Pressemitteilungen, Anfragen und Anträge

In dieser Rubrik finden Sie die Pressemitteilungen, Anfragen und Anträge des Vereins zur Förderung Kommunaler Stadtwerke eV aus den Jahren 2011 - 2018

Blockade der Energiewende in Stuttgart durch EnBW-Konzern

Stuttgart, 15.02.2016


Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Claus Dieter Hoffmann,
sehr geehrter Herr stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Dietrich Herd,
sehr geehrte Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die Stadt Stuttgart auf der Grundlage eines von allen Fraktionen getragenen Beschlusses die Stadtwerke Stuttgart GmbH gegründet. Die Stadtwerke Stuttgart sollen nach dem vom OB Kuhn vorgelegten und vom Gemeinderat unterstützten Energiekonzept die Energiewende in der Landeshauptstadt voranbringen.

Der bisherige Altkonzessionär für die Strom-, Gas- und Wärmenetze in Stuttgart ist die EnBW. Die EnBW weigert sich, trotz der abgeschlossenen Konzessionsvergaben bei Strom und Gas, die Hochspannungsleitungen und die Gas-Hochdruckleitungen an die Stuttgart Netze GmbH herauszugeben. Sie weigert sich auch, das Fernwärmenetz an die Stadtwerke Stuttgart gegen einen angemessenen Kaufpreis herauszugeben. Durch den jahrelangen Klageweg werden mutwillig Millionen von Steuergeldern verschwendet. Notwendig wäre eine politische Entscheidung, wie auch der Richter am Landegericht beim Prozess um die Wasserversorgung festgestellt hat.

Durch dieses Verhalten der EnBW wird die geplante Energiewende in Stuttgart massiv beeinträchtigt. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Einfluss im Aufsichtsrat der EnBW geltend zu machen, damit die Energiewende nicht nur auf Parteitagen beschlossen wird sondern in der Realität umgesetzt wird.

Die EnBW bezeichnet sich gern als „Partner der Kommunen“. Sie verhält sich aber auch außerhalb des Energiesektors nicht so wie es für ein öffentliches Unternehmen in der Hand des Landes und der Landkreise angemessen wäre. Die EnBW weigert sich seit Jahren, die Wasserversorgung an die Stadt Stuttgart herauszugeben. Hier drohen der Stadt Stuttgart bei Inkrafttreten von TTIP und TiSA massive Probleme: Wird TiSA verabschiedet, darf laut dem „Ratchet Clause“ kein privatisiertes Unternehmen je wieder verstaatlicht bzw. rekommunalisiert werden, z.B. eine Wasserversorgung oder Fernwärme in EnBW Hand.

Wir bitten Sie, Ihren Einfluss auf den EnBW-Konzern geltend zu machen und dem durch demokratische Abstimmungen zustande gekommenen Willen der Stadt Stuttgart und ihrer Bürgerinnen und Bürger zum Durchbruch zu verhelfen.

Für eine Antwort und ggf. ein Gespräch wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Niess              Jürgen Schmid     Dr. Sabine Lutz            Michael Fuchs
Klima und                     NaturFreunde      AK Energie Stuttgart     Kommunale
Umweltweltbündnis       Stuttgart e.V.       im BUND                     Stadtwerke e.V.
Stuttgart

www.kommunale-stadtwerke.de  
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de     
Fon 0711.470148-24

Kooperation der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit der Netze BW GmbH

Stuttgart, 18.12.2014


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

der Gemeinderat hat am 16.10.2014 der Umsetzung der Konzessionsvergabeentscheidung durch Gründung einer Kooperation der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit der Netze BW GmbH zugestimmt (GRDrs. 693/2014 vom 29.09.2014).

Die beiden Gesellschaften SWS Netzinfrastruktur GmbH und SWS Netzbetreiber GmbH sind gegründet und im Handelsregister eingetragen (siehe Anlage).

Die "Einbindung der Stadtwerke Stuttgart konnte bei der Wirtschafts- und Investitionsplanung gesichert werden" (GRDrs. a.a.O., S. 7).

Die Wirtschafts- und Investitionsplanung der Netzgesellschaften für 2015 sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende in Stuttgart.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

- Wer beschliesst die Wirtschaftspläne der beiden Netzgesellschaften?

- Wann werden die Wirtschaftspläne der beiden Netzgesellschaften beschlossen?

- Werden sie vom Aufsichtsrat der SWS Netzinfrastruktur GmbH nach Rückkopplung mit dem Aufsichtsrat
  der Stadtwerke Stuttgart GmbH beschlossen?

- Wird der Gemeinderat in öffentlichet Sitzung informiert?

- Werden sie im Beteiligungsbericht 2017 veröffentlicht?

- Welche Netzplanungen liegen diesen Wirtschaftplänen zugrunde:
  - Welche Planungen gibt es?
  - Gibt es Konzepte für den Umbau des Stromnetzes in ein "intelligentes" Netz?
  - Wie erfolgt bei den Strom- und Gasnetzen die Abgrenzung zur Wärme?
  - Welche Entflechtungsmaßnahmen werden 2015 bei den Strom- und Gasnetzen durchgeführt?
  - Welches Ausbaukonzept gibt es für das Gasnetz, insbesondere bei Gebieten mit
    Nachtspeicherheizungen?
  - Wie sind die Anzeigen der Netze BW (z.B. in Stuttgarter Nachrichten vom 17.09.2014) zu verstehen,
    in denen (mit dem EBZ) für einen Umstieg auf neue Gasheizungen geworben wird?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de     
Fon 0711.470148-24

Anlagen:
- SWS Netzbetreiber GmbH Gründung (16 kB)
- SWS Netzinfrastruktur GmbH Gründung (22 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart: Konzessionsvergabeverfahren Fernwärmeversorgung

Stuttgart, 27.08.2014


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

in der Gemeinderatssitzung am 18.07.2013 haben Sie erklärt, dass das Verfahren "Fernwärme" vorerst ausgesetzt wird:

"… Über die Ziele der Stadt bei der Fernwärmeversorgung müssen wir noch abschließend diskutieren. Deshalb schlagen wir eine Aussetzung des Verfahrens vor.
Bei der Fernwärme ist die rechtliche und technische Situation komplizierter als beim Strom- und Gasnetz. Der zuständige Unterausschuss hat aber bereits Aufklärungsarbeit geleistet und einen interessanten workshop mit Experten durchgeführt. Das Ergebnis ist ein eher zunehmendes Interesse an der Fernwärme, der eine entscheidende Bedeutung für die Energiewende in Stuttgart zukommen wird.
Ich denke, dass der Unterausschuss zügig Vorschläge für den Fortgang des Fernwärme-Verfahrens vorlegen wird. …"

Auf die komplizierten rechtlichen und technischen Gründe gehen Sie nicht näher ein, Vorschläge des Unterausschuss für den Fortgang des Fernwärme-Verfahrens sind nicht bekannt.


Das Bundeskartellamt hat im „Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme“ vom August 2012 (S. 101) erstmals die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Wärmeversorgung in Deutschland erhoben. Die angekündigte Aktualisierung des Berichts liegt bis August 2014 noch nicht vor.

Die Vergabe einer Wärmekonzession ist im Gegensatz zur Vergabe der Strom- und Gaskonzession nicht in § 46 EnWG geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinde bei Einräumung nicht-ausschließlicher Wegerechte an jedweden Antragsteller zu gleichen Konditionen ihrer aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) resultierenden Pflicht zur diskriminierungsfreien und transparenten Vergabe genügt.

Die Fernwärmeleitungen in Stuttgart gewähren jedoch dem Konzessionär eine Monopolstellung. Die Stadt Stuttgart unterliegt deshalb nach dem EU-Primärrecht der Verpflichtung, nach Auslaufen des Konzessionsvertrages den künftigen Fernwärmeversorger in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auszuwählen. Diese Pflicht ergibt sich auch aus der am 28.03.2014 im EU-Amtsblatt veröffentlichten EU-Konzessionsvergaberichtlinie (KVR), die bis April 2016 in deutsches Recht umzusetzen ist.

Eine Klärung könnte durch die EU-Kommission GD Wettbewerb oder auch durch das Bundeskartellamt erfolgen, das sich ggf. schon vor der Aktualisierung des Berichts zur Sektoruntersuchung Fernwärme vertieft mit dieser Frage befassen könnte.

Ein Vortrag von Dr. Engelsing vom Bundeskartellamt auf einer BDEW-Tagung am 18./19.09.2014 in Berlin könnte eine wertvolle Hilfestellung für den Fortgang des Fernwärme-Verfahrens geben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de     
Fon 0711.470148-24

Faire Kooperation auf Augenhöhe - Wasser- und Fernwärmeversorgung

Stuttgart, 20.03.2014


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

wir bitten Sie im Rahmen des Spitzengespräch mit dem Vorsitzenden des Vorstands der EnBW AG Herrn Dr. Frank Mastiaux am Freitag, den 21.03.2014 im Rathaus folgenden Punkte zu klären.


Wasserversorgung:

Der Gemeinderat hat am 17.06.2010 (GRDrs 390/2010) aufgrund des erfolgreichen Bürgerbegehren „100-Wasser“ beschlossen, dass "die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreiben und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten (z.B. der EnBW) belassen wird".

Der Lagebericht 2013 der EnBW vom 07.03.2014, Seite 107 stellt fest, dass

"... Die Stadt Stuttgart geht davon aus, einen Übernahmeanspruch (Anmerkung: auf die Wasserversorgung) zu haben, ohne diesen bisher verbindlich gegenüber der EnBW geltend gemacht zu haben. ..."

Der Lagebericht ist vom Vorstand der EnBW unterschrieben und vom Aufsichtsrat (Minister Dr. Nils Schmid, Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs und andere) gebilligt.

Offensichtlich nimmt der Konzern die Stadt und ihre Bürger nicht ernst.

Gibt es dazu eine Äußerung der LHS Stuttgart, des Gemeinderats?

Wird die Stadt veranlassen, dass der Lagebericht korrigiert wird, wie schon einmal?

Hat das möglicherweise bilanzielle Konsequenzen für die EnBW?



Fernwärmeversorgung:

Das Bürgerbegehren „Fernwärmeversorgung Stuttgart“ fordert, dass die LHS Stuttgart die Konzession und den Betrieb des Fernwärmenetzes ab 01.01.2014 zu 100 % selbst übernimmt.

Doch auch bei der Fernwärme setzen sich die für die Stadt gegenläufigen Interessen des künftigen Partners durch. Der Konzern macht seinen Anspruch, die Fernwärmeversorgung bis in alle Ewigkeit zu besitzen und zu betreiben, geltend.

Wann werden die Gespräche wieder aufgenommen?


Wie sieht die künftige Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Konzerns aus?


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de     
Fon 0711.470148-24

Anlagen: Süddeutsche zeitung vom 10.03.2014: Stecker raus (347 kB)
              Zusammengefasster Lagebericht (2013) des EnBW-Konzerns und der EnBW AG
              vom 07.03.2014 (1.797 kB)

Faire Kooperation auf Augenhöhe - Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz

Stuttgart, 20.03.2014


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

der Gemeinderat hat am 13.03.2014 mit großer Mehrheit beschlossen die Konzessionen für das Gas- und das Stromnetz an ein Kooperationsunternehmen der Netze BW (vormals EnBW Regional AG) mit den Stadtwerken Stuttgart zu vergeben.

Die Gründung der neuen Gesellschaften soll rückwirkend zum 01.01.2014 erfolgen.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn "… erwartet eine faire Kooperation auf Augenhöhe …".

"… Der Einfluss der Stadt auf ihre Versorgungsnetze wird wie bei der Wasserversorgung auch im Bereich Strom und Gas in Kürze gewaltig steigen. …", so eine Pressemitteilung der größten Fraktion im Gemeinderat.


Dazu stellen sich nun folgende Fragen:

Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen. Es ist guter Brauch in Stuttgart, dass alle Verträge mit einer städtischen Beteiligung öffentlich sind. Das ist gut so und so soll es auch bleiben.


Der Konsortialvertrag muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Existiert bereits ein Entwurf? Wann wird er öffentlich?


Wann werden die Gesellschaftsverträge aller neu zu gründenden Gesellschaften öffentlich?


Wer hat den Wirtschaftsplan 2014 erstellt, wann wird er veröffentlicht?
Wie sieht der städtische Einfluss aus?
Welche Investitionen werden 2014 in die Stuttgarter Netze getätigt?
Wie sieht die mittelfristige Planung aus?


Die geplante Netzeigentumsgesellschaft und die Netzbetriebsgesellschaft sollen jeweils als GmbHs geführt werden.
Um Ergebnisverrechnungen mit den Mehrheitsgesellschaftern zu ermöglichen, müssen für die Netzeigentumsgesellschaft und die Netzbetriebsgesellschaft jeweils Ergebnisbführungs¬erträge gemäß §_304 ff AktG (Aktiengesetz) abgeschlossen werden. Danach verpflichtet sich die Untergesellschaft, an die Obergesellschaft ihren gesamten Gewinn abzuführen.
Dem jeweiligen Minderheitsgesellschafter (sog. außenstehender Dritter) wird eine feste Garantiedividende zugesagt und bezahlt.
Bei der Netzeigentumsgesellschaft erhält somit der Partner (z.B. die EnBW) für seinen Minderheitsanteil eine zugesicherte Dividende.
Bei der Netzbetriebsgesellschaft erhalten die Stadtwerke Stuttgart GmbH als Minderheitsgesellschafter eine feste Garantiedividende.

Wie hoch sind die Zahlungen der Netzeigentumsgesellschaft an die EnBW?
Wie hoch sind die Zahlungen der Netzbetriebsgesellschaft an die Stadtwerke Stuttgart?


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de     
Fon 0711.470148-24

Anlage: Vergabeentscheidung GRDrs 165/2014 vom 25.02.2014 (45 kB)

Staatsministerium Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 23.12.2013
"EnBW im Visier der Steuerfahnder - Die Strom-Mafia"

Stuttgart, 23.12.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutige Tage an Herrn Ministerpräsident Kretschmann, Frau Ministerin Krebs und Herrn Minister Dr. Schmid.

Gerne möchte ich Ihnen direkt folgende Nachricht zukommen lassen:

Das Land und seine Vertreter nehmen Ihre Aufsichtspflichten bezüglich der EnBW sehr ernst. Daher haben Sie auch direkt nach Bekanntwerden der Medienberichterstattung zu angeblichen Verwicklungen der EnBW in dieser Sache Kontakt zu den verantwortlichen Personen bei der EnBW aufgenommen.

Daraufhin hat die EnBW uns noch im Laufe des Freitagnachmittag folgende Stellungnahme übermittelt:

„In den heutigen Medien wurde über angebliche Verwicklungen der EnBW und entsprechend laufende behördliche Untersuchungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug im Stromhandel berichtet.
Hierzu nimmt die EnBW wie folgt Stellung:
Die EnBW hat keine Kenntnisse von Verdachtsmomenten gegen die EnBW und hierzu laufenden Ermittlungen. Aufgrund der heutigen Berichterstattung hat die EnBW unverzüglich Kontakt mit der in diesem Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Mannheim/Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität aufgenommen. Dort wurde der EnBW bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim kein Ermittlungsverfahren gegen die EnBW im Zusammenhang mit potentiellem Umsatzsteuerbetrug im Stromhandel führt. Auch Ermittlungsverfahren anderer Behörden in diesem Zusammenhang sind der
Staatsanwaltschaft Mannheim nicht bekannt.“

Im Anschluss daran haben wir die EnBW nochmals darauf hingewiesen, dass wir die Vorwürfe über angebliche Verwicklungen der EnBW sehr ernst nehmen und direkte und unverzügliche Informationen erbitten, sollten sich hier neue Erkenntnisse bzw. Entwicklungen ergeben.

