch das EU-Vergaberecht, wenn private Unternehmen an den Wasserzweckverbänden beteiligt sind.
Vom Vergaberecht wird ggf. der Auftrag an die Zweckverbände erfasst, die Verbandsmitglieder zu beliefern. Das Auftragsverhältnis wird gegenwärtig über die Mitgliedschaft begründet und folgt den Regelungen des Zweckverbandsrechts und der Satzung der Zweckverbände. Die interkommunale Zusammenarbeit ist von Überlegungen der EU-Kommission tangiert, das Vergaberecht dann anzuwenden, wenn an den Zweckverbänden private Dritte beteiligt sind. In diesem Fall könnte nicht (mehr) ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Belieferungsauftrag künftig im Rahmen einer sog. Inhouse-Vergabe, also ohne Ausschreibung, erfolgen kann.
Sollte zukünftig eine solche Ausschreibungspflicht begründet werden, wäre die Wasserbelieferung, die bislang im Rahmen des Zweckverbandsrechts erfolgte, auszuschreiben. Es würde sich bei einer solchen Ausschreibung zwingend die Frage stellen, wer außer den beiden Wasserverbänden überhaupt in der Lage wäre, die Wasserversorgung der Landeshauptstadt Stuttgart durch eigene Einrichtungen sicherzustellen. Hierzu müsste ein Dritter erhebliche Anlageninvestitionen tätigen sowie über entsprechend umfangreiche Wasserentnahmerechte verfügen. Nach Auffassung der Verwaltung ist dies seitens eines Dritten praktisch unmöglich. Insoweit wäre das Ergebnis einer Ausschreibung dahin gehend absehbar, dass faktisch nur die beiden Wasserzweckverbände in der Lage wären, die Wasserversorgung der Landeshauptstadt in der gebotenen Qualität und der erforderlichen Quantität langfristig zu gewährleisten.
Zu 1.
Bestehende Versorgungsverträge (sog. Altfälle) können nach Auffassung der Verwaltung durch eine Änderung des Vergaberechts nicht aufgehoben werden. Allerdings wäre eine Änderung des Vergaberechts bei einem Neuabschluss oder einer Verlängerung von Altverträgen zu beachten.
Zu 2.
Nach der Vereinbarung vom 27.11.2000 liegt die Mitgliedschaft in den beiden Wasserverbänden bei der EnBW. Der Landeshauptstadt wurden nicht die Sitze überlassen, sondern die Stimmberechtigung, die nicht für die Stadt Stuttgart, sondern für die EnBW wahrgenommen wird. Die Verwaltung hält diese Vereinbarung für rechtlich zulässig.
Zu 3.
Die Zweckverbände bestehen seit 90 bzw. 50 Jahren in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Es besteht keinerlei Absicht, die Rechtsform zu ändern. Im Übrigen wäre dies auch gegen die Stimmen der Landeshauptstadt Stuttgart gar nicht möglich. Insoweit ist die Fragestellung rein theoretischer Natur. Die Vermutungen treffen im Übrigen auch nicht zu. Sofern das Kostendeckungsprinzip auch in anderen Rechtsformen beibehalten wird, ergibt sich keinerlei Ansatz für eine hieraus resultierende Preissteigerung. Eine ggf. entstehende Mehrwertsteuerbelastung wird in dem investitionsintensiven Bereich der Wasserversorgung weitgehend durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs kompensiert.
Zu 4.
Die Informationen des Wasserforums sind sachlich falsch. EnBW und EWE planen keine Fusion, vielmehr plant die EnBW derzeit den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der EWE. Eine solche Beteiligung der EnBW an EWE bleibt ohne Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der EnBW, so dass die kommunale Mehrheit bei der EnBW in der bisherigen Form nicht beeinflusst würde.
Zu 5.
Der Kaufpreis in Höhe von rd. 2,35 Mrd. € für die Veräußerung der Energiebeteiligungen an die EnBW wurde im Jahr 2002 auf der Basis eines Ertragswertgutachtens ermittelt. Die Anteile an den Wasserzweckverbänden waren Bestandteil dieser Bewertung. Eine Bewertung nach dem Substanzwertverfahren wurde ebenso wenig durchgeführt wie eine Spartenbewertung.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 487/2008 - Antrag vom 09.12.2008
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Fernwärme in Stuttgart
Gute Energie – schlechtes Monopol? (84 kB)
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist eine „gute“, weil effiziente Energienutzung. Die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme wird nicht einfach durch den Kühlturm gejagt, sondern dient zum Heizen und Kühlen. So auch in Stuttgart bei den Kraftwerken der EnBW in Stuttgart-Münster und Esslingen-Altbach. Die ganze Sache hat jedoch einen großen Haken. Es gibt keinen Wettbewerb und keine alternativen Anbieter. Die angeschlossenen Haushalte und Betriebe sind systembedingt abhängig vom jeweiligen Energielieferanten. Und oft wurde diese Kette besonders dick geschmiedet, indem die Stadt die Abnahme von Fernwärme in den Bebauungsplan und ins Grundbuch eintragen lies. Eine Kontrolle der öffentlichen Hand über die Lieferung und die Kosten der Fernwärme fehlt jedoch.
Auf dem Burgholzhof z.B. konnten sich die Bewohner jetzt von der Wirksamkeit des Monopols überzeugen. Es gab keine Alternative zu den vorgelegten neuen Verträgen der EnBW und somit zu den neuen Preisen.
Die Bezieher von Fernwärme auf dem Burgholzhof haben zusätzlich zum üblich angebotenen Preis für die Fernwärme zusätzliche Kosten für die Heizzentrale u.ä. zu entrichten. Eine Transparenz und Kommunikation scheint zu fehlen. Wir sehen hier Parallelen zum Thema Heizstrom in Stuttgart, explizit auf der „Rohrer Höhe“.
Wenn die Fernwärme in Stuttgart weiterhin sinnvoll genutzt werden soll, müssen auch die Interessen der Verbraucher geschützt und gewahrt werden. Dies erfordert von Seiten der Stadt mehr Engagement und Kontrolle im Sinne ihrer Bürger.
Wir beantragen daher:
1. Die Stadtverwaltung stellt im Ausschuss für Umwelt und Technik das Fernwärmenetz in Stuttgart mit folgenden Schwerpunkten vor:
- in welchen Gebieten ist die Fernwärme baurechtlich o. ä. festgesetzt?
- welche neuen Gebiete mit solchen Festsetzungen sind geplant?
- wie schützt die Stadt die Interessen der Verbraucher in diesen Gebieten?
- welche Kontrollmaßnahmen schlägt die Stadt vor?
- welches Konzept verfolgt die Stadt bei der Fern- und Nahwärmeversorgung?
2. Die Stadtverwaltung lädt einen Vertreter der EnBW zu diesem Termin ein, um die Preise und Kosten der Fernwärmeversorgung hier in Stuttgart vorzustellen und dabei auch das Thema Burgholzhof und Vertragsänderungen erläutern soll.
Stellungnahme zum Antrag 487/2008, 17.02.2009 (15 kB)
Zwischennachricht
Nach der inhaltlichen Abstimmung der Beantwortung in der Verwaltung ist eine Behandlung der beantragten Punkte im Ausschuss für Umwelt und Technik im April 2009 vorgesehen.
Stellungnahme zum Antrag 487/2008, 30.06.2009 (17 kB)
Erl. im UTA am 30.06.09 Nr. 268
Nr. 458/2008 - Antrag vom 20.11.2008
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Zurück zur Daseinsvorsorge (73 kB)
Mit ihrer Politik des Verkaufs von Energie und Wasser und den CBL-Geschäften hat die Gemeinderatsmehrheit die Entscheidungshoheit in wichtigen Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge vergeben. Sie hat ihre ureigenste Aufgabenstellung vernachlässigt bzw. in die Hände von Fonds, Banken und Energiemonopolisten gegeben. Das Ergebnis dieser falschen Politik, die Verkaufserlöse, wurden damals in Finanzaktionen (Spezialfonds) angelegt bzw. dienten der Erhöhung der Beteiligung an der LBBW, und damit (ebenfalls) deren Finanzspekulationen. Nun - da die CBL-Konstruktionen zusammenfallen, wird das dicke Ende solcher neoliberaler Phrasendrescherei langsam sichtbar. Was ist mit den CBL-Risiken; wird die LBBW überhaupt noch Renditen abwerfen, und was ist mit den Erträgen aus den Spezialfonds?
Ein Ergebnis dieser falschen Politik heute ist heute die (angebliche) Notwendigkeit, die LBBW mit Bürgschaften oder mit einer Erhöhung der Beteiligung in Höhe von 700 Mio. Euro wegen ihrer Finanzspekulationen abzusichern. Eine andere Folge dieser falschen Politik ist die unklare und unklar gehaltene, aber bedrohliche Situation jener Versorgungsbetriebe, die damals cross-border-verleast wurden.
Im Ergebnis ist heute zu fordern, dass - wie ich das schon mehrfach gefordert und beantragt habe - die CBL-Verträge von verleasten Einrichtungen rückabzuwickeln und verkauften Versorgungsnetze wieder zurück zu kaufen, kurzum, sich wieder um die ureigentliche Aufgabe der Kommune zu kümmern und damit verlässliche Einnahmen (wie früher bei der TWS) zu erwirtschaften. Der wahrlich krottenfalscheste Weg ist der, nun die letzten Reserven in eine Spekulations-Risikoabsicherung der LBBW zu stecken.
Ich beantrage daher, bevor weitere Fakten geschaffen werden:
Der Gemeinderat debattiert öffentlich über seine künftige Wahrnehmung der kommunalen Hoheitsaufgeben und der Daseinsvorsorge.
Stellungnahme zum Antrag 458/2008, 05.03.2009 (9 kB)
Erl. im GR am 05.03.09 Nr. 45
Niederschrifts-Nr. 45 zu TOP 6 des GR, 05.03.09
Zurück zur Daseinsvorsorge (10 kB)
Angeheftet ist dieser Niederschrift der im Betreff genannte Antrag vom 24.11.2008.
OB Dr. Schuster spricht sich dafür aus, das im Antrag genannte Thema nicht in der von StR Rockenbauch gewünschten pauschalen Form im Gemeinderat zu behandeln.
StR Rockenbauch (SÖS) begründet seinen Antrag (siehe dort). Es sei ihm ein grundsätzliches Anliegen, einmal in der Vollversammlung gemeinsam darüber zu diskutieren, was eigentlich die hoheitliche Aufgabe der Kommune ist.
Wenn eine solche Debatte gewünscht wird, so StR Wölfle (90/GRÜNE), so erwarte er von den Antragstellenden, dass sie die Diskussion mit einem grundsätzlichen Beitrag eröffnen. Dann könnte man sich ernsthaft damit auseinandersetzen. Mit einigen allgemeinen Erklärungen, auf die die Mehrheit im Gemeinderat aus dem Stand heraus natürlich nicht eingehen könne, werde man dem Thema nicht gerecht.
StR Rockenbauch verdeutlicht, dass den Einzelstadträten grundsätzlich kein anderes Gremium als die Vollversammlung zur Verfügung stehe, um ihre Meinung zu Gehör zu bringen. Daher würde er die Diskussion gerne hier führen, und zwar in einer späteren Sitzung, damit sich jeder vorbereiten könne.
Abschließend stellt OB Dr. Schuster den Antrag Nr. 458/2008 zur Abstimmung und hält fest:
Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.
Zur Beurkundung
Nr. 380/2008- Anfrage vom 06.10.2008
SPD-Gemeinderatsfraktion
Klimaschutz durch Contracting. (73 kB)
Die Zeit drängt. Wer Klimaschutz ernst nimmt, muss dafür sorgen, dass zumindest alle diejenigen Maßnahmen umgesetzt werden, die wirtschaftlich sind, die unter dem Strich den städtischen Haushalt sogar entlasten. Steigende Energiepreise haben die Zahl solcher wirtschaftlichen Maßnahmen erhöht.
Allerdings braucht es als erstes Investitionsmittel, und allzuoft gibt es sie im städtischen Haushalt nicht. Jüngstes Beispiel ist der Neubau der Sporthalle im Schulzentrum Ostheim, wo der Einbau einer Photovoltaikanlage zwar wirtschaftlich wäre, sich aber kein Geld dafür finden lässt.
Schon James Watt (1736 - 1819) hat in solchen Konstellationen (hohe Anfangsinvestition, anschließend Energieeinsparung) Energie-Contracting angeboten:
"Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen."
Auch heute gibt es Firmen, die Energie-Contracting anbieten, z.B. die Stadtwerke Schwäbisch Hall.
Wir fragen:
1. Welche Energieeinsparprojekte der Stadt , die nicht bereits über das stadtinterne Contracting oder aus Haushaltsmitteln finanziert sind, ließen sich zeitnah durch Contracting umsetzen?
2. Welche Contracting-Anbieter kämen hierfür in Frage?
Beantwortung zur Anfrage 380/2008, 20.02.2009 (20 kB)
Zu 1:
Die Contractingmittel wurden in den vergangenen Jahren um 1 Mio. aufgestockt. Dadurch konnten alle wirtschaftlich vertretbaren Energiesparmaßnahmen, für die keine Investitionsmittel im Haushalt zur Verfügung standen, umgesetzt werden.
In der GRDrs 448/2007 (Mitteilungsvorlage) wird die Vorgehensweise beim städtischen Contracting erläutert. Darüber hinaus berichtete die Verwaltung über das stadtinterne Contracting in der Beantwortung verschiedener Anfragen (Nr. 112/2006, Nr. 182/2007, Nr. 288/2007) und Vorlagen (GRDrs 1007/2007, GRDrs 1008/2007, GRDrs 1316/2007).
Hieraus ist ersichtlich, dass die Stadtverwaltung mit dem stadtinternen Contracting erfolgreich arbeitet. Das stadtinterne Contracting ist ein fester Bestandteil der Finanzierungsüberlegungen von Ämtern und Eigenbetrieben. Projekte, die in der GRDrs 448/2007 aufgeführt sind, werden durch die zusätzlichen Mittel von je 500.000 in den Jahren 2008 und 2009 zum Teil bereits umgesetzt; wie z. B. der Einbau einer Pellet-Heizung im Neuen Friedhof Degerloch sowie der Einbau eines Wärmespeichers für das Krematorium.
Ausgenommen von der Vorfinanzierung sind bisher Photovoltaikanlagen, da bei diesen die Kapitalrückflusszeit deutlich über der mittleren Rückflusszeit im stadtinternen Contracting liegt. Hier wird versucht, wie in der Beantwortung des Antrages 560/2005 beschrieben, private Investoren zu gewinnen. Bisher realisierten private Investoren insgesamt 17 Anlagen. Um stadteigene PV-Anlagen zu bauen, müssten die Mittel im stadtinternen Contracting aufgestockt werden.
Im Vorfeld der Haushaltsberatungen wird das Amt für Umweltschutz wiederum die Entwicklung des stadtinternen Contractings darstellen. Neben der Bilanzierung für 2007 und 2008, werden die für 2010 und 2011 geplanten Großmaßnahmen und die Finanzierung dargestellt.
Zu 2:
Prinzipiell kommen als Contracting-Anbieter Energieversorgungsunternehmen, Banken und Industrieunternehmen (Heizungs-, Lüftungs- und Kältetechnik) in Frage.
Die entscheidenden Vorteile des stadtinternen Contractings sind die einfachen vertraglichen Regelungen. Es handelt sich um stadtinterne Vereinbarungen. Zudem bleibt der Gewinn in vollem Umfang bei der Stadt. Ein externes Contracting würde Mehrkosten verursachen, da ein externer Anbieter Gewinn und Risikozuschläge mitberücksichtigt. Für externe Investoren sind nur hochprofitable Anlagen interessant. Als Gewinnmarge werden in der Regel zwischen 10 % - 25 % angesetzt. Daraus wird deutlich, dass externes Contracting für die Stadtverwaltung unwirtschaftlich wäre.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 337/2008 - Antrag und Anfrage vom 28.08.2008
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Schmid Roland (CDU)
Bürokratische Geothermie in Stuttgart? (76 kB)
Mit dem Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 formuliert die Landesregierung eine Reihe von Zielen für ein Energie- und Klimaprogramm. Zu diesen Zielen gehört auch die weitere Nutzung regenerativen Energiequellen wie beispielsweise die Geothermie. Geothermie ist grundlastfähig und kann einen entscheidenden Beitrag bei der Gestaltung des Energiemixes aus regenerativen Energien leisten. Immer mehr Bürger und Gewerbetreibende in der Landeshauptstadt beantragen eine wasserrechtliches Erlaubnis für eine Erdwärmesondenbohrung, weil sie unabhängig von fossilen Brennstoffen sein wollen. Neben ökologischen Gründen prägen aber auch ökonomische Motive die Entscheidung für eine oberflächennahe Erdwärmenutzung. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Geothermieanlagen sind auch die Genehmigungskosten zu berücksichtigen.
