Pressemitteilungen, Anfragen und Anträge
In dieser Rubrik finden Sie die Pressemitteilungen, Anfragen und Anträge des Vereins zur Förderung Kommunaler Stadtwerke eV
Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
im Umgang mit dem Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart" legen Sie eine ungewöhnliche Eile an den Tag.
Wir fragen uns:
Geht es wirklich nur um eine "Rechtsfrage", die der Gemeinderat mit ja oder nein beantworten muss?
Geht es vielleicht um die Art und Weise, wie der OB das Thema Wasser, Energie und EnBW in der Vergangenheit behandelt hat?
Und geht es vielleicht darum, dass der OB und die Gemeinderäte sich von ihrem vergangenen Tun distanzieren wollen?
Auf jeden Fall ist es bezeichnend für Ihren Stil im Umgang mit den Bürgern unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840
Die Position der Kommunalen Stadtwerke e.V. zur Beschlussempfehlung des OB (38 kB)
Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart (98 kB)
Stuttgart, den 17.05.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
in der Stadt Stuttgart stehen für eines der wichtigsten Projekte dieses Jahrzehnts, die erneute Gründung der Stadtwerke, bis zum Ende des Jahres zentrale Entscheidungen an.
Doch eine nennenswerte öffentliche Diskussion findet nicht statt. Das darf nicht wahr sein in einer Stadt, die gerade die Folgen einer unglücklichen Informationspolitik erlebt hat.
Die Bürger müssen an der Gründung der Stadtwerke ausführlich beteiligt werden.
Bürgerbeteiligung beginnt mit Information. Dazu will dieses Papier (98 kB) - aktualisierte Fassung Stand Mai 2012 - als Diskussionsgrundlage beitragen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten und führt in der gebotenen Kürze in den Sachstand ein, zeigt die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf und benennt die Alternativen.
Der Verein Kommunale Stadtwerke e.V. hat sich als vorrangiges Ziel gesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke zu begleiten. Wir wollen bei jedem Schritt der Ausgestaltung unserer Stadtwerke Transparenz und Öffentlichkeit herstellen und sichern soweit uns dies möglich ist.
Der Verein ist keiner Interessengruppe oder Partei verpflichtet.
Die Gründung der Stadtwerke kann ein wichtiger Beitrag der Stadt zur Energiewende sein und wirtschaftliche Chancen für die Stadt und die Unternehmen in der Stadt eröffnen, wobei natürlich auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Es wäre schön, wenn Sie die in die Zukunft gerichteten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.
Gerne bieten wir Ihnen dazu im Vorfeld ein Gespräch an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
www.kommunale-stadtwerke.de
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Verteiler: Gemeinderat
Parteien
Oberbürgermeister-Kandidaten
Verbände und Vereine
Presse
Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart (85 kB)
Stuttgart, den 18.04.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
in der Stadt Stuttgart stehen für eines der wichtigsten Projekte dieses Jahrzehnts, die erneute Gründung der Stadtwerke, bis zum Ende des Jahres zentrale Entscheidungen an.
Doch eine nennenswerte öffentliche Diskussion findet nicht statt. Das darf nicht wahr sein in einer Stadt, die gerade die Folgen einer unglücklichen Informationspolitik erlebt hat.
Die Bürger müssen an der Gründung der Stadtwerke ausführlich beteiligt werden.
Bürgerbeteiligung beginnt mit Information. Dazu will dieses Papier (85 kB) als Diskussionsgrundlage beitragen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten und führt in der gebotenen Kürze in den Sachstand ein, zeigt die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf und benennt die Alternativen.
Der Verein Kommunale Stadtwerke e.V. hat sich als vorrangiges Ziel gesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke zu begleiten. Wir wollen bei jedem Schritt der Ausgestaltung unserer Stadtwerke Transparenz und Öffentlichkeit herstellen und sichern soweit uns dies möglich ist.
Der Verein ist keiner Interessengruppe oder Partei verpflichtet.
Die Gründung der Stadtwerke kann ein wichtiger Beitrag der Stadt zur Energiewende sein und wirtschaftliche Chancen für die Stadt und die Unternehmen in der Stadt eröffnen, wobei natürlich auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Es wäre schön, wenn Sie die in die Zukunft gerichteten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.
Gerne bieten wir Ihnen dazu im Vorfeld ein Gespräch an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
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Verteiler: Gemeinderat
Parteien
Oberbürgermeister-Kandidaten
Verbände und Vereine
Presse
Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 04.04.2012
Stuttgart, 19.04.2012 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster versichert, dass der Gemeinderat sowie die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart voll und ganz hinter einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft stehen.
Der Prüfung des Gesellchaftszweckes wird zugestimmt. (34 kB)
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Gesellschaftsvertrag
Antrag vom 04.04.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen,
sehr geehrte Gemeinderäte,
aufgrund aktueller Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH geändert wird.
Es muss unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass sich der Stuttgarter Gemeinderat gegen die auf Bundes- und Landesebene von allen Parteien vertretene Politik der Energiewende und des Klimaschutzes stellen (Novellierung des KWK-Gesetzes 2012 und Klimaschutzgesetz B.-W. 2012).
Antrag
Der Gemeinderat beschließt in seiner nächsten Sitzung den § 2 - Gegenstand des Unternehmens - des Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu ändern und den folgenden Punkt neu aufzunehmen:
- Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels KWK-Anlagen, die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben und/oder die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen;
Der Gemeinderat weist den Oberbürgermeister an, diese Änderung als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung notariell zu beurkunden.
Begründung
Politik will Strukturwandel im Strom- und Wärmemarkt
Die Strukturen der Energiewirtschaft befinden sich trotz teilweise heftigem Widerstand (Ausstieg aus dem Ausstieg) nicht nur in Deutschland in einem grundlegenden Umbruch. In Deutschland wird nur noch über das Tempo des Wandels gestritten. Die Kommunen sind die entscheidenden Träger der dezentralen erneuerbaren Energiewirtschaft. Sie haben einen großen Gestaltungsspielraum. Die Energiekonzerne haben die veränderten Verhältnisse erkannt und passen sich die neuen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch für viele überraschende Verhandlungsangebote zügig an.
Die Energiewende ist in einem Allparteienbündnis und von Bund und Ländern beschlossen. Im EEG und im KWK-Gesetz 2012 wurden einvernehmlich durch alle politischen Kräfte weitreichende Ziele für eine erneuerbare und dezentrale Energieversorgung festgeschrieben. Das Klimaschutzgesetz B.-W. 2012 präzisiert diese Forderungen auf Landesebene.[1],[2] Der BDEW, der größte Interessenverband der Energiewirtschaft, hat sich - gegen Widerstand der vier Großen der Branche - der Energiewende angeschlossen.[3]
Angesichts der Energiewende mit einem drastischen Ausbau der Stromerzeugung mit volatilen regenerativen Energien durch private und kommunale Investoren steht die gesamte Energiewirtschaft vor einem Strukturwandel. Streitig sind die Potentiale der Mini-Kraftwerke in den Szenarien zum Verteilnetzausbau. Wird Strom dort erzeugt, wo er benötigt wird und dann erzeugt, wenn er gebraucht wird, können Netzinvestitionen vermieden werden.[4]
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Die Nutzung der Abwärme der Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK), die in Stadtwerken mit einem Anteil von über 70 % im Vergleich zu den Anlagen der großen Energieunternehmen überproportional zum Einsatz kommt, erhöht die Effizienz schon bei der Erzeugung.[5]
Für die Großstädte ist von besonderer Bedeutung, dass mit dem Bedarf an flexiblen, effizienten, dezentralen Lösungen die Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmespeicher an Bedeutung gewinnen. Strom- und Wärmemarkt wachsen damit zusammen. KWK spielt nach der Leitstudie 2010 (Dr. Nitsch) auch langfristig eine wichtige Rolle.[6] Durch die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sollen nach dem Willen der Bundesregierung und aller Fraktionen des Bundestages der Anteil der KWK-Anlagen an der deutschen Stromerzeugung von heute 16 % auf 25 % bis 2020 erhöht werden (§ 1 KWKG). Ohne zusätzliche Förderung würden nur 20 % erreicht.[7]
Die KWK spielen langfristig eine wichtige Rolle[8] insbesondere auch zur Flankierung der fluktuierenden Erneuerbaren Energien.