Ich hoffe, dass sich hieraus die Beantwortung Ihrer Fragen ergibt. Sie können sich jedenfalls sicher sein, dass das Land seine Aufsichtspflichten und alles weitere, das damit einhergeht, sehr ernst nimmt.

Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch in ein schönes und erfolgreiches Jahr 2014!

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Franke

Philipp Franke

Staatsministerium Baden-Württemberg
Referat 31 - Wirtschaftspolitik
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Telefon:       +49 711 2153 329
E-Fax:        +49 711 66472 355
E-Mail:        philipp.franke@stm.bwl.de
Internet:       www.stm.baden-wuerttemberg.de

EnBW im Visier der Steuerfahnder - Die Strom-Mafia

Stuttgart, 23.12.2013


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,
sehr geehrte Frau Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs,
sehr geehrter Herr Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid,
 
erneut geben aktuelle Presseberichte Anlass zur Besorgnis.

Süddeutsche, 20.12.2013: EnBW im Visier der Steuerfahnder - Die Strom-Mafia

Handelsblatt, 20.12.2013: Steuerkriminalität - Ermittler fürchten
Milliardenschaden durch Strombetrügereien


Wirtschaftswoche, 20.12.2013: Milliardenschaden befürchtet - Ermittlungen zu
Steuerbetrug am Strommarkt


EnBW-Pressestelle - Unternehmenskommunikation, 20.12.2013: Stellungnahme der EnBW zur aktuellen Medienberichterstattung

Stuttgarter Nachrichten, 21.12.2013: Umsatzsteuer-Tricks - Strombranche:
Fahnder nehmen Firmen ins Visier


Stuttgarter Zeitung, 22.12.2013: LBBW - Staatsanwalt ermittelt wegen Steuertricks:
"… Der Minister für Finanzen und Wirtschaft lobt die Bemühungen des neuen EnBW-Chefs um Aufklärung. Dieser habe ein „sehr waches Bewusstsein für die Reputationsrisiken“ solcher Vorgänge. „Ich teile dieses wache Bewusstsein“, fügte der Minister hinzu …."

Die Besonnenheit dieser beiden Akteure ist angesichts vieler offener Fragen bemerkenswert.

- Wer kontrolliert eigentlich den Landeskonzern?
- Nimmt der Aufsichtsrat seine Pflichten war und welche Rolle spielen die Vertreter des Landes? 
- Gibt es eine Sonderprüfung?
- Gibt es einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers?
- Was sagen die Hauptaktionäre OEW und Land?
- Sind die Jahresabschlüsse möglicherweise nichtig und welche Konsequenzen zieht das nach sich?
- Wie bewerten die Rating Agenturen diese Vorgänge?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.470148-24

EnBW im Visier der Steuerfahnder - Die Strom-Mafia

Stuttgart, 23.12.2013


Sehr geehrter Herr Landrat Heinz Seiffert,
 
erneut geben aktuelle Presseberichte Anlass zur Besorgnis.

Süddeutsche, 20.12.2013: EnBW im Visier der Steuerfahnder - Die Strom-Mafia

Handelsblatt, 20.12.2013: Steuerkriminalität - Ermittler fürchten
Milliardenschaden durch Strombetrügereien


Wirtschaftswoche, 20.12.2013: Milliardenschaden befürchtet - Ermittlungen zu
Steuerbetrug am Strommarkt


EnBW-Pressestelle - Unternehmenskommunikation, 20.12.2013: Stellungnahme der EnBW zur aktuellen Medienberichterstattung

Stuttgarter Nachrichten, 21.12.2013: Umsatzsteuer-Tricks - Strombranche:
Fahnder nehmen Firmen ins Visier


Stuttgarter Zeitung, 22.12.2013: LBBW - Staatsanwalt ermittelt wegen Steuertricks:
"… Der Minister für Finanzen und Wirtschaft lobt die Bemühungen des neuen EnBW-Chefs um Aufklärung. Dieser habe ein „sehr waches Bewusstsein für die Reputationsrisiken“ solcher Vorgänge. „Ich teile dieses wache Bewusstsein“, fügte der Minister hinzu …."

Die Besonnenheit dieser beiden Akteure ist angesichts vieler offener Fragen bemerkenswert.

- Wer kontrolliert eigentlich den Landeskonzern?
- Nimmt der Aufsichtsrat seine Pflichten war und welche Rolle spielen die Vertreter des Landes? 
- Gibt es eine Sonderprüfung?
- Gibt es einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers?
- Was sagen die Hauptaktionäre OEW und Land?
- Sind die Jahresabschlüsse möglicherweise nichtig und welche Konsequenzen zieht das nach sich?
- Wie bewerten die Rating Agenturen diese Vorgänge?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.470148-24

LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom und Gas

Stuttgart, 23.12.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

die Pressemitteleilung der LHS Stuttgart vom 20.12.2013:
Konzessionsvergabe: Vier Unternehmen haben Angebote abgegeben  
ist bemerkenswert.

Von ehemals 12 Bewerben im Juli 2012 sind vier übrig geblieben.

Und einer davon beabsichtigt zum 01.02.2014 seine Rechtsform umzuwandeln.

EnBW-Pressestelle - Unternehmenskommunikation, 02.12.2013: Aufsichtsrat der EnBW Regional AG beschließt Umwandlung in die Netze BW GmbH


Sicherlich sind Fragen nach den Gründen für das Ausscheiden von acht Bewerbern in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren nicht zuässig.

Von öffentlichem Interesse sind allerdings Informationen, welche Unternehmen sich für die Vergabe der Konzessionen für das Stromversorgungsnetz und das  Gasversorgungsnetz sowie als Kooperationspartner für die Gründung von Kooperationsunternehmen, sog. „Institutionialisierten öffentlich-privaten Partnerschaften“ (IÖPP´s) beworben haben und welcher weitere Zeitplan im Frühjahr 2014 geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.470148-24

EnBW - Landeseigener Konzern mit Transparenz

Stuttgart, 05.12.2013


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,
sehr geehrte Frau Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs,
sehr geehrter Herr Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid,
 
aktuelle Presseberichte geben Anlass zur Besorgnis.
 
"… Der erst seit etwas über einem Jahr amtierende Chef des baden-württembergischen Stromversorgers hält an einem Vorstandskollegen fest, gegen den sein Unternehmen klagt. Warum? …"
(Quelle: Wirtschaftswoche vom 06.11.2013: EnBW-Chef vor vielen Fragen)

"… Schwere Vorwürfe gegen EnBW: Der Konzern soll Schmiergelder für Atom- und Gasgeschäfte in Russland gezahlt haben – über schwarze Kassen. Im Zentrum der Affäre steht ein Lobbyist, dem EnBW fast 300 Millionen Euro zahlte.  …"
(Quelle: Focus online vom 28.10.2013: Schmiergeld in Russland - EnBW gerät
massiv unter Bestechungs-Verdacht
)

"… Steuerfahnder belasten Deutschlands drittgrößten Energiekonzern: Der soll versucht haben, sich durch dubiose Zahlungen Zugang zum russischen Markt zu erkaufen. …"
(Quelle: Süddeutsche vom 28.10.2013: Atom- oder Gasgeschäfte in Russland -
Verdacht auf schwarze Kassen bei EnBW
)

"… Der Energiekonzern EnBW befindet sich schon seit längerem im Visier der Justiz. Ehemaligen und aktiven Managern wird Untreue vorgeworfen. Nun sind offenbar auch noch schwarze Kassen in der Schweiz aufgetaucht. …"
(Quelle: Handelsblatt vom 28.10.2013: Verdacht auf schwarze Kassen - Neue
Vorwürfe gegen EnBW
)

 
Wie Ihnen sicher bekannt gibt es in Stuttgart eine Regionalgruppe Baden-
Württemberg von Transparency International Deutschland e.V.
http://www.transparency.de/Baden-Wuerttemberg.1026.0.html 
In der aktuellen Verbandszeitschrift "Scheinwerfer" Nr. 60 wird der Antikorruptionsbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart lobend erwähnt (siehe Anlage).
Beim Treffen der Regionalgruppe Baden-Württemberg am 29.10.2013 hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Stuttgart, Herr Manfred Blumenschein das große Engagement der LHS Stuttgart in Stuttgart selbst sowie im Rahmen des deutsch-russischen Antikorruptionsprojektes "Entwicklung eines effektiven Systems zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene" in der Region Samara hervorgehoben.
http://stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/22130? 
Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt ihre Vorbildfunktion durch Aktivitäten in der Stadt und in Rußland ernst.
 
Auch die vom Land und den Landkreisen beherrschte EnBW pflegt Geschäftsbeziehungen mit Rußland.
 
Die Frage einer Mitgliedschaft der EnBW bei Transparency International (TI) stellt sich nach der vom neuen Vorstandsvorsitzenden Mastiaux erfolgten Distanzierung von der Vergangenheit und der angekündigten Neuausrichtung der Unternehmenspolitik ganz besonders.
Unter dem Motto "Transparenz für öffentliche Unternehmen" könnte die grün-rote Landesregierung in Deutschland eine Vorreiterrolle für die vom Bund und den anderen Ländern beherrschten Unternehmen übernehmen.
http://www.transparency.de/Korporative-Mitglieder.52.0.html 
 
Die finanziellen Auswirkungen einer Mitgliedschaft bei TI sind äußerst positiv. Den geringen Mitgliedsbeiträgen steht der um ein Vielfaches höhere Vorteil aus einem saubereren Wirtschaften gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.470148-24

Landeshauptstadt Stuttgart
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters

Antwort: LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren
Strom, Gas und Fernwärme - Musterkonzessionsvertrag der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH)

Stuttgart, 25.11.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs,

anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben (395 kB) von Herrn Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Klett-Eininger
Stadtdirektorin
Leiterin des Persönlichen Referats des Oberbürgermeisters
Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart
Tel. +49 711 216-60689 Fax +49 711 216-60695
ob.buero[at]stuttgart.de  www.stuttgart.de

LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom, Gas und Fernwärme - Musterkonzessionsvertrag der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH)

Stuttgart, 21.11.2013

Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herrn Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn

LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom, Gas und Fernwärme - Musterkonzessionsvertrag der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH)


Sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben Az.: B 8 - 7/12-29 vom 26.08.2013 Gas-Konzessionsverfahren der Stadt Landsberg;
Beschwerde der schwaben netz GmbH.
Im Konzessionsvertrag der LHS Stuttgart sind ebenso wie im Musterkonzessionsvertrag der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) viele unzulässige Kriterien enthalten.

Wie bitten um Prüfung, ob diese unzulässigen Kriterien im Rahmen eines rechtssicheren Verfahren aus der Wertung genommen werden müssen.
Hervorheben möchten wir in diesem Zusammenhang die Vertragsstrafen in Höhe von 10.000.000 bzw. 50.000.000 € (§ 33 Abs. 3 - Vertragsstrafen).
Diese Vorgaben erscheinen als missbräuchlich und überzogen. Insofern teilen wir Ihre Einschätzung, dass dies einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 KAV und § 19 GWB darstellen könnte.



Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat in seinen Anmerkungen zur „Konzessionsvergabe / Zweiter Verfahrensbrief“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.07.2013 / des Gemeinderates am 18.07.2013 die Vorzüge des sog. Modell A wie folgt beschrieben:
"… dass die Stadt jedenfalls von Anfang an die Mehrheit an der Netzeigentumsgesellschaft halten möchte. … Das ist uns wegen des Einflusses auf die Qualität der Netze wichtig. Außerdem möchten wir, dass die Netze schnell an die Anforderungen der Zukunft angepasst werden. …"

Wir bitten das Bundeskartellamt um Klarstellung, dass die Verantwortung für den Netzbetrieb ausschliesslich beim Netzbetreiber liegt,
dies gilt auch für das Stuttgarter Modell A. 
Die Einflussmöglichkeiten des Eigentümers bzw. Verpächters auf den Netzbetrieb sind demzufolge marginal.



Die LHS Stuttgart beabsichtigt mit ihren beiden sog. Modellen A und B die Aufspaltung von Netzeigentum und Netzbetrieb in unterschiedliche Gesellschaften.

Wir bitten um Prüfung, ob diese Konstruktion wegen ihrer nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen ("negative Eigenkapitalverzinsung") zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Preisgünstigkeit (§ 1 EnWG) führen kann, da letztlich die Verbraucher mit den Zusatzkosten belastet werden.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.470148-24


Anlagen: - Schreiben des Bundeskartellamt, Az.: B 8 - 7/12-29 vom 26.08.2013
                 Gas-Konzessionsverfahren der Stadt Landsberg; 
                 Beschwerde der schwaben netz GmbH. (256 kB)
               - GRDrs 477/2012 Konzessionsvergabeverfahren
               - GRDrs 477/2012 Ergänzung
               - GRDrs 477/2012 Anlage 4 Konzessionsvertrag Strom 
               - GRDrs 477/2012 Anlage 4 Konzessionsvertrag Strom BKartA
                 (Textstellen mit Hervorhebungen) (317 kB)
               - GRDrs 344/2013 Konzessionsvergabeverfahren - Zweiter Verfahrensbrief    
               - GRDrs 344/2013 Anlage 1
               - GRDrs 344/2013 Anmerkungen OB Fritz Kuhn zu „Konzessionsvergabe  /
                 Zweiter Verfahrensbrief“
               - Versorgungswirtschaft 10/2013: Der Trend zur »breiten  Netzgesellschaft«
                 regulatorische und steuerliche Aspekte
                 von RA/StB Eike Christian Westermarm und Henry Otto, PwC AG, Düsseldorf (982 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart - Stadt mit Transparenz

Stuttgart, 20.11.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

jüngste Presseberichte geben Anlass zur Besorgnis.

" … Die Alliander AG, ein Strom- und Gasnetzbetreiber mit Hauptsitz in den Niederlanden, ist nicht mehr im Rennen. … der Rückzug sei das Ergebnis eines „Abwägens von Chancen“. … Bei der Beurteilung der Chancen habe man natürlich auch „das politische Umfeld angeschaut“. …" 
(Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 19.09.2013: Stuttgarter Stromnetz - Interessent am Stromnetz zieht zurück)

"… Gerade hat die Alliander AG trotz bester Aussichten ihre Bewerbung zurückgezogen. Der größte niederländische Netzbetreiber, der in seiner Bewerbung für eine bezahlbare Energiewende warb, bescheinigt der Stadt zwar ein diskriminierungsfreies Verfahren. Offenbar rechnete sich Alliander aber in Hinblick auf die politischen Verhältnisse wenig Chancen aus. …"
(Quelle: Kontext:Wochenzeitung vom 25.09.2013: Der Kampf ums Wassernetz)

"… Die Stadt Stuttgart hat zweien ihrer vier Marktaufseher fristlos gekündigt. Sie stehen im Verdacht, über Jahre hinweg im großen Stil korrupt gewesen zu sein. … Der Fall liegt jetzt bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Sie muss prüfen, ob Ermittlungen gegen die beiden Männer, aber unter Umständen auch einzelne Händler eingeleitet werden. Nach Informationen unserer Zeitung könnte der Fall noch größere Ausmaße annehmen. …
(Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 04.11.2013: Marktaufseher unter Korruptionsverdacht - War mehr als ein Apfel und ein Ei in den Tüten?
Stuttgarter Nachrichten vom 04.11.2013: Stuttgart - Korruption auf
Wochenmärkten weitet sich aus
)
 
"… Die Märkte Stuttgart GmbH, ein städtisches Beteiligungsunternehmen, hat zwei Marktaufsehern wegen eines konkreten Korruptionsverdachts fristlos gekündigt. … Die Stadt hat bereits in der vorigen Woche Kontakt zur Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgenommen und wird in dieser Woche der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt unterbreiten. …"
(Quelle: Homepage der Sradt Stuutgart vom 04.11.213: EBM Föll: "Null-Toleranz-Politik bei Korruptionsverdacht"


Wie Ihnen sicher bekannt gibt es in Stuttgart eine Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency International Deutschland e.V.
Der aktuelle Scheinwerfer Nr. 60 erwähnt lobend den Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart (768 kB).
Im letzen Treffen der Regionalgruppe B.-W. am 29.10.2013 hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Herr Manfred Blumenschein das große Engagement der LHS Stuttgart in Stuttgart selbst sowie im Rahmen des deutsch-russischen Antikorruptionsprojektes "Entwicklung eines effektiven Systems zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene" in der Region Samara hervorgehoben.