Sowohl von den Nutzern aber auch von der Bauindustrie werden Vorwürfe laut, dass die Landeshauptstadt bei Erdwärmesondenbohrung im Vergleich zu anderen Großstädten des Landes bürokratische Hindernisse aufbaut, ein langes Verfahren betreibt und unnötige Mehrkosten generiert.
Wir fragen die Verwaltung,
1. wie viele wasserrechtliche Erlaubnisentscheidungen hat das Amt für Umweltschutz in den letzten Jahren für Bürger und Gewerbetreibende der Landeshauptstadt erteilt;
2. mit welcher Verfahrensdauer hat der Bürger durchschnittlich zu rechen und entspricht dies dem Landesschnitt;
3. aus welchem Grund ist - auch außerhalb der besonders schützenswerten Bereichen der Mineral-/Heilquellen und deren Wasservorkommen - eine Ringraumweite von >= 50 mm gefordert und entspricht dies dem üblichen Standard im Land;
4. welche Nachteile und Mehrkosten entstehen durch diese Forderung und wie verringert sich dadurch die Wärmeentzugsleistung;
5. welche besonderen Kontroll- und Überwachungsanforderungen verlangt die Verwaltung, die nicht auch durch ein zertifiziertes Bohrunternehmen nach DVGW W 120 für Erdwärmesondenanlagen erfüllt werden könnte;
6. was sind die Gründen dafür, dass zwischen zwei Bohrungen eine Stillstandszeit gefordert wird und welche zusätzlich (vermeidbaren) Kosten entstehen dadurch dem Antragsteller;
7. wie wird das Bohrwasser- und Bohrgutentsorgungsproblem in Stuttgart geregelt und welche Containerdienste stehen hierfür bereit;
8. wie hoch sind die Genehmigungsgebühren in der Landeshauptstadt im Vergleich zu anderen Großstädten im Land und in den anderen Landkreisen in Baden-Württemberg;
9. aus welchen Gründen wird in den wasserrechtlichen Bescheiden der Betrieb der Erdwärmesondenanlagen auf 30 Jahre befristet, obwohl die zuständige Behörde die wasserrechtliche Erlaubnis jederzeit widerrufen kann und welche Konsequenzen hat dies für den Nutzer?
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 337/2008, 10.10.2008 (44 kB)
Stuttgart zählt bereits seit Jahren als Hochburg der Geothermie. Zur Unterstützung dieser Energiegewinnung hat die Stadt im März 2006 eine Broschüre „Nutzung der Geothermie in Stuttgart“ herausgebracht. Diese ist eine Art Leitfaden, in dem allgemeine technische Standards sowie genehmigungsrechtliche Hilfestellungen zusammengefasst sind. Die Broschüre wurde am 26.04.2006 an die Fraktionen verschickt und im Rahmen verschiedener Veranstaltungen, u.a. der VDI-Fachtagung „Geothermie im Stuttgarter Raum“ in der Öffentlichkeit präsentiert. Die Resonanz war so groß, dass die Broschüre bereits 6 Monate nach Erscheinen vergriffen war. Seither wird sie über das Internet zur Verfügung gestellt.
Zur aktuellen Entwicklung der Geothermie und dem Umfang der behördlichen Unterstützung erhielt der Ausschuss für Umwelt und Technik am 23.05.2006 einen ausführlichen Bericht. Zudem hat Herr EBM Föll mit Schreiben vom 19.07.2007 dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen gegenüber zur Stuttgarter Genehmigungspraxis bei geothermischen Vorhaben konkret Stellung bezogen.
Insofern betreibt die Verwaltung im Bereich Geothermie seit je her eine offensive und umfangreiche Aufklärung. Erklärtes Ziel ist es, frühzeitig Hilfestellungen zur Planung und Genehmigung zu geben und technische Schwierigkeiten auszuräumen.
Im Einzelnen zu:
Ziff. 1 Anzahl wasserrechtlicher Erlaubnisse
Bislang gibt es in Stuttgart 192 Anlagen mit über 1200 Wärmetauschern im Untergrund. Die Gesamtbohrstrecke beläuft sich aktuell auf etwas mehr als 97 km. Für alle Anlagen wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt;
Ziff. 2 Verfahrensdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmesondenanlage betrug in den Jahren 2007 und 2008 in Stuttgart jeweils 21 Arbeitstage (4 Wochen). Eine Anfrage bei den umliegenden Landkreisen ergab eine durchschnittliche Verfahrensdauer von bis zu 6 Wochen.
Dort wird in ca. 80 % der Fälle das sog. vereinfachte Verfahren nach § 108 Abs. 4 Wassergesetz Baden-Württemberg angewandt, bei dem u. a. auf die öffentliche Bekanntmachung des Antrags verzichtet wird und die Erlaubnis als erteilt gilt, wenn die Wasserbehörde nicht innerhalb eines Monats ein Erlaubnisverfahren einleitet. In Stuttgart kommt dieses Verfahren aufgrund der besonderen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und dem ausgewiesenen Heil- und Mineralquellenschutzgebiet nicht in Frage;
Ziff. 3 Ringraumweite bzw. Bohrdurchmesser
Zur Ringraumweite hat Herr EBM Föll dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen mit dem erwähnten Schreiben Folgendes mitgeteilt:
„In der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Herstellung der Sonden gibt es in Stuttgart keine konkrete Vorgabe von einem Bohrlochdurchmesser von 20 cm. Vielmehr errechnet sich der Bohrlochdurchmesser aus den vorhabensspezifischen Herstellerangaben zur Sondendicke und allgemeinen wasserwirtschaftlichen Anforderungen zum dichten Ausbau von Bohrungen.
In wasserwirtschaftlich günstigen Bereichen (z.B. Filderhochfläche) entsprechen die Auflagen den Mindestanforderungen des Leitfadens „Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ des Umweltministeriums (Querschnittsfläche der Ringraumverfüllung > 65% der Bohrquerschnittsfläche). Hier gibt es - entgegen den Behauptungen - keinen Unterschied zur Praxis außerhalb Stuttgarts.
In wasserwirtschaftlich ungünstigen Bereichen, bei denen die Herstellung von Erdwärmesonden in Stuttgart ein erhöhtes hydrogeologisches Risiko bedeutet (z.B. Kern- und Innenzone des Heilquellenschutzgebiets, sonstige Bereiche mit intensiver Stockwerksgliederung oder Verkarstung) wird eine lichte Ringraumweite (Abstand Sonde-Bohrlochwand) von mindestens 5 cm verlangt. Sofern diese zu klein ausfällt, kann das Bohrloch i.d.R. nicht zuverlässig abgedichtet werden. Die Folge hiervon sind hydraulische Kurzschlüsse von Grundwasserstockwerken und mangelnde Sicherheit im Fall von Leckagen. Insofern entsprechen Erdwärmesonden mit kleinerem und somit unzureichendem Ringraum dort nicht dem Stand der Technik. Aus diesem Grund ist es unzulässig, die allgemeinen Bestimmungen, die für günstige Vorraussetzungen inner- wie außerhalb Stuttgarts gelten, auch für kritische Stuttgarter Bereiche, die es anderswo in dieser Form nicht gibt (z.B. Stuttgarter Heilquellenschutzgebiet, Grundwasserstockwerke), zu reklamieren.“
Daran hat sich bis heute nichts geändert;
Ziff. 4 Nachteile und Mehrkosten, geminderte Wärmeentzugsleistungen
Die höheren Anforderungen gelten nur für die wasserwirtschaftlich ungünstigen Bereiche. Die in Ziffer 3 genannten Risiken werden mit dem dort beschriebenen technischen Vorgehen vermieden. Die Risikovermeidung ist Voraussetzung für die wasserrechtliche Zulassung.
Bei der Sondenverpressung werden gewöhnlich besonders leitfähige Thermozemente eingesetzt. Die Ergebnisse spezieller Thermal-Response-Tests, die in solchermaßen zementierten Sonden zur Bestimmung der möglichen Wärmeausbeute durchgeführt wurden, geben keine Hinweise auf negative Entzugsleistungen. Tatsächliche Probleme gibt es in diesem Zusammenhang - sachkundige Planung und Bauausführung vorausgesetzt – daher keine. Entsprechend begründete Beschwerden aus einem laufenden Anlagenbetrieb sind nicht bekannt;
Ziff. 5 Überwachungsforderungen
Auch dazu hat sich Herr EBM Föll mit seinem Schreiben vom 19.07.2008 geäußert:
„Bei geothermischen Erschließungen wird üblicherweise verlangt, dass die Bohr- und Ausbauarbeiten durch einen unabhängigen Sachverständigen - in diesem Fall einem Geologen - überwacht werden. Zu dessen Aufgaben zählt auch die Früherkennung von Risikosituationen, aus der eine Gefährdung des örtlichen Grundwassers resultiert. Dies setzt eine zutreffende stratigraphische Einordnung der erschlossenen Gebirgsabschnitte und Grundwasserstockwerke voraus.“
Das gilt nach wie vor. Die Zertifizierung nach DVGW W 120 - die von den Personen aus Bohrunternehmen in wenigen Wochen erworben werden kann - bezieht sich ausschließlich auf die Befähigung zur sachgerechten Herstellung von Erdwärmesonden. Sie soll und kann keine mehrjährige Hochschulausbildung ersetzen, die neben fachspezifischer Erfahrung kennzeichnende Qualifikation der o.g. Sachverständigen ist;
Ziff. 6 Stillstandszeiten
In etwa 10% der vergleichsweise tiefen Sondenbohrungen entspricht die erschlossene
Schichtenabfolge nicht den im Antrag geschilderten Verhältnissen. Sofern derartige Diskrepanzen auftreten, hat sich u.U. die fachliche Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis und deren Nebenbestimmungen geändert.
Aus diesem Grund wird zur Vereinfachung der behördlichen Überwachung im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht gem. § 82 Wassergesetz eine Mitteilung über die angetroffenen geologischen Schichtenfolge durch einen Sachverständigen verlangt. Diese Meldung dient der Feststellung, ob Gefahren für das Grundwasser und für Dritte (z. B. Verwerfungen, unterirdische Hohlräume, quellfähiges Anhydrit) vorliegen und ob ggf. Maßnahmen zu deren Abwehr (z.B. Kürzung der Sondenlänge, Untergrundstabilisation, Spezialabdichtung) erforderlich sind. Meldezeitpunkt ist die Fertigstellung der ersten Sondenbohrung (Pilotbohrung).
Die Wasserbehörde prüft anhand der durchgegebenen Kenndaten, ob planmäßige Verhältnisse vorliegen und eine konfliktfreie Fortsetzung der Arbeiten möglich ist. Ist dies der Fall, werden die weiteren Ausbauarbeiten und die übrigen Bohrungen schnellstmöglich freigegeben. Diese Prüfung dauert – je nach vorhandener Datenlage im Umfeld der Umgebung des Vorhabens - ein bis drei Stunden. Die obligatorische Meldepflicht ist in den Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt. Die Meldepflicht und der Zeitbedarf für die Rückkoppelung muss insofern in die Planung und konsequenterweise auch in die Kalkulation einbezogen werden. Unvorhergesehene Stillstandszeiten, die in diesem Zusammenhang gesondert in Rechnung gestellt werden können, gibt es bei seriöser Angebotsabgabe nicht.
Ungeachtet dessen obliegt die bauseitige Überwachung samt geologischer Profilaufnahme dem Sachverständigen. Sofern dieser wie verlangt vor Ort ist, stellt die kurzfristige Aufnahme und Mitteilung (z.B. per Fax) im Anschluss an die Fertigstellung der ersten Bohrung sowie die rasche Freigabe i.d.R. kein Problem dar. Falls es allerdings zu bauseitigen Koordinationsschwierigkeiten kommt, welche die umgehende Schichtenaufnahme und deren Meldung verzögern, hat dies weder der Bauherr noch die Wasserbehörde zu verantworten;
Ziff. 7 Einleitung des Bohrwassers in die Kanalisation
Die von Herr EBM Föll mit Schreiben vom 19.07.2008 abgegebene Stellungnahme ist nach wie vor aktuell:
„In Verbindung mit besonders kostengünstigen Bohrverfahren fällt bei der geothermischen Erschließung bestimmter Gebirgsabschnitte Spülwasser mit extrem hohen Feststoffgehalten an. Da hier die Grenzwerte der Abwassersatzung um ein 40-faches überschritten sind, kann dieses nicht ohne weiteres in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Dieser Umstand ist bekannt und somit vorhersehbar. Ihm kann im Zuge einer sachkundigen Planung begegnet werden, die entweder eine bauseitige Aufbereitung des überschüssigen Spülwassers oder ein anderes Bohrverfahren, bei dem weniger befrachtetes Abwasser auftritt, vorsieht. Eine ungenehmigte Einleitung von unbehandeltem Spülwasser mit derartig hohen Feststoffgehalten in das öffentliche Kanalnetz stellt eine illegale Abwasser- und Abfallbeseitigung dar.“
Das bedeutet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Bohrwasser in den Kanal müssen im Zuge der Planung, d.h. im Vorfeld der Bohrarbeiten, geklärt werden. Ansprechpartner bei der Stadt ist der Eigenbetrieb SES. Festes Bohrgut nimmt jeder herkömmliche Containerdienst an, der auf die Entsorgung von Bodenaushub spezialisiert ist;
Ziff. 9 Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis beläuft sich in Stuttgart i.d.R. auf 350,- Euro (Bearbeitungszeit ca. 6 Stunden). In schwierigen Fällen mit höherem Bearbeitungsaufwand wird die Gebühr anhand des aktuell gültigen Stundensatzes berechnet. Die Anhebung des Stundensatzes führt bei künftigen Vorhaben zu einer Gebührensteigerung um ca. 1 Drittel.
In den umliegenden Landkreisen sind die Verwaltungsgebühren "gestaffelt". Im "vereinfachten Verfahren" werden Gebühren von durchschnittlich 100,- bis 160,- Euro erhoben. Bei wasserrechtlichen Verfahren beträgt die Grundgebühr in der Regel 200,- bis 250,- Euro. Hinzu kommen für jede Bohrung weitere rund 50,- Euro. Daraus resultieren Gebühren, welche bei etwa 3-4 Bohrungen mit den städtischen Gebühren vergleichbar sind, die aber auch deutlich höher sein können;
Ziff. 10 Befristung
Die Befristung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ergibt sich aus § 7 Abs. 1 WHG. Die Wasser- und Bodenrechtsreferenten der Regierungspräsidien empfehlen für Erdwärmesonden eine Zeitspanne von 25-30 Jahren. Mit der derzeitigen Praxis in Stuttgart (Befristung 30 Jahre) wird dieser Rahmen ausgeschöpft. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird problemlos verlängert, wenn dafür die Voraussetzungen (z. B. Dichtigkeitsprüfung, Leckanzeige und Trägermedium auf jeweiligem Stand der Technik) vorliegen.
Die umliegenden Landkreise befristen wasserrechtliche Erlaubnisse auf 25 bis 30 Jahre.
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister
Nr. 331/2008 - Antrag vom 18.08.2008
SPD-Gemeinderatsfraktion
Energie aus Bioabfall nicht verschenken (77 kB)
Insbesondere biogene Rest- und Abfallstoffe (Marktabfälle, Großküchenabfälle und separat gesammelte Küchenabfälle) mit einem hohen Wassergehalt aus Industrie und Haushalten stehen kostenlos zur Verfügung oder generieren sogar Erträge mit der Entsorgung. Das energetische Potenzial dieser Stoffe wird bisher nicht ausreichend ausgeschöpft und wenn es versucht wird, dann mit bescheidenen Konversionsraten und mit negativer oder bescheidener Nettoenergieerhaltung.
Doch nur in dem Fall, dass die im Abfall enthaltene Energie weit gehend im energetischen Endprodukt noch enthalten ist und die zur Konversion aufgewendete Energie kleiner ist als die Differenz aus Rohstoff- zu Produktenergiegehalt, tragen regenerative Energietechnologien zur Minderung der Kohlenstoffdioxidmenge bei und reduzieren den Treibhauseffekt. Sogenannte Hochlastbiogasanlagen sind bei Verwendung homogener Substanzgemische in der Lage dies wirtschaftlich zu gewährleisten.
