Das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Denn nur ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können.
Das BKartA hat mit der Einführung der staatlichen Regulierung der Gas- und Stromnetze durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2007 die Zuständigkeit für die Netze abgegeben. Doch nach wie vor ist die Wettbewerbsbehörde ein wichtiger Unterstützer der Liberalisierung.
Auf der Ebene der Bundesländer sorgen die bei den Wirtschaftsministerien der Bundesländer eingerichteten Landeskartellbehörden für den Schutz des Wettbewerbs.
Stellungnahmen
Gas-Konzessionsverfahren der Stadt Landsberg;
Beschwerde der schwaben netz GmbH, 26.08.2013 (256 kB)
Verfahren und Berichte
Bericht über die Evaluierung der Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen - des Bundeskartellamts, 15.06.2010 (938 Kb)
Sektoruntersuchung Gasfernleitungsnetze – Abschlussbericht des Bundeskartellamts der Sektoruntersuchung zur Kapazitätssituation in deutschen Gasfernleitungsnetzen, 17.12.2009 (267 kB)
BKartA durchleuchtet Fernwärmesektor – Pressemitteilung des Bundeskartellamts inkl. Liste der befragten 30 Unternehmen, 14.09.2009 (186 kB)
Bericht des Bundeskartellamts – über seine Tätigkeit in den Jahren 2007/2008 und Stellungnahme der Bundesregierung, 22.06.2009 (1.367 kB)
Beschlüsse
GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk – Beschluss des Bundeskartellamtes in dem Verwaltungsverfahren B 10 - 71/08, 03.06.2009 (364 kB)
CO2-Emissionshandel und Strompreisbildung – Beschluss des Bundeskartellamts im Verfahren gegen RWE, AZ: B8-88/05-2, 27.09.2007 (719 kB)