Bereits der sehr verehrte Alt-Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat lobenswerter Weise die Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. angestrebt.

Die Frage einer Mitgliedschaft stellt sich aus aktuellem Anlass umso dringlicher.
Unter dem Motto "Let's putz Stuttgart" nicht nur auf Straßen und Wegen sondern in Verwaltung und Gemeinderat.

Stuttgart und seine Wirtschaftsunternehmen könnten in Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle für die Kommunen übernehmen.
http://www.transparency.de/Korporative-Mitglieder.52.0.html 

Die finanziellen Auswirkungen sind äußerst positiv. Den geringen Mitgliedsbeiträgen steht der um ein Vielfaches höhere Vorteil aus einer noch saubereren Verwaltung gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
michael.fuchs[at]kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.470148-24

Zweckverband LWV - Verbandsversammlung am 05.11.2013 in Schorndorf

Stuttgart, 04.11.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

am Dienstag, 5. November 2013 um 9.30 Uhr findet in der Barbara-Künkelin-Halle, Künkelinstraße 33, 73614 Schorndorf, eine Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LWV) statt.
 
Sie Herr Oberbürgermeister haben uns am 10.10.2013 mitgeteilt, dass Sie sehr gerne für die EnBW in den Gremien der Landeswasserversorgung sitzen werden.
Da Sie zum ersten Mal an einer Verbandsversammlung der LWV teilnehmen, möchten wir Sie auf einige der dort aufgelaufenen Probleme aufmerksam machen.
Die LWV plant und baut ihre Anlagen auf der Basis längst überholter Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung wie auch zur Entwicklung des spezifischen Wasserverbrauchs. Seit 40 Jahren wurden die Bedarfszahlen der Verbandsmitglieder von der LWV nicht mehr abgefragt, obwohl bekannt sein dürfte, dass bspw. ein realistischer Langzeitversuch in Göppingen im Jahre 2002 ergab, dass die Bezugsrechte und Bezugsverpflichtungen um 2/3 gekürzt werden können.
Die seinerzeit gebauten Anlagen sind längst abgeschrieben. Die alten Prognosen des Wasserverbrauchs haben sich teilweise als richtig erwiesen; teilweise werden sie durch den Einsatz örtlicher Wasservorkommen und/oder durch eine starke Reduzierung der Wasserverluste im Netz und/oder durch Sparmaßnahmen der Verbraucher extrem unterschritten. So zeigen sich seit zwei bis drei Jahrzehnten teils außerordentlich gravierende Abweichungen des Wasserbedarfs der Verbandsgemeinden zu den Anmeldungen aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Besonders ärgerlich: Eigenwasservorkommen bleiben jetzt ungenutzt; unnötig wird Wasser der LWV über die Alb gepumpt. Die Folge sind ökologische Fehlentwicklungen, ökonomische Nachteile und vielfach unnötig einseitige Abhängigkeiten von einem einzigen Wasseranbieter (hier die Landeswasserversorgung) - zu Lasten der Versorgungssicherheit! 
Nicht zuletzt wird die Vorgabe des Wassergesetzes Baden-Württemberg zur vorrangigen Bewirtschaftung örtlicher Wasservorkommen grob missachtet.

Das Bemühen um Wassersparen in vielen Städten wird durch die Verbandspolitik des Zweckverbands Landeswasserversorgung konterkariert.

Die vorgeschlagene Satzungsänderung (TOP 8) zementiert diese Verhältnisse weiter.
 
Neben der laufenden juristischen Auseinandersetzung werden sich mit Sicherheit auch die Medien des Themas annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen: Pressemitteilung aller in den Gemeinderäten der Städte Göppingen und Geislingen vertretenen
              Fraktionen vom April 2013 (392 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters

Antwort: Stadtwerke Stuttgart - negative Eigenkapitalverzinsung

Stuttgart, 11.11.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen das Antwortschreiben (470 kB) von Herrn Oberbürgermeister Kuhn.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Jörg Durner

Persönliches Referat des Oberbürgermeisters
Landeshauptstadt Stuttgart L/OB
Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart
Tel. +49 711 216-60689 Fax +49 711 216-60695
ob.buero[at]stuttgart.de www.stuttgart.de

Stadtwerke Stuttgart - negative Eigenkapitalverzinsung

Stuttgart, 21.10.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

anbei ein aktueller Artikel aus der Versorgungswirtschaft Heft 10/2013:
Der Trend zur »breiten Netzgesellschaft« regulatorische und steuerliche Aspekte
(982 kB)
- RA/StB Eike Christian Westermarm und Henry Otto, PwC AG, Düsseldorf -

Es stellt sich die Frage, ob bei dem in Stuttgart angedachten Modell modellbedingt zusätzliche Risiken entstehen und ob dies durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vor einer Vergabeentscheidung und vor einer Entscheidung über das Modell geprüft wurde?

Die beauftragten Gutachter, die das Modell vorgeschlagen haben, verfügen in dieser Fragestellung nicht über die zum Wohl der Stadt und ihrer Bürger gebotene Unabhängigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf die Schreiben vom 07.10.2013 und 16.10.2013 "Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert Satzung"

Stuttgart, 08.11.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen  Dank für Ihre E-Mails vom 07.10.2013 und 16.10.2013. Herr Regierungspräsident Schmalzl hat mich beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Mandatierung der Bürgermeister haben wir Ihnen bereits wiederholt, zuletzt mit E-Mail vom 13.11.2012, beantwortet.

Wir sehen auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts keinen Anlass für ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 118 GemO.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Heckhausen  
Leiter des Referates 14  
Kommunal- und Sparkassenwesen,
Feuerwehr und Katastrophenschutz  
Regierungspräsidium Stuttgart  
Postfach 80 07 09 · 70507 Stuttgart  
Tel.  0711 / 904 11 400  
Fax: 0711/ 78 28 51 11 400

Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert Satzung

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.10.2013

An das
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Rainer Heckhausen,

anbei erhalten Sie weitere Informationen zum Neckar-Elektrizitätsverband.

Reulinger General-Anzeiger, 16.10.2013: Millionenverlust beim Neckar-
Elektrizitäts-Verband
http://www.gea.de/region+reutlingen/neckar+erms/millionenverlust+beim+neckar+elektrizitaets+verband.3394558.htm
http://www.gea.de/region+reutlingen/neckar+erms/kommentar+aus+dem+zweck+ist+zwang+geworden.3394553.htm

Ratsinfoportal der Stadt Metzingen, Gemeinderat-Sitzung 17.10.2013:
http://www.ratsinfo-metzingen.de/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=446 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

 

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.10.2013

An das
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Rainer Heckhausen,

der Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert seine Satzung.

In der Runde der Regionalbeiräte Süd, Nord und Mitte am 11., 13. und 14.06.2013 wurde den Bürgermeistern die Neufassung der Verbandssatzung des NEV vorgestellt. Der NEV hat nun Musterbeschlussvorlagen an die Bürgermeister versandt. In dieser Mustervorlage wurde auf die kritischen Punkte jedoch nicht hingewiesen.

Im Anhang befindet sich das nicht veröffentlichte Urteil des VGH in Sachen Stadt Fellbach gegen NEV. Der VGH schildert ausführlich das Zustandekommen des Vermögens des NEV durch das Einbehalten von Konzessionsabgaben, "Vertragsabgaben" und Dividenden. Der NEV hat über viele Jahre diese Gelder einbehalten und nicht an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet. Auch heute will der NEV nur einen kleinen Teil des Gewinns ausschütten, nämlich die Hälfte des unmittelbar bei ihm anfallenden Gewinns, nicht jedoch den in seiner Tochtergesellschaft NEV Beteiligungsgesellschaft mbH versteckten Gewinn. Weiter äußert sich der VGH in dem Urteil ausführlich zu den Aufgaben des NEV im Rahmen der Liberalisierung der Stromwirtschaft. Der VGH zitiert interne Unterlagen des NEV, in denen erklärt wird, dass die ursprünglichen Aufgaben des NEV weitgehend weggefallen sind. Insbesondere wird festgestellt, dass der NEV mit seinen EnBW-Aktien und seinen Süwag-Aktien keinen relevanten Einfluss auf diese Konzerne ausüben kann. Der VGH kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile des Vermögens nicht mehr für die Erfüllung der ursprünglichen Aufgaben erforderlich sind. Sie sind deshalb an die Gemeinden auszuschütten. 

Zu kritisieren ist die fehlende Mandatierung vieler Bürgermeister für die Feststellung des Jahresabschlusses, der völlig unzureichende Lagebericht, in dem mit keinem Wort über die zukünftige Entwicklung berichtet wird und den Verzicht auf die hälftige Gewinnausschüttung und die fehlende Offenlegung des Jahresabschlusses der NEV Beteiligungsgesellschaft mbH 2012. Hier wäre zu klären, inwieweit eine Abwertung der EnBW-Aktien vorgenommen wurde und wie im Lagebericht die zukünftige Entwicklung beurteilt wird.

Die Gemeinderäte werden im September und Oktober über die Mandatierung des Bürgermeisters beschließen. Die ersten Gemeinderäte haben bereits eine Tagesordnung für die nächste Sitzung erhalten.

Interessant ist, dass der vom NEV beauftragte Gutachter sich zu den vermögensrechtlichen Fragen nicht äußert.


Inzwischen haben mehrere Gemeinden ihre Zustimmung zur Satzungsänderung verweigert.

Die Presse hat darüber ausführlich berichtet.
StZ vom 23.09.2013, Neckar-Elektrizitätsverband - Spannungen im Stromnetz-Zwangsverband


Wir bitten die Rechtsaufsichtsbehörde zu prüfen, ob sie ihrer Aufgabe gerecht wird, wenn sie an den Sitzungen der Verbandsversammlung teilnimmt, obwohl ihr bekannt ist, dass viele Bürgermeister und Landräte an Abstimmungen teilnehmen ohne die erforderlichen Weisungen ihrer Gremien eingeholt zu haben.Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verbandsversammlung öffentlich ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Presse von diesen Vorgängen und dem Verhalten der Aufsichtsbehörde Kenntnis erlangt und darüber berichtet. In mehreren Zeitungen in der Region wurde schon über streitige Abstimmungen in Gemeinderäten berichtet.

Wir gehen davon aus, dass dem Regierungspräsidium die wirtschaftliche Tragweite der Beschlüsse der Verbandsversammlung bekannt ist. Das Regierungspräsidium ist sicher auch in der Lage, die Qualität des Lageberichts des NEV zu beurteilen und zu eventuellen Fragen der Presse zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss der NEV Beteiligungsgesellschaft Stellung zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Informationen zur geplanten Satzungsänderung im Rahmen der NEV–Verbandsversammlung im November 2013


Mandatierung des Bürgermeisters für die Verbandsversammlung sind erforderlich für:

 
- Satzungsänderung: Zustimmung oder Gegenstimme?
 
In der Satzung soll festgeschrieben werden, dass die Gemeinden bei Ausscheiden aus dem NEV keinen Vermögensanteil erhalten. Nach der grundlegenden Veränderung der Aufgaben des NEV durch die Gründung neuer Stadtwerke oder von Netzgesellschaften unmittelbar mit EnBW bzw. Süwag der
Vergabe von Konzessionen an Stadtwerke stellt sich verstärkt die Frage nach einer Teilliquidation (hierzu VGH im Urteil Fellbach gegen NEV). Es muss damit gerechnet werden, dass NEV-Mitglieder (zu gegebener Zeit) auf Auszahlung ihres Vermögensanteils klagen.
 
 
- Jahresabschluss 2012 für NEV und NEV Beteiligungsgesellschaft mbH (NEV GmbH):  
  Zustimmung oder Anforderung von Unterlagen oder Ablehnung  
 
Im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) ist die Finanzierung der Zweckverbände geregelt. Danach darf ein ZV Umlagen nur erheben oder Gewinne nur einbehalten, wenn sie für bestimmte satzungsgemäße Zwecke erforderlich sind. Es muss damit gerechnet werden, dass Städte auf Vollausschüttung des NEV-Gewinns (und des Gewinns der NEV-Beteiligungsgesellschaft mbH (NEV GmbH)?) klagen werden.
 
Jahresabschluss (JA) 2012 des NEV:  
Wie wird der Wertverlust von 2,8 Mio Euro für die EnBW-Aktien begründet?  
Gibt es einen Lagebericht mit Ausblick für die Zukunft?  
Auch für die Feststellung des JA ist eine Weisung der Gemeinderäte an den BM bzw. des Kreistags an den Landrat erforderlich. Hier handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.  
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich vor Kurzem zu dieser Frage geäußert.
 
Jahresabschluss der NEV GmbH:  
Der NEV hält 100 % der Anteile dieser GmbH. Die Verbandsmitglieder haben Anspruch auf Offenlegung des JA 2012 der NEV GmbH:  
Wurde auch hier ein Wertverlust für EnBW-Aktien gebucht?  
Wird den Mitgliedern der Lagebericht und der Prüfungsbericht der NEV GmbH bekanntgegeben?
 
Welche Geschäftspolitik wird in der NEV GmbH von wem verfolgt? In der NEV GmbH sind 33 Mio. Euro als Bilanzgewinn (31.12.2011) ausgewiesen www.unternehmensregister.de   
Liegt der JA 2012 der NEV GmbH den ZV-Mitgliedern vor der Abstimmung vor?  
Gibt es eine Weisung der Verbandsversammlung an den Vorsitzenden, den JA 2012 der NEV GmbH festzustellen?  
Wer entscheidet über die Verwendung des Gewinns der NEV GmbH?
 
Gewinnausschüttung 2012:  
Wird nur die Hälfte des beim NEV ausgewiesenen Gewinns ausgeschüttet?  
Wer entscheidet über die Verwendung der anderen Hälfte des Gewinns?  
Wie wird der Gewinn der NEV GmbH verwendet?


- Satzung über Sitzungsgelder
 
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sollte vom Gemeinderat auf Erforderlichkeit und Angemessenheit geprüft werden. Die Finanzmittel des NEV werden durch die Entschädigungen zusätzlich zu den Gehältern der Verbandsspitze belastet.


- Die Gemeinderäte sollten im Beteiligungsbericht über den NEV informiert werden:

Beteiligungsbericht der Gemeinden gem. § 105 GemO: Erstellt die Gemeinde einen Beteiligungsbericht, so empfiehlt es sich zur Verbesserung der Transparenz, auch die Beteiligung am Zweckverband NEV und die mittelbare Beteiligung an der NEV-GmbH darzustellen. Zweck des § 105 GemO ist die Information des Gemeinderates über alle Beteiligungen der Gemeinde.

Innenministerium Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 07.10.2013
"Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert Satzung"

Stuttgart, 14.10.2013

Antwortschreiben an Kommunale Stadtwerke e.V. (15 kB)

Mit freundlichen Grüßen
Helena Thimm                 
Innenministerium Baden-Württemberg
Vorzimmer Abteilung 2
- Verfassung, Kommunal- und Sparkassenwesen, Recht -
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
Tel.: (07 11) 2 31-32 02
Fax: (07 11) 2 31-32 99
E-Mail: helena.thimm[at]im.bwl.de

Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert Satzung

Schreiben an das Innenministerium Baden-Württemberg vom 07.10.2013

Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 6

70173 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

der Neckar-Elektrizitätsverband - NEV erneuert seine Satzung.