Stuttgart verfügt über ca. 3000 Mg/a an Großmarktabfällen, die energetisch nicht genutzt werden (Märkte GmbH, Stuttgart). Sie werden mit Energie- Transport- und Kostenaufwand abfalltechnisch in der Kompostieranlage Kirchheim behandelt, die in Kürze finanztechnisch abgeschrieben sein wird. Die o.g. nasse Abfallfraktionen behindern zudem den Kompostiervorgang. Ähnliche Abfallqualitäten, die zur regenerativen Energiegewinnung taugen, können aus Industriekantinen, Schulmensen, aus der Markthalle und wenn man dem Beispiel der Stadt Zürich folgt auch durch Sammlung aus Haushalten generieret werden (Eigenbetrieb AWS, Stuttgart). Bei der Lokalisierung einer emissionsfreien anaeroben Anlagentechnik nahe von Wärmeverbrauchern kann durch Kraftwärmekopplung eine nachhaltige Biogasverwertung realisiert werden, die ein CO2 Minderungspotenzial garantiert. Ähnliches kann erreicht werden, wenn Biogas aufbereitet wird und als Kraftstoff für städtische Fahrzeuge Verwendung findet.
Für das Bundesministerium für Bildung und Forschung(Projektträger Jülich) führt das in Stuttgart ansässige Fraunhoferinstitut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB ein Forschungsvorhaben durch, von dem auch städtische Stellen (Amt für Umweltschutz, AWS und der Marktbetrieb) berührt sind.
Offenbar gibt es bezüglich der Zusammenarbeit bzw. Kooperationsbereitschaft der beteiligten Städtischen Stellen mit dem Projektträger noch Hemmnisse, die überwunden werden sollten.
Wir sind der Auffassung, dass alle Bemühungen den Paradigmenwechsel von abfalltechnischem Handeln zum integrierten Stoffstrom-Energiemanagement einzuleiten, das Wohlwollen von städtischen Einrichtungen verdient.
Um die Beseitigung von Hemmnissen zu unterstützen und den Verfahrensprozess zu beschleunigen.
beantragen wir deshalb:
In einer der nächsten Sitzungen des UTA (möglichst noch im September) berichtet der für das Vorhaben zuständige Vertreter des Frauenhoferinstituts, Prof. Dr. Walter Trösch über das Forschungsvorhaben. Die innerhalb der Stadt beteiligten bzw. berührten Stellen werden dazu eingeladen.
Stellungnahme zum Antrag 331/2008, 23.10.2008 (9 kB)
Dem Wunsch des Antrags entsprechend wird Herr Professor Dr. Trösch als zuständiger Vertreter des Fraunhofer-Instituts Anfang Dezember 2008 im UTA berichten.
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 331/2008, 02.12.2008 (9 kB)
Erl. im UTA am 02.12.08 Nr. 561
Nr. 302/2008 - Antrag vom 22.07.2008
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Netzwerk der Bürgermeister
Erfolgreiche Energie- und Klimaschutzpolitik nur mit engagierten Kommunen! (74 kB)
Im März 2007 hatte der Europäische Rat ein ehrgeiziges Programm zur Bekämpfung des Klimawandels beschlossen, dessen Zieldaten (20 Prozent Steigerung der Energieeffizienz, 20 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch und 20 Prozent Reduktion von Treibhausgasen gegenüber dem Basisjahr 1990) bis zum Jahre 2020 erreicht werden sollen.
Die EU-Kommission setzt bei den Bemühungen, die vorgegebenen Ziele zu erreichen, insbesondere auch auf die Kommunen. Nach den Wünschen der EU-Kommission sollen sich europäische Kommunen einer von ihr entworfenen Erklärung anschließen und sich damit in einem Netzwerk der Bürgermeister (Covenant of Mayors) zur aktiven Mitwirkung erklären. Zentrales Instrument dabei ist ein Energieeffizienzplan. Bisher haben bereits 124 europäische Städte ihre Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt, darunter 16 deutsche Kommunen.
Die Stadt Stuttgart schätzt die Bedeutung von Netzwerken und ist in verschiedenen vertreten. In der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts 2007 wird als eines von zehn Aufgabenfeldern der Klima- und Energiepolitik in Stuttgart als Punkt 10 die Bildung von Netzwerken für den Erfahrungsaustausch genannt: „Städte müssen voneinander lernen und gemeinsame Empfehlungen erarbeiten im nationalen, europäischen und weltweiten Rahmen. Dies ist sinnvoll, um die Klimaziele der EU von 20 % CO2-Minderung bis 2020 gegenüber 1990 und von 20 % Anteil erneuerbarer Energie bis 2020 zu erreichen. Die Ergebnisse müssen in die internationalen politischen Bemühungen einfließen.“
Wir beantragen:
1. Dem Gemeinderat wird in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Vorlage zur Abstimmung vorgelegt, in welcher der Beitritt der Stadt Stuttgart zum ‚Netzwerk der Bürgermeister’ (Covenant of Mayors) vorgeschlagen wird.
2. Die Verwaltung stellt durch die fachlich dafür zuständige Abteilung einen Energieeffizienzplan auf.
Stellungnahme zum Antrag 302/2008, 29.09.2008 (14 kB)
Zwischennachricht
Die Behandlung des Antrags in den Gremien des Gemeinderats ist für Oktober geplant.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Klimaschutz durch die Beteiligung am Konvent der BürgermeisterInnen wesentliche Impulse erhalten wird. Mit dem Beitritt geht die Stadt Verpflichtungen ein.
Insbesondere ist der EU innerhalb eines Jahres nach dem Beitritt ein Aktionsplan vorzulegen. Der Aktionsplan beinhaltet eine Bilanzierung der CO2-Emissionen in Stuttgart und darauf aufbauend einen konkreten Maßnahmenplan bis zum Jahr 2020 einschließlich der Ermittlung des CO2-Minderungspotentials der Maßnahmen. Zu erarbeiten und darzustellen ist, welche Schritte notwendig sind, um die mit dem Beitritt zum Konvent verbundenen Verpflichtungen zur stadtgebietsweiten CO2-Reduzierung von 20 % bis 2020 einhalten zu können. Die Maßnahmen in der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes (KLIKS) (GRDrs 723/2007) reichen dazu nicht aus. Bisher wurde für die städtischen Liegenschaften ein Maßnahmenpaket entwickelt, das den CO2-Ausstoß um über 40 % reduziert. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird nun begonnen. Darüber hinaus bedarf es eines erheblichen Anteils von zusätzlichen Maßnahmen außerhalb der kommunalen Liegenschaften. Die Vergabe der Erstellung eines Aktionsplans wird ca. 200.000 kosten. Haushaltsmittel sind nicht vorhanden. Voraussetzung für die Behandlung in den Gremien ist, dass eine Finanzierung gefunden wird. Die Höhe der Kosten für den Aktionsplan wurde gemeinsam mit Fachinstituten der Universität Stuttgart im Rahmen einer Bewerbung der Stadt Stuttgart im Förderprogramm „Wettbewerb Energieeffiziente Stadt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (aus der Erfahrung dieser Institute) abgeschätzt (Projekt „Stadt mit Energie-Effizienz „SEE Stuttgart“).
Sollte Stuttgart eine Förderung erhalten, kann der Aktionsplan im Rahmen von SEE Stuttgart erstellt werden. Entsprechend der noch nicht endgültig festgelegten Förderquote reduziert sich der Kostenaufwand für den Aktionsplan. Im günstigsten Fall können die Kosten vollständig aus dem Projekt gedeckt werden.
Die Verpflichtungserklärung zum Konvent sieht eine Berichterstattung an die EU mindestens alle 2 Jahre vor. Bürger und Medien sollen in den Prozess einbezogen werden. Die notwendigen Sachmittel (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten, Energietage, Städte-Konventtage) werden jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt. Diese laufenden Kosten in Höhe von 30.000 zunächst für die Haushaltsjahre 2010/2011 können voraussichtlich aus Projektmitteln aus dem Bereich des globalen Klimaschutzes finanziert werden.
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 302/2008, 05.02.2009 (9 kB)
Erl. im GR am 05.02.2009 Nr. 19
Niederschrifts-Nr. 19 zu TOP 2 des GR, 05.02.2009
Konvent der BürgermeisterInnen (14 kB)
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.01.2009, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.01.2009,
GRDrs 663/2008, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart tritt dem "Konvent der BürgermeisterInnen", einer EU-Initiative zum Kampf gegen den Klimawandel, bei.
Der im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Konvent erforderliche Aktionsplan zur Erreichung der Ziele des Konvents wird aus Forschungsmitteln des vom Amt für Umweltschutz beantragten Projektes "Stadt mit Energie-Effizienz (SEE Stuttgart)" finanziert.
Die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans erfolgt im Rahmen der bei den jeweiligen Haushaltsberatungen bereitgestellten Finanzmittel.
2. Die geschätzten jährlichen Folgekosten durch den Beitritt in Höhe von 15.000 ab 2010 ff. werden als Sondereinfluss in die Haushaltsberatungen eingebracht.
OB Dr. Schuster erklärt, dass die Stadt Stuttgart sich mit den in der Vorlage genannten Zielen einverstanden erklären könne. Mit dem Thema "Kampf gegen den Klimawandel" habe man sich ja bereits vielfältig beschäftigt. Mit einem Zuschuss des Bundes zur Erhebung der relevanten Daten sei zu rechnen.
StRin Küstler (DIE LINKE.) bittet zu erläutern, wie hier die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart aussehen soll und inwieweit für die Aufgaben und die zusätzlichen Strukturen Personal bereitgestellt wird. Nötig sei ein Aktionsplan, der über das Klimaschutzkonzept KLIKS hinausgeht und auch die Bereiche Verkehr und Energie umfasst.
Es sei grundsätzlich richtig, sich für einen besseren Klimaschutz zu verpflichten, betont StR Rockenbauch (SÖS), und dazu einen Aktionsplan zu erstellen. Es genüge aber nicht, sich nur auf dem Papier für eine bestimmte CO2-Reduzierung zu verpflichten, sondern man müsse dieser Verpflichtung auch nachkommen. Das Klima- und Umweltbündnis fordere, ein komplett neues Klimaschutzkonzept zu erstellen, das von der Vision eines CO2-freien Stuttgarts im Jahr 2050 ausgeht.
Die Region Stuttgart müsste einbezogen werden, denn die verkehrlichen Emissionen ließen sich ohne sie nicht reduzieren. Auch der Strukturwandel in der Automobilindustrie müsse im regionalen Rahmen bedacht werden. Das Klima- und Umweltbündnis sehe hier die große Chance, die Position der Region in der Wirtschaftskrise zu stärken und die Abhängigkeit von der Automobilindustrie zu mindern.
Er verweise auch auf seine umfangreichen Anträge in den letzten Haushaltsberatungen. Im Nachhinein betrachtet hätte man damit das beste Konjunkturprogramm mit Milliarden für die Gebäudesanierung bekommen. Solange solche Beschlüsse nicht gefasst werden, werde er der aktuellen Vorlage zwar zustimmen, aber er könne nicht recht erkennen, was dieses Papier bringt.
An StR Dr. Schlierer (REP) gewandt erläutert BM Hahn, es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass für das bereits beantragte Projekt SEE Mittel des Bundes kommen, wenngleich dies vertraglich noch nicht besiegelt sei.
Es sei klar, so OB Dr. Schuster, dass es im Klima- und Umweltbereich noch viel zu tun gebe. Aber in Relation zum Jahr 1997, als das Klimaschutzkonzept KLIKS aufgelegt wurde, sei man doch ein gutes Stück weitergekommen. Das gelte auch für die Metropolregion. Dort werde ein Schwerpunkt sein, die kommunalen Klimakonzepte zu vergleichen, sie in einem gemeinsamen Dialogverfahren zu verbessern und dann einige Schwerpunkte zu setzen. Dazu würden auch die CO2-freien Gebäude gehören.
Der Konvent diene vor allem dem Bewusstmachen auch in Richtung Bürgerschaft. Man sei in einem lernenden Prozess, bei dem man durch den Vergleich sehe, wo man selber steht und wo man noch besser werden könne.
StRin Küstler hält es nicht für ausreichend, wenn sich nur die BürgermeisterInnen treffen und austauschen. In irgendeiner Form müssten auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
StR Rockenbauch hat Probleme mit der Formulierung, man müsse den Klimawandel "in Relation" sehen. Man wisse doch, dass der Klimawandel schneller als gewünscht vorangeht, wo man jetzt steht und dass die angestrebten Ziele jährlich verfehlt würden.
Was die Stadt bisher geleistet habe, verdeutlicht OB Dr. Schuster, müsse man in Relation sehen zu dem, was andere machen - was aber nicht heiße, dass man nicht mehr tun könnte. Der Gemeinderat sei bereit, das zu unterstützen. Diese etwas abstrakte Diskussion bringe die Sache nicht weiter. Man wolle besser werden und sollte daher die Arbeit angehen.
Abschließend stellt der Vorsitzende fest.
Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
Zur Beurkundung
Nr. 268/2008 - Antrag vom 07.07.2008
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Heizstrom ade
Wie geht es weiter? (72 kB)
Im Dezember 2007 wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik mit dem Beschluss der Vorlage 896/2007 die Änderung der Verpflichtung zur Abnahme von Heizstrom u.a. im Gebiet Rohrer Höhe beschlossen.
Die EnBW sollte unter Mitwirkung der Stadt einen Vorschlag zur Versorgung der Wohngebiete mit Heizenergie machen und verschiedene Möglichkeiten darstellen. Sowohl die Fernwärme als auch der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes waren in der Diskussion.
Nach einem halben Jahr, noch vor der nächsten Heizperiode, interessiert sicher nicht nur uns, wie es weiter geht.
Wir beantragen daher:
Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik über die Planungen und Möglichkeiten, den Heizstrom in den in der GRDrs 896/2007 genannten Wohngebieten durch andere Energiearten zu ersetzen.
Stellungnahme zum Antrag 268/2008, 05.09.2008 (9 kB)
Zwischennachricht
Die Stadtverwaltung hat mit der EnBW Kontakt aufgenommen und gebeten, wie beantragt, zu untersuchen, welche Möglichkeiten zur Versorgung der Wohngebiete mit anderen Energiearten bestehen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird berichtet.
Dr. Wolfgang Schuster
Stellungnahme zum Antrag 268/2008, 02.12.2008 (10 kB)
In ihren Stellungnahmen vom 01.10.2008 und 06.11.2008 hat die EnBW mitgeteilt, dass sie im Rahmen der letzten Preisanpassung durch ihre Vertriebsgesellschaft eine Informationsveranstaltung für die Nutzer der Elektrowärme in Stuttgart-Stammheim durchgeführt hat. Diese Veranstaltung bot u. a. auch eine individuelle Information entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer.
Die EnBW wird im Gebiet der Rohrer Höhe in den kommenden Wochen als Vorstufe zu einer solchen Informationsveranstaltung eine Kundenbefragung durchführen, um das Interesse für einen Wechsel zu Erdgas als Heizenergieträger zu prüfen. Wenn sich die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erweiterung des Erdgasnetzes ergeben, kann eine Gasversorgung erfolgen. Allerdings sei hierfür eine entsprechende Mindestkundenanzahl erforderlich.
Diese Möglichkeit der Energieversorgung werde bei der Informationsveranstaltung ebenfalls dargestellt.
Die EnBW hat inzwischen mit Herrn Bezirksvorsteher Meinhardt Kontakt aufgenommen, um Ende Januar / Februar 2009 im Bürgersaal in Stuttgart-Vaihingen diese Informationsveranstaltung durchzuführen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 263/2008 - Antrag vom 03.07.2008
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nutzung von Erdwärme (Geothermie) bei Stuttgart 21 (72 kB)
Das Schreiben von Dr. Hartmut Mehdorn (Deutsche Bahn) vom 25.04.2008 zum "Energetischen Potential der Tunnelwerke Stuttgart 21" lässt hoffen. Auch die Deutsche Bahn hat erkannt, wie wertvoll erneuerbare Energien bei stetig steigenden Energiekosten sind. Sie plant eine Machbarkeitsstudie für München und Stuttgart 21 zur energetischen Nutzung der Tunnelbauwerke.
Nach neuen Forschungen reichen oft schon 400 Meter Tunnelstrecke für die Beheizung von Wohnungen und Gebäuden. Welch großes Potential eröffnet sich hier bei Stuttgart 21.