RWE ist der Auffassung, dass KWK einen wertvollen Beitrag beim ökologischen Umbau unseres Energiesystems leisten wird. E.ON sieht in KWK die Effizienztechnologie Nummer eins. Sie liefert die beiden Energieformen, auf die wir am meisten angewiesen sind: Strom und Wärme.[9]
Nach Prognosen aus der Industrie wird Deutschland in acht Jahren rd. 36 % seines Stroms aus erneuerbaren Energien generieren. Energiewirtschaftler stellen die Frage, ob die Zukunft auch volks- und betriebswirtschaftlich „richtig“ kommt.[10]
Orientierung an historischen oder zukünftigen Strukturen?
Für die Stadt Stuttgart stellt sich die Frage, ob sie sich an historisch gewachsenen Strukturen eines Konzerns orientiert oder ob sie prüft, in welcher Struktur eine zukunftsorientierte Energiewirtschaft für Haushalte, Gewerbe und Industrie in der Stadt am wirtschaftlichsten umsetzbar ist.
In den ländlichen Regionen wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt durch Windkraft, Solarstrom und –wärme und Biogas. In der Stadt wird dagegen die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an Bedeutung gewinnen, so dass hier Strom- und Wärmemarkt zusammenwachsen.
Es wird künftig stärker zu einer Gesamtoptimierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung kommen. Dies erfordert ein dezentrales Energiemanagement, wozu Stadtwerke besser geeignet sind als ein Unternehmen mit mehreren hundert unterschiedlichen Netzen und völlig unterschiedlichen energiewirtschaftlichen Anforderungen.[11] Mithilfe von Energieträgerumstellungen, dem Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt, KWK-Lösungen und dem Einsatz von Mikro-BHKW für Privathaushalte können durch die Stadtwerke wesentliche Beiträge im lokalen Klimaschutz erzielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
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Fon 0711.4792-841
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[1] Zu den energiewirtschaftlichen Zusammenhängen Studie DLR-Forscher Dr. Joachim Nitsch, Stuttgarter Zeitung vom 09.03.2012 und am 21.03.2012 bei www.kommunale-stadtwerke.de/termine/aktuelle-veranstaltungen/#c1399
[2] Prof. Dr. Frithjof Staiß, Geschäftsführender Vorstand des Zentrums für Sonnenenergie- und WasserstoffForschung Baden-Württemberg (ZSW), 22.03.2012 im Rahmen des 7. Stuttgarter Klimagespräch: Energiewende - Stadtwerke als Garant für die Versorgungssicherheit? der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
[3] BDEW-Beschluss vom 08.04.2011 zitiert nach Prof. Dr. rer. pol. Uwe Leprich, 07.03.2012 im Rathaus Stuttgart: www.kommunale-stadtwerke.de/termine/veranstaltungsarchiv/2012/#c1629
[4] Lücking von Lichtblick in Süddt. Zeitung vom 06.03.2012
[5] Burger DStGB, BWGZ 5/2012 S. 178
[6] Zitiert nach Leprich, 07.03.2012, a.a.O.
[7] BTags-Drs. 17/8801, Das Parlament vom 13.03.2012; § 1 KWKG-E 2012
[8] Leprich, 07.03.2012 Rathaus Stuttgart, Folie 10 und 11; Nitsch, 21.03.2012, a. a. O.
[9] VDI-Nachrichten
[10] Vorstandsvorsitzender Dr. Georg Müller, MVV Mannheim, VDI-Nachrichten vom 09.03.2012, S. 14
[11] Leprich, a.a.O.
Forum Stadtwerke 2012 - Energiewende! Mit oder gegen die Strommultis?
Mittwoch, 08.02.2012, 19.00 Uhr
Den Auftrakt im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Forum Stadtwerke 2012" der Kommunalen Stadtwerke e.V. im Stuttgarter Rathaus machte der renommierte Fachanwalt für Energierecht Dr. Peter Becker.
Dr. Becker ist als Berater von Kommunen bei der Gründung von Stadtwerken und bei der Rekommunalisierung tätig sowie als Autor des Buches "Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne" bekannt geworden.
Im mit annähernd 100 Teilnehmern gut gefüllten Mittleren Sitzungssaal informierten sich Gemeinderäte und Bürger aus Stuttgart und der Region über den Einfluß der Stromkonzerne und die Rolle der Kommunen bei der Energiewende.
Dr. Becker schlug in seinem Vortrag einen weiten Bogen von der Gründung der ersten Stromkonzerne, über ihre Entwicklung und die Entstehung ihres unglaublichen Einflußes, der auch heute bei der Energiewende eine große Rolle spielt.
Mit der Energiewende und den neuen dezentralen und innovativen Erzeugungsformen von Energie schlägt aber nun die Stunde der Kommunen und insbesondere des Gemeinderats. Die Gründung eines Stadtwerks und die Vergabe einer Konzession ist heute nämlich kein rechtsfreier Raum mehr wie noch vor 20 Jahren.
Stuttgart hat laut Becker bei der Konzessionsvergabe der Energienetze jetzt eine riesige Chance. Die bestehenden Verträge seien zwar "mäßig", denn es gibt darin zum Beispiel keine sogenannte Endschaftsregel, also Modalitäten, wie die Rückgabe abzulaufen hat, oder wie der Kaufpreis zu bestimmen ist. Es gibt aber dazu gesetzliche Regelungen, die die Stadt beim Rückkauf der Netze unterstützen:
Zum einen die gesetzliche Regelung auf das Recht, daß das Eigentum an kommunalem Versorgungsvermögen übertragen werden muß.
Zum anderen ergibt sich aus dem Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur, daß der Ertragswert der maßgebliche Wert ist, der den Verkaufspreis regelt. Dieser ist aus dem Ertrag des Netzes (Netzentgelt) zu ermitteln, damit sind die Verhandlungsspielräume sehr eng. Außerdem gibt es die Festlegung auf eine Eigenkaptalrendite zwischen 7-9 %, damit ist der Netzkauf praktisch wirtschaftlich risikolos.
Aufgrund der Kaufering-Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Ertragswert auch beim Rückkauf der Wassernetze anzuwenden.
Beim Wärmenetz gibt es keinen vertraglich geregelten Übernahmeanspruch, aber hier kann nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt das Miet- oder Sachenrecht zu Anwendung gelangen, damit ist der Anspruch auf Netz auch hier vorhanden.
Die Chance für Stuttgart ist also sehr gut, daß die Netze zu akzeptablen Bedingungen gekauft werden können, trotz eines Konkurrenten EnBW Regional AG (REG).
