Die Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. 



Danach erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.

Sondergutachten der Monopolkommission Strom und Gas 2009:
"Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb" – gemäß § 62 Abs. 1 EnWG, 04.08.2009 (1.769 kB) 



Die Bundesregierung zum 17. Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 – Stellungnahme der Bundesregierung, 19.12.2008 (96 kB) 



Die Bundesregierung zum Sondergutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt vom 6.11.2007 – Stellungnahme der Bundesregierung, 11.12.2008 (67 kB) 



17. Hauptgutachten der Monopolkommission – gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB (2006/2007), 30.08.2008 (5.486 kB)