Der Einbau von Wärmetauschern kann ohne große Kosten durchgeführt werden und bringt langfristig kostenlose Energie.
Wir beantragen:
1. Die Erdwärme-Nutzung der Tunnelbauwerke zu untersuchen.
2. Diese kostenlosen Energiequellen in die Planungen zu Stuttgart 21 mit einzubeziehen.
3. Einen Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik nach den Sommerferien.
Stellungnahme zum Antrag 263/2008, 12.11.2008 (9 kB)
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 14.07.2008 die Bahn gebeten, die Fragen zu Stuttgart 21 zu prüfen und im Ausschuss für Umwelt und Technik zu berichten.
Die Bahn ist in ihrer Stellungnahme auf die konkreten Fragestellungen nicht eingegangen. Sie verweist nochmals auf das Schreiben von Dr. Hartmut Mehdorn vom 25. April 2008 und die noch durchzuführende Machbarkeitsstudie für den Münchener Hauptbahnhof.
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister
Nr. 262/2008 - Antrag vom 03.07.2008
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nutzung von Erdwärme (Geothermie) in Stuttgart-Zuffenhausen (73 kB)
Erdwärme (Geothermie) ist die Energiequelle der Zukunft. Das Interesse der Bevölkerung an erneuerbaren Energien ist gewaltig.
Die Öl- und Gaspreise erreichen immer weitere Rekordhöhen und ein Ende ist nicht absehbar. Solar- und Windkraftanlagen sind abhängig vom Wetter. Die Energiequellen unter der Erdoberfläche nicht. Sie könnten die gesamte Menschheit jahrhundertelang mit Energie versorgen. Bohrungen hierfür sind bis in 6.000 Meter tief ins Erdinnere möglich.
Im Gegensatz zu den Solar- und Windenergien liefert die Erdwärme grundlastfähigen Strom aufgrund der dauerhaften Nutzung der Bohrlöcher. Für die kostenlose Wärme müssten lediglich Wartungsgebühren bezahlt werden. Oftmals reichen schon 400 Meter für die Beheizung von Wohnungen aus.
Erfreulich ist die Antwort der Stadtverwaltung auf unseren Antrag 403/2007 vom 07.01.2008 über die Nutzung von Erdwärme (Geothermie). Nun muss es weitergehen.
Als gute Möglichkeit zur Erdwärmenutzung würde sich der Tunnel der Stadtbahn U 15 Unterländer Straße anbieten. Er könnte sowohl das Bezirksamt Zuffenhausen, welches in 20 Meter Entfernung zum Tunnel liegt, sowie die Robert-Bosch-Schule mit 700 Meter Entfernung, mit Erdwärme versorgen.
Wir beantragen:
Einen Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik, wie weit die Verhandlungen zwischen der Stadt Stuttgart und den Stuttgarter Straßenbahnen gediehen sind, um darzustellen, dass für die Landeshauptstadt der Umweltschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern aktiv umgesetzt wird.
Stellungnahme zum Antrag 262/2008, 24.09.2008 (11 kB)
Von der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist folgende Stellungnahme eingegangen:
„Der Antrag der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion ist vom Prinzip her nachvollziehbar, kann jedoch für die gerade in der Startphase befindliche Tunnelbaumaßnahme für die Stadtbahnlinie U 15 in Stuttgart-Zuffenhausen nicht (mehr) zur Anwendung kommen.
In einem Feldversuch wird die Universität Stuttgart (Institut für Geotechnik in Zusammenarbeit mit dem Institut für GebäudeEnergetik) in Abstimmung mit der SSB AG und dem Tiefbauamt der Landeshauptstadt am Tunnel der Stadtbahnlinie U 6 in Stuttgart-Fasanenhof Möglichkeiten der Erdwärme-Gewinnung und deren Potenzial für eine wirtschaftliche Nutzung untersuchen. Dieser Versuch wird vom Forschungszentrum in Jülich zum Teil gefördert.
Bevor weitere Tunnelanlagen mit dieser neuen Technik ausgerüstet werden können, muss das Ergebnis dieses Forschungsvorhabens zumindest im Ansatz erkennbar sein.
Unabhängig davon erfordert die Installation einer Erdwärmeeinrichtung in Tunneln eine Berücksichtigung bereits in der Planungsphase, aber erst recht in der Ausschreibung des Bauvorhabens. Bei der Stadtbahnlinie U 6 sind noch rechtzeitig zwei Versuchsblöcke à 10 Meter vergeben worden.
Im September wird mit dem Bau der unterirdischen Anlagen in Stuttgart-Zuffenhausen auch vor Ort begonnen. Da in der Ausschreibung der Bauwerke die Berücksichtigung von Erdwärme-Technik nicht berücksichtigt wurde und auch noch unzureichende Erkenntnisse über eine wirtschaftliche Nutzung vorliegen, ist eine Umsetzung in Zuffenhausen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll.
Die notwendigen Umplanungen, der damit verbundene Zeitverlust und die daraus folgenden Mehrkosten sprechen ebenfalls gegen eine Berücksichtigung der Erdwärme-Technik beim Tunnelbau für die Stadtbahnlinie U 15.“
Ein Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik ist damit nicht mehr erforderlich.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 202/2008 - Anfrage vom 03.06.2008
Ripsam Iris (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Kommunen sparen Energie (75 kB)
Alles redet vom Klimaschutz, internationale Kongresse finden statt, die Medien berichten fast täglich darüber. Es geht um Fragestellungen, wie Energie eingespart und der Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß nachhaltig verringert werden kann.
Diese Anstrengungen müssen alle unternehmen - jeder Einzelne, jede Institution. Dazu zählt auch das Rathaus i.w.S., dazu gehören die Städte und Gemeinden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat jetzt die Förderinitiative „Wettbewerb Energieeffiziente Stadt“ gestartet. Ausgerichtet an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, den CO2–Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken, geht es darum, dass Städte Ideen entwickeln, wie sie ihren Energieverbrauch erheblich senken können. Der Vernetzung zwischen unterschiedlichen Energieverbrauchsbereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die besten Konzepte dazu werden finanziell mit bis zu 200.000 Euro pro Projekt gefördert und die Gewinner aus den Umsetzungskonzepten wiederum erhalten eine Fördersumme von jeweils bis zu 1 Mio. Euro.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1.) Ist o.g. Förderinitiative in der Stadtverwaltung bekannt?
2.) Beabsichtigt die Stadt, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen oder hat sie sich bereits mit innovativen energieeffizienten Vorschlägen zur Umsetzung in Stuttgart beworben?
3.) Gibt es andere Wettbewerbe bzw. Ausschreibungen seitens
a) der Landesregierung,
b) der Bundesregierung,
c) der Europäischen Kommission,
d) der Vereinten Nationen (etwa im Rahmen deren Umweltprogramms), an welchen die Landeshauptstadt Stuttgart teilnimmt?
Welche Ergebnisse/Erfolge sind dabei zu verzeichnen?
Beantwortung zur Anfrage 202/2008, ohne Datum (24 kB)
Zu 1.
Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgeschriebene Wettbewerb „Energieeffiziente Stadt“ ist der Stadtverwaltung bekannt. Ein Vertreter des Amts für Umweltschutz war bereits zu den Vorgesprächen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeladen.
Der Schwerpunkt in diesem Wettbewerb liegt in der Bilanzierung des Energieflusses in Stuttgart und damit in einer ganzheitlichen Analyse des Energieverbrauchs, der Versorgungssituation und der Bestimmung der Einflussgrößen zur Steigerung der Effizienz. Deshalb ist es wichtig, möglichst die Akteure einzubinden, die den Energieverbrauch verkleinern können. Zu Beginn des Projekts müssen alle Partner Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung entwickeln. Nach einer Nutzen-Kosten-Analyse gilt es die Maßnahmen umzusetzen und nach einem Soll-Ist-Vergleich weiterzuentwickeln.
Zu 2.
Die Stadt beabsichtigt an dem Wettbewerb teilzunehmen. Erste Vorgespräche zur Gestaltung der Teilnahme am Wettbewerb liegen vor. Im nächsten Schritt werden potenzielle Projektpartner gesucht, eine Projektskizze entwickelt und die Bewerbung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung eingereicht.
Zu 3.
Wie im Energiebericht 2006 (GRDrs 846/2007) dargestellt, wurden in den vergangenen Jahren viele Forschungsvorhaben im Energiebereich durchgeführt, die sowohl von der Landes- als auch von der Bundesregierung und der Europäischen Union gefördert wurden. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht:
Einige dieser Vorhaben dienen direkt der Energie- und damit CO2-Einsparung vor Ort. Andere wiederum dienen der Grundlagenforschung oder der Wissensverbreitung und führen somit indirekt zur Energieeinsparung.
Darüber hinaus werden vom Amt für Umweltschutz im Klimaschutz-Plus-Programm des Landes Baden-Württemberg jährlich mehrere Förderanträge gestellt, um Maßnahmen zur CO2-Minderung zu unterstützen. Für 2007 wurden im Klimaschutz-Plus-Progrmm Zuschüsse in Höhe von 0,62 Mio. bewilligt, die insgesamt zu einer jährlichen CO2-Einsparung von 4.524 t führen.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 118/2008 - Anfrage vom 27.03.2008
SPD-Gemeinderatsfraktion
Stromerzeugung aus der Fließenergie des Abwassers (72 kB)
In Anbetracht des Klimawandels und steigender Energiepreise ist es dringend notwendig, das gesamte Spektrum der regenerativen Energien auszunützen.
Die Gemeinde Böhmenkirch hat in die Fall-Leitung zu ihrer Kläranlage Roggental eine Abwasserturbine eingebaut und auf diese Art 80 000 kWh Strom im Jahr 2006 erzeugt. Die Schwierigkeiten beim Einsatz von Abwasserturbinen (Verschmutzung des Abwassers, schwankende Durchflussmengen, ausreichender Druck) konnten in Böhmenkirch bewältigt werden, so dass auch in Stuttgart mit seinen großen Höhenunterschieden diese Möglichkeit der regenerativen Stromerzeugung ernsthaft geprüft werden sollte.
Wir fragen:
1. Ist der Einsatz von Abwasserturbinen auch in Stuttgart technisch möglich?
Welche Leistung ließe sich installieren?
2. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
3. Ließe sich eine solche Anlage wirtschaftlich betreiben?
Beantwortung zur Anfrage 118/2008, 30.05.2008 (12 kB)
Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
In Böhmenkirch erfolgt in der alten Kläranlage nur noch eine mechanische Vorreinigung und Speicherung des Abwassers. Dieses wird täglich innerhalb weniger Stunden 35 m hoch über einen Höhenrücken gepumpt und fließt dann in die 135 m tiefer liegende neue Kläranlage Roggental. In dieser Fallleitung befindet sich die Abwasserturbine. Um Druckschwankungen auszuschließen, ist diese Fallleitung ständig mit Abwasser gefüllt. Um Verzopfungen in der Turbine infolge von abwassertypischen Stoffen zu vermeiden, muss das Abwasser vorgereinigt werden. Dies erfolgt in der alten, vorhandenen Kläranlage.
Dieses Konzept ist in Stuttgart nicht umsetzbar. Mögliche Fallleitungen für eine Abwasserturbine bestehen in Stuttgart in vergleichbarer Form nicht. Des Weiteren müsste eine dezentrale Vorreinigung des Abwassers erfolgen. Insgesamt betrachtet sind in Stuttgart die Voraussetzungen für eine Nutzung der Wasserkraft in Abwasserkanälen nicht gegeben.
Der Eigenbetrieb SES hat jedoch schon viele regenerative Energien in sein Energiekonzept integriert und passt dieses auch regelmäßig neuen Entwicklungen und Gegebenheiten an:
So wird schon seit Jahren durch verschiedene Maßnahmen Energie und Wärme auf den Klärwerken erzeugt. Klärgas, das in der Schlammfaulung entsteht, wird über Blockheizkraftwerke in Strom und Wärme umgewandelt. Der Strom wird für den Eigenbedarf verwendet, die Wärme wird in das Wärmeverbundsystem eingespeist und für die Beheizung der Betriebgebäude und der Faultürme verwendet. In der Klärschlammverbrennung wird über eine Dampfturbine ebenfalls Strom erzeugt, die Wärme wird für die Trocknung des Schlamms eingesetzt. Fällt darüber hinaus noch Wärme an, wird diese ebenfalls in den Wärmeverbund eingespeist. Der Anteil selbst produzierter Energie am Gesamtenergieverbrauch hat sich im vergangenen Jahr auf etwa 20 % (9,5 Mio. KWh) erhöht. Im Bereich Wärme versorgen sich die Stuttgarter Klärwerke praktisch selbst.
Des Weiteren ist im Klärwerk Möhringen seit Herbst 2007 eine Brennstoffzelle zur Gewinnung von Strom und Wärme aus Klärgas im Einsatz. Da sich diese viel versprechende Technologie noch in der Weiterentwicklung befindet, wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert.
Darüber hinaus wird im Moment auch die Möglichkeit geprüft, die Aufstellfläche für eine Photovoltaikanlage im Hauptklärwerk Mühlhausen zur Verfügung zu stellen. Diese könnte aufgrund der Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wirtschaftlich betrieben werden.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 86/2008, Anfrage vom 05.03.2008
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Investor für EnBW-Gelände? (79 kB)
Gerüchten zufolge gibt es bereits Investoren für das EnBW-Gelände und das ehemalige Arbeitsamt am Stöckach. Ich frage: Trifft das zu, und wenn ja, um welchen Investor handelt es sich und welche Pläne verfolgt dieser?
Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung, die am Stöckach entstehende Bürgerinitiative frühzeitig und wirksam zu beteiligen.
Beantwortung zur Anfrage 86/2008, 09.05.2008 (17 kB)
Der Stadt ist bekannt, dass die EnBW die Absicht hat, ihr Gelände an der Hackstraße in nächster Zeit zu vermarkten. Im Rahmen eines kooperativen Planungsverfahrens sind im Frühjahr die Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände abgegrenzt worden. Die EnBW war an dem Verfahren beteiligt. Ein konkreter Investor ist noch nicht bekannt.
Für das ehemalige Arbeitsamt am Stöckach ist dagegen bereits ein Investor vorhanden. Über seine Nutzungsabsichten wurde bereits in der Presse berichtet.
Die Ergebnisse des kooperativen Planungsverfahrens für das EnBW-Gelände sollen Grundlage für ein erstes Informations- und Beteiligungsverfahren der Bürger in Stöckach sein. Einzelheiten dazu werden – in Abstimmung mit der EnBW – in den nächsten Wochen bekannt gegeben.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 10/2008 - Anfrage vom 17.01.2008
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Ökostromanteil bei EnBW-Strom (72 kB)
Laut Pressemitteilungen von Spiegel Online (5.1.2008) und der Stuttgarter Zeitung (7.1.2008) verkaufen führende europäische Stromversorger ihren Kunden Ökostrom, der in Wahrheit aber in Atom- oder Kohlekraftwerken erzeugt wird. Frage: Gehört die EnBW zu diesen "führenden europäischen Stromversorgern", bezieht also die EnBW den "25prozentigen Ökostromanteil" an den Stromlieferungen an die Landeshauptstadt aus Atom- oder Kohlekraftwerken?
Beantwortung zur Anfrage 10/2008, 07.03.2008 (21 kB)
In dem zwischen der Stadt und der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH (EnBW) abgeschlossenen Stromliefervertrag verpflichtet sich die EnBW dazu, dass der zu liefernde Ökostrom in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen nutzen. Erneuerbare Energiequellen sind nach dem Vertragstext Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse.
Die EnBW hat für jedes Lieferjahr nachträglich einen Herkunftsnachweis sowie einen Nachweis über die Erzeugungsart für den gelieferten Ökostrom zu erbringen. Die Herkunft des gelieferten Stroms muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen (Erzeugungsanlagen) zurückführbar sein. Der Herkunftsnachweis muss von einer allgemein anerkannten technischen Zertifizierungsstelle ausgestellt sein. In dem Herkunftsnachweis muss von einer allgemein anerkannten Zertifizierungsstelle bestätigt werden, dass der gelieferte Ökostrom den Anforderungen des Vertrags entspricht. Unter anderem kann dieser Nachweis durch die Vorlage der TÜV-Süd Zertifikate EE01, EE02 oder des Gütesiegels „ok-power“ der EnergieVision e.V. erbracht werden. Dieses Gütesiegel haben der Verein EnergieVision e. V. und damit die Umweltstiftung
World Wide Fund Natur (WWF) Deutschland, das Öko-Institut e. V. und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entwickelt, um Öko-Stromangebote zu zertifizieren, die erneuerbare Energien fördern. Das Label besagt u. a., dass ein Drittel des gelieferten Ökostroms aus neuen Anlagen stammen muss. Zusätzlich gelten strenge Umweltanforderungen für den Betrieb von Wasserkraftanlagen.