In der Runde der Regionalbeiräte Süd, Nord und Mitte am 11., 13. und 14.06.2013 wurde den Bürgermeistern die Neufassung der Verbandssatzung des NEV vorgestellt. Der NEV hat nun Musterbeschlussvorlagen an die Bürgermeister versandt. In dieser Mustervorlage wurde auf die kritischen Punkte jedoch nicht hingewiesen.

Im Anhang befindet sich das nicht veröffentlichte Urteil des VGH in Sachen Stadt Fellbach gegen NEV. Der VGH schildert ausführlich das Zustandekommen des Vermögens des NEV durch das Einbehalten von Konzessionsabgaben, "Vertragsabgaben" und Dividenden. Der NEV hat über viele Jahre diese Gelder einbehalten und nicht an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet. Auch heute will der NEV nur einen kleinen Teil des Gewinns ausschütten, nämlich die Hälfte des unmittelbar bei ihm anfallenden Gewinns, nicht jedoch den in seiner Tochtergesellschaft NEV Beteiligungsgesellschaft mbH versteckten Gewinn. Weiter äußert sich der VGH in dem Urteil ausführlich zu den Aufgaben des NEV im Rahmen der Liberalisierung der Stromwirtschaft. Der VGH zitiert interne Unterlagen des NEV, in denen erklärt wird, dass die ursprünglichen Aufgaben des NEV weitgehend weggefallen sind. Insbesondere wird festgestellt, dass der NEV mit seinen EnBW-Aktien und seinen Süwag-Aktien keinen relevanten Einfluss auf diese Konzerne ausüben kann. Der VGH kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile des Vermögens nicht mehr für die Erfüllung der ursprünglichen Aufgaben erforderlich sind. Sie sind deshalb an die Gemeinden auszuschütten. 

Zu kritisieren ist die fehlende Mandatierung vieler Bürgermeister für die Feststellung des Jahresabschlusses, der völlig unzureichende Lagebericht, in dem mit keinem Wort über die zukünftige Entwicklung berichtet wird und den Verzicht auf die hälftige Gewinnausschüttung und die fehlende Offenlegung des Jahresabschlusses der NEV Beteiligungsgesellschaft mbH 2012. Hier wäre zu klären, inwieweit eine Abwertung der EnBW-Aktien vorgenommen wurde und wie im Lagebericht die zukünftige Entwicklung beurteilt wird.

Die Gemeinderäte werden im September und Oktober über die Mandatierung des Bürgermeisters beschließen. Die ersten Gemeinderäte haben bereits eine Tagesordnung für die nächste Sitzung erhalten.

Interessant ist, dass der vom NEV beauftragte Gutachter sich zu den vermögensrechtlichen Fragen nicht äußert.


Inzwischen haben mehrere Gemeinden ihre Zustimmung zur Satzungsänderung verweigert.

Die Presse hat darüber ausführlich berichtet.
StZ vom 23.09.2013, Neckar-Elektrizitätsverband - Spannungen im Stromnetz-Zwangsverband


Wir bitten die Rechtsaufsichtsbehörde zu prüfen, ob sie ihrer Aufgabe gerecht wird, wenn sie an den Sitzungen der Verbandsversammlung teilnimmt, obwohl ihr bekannt ist, dass viele Bürgermeister und Landräte an Abstimmungen teilnehmen ohne die erforderlichen Weisungen ihrer Gremien eingeholt zu haben.Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verbandsversammlung öffentlich ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Presse von diesen Vorgängen und dem Verhalten der Aufsichtsbehörde Kenntnis erlangt und darüber berichtet. In mehreren Zeitungen in der Region wurde schon über streitige Abstimmungen in Gemeinderäten berichtet.

Wir gehen davon aus, dass dem Regierungspräsidium die wirtschaftliche Tragweite der Beschlüsse der Verbandsversammlung bekannt ist. Das Regierungspräsidium ist sicher auch in der Lage, die Qualität des Lageberichts des NEV zu beurteilen und zu eventuellen Fragen der Presse zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss der NEV Beteiligungsgesellschaft Stellung zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Informationen zur geplanten Satzungsänderung im Rahmen der NEV–Verbandsversammlung im November 2013


Mandatierung des Bürgermeisters für die Verbandsversammlung sind erforderlich für:

 
- Satzungsänderung: Zustimmung oder Gegenstimme?
 
In der Satzung soll festgeschrieben werden, dass die Gemeinden bei Ausscheiden aus dem NEV keinen Vermögensanteil erhalten. Nach der grundlegenden Veränderung der Aufgaben des NEV durch die Gründung neuer Stadtwerke oder von Netzgesellschaften unmittelbar mit EnBW bzw. Süwag der
Vergabe von Konzessionen an Stadtwerke stellt sich verstärkt die Frage nach einer Teilliquidation (hierzu VGH im Urteil Fellbach gegen NEV). Es muss damit gerechnet werden, dass NEV-Mitglieder (zu gegebener Zeit) auf Auszahlung ihres Vermögensanteils klagen.
 
 
- Jahresabschluss 2012 für NEV und NEV Beteiligungsgesellschaft mbH (NEV GmbH):  
  Zustimmung oder Anforderung von Unterlagen oder Ablehnung  
 
Im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) ist die Finanzierung der Zweckverbände geregelt. Danach darf ein ZV Umlagen nur erheben oder Gewinne nur einbehalten, wenn sie für bestimmte satzungsgemäße Zwecke erforderlich sind. Es muss damit gerechnet werden, dass Städte auf Vollausschüttung des NEV-Gewinns (und des Gewinns der NEV-Beteiligungsgesellschaft mbH (NEV GmbH)?) klagen werden.
 
Jahresabschluss (JA) 2012 des NEV:  
Wie wird der Wertverlust von 2,8 Mio Euro für die EnBW-Aktien begründet?  
Gibt es einen Lagebericht mit Ausblick für die Zukunft?  
Auch für die Feststellung des JA ist eine Weisung der Gemeinderäte an den BM bzw. des Kreistags an den Landrat erforderlich. Hier handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.  
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich vor Kurzem zu dieser Frage geäußert.
 
Jahresabschluss der NEV GmbH:  
Der NEV hält 100 % der Anteile dieser GmbH. Die Verbandsmitglieder haben Anspruch auf Offenlegung des JA 2012 der NEV GmbH:  
Wurde auch hier ein Wertverlust für EnBW-Aktien gebucht?  
Wird den Mitgliedern der Lagebericht und der Prüfungsbericht der NEV GmbH bekanntgegeben?
 
Welche Geschäftspolitik wird in der NEV GmbH von wem verfolgt? In der NEV GmbH sind 33 Mio. Euro als Bilanzgewinn (31.12.2011) ausgewiesen www.unternehmensregister.de   
Liegt der JA 2012 der NEV GmbH den ZV-Mitgliedern vor der Abstimmung vor?  
Gibt es eine Weisung der Verbandsversammlung an den Vorsitzenden, den JA 2012 der NEV GmbH festzustellen?  
Wer entscheidet über die Verwendung des Gewinns der NEV GmbH?
 
Gewinnausschüttung 2012:  
Wird nur die Hälfte des beim NEV ausgewiesenen Gewinns ausgeschüttet?  
Wer entscheidet über die Verwendung der anderen Hälfte des Gewinns?  
Wie wird der Gewinn der NEV GmbH verwendet?


- Satzung über Sitzungsgelder
 
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sollte vom Gemeinderat auf Erforderlichkeit und Angemessenheit geprüft werden. Die Finanzmittel des NEV werden durch die Entschädigungen zusätzlich zu den Gehältern der Verbandsspitze belastet.


- Die Gemeinderäte sollten im Beteiligungsbericht über den NEV informiert werden:

Beteiligungsbericht der Gemeinden gem. § 105 GemO: Erstellt die Gemeinde einen Beteiligungsbericht, so empfiehlt es sich zur Verbesserung der Transparenz, auch die Beteiligung am Zweckverband NEV und die mittelbare Beteiligung an der NEV-GmbH darzustellen. Zweck des § 105 GemO ist die Information des Gemeinderates über alle Beteiligungen der Gemeinde.

Stuttgarter Konzessionsvergabeverfahren - Verhandlungsphase

Stuttgart, 24.09.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des sogenannten zweiten Verfahrensbriefes durch den Gemeinderat waren bemerkenswert.

Nachdem mit der Alliander AG nun ein aussichtsreicher Bewerber sein Interesse zurückgezogen hat kann leider festgehalten werden, dass die bisherigen Versuche einer Schadensbegrenzung nicht erfolgreich waren.
Die Gründe für den Rückzug liegen laut einem Pressebericht vom 19.09.2013 wohl im „… politischen Umfeld …“.


Ist der Antikorruptionsbeauftragte der LHS Stuttgart informiert und bereits einbezogen?

Welche weiteren Schritte unternehmen Sie um ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sicherzustellen?


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Presseberichte:
StZ vom 26.06.2013: Stromnetz: Linke schert bei Abstimmung aus
StZ vom 04.07.2013: OB Kuhn schwenkt bei Netzen um
StZ vom 19.09.2013: Interessent am Stromnetz zieht zurück

Zweckverband Bodenseewasserversorgung (BWV) / Landeswasserversorgung (LWV)

Stuttgart, 16.09.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Dirk Thürnau,
sehr geehrte Frau Stadträtin Gabriele Munk,
sehr geehrte Herren Stadträte Peter Dietrich Pätzold, Philipp Hill und Joachim Rudolf,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Sitzung des Verwaltungsrats der Landeswasserversorgung (LWV) findet am Dienstag, 24.09.2013 in Stuttgart statt. Die Verbandsversammlung der LWV findet am Dienstag, 05.11.2013 in Schorndorf statt.
Sie wird vertreten durch den Verbandsvorsitzende der LWV i.V. Herrn Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger, Esslingen (Erster Stellvertreter).

Die Sitzung des Verwaltungsrat der Bodenseewasserversorgung (BWV) findet am Dienstag, 08. Oktober 2013 in Stuttgart-Vaihingen statt.
Die Verbandsversammlung der BWV findet am Dienstag, 12. November 2013 in Reutlingen statt.
Sie wird vertreten durch den stellvertretenden Verbandsvorsitzenden der BWV, Herrn Oberbürgermeister Bernhard Schuler, Leonberg (Erster Stellvertreter).


Der Stuttgarter Gemeinderat hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Beschluss vom 20.12.2012 bereits vor seiner Dienstverpflichtung am 07.01.2013 als Vertreter der LHS Stuttgart in die Gremien der beiden Wasserzweckverbände entsandt (GRDrs 920/2012 vom 06.12.2012).

Dies obwohl die Stadt 2001 ihre Mitgliedschaft bei der Bodensee- und bei der Landeswasserversorgung aufgegeben hat.
Mitglieder und Stimmrechtsinhaber sind seitdem an Stelle der Stadt die Neckarwerke Stuttgart GmbH beim Zweckverband LWV und die EnBW Regional AG beim Zweckverband BWV.

Laut der Stellungnahme aus BWGZ 16/2007 des Gemeindetags Baden-Württemberg "… haben die beiden privaten Unternehmen und gerade nicht die Stadt Stuttgart das alleinige Stimmrecht aus der Mitgliedschaft in den beiden Zweckverbänden. Eine anderslautende Vereinbarung ist nicht mit dem GKZ vereinbar. …"


Oberbürgermeister Fritz Kuhn und der Gemeinderat werden demnächst über die Konzessionsvergaben für die Strom- und Gasnetze sowie die Fernwärmeversorgung entscheiden.
Die EnBW ist mit mehreren Gesellschaften als Bewerber im Verfahren vertreten.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 22.11.2012 beauftragt im Hinblick auf den Herausgabeanspruch der Wasserversorgung (Wasserversorgungsvermögen, Wasserbezugsrechte) auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens eine Klage der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die EnBW Regional AG vorzubereiten (GRDrs 877/2012 vom 15.11.2012).


Wir fordern Sie auf ihre Sitze in den beiden Wasserzweckverbänden aufzugeben um ihre Glaubwürdigkeit bei der rechtlichen Auseinandersetzung und gegenüber den Bürgern nicht aufs Spiel zu setzen.


Stattdessen fordern wir Sie auf, die Verwaltung auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.06.2010 die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst zu betreiben und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten (z.B. der EnBW) zu belassen (GRDrs 390/2010) zu beauftragen in den beiden Sitzungen des Verwaltungsrats der Wasserzweckverbände entsprechende Anträge auf eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands, anstelle der Neckarwerke Stuttgart GmbH beim Zweckverband LWV bzw. der EnBW Regional AG beim Zweckverband BWV wieder Mitglied im jeweiligen Zweckverband wird.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters

Ihre Email vom 29.07.2013 - Ergebnisabführungsverträge gem. §§ 304 ff. AktG

Stuttgart, 23.08.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs, 
 
vielen Dank für Ihre Email vom 29.07.2013.  
 
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen zu Vertragsdetails keine Informationen geben können.
Nicht zuletzt, da die Verträge zum derzeitigen Stand des Verfahrens lediglich Entwürfe seitens der Landeshauptstadt Stuttgart darstellen und am Ende des Verfahrens von den jeweiligen Angeboten der Bieter abhängig sind.  
 
Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen  
Cathrin Widmann  
________________________________________________  
Landeshauptstadt Stuttgart  
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters
L/OB-W  
Telefon:          0711 216-6381  
Fax:                0711 216-950104  
E-Mail:            Cathrin.Widmann[at]stuttgart.de 

Ergebnisabführungsverträge gemäß § 304 ff AktG

Stuttgart, 29.07.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

die geplante Netzeigentumsgesellschaft und die Netzbetriebsgesellschaft sollen wohl jeweils als GmbHs geführt werden.
 
Gründe für eine solche Trennung von Netzeigentum und Netzbetrieb sind weder im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben noch hier betriebswirtschaftlich gegeben.
Solche Gestaltungen werden in der Praxis nur dort vorgenommen, wo mehrere Gemeinden das Eigentum am Netz behalten wollen und sich zu einem gemeinsamen Netzbetrieb zusammenschließen. Dies ist hier aber nicht gegeben.
 
Um Ergebnisverrechnungen mit den Mehrheitsgesellschaftern zu ermöglichen, müssen für die Netzeigentumsgesellschaft und die Netzbetriebsgesellschaft jeweils Ergebnisabführungsverträge gemäß § 304 ff AktG (Aktiengesetz) abgeschlossen werden. 
Danach verpflichtet sich die Untergesellschaft, an die Obergesellschaft ihren gesamten Gewinn abzuführen.
Dem jeweiligen Minderheitsgesellschafter (sog. außenstehender Dritter) wird eine feste Garantiedividende zugesagt und bezahlt. 
Bei der Netzeigentumsgesellschaft erhält somit der Partner (z.B. die EnBW) für seinen Minderheitsanteil eine zugesicherte Dividende. 
Bei der Netzbetriebsgesellschaft erhalten die Stadtwerke Stuttgart GmbH als Minderheitsgesellschafter eine feste Garantiedividende.

