Anreizregulierung
Seit dem 01.01.2009 gilt die Anreizregulierung sowohl für die Strom- als auch für die Gasnetze. Dabei soll eine neue Methode zur Regulierung der Netzentgelte eingeführt werden: Die Kosten der Netzbetreiber werden statistisch miteinander verglichen; aus dem Ergebnis des Vergleichs werden die maximal zulässigen jährlichen Erlöse der einzelnen Netzbetreiber bestimmt.
Mit der Anreizregulierung erfolgt die Genehmigung der Entgelte nun dadurch, dass die Regulierungsbehörde Höchstgrenzen für die Gesamterlöse der jeweiligen Netzbetreiber vorgibt. Dadurch wird der Regulierungsaufwand gesenkt und die Netzbetreiber erhalten die Möglichkeit, durch effizienteren Netzbetrieb zusätzliche Erträge zu erwirtschaften – die Netzbetreiber haben also einen Anreiz, wirtschaftlicher zu handeln. Die Vorgaben werden in Zukunft durch die BNetzA regelmäßig angepasst, um eine kontinuierliche Effizienzsteigerung sicherzustellen.
Gesetze / Entwürfe
Erlass und Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung – Verordnung der Bundesregierung, 15.06.2007 (297 kB)
Einführung der Anreizregulierung – Berichtsentwurf der BnetzA, 02.05.2006 (2.472 kB)
Referentenberichte
Konzept einer Qualitätsregulierung – Bericht im Auftrag der BnetzA, 07.04.2006 (226 kB)
Zweiter Referenzbericht Anreizregulierung – Bericht der BnetzA, 26.01.2006 (228 kB)
Erster Referenzbericht Anreizregulierung – Bericht der BnetzA, 08.12.2005 (105 kB)
Präsentationen
Investitionsbudgetierung in Fernleitungsnetzen – Präsentation der BNetzA im Rahmen des Konsultationsverfahrens nach § 23 AregV, 12.02.2008 (723 kB)
Was bringt die Anreizregulierung? – Ergebnisse einer modellgestützten Simulation für Stromverteiler in Deutschland / Präsentation der indecon consulting GmbH, 04.09.2007 (154 kB)
Analytische Kostenmodelle – Untersuchung im Auftrag der BNetzA, 27.04.2007 (1.706 kB)
Gesamtkonzept Anreizregulierung – Vortrag der Bundesnetzagentur, 11.04.2007 (140 kB)