Die Vorlage eines RECS-Zertifikates wird nur zugelassen, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine Doppelvermarktung ausgeschlossen ist. Wie die RECS-Zertifikate einzuschätzen sind und Zweifelsfragen geklärt werden können, überprüft gerade das ÖKO-Institut e.V. Auf dieses Ergebnis wird die Stadt, soweit es erforderlich ist, zurückgreifen.
Die Stadt hat somit vertraglich abgesichert, dass der Ökostromanteil aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 746/2007 - Haushaltsantrag vom 19.10.2007
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Neuordnung der Wasser- und Energieversorgung (84 kB)
Mit dem Verkauf der gesamten Wasser- und Energieversorgung an die EnBW hat die Stadt Stuttgart einen außerordentlich wichtigen Bereich vollständig aus ihrer Hand gegeben und sich damit sämtlicher Möglichkeiten zu dessen Gestaltung beraubt.
Sowohl aus Gründen der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung als auch wegen der im Zusammenhang mit dem drohenden Klimawandel dringend notwendigen Maßnahmen, muss die Stadt ihre Handlungsfähigkeit in diesen Bereichen unbedingt wieder zurückgewinnen.
Stellungnahme zum Haushaltsantrag 746/2007, offen
Nr. 341/2007 - Anfrage vom 03.08.2007
Rockenbauch Hannes (SÖS), SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Demokratischere Wasserpreise (72 kB)
Seit die Stadt Stuttgart durch die sogenannte Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung im Jahre 2002 den kompletten Betrieb der Stuttgarter Wasserversorgung verkauft hat, herrschen in der Bevölkerung große Bedenken bezüglich der Sicherheit der Stuttgarter Wasserversorgung. Durch die Gerüchte um einen eventuellen Verkauf der EdF-Aktienanteile hat diese Sorge neue Nahrung erhalten.
Erst jüngst hat die EnBW die Wasserpreise um 7,5% erhöht. Von Seiten der Stadtverwaltung und des Gemeinderats konnte dies nur noch zur Kenntnis genommen werden. Im Gegensatz zum Strommarkt, auf dem man sich seinen Anbieter selbst aussuchen kann, sind beim Wasser die Bürger auf Gedeih und Verderb vom Monopolisten EnBW abhängig.
Um in Zukunft die demokratische Mitsprache des Gemeinderats zu sichern, beantrage ich:
Die Stadtverwaltung erarbeitet unverzüglich eine Vereinbarung zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW,mit dem Inhalt, dass die zukünftigen Preiserhöhungen grundsätzlich erst im Gemeinderat beschlossen werden müssen. Hierzu hat die EnBW ihre Kostenkalkulation dem Gemeinderat offen zulegen.
Beantwortung zur Anfrage 341/2007, 23.08.2007 (18 kB)
Beim Wasserpreis handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt. Ein Recht zur Preisprüfung besteht grundsätzlich nicht. Trotzdem wurde im „Vertrag über die Überlassung von Sitzen in den Gremien der Wasserverbände und den Wasserpreis für das Gebiet der LHS“ in § 2 vereinbart, dass die Grundlage für die künftige Entwicklung
der Wasserpreise die aktuelle Kostenrechnung ist und im Fall einer beabsichtigten Wasserpreiserhöhung von der EnBW gegenüber der Stadt die Berechnungsgrundlagen offen zu legen sind. Dies ist bei der aktuellen Preiserhöhung geschehen.
Die Erkenntnisse aus der Prüfung dieser Unterlagen sind in die Mitteilungsvorlage 272/2007 eingeflossen, von der der Verwaltungsausschuss am 9. Mai 2007 Kenntnis genommen hat.
Für eine weitergehende Vereinbarung sehe ich keinen Bedarf.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 318/2007 - Anfrage vom 16.07.2007
Vetter Helga (CDU), Wahl Dieter (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Abwasser-Wärmegewinnung (72 kB)
Für die Zukunft sind alternative Energiegewinnung überlebensnotwendig!
Im Gegensatz zu Windanlagen, Photovoltaik, Anbau für Bio-Gasanlagen ist Energie aus Abwasser-Wärmegewinnung neben Erdwärme ein Vorgang der nicht sichtbar stattfindet.
Laut Fernsehbericht Galileo-Special am Samstag, 07. Juli 2007 kann man mit einem geringen finanziellen Aufwand mit Wärmetauschern im Kanalnetz aus dem Abwasser, das in der Regel zwischen 10° und 20° hat, Wärme gewinnen. Bei Neubaugebieten könnte das Kanalnetz schon mit Rohren, die mit Wärmeaustauschern ausgestattet sind, erstellt werden.
Wir fragen die Verwaltung
- liegen in Stuttgart zu dieser Thematik schon Erfahrungen oder Kenntnisse vor?
Wir beantragen
- nach der Sommerpause einen Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik.
Beantwortung zur Anfrage 318/2007, 23.10.2007 (17 kB)
Erl. im UTA am 23.10.2007 Nr. 510
Niederschrifts-Nr. 510 zu TOP 2 des GR, 23.10.2007
Abwasser-Wärmegewinnung (26 kB)
Dieser Niederschrift ist der Antrag Nr. 318/2007 der StRinnen Vetter und Pfau sowie von StR Wahl (alle CDU) vom 16.07.2007 angeheftet.
Der Vortrag von Herrn Dr. Görres wird im leicht überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben. Die von ihm gezeigte Powerpoint-Präsentation ist dieser Niederschrift als Kopie angehängt.
Herr Dr. Görres trägt vor:
"Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, wie schaffen wir es, Abwasser zu nutzen, um Energie gewinnen zu können? Zum einen haben wir, wenn wir vom Gebäude ausgehen, Abwasser, aus dem wir noch im Gebäude die Energie nutzen könnten, insbesondere wenn wir ein relativ warmes Wasser haben. Das wird in den städtischen Liegenschaften schon praktiziert. Im Leuze haben wir eine Reihe von Anlagen, die das Wasser direkt auf dem Weg zum Kanal bereits nutzen.
Heute möchte ich den Fokus auf die großen Abwasserkanäle lenken. Wie kann man es schaffen, das Energieangebot, das dort in den Kanälen zur Verfügung steht, zu nutzen? Ähnlich wie bei der Energienutzung im Gebäude muss ich auch hier einen Zwischenschritt einlegen. Um das Energieangebot in dem Temperaturbereich von 10 bis 20° C nutzen zu können, brauche ich immer eine Wärmepumpe, um die Energie auf ein höheres Temperaturniveau zu heben, um es für die Warmwassererzeugung oder Heizung nutzen zu können.
Was ist in den Kanälen zu tun? Da habe ich den Fokus zunächst auf die bestehenden Kanäle gesetzt. In die Kanäle müssen Doppelwandwärmetauscher eingebracht werden, in denen dann nicht Abwasser, sondern ganz normales Wasser fließt. Diese Wärmetauscher können natürlich nicht unendlich lang sein, sie bestehen aus einzelnen Abschnitten. Diese einzelnen Wärmetauschersegmente müssen dann miteinander verbunden und mit Anschlussstutzen eine Verbindung zwischen dem Abwasserkanal und dem Gebäude hergestellt werden.
Was ist wichtig, wenn man diese Wärmetauscher in bestehende Kanäle einbaut? Man muss den bestehenden Kanal anpassen, man muss darauf achten, dass die Verengung des bestehenden Kanalquerschnitts nicht zu groß ist, sodass dieses Abwasser in seinem Abfluss möglichst wenig eingeengt, möglichst wenig verändert wird. Eine Beeinflussung des Straßenverkehrs wird manchmal notwendig sein, insbesondere wenn Baumaßnahmen erforderlich sind, um die Wärmetauscher einzubringen. Die Bauarbeiten können nicht im bestehenden Abwasser erfolgen, d. h. es ist auf jeden Fall notwendig, das Abwasser umzuleiten, über einen Bypass zu führen.
Einfacher wird es natürlich, wenn man ohnehin einen neuen Kanal bauen muss. Dort könnte man die Wärmetauscher bereits in die zu verlegenden Kanalrohre integrieren, man hätte keinerlei Beeinträchtigungen, man hätte keine Einbauten, die im Weg sein könnten. In der Praxis hat sich dieses Verfahren bereits bewährt, man hat gute Erfahrungen gemacht. Um die Wärmetauscher einbauen zu können, muss der Kanal eine gewisse Größe haben, er müsste einen Durchmesser von mindestens 80 cm haben. Weiterhin muss eine ausreichende Spülung des Wärmetauschers ganzjährig gewährleistet sein, da orientiert man sich am sogenannten Trockenwetterabfluss, d. h. dem Abfluss, den man auch ohne Regen mit 15 Litern pro Sekunde hat.
Um die Wärme oder das Energieangebot zu nutzen, ist es notwendig, dass in einer Entfernung von 100 bis 200 m auch ein entsprechender Energieabnehmer ist, der das Potenzial nutzen kann und auch einen Mindestwärmebedarf von 150 kW hat.
Der Kanal darf an entsprechender Stelle keine Kurven haben. Die Verringerung des Kanalquerschnitts ist ein wichtiges Thema. Der Zulauf in die Kläranlagen darf nicht unter 8 bis 10° C abfallen, das ist ein sehr wichtiges Kriterium für die Klärwerksbetreiber, die sagen, die Grenze ist bei 10° C, darunter sollte dieses Abwasser nicht abkühlen.
Auf der Folie können Sie den Temperaturverlauf am Klärwerkszulauf in Zuffenhausen sehen, gemessen im Jahr 2005 über das gesamte Jahr. Man kann sehr schön sehen, dass das Abwasserwärmepotenzial hochattraktiv ist, weil es eine relativ geringe jahreszeitliche Schwankung hat. Die Außentemperaturen im Winter im Jahre 2005 lagen am Tag im Schnitt bei minus 5° C. Das Abwasser hatte ein Potenzial von 13 oder 12° C zu diesem Zeitpunkt, im Vergleich zu anderen Wärmepumpen - denkt man an Erdreich oder an Außenluft - ein deutlich höheres Potenzial. Im Sommer hat das Abwasser eine Temperatur, die unter 20° C liegt. Bei Außentemperaturen weit über 30° C ein durchaus interessantes Argument, im Sommer das Abwasser zur Kälteerzeugung heranzuziehen.
Wir haben im vergangenen Jahr drei Projekte untersucht, um die wirtschaftlichen Aspekte betrachten zu können. Zum einen den Verwaltungsneubau am Österreichischen Platz, zudem das Neubaugebiet "Wohnen am Neckar" und das Klinikum Mitte in der Kriegsbergstraße.
Das Gebäude am Österreichischen Platz ist kurz vor der Fertigstellung. Dort haben wir untersucht, inwiefern es möglich wäre, den Abwasserkanal, der sich direkt in der Hauptstätter Straße vor dem Gebäude befindet, zu nutzen, um diese Wärme zur Heizung des Gebäudes heranziehen zu können. Wir haben dort einen Kanal mit einem Durchmesser von DN 1.200 und einen Trockenwetterabfluss von 50 l/s. Genügend Potenzial. Wir haben weiter untersucht, welche Heizleistung hat das Gebäude? Wir haben im Gebäude - weil es ein Verwaltungsgebäude ist - einen sehr geringen Trinkwasserbedarf. Von daher hat sich dort eine Wirtschaftlichkeit ergeben, die bei 40,5 Jahren liegt und deshalb nicht besonders interessant ist.
Das lag daran, dass es zum einen sehr schwierig war, diese Gebäude und die Kanalverhältnisse zusammenzubringen, eine Verbindung zwischen dem bestehenden Abwasserkanal und dem Gebäude zu erreichen. Der geringe Wärmebedarf war auch nicht sehr positiv, und der Niederspannungsstromanschluss hat bei den Strompreisen dazu geführt, dass sich relativ wenige Betriebskosteneinsparungen ergaben. Von daher haben wir dieses Projekt nicht weiterverfolgt, sondern eine konventionelle Gasversorgung zur Energieerzeugung herangezogen.
Deutlich besser sieht das Ganze im Bereich "Wohnen am Neckar" aus. Dort haben wir sehr große Kanäle, und der Kanal in der Hofener Straße hat mit einem Trockenwetterabfluss von 500 l/s ein sehr großes Angebot. Hier geht es um ein Neubauvorhaben mit insgesamt 130 Wohneinheiten. Die wirtschaftlichen Rahmendaten sehen hier mit 13,5 Jahren Kapitalrückflusszeit deutlich besser aus. Ein sehr interessantes Objekt. Wir müssen daher schauen, wie wir es weiterverfolgen können.
Mindestens genauso interessant ist der Bereich beim Klinikum. Dort haben wir einen Trockenwetterabfluss von 100 l/s und eine Kanaldimension, die mehr als ausreichend ist und auch ein Potenzial von 400 kW. Hier haben wir untersucht, wie man dieses Potenzial zum Heizen und zum Kühlen nutzen kann, weil auch Kühlbedarf im Klinikum vorhanden ist. Wir haben dort auch noch eine zweite wichtige Voraussetzung: Wenn die neue Energieversorgung auf der Basis eines neuen Blockheizkraftwerkes in Betrieb geht, haben wir Strom zu relativ günstigen Konditionen zur Verfügung. Beides führt dazu, dass wir eine Kapitalrückflusszeit von nur 11,9 Jahren für dieses Projekt haben. Von daher denken wir, es ist interessant, dieses Projekt an diesem Standort weiter zu vertiefen und zu schauen, wie wir es schaffen können, Heizen und Kühlen für das Abwasser zu realisieren.
Das Fazit: Es wäre zu ergänzen, wir müssen sehen, wie wir das Projekt "Wohnen am Neckar" weiterverfolgen können. Wir haben dort nicht die Stadt als Investor, sondern einen externen Investor. Wir müssen sehen, wer kann so eine Energiezentrale betreiben. Das sind Fragestellungen, die dort zu klären sind, sodass wir dann im Anschluss eine Umsetzung über die städtebaulichen Verträge absichern könnten. Für das Klinikum Mitte geht es jetzt darum, durch lokale Abwassermessungen zu konkretisieren, wie sieht der Trockenwetterabfluss in der Tat aus und wie kann diese Energie eingebunden werden, entweder in die Energiezentrale oder im Zusammenhang mit dem Neubau des ZIM (Zentrum für Innere Medizin), wenn der dann kommt.
Das Fazit aus den Untersuchungen ist, dass wir grundsätzlich bei Kanalsanierungen uns Gedanken machen, ob es ein Potenzial zur energetischen Nutzung in der Umgebung gibt. Wir sind auch mit dem Tiefbauamt so verblieben, dass wir uns jeweils abstimmen werden."
Übereinstimmend bedanken sich die Sprecher der Gemeinderatsfraktionen für die Berichterstattung.
StRin Vetter (CDU) erklärt, man könne nur begeistert sein über diese Art der Energiegewinnung, denn neben den sonstigen positiven Aspekten verändere sie weder das Landschafts- noch das Stadtbild. Sie zeigt sich erfreut, dass diese Möglichkeit der Energiegewinnung aufgegriffen wird und untersucht werden soll, um sie dann in Neubaugebieten oder in Abschnitten bei Kanalsanierungen zum Einsatz zu bringen.
Diesen Worten schließt sich StRin Dr. Blind (SPD) an. Sie bittet noch um nähere Angaben, welche Kosten bei einer Erneuerung von Kanalrohren entstehen würden. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung bittet sie zu beachten, dass diese auf der Grundlage der derzeitigen Energiepreise angestellt wurde, man könne aber doch mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Preise weiter massiv steigen werden und sich dann eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung wieder ganz anders darstellen würde.
StR Pätzold (90/GRÜNE) erklärt, seine Fraktion unterstütze die Ansätze. Wichtig seien dabei eben auch die kleinen Bausteine, die zum Gesamtkonzept der regenerativen Energieversorgung beitragen würden, um damit den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zurückfahren zu können.