Demzufolge sind folgende Fragen bisher unbeantwortet:

- Wie hoch sind die Zahlungen der Netzeigentumsgesellschaft an den Dritten, z.B. EnBW?
- Wie hoch sind die Zahlungen der Netzbetriebsgesellschaft an die Stadtwerke Stuttgart GmbH?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordneter für Städtebau und Umwelt 

Ausschreibung Gasbezug (31 kB)

Stuttgart, 15.08.2013


Der Beigeordnete für Städtebau und Umwelt Bürgermeister Matthias Hahn antwortet im Auftrag des Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Ausschreibung Gasbezug

Stuttgart, 27.05.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

in einer europaweiten Ausschreibung, die die Gt-service GmbH im Auftrag der Stadt durchgeführt hat, setzte sich die EnBW Vertrieb GmbH gegen zahlreiche Mitbewerber durch. Die Lieferung umfasst pro Jahr rund 206 Millionen Kilowattstunden an über 900 Abnahmestellen; darunter auch Ämter, Krankenhäuser, Sporthallen und Schulen.

http://www.enbw.com/unternehmen/presse/pressemitteilungen/presse-
detailseite_35073.html
  

- Was waren die Kriterien der Ausschreibung?
- Welche und wieviele Unternehmen haben Ihr Interesse zur Teilnahme an der Ausschreibung
  bekundet?
- Haben alle Interessenten ein Angebot abgegeben?
  Wenn nicht, sind die Gründe für einen Ausscheiden aus dem Verfahren bekannt?
- Wieviele Bewerber haben sich an der Ausschreibung beteiligt und ein Angebot abgegeben?
- Wie lauteten die Ergebnisse der einzelnen Angebote?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Workshop Konzessionsvergabe am 06.05.2013 (653 kB)

Stuttgart, 05.06.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Kuhn.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Klett-Eininger
Stadtdirektorin
Leiterin des Persönlichen Referats des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart Tel. +49 711 216-60689 Fax +49 711 216-60695 ob.buero@stuttgart.de www.stuttgart.de

Workshop Konzessionsvergabe am 06.05.2013

Stuttgart, 13.05.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

erlauben Sie uns zuerst eine Vorbemerkung.

Sie und unsere Gemeinderäte haben die Rechtsberater der Stadt im Punkt Verschwiegenheit möglicherweise falsch verstanden.

Trotz des laufenden Vergabeverfahrens darf und muss weiterhin offen über die Fragen des Klimaschutzes, der Energiewende und der Energiepolitik der Stadt gesprochen werden.

Diskriminierungsfreiheit und Transparenzgebot im Vergabeverfahren verlangen eine Gleichbehandlung aller Bewerber und verbieten Vorfestlegungen. Selbst die am Verfahren beteiligten Gemeinderäte dürfen öffentlich diskutieren, welche Ziele des § 1 EnWG ihnen für die besondere Situation in Stuttgart besonders wichtig sind. Gemeinderäte dürfen und müssen die energiewirtschaftlichen Sachverhalte und Ziele weiter mit den Bürgern diskutieren. Lediglich die Inhalte der Angebote der einzelnen Bewerber um die Netzkonzessionen sollten nicht Gegenstand der Äußerungen der Gemeinderäte sein, um den Vorwurf der Vorfestlegung im Konzessionsvergabeverfahren zu vermeiden.
Eine öffentliche Diskussion über die Zukunft der Energiewirtschaft in Stuttgart gefährdet keinesfalls die Rechtssicherheit des Verfahrens, sie ist Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung über die Netzkonzessionen.

Herr Oberbürgermeister, Sie präferieren nach wie vor beim Stromnetz und beim Gasnetz Stadtwerke mit Netzeigentum und Netzbetrieb durch die Stadtwerke.

Verständlicherweise wünschen Sie sich für eine Entscheidung mit dieser Tragweite eine breite Mehrheit im Gemeinderat.

Nach Ihrer Einschätzung ist diese derzeit nicht in Sicht.

Offensichtlich neigt der Gemeinderat nicht der großen Lösung mit starken eigenständigen Stadtwerken zu.

Wenn eine Minderheit eine gute Lösung, die im Interesse unserer Stadt und unserer Bürger ist, verhindern will, muss die Mehrheit im Gemeinderat sich zum Wohl ihrer Bürger darüber hinweg setzen.

Wir fassen die wichtigsten Punkte der Stuttgarter Bürger, die darüber hinaus von den Stuttgarter Kreisverbänden dreier großer Umweltverbände dem BUND, dem NABU und den Naturfreunden unterstützt werden, zusammen:

1. Bürger wollen eine kommunale Wasserversorgung
Bürger wollen eine sichere Wasserversorgung, die allein dem Einfluss der Stadt unterliegt (einschließlich der Zweckverbandsanteile). Über die Sicherheit und die Qualität der Wasser­versorgung und über die Zweckverbände sowie die Wasserpreise muss öffentlich im Gemeinderat diskutiert und entschieden werden.

2. Stuttgarter Gemeinderäte sollen über Stuttgarter Strom-, Gas- und Wärmever­sorgung
     entscheiden

Bürger wollen, dass ihre Gemeinderäte über die Wirtschaftspläne für die Investitionen in die Stuttgarter Netze entscheiden und nicht die von den (Staats- und Kommunal-)Aktionären entsandten Minister, Landräte und Oberbürgermeister anderer Städte.

3. Separater Netzbetrieb für das Stuttgarter Netz
Das Strom-Verteilnetz in der Stadt Stuttgart ist das wirtschaftlich bedeutsamste Verteilnetz in Baden-Württemberg. Die Bildung eines separaten Netzbetriebs für das Stuttgarter Netz mit eigenen niedrigeren Netznutzungsentgelten liegt im Interesse der Stuttgarter Stromkunden.
Der städtische Einfluss ist durch das Eigentum am Netz und beim Netzbetrieb sicher zu stellen. Unter der Veranstwortung der Stadtwerke können selbstverständlich Dritte z.B. als technische Betriebsführer beauftragt werden.

4. Arbeitnehmer der EnBW REG im Regionalzentrum Stuttgart
Bei Übergang des Wasserversorgungsbetriebs auf den Eigenbetrieb Wasser der Stadt (KWS) bzw. der Netze auf die Netzgesellschaft der Stadtwerke Stuttgart haben Arbeitnehmer der EnBW REG im Regionalzentrum Stuttgart ggf. einen Anspruch auf Übernahme. Ihr Besitzstand ist durch Vereinbarungen zu regeln.   
Für die Arbeitnehmer der Netzgesellschaft Stuttgart ist der Ausbau der Netze zu hoch­effizienten Netzen einer Industriestadt eine große Herausforderung und Chance.

5. Stadtwerke Stuttgart – ein wichtiger Beitrag zur Energiewende im Land
Im Zuge der Umsetzung der Energiewende muss es auch in den Städten zu einer stärkeren Vernetzung und Gesamtoptimierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung kommen. Dies erfordert ein lokales, kommunal orientiertes Energiemanagement, wozu Stadtwerke eindeutig besser geeignet sind als ein Unternehmen mit mehreren hundert unterschiedlichen Netzen und sehr unterschiedlichen energiewirtschaftlichen Anforderungen.

6. Kommunale Wärmeleitpläne
Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete Umgestaltung der Wärmeversorgung ist die Erstellung und stetige Weiterentwicklung kommunaler Wärmeleitpläne für das gesamte Stadtgebiet (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) der Landes­regierung Baden-Württemberg).


Wir bitten Sie und den Gemeinderat im Interesse der Stuttgarter Bürger um Ihre Unterstützung zur Verwirklichung dieser Ziele.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlage: - Bürger wollen starke Stadtwerke (42 kB)
               - Energiewende in Stuttgart - Ein Diskussionspapier
                 Ausgangslage erkennen und zukunftsorientiert handeln (74 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Die Stadtwerke Stuttgart - Vorbild in der Energiewende (17 kB)

Stuttgart, 15.05.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen die Antwort von Herrn Oberbürgermeister Kuhn.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Klett-Eininger
Stadtdirektorin
Leiterin des Persönlichen Referats des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart Tel. +49 711 216-60689 Fax +49 711 216-60695 ob.buero@stuttgart.de www.stuttgart.de

Die Stadtwerke Stuttgart - Vorbild in der Energiewende

Stuttgart, 02.05.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn, 
sehr geehrte Gemeindrätinnen und Gemeindräte,

die Stadtwerke Stuttgart bieten ökologische Energie für alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger und treiben die lokale Energiewende aktiv voran. 
Sie vertreiben nicht nur Strom und Gas. 
Bis 2020 wollen die Stadtwerke 800 Millionen Euro in erneuerbare Energien investieren und den Strom für alle Haushalte in der Landeshauptstadt Stuttgart selbst erzeugen – und das zu 100 Prozent regenerativ.
 
Diese Investitionen werden zum größten Teil nicht in Stuttgart, sondern in der Region Stuttgart und in ganz Baden-Württemberg stattfinden.

Doch die neuen Standorte für die Erzeugung Erneuerbarer Energien bergen neben Chancen auch Konflikte.
In den Gegenden, die sich als neue Standorte eignen, können bereits lokale Initiativen und Strukturen existieren, seien es Bürgerinititativen, seien es lokale Aktivitäten von Landwirten oder ortsansässigen Unternehmen, die sich bereits für das Thema "Energiewende" und "erneuerbare Energien" engagieren.
Bei der Suche nach Partnern vor Ort sollten daher diese schon vorhandenen lokalen Aktivitäten und Strukturen respektiert und wertgeschätzt werden.
Lokale Energie-Initiativen und Bürgerbeteiligung werden sich bei der Energiewende als eine unverzichtbare Basis erweisen. Sie sollten daher in die Meinungsbildung eingebunden werden, wo investiert wird, wer die Partner sind, und wie die Investitionen verwendet werden.

Die Landesregierung überlässt es allerdings den Investoren die Bürger bei nicht umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben freiwillig zu beteiligen.
Eine Änderung des Landes-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in diesem Punkt ist nicht geplant.

Daher sollten die Stadtwerke hier landesweit ein sichtbares Zeichen setzen und als Vorbild ihren Weg in die Energiewende mit Bürgerbeteiligung gehen:

Die Stadtwerke werden für alle neu geplanten Windenergieanlagen freiwillig eine Umweltverträglichkeitsstudie durchführen und in diesem Zusammenhang die betroffenen Bürger angemessen beteiligen.

Dazu bedarf es eines Beschlusses durch den Gemeinderat. 
Darüber hinaus sollte der Gemeinderat die Stadtwerke durch Beschluss verpflichten für alle energiewirtschaftlichen Bereiche ein Leitbild mit Standards zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Energiewende Stuttgart – Ein energiewirtschaftliches Konzept für die Landeshauptstadt - Ihr Schreiben an uns vom 16. Juli 2013

Stuttgart, 11.10.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Matthias Hahn,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wir danken Ihnen sehr für Ihre Antwort auf unser Schreiben vom 26.04.2013 und für die Informationen zu den geplanten weiteren Aktivitäten und Schritten.

In Ihren Argumenten gehen Sie nicht auf unsere Kritik ein, dass das Projekt SEE nur einen Teil der Vorgaben der Landes- und Bundesebene abdeckt: so sind im IEKK fünf Handlungsbereiche vorgegeben: Strom, Wärme, Verkehr, Land-und Forstwirtschaft/Landnutzung und Stoffströme. Das Stuttgarter Projekt, mit dem Sie „die gesetzten Energie- und Klimaziele“ angehen wollen, berührt aber nur zwei dieser Bereiche, und nur mit einem Teil der dort empfohlenen Instrumente.

Aus dieser Sicht haben wir angeregt, den Projektrahmen zu erweitern, und alle Aktivitäten in den Rahmen eines kommunalen Planungs- und Beteiligungsprozesses zu stellen. Sich weiter nur im Rahmen eines Projekts zu bewegen, wird nur ansatzweise zu verbindlichen Einigungen und Schritten führen können. Die bisherige Partizipation der verschiedenen zu beteiligenden Gruppen (die aktuellen „Runden Tische“) erscheint uns weder transparent noch verbindlich, es gibt keine Spielregeln dafür, wer teilnimmt, wie man zu Ergebnissen kommt, wann welcher Input oder welches Ergebnis wo einfließt. In einem Projekt ist es legitim, so vorzugehen, teilweise unklar-kreativ, mit Suchbewegungen, mit diffusem Bezug zu gesetzlichen und planerischen Vorgaben verschiedener Ebenen. Eine reguläre kommunale Planung würde uns Bürgern aber weitaus mehr Klarheit, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit, Bezug auf die Vorgaben bieten.

Sie sprechen in Ihrer Antwort davon, dass Sie Maßnahmen, die über die Projekt– l a u f z e i t hinausgehen, notwendige Ressourcen geschaffen werden sollen – wir fragen Sie dazu: warum nicht jetzt schon, und warum nicht für die jetzt schon fehlenden Handlungsfelder, also für Aktivitäten,  die über den Projekt r a h m e n  hinausgehen würden? Und schließlich: warum wollen Sie erst nach dem Projekt ein Beteiligungsverfahren einleiten?

Die Runden Tische im SEE-Projekt mögen kreative Anregungen der verschiedenen beteiligten Gruppen zusammentragen. Die Moderation läuft aber nicht so, dass zu erkennen ist, welche der besprochenen Themen oder welcher eventuelle Konsens dann weitergegeben wird – wohin? Die momentanen Runden Tische entsprechen nicht dem, was im Diskurs über „Beteiligung“ unter dem Partizipationsformat „Runder Tisch“ verstanden wird. Sie könnten aber weiterentwickelt werden, sei es zu tatsächlichen Runden Tischen, mit Transparenz, Spielregeln und Verbindlichkeit, oder zu anderen Formen der Beteiligung.

Die Prüfung möglicher Beteiligungsverfahren im Gemeinderat, von der Sie sprechen, sollte aus unserer Sicht daher

  • schnell geschehen, um bald im SEE-Projekt auf eine sinnvolle Beteiligung bauen zu können
  • in Zusammenarbeit mit der „Allianz für Beteiligung“ geschehen – dort werden Beteiligungs- Kompetenzen und -Erfahrungen gebündelt, und von dieser unabhängigen Stelle kann der Gemeinderat Informationen über „best-practice“-Konzepte und Hinweise darauf erhalten, welche Beteiligung für welche Situationen auf der kommunalen Ebene besonders geeignet ist.

Wenn die Stadt erst abwartet, bis das SEE-Projekt abgeschlossen ist, dann fürchten wir, dass in Stuttgart bei der Energiewende etwa die Hälfte der Handlungsfelder und Instrumente um Jahre hinausgeschoben würden.
Wir halten daher an unserer Anregung fest, parallel zum kommunalen Energie-Effizienz-Projekt in eine kommunale energiewirtschaftliche Planung mit einer transparenten Beteiligung der verschiedenen Gruppen einzusteigen.

Sie haben es in der Hand, zusammen mit den Bürgern und verschiedenen Interessengruppen bis 2016 ein umfassendes partizipatives Planungskonzept „Energiewende 2016“ anzustreben.

Wir bitten Sie unsere Anregung im Doppelhaushalt 2014/2015 zu berücksichtigen.

Unsere Überlegungen zu Planungsschritten und zu guten Formen der Beteiligung würden wir Ihnen gerne in einem Gespräch vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordneter für Städtebau und Umwelt 

Stuttgart – Ein energiewirtschaftliches Konzept
für die Stadt (83 kB)

Stuttgart, 16.07.2013


Der Beigeordnete für Städtebau und Umwelt Bürgermeister Matthias Hahn antwortet im Auftrag des Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Landeshauptstadt Stuttgart
Die Leiterin des Persönlichen Referats
des Oberbürgermeisters

Energiewende Stuttgart – Ein energiewirtschaftliches Konzept für die Landeshauptstadt (63 kB)

Stuttgart, 28.05.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs,

im Namen von Herrn Oberbürgermeister Fritz Kuhn danke ich Ihnen sehr für Ihr Schreiben vom 26.04.2013 zum energiewirtschaftlichen Konzept der Landeshauptstadt und für Ihre Anregungen zum weiteren Vorgehen.