Für die REG wäre die Rückgabe Stuttgarter Netze trotz des hohen Kaufpreises ein großer Einschnitt in die Unternehmensstruktur.
Nach dem Herauslösen des lukrativen lokalen Stuttgarter Netzes könnten die Stadtwerke Stuttgart aufgrund sinkender Netznutzungsentgelte ihren Stromkunden günstigere Tarife anbieten.
Für Gewerbe und Industrie kann dies künftig ein gewichtiger Standortfaktor werden.
Demgegenüber sorgt die Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur auch bei den kleinen ländlichen Netzen für eine auskömmliche Rendite.
Eine direkte Notwendigkeit, die REG am Netz zu beteiligen wird von Becker nicht gesehen.
Für den Sachkundenachweis der Stadtwerke Stuttgart gibt es zahlreiche Möglichkeiten, z.B.
- eine Partnerschaft auf Augenhöhe wie z.B. die Kommunalpartner,
- bei Übernahme einer Betriebsstätte ist ein Übergang des sachkundigen Personals nach § 613a BGB
möglich,
- Vergabe der Betriebsführung
- Abschluss eines Pachtvertrag mit einem anderen Netzbetreiber
Die Risiken eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Stadtwerkegründung sind daher nahezu unbegründet, da die Stadtwerke die Mitarbeiter übernehmen würde.
Für eine Übernahme der Netze müssen saubere und belastbare Kriterien für die Konzessionsvergabe gefunden werden, die die kommunale Position begründen und die auch beim Bundeskartellamt überzeugen.
Diese umfassen:
Die Ziele des § 1 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG), wie Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit, Effizienz und Umweltschutz.
Außerdem sollten die Kommunale Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen und die Eignung des Unternehmen bewertet werden.
An dieser Stelle kommt es vor allem auf die politische Entscheidungskraft in den kommunalen Gremien an, indem sie ihren Gestaltungsspielraum ausnutzen, wobei aber auch mehr Transparenz und Mitsprache der Bürger gefordert ist.
Einer Kapitalbeteiligung von Kommunen an der REG kann Becker wenig abgewinnen, da die Einflussmöglichkeiten der Gemeinderäte im Aufsichtsrat gegenüber den "erfahrenen" Konzernvertretern meist weit zurückbleiben.
Kommunale Unternehmen haben demgegenüber den Charme der unmittelbaren Einflussnahme der Bürger über den Gemeinderat und führen darüberhinaus zu einer Stärkung der lokale Wertschöpfung vor Ort.
Erfreut zeigt sich Becker, dass in Stuttgart eine Bereitschaft zur Öffnung zur Energiewende hin bereits zu spüren ist, aktuell haben z.B. die "Stromrebellen" der Elektrizitätswerke Schönau eine reelle Chance, den Stromvertrieb zu übernehmen. Auch die Übernahme des Wassernetzes ist nach dem Bürgerbegehren beschlossene Sache.
Der Frage: "Woher es kommt, dass die Konzerne so viel Geld haben?" kann er allerdings an diesem Abend aus Zeitgründen nicht mehr nachgehen.
Er schliesst nach mehr als zwei Stunden spannendem Vortrag und Diskussion mit einem Rat: "Lesen Sie mein Buch".
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
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Fax 0711.4792-840
Stadtwerke Stuttgart - Stromvertrieb
Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Pressemitteilung vom 06.02.2012
Presse berichtet vor der Aufsichtsratsitzung am 24.01.2012 über den Stand bei der Auswahl eines Partners für den Stromvertrieb.
Verwaltung betreibt mit spärlichen Informationen Schadensbegrenzung.
Bei der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit Gründungsgeschäftsführer Martin Rau an der Spitze, stehen in Kürze Entscheidungen von weitreichender Tragweite an.
So ist möglicherweise die Gründung einer Vertriebsgesellschaft mit einem erfahrenen und leistungsstarken Partner geplant, noch bevor der künftige technische Geschäftsführer seine Arbeit aufnimmt.
Bei den drei verbliebenen Bewerbern handelt es sich um erfolgreiche Unternehmungen aus ganz Deutschland,
vergleichbar scheinen sie auf den ersten Blick jedoch nicht.
Die Elektrizitätswerke Schönau (http://www.ews-schoenau.de/).
Die EWS betreiben das Stromnetz in Schönau und versorgen bundesweit mehr als 115.000 Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Industrie-Unternehmen mit sauberem Strom. Die EWS sind aus einer Bürgerbewegung entstanden und strengen ökologischen Leitlinien verpflichtet. Die Geschäftsführung und Gesellschafter setzen nicht auf unbedingte Gewinnmaximierung, sondern investieren in eine nachhaltige Energieversorgung.
Die in der Presse als Favoriten gehandelten "Schönauer Stromrebellen" wurden weltweit für ihre Leistungen ausgezeichnet.
Die Vertriebstochter EWS Vertriebs GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Netzkauf EWS eG Genossenschaft.
Die Stadtwerke Aachen AG (http://www.stawag.de/).
Die STAWAG ist in die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), einer hundertprozentigen Tochter der Stadt Aachen, eingegliedert. Zu der Konzernstruktur gehören nicht nur weitere Beteiligungsgesellschaften der E.V.A., sondern darüber hinaus Tochtergesellschaften der STAWAG selbst.
Die Aktien befinden sich vollständig im Besitz der Stadt Aachen.
Die Thüga-Gruppe (http://www.thuega.de/).
450 Städte und Gemeinden bilden gemeinsam mit ihren 90 Stadtwerken und der Thüga als Bindeglied das größte Netz an eigenständigen Energieversorgern in Deutschland.
Die - mehrheitlich kommunalen - Anteilseigner der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA:
Stadtwerke Hannover AG mit 20,5%, Mainova AG Frankfurt mit 20,5%, N-ERGIE AG Nürnberg mit 20,5% und KOM9 GmbH & Co. KG mit 38,4% u.a. mit der badenova Freiburg i. Br.. Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Was waren die Kriterien des Auswahlverfahren?
- Ist ein transparentes Verfahren gewährleistet?
- Welche Rolle spielen die Berater der Verwaltung und des Aufsichtsrates?
Diese Fragen sind bisher nicht zu beantworten, da sich der Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister Wolfgang Schuster und sein Stellvertreter der Erste Bürgermeister Michael Föll auch der Presse gegenüber nur äußerst zurückhaltend äußerten.
Unbeantwortet ist auch die Frage, warum kein kommunales Unternehmen aus Baden-Württemberg mehr im Rennen ist,
obwohl es leistungsstarke kommunale Unternehmen gibt, die in der Lage sind einzeln oder auch im Verbund die erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen.
Offen scheint bisher auch die Frage der Lokalen Wertschöpfung.
Generell ist zu hinterfragen, ob nicht die mit dem Stromvertrieb verbundene Wertschöüfung in der Stadt Stuttgart verbleiben sollte?
Noch haben die Stadtwerke Stuttgart keine eigene Botschaft um die Stuttgarter Bürger als Kunden zu gewinnen.
Inwieweit es gelingen wird, die von den Bewerbern vorgestellten Marketing-Konzepte auf Stuttgart zu übertragen muss die Zukunft zeigen.
Der Aufsichtsrat ist gut beraten seine Entscheidungsfindung nachvollziehbar und transparent zu gestalten und mit den Bürgern zu diskutieren um dem neuen städtischen Unternehmen zu einem guten Start zu verhelfen.
Denn eines scheint aufgrund der hohem Bewerberzahl sicher:
der Stuttgarter Stom-Markt hat das Interesse vieler Anbieter in Deutschland geweckt.