StR J. Zeeb (FW) lobt den hervorragend vorgetragenen Beitrag, der so auch für den Laien gut nachvollziehbar sei. Für ihn sei die Erkenntnis dabei herausgekommen, dass es äußerst schwierig sein würde, in bestehende Kanäle Wärmetauscher einzubauen. Mögliche Potenziale jedoch, die sich bei künftigen Vorhaben, wie beispielsweise bei Stuttgart 21, auftun würden, sollten frühzeitig erkannt und erfasst werden. Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsplanberatungen fragt der Stadtrat nach, ob auf Seiten des Tiefbauamtes bereits Mittel für solche Maßnahmen vorgesehen sind.
StR Dr. Werwigk (FDP) würde interessieren, wie hoch die Zahl der möglichen Kanäle wäre und wann mit den Maßnahmen begonnen werden könnte.
StR Hill (CDU) spricht die vorgestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung an und möchte wissen, ob diese Berechnung auch eine Zinseszinsrechnung beinhaltet; ebenso müssten Investitionen berücksichtigt sein sowie mögliche Preissteigerungen bei Energiekosten. Er bittet, ihm die vorgestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Verfügung zu stellen.
Anhand der gezeigten Kurve mit den Abwassertemperaturen habe er den Eindruck gewonnen, so der Stadtrat, dass man während der kalten Jahreszeit sehr nahe an die Grenze von 10° C kommen könnte. Hier stelle sich die Frage, wie sich die Wärmekurve entwickeln würde, wenn ein Wärmetauscher eingebaut werde.
StR Dr. Nopper (CDU) spricht die mögliche Lebensdauer eines Wärmetauschers an und möchte dazu nähere Informationen.
Herr Dr. Görres greift die im Verlauf der Diskussion aufgeworfenen Fragen auf und führt aus:
- Die Lebensdauer eines Wärmetauschers würde er in der Größenordnung von etwa 40 Jahren ansetzen. Aggregate, wie beispielsweise die Wärmepumpe, hätten – ähnlich wie andere Anlagen in diesem Bereich - eine theoretische Nutzungsdauer zwischen 15 und 18 Jahren. Daraus ließe sich über die jeweiligen spezifischen Investitionskosten ein Mix errechnen, sodass eine durchschnittliche Nutzungsdauer in der Größenordnung von 30 Jahren anzusiedeln wäre, weil in der Zeit, in der eine solche Anlage betrieben werde, zweimal eine Wärmepumpe gebraucht werde und einmal ein Wärmetauscher ersetzt werden müsse.
- Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung könne die klare Aussage gemacht werden, dass diese nur statisch gerechnet wurde. Es sei weder eine Energiepreissteigerung berücksichtigt, noch sei eine Zinseszinsrechnung gemacht worden.
- Zur Temperaturabsenkung. Hier sei bewusst die Temperatur betrachtet worden, wie sie beim Eintritt ins Klärwerk gemessen worden sei. Wenn jetzt von einer Anlage beispielsweise in der Kriegsbergstraße ausgegangen werde, dann könnte sich das Abwasser durch die weiteren Zuläufe, die nach diesem Wärmetauscher kommen, auf natürliche Weise wieder erwärmen, bis es dann letztendlich im Klärwerk ankäme. So würden die Temperaturabsenkungen, die im Kanalabschnitt im Bereich des Klinikums entstehen würden, bis zum Klärwerk allemal wieder ausgeglichen werden. Anders sähe es natürlich aus, wenn beispielsweise einmal 50 Anlagen im Kanalnetz wären, dann spiele die Temperaturabsenkung sicher eine Rolle, und man müsste sich Gedanken darüber machen, ob die Gefahr besteht, dass die Temperatur beim Klärwerkseintritt unter diese 10° C fällt.
- Bei der Frage, wo diese Anlagen eingesetzt werden können, sollte immer der Einzelfall betrachtet werden. So, wie sich auch die unterschiedlichen wirtschaftlichen Ergebnisse bei der Untersuchung der drei genannten Objekte gezeigt hätten, müsste auch im Einzelfall der Abschnitt im Kanal betrachtet werden, pauschal könne man dazu keine Aussagen machen.
Herr Schanz (TiefbA) führt ergänzend aus. Die Entwicklung in diesem Bereich werde bereits seit längerem verfolgt, letzte Überlegungen in diesem Zusammenhang habe es mit dem Bauvorhaben EnBW City gegeben. Hier habe es sich gezeigt, einen Wärmetauscher in Richtung Möhringen einzusetzen, ist wegen der mangelnden Wassermenge nicht möglich.
Zur Frage der Mehrkosten für die Rohrleitungen könne er im Augenblick keine aktuellen Marktpreise nennen, weil die Rohre nur sehr wenig zum Einsatz kämen. Er würde jedoch von Mehrkosten von etwa 50 bis 100 % ausgehen. Beim Einsatz der Kanalrohre mit bereits integriertem Wärmetauscher könne man jedoch von einer langen Lebensdauer ausgehen, und der betriebliche Aspekt wäre sicher besser als der nachträgliche Einbau von Wärmetauschern in einem bereits bestehenden Kanalsystem.
Finanzmittel für das Projekt Abwärmenutzung seien noch nicht im Haushalt eingestellt. Er gehe jedoch davon aus, dass, wenn sich Abnehmer und Möglichkeiten finden sollten, diese Mittel auch aus dem laufenden Budget bereitgestellt werden könnten.
Herr Schanz spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten weiter zu prüfen. Von Seiten der Stadtentwässerung sollten noch bessere Daten über die tatsächlichen Wassermengen im Kanalnetz festgehalten werden. Der Verlauf der Wassermengen müsse ermittelt werden, um auch die Wirtschaftlichkeit eines Projektes besser darstellen zu können. Auch über die Entwicklung der Temperatur im Kanalnetz sollten Daten erfasst werden. In den nächsten Monaten solle mit entsprechenden Messungen eine bessere Datenlage geschaffen werden.
BM Hahn schlägt abschließend vor, dass Herr Dr. Görres im ersten Quartal des neuen Jahres erneut über dieses Thema, möglicherweise im Zusammenhang mit dem Klinikum und mit einer verfeinerten Wirtschaftlichkeitsberechnung, berichten werde.
Zur Beurkundung
Nr. 298/2007 - Anfrage vom 06.07.2007
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Wohin entwickelt sich die EnBW?
Die Stadt muss mitgestalten! (75 kB)
Über die Zukunft der EnBW wird zur Zeit viel spekuliert. Ein Szenario geht davon aus, dass die EdF ihre Anteile verkauft. Eine Neuorientierung des gesamten Versorgungssektors ist wahrscheinlich. Aus unserer Sicht könnte es sinnvoll ein, dass die Stadt Stuttgart sich in diese Neuorientierung offensiv einmischt. Besonders, da viele Stadtwerke derzeit mit ihren Versorgungsnetzen gute Erträge erzielen. Zudem endet der Konzessionsvertrag mit der EnBW im Jahr 2013.
Im Jahr 2001 ging durch den Verkauf der städtischen Minderheitsbeteiligung an der NWS die technische Infrastruktur (Wasserverteilnetz, Gas- und Stromversorgungsnetz) der Stadt an die EnBW über. Die Sicherstellung einer hochwertigen und preiswerten Wasserversorgung beschäftigt seither uns und viele Bürger.
Wir fragen daher an:
– Wurde bei dem Verkauf der städtischen NWS-Minderheitsbeteiligung an die EnBW im Jahr 2001 der Wert des Wasserverteilnetzes auf Stuttgarter Gemarkung beziffert? Wie ist der heutige Wert zu veranschlagen?
– Wie die Verwaltung auf unseren Antrag “Das Wasser gehört uns allen” vom 22.03.2004 geantwortet hat, ergeben sich aus dem gemeinsamen Betrieb der Versorgungsnetze von Strom, Gas und Wasser beträchtliche Synergieeffekte. Da ein isolierter Betrieb des Wassernetzes nicht wirtschaftlich ist, bitten wir um Auskunft, wie hoch der Wert der Versorgungsnetze von Strom, Gas und Wasser zusammen zu veranschlagen ist.
– Wie gedenkt die Stadt, ihre Interessen und ihren Einfluss in möglichen Gesprächen über die Zukunft des Energiekonzerns EnBW geltend zu machen?
Beantwortung zur Anfrage 298/2007, 23.10.2007 (10 kB)
Am 22.03.2002 wurden die Geschäftsanteile an der NWS GmbH an die EnBW AG verkauft. Hintergrund dieser Entscheidung, die vom Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen wurde, waren die veränderten Vorgaben auf nationaler und auf EU-Ebene. Da ein verschärfter Wettbewerb zu erwarten war, zog sich die Stadt strategischen Gründen aus der Energieversorgung zurück. Die Bewertung der NWS-Anteile erfolgte durch ein Gutachten auf der Grundlage des gängigen Ertragswertverfahrens und nicht nach dem Substanzwertverfahren. Der heutige Wert des Gesamtversorgungsnetzes, ebenso wie die Werte der einzelnen Versorgungsnetze kann aus den damaligen Werten nicht abgeleitet werden.
Wie bereits des Öfteren erwähnt, setzt ein Rückkauf der Wasserversorgungsinfrastruktur oder des gesamten Versorgungsnetzes zunächst eine grundsätzliche Veräußerungsbereitschaft der EnBW voraus. Spekulationen über die Absicht der EnBW, sich von der Wassersparte zu trennen, entbehren jeglicher Grundlage.
Ich sehe daher keine Veranlassung für eine Änderung der damals eingeschlagenen Strategie und der derzeitigen Verhältnisse, zumal die EnBW als Nachfolgerin von TWS und NWS ihre Aufgaben nachhaltig und zuverlässig für die Stuttgarter Bürger erfüllt.
Dr. Wolfgang Schuster
Nr. 147/2004 - Antrag und Anfrage vom 19.04.2004
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Rückabwicklung des Verkaufs der städtischen Wasserversorgung (71 kB)
Stellungnahme zu Anfrage und Antrag 147/2004, 17.05.2004 (12 kB)
Nr. 107/2004 - Antrag vom 22.03.2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Das Wasser gehört uns allen (11 kB)
Stellungnahme zum Antrag 107/2004, 17.05.2004 (21 kB)
Nr. 374/2002 - Antrag vom 28.10.2002
Dr. Löffler Reinhard (CDU), Föll Michael (CDU)
Corporate Governance Kodex für kommunale Beteiligungsunternehmen (77 kB)
Regierungskommission “Corporate Governance” im Juli 2001 ihren Bericht (BT-Drs. 14/7515 v. 14.08.01) vorgelegt und die darauf eingesetzte Kodex-Kommission im Februar dieses Jahres den Deutschen Corporate Governance Kodex (www.corporate-
governance-kodex.de) vorgestellt hatte, ist das “Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts zu Transparenz und Publizität (TransPuG) am 26.07.02 in Kraft getreten (BGBl. 2002, 2681). Das Gesetz wendet sich an Aktiengesellschaften mit dem Ziel, international anerkannte Standards für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu erreichen, um damit den Standort Deutschland für ausländische Investoren attraktiver zu machen. Zu den Regelungsinhalten gehören die Implementierung des Corporate Governance Kodex, die Stärkung des Aufsichtsrats und die weitere Ebnung des Wegs zur virtuellen Hauptversammlung.
Der Corporate Governance Kodex richtet sich zwar in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften. Die Regierungskommission empfiehlt jedoch auch die Beachtung des Kodex für nicht börsennotierte Unternehmen. Der Kodex gibt eine Reihe von Empfehlungen und Anregungen, wie beispielsweise die Verbesserung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Konkretisierung und Verschärfung der Abschlussprüfung und die Anpassung der Konzernrechnungslegung an internationale Gepflogenheiten.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensführung und –überwachung transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, um so das Vertrauen von Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung zu fördern. Der Kodex bindet die Aufsichtsräte stärker in Entscheidungen über wichtige Geschäfte ein. Bei dem Kodex handelt es sich nicht um eine bindende Rechtsgrundlage, sondern um Verhaltensempfehlungen, die auch in kommunalen Beteiligungen zum Tragen kommen könnten.
Der Kodex fordert ein intensiveres Zusammenarbeiten von Vorstand und Aufsichtsrat und will so dazu beitragen, dass das duale Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat und das international verbreitete Board-System sich in der Praxis aufeinander zu bewegen.
Der Kodex empfiehlt eine verbesserte Information des Aufsichtsrats, idem er die effiziente Informationsversorgung als gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat beschreibt, schriftliche und rechtzeitige Vorstandsberichte fordert und verlangt, dass in den Berichten des Vorstands Abweichungen von aufgestellten Plänen und Zielen dem Aufsichtsrat erläutert werden.
Der Kodex fordert von den Wirtschaftsprüfern die vollständige Offenlegung der beruflichen, finanziellen und sonstigen Beziehungen zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern. Der Abschlussprüfer soll verpflichtet werden, dem Aufsichtsratvorsitzenden während der Prüfung auftretenden Befangenheitsgründe unverzüglich offen zu legen.
Die Gesellschaft soll unter Einsatz des Internets die Vorbereitung auf die Hauptversammlung erleichtern. Der Vorstand soll sämtliche Vorbereitungsunterlagen auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen.
Vorstandsvergütungen sollen aufgrund einer Leistungsbeurteilung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft festgelegt werden. Sie sollen ein Fixum, variable Bestandteile und an den langfristigen Unternehmenserfolg gebundene Komponenten enthalten. Der Kodex gibt die Anregung, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss offen zu legen.
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob die Anregungen und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex bei ihren Beteiligungsgesellschaften zu einer verbesserten Unternehmenskultur und verantwortungsbewusster Unternehmensführung beitragen kann und setzt bei positiver Einschätzung die Inhalte des Kodex um.
Stellungnahme zum Antrag 374/2002, 03.02.2003 (106 kB)
Mit dem Begriff “Corporate Governance” wird die Unternehmensführung, insbesondere die Leitung und Überwachung eines Unternehmens umschrieben. Der Kodex soll Transparenz gewähren und das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen fördern. Da der Kodex jährlich überprüft und gegebenenfalls verändert werden soll, kann er als flexibles Instrument schneller als ein Gesetz an künftige Veränderungen angepasst werden.
Der Kodex umfasst folgende Bereiche:
1. Aktionäre und Hauptversammlung
2. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3. Vorstand
4. Aufsichtsrat
5. Transparenz
6. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Neben der Wiedergabe einer Reihe gesetzlicher Vorschriften, enthält der Kodex Empfehlungen (“soll”) und Anregungen (“sollte, kann”). Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft müssen jährlich erklären, dass den gemachten Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Abweichungen von den im Kodex enthaltenen Anregungen sind nicht erklärungsbedürftig.
Die einzige städtische Beteiligungsgesellschaft, die an der Börse notiert ist, ist die Schlossgartenbau-AG (städt. Anteil 30%). Die SAG hat bereits zum Ende des Jahres 2002 eine entsprechende Erklärung auf ihrer homepage veröffentlicht, in der die Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erläutert werden. Für die anderen Beteiligungsgesellschaften besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung.
Grundsätzlich kann bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften von einer guten Unternehmenskultur und verantwortlicher Unternehmensführung gesprochen werden.
Da ein Großteil der Regelungen des Kodex für städtische Beteiligungsgesellschaften nicht relevant sind, ist die vollständige Übernahme des Kodex nicht umsetzbar. Im Folgenden werden die einzelnen Themenbereiche mit den für die Beteiligungsgesellschaften wesentlichen Punkten dargestellt und die bisherige Umsetzung erläutert:
1. Aktionäre und Hauptversammlung:
Die Empfehlungen und Anregungen zielen insbesondere auf die Information der Aktionäre und deren Möglichkeit zur Stimmabgabe ab. Diese Empfehlungen des Kodex gelten spezifisch für Aktiengesellschaften und sollen dem Schutz von Kleinaktionären dienen.
Grundsätzlich ist die Gesellschaftersituation bei einer städtischen Eigengesellschaft oder Mehrheitsbeteiligung nicht mit Aktionären bei börsennotierten großen Gesellschaften zu vergleichen. Die Gesellschafterfunktion bei Beteiligungsunternehmen wird vom Finanz- und Beteiligungsreferat sowie der Stadtkämmerei wahrgenommen, wobei wichtige Entscheidungen dem Gemeinderat vorgelegt werden. Der Bereich Aktionäre und Hauptversammlung des Kodex ist damit für die städtischen Beteiligungsgesellschaften nicht von Bedeutung.
2. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Die enge Zusammenarbeit und gemeinsame strategische Ausrichtung von Vorstand und Aufsichtsrat soll unterstrichen werden. Dazu sollen vom Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes näher festgelegt werden. Außerdem beinhaltet dieser Bereich Regelungen für mitbestimmte Aufsichtsräte und Übernahmeangebote.
Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat wird bei den Beteiligungsgesellschaften über eine Geschäftsordnung geregelt. Diese enthält i.d.R. auch die Berichtspflichten. Bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften werden Quartalsberichte erstellt und in den entsprechenden Gremien thematisiert. Entscheidende strategische (Neu-)Ausrichtungen werden im Aufsichtsrat und im Gemeinderat behandelt. Eine Absicherung gegenüber Übernahmeangeboten ist bei städtischen Beteiligungsunternehmen nicht relevant.
3. Vorstand
3.1 Zusammensetzung und Vergütung
Der Vorstand soll mehrere Personen umfassen und einen Sprecher haben, wobei eine Geschäftsordnung die Geschäftsverteilung regeln soll. Die Vergütung soll fixe und variable Bestandteile (z.B. Aktienoptionen) beinhalten und im Anhang des Konzernabschlusses aufgeschlüsselt und individualisiert dargestellt werden.
Bei den größeren Beteiligungsgesellschaften besteht die Geschäftsführung bzw. der Vorstand aus mehreren Personen, deren Zuständigkeit in der Geschäftsordnung geregelt ist. Teilweise ist die Funktion eines Sprechers vorhanden. Die Gesamtvergütungen, die im Regelfall aus fixen und erfolgsabhängigen Teilen bestehen, werden im Beteiligungsbericht jährlich ausgewiesen und damit offen gelegt. Eine weitere Aufschlüsselung und generelle Individualisierung empfiehlt die Verwaltung aufgrund des Schutzes der personenbezogenen Daten nicht.
3.2 Interessenkonflikte
Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt werden. Außerdem bedürfen wesentliche Geschäfte und Nebentätigkeiten der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Wesentliche Geschäfte sind im Zuständigkeitskatalog der Geschäftsordnung geregelt. Danach entscheidet der Aufsichtsrat ab bestimmten Wertgrenzen oder bei bestimmten Arten von Geschäften. Darüber hinaus sind durch die Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechtes, das für kommunale Gesellschaften anzuwenden ist, bestimmte Entscheidungen der Gesellschafterversammlung – und damit dem Gemeinderat - vorbehalten. Die Jahresabschlussprüfung enthält den Bericht über “die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse” nach § 53 HGrG. Bei den Beteiligungsgesellschaften ist die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten in den Geschäftsführerverträgen geregelt.
4. Aufsichtsrat
4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung des Vorstandes sorgen. Die Modalitäten der Bestelldauer und die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sollen festgelegt werden. Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben.
Die Vorstände und Geschäftsführer werden in der Regel für 5 Jahre bestellt. In den Verträgen werden auch die Altersgrenzen festgelegt. Bei den Beteiligungsgesellschaften gibt es i.d.R. Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat, die die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung regeln.
4.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll regelmäßig mit dem Vorstand die Strategien und Risiken des Unternehmens beraten und den Aufsichtsrat unverzüglich über wichtige Ereignisse unterrichten.
Diese Forderung ist bei den städtischen Beteiligungen erfüllt. Die Aufsichtsratsvorsitzenden führen regelmäßig entsprechende Gespräche, wobei soweit erforderlich die Beteiligungsverwaltung zugezogen wird. Über wichtige Geschäftsereignisse wird der Aufsichtsrat in den regelmäßig stattfindenden Aufsichtsratssitzungen bzw. soweit notwendig in außerordentlichen Sitzungen informiert.
4.3 Bildung von Ausschüssen
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden (z.B. Audit Committee etc.).
Ausschüsse werden bei den Beteiligungsgesellschaften bisher nach Bedarf gebildet. So bestehen Vorstandswahlausschüsse, Personalausschüsse und Vergabeausschüsse.
4.4 Zusammensetzung und Vergütung
Bei der Aufsichtsratswahl sollen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachliche Erfahrungen und die Unabhängigkeit berücksichtigt werden und bestimmte Regeln eingehalten werden. Außerdem soll die Vergütung feste und erfolgsorientierte Bestandteile beinhalten und individualisiert im Konzernanhang angegeben werden (auch Beratungsleistungen etc.). Der Vorsitzende soll bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt werden. Bei einer Abwesenheit eines Mitgliedes von mehr als der Hälfte der Aufsichtsratsitzungen soll dies im Bericht des Aufsichtsrates vermerkt werden.
Für die Vergabe der Aufsichtsratsmandate ist der Gemeinderat zuständig. Bei den Vergütungen der Aufsichtsräte gibt es derzeit keine erfolgsabhängigen Bestandteile. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates werden jährlich im Beteiligungsbericht veröffentlicht.
4.5 Interessenkonflikte
Aufsichtsratsmitglieder sollen Interessenkonflikte offen legen und bei wesentlichen Konflikten ihr Mandat niederlegen. Berater- und andere Verträge mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Diese Punkte werden sukzessive in die Geschäftsordnungen der Beteiligungsgesellschaften aufgenommen bzw. ergänzt.
5. Transparenz
Mit diesem Bereich soll die ausreichende Information der Aktionäre, auch über das Internet, sichergestellt werden.
Mit geringen Ausnahmen gibt es bei den städtischen Beteiligungsunternehmen keine außenstehenden Aktionäre. Die Jahresabschlüsse werden in den Ausschüssen und im Gemeinderat öffentlich beraten und im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht. Außerdem werden im Beteiligungsbericht die wichtigsten Kennzahlen der Beteiligungsgesellschaften dargestellt.
6. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
6.1 Rechnungslegung
Der Kodex fordert Zwischenberichte, eine zeitnahe Aufstellung des Konzernabschlusses (90 Tage nach Ende des Berichtszeitraumes), eine Übersicht über die Beteiligungen etc.
Die LHS erstellt seit mehreren Jahren einen Beteiligungsbericht und darüber hinaus einen Konzernabschluss, der im Beteiligungsbericht dargestellt wird. Eine zeitnahe Erstellung wurde in den letzten Jahren konsequent verfolgt. Aufgrund kommunaler Vorschriften und der bisherigen Handhabung der Beteiligungsverwaltung wurde somit eine übersichtliche Offenlegung über das Beteiligungsvermögen der Stadt schon in der Vergangenheit erreicht. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter werden über Zwischenberichte informiert.
6.2 Abschlussprüfung
Eine Erklärung des vorgesehenen Abschlussprüfers soll eingeholt werden, die über Beziehungen zur Gesellschaft und Organen Auskunft gibt, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Weiter soll sich die Erklärung auch auf vergangene und zukünftige (Beratungs-) Leistungen für das Unternehmen erstrecken. Der Aufsichtsrat soll über alle möglichen Befangenheitsgründe des Abschlussprüfers und über alle für den Aufsichtsrat wesentlichen Feststellungen unterrichtet werden.
Bezüglich der Beteiligungsunternehmen soll dieser Themenbereich bei der nächsten Angebotseinholung für ein Prüfmandat berücksichtigt werden. Damit soll eine stärkere Kontrolle über die Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer und der Gesellschaft erreicht werden.
Der Kodex verlangt keine Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, lediglich eine Offenlegung. Jedoch wurde in der Vergangenheit von der Beteiligungsverwaltung i.d.R. auf eine Trennung von Abschlussprüfung und strategischen und grundlegenden Beratungsleistungen geachtet. Bei kleineren Beratungsaufträgen ist eine strikte Trennung aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, da die vom Wirtschaftsprüfer bereits aufgebauten Kenntnisse über das Unternehmen genutzt werden können. Diese Handhabung soll grundsätzlich beibehalten werden.
7. Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt zusammenfassend vor, den städtischen Beteiligungsgesellschaften nicht generell eine Erklärungs-Abgabe aufzuerlegen, da damit keine wesentlich verbesserte Unternehmenskultur zu erwarten wäre. Außerdem wurden in der Vergangenheit vermehrt Gesellschaften in Kooperation mit anderen Partnern gegründet, so dass eine generelle 1:1-Anwendung durchgesetzt werden müsste.
Wie aufgezeigt, hat die Beteiligungsverwaltung in der Praxis die meisten Punkte des Kodex bereits umgesetzt. Dennoch wird die Verwaltung, ggf. im Zusammenwirken mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Beteiligungsrichtlinie entwickeln, die für die städtischen Mehrheitsbeteiligungen anzuwenden ist und für die Minderheitsbeteiligungen empfohlen wird. Darin sollen auch die für die städtischen Beteiligungsgesellschaften sinnvollen Empfehlungen des Kodex aufgenommen werden. Die Beteiligungsrichtlinie soll im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat zu gegebener Zeit beraten werden.
Der Wortlaut des Kodex in der Fassung vom 07.11.2002 ist beigefügt.
Dr. Wolfgang Schuster
Anlage zur Stellungnahme zum Antrag 374/2002
Deutscher Corporate Governance Kodex
1. Präambel
Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der “Kodex”) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.
Der Kodex verdeutlicht die Rechte der Aktionäre, die der Gesellschaft das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung stellen und das unternehmerische Risiko tragen.
- Deutschen Aktiengesellschaften ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben:
- Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.
- Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Bei Unternehmen mit mehr als 500 bzw. 2000 Arbeitnehmern im Inland sind auch die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vertreten, der sich dann zu einem Drittel bzw. zur Hälfte aus von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern zusammensetzt. Bei Unternehmen mit mehr als 2000 Arbeitnehmern hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der praktisch immer ein Vertreter der Anteilseigner ist, ein die Beschlussfassung entscheidendes Zweitstimmrecht. Die von den Aktionären gewählten Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
Das auch in anderen kontinentaleuropäischen Ländern etablierte duale Führungssystem und das international verbreitete System der Führung durch ein einheitliches Leitungsorgan (Verwaltungsrat) bewegen sich wegen des intensiven Zusammenwirkens von Vorstand und Aufsichtsrat in der Praxis aufeinander zu und sind gleichermaßen erfolgreich.
Die Rechnungslegung deutscher Unternehmen ist am True-and-fair-view-Prinzip orientiert und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Empfehlungen des Kodex sind im Text durch die Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen. Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmenspezifischer Bedürfnisse. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung bei. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann; hierfür verwendet der Kodex Begriffe wie "sollte" oder "kann". Die übrigen sprachlich nicht so gekennzeichneten Teile des Kodex betreffen Bestimmungen, die als geltendes Gesetzesrecht von den Unternehmen zu beachten sind.
In Regelungen des Kodex, die nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern auch ihre Konzernunternehmen betreffen, wird der Begriff “Unternehmen” statt “Gesellschaft” verwendet.
Der Kodex richtet sich in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften. Auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen.
Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst.
2. Aktionäre und Hauptversammlung
2.1 Aktionäre
2.1.1 Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
2.1.2 Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten (“golden shares”) sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.
2.2 Hauptversammlung
2.2.1 Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und in der Regel den Abschlussprüfer.
Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über die Satzung und den Gegenstand der Gesellschaft, über Satzungsänderungen und über wesentliche unternehmerische Maßnahmen wie insbesondere Unternehmensverträge und Umwandlungen, über die Ausgabe von neuen Aktien und von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre grundsätzlich ein ihrem Anteil am Grundkapital entsprechendes Bezugsrecht.
2.2.3 Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.
2.2.4 Der Versammlungsleiter sorgt für eine zügige Abwicklung der Hauptversammlung.
2.3 Einladung zur Hauptversammlung, Stimmrechtsvertreter
2.3.1 Die Hauptversammlung der Aktionäre ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. Der Vorstand soll die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts nicht nur auslegen und den Aktionären auf Verlangen übermitteln, sondern auch auf der Internet-Seite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlichen.
2.3.2 Die Gesellschaft soll allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen, die dies vor nicht länger als einem Jahr verlangt haben, die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen mitteilen, auf Verlangen auch auf elektronischem Wege.
2.3.3 Die Gesellschaft soll den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern. Auch bei der Stimmrechtsvertretung soll die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen. Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen; dieser sollte auch während der Hauptversammlung erreichbar sein.
2.3.4 Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen.
3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
3.1 Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.
2.2 Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
3.3 Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legen die Satzung oder der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats fest. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern.
3.4 Die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein.
Der Aufsichtsrat soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Prüfungsbericht, werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet.
3.5 Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung.
Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen eingeschalteten Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten.
3.6 In mitbestimmten Aufsichtsräten sollten die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten.
Der Aufsichtsrat sollte bei Bedarf ohne den Vorstand tagen.
3.7 Bei einem Übernahmeangebot müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben, damit die Aktionäre in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden können.
Der Vorstand darf nach Bekanntgabe eines Übernahmeangebots keine Handlungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte, wenn er dazu nicht von der Hauptversammlung ermächtigt ist oder der Aufsichtsrat dem zugestimmt hat. Bei ihren Entscheidungen sind Vorstand und Aufsichtsrat an das beste Interesse der Aktionäre und des Unternehmens gebunden.
In angezeigten Fällen sollte der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.
3.8 Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz.
Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden.
3.9 Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihre Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
3.10 Vorstand und Aufsichtsrat sollen jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex.
4. Vorstand
4.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
4.1.1 Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet.
4.1.2 Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
4.1.3 Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.
4.1.4 Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.
4.2 Zusammensetzung und Vergütung
4.2.1 Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Eine Geschäftsordnung soll die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand regeln.
4.2.2 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe auf der Grundlage einer Leistungsbeurteilung festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds.
4.2.3 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll fixe und variable Bestandteile umfassen. Die variable Vergütung sollte einmalige sowie jährlich wiederkehrende, an den geschäftlichen Erfolg gebundene Komponenten und auch Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung enthalten. Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung dienen insbesondere Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen (z.B. Phantom Stocks). Diese sollen auf vorher festgelegte Vergleichsparameter wie z.B. die Wertentwicklung von Aktienindices oder das Erreichen bestimmter Kursziele bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele soll ausgeschlossen sein. Die Vorteile aus einem Aktienoptionsplan müssen angemessen sein. Die konkrete Ausgestaltung eines Aktienoptionsplans oder eines vergleichbaren Vergütungssystems soll in geeigneter Form bekanntgemacht werden.
4.2.4 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll im Anhang des Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Die Angaben sollten individualisiert erfolgen.
4.3 Interessenkonflikte
4.3.1 Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen einem umfassenden Wettbewerbsverbot.
4.3.2 Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
4.3.3 Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.
4.3.4 Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen andererseits haben branchenüblichen Standards zu entsprechen. Wesentliche Geschäfte sollen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
4.3.5 Vorstandsmitglieder sollen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate ausserhalb des Unternehmens, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.
5. Aufsichtsrat
5.1 Aufgaben und Zuständigkeiten
5.1.1 Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.
5.1.2 Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Aufsichtsrat kann die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern einem Ausschuss übertragen, der auch die Bedingungen des Anstellungsvertrages einschließlich der Vergütung festlegt.
Bei Erstbestellungen sollte die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel sein. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.
5.1.3 Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben.
5.2 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zugleich Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzungen vorbereiten. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss (Audit Committee) sollte er nicht innehaben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands, regelmäßig Kontakt halten und mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch den Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll sodann den Aufsichtsrat unterrichten und erforderlichenfalls eine ausserordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen.
5.3 Bildung von Ausschüssen
5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Diese dienen der Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.
5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sollte kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein.
5.3.3 Der Aufsichtsrat kann weitere Sachthemen zur Behandlung in einen oder mehrere Ausschüsse verweisen. Hierzu gehören u.a. die Strategie des Unternehmens, die Vergütung der Vorstandsmitglieder, Investitionen und Finanzierungen.
5.3.4 Der Aufsichtsrat kann vorsehen, dass Ausschüsse die Sitzungen des Aufsichtsrats vorbereiten und darüber hinaus auch anstelle des Aufsichtsrats entscheiden.
5.4 Zusammensetzung und Vergütung
5.4.1 Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Ferner sollen die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden.
5.4.2 Eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat wird auch dadurch ermöglicht, dass dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen und dass Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben sollen.
5.4.3 Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen.
5.4.4 Durch die Wahl bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterschiedlichen Terminen und für unterschiedliche Amtsperioden kann Veränderungserfordernissen Rechnung getragen werden.
5.4.5 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung oder in der Satzung festgelegt. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung. Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sollte im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss gesondert angegeben werden.
5.4.6 Falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden.
5.5 Interessenkonflikte
5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.
5.5.2 Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen.
5.5.3 Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
5.5.4 Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
5.6 Effizienzprüfung
Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen.