Die Prüfung Ihrer Vorschläge benötigt noch etwas Zeit. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Klett-Eininger

Energiewende Stuttgart – Ein energiewirtschaftliches Konzept für die Landeshauptstadt

Stuttgart, 26.04.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn, 
sehr geehrte Gemeindrätinnen und Gemeindräte,

unser Verein setzt sich für den Umbau der Energieversorgung und die Entwicklung zukunftsfähiger energiewirtschaftlicher Ziele in der Landeshauptstadt Stuttgart ein. Mit dem „Forum Stadtwerke 2013“ führen wir einen öffentlichen Dialog zwischen Bürgern und Experten zu den Zielen und den großen Aufgaben, die aus der „Energiewende“ für die Stadt Stuttgart resultieren.
Bei der Veranstaltung des „Forums Stadtwerke 2013“ am 20.02.2013, stellte Herr Dr. Görres das Forschungsprojekt „SEE - Stadt mit Energieeffizienz“ umfassend und kompetent vor. Die Resonanz des Publikums war überaus positiv und zeigte, wie groß die Erwartungen der Bürger an ihre Stadt sind. Auch wir als Vertreter des Vereins „Kommunale Stadtwerke“ waren beeindruckt, welche anspruchsvollen Ziele und Aktivitäten im Bereich der Energie-Einsparung und der Energie-Effizienz angegangen werden sollen. Ein Teil der Energiewende wird hier von der Stadt über ein interessantes, beteiligungsorientiertes Projekt angepackt.
Wir gratulieren Ihnen für die großen Chancen, die sich mit diesem Projekt verbinden. Auch unsere gestrige Diskussion „Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber (H-O-T)“ ging in diese Richtung. Es zeigte einerseits, dass eine starke Bürgerbeteiligung die Basis sein muss. Es zeigte andererseits, dass die vielen Bürgerinitiativen nicht die gesamten Aufgaben der Energiewende abbilden können. Sie stehen zudem in Konkurrenz zu starken kommerziellen Interessen. Ein umfassendes Energiekonzept kann sich in einem freien Spiel der Kräfte nicht entwickeln. Welche verschiedenen Gruppen definieren denn „die notwendigen Beiträge zum Gelingen der Energiewende“, wie Sie es in Ihrem Schreiben vom 09.04.2013 an Herrn Henzler vom Klima und Umweltbündnis Stuttgart (KUS) als Ziel für sich beschreiben, und wer bringt sie zu einem abgestimmten Prozess des Umbaus?
Erlauben Sie daher, dass wir diese Eindrücke aus Diskussionen und unsere Erfahrungen in den Runden Tischen im SEE-Projekt aufgreifen und uns mit diesem Anliegen an Sie wenden:

Wir bitten Sie darum, das Projekt SEE und die anerkannt hohe Kompetenz der Abteilung von Herrn Dr. Görres im Amt für Umweltschutz zum Ausgangspunkt zu nehmen für einen verbindlichen und partizipativen Planungsprozess in städtischer Verantwortung!
Das Ziel der städtischen energiewirtschaftlichen Planung sollte es sein, ein umfassendes Energiekonzept für die Gesamtstadt zu erarbeiten - mit zwei großen Teilen - Energieeffizienz  u n d  Strukturen. Mit einem sorgfältig ausgearbeiteten und abgestimmten energiewirtschaftlichen Konzept könnte die Stadt bei ihren Bürgern eine viel größere Aufmerksamkeit und Zustimmung finden als nur mit dem Thema „Energieeffizienz“ und es 2016 in der vorgesehenen Energie-Konferenz vorstellen!

Die Aufgabe dieser Planung sollte es sein, die politischen und rechtlichen Vorgaben von Bund und Land direkt und kurzfristig umzusetzen und sie für die Bedürfnisse und Notwendigkeiten in der Stadt Stuttgart auszugestalten: wie die Ziele der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Novelle 2012), das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der Entwurf für das Klimaschutzgesetz B.-W. 2012) und der Entwurf der Landesregierung für ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) vom Dezember 2012. Auch das Konzept IEKK hebt die Rolle der Kommunen bei der Transformation der Versorgungsstrukturen besonders hervor.

Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die Verständigung mit verschiedenen Institutionen, Verbänden, Interessengruppen sowie mit Vertretern der Bürger kann nach unserer Meinung in einem Projekt nicht geleistet werden. Nur in den Abläufen eines Projekts, mit einer noch so guten Moderation, mit guten Erhebungen, mit Arbeitsgruppen und mit Runden Tischen kann diese Aufgabe nicht realisiert werden. Ein Projekt - ob ein einzelnes wie das SEE-Projekt oder viele einzelne partizipative Projekte wie im H-O-T-Verbund, auch wenn sie noch so innovativ und kompetent sind - kann weder eine befriedigende Mitsprache der wichtigen Akteure noch die notwendige Verbindlichkeit in den Verhandlungen und Verständigungen erreichen.

Daher sind wir überzeugt, dass die Aufgabe, ein umfassendes Energiekonzept zu erstellen, nur mit einer tatkräftig koordinierten städtischen Planung angegangen werden kann. Mit einem Mandat des Gemeinderats, mit einem vorher besprochenen Konzept für das Planungsverfahren, mit abgestimmten Zielen, Arbeitsfeldern, Arbeitsschritten und mit einem überzeugenden Beteiligungsverfahren – so erscheint es uns aussichtsreich, die Interessen großer Institutionen und wichtiger Interessengruppen, die Bedürfnisse der Bürger und der Stadtteile zusammenzubringen.

Man muss dabei auch versuchen, dringende Fragen schon während der laufenden Planung zu verhandeln und Maßnahmen, für die ein Konsens schon erreicht ist kurzfristig umzusetzen, damit Aktivitäten nicht solange aufgeschoben werden, bis der fertige Plan vorliegt. Wenn die wichtigen Akteure in den Planungsprozess eingebunden sind, die Bürger beteiligt sind und der Gemeinderat die Planungsschritte begleitet, dann ist das möglich. Aus mehreren Großstädten in der BRD stehen Erfahrungen bereit, wie solche komplexen Planungen gestaltet werden können. Die Planungswissenschaften bieten Anregungen für die Arbeitsfelder Energie, Umwelt, Wasser, wie nicht nur die Planung selbst, sondern auch die Beteiligung (mächtige Interessengruppen, Institutionen, Behörden verschiedener Ebenen, Bürgergruppen) so ausgestaltet werden kann, dass ein demokratischer und verbindlicher Planungsprozess entsteht.

Wir fordern Sie daher dazu auf, dass parallel zum Projekt „SEE - Stadt mit Energieeffizienz“ eine kommunale energiewirtschaftliche Planung mit einer transparenten Beteiligung stattfindet. Die Planung sollte 2013 starten und bis 2016 ein städtisches Planungskonzept „Energiewende 2016“ vorlegen. Gerne würden wir Ihnen in einem Gespräch unsere Überlegungen vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Staatsanzeiger - Doppik bietet eine große Transparenz

Stuttgart, 23.04.2013


Sehr geehrter Herr Remppis,
 
im Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 15.02.2013 in der Rubrik "Stimmen zum Thema"
sagen Sie, dass "... die Doppik eine große Transparenz darüber bietet, was an Ressourcen vorhanden ist. ...".

Hat der Plochinger Gemeinderat einen Beschluss zum Jahresabschluss des Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) gefasst?
Wissen Sie, wie beim Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) und bei der Stadt Plochingen bilanziert wird?

Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) veröffentlicht seine Jahresabschlüsse nicht auf der Homepage http://www.nev-bw.de, trotzdem ist der Jahresabschluss des NEV natürlich öffentlich zugänglich unter https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html?.

Auch der Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Roger Kehle betont, dass vor den Start das kommunale Vermögen erfasst und bewertet werden muss.
Welche Auffassung vertreten Sie?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Bürger von Stromsperrungen bedroht

Stuttgart, 12.04.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

auch in Stuttgart sind Menschen durch die steigenden Energiepreise von Stromsperrungen bedroht oder müssen gar zeitweise ohne Strom auskommen.
Laut Presseberichten liegen allerdings keine genauen Zahlen für Stuttgart vor.
Wir bitten Sie, die Stadt prüfen zu lassen, wie Stromsperrungen am besten vermieden werden können. 
Dazu müßte zuerst einmal geklärt werden, wieviele Haushalte in Stuttgart bedroht oder gar betroffen sind.

In welchen Fällen und wie kann die Stadt dann eingreifen?  
Gibt es Möglichkeiten von der Seite der Stadt zur Energiesparberatung?   
Können die Betroffenen beim Umsteigen auf einen günstigeren Stromtarif unterstützt werden?  
Manche sind vielleicht noch immer im teuren Grundtarif Komfort der EnBW Vertriebs GmbH.
Gibt es Möglichkeiten zur Senkung der Netznutzungsentgelte für Stuttgart und damit zur Schaffung von Spielräumen für Preissenkungen bei den Vertriebsgesellschaften?

Da im Falle einer Sperrung des Stromanschlusses und späterem Anstellen der Stromversorger für die Betroffenen zusätzliche hohe Kosten entstehen, sollte diese Situation möglichst vermieden werden.
Könnte hier die Stadt eine Zahlungsgarantie für Kunden der Stadtwerke Stuttgart übernehmen?
Wenn die EnBW, wie vor wenigen Tagen in den Stuttgarter Nachrichten berichtet wurde, Haus- und Grundbesitzern Sonderkonditionen für den Bezug von Ökostrom und Biogas anbieten kann, bitten wir Sie, dafür einzustehen, daß in Stuttgart kein Mensch ohne elektrisches Licht, Kühlschrank und warmes Wasser bleiben muß.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Lutz
Verein zur Förderung kommunaler Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de    

Innenministerium Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 10.04.2013
"Doppik-Eröffnungsbilanz
Bewertung einer Mitgliedschaft an einem Zweckverband"

Stuttgart, 30.04.2013

Antwortschreiben an Kommunale Stadtwerke e.V. (13 kB)

Mit freundlichen Grüßen
Helena Thimm
Innenministerium B-W
Vorzimmer Abt. 2
- Verfassung, Kommunal- und Sparkassenwesen, Recht -
Tel.: 0711/231-3202

Doppik-Eröffnungsbilanz - Bewertung der Beteiligung am OEW/NEV-Zweckverband

Stuttgart, 10.04.2013

Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 6
70173 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

zur Frage der Bewertung einer Beteiligung an einem Zweckverband, der Energieaktien hält, soll es ein Schreiben des Innenministerium Baden-Württemberg an die Landkreise geben, nach dem die Beteiligung mit den Anschaffungskosten und nicht mit dem Eigenkapitalanteil anzusetzen ist. 
Da keine Anschaffungskosten vorliegen würden, sei die Beteiligung mit dem Erinnerungswert
von 1 Euro anzusetzen.

Hält die Grün-rote Landesregierung den Inhalt dieses Schreibens für zutreffend
oder schließt sich Baden-Württemberg der Auffassung anderer Länder an, nach der das anteilige Eigenkapital für die Bewertung maßgebend ist?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Stand der Konzessionsvergabeverfahren für Strom und Gas

Stuttgart, 05.04.2013

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
Herrn Umweltminister Franz Untersteller
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Umweltminister Franz Untersteller,
sehr geehrte Landtagsabgeordnetinnen,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

in vielen Städten und Gemeinden des Landes ist in den vergangenen Jahren über die Vergabe der Konzessionen für die Strom- und Gasnetze zu entscheiden. 
Durch die lange Laufzeit der Konzessionsverträge von meist 20 Jahren werden hier wichtige Entscheidungen für die energiewirtschaftliche Zukunft unseres Landes getroffen.

Die Stellungnahme des damals zuständigen Wirtschaftsministeriums vom 11.09.2009 zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion - Energie vor Ort – auslaufende Konzessionsverträge für Strom und Gas und Neufeststellung der Grundversorger in Baden-Württemberg - Drucksache 14/4844 vom 16.07.2009 (Anlage) gibt einen Überblick zum Stand September 2009.
In den zurückliegenden Jahren wurden viele Verfahren durchgeführt. Derzeit scheint keine amtliche Stelle einen Überblick über den Stand der Verfahren zu haben.
 
Es stellen sich folgende Fragen:

- Wieviele Konzessionsverfahren für Strom- und Gasnetze sind inzwischen abgeschlossen? 
 
- Wie lauten im Wesentlichen die maßgeblichen Gründe nach § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG
   die jeweils öffentlich bekannt gemacht wurden?
 
- In wie vielen Fällen kam es zu einem Wechsel des Konzessionärs?
 
- Welche Laufzeit hat der neue Konzessionsvertrag?
 
- Wieviele Netzübergänge sind bereits erfolgt?
  Welche Gründe werden für eine Verzögerung angegeben?
 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen:   - Stellungnahme_WM.pdf (14 kB)
                   - Stellungnahme_WM_Anlage_1 (138 kB)
                   - Stellungnahme_WM_Anlage_2a (155 kB)
                   - Stellungnahme_WM_Anlage_2b (292 kB)
                   - Stellungnahme_WM_Anlage_3a (73 kB)
                   - Stellungnahme_WM_Anlage_3b (79 kB)

Novelle des Wassergesetzes Baden-Württemberg 

Stuttgart, 07.03.2013

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
Herrn Umweltminister Franz Untersteller
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Umweltminister Franz Untersteller,
sehr geehrte Landtagsabgeordnetinnen,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

die Landesregierung hat 15.01.2013 die Novelle des Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben.
Mit dem Gesetz wird die Landesgesetzgebung an die Gesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz) angepasst.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller betonen zurecht, dass
„... Mit dem Entwurf jetzt eine umfassende, moderne und praxisorientierte Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg vorliegt. ...“.

Neben der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, des Gewässerschutzes und des Hochwasserschutzes muss aber auch ein besonderes Augenmerk auf die Wasserversorgung gelegt werden.

Am Donnerstag, den 31. Januar 2013 haben Sie den Antrag der Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der SPD den
"Entwurf der EU-Richtlinie „Konzessionsvergabe“ nicht auf die Wasserversorgung anwenden", Drucksache 15/2957 mit großer Mehrheit angenommen.


Das Bundesland Rheinland/Pfalz hat im Wassergesetz bereits weitreichende Vorgaben getroffen:

§ 46a LWG -- Übertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie Veräußerung oder Überlassung von Wasserversorgungseinrichtungen

 (1) Die Durchführung der Aufgabe der Wasserversorgung kann ganz oder teilweise auf private Dritte übertragen werden, soweit und solange diese eine ordnungsgemäße Wasserversorgung gewährleisten und Gründe des Gemeinwohls nicht entgegenstehen. Zur Durchführung der Aufgabe können Wasserversorgungseinrichtungen, soweit es erforderlich ist, an den privaten Dritten veräußert oder ihm die Nutzung an den Einrichtungen überlassen werden. Die Übertragung der Durchführung der Wasserversorgung und die Veräußerung von Wasserversorgungseinrichtungen oder die Überlassung der Nutzung von Einrichtungen bedürfen der Genehmigung durch die obere Wasserbehörde, die im Benehmen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion entscheidet. Die Genehmigung darf nur erteilt
werden, wenn
1. der private Dritte die Voraussetzung bietet, die ordnungsgemäße Wasserversorgung zu angemessenen Bedingungen
für die Abnehmer einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz dauerhaft sicherzustellen,
2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen und
3. sichergestellt ist, dass keine in die Kalkulation des Wasserpreises einzubeziehenden Gegenleistungen für die Übernahme von Wasserversorgungseinrichtungen, soweit diese aus Entgelten der Abnehmer finanziert wurden, vereinbart werden und bereits erwirtschaftete Abschreibungsbeträge zur Senkung des Wasserpreises aufgelöst werden.
Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet die obere Wasserbehörde innerhalb einer Frist von sechs Monaten. § 42 a Abs. 2 Satz 2 bis 4 und § 71 b Abs. 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten entsprechend.

 (2) Eine Weiterübertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie eine Veräußerung der zur Wasserversorgung erworbenen und errichteten Einrichtungen einschl. der Überlassung der Nutzung hieran ist außer in der Form der Rückübertragung sowie der Rückveräußerung der erworbenen und der Veräußerung der errichteten Einrichtungen an die nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Verpflichteten unzulässig.
Für den Erwerb der von dem Dritten auf seine Kosten errichteten Einrichtungen dürfen keine Gegenleistungen gefordert und vereinbart werden, die eine angemessene Entschädigung für die Übernahme der Einrichtungen übersteigen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Entschädigung nicht zu Stande, wird sie auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten von der oberen Wasserbehörde im Benehmen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion festgesetzt; § 121 Abs. 6 gilt entsprechend.