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordneter für Wirtschaft,
Finanzen und Beteiligungen
Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 24.01.2012
Stuttgart, 02.02.2012 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass die wesentlichen Informationen über das Strom- und Gasnetz, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind, von der EnBW Regional AG als bisherigem Konzessionär zur Verfügung gestellt wurden. Mit ihnen wurde entsprechend den Regelungen in § 46 EnWG und den Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verfahren. (14 kB)
Schreiben des Herrn Ersten Bürgermeister Michael Föll vom 18.10.2011 und 20.10.2011
Anfrage an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 24.01.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 584/2011 vom 15.07.2011 haben Sie die Öffentlichkeit darüber informiert welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 bekundet haben.
In einem ersten Schritt beabsichtigen Sie mit den Interessenten Gespräche zur Sondierung der Interessenlage zu führen.
Sind diese Gespräche zur Sondierung der Interessenlage abgeschlossen und halten alle Interessenten ihre Bewerbung aufrecht?
Wie Sie zutreffend festgestellt haben handelt es insgesamt um ein außerordentlich Komplexes Verfahren, allerdings muss die Bemerkung erlaubt sein, dass folgende Unterlagen inzwischen abschließend Vorliegen:
- Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und
Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers (15.10.2010)
- Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-
Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Konzessionsvergaberechtssubjekten
(i.d.R. Kommunen) an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu
Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und
Gassektor vor (05.11.2011).
Somit stellt sich die Frage bis wann die Kriterien für die Vergabe beschlossen werden und wann diese den Bewerbern mitgeteilt werden? Auch in dieser Frage hat sich die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg inzwischen geäußert.
Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung Kenntnis darüber hat:
http://www.ewerk.hu-berlin.de/workshop/20_01_2012/Das_Positionspapier_Konzessionsvergabe_Baden-Wuerttemberg__Rechtliche_Schranken_bei_der_Konzessionsvergabe
Im Schreiben vom 18.10.2011 wurde durch den Herrn Ersten Bürgermeister Michael Föll mitgeteilt, dass den Bewerbern die Informationen über das Strom- und Gasnetz, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind, bereitgestellt werden sollen?
Wurden diese Daten von der EnBW Regional AG als bisherigem Konzessionär zur Verfügung gestellt hat und stehen sie nun allen Interesenten zur Verfügung?
Beabsichtigt die Stadt Stuttgart, sich von allen Bewerbern die Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) vorlegen zu lassen, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen zu können?
Wie sich gerade am Beispiel Süwag zeigt, werden Netzgesellschaften wegen nicht ausreichender Renditen von kapitalmarktorientierten Konzernen verkauft.
Auch über die EnBW Regional AG (REG) werden von verschiedener Seite Spekulationen geäußert.
Vor Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der REG ist deshalb deren Leistungsfähigkeit zu prüfen.
Es würde dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn alle anderen Bewerber ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und bei der REG auf diesen Nachweis verzichtet wird.
Sind die Vertreter der Stadtverwaltung der Landeshaupstadt Stuttgart sowie die Mitglieder des Gemeindrates in den diversen Beiräten der EnBW im Sinne des Positionspapiers im gemeindlichen Entscheidungskörper ausgeschlossen bzw. wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate und die der Gemeinderäte in EnBW-Gremien ruhen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
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Neckar-Netze-GmbH & Co KG
Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen vom 13.12.2011
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer,
sehr geehrte Frau Regierungsvizepräsidentin Grit Puchan,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Alwin Koch,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Friedrich Weber,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich weitere Fragen.
Handelt es sich bei den Beschlüssen der Verbandsversammlung
- zur Gründung der Netzgesellschaften und der Bündelgesellschaften
- zur Feststellung des/der Jahresabschlüsse des NEV/der BeteiligungsGmbH mit Verzicht auf Gewinnausschüttungen an die Gemeinden
um Geschäfte der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat allein zuständig ist oder um Geschäfte, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat eine Weisung des Gemeinderates / Kreistages einholen muss?
Die RWE AG (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG) verkauft bekanntlich ihre Süwag-Aktien. Der NEV beabsichtigt angeblich, weitere Süwag-Aktien zu erwerben.
Wer ist zuständig für den Beschluss über den Kauf weiterer Süwag-Aktien: der Geschäftsführer, der Vorsitzende, der Verwaltungsrat, die Verbandsversammlung?
Sind für den Kauf weiterer Süwag-Aktien Beschlüsse der Gemeinderäte / Kreistage erforderlich oder können die Gremien des Verbandes entscheiden ohne sich Weisungen von Gemeinderäten und Kreistagen einzuholen?
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Fax 0711.4792-840
Neckar-Netze-GmbH & Co KG
Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2011
Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Ralph Michael König,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich weitere Fragen.
Handelt es sich bei den Beschlüssen der Verbandsversammlung
- zur Gründung der Netzgesellschaften und der Bündelgesellschaften
- zur Feststellung des/der Jahresabschlüsse des NEV/der BeteiligungsGmbH mit Verzicht auf Gewinnausschüttungen an die Gemeinden
um Geschäfte der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat allein zuständig ist oder um Geschäfte, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat eine Weisung des Gemeinderates / Kreistages einholen muss?
Die RWE AG (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG) verkauft bekanntlich ihre Süwag-Aktien. Der NEV beabsichtigt angeblich, weitere Süwag-Aktien zu erwerben.
Wer ist zuständig für den Beschluss über den Kauf weiterer Süwag-Aktien: der Geschäftsführer, der Vorsitzende, der Verwaltungsrat, die Verbandsversammlung?
Sind für den Kauf weiterer Süwag-Aktien Beschlüsse der Gemeinderäte / Kreistage erforderlich oder können die Gremien des Verbandes entscheiden ohne sich Weisungen von Gemeinderäten und Kreistagen einzuholen?
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
Neckar-Netze-GmbH & Co KG
Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen vom 13.12.2011
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer,
sehr geehrte Frau Regierungsvizepräsidentin Grit Puchan,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Alwin Koch,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Friedrich Weber,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich einige Fragen.
Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.
Es stellt sich die Frage, wie die Kommunalaufsichtsbehörden auf Landesebene und auf Kreisebene damit umgehen, dass der Jahresabschluss eines Geschäftspartners der Gemeinden nicht offengelegt wird und der Gemeinderat sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Partners machen kann.
Was ist Rendite „vor Steuern“ ?
Unklar ist, was mit dem Begriff „vor Steuern“ gemeint ist. Ist es das Ergebnis der Neckar-Netze-GmbH & Co KG vor Gewerbesteuer oder das Ergebnis der KG nach Gewerbesteuer (und lediglich vor Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer bei der Gemeinde)?
Besteuerung bei Ausscheiden aus der KG vergessen ?
Nicht erwähnt wird die Besteuerung bei Ausscheiden der Gemeinde aus der KG nach 20 Jahren. Hier dürften erhebliche Steuerbelastungen aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer anfallen, da der Nominalwertzuwachs in 20 Jahren der Besteuerung unterliegt. Die Gemeinde könnte sich angesichts der Steuerbelastung veranlasst sehen, von einem Wechsel des Konzessionärs abzusehen.
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
Neckar-Netze-GmbH & Co KG
Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2011
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Ralph Michael König,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich einige Fragen.
Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.
Es stellt sich die Frage, wie die Kommunalaufsichtsbehörden auf Landesebene und auf Kreisebene damit umgehen, dass der Jahresabschluss eines Geschäftspartners der Gemeinden nicht offengelegt wird und der Gemeinderat sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Partners machen kann.