6. Transparenz
6.1 Der Vorstand wird neue Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich veröffentlichen, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen.
6.2 Sobald der Gesellschaft bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht.
6.3 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen.
6.4 Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger soll die Gesellschaft geeignete Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, nutzen.
6.5 Informationen, die die Gesellschaft im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.
6.6 Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von darauf bezogenen Erwerbs- oder Beräußerungsrechten (z.B. Optionen) sowie von Rechten, die unmittelbar vom Börsenkurs der Gesellschaft abhängen, durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder ihres Mutterunternehmens sowie durch bestimmte ihnen nahestehnde Personen werden von diesen unverzüglich der Gesellschaft mitgeteilt. Von der Mitteilungspflicht sind der Erwerb auf arbeitsvertraglicher Grundlage, als Vergütungsbestandteil sowie unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (25.000 EUR in 30 Tagen) ausgenommen. Die Gesellschaft veröffentlicht die Mitteilung unverzüglich.
Im Anhang zum Konzernabschluss sollen entsprechende Angaben gemacht werden. Der Aktienbesitz einschließlich der Optionen sowie der sonstigen Derivate des einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds ist dann anzugeben, wenn er direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden.
6.7 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Hauptversammlung) in einem “Finanzkalender” mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert werden.
6.8 Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.
7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung
7.1 Rechnungslegung
7.1.1 Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss informiert. Sie sollen während des Geschäftsjahres durch Zwischenberichte unterrichtet werden. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte sollen unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt werden. Für gesellschaftsrechtliche Zwecke (Ausschüttungsbemessung, Gläubigerschutz) werden Jahresabschlüsse nach nationalen Vorschriften (HGB) aufgestellt, die auch Grundlage für die Besteuerung sind.
7.1.2 Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.
7.1.3 Der Konzernabschluss soll konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft enthalten.
7.1.4 Die Gesellschaft soll eine Liste von Drittunternehmen veröffentlichen, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält. Handelsbestände von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden, bleiben hierbei unberücksichtigt. Es sollen angegeben werden: Name und Sitz der Gesellschaft, Höhe des Anteils, Höhe des Eigenkapitals und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres.
7.1.5 Im Konzernabschluss sollen Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die im Sinne der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als nahestehende Personen zu qualifizieren sind.
7.2 Abschlussprüfung
7.2.1 Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags soll der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers einholen, ob und ggf. welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung soll sich auch darauf erstrecken, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind.
Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht beseitigt werden.
7.2.2 Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung.
7.2.3 Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.
Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben.
7.2.4 Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Nr. 105/2002 - Antrag vom 21.03.2002
SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Verwendung der Mittel aus NWS-Erlösen - GRDrs. 238/2002 (77 kB)
Die GRDrs 238/2002 schlägt verschiedene Formen für Geldanlagen aus dem Erlös des Beteiligungsverkaufs vor. Wir unterstützen die Gesamtkonzeption in dieser Verwaltungsvorlage ausdrücklich, die teilweise auch auf vorherigen Gemeinderatsbeschlüssen basiert.
Um jedoch eine breitere Streuung von Risiken und Chancen einer zukünftigen städtischen Finanzpolitik zu erreichen, wollen wir die in der Vorlage aufgeführten maximalen ausserordentlichen Kredittilgungen vornehmen lassen (zusätzliche Schuldentilgung von EUR 146,4 Mio). Dieser Betrag soll also nicht mehr für die Anlage langfristiger Spezialfonds zur Verfügung stehen. Die durch die Tilgung von Schulden entstehende Zinsersparnis entlastet den Haushalt unmittelbar.
Wir beantragen deshalb, den Beschlussantrag um folgende Punkte zu verändern bzw. zu ergänzen:
Ziff. 2: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge nach Kenntnis der definitiven Belastung aus der Kapitalertragssteuer und dem Vorliegen der genauen Zahlen für die ordentliche und ausserordentliche Schuldentilgung und Vorfinanzierung exakt festzulegen und anzupassen.
Ziff. 3: Der Gemeinderat stimmt zu, dass von den Mitteln der Sonderrücklage 303,6 Mio EUR langfristig und die restlichen 464,7 Mio EUR kurzfristig angelegt werden. Diese Gelder sollen zur Vermeidung zukünftiger Kreditaufnahmen und zur ausserordentlichen Schuldentilgung von EUR 125 Mio. verwendet werden. 21,4 Mio. EUR werden für die Sanierung öffentlicher Gebäude (Schulen, Berufsschulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser) verwendet.
Ziff. 4: Der Gemeinderat stimmt zu, dass die langfristige Anlage der Mittel der Sonderrücklage in Höhe von 303,6 Mio Euro und der bei der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) verbleibenden 550 Mio. EUR in der Form von Spezialfonds von bei verschiedenen Geldinstituten vorgenommen wird.
Bis zur Auskehrung der Mittel der Kapitalherabsetzung von der SVV an die Landeshauptstadt werden die Spezialfonds bei der SVV geführt.
Ziff. 5: Vom ordentlichen Tilgungsverlauf der bestehenden Kredite im Stadthaushalt in den Jahren 2002 und 2005 wird Kenntnis genommen. Von den in den Jahren 2002 bis 2005 zur Zinsanpassung heranstehenden Darlehen sind 146,4 Mio. EUR durch innere Darlehen abzulösen. Verbesserungen beim Haushaltsvollzug sind für o. g. Sanierungsvorhaben vorrangig einzusetzen.
Stellungnahme zum Antrag 105/2002, 21.03.2002 (72 kB)
Erl. im GR am 21.03.2002 Nr. 46
Niederschrifts-Nr. 46 zu TOP 1 des GR, 21.03.2002
Neuordnung der Energiebeteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart
- Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS - Anlage der zufließenden Mittel (109 kB)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.03.2002,
nichtöffentlich, Nr. 144
Ergebnis: Vorberatung
Beratungsunterlagen sind die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.03.2002, GRDrs 238/2002, sowie der aufgrund des Antrags Nr. 21/2002 der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion vom 31.01.2002 und der Äußerungen im Verwaltungsausschuss am 20.03.2002 vorgelegte "alternative Beschlussantrag". Des Weiteren liegt vor der Antrag Nr. 105/2002 der Gemeinderatsfraktionen SPD, FDP/DVP und Freie Wähler vom 21.03.2002. Der "alternative Beschlussantrag" sowie die Anträge Nr. 21/2002 und Nr. 105/2002 sind dieser Niederschrift angeheftet.
Die folgenden Ausführungen werden entsprechend der Berichterstattung im Amtsblatt Stuttgart, Nr. 13, vom 28.03.2002 wiedergegeben:
"EBM Dr. Lang erläuterte die Vorteile des Verkaufs der TWS. Die Stadt könne mit dem Geld 'langfristig und nachhaltig' Schulden abbauen und eine Neuverschuldung vermeiden. Er verwies auf das Beispiel der bayerischen Landeshauptstadt, die in den nächsten Jahren eine steigende Neuverschuldung erwarte. 'So gesehen sind wir doch in einer komfortablen Lage.' Das Vermögen aus dem Verkauf müsse auch für die nachfolgenden Generationen auf Dauer erhalten bleiben. Es wäre unverantwortlich, 'wenn jetzt nach und nach dieses Geld für alle denkbaren Investitionen und die damit zusammenhängenden Folgekosten vervespert und verpulvert würde'. Die Stadt werde in Spezialfonds Geld im Verhältnis 70 Anteile Renten zu 30 Anteilen Aktien anlegen.
StR Föll (CDU) betonte, die zufließenden Mittel dürften nicht angetastet werden, sondern nur zur Schuldentilgung und zum Aufbau von Kapitalanlagen verwendet werden. 'Dann werden wir dank eingesparter Zinsaufwendungen sowie der Renditen wieder polititischen Handlungsspielraum bekommen', so StR Föll. Wenn so verfahren werde, könne bis 2005 die äußere Verschuldung der Stadt auf rund 141 Mio. € sinken, 'dann haben wir einen sehr nachhaltigen und sehr weitgehenden Schuldenabbau geschafft'. Wenn der Erlös jetzt aufgebraucht werde, 'kommt spätestens 2005 das böse Erwachen', wenn kein Geld mehr in den Kassen sei.
'Der Abschied aus der kommunalen Energiepolitik ist ein schmerzhafter Prozess', betonte StR Kanzleiter. Dennoch könne die SPD zustimmen, zumal das Vermögen erhalten werde. Er plädierte dafür, nicht zuviel Geld in riskante Spezialfonds zu investieren. Soviel wie möglich sollte für die Schuldentilgung verwendet werden. Durch eingesparte Zinsen gebe es neue Spielräume im städtischen Haushalt. Es sei aber auch sinnvoll, öffentliche Gebäude zu sanieren, denn diese stellten einen Vermögenswert dar. Durch die rechtzeitige Sanierung von Schulen und Kindergärten könne langfristig viel Geld gespart werden. 'Auch so wird Vermögen gesichert.'
'Wir dürfen dieses Geld nicht vervespern', sagte StR Wölfle (90/GRÜNE). Er erinnerte daran, dass die Stadt ein ehrgeiziges Klimaschutzkonzept erarbeitet habe, um den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. OB Dr. Schuster habe zugesagt, mit einem kommunalen Energiesparprogramm Emissionen und Energieverbrauch zu senken. 'Wir sollten ein solches Programm gemeinsam auflegen. Da wird die Sanierung von städtischen Gebäuden eine Rolle spielen.' Seine Fraktion sei für die Schuldentilgung und für die Refinanzierung der stillen Einlage bei der Landesbank. Allerdings sei sie gegen den Kauf der Grundstücke für Stuttgart 21.
StR J. Zeeb (FW) sagte, das Geld müsse zum Wohl dieser und der nächsten Generation angelegt werden. Dazu gehöre die Sanierung öffentlicher Gebäude. Dies werde auch die Wirtschaft stützen und den Wirtschaftsstandort fördern.
StR Kauderer (FW) warnte vor dem Risiko 'Spezialfonds'. Er setzte sich für einen geringeren Aktienanteil bei den Spezialfonds ein, und zwar Renten zu Aktien im Verhältnis 80 zu 20.
'Vermögen muss Vermögen bleiben,' sagte StRin Werwigk-Hertneck (FDP/DVP). Im übrigen halte sie es für besser, möglichst viele Schulden zu tilgen und die geplante Sonderrücklage auf dem Anlagemarkt möglichst breit zu streuen.
Gegen die Veräußerung angesammelten städtischen Vermögens sprach sich StR Lieberwirth (REP) aus. Allerdings sei es sinnvoll, mit einem Teil des Kapitals öffentliche Gebäude zu sanieren.
StR Deuschle (PDS) sagte, er sei immer gegen den Verkauf gewesen. Jetzt müsse das Vermögen auf Dauer gesichert werden. Dazu gehöre auch, das Geld nicht in Aktien, sondern in festverzinsliche Anlagen zu investieren.
OB Dr. Schuster konstatierte am Schluss der Debatte, für Kindergärten und Schulen sei bei den Haushaltsberatungen einiges an Mitteln bereitgestellt worden. Jetzt das aus dem Verkauf erworbene Geldvermögen anzutasten und dafür zu verwenden, 'wäre der Beginn des ersten Sündenfalls', denn dann nehme man Mittel aus dem Vermögen heraus und nicht aus den Erlösen. Auch für ein von Bündnis 90/DIE GRÜNEN gefordertes kommunales Energiesparprogramm dürfe das Vermögen nicht angetastet werden, sondern nur dessen Ertrag. 'Wenn wir Finanzspielräume haben, ist das ein Thema, das wir dann auch konkret angehen sollten.'"
OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 238/2002 unter Berücksichtigung des "alternativen Beschussantrags" und der von den Mitgliedern des Gemeinderats gestellten Anträge zur Abstimmung. Er hält fest:
Zu Ziff. 1:
a) der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie in der GRDrs 238/2002 beantragt,
b) der Gemeinderat beschließt bei 11 Gegenstimmen mehrheitlich wie in der GRDrs 238/2002 beantragt,
c) der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie in der GRDrs 238/2002 beantragt,
d) der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie in der GRDrs 238/2002 beantragt.
Zu Ziff. 2:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig in der Fassung des Antrags Nr. 105/2002.
Zu Ziff. 3:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag Nr. 105/2002 bei 23 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.
Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie im "alternativen Beschlussantrag" beantragt.
Zu Ziff. 4:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag von StR Deuschle (PDS), die Mittel anstelle in Spezialfonds festverzinslich anzulegen, bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich ab.
Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen mehrheitlich wie im "alternativen Beschlussantrag" beantragt.
Der Gemeinderat lehnt den Antrag von StR Kauderer (FW), eine Grundstruktur von 80 : 20 (Renten/Aktien) - anstelle von 70 : 30 - vorzusehen, bei 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab.
Zu Ziff. 5:
Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie im "alternativen Beschlussantrag" beantragt.
Der Gemeinderat nimmt von der ergänzenden Begründung zu diesem Beschlussantrag Kenntnis.
Zu Ziff. 6:
Der Gemeinderat beschließt wie in der GRDrs 238/2002 beantragt.
OB Dr. Schuster stellt abschließend nochmals den modifizierten Gesamtbeschlussantrag zur Abstimmung:
1. Die der Landeshauptstadt durch den Verkauf der TWS-GmbH zufließenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.626 Mio. EUR, davon im Jahr 2002 1.134 Mio. EUR und im Jahr 2003 492 Mio. EUR, werden wie folgt verwendet:
a) rd. 537,0 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung von zwei Schuldscheindarlehen der LBBW, die zur Refinanzierung der stillen Einlage der LBBW aufgenommen worden sind.
Der Aufwand ist im Vermögenshaushalt bei der Ausgabe-Finanzposition 2.9110.9781.000 VKZ 0040 - Schuldenwirtschaft, außerordentliche Tilgung – zu decken.
Dazu wird bei dieser Ausgabe-Finanzposition eine außerplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe zugelassen, die durch Erlöse aus dem Verkauf der TWS-GmbH gedeckt ist.
b) rd. 278,5 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 für die Ablösung der Zwischenfinanzierung eines Kaufpreisanteils für den Erwerb der Grundstücke für Stuttgart 21.
c) rd. 42,2 Mio. EUR
entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung des Kaufpreises für den Güterbahnhof Bad Cannstatt.
d) die restlichen rd. 768,3 Mio. EUR
werden entsprechend dem voraussichtlichen Zufluss (2002: 276,3 Mio. EUR, 2003: 492 Mio. EUR) in eine Sonderrücklage eingestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge nach Kenntnis der definitiven Belastung aus der Kapitalertragssteuer und dem Vorliegen der genauen Zahlen für die ordentliche und außerordentliche Schuldentilgung und Vorfinanzierung exakt festzulegen und anzupassen.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass von den Mitteln der Sonderrücklage
350/325 Mio. EUR langfristig und
418,3/443,3 Mio. EUR
kurzfristig als Geschäft der laufenden Verwaltung so angelegt werden, dass die Mittel zur Vermeidung von Kreditaufnahmen in den Jahren ab 2002 und zur Ablösung von 100/125 Mio. EUR Darlehensverpflichtungen in der Form von inneren Darlehen in Anspruch genommen werden können.
4. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die langfristige Anlage der Mittel der Sonderrücklage in Höhe von 350/325 Mio. EUR und der bei der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) verbleibenden 550 Mio. EUR in der Form von Spezialfonds bei verschiedenen Geldinstituten vorgenommen wird.
Bis zur Auskehrung der Mittel der Kapitalherabsetzung von der SVV an die Landeshauptstadt werden alle Spezialfonds bei der SVV geführt.
5. Vom ordentlichen Tilgungsverlauf der bestehenden Kredite im Stadthaushalt in den Jahren 2002 bis 2005 wird Kenntnis genommen. Von den in den Jahren 2002 bis 2005 zur Zinsanpassung heranstehenden Darlehen sind 100/125 Mio. EUR durch innere Darlehen abzulösen. Es ist anzustreben, die restlichen 46,4/21,4 Mio. EUR durch die Verwendung von Verbesserungen beim Haushaltsvollzug ebenfalls außerordentlich zu tilgen.
6. Vom Personalbedarf in Höhe einer halben Stelle für die Abwicklung und Betreuung der kurz- und langfristigen Geldanlagen bei der Stadtkämmerei (Allgemeine Abteilung, Finanzmanagement) wird Kenntnis genommen.
OB Dr. Schuster stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.
Zur Beurkundung