 (3) Die nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Verpflichteten haben unbeschadet darüber hinausgehender Vereinbarungen das Recht, die Rückübertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie den Rückerwerb der von dem privaten Dritten erworbenen und den Erwerb der von ihm errichteten Einrichtungen zu verlangen, wenn die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung durch den privaten Dritten nicht mehr gewährleistet ist, er die ihm obliegenden Pflichten grob verletzt oder Gründe des Gemeinwohls dies gebieten.


Wir bitten Sie die entsprechenden Ergänzungen in den
Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen,
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete des Wassergesetzes Baden-Württemberg
im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen:  - Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg,
                    Gesetzentwurf (Stand 15.01.2013) (892 kB)
                  - Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-)
                     In der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53).
                     Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2011, GVBl. S. 402, BS 75-50 (282 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort auf das Schreiben vom 18.02.2013
"stuttgartENERGIE - Vertriebsstart am 02.02.2013" (702 kB)

Stuttgart, 05.03.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

in der Anlage lasse ich Ihnen ein Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Kuhn zur Kenntnis zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Anita Tauscher
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart Tel. +49 711 216-60691 Fax +49 711 216-60695 ob.buero@stuttgart.de www.stuttgart.de

stuttgartENERGIE - Vertriebsstart am 02.02.2013

Stuttgart, 18.02.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrte Gemeindrätinnen und Gemeindräte,

wir freuen uns, dass der Vertrieb von "Grünen Strom und Gas" mehr als eineinhalb Jahre nach Gründung der Stadtwerke am 02.02.2013 endlich aufgenommen wurde.

Leider wurden in der Öffentlichkeit bisher gewichtige Argumente nicht diskutiert:
Die hohe Konzessionsabgabe bei Strom und Gas nach § 2 Abs. 2 KAV (Konzessionsabgabenverordnung), da Stuttgart über 500.000 Einwohner zählt.
Weuter kommt hinzu, dass für Stuttgart das, im Vergleich mit anderen Großstädten in Deutschland, hohe Netznutzungsentgelt der EnBW Regional AG gilt.
 
Die Rendite eines auf Stuttgart konzentrierten Strom- und Gasvertriebs dürfte sich deshalb in bescheidenem Rahmen halten.
Bei der anstehenden Vergabe der Konzessionen für das Strom- und das Gasnetz sollte deshalb besonderer Wert auf die zukünftigen Netznutzungeentgelte gelegt werden, also auf ein eigenständiges Netzgebiet Stuttgart mit eigenem Netznutzungeentgelt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom, Gas und Fernwärme

Stuttgart, 18.02.2013

 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
Herrn Umweltminister Franz Untersteller
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herrn Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Herrn Thomas Freiherr von Fritsch
Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Umweltminister Franz Untersteller,
sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,
sehr geehrter Herr Thomas Freiherr von Fritsch,

ich nehme bezug zu der Presseveröffentlichung in der Stuttgarter Zeitung vom 14.02.2013, Seite 2:
Wasserversorgung in Stuttgart - Stuttgart kämpft um das Leitungsnetz
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wasserversorgung-in-stuttgart-stuttgart-kaempft-um-das-leitungsnetz.d49bb9b0-1e96-4ef4-bbc0-6216408dfe0f.html
 
Es wird berichtet, dass es im Rathaus heiße, die EnBW versuche, "... das Wasser als Druckmittel zu benutzen", um bei der Neuvergabe der Ende des Jahres ebenfalls auslaufenden Konzessionen für Strom und Gas wieder zum Zug zu kommen. ..."

Diese Behauptung wurde nach unserer Kenntnis bisher weder von EnBW ncoh von der Stadt Stuttgart dementiert.

Offensichtlich versucht das Staatsunternehmen EnBW im laufenden Verfahren zur Vergabe der Konzessionen für die Strom- und Gasnetze rechtswidrig Druck auf die Stadt Stuttgart auszuüben, indem der Rückkauf der Wasserversorgung mit der Vergabe der Konzessionen verknüpft werden soll.

Wir bitten die Kartellbehörden sich umgehend einzuschalten, damit ein rechtmäßiges Verfahren sichergestellt ist und die Vergabeentscheidungen der Stadt nicht wegen unzulässiger Verknüpfungen rechtswidrig und anfechtbar werden.

Wir erlauben uns, dieses Schreiben auch den Mitgliedern der Landesregierung und des Aufsichtsrates der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Frau Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs und Herrn Wirtschafts- und Finanzminister Dr. Nils Schmid zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840
 
Verteiler:  - Frau Ministerin Silke Krebs, Staatsministerium Baden-Württemberg
                  - Herr Minister Dr. Nils Schmid, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
                    Baden-Württemberg

Zweckverband Bodenseewasserversorgung (BWV) / Landeswasserversorgung (LWV)

Stuttgart, 04.02.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

der Gemeinderat hat Sie mit Beschluss vom 20.12.2012 bereits vor Ihrer Dienstverpflichtung am 07.01.2013 als Vertreter der LHS Stuttgart in die Gremien der beiden Wasserzweckverbände entsandt (GRDrs 920/2012 vom 06.12.2012).

Dies obwohl die Stadt 2001 ihre Mitgliedschaft bei der Bodensee- und bei der Landeswasserversorgung aufgegeben hat.

Mitglieder und Stimmrechtsinhaber sind seitdem an Stelle der Stadt die Neckarwerke Stuttgart GmbH beim ZV LWV und die EnBW Regional AG beim ZV BWV.

- Für wen also werden Sie abstimmen? 
  Für die EnBW oder für Stuttgart?

- Wessen Interessen werden Sie wahrnehmen? 
  Die der EnBW oder die der Stuttgarter Bürger?

- Von wem lassen Sie sich bei der Stimmabgabe eine Weisung erteilen?
   Vom Esslinger Oberbürgermeister Dr. Zieger oder vom Esslinger Landrat Eininger,
   beide sind Aufsichtsräte der EnBW Regional AG?

Sie und der Gemeinderat werden demnächst über die Konzessionsvergaben für die Strom- und Gasnetze sowie die Fernwärmeversorgung entscheiden.
Die EnBW ist mit mehreren Gesellschaften als Bewerber im Verfahren vertreten.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 22.11.2012 beauftragt im Hinblick auf den Herausgabeanspruch der Wasserversorgung (Wasserversorgungsvermögen, Wasserbezugsrechte) auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens eine Klage der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die EnBW Regional AG vorzubereiten (GRDrs 877/2012 vom 15.11.2012).


Wäre es bei all dem nicht besser, wenn der von den Stuttgarter Bürgern gewählte Oberbürgermeister nur dort auftreten würde, wo er eine Stimme aus eigenem Recht hat und vom Gemeinderat der LHS Stuttgart legitimiert ist?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Richtlinienvorschlag über die Konzessionsvergabe der Europäischen Kommission
Abstimmung im Binnenmarkt- und Verbraucherausschusses des Europäischen Parlaments am 24.01.2013

Stuttgart, 28.01.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Michael Föll,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,

am 24. Januar 2013 hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments die sogenannte Dienstleistungskonzessionsrichtlinie beschlossen.

Damit wird in vielen Fällen die Verpflichtung dafür geschaffen, auch die Wasserversorgung der Kommunen einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu unterwerfen. Klar scheint nach dem momentanen Informationsstand der Öffentlichkeit nur zu sein, dass Kommunen, deren Wasserversorgung sich zu 100 % in kommunaler Hand befindet, sich einem solchen Verfahren nicht unterwerfen müssen. Ob es dabei bleibt oder ob bei der Umsetzung in deutsches Recht entsprechend § 46 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt wird, dass die Vergaberegeln auf Eigenbetriebe entsprechend anzuwenden sind, ist derzeit offen.  

Die Stadt Stuttgart bezieht ihr Trinkwasser weitgehend von den beiden großen Zweckverbänden Bodenseewasserversorgung und Landeswasserversorgung. Auch nach einer Übertragung der heute der EnBW gehörenden Zweckverbandsanteile auf die Stadt Stuttgart wird ein nicht unerheblicher Anteil der Beteiligungen von gemischt-wirtschaftlichen Stadtwerken gehalten. Es besteht somit die Gefahr, dass die von den Zweckverbänden erbrachten Dienstleistungen einem Ausschreibungsverfahren zu unterwerfen sind.

Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, dass die Gemeinderatsfraktionen sich bei den Abgeordneten des Europaparlamentes gegen die Verabschiedung der Richtlinie oder zumindest für die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich einsetzen und bei den Bundestagsabgeordneten und der Landesregierung Baden-Württemberg sich dafür einsetzen, dass Eigenbetriebe nicht entsprechend § 46 EnWG in die Ausschreibungspflicht einbezogen werden.


Wir bitten Sie, alles in Ihren Kräften stehende zu tun, um die ausschließlich kommunale Hoheit über die Stuttgarter Wasserversorgung zu erreichen und zu sichern. auf keinen Fall zu gefährden. Es wäre ein wichtiges politisches Signal, wenn sich die Landeshauptstadt Stuttgart den Beschlüssen des Städtetages Baden-Württemberg und des Stadtrates der Landeshauptstadt München anschließen würde und sich klar gegen die Versuche einer erneuten Privatisierung der Wasserversorgung entgegenstellen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Doppik-Jahresabschluss 2011 des Landkreis Ravenburg 

Stuttgart, 18.02.2013

Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg
Hoffstraße 1a
76133 Karlsruhe

Vertreten durch:
Präsident Prof. Klaus Notheis


Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Klaus Notheis,
sehr geehrter Herr Hermann Hornung,
sehr geehrter Herr Erwin Ulmer,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.02.2013.
 
Das Innenministerium Baden-Württemberg ist doch sicher gern bereit, das Schreiben an die Landkreise zu veröffentlichen.
Dieses Schreiben könnte viel zum Verständnis der neuen Doppik beitragen. Besonders an den Hochschulen für den Beamtennachwuchs wird dieses Schreiben zeigen, zu welchem Zweck die Doppik-Bilanzen erstellt werden. Zweck ist sicher nicht die Verschleierung der wahren Verhältnisse.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) dürfte sich auch für das Schreiben des Innenministeriums interessieren, vielleicht auch dessen internationaler Verband. Vielleicht interessiert sich auch der zuständige Arbeitskreis bei der Innenminister-Konferenz für diese speziellen Bilanzierungsgepflogenheiten in Baden-Württemberg.

Es stellt sich die Frage, ob das Kapital des OEW und der anderen Energie-Zweckverbände vom Himmel gefallen ist oder ob es sich um Ansprüche der Landkreise bzw. Gemeinden handelt, die diese "stehen gelassen" haben.
Eine Frage, die grundsätzlich geklärt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 24.01.2013
"Doppik-Jahresabschluss 2011 des Landkreis Ravenburg"

Stuttgart, 11.02.2013


Sehr geehrter Herr Fuchs,

in Abstimmung mit Herrn Präsident Prof. Klaus Notheis werden die u.g. Fragen folgendermaßen beantwortet:

  1. Bewertung der Mitgliedschaft beim ZV OEW

    Mitgliedschaften der Kommunen bei Zweckverbänden sind nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 40 Abs. 1 GemHVO) grundsätzlich bei den sonst. Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden usw. zu aktivieren (§ 52 Abs. 3 Nr. 1.3.2 GemHVO), sofern von einem beteiligungsähnlichen Verhältnis auszugehen ist. Insofern gilt die angesprochene ZV-Mitgliedschaften als Vermögensgegenstand, der mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist (§ 91 Abs. 4 GemO i.V.m. § 44 Abs. 1 GemHVO). Als Anschaffungskosten sind, wie bei verbundenen Unternehmen, die Einlagen anzusetzen. Im Falle des ZV-OEW sind von den Verbandsmitgliedern bisher aber keine Einlagen o.ä. entrichtet worden, so dass diese Mitgliedschaften rechtskonform mit dem Erinnerungswert bilanziert worden sind. Diese Rechtsauffassung wurde im Übrigen vom Innenministerium in einem Schreiben an den Landkreistag ausdrücklich bestätigt.

    Darüber hinaus gehende Angaben im Anhang des Jahresabschlusses sind nicht vorgeschrieben (vgl. § 53 i.V.m den §§ 47, 49 und 50 GemHVO). Dagegen kommen unter den Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 GemO  Informationen im Beteiligungsbericht in Frage, aber nur bezüglich der Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform des privaten Rechts, zu denen ein ZV als öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zählt. Insofern stellt sich die Frage zur Erstellung von Beteiligungsberichten zunächst nur beim ZV-OEW.

    Über weitergehende freiwillige Informationen und Angaben entscheidet die jeweilige Kommune eigenverantwortlich.

  2. Beschlussfassungen über die Feststellung von Jahresabschlüssen und Ergebnisverwendungen in Energie-ZV

    Hierzu hat sich das RP Stuttgart bereits geäußert. Die GPA ist infolge ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung (vgl. § 2 GPAG i.V.m. §§ 113 u. 114 GemO) insbesondere für die die überörtliche Finanzprüfung der Kommunen zuständig. Kommunalverfassungsrechtliche Hinweise über die Kompetenzverteilung zwischen den kommunalen Organen zählen nicht dazu und sind den Rechtsaufsichtsbehörden vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Ulmer

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Zettachring 2a
70567 Stuttgart

Tel. 0711/63671-237
Fax 0711/63671-437
Email: Erwin.Ulmer[at]gpabw.de

Doppik-Jahresabschluss 2011 des Landkreis Ravenburg 

Stuttgart, 24.01.2013


Gemeindeprüfungsanstalt
Baden-Württemberg
Hoffstraße 1a
76133 Karlsruhe

Vertreten durch:
Präsident Prof. Klaus Notheis


Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Klaus Notheis,
sehr geehrter Herr Hermann Hornung,
sehr geehrter Herr Erwin Ulmer,

im Doppik-Jahresabschluss 2011 des Landkreis Ravenburg ist der Wert der Beteiligung am Zweckverband OEW mit 1,00 € ausgewiesen.

Landrat, Kreiskämmerer und Finanzverwaltung des Landkreises versichern, dass der Jahresabschluss 2011 "ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises vermittelt".

Der tatsächliche Wert der Beteiligung des Landkreises Ravensburg am Zweckverband OEW mit seinen mittelbar gehaltenen Aktien der EnBW Energie Baden-Württemberg AG dürfte mehrere Hundert Millionen Euro betragen.

Es stellt sich die Frage, ob Zweckverbandsbeteiligungen z.B. am OEW oder am NEV wirklich ohne Anschaffungskosten z.B. durch Verzicht auf Ansprüche so wertvoll geworden sind und ob die praktizierte Bilanzierung nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung bei der Doppik widerspricht. Falls Sie diese "kreative Buchhaltung" für zulässig halten, stellt sich die weitere Frage, ob wenigstens z.B. im Anhang oder im Beteiligungsbericht des Landkreises auf die tatsächlichen Werte hinzuweisen ist.

Bei den Energie-Zweckverbänden scheint Unsicherheit darüber zu bestehen, ob die Bürgermeister bzw. Landräte für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung, insbesondere den Verzicht auf Ausschüttungen, eine Weisung des Gemeinderates bzw. Kreistages benötigen. Das Regierungspräsidium Stuttgart vertritt die Auffassung, dass jeder Bürgermeister einer an einem Zweckverband beteiligten Kommune zunächst selbst prüfen und die Entscheidung für sich individuell treffen, ob es sich um Angelegenheiten handelt, die für das einzelne Verbandsmitglied nach der wirtschaftlichen oder grundsätzlichen Seite von wesentlicher Bedeutung ist.