Was ist Rendite „vor Steuern“ ?
Unklar ist, was mit dem Begriff „vor Steuern“ gemeint ist. Ist es das Ergebnis der Neckar-Netze-GmbH & Co KG vor Gewerbesteuer oder das Ergebnis der KG nach Gewerbesteuer (und lediglich vor Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer bei der Gemeinde)?
Besteuerung bei Ausscheiden aus der KG vergessen ?
Nicht erwähnt wird die Besteuerung bei Ausscheiden der Gemeinde aus der KG nach 20 Jahren. Hier dürften erhebliche Steuerbelastungen aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer anfallen, da der Nominalwertzuwachs in 20 Jahren der Besteuerung unterliegt. Die Gemeinde könnte sich angesichts der Steuerbelastung veranlasst sehen, von einem Wechsel des Konzessionärs abzusehen.
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Schreiben an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 13.12.2011
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Minister Dr. Nils Schmid
Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart
Postfach 10 14 53, 70013 Stuttgart
Abteilung 3
Steuern
Ministerialdirigent Prof. Dr. Michael Schmitt
Dorotheenstr. 10, 70173 Stuttgart
Referat 33
Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeitsrecht, Gewerbesteuer, Außensteuerrecht, Internat. Steuerrecht, Steuerberatende Berufe
Herr Bernhard Giess
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Nils Schmid,
sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Prof. Dr. Michael Schmitt,
sehr geehrter Herr Bernhard Giess,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.
Spätestens seit den Diskussionen um den Erlass zum Jahressteuergesetz 2009 ist in Branchenkreisen bekannt, dass die Finanzverwaltung die Beteiligungen an sog. Bündelgesellschaften nicht als Versorgungsbetriebe anerkennt. Damit sind die Ergebnisse aus diesen Bündelgesellschaften nicht mit Ergebnissen aus anderen gleichartigen Betrieben verrechenbar.
Diese o.g. Auffassung hat die Finanzverwaltung Baden-Württemberg schon früher vertreten.
Es erscheint äußerst zweifelhaft, ob nicht bündelfähige Einkünfte aus einer Bündelgesellschaft durch anderweitige Einkünfte der Bündelgesellschaft aus einer Versorgungstätigkeit in Einkünfte aus Versorgungsbetrieb umqualifiziert werden können.
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Schreiben an die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg vom 13.12.2011
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Herr Dr. Gerold Haouache
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Dr. Gerold Haouache,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.
Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.
Es stellt sich die Frage, wie die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg zu der Frage steht, ob mit einem Partner Konzessionsverträge und Beteiligungsmodelle vereinbart werden, der sich als einziger der Bewerber weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen und die Gemeinde sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers machen kann.
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Schreiben an das Bundeskartellamt vom 13.12.2011
Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herr Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,
unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.
Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.
Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.
Es stellt sich die Frage, wie das Kartellamt zu der Frage steht, ob mit einem Partner Konzessionsverträge und Beteiligungsmodelle vereinbart werden, der sich als einziger der Bewerber weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen und die Gemeinde sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers machen kann.
Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
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Mitgliedschaft im Verband kommunaler Unternehmen, VKU
Schreiben an den Oberbürgermeister, die Bürgermeister und den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.10.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in diesem Jahr weitreichende Beschlüsse in Bezug auf die Neugründung von Stadtwerken gefasst:
- die Gründung der Stadtwerke ist erfolgt
- dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) wurde zugestimmt
- als Gründungsgeschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH wurde Herr Martin Rau bestellt
- der Gemeinderat hat über die Entsendung der Aufsichtsräte entschieden
- sechs Unternehmen haben ihr Interesse am Abschluss von Wegenutzungsverträgen für das Strom- und/oder Gasnetz ab 01.01.2014 bekundet
Der eingeschlagene erfordert aber noch eine Vielzahl von Entscheidungen.
Das Verfahren nach dem EnWG ist außerordentlich komplex, so dass es gründlich vorzubereiten ist.
Der VKU als moderner Dienstleistungsverband, als der Verband, der der Kommunalwirtschaft, den Stadtwerken und Gemeindewerken sowie den Zweckverbänden in Baden-Württemberg eine starke Stimme gibt veranstaltet am Samstag, den 19.11.2011 im Parkhotel Stuttgart-Messe-Airport in Leinfelden-Echterdingen die
VKU-Konferenz für Gemeinderäte „Kommunale Geschäftsmodelle bei Netzübernahmen“.
Hier besteht die Möglichkeit sich über die Vielzahl weiterer Alternativen zwischen Rekommunalisierung und bloßer Vertragsverlängerung im status quo einen Überblick zu verschaffen.
Wir bitten Sie diese Möglichkeit zum Wohle unserer Stadt zu nutzen.
Über 1.400 Mitgliedsunternehmen schätzen das Leistungsangebot des VKU. Im Übrigen erfüllt die Stadtwerke Stuttgart GmbH die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
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- Presse
Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde Energie
Anfrage an den Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträte der Landeshauptstadt Stuttgart vom 19.10.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Bürgermeister Dr. Martin Schairer und Dirk Thürnau,
sehr geehrte Stadträtin Carmen Hanle,
sehr geehrte Stadträte Philipp Hill und Andreas Reißig,
bedauerlicherweise haben Sie unsere Anfrage vom 26.09.2011 bisher nicht beantwortet.
Wir sind besorgt, dass der Landeshauptstadt Stuttgart durch Nichtbeachtung von Vorgaben der Landeskartellbehörde Energie Baden-Württemberg ein Schaden entsteht und wenden uns daher vertrauensvoll nochmals an Sie.
Durch welche Maßnahmen können Sie personelle Verflechtungen im Sinne des Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde vom 01.08.2011 ausschließen bzw.
wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate ruhen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
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Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung
Schreiben an die Stuttgarter Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung vom 17.10.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dirk Thürnau,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer,
sehr geehrte Frau Stadträtin Gabriele Munk,
sehr geehrter Herr Stadtrat Peter Dietrich Pätzold,
sehr geehrter Herr Stadtrat Joachim Rudolf,
wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011
eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands,
gemäß § 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW
anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.
Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.
Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.
Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Anlagen: - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
- Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
- Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg,
Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)
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Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV)
Antwort des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) vom 04.10.2011
Stuttgart, 09.11.2011 - Die Geschäftsleitung des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) antwortet im Auftrag des Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. (354 kB)
Unkonventionelle Ergaserkundung wirft Fragen auf
Schreiben an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und an den Gemeinderat vom 04.10.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
wir fordern die Landeshauptstadt Stuttgart auf, ihre Verantwortung für die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt wahrzunehmen.
Die Stadt muss sich auch heute schon und nicht erst nach der formellen Übertragung der Wasserversorgung auf die Stadt um die Sicherung der Wasserversorgung kümmern.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordet, beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) einen Bericht über die aktuelle Situation und über die Einschätzung durch den BWV einzuholen.
Die Berichterstattung im Gemeinderat erfolgt durch die Geschäftsführung des BWV in öffentlicher Sitzung.
Begründung:
Unkonventionelles Erdgas (Schiefergas, Kohleflözgas, Gas in Kalk- oder Sandstein, Aquifergas und Gashydrat) kann möglicherweise für eine dezentrale Energieversorgung in der Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Ergiebige Lagerstätten in Deutschland werden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) vermutet. Aber auch Baden-Württemberg verfügt nach derzeitigem Kenntnisstand über Lagerstätten (Kristallklar - Das Magazin der Bodensee-Wasserversorgung, 2011, Heft 104, Seite 15, (207 kB)).
Insbesondere werden ergiebige Erdgas- und Schiefergasvorkommen in ca. 1.000 m Tiefe unter dem Bodensee vermutet.
Auch die Europäische Union setzt in ihrem aktuellen Energiekonzept auf die Erschließung unkonventioneller Öl- und Erdgasvorräte zur Sicherung der europäischen Energieversorgung.
Der Umweltausschuss des Landtages von Baden-Württemberg hat zwar über alle Parteigrenzen hinweg Erdgasbohrungen am Bodensee einhellig ablehnt, die rechtliche Situation ist allerdings keineswegs geklärt
(Pressemitteilung des BWV vom 01.03.2011, (277 kB)).
Das Umweltbundesamt als Nationale Umweltbehörde sieht diese Entwicklung differenziert und fordert, die Auswirkungen einer extensiven Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten für die Umwelt genau zu prüfen.
Alle Fakten sind auf den Tisch zu legen und die Nutzung des Untergrundes muss dringend per Gesetz geregelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
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Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 26.09.2011
Stuttgart, 20.10.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass der Entwurf des Positionspapiers selbstverständlich bekannt ist und dass die Stadtverwaltung die dort genannten Punkte im Blick hat. (12 kB)
Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde Energie
Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 26.09.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
mit Datum vom 01.08.2011 liegt der Entwurf des Positionspapier Konzessionsvergabe (218 kB)
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie
zur Beteiligung von Konzessionsvergaberechtssubjekten (i.d.R. Kommunen) an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und Gassektor vor.
Punkt IV.
Zur Vermeidung kartellrechtsrelevanter Verstöße muss:
Prozessual gewährleistet sein, dass die wettbewerbliche Konzessionsvergabe, wie sie das EnWG vorsieht, eingehalten wird. Das bedeutet, dass (Vor-)Verhandlungen über Gemeinschaftsunternehmen und Pachtmodelle sowie diesbezügliche Vorbereitungen nicht einen Grad erreichen dürfen, bei dem sich die Kommune bereits vor der Entscheidung über die Konzessionsvergabe festgelegt hat. Dies ist stets der Fall, wenn Verträge bereits geschlossen wurden, aber auch schon dann, wenn aufgrund vorvertraglichen Verhaltens im Falle der Nichtvergabe der Konzession zivilrechtliche (Schadenersatz-)Ansprüche begründet sind oder solche wahrscheinlich werden. Ebenso können einseitige Rechtsgeschäfte eine Bindung herbeiführen.
Ferner können auch personelle Verflechtungen eine Vorfestlegung begründen, so dass Doppelmandate beim Energieversorgungsunternehmen bzw.
Netzbetreiber und im gemeindlichen Entscheidungskörper entweder auszuschließen sind oder die betroffenen Mandate ruhen müssen.
Generell kann es sinnvoll sein, dass die Verhandlungsführer von Vorgesprächen nicht an der späteren Entscheidung mitwirken. Hat eine Kommune vorab ein Verhandlungsergebnis über eine Gestaltung mit einem Konzessionsbewerber erzielt, so ist dieses transparent zu machen (aber im Folgenden nicht fortlaufend und detailliert zu aktualisieren), so dass aktuelle oder potentielle Mitbewerber gleiche Chancen haben.
Sind die Vertreter der Stadtverwaltung der Landeshaupstadt Stuttgart sowie die Mitglieder des Gemeindrates in den diversen Beiräten der EnBW im Sinne des Positionspapiers im gemeindlichen Entscheidungskörper ausgeschlossen bzw.
wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate und die der Gemeinderäte in EnBW-Gremien ruhen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
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Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 19.09.2011
Stuttgart, 29.09.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass die Übernahme der EnBW Regional AG gemeinsam mit mehreren kommunalen Partnern derzeit nicht weiterverfolgt wird. (34 kB)
Antrag Nr. 181/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion: Übernahme der EnBW Regional AG
Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 19.09.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
in der Stellungnahme vom 24.05.2011 zu der Ziffer 3 des Antrages Nr. 181/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 24.05.2011:
"Übernahme der EnBW Regional AG"
haben Sie zugesichert, dass die Voraussetzungen sowie die Auswirkungen einer etwaigen Übernahme der EnBW Regional AG durch die LHS gemeinsam mit weiteren kommunalen Partnern optional untersucht werden.
- Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
- Wann werden die Ergebnisse öffentlich bekannt gegeben?
oder
- Werden die Ergebnisse, wie in Stuttgart derzeit üblich, im Unterausschuss Stadtwerke
unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt?
Im Geschäftsbericht der Holding der EnBW AG ist zu lesen, dass die Geschäftsberichte der Tochtergesellschaften nicht veröffentlicht werden.
Ist der Stadt Stuttgart der Inhalt des Geschäftsberichts der EnBW Regional AG bekannt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
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Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) - Satzungsänderung der Verbandssatzung
Schreiben an die Mitglieder des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung vom 12.09.2011
Sehr geehrte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) am Dienstag, 15.11.2011
eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands, gemäß
§ 2 Abs. 1 der Verbandssatzung der BWV
anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.
Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.
Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.
Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
www.kommunale-stadtwerke.de/der-verein/pressemitteilungen/
Fon 0711.4792-841
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Anlagen: - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
- Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
- Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg,
Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)
Verteiler: - Mitglieder des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung
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Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung
Schreiben an die Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung vom 05.09.2011
Sehr geehrte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011
eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands,
gemäß § 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW
anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.
Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.
Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.
Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
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Fon 0711.4792-841
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Anlagen: - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
- Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
- Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg,
Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)
Verteiler: - Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung
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Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 30.08.2011
Stuttgart, 18.10.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass es sich um ein außerordentlich komplexes Verfahren handelt. Die Kriterien für die Konzessionsvergabe werden derzeit erarbeitet. Allen Interessenten werden Informationen über das Strom- bzw. Gasversorgungsnetz bereitgestellt. (17 kB)

Sachstand Bewerbungsverfahren nach § 46 EnWG
Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 30.08.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 584/2011 vom 15.07.2011 haben Sie die Öffentlichkeit darüber informiert welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 bekundet haben.
In einem ersten Schritt beabsichtigen Sie mit den Interessenten Gespräche zur Sondierung der Interessenlage zu führen.
Bis wann werden die Kriterien für die Vergabe beschlossen und wann werden diese den Bewerbern mitgeteilt?
Welche Konsequenzen zieht die Stadt, wenn Bewerber sich weigern, ihren Jahresabschluss vorzulegen?
Wann erhalten die Bewerber die Netzdaten, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
Verteiler: Gemeinderat
Presse
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Der Minister
Anwort von Minister Franz Untersteller auf das Schreiben vom 06.06.2011
Stuttgart, 27.07.2011 - Minister Franz Untersteller begrüßt es, dass die Stadt Stuttgart auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.05.2011 anstrebt, verstärkt kommunale Verantwortung für den Betrieb der Trinkwasserversorgung und Absicherung der Wasserbezugsrechte zu übernehmen. Die Trinkwasserversorgung gehört zu den zentralen Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge und ist als natürliches Monopol zu sehen. Sie ist bei den Kommunen aufgrund der besonderen Eigenschaften der natürlichen Ressource "Wasser" in guten Händen. Für den Betrieb der Trinkwasserversorgung stehen der Stadt verschiedene Optionen offen. (281 kB)
Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister
Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 06.06.2011
Stuttgart, 12.07.2011 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster bittet um Verständnis, dass er zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Antrag auf Rückübertragung der Mitgliedschaft in den beiden Zweckverbänden einbringen wird. (23 kB)

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung
Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
wir fordern den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart auf in der nächsten Verbandsversammlung der beiden großen Zweckverbände
des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) am Dienstag, 15.11.2011
und
des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011
jeweils eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer der beiden Zweckverbände, gemäß
§ 2 Abs. 1 der Verbandssatzung der BWV bzw.
§ 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW
anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im jeweiligen Zweckverband wird.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptsstadt Stuttgart Dr. Wolfgang Schuster ist Vorsitzender der beiden Zweckverbände.
Der Verwaltungsrat der BWV bzw. der LW wird aufgefordert, in seiner Sitzung am Dienstag, 28.06.2011 bzw. am Dienstag, 27.09.2011 die entsprechenden Vorbereitungen zur Unterstützung dieses Antrages zu treffen.
Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.
Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.
Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.
Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
Verteiler: Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Geschäftsleitung
Zweckverband Landeswasserversorgung, Geschäftsleitung
Umweltministerium Baden-Württemberg, Herr Minister Untersteller
Innenministerium Baden-Württemberg, Herr Minister Gall
Presse

Sachstand Bewerbungsverfahren nach § 46 EnWG
Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 03.06.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
die Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Landeshauptstadt Stuttgart über den Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 nach § 46 Abs. 2 EnWG ist am 31. Mai 2011 abgelaufen.
Wann erfahren die Gemeinderäte und die Öffentlichkeit, welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und / oder Gasnetze bekundet haben
und wie das weitere Bewerbungsverfahren ausgestaltet wird?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
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Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
Verteiler: Gemeinderat
Presse
Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister
Oberbürgermeister sagt Übernahme der Schirmherrschaft ab
Stuttgart, 03.05.2011 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster bittet um Verständnis, dass er die Schirmherrschaft für die Fachtagung am 14. Mai 2011 nicht übernehmen kann. Aus seiner Sicht ist das vorgeschlagene Partizipationsverfahren durch Planungszellen aufgrund der Komplexität des Themas nicht geeignet, um die Vielzahl von Fragestellungen zu beantworten. (52 kB)

Pressemitteilung, 05.05.2011
Die Pressemitteilung der LHS Stuttgart vom 02.05.2011 sowie die Berichte in der Tagespresse vom 02. und 03.05.2011 werfen einige Fragen auf: (36 kB)
1. Jedes Energieversorgungsunternehmen (seither: EnBW-REG – zukünftig: Stadtwerke Stuttgart), das die Straßen der Stadt für die Verlegung der Leitungen benutzt, muss gemäß Konzessionsabgabeverordnung (KAV) eine Konzessionsabgabe an die Stadt bezahlen. Die Konzessionsabgabe ist nach der Einwohnerzahl gestaffelt, in Stuttgart gibt es die höchste Konzessionsabgabe in Baden-Württemberg. Sie beträgt ca. 50 Mio. EUR.
2. Jeder Stromverkäufer, also z.B. EWS Schönau, Lichtblick, STW Tübingen, Fair Energy Reutlingen, usw. darf an die Stuttgarter Stromkunden Strom verkaufen und dafür das Stuttgarter Stromnetz der EnBW-REG benutzen. Dafür muss er seither an die der EnBW-REG das Netznutzungsentgelt bezahlen (StromNEV).
Für jedes Stromnetz wird von den Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Kosten des Netzes ein Netznutzungsentgelt (NNE) festgelegt. Für das Stromnetz der STW Tübingen, SHA usw. also je ein NNE. Auch für die EnBW-REG wurde ein Netznutzungsentgelt festgelegt für das gesamte große Netz (ca. 101.000 Km für 4,9 Mio. Einwohner, Strukturdaten EnBW Regional AG 2010, www.enbw.comhttp://www.enbw.com) der EnBW-REG vom Schwarzwald, Odenwald, Oberschwaben bis Stuttgart. In den ländlichen Gebieten wird nur ein Kuhstall versorgt an einem langen Netz. Das ist also teuer. In städtischen Gebieten wird an einem kleinen Netz viel Strom abgegeben, die NNE verteilen sich also auf viel Strommengen.
Beispielsweise hat Sindelfingen geringere Netznutzungsentgelte als die EnBW-REG.
Soll Stuttgart also den Schwarzwald subventionieren?
Wird nun ein eigenes Stromnetz der Stadtwerke Stuttgart als separater Netzbetrieb mit eigenem Netznutzungsentgelt geführt, werden die Kosten des kleinen Stuttgarter Netzes (ca. 5.000 km, Horváth & Partner GmbH, Februar 2011, Seite 33) auf die großen Strommengen verteilt. Das NNE wird deshalb deutlich geringer.
Den Vorteil hätten die Stadtwerke Stuttgart als höhere Vertriebsmarge oder bei Weitergabe der Stuttgarter Kunde.
Wie hat der Gutachter Horváth & Partner GmbH diesen Sachverhalt bewertet?
Die Arbeitnehmer der Betriebsstätte Stuttgart der EnBW-REG gehen nur dann auf die Stadtwerke über (§ 613 a BGB), wenn die Stadtwerke den technischen Netzbetrieb übernehmen. Das wollen der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und der Erste Bürgermeister Michael Föll laut StZ vom 03.05.2011 nicht.
Sie wollen mit dem Betrieb "kompetente Dritte als technische Dienstleister beauftragen".
Es bleibt also unklar, ob der Oberbürgermeister will, dass das Stadtwerke nur Eigentümer der Netze werden soll und diese dann verpachtet oder ob ein eigener Netzbetrieb der Stadtwerke geführt werden soll mit der EnBW als technischem Betriebsführer.
3. Entflechtungskosten, laut Gutachter bis zu 70 Millionen Euro trägt, bei fehlender abweichender vertraglicher Regelung, der alte Netzbetreiber, also die EnBW-REG.
Die Einbindungskosten trägt der neue, also die Stadtwerke Stuttgart. So die aktuelle BGH-Rechtsprechung.
4. Mindestens 51 % an Stadtwerken?
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster erklärt laut StZ vom 03.05.2011, dass die Stadt mindestens 51 % der Anteile an der Stadtwerke GmbH halten muss. Das ist grundsätzlich richtig, aber bei dem üblichen Sprachgebrauch mit Vorsicht zu genießen. Es kommt darauf an, dass die Stadt im Aufsichtsrat das sagen hat.
Z.B. bei der geplanten NEV-Neckar-Netze KG sollen die Kommunen auch 51 % halten, die EnBW-REG hat aber im Aufsichtsrat alle wirtschaftlich wichtigen Entscheidungen zu treffen.
Die EnBW kann damit die angeblich kommunale Gesellschaft in ihrem Abschluss konsolidieren, weil sie das Sagen hat. Im Übrigen wäre es angezeigt wenn die Stadt die Bürger darüber informiert welche Tochter der EnBW Holding sich überhaupt für die Konzessionsvergabe beworben hat. Die EnBW-REG, die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH oder eine neue bisher noch nicht bekannte Tochter
5. Kauf der EnBW Regional AG
Zuzustimmen ist dem Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und dem Ersten Bürgermeister Michael Föll, wenn sie den Kauf der EnBW-REG als eine Nummer zu groß bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Stuttgart, über den Netzbetrieb im Schwarzwald usw. zu bestimmen.
Das ist eine seit langen kursierende, angestaubte Idee aus EnBW- und Gewerkschaftskreisen.
Allerdings darf der Oberbürgermeister gerne Gespräche mit dem Konzernvorstand Villis darüber führen welche Konzerntochter derzeit Eigentümer der Betriebstätte der EnBW-REG in Stuttgart ist.
6. Stromvertrieb
Völlig wage bleibt bisher das Konzept des Stromvertriebs.
Bis 2020 sollen Vertrieb und Ökoenergieerzeugung für 30.000 Haushalte aufgebaut werden.
Einen Ökostromvertriebspartner, der es seinen bisherigen Stammkunden zumuten müsste, dass er in Stuttgart mit einem Stadtwerk mit EnBW-Beteiligung zusammenarbeitet, können Stadtverwaltung und Gutachten bisher nicht bennen.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster nimmt Angebot auf Schirmherrschaft nicht an
Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster schweigt
Bedauerlicher Weise hat der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster auf unsere Anfrage vom 07.04.2011 nicht reagiert sondern. Brief vom 03.05.2011. (255 kB)

Gemeinderatsdrucksache 118/2011, Pressemitteilung, 02.05.2011
Klärungsbedürftig sind insbesondere folgende Punkte der Gemeinderatsdrucksache 118/2011 (43 kB)
1. Völlig unklar ist, warum nach Ziffer 4 Verhandlungen mit der EnBW zum Rückkauf Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte sowie der Versorgungsnetze für Strom und Gas aufgenommen werden sollen.
Bei Energienetzen ist das Verfahren nach § 46 EnWG (82 kB) durchzuführen, ein weiterer möglicher Bewerber neben der EnBW Regional AG (EnBW-REG) sollen auch die Kommunalpartner, ein Zusammenschluss mehrerer Kommunaler Stadtwerke, sein (StN, 15.04.2011).
Fraglich ist insbesondere, ob eine Verknüpfung von Wasser mit Energie zulässig ist. Die anderen Energienetz-Interessenten würden dadurch wohl diskriminiert, da sie Wasser nicht haben und daher auch nicht anbieten können.
Fragwürdig ist ebenfalls, warum vor dem Ablaufen der Bewerbungsfrist am 31.05.2011 ein Beschluss erfolgt mit dem Ziel mit der EnBW in Verhandlungen zu treten.
2. Der Wasserversorgungsbetrieb wurde (wie Strom- und Gasbetrieb) zum Ertragswert bewertet und verkauft, also mangels Gewinn für 0 €. Der Oberbürgermeister hat die Bewertung zum Ertragswert auch schriftlich gegenüber dem Gemeinderat bestätigt (Beantwortung und Stellungnahme (12 kB) zu Anfrage und Antrag (71 kB) 147/2004 vom 17.05.2004).
Die Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte soll deshalb auch nur zum Ertragswert zurückgekauft werden.
Wie wurde der Kaufpreis in Höhe von 250 Mio. € (Horváth & Partner GmbH, Gemeinderat, 02.10.2010: Ergebnisse Phase 3, Seite 62 (700 kB)) ermittelt?
3. Wurde die Verknüpfung von Wasser mit Energie rechtlich untersucht?
Welche Empfehlungen hat die beauftragte Kanzlei Thümmel, Schütze und Partner dazu gegeben?
Dieses Rechtsgutachten wird der Öffentlichkeit derzeit vorenthalten.
4. In Stuttgart wird zur Zeit innerhalb des Netzes der EnBW-REG ein zu hohes Netzentgelt bezahlt. Die Stuttgarter subventionieren den ländliche Bereich (Schwarzwald, Schwäbische Alb, usw.). Wenn Stuttgart ein eigenes Stadtwerk gründet, hat es einen eigenen Netzbetrieb mit eigenem Netznutzungsentgelt. Dieses wird eines der günstigsten sein, da eine sehr hohe Durchleitung auf relativ kleinem Netz erfolgt.
(Netzlänge Strom EnBW-REG: ca. 149.000 km, EnBW Holding, Jahresabschluss.
Stuttgart Netzlänge Strom: ca. 5.000 km, Horváth & Partner GmbH, Februar 2011, Seite 33 (1.006 kB)).
Folge: die Marge beim Stromverkauf wird höher, das Stadtwerk Stuttgart könnte günstigen Strom verkaufen, zum Wohl der Stuttgarter Stromkunden.
Die Wettbewerber können nicht mithalten, da sie nicht für Stuttgarter Kunden Sonderpreise anbieten können.
Durch die Gründung der NEV Neckar-Netze-KG wird das Netzentgelt der Rest-EnBW-REG weiter steigen. Die ländlichen Regionen haben aber den Vorteil, dass sie viel leichter Erneuerbare Energien (EE) und Karft-Wärme-Kopplung (KWK) machen können. Insgesamt Nutzung der dezentralen Versorgung.
Wie wurde dieser Aspekt von Horváth & Partner GmbH bewertet?
5. Ist es nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zulässig, dass die EnBW ihre hohen Personalkosten dem Städtischen Netzbetrieb in Rechnung stellen würde?
Es dürfen nur die Kosten angesetzt werden, die bei einem eigenen Betrieb anfallen würden, also die beim Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und nicht bei dem Privaten Tarif der EnBW.
Übernehmen hier EnBW-Betriebsräte möglicherweise Vorstandsfunktionen, obwohl sie dafür nicht bezahlt werden?
6. Im Gemeinderat wurde ein Antrag gestellt zu prüfen inwieweit Verhandlungen über den Kauf der EnBW Regional AG Niederlassung Stuttgart zum Erfolg einer Neugründung von Stadtwerken beitragen können.
Hierbei wie unter 1. stellt sich die Frage nach den Erfolgsaussichten von Verhandlungen mit einer Aktiengesellschaft, die sich seit Jahren kontinuierlich weigert ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.
Im Jahresabschluss der EnBW Holding sind die Zahlen anderer Stadtwerkebeteiligungen enthalten, z.B. Stadtwerke Düsseldorf.
7. Die Aktion Stadtwerke hat am 09.02.2011 das neue Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart" gestartet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Stuttgart die Konzession und den Betrieb der Netze für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme spätestens ab 01.01.2014 selbst übernimmt? Und sind Sie gegen einen Gemeinderatsbeschluss, der dem nicht entspricht?“
Wendet sich der beabsichtigte Beschluss der GRDrs 118/2011 (113 kB) gegen Inhalte des Bürgerbegehrens?
Wie lautet die Position der Verwaltung / des Gemeinderats?
Es hat den Anschein, dass der Beschluss nicht bürgerbegehrenskonform ist. Wurde zur Klärung der Rechtslage bereits Gutachten eingeholt und wenn ja wie lauten die Ergebnisse?

Übernahme der Schirmherrschaft über unsere Tagung
Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster
Bitte der Stuttgarter Arbeitsgruppe "Bürgergutachten durch Planungszellen" an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Herrn Dr. Wolfgang Schuster die Schirmherrschaft über die Fachtagung zu übernehmen vom 07.04.2011. (144 kB)

"Bürgergutachten durch Planungszellen" bei der Neugründung der Stadtwerke in Stuttgart
Bürgermitsprache vor Gemeinderatsentscheidung
Appell der Stuttgarter Arbeitsgruppe "Bürgergutachten durch Planungszellen" an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 23.03.2011. (72 kB)




