Können Sie in Ihren Mitteilungen an die Gemeinden und Landkreise darauf hinweisen, dass zumindest der Verzicht auf die Ausschüttung von Gewinnen in erheblichem Umfang kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und der Vertreter der Gemeinde bzw. des Landkreises für solche Beschlüsse eine Weisung des Gemeinderates bzw. des Kreistages benötigt. Beschließen Gremien ohne eine Weisung ihrer zuständigen Organe, könnte darin eine unberechtigte Verfügung über kommunales Vermögen liegen. Wir möchten Sie bitten, dazu beizutragen, dass in diesem Bereich Unklarheiten vermieden werden.

Für eine Antwort wären wir Ihnen im Interesse einer bürgernahen und transparenten Kommunalpolitik sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Innenministerium Baden-Württemberg

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort auf das Schreiben vom 07.02.2013
"LHS Stuttgart Konzessionsvergabeverfahren, Dialogphase - Bürgerbeteiligung" (622 kB)

Stuttgart, 01.03.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

anbei das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Kuhn.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Durner
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus,
Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart Tel. +49 711 216-60689 Fax +49 711 216-60695
ob.buero@stuttgart.de www.stuttgart.de

LHS Stuttgart Konzessionsvergabeverfahren,
Dialogphase - Bürgerbeteiligung

Stuttgart, 07.02.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.01.2013.

Gerne nehmen wir Ihr Angebot an die Stuttgarter Bürger im laufenden Konzessionsvergabeverfahren im Rahmen der Überarbeitung des Konzessionsvertragsentwurfs der Landeshauptstadt Stuttgart und der Erarbeitung der sonstigen Verträge für die Kooperationsangebote zu beteiligen.

Wir wissen es zu schätzen, dass Sie den berechtigten Wunsch nach Teilhabe und Mitwirkung der Bürger an dem zukunftsweisenden Thema der Energiepolitik der Landeshauptstadt Stuttgart eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung bieten wollen.

Das Vertrauen der Bevölkerung in politisches Handeln lässt sich gerade in Stuttgart auch nur durch Transparenz und Teilhabe daran wieder zurückgewinnen und stärken.

Bitte nutzen Sie also Ihre guten Kontakte zur Presse und weisen Sie rechtzeitig auf die Bedeutung der Veranstaltung hin.

Darüber hinaus bitten wir Sie die Informationsveranstaltung rechtzeitig vor den Beschlüssen des Gemeinderats zu terminieren, damit dem Gemeinderat genügend Zeit bleibt sich mit den Vorschlägen der Bürger auseinanderzusetzen.
Die Terminplanung im Rahmen der Erarbeitung der Kriterien waren aus unserer Sicht angemessen.

Zur Vorbereitung der Veranstaltung bitten wir Sie, die entsprechende Gemeinderatsdrucksache mit Anlagen wieder rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort auf das Schreiben vom 08.01.2013
"LHS Stuttgart Konzessionsvergabeverfahren, Dialogphase - Bürgerbeteiligung" (217 kB)

Stuttgart, 31.01.2013

Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen das Antwortschreiben von Herrn
Oberbürgermeister Kuhn (217 kB).

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Klett-Eininger
Stadtdirektorin
Leiterin des Persönlichen Referats des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt
Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart Tel. +49 711 216-60689
Fax +49 711 216-60695 ob.buero[at]stuttgart.de www.stuttgart.de

LHS Stuttgart Konzessionsvergabeverfahren,
Dialogphase - Bürgerbeteiligung

Stuttgart, 08.01.2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Fritz Kuhn,

wir gratulieren Ihnen sehr herzlich zu Ihrer Amtsübernahme als neuer Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart und wünschen Ihnen viel Erfolg bei dieser großen Aufgabe.

Im Rahmen Ihrer Antrittsrede am gestrigen Montag haben Sie zurecht betont, dass Sie sich dafür einsetzen werden die kommunale Energiewende zu beschleunigen.
Bedauerlicherweise haben Sie das laufende Konzessionsvergabeverfahren für die Medien Strom, Gas und Fernwärme - eines der zentralen Themen der nächsten 6 Monate - nicht konkret aufgegriffen.

Das Verfahren befindet sich in der "Dialogphase".
Doch wissen die Bürger überhaupt was in der Dialogphase passiert, kennen sie deren Bedeutung?
Berichten die Medien angemessen über das Verfahren?
Trauen sich Gemeinderäte zu einen öffentlichen Auftritt zum Gesamtkomplex auf dem Podium?

Offensichtlich wurde der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung von den Beratern unzutreffend über die Geheimhaltungspflichten informiert.
Diese können nämlich nur für Daten der Bewerber gelten.
Es ist unzulässig, dass die Gemeindeordnung durch das Vergaberecht massiv ausgehebelt wird.
Der Gesetzgeber fordert ein transparentes Verfahren, unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist aber keine Transparenz gewährleistet.


In der Anlage 9 "Stellungnahme Becker Büttner Held zur weiteren Bürgerbeteiligung" zur GRDrs 477/2012 Ergänzung vom 13.07.2012 werden die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung aufgezeigt.

Unter Punkt 2. Dialogphase findet sich die folgende Ausführung:
"... Bei der Erarbeitung der Vertragsentwürfe nach Abschluss der Dialogphase, das heißt der Überarbeitung des Konzessionsvertragsentwurfs der Landeshauptstadt Stuttgart und der Erarbeitung der sonstigen Verträge für die Kooperationsangebote, können Anregungen der Bürger aufgenommen werden. Möglich könnte hier eine öffentliche Veranstaltung sein, in der sich die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Bürgern allgemein über die Frage austauscht, welche Vorstellungen die Landeshauptstadt Stuttgart für die Ausgestaltung der Konzessionsverträge und der Kooperation hat. Insoweit könnten die Bürgerinnen und Bürger ihre bereits vor Versendung der Verfahrensbreife gewiderten Vorstellungen und Wünsche im Hinblick auf den Netzbetrieb noch konkretisieren und vertiefen. ..."

Wir bitten Sie daher rechtzeitig vor den Beschlüssen des Gemeinderats eine Informationsveranstaltung durchzuführen.


Neben den o.g. Punkten sind u.a. folgende weiteren Punkte von Bedeutung:

  • Die EKartB des Landes B.-W. beabsichtigt den Musterkriterienkatalog zu veröffentlichen.
    Dieser Katalog beinhaltet verbindliche Kriterien.
    Am 18.01.2013 stellt die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg in Berlin im Rahmen des EWeRK-Workshop den Musterkriterienkatalog vor.
    Hat dies Auswirkungen auf das Verfahren in Stuttgart?
    Droht bereits jetzt eine Widerholung? 
  • Liegen alle erforderlichen "Netz-Daten" des Altkonzessionärs für die Erstellung der verbindlichen Angebote der Bieter vor?
    (siehe dazu Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom 15.12.2010)
    Ist ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren gewährleistet?
  • Die Frage der Befangenheit von am Verfahren Beteiligten scheint offenbar nicht abschließend geklärt.
    So wurde durch die GRDrs 258/2012 vom 17.04.2012 festgestellt:
    "... Die Vergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme ist in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren durchzuführen. Deshalb ist es angezeigt, dass zwischen der Vergabe der Konzessionen einerseits und der Bewerbung der Stadtwerke andererseits eine strikte Trennung erfolgt. Die Vorbereitung der Konzessionsvergabe soll weiterhin in einem Unterausschuss behandelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass dieser Unterausschuss und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH nicht personenidentisch besetzt sind. ..."

    Durch den Beschluss der GRDrs 920/2012 vom 06.12.2012 werden Sie als Vertreter der LHS Stuttgart in den Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg entsandt.
    Dies bedeutet, dass Sie beim Mehrheitseigentümer des Bewerbers, LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) im Aufsichtsrat sind.

    Wir gehen davon aus, dass die Befangenheitsregeln des Vergaberechts der Verwaltungsspitze, wie auch den am Verfahren beteiligten Mitarbeitern Ihrer Vergabestelle bekannt sind?
    Selbst wenn diese Regelungen nicht direkt anwendbar sein sollten, sollte doch dringend der Anschein einer möglichen Befangenheit vermieden werden.

    Wir bitten die o.g. Punkte mit den zuständigen Kartellbehörden zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen:  - GRDrs 258/212 vom 17.04.2012 (27 kB)
                  - Anlage 9 "Stellungnahme Becker Büttner Held zur weiteren Bürgerbeteiligung"
                     zur GRDrs 477/2012 Ergänzung vom 13.07.2012 (52 kB)

Entflechtung des EnBW-Konzerns

Stuttgart, 04.01.2013

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 
Sachgebiet Elektrizität und Gas
Vertreten durch den Präsidenten 
Herrn Jochen Homann 
Tulpenfeld 4 
53113 Bonn

Sehr geehrter Herr Präsident Homann,

Vorbemerkung:
Eon hat ein Gerichtsverfahren gegen die BNetzA wegen mangelnder Entflechtung einer Tochter verloren (Musterprozess).  
Eon hat Thüga und Wemag verkauft und jetzt Eon Thüringen und noch 2 weitere.
RWE hat KAVAG (Koblenz) verkauft und verkauft jetzt Süwag.
 

Ihnen sind die Verhältnisse des EnBW-Konzerns und der Energieversorgungen in Baden-Württemberg bestens bekannt.  
Weniger geläufig dürften Ihnen die Konstellationen sein, die sich bei den gegenwärtig in Baden-Württemberg laufenden Wettbewerben um Strom- und
Gasnetzkonzessionen zeigen.
 
Seit längerer Zeit ist auffällig, dass sich Stadtwerke mit einer Beteiligung der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (EKB) kaum am Wettbewerb um Stromnetze beteiligen, wenn Netze der EnBW Regional AG ausgeschrieben sind. Die Organe der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und der EnBW Regional AG sind weitgehend personenidentisch besetzt. In den Wettbewerbsverfahren vor Ort bei den Kommunen treten die handelnden Personen anscheinend seit längerer Zeit als Vertreter beider Gesellschaften auf.
 
Die EKB hält Beteiligungen an über 30 Stadtwerken in Baden-Württemberg. Der EnBW-Konzern ist über diese Beteiligungen mittelbar an der Stromerzeugung, dem Stromnetzbetrieb und dem Stromvertrieb beteiligt. Es stellt sich die Frage, ob diese Verflechtungen nach den Entflechtungsvorschriften des 3. EU-Energiebinnenmarktpakets und des EnWG zulässig sind. In den Gleichbehandlungsberichten der EnBW wird zu dieser Frage bisher nicht Stellung genommen.  
Städte und Gemeinden und Stadtwerke können es in der Regel nicht wagen, diese Fragen offen anzusprechen, da sie befürchten müssen, wirtschaftlichem und politischem Druck ausgesetzt zu werden. Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind einige Landesminister und mehrere Landräte, Mitglieder beinahe aller (Landtags-)Parteien in den Aufsichtsräten des EnBW-Konzerns.  
 
Es besteht ein dringendes Bedürfnis nach rechtlicher Klarheit in Bezug auf die
Entflechtung des EnBW-Konzerns. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Kommunen jetzt im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Beteiligungsverhältnisse der EnBW gemeinsame Gesellschaften mit Tochtergesellschaften der EnBW gründen, die einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden nicht standhalten. Für die Kommunen ist deshalb wichtig zu erfahren, ob die Entflechtung der EnBW schon behördlich überprüft ist oder ob entsprechende Prüfungen zu erwarten sind.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840
 
Verteiler:  - Frau Ministerin Silke Krebs, Staatsministerium Baden-Württemberg
                  - Herr Minister Dr. Nils Schmid, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
                    Baden-Württemberg
                  - Herr Umweltminister Franz Untersteller, Ministerium für Umwelt, Klima
                    und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Entflechtung des EnBW-Konzerns

Stuttgart, 04.01.2013

Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herr Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn


Sehr geehrter Herr Dr. Engelsing,

Vorbemerkung:
Eon hat ein Gerichtsverfahren gegen die BNetzA wegen mangelnder Entflechtung einer Tochter verloren (Musterprozess).  
Eon hat Thüga und Wemag verkauft und jetzt Eon Thüringen und noch 2 weitere.
RWE hat KAVAG (Koblenz) verkauft und verkauft jetzt Süwag.
 

Ihnen sind die Verhältnisse des EnBW-Konzerns und der Energieversorgungen in Baden-Württemberg bestens bekannt.  
Weniger geläufig dürften Ihnen die Konstellationen sein, die sich bei den gegenwärtig in Baden-Württemberg laufenden Wettbewerben um Strom- und Gasnetzkonzessionen zeigen.
 
Seit längerer Zeit ist auffällig, dass sich Stadtwerke mit einer Beteiligung der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (EKB) kaum am Wettbewerb um Stromnetze beteiligen, wenn Netze der EnBW Regional AG ausgeschrieben sind. Die Organe der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und der EnBW Regional AG sind weitgehend personenidentisch besetzt. In den Wettbewerbsverfahren vor Ort bei den Kommunen treten die handelnden Personen anscheinend seit längerer Zeit als Vertreter beider Gesellschaften auf.
 
Die EKB hält Beteiligungen an über 30 Stadtwerken in Baden-Württemberg. Der EnBW-Konzern ist über diese Beteiligungen mittelbar an der Stromerzeugung, dem Stromnetzbetrieb und dem Stromvertrieb beteiligt. Es stellt sich die Frage, ob diese Verflechtungen nach den Entflechtungsvorschriften des 3. EU-Energiebinnenmarktpakets und des EnWG zulässig sind. In den Gleichbehandlungsberichten der EnBW wird zu dieser Frage bisher nicht Stellung genommen.  
Städte und Gemeinden und Stadtwerke können es in der Regel nicht wagen, diese Fragen offen anzusprechen, da sie befürchten müssen, wirtschaftlichem und politischem Druck ausgesetzt zu werden. Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind einige Landesminister und mehrere Landräte, Mitglieder beinahe aller (Landtags-)Parteien in den Aufsichtsräten des EnBW-Konzerns.  
 
Es besteht ein dringendes Bedürfnis nach rechtlicher Klarheit in Bezug auf die Entflechtung des EnBW-Konzerns. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Kommunen jetzt im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Beteiligungsverhältnisse der EnBW gemeinsame Gesellschaften mit Tochtergesellschaften der EnBW gründen, die einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden nicht standhalten. Für die Kommunen ist deshalb wichtig zu erfahren, ob die Entflechtung der EnBW schon behördlich überprüft ist oder ob entsprechende Prüfungen zu erwarten sind.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840
 
Verteiler:  - Frau Ministerin Silke Krebs, Staatsministerium Baden-Württemberg
                  - Herr Minister Dr. Nils Schmid, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
                    Baden-Württemberg
                  - Herr Umweltminister Franz Untersteller, Ministerium für Umwelt, Klima
                    und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

EnBW Regional AG - Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Stuttgart, 04.01.2013

An das
Staatsministerium Baden-Württemberg 
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart


Sehr geehrte Frau Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs,

Grün-rot ist mit seiner "neuen Beteiligungspolitik" im EnBW-Konzern noch nicht weit vorgedrungen: bei der Konzerntochter EnBW REG scheinen noch die alten Verhältnisse zu herrschen.
Es wird nur veröffentlicht was von Gesetz und Behörden erzwungen wird.
Transparenz gegenüber den Kommunen als Aktionären ist den Funktionären des Konzerns weiterhin ein Fremdwort.


"... In der Aufsichtsratssitzung der EnBW Regional AG wurde am 21. März 2012 folgender Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2012 von der Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Lageberichts sowie von der Pflicht zur Offenlegung des „Berichts des Aufsichtsrats“ Gebrauch gemacht wird.“
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflichten zur Offenlegung des Berichts des Aufsichtsrats (§§ 325 ff. HGB) und zur Erstellung des Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) Gebrauch machen.
Stuttgart, im Dezember 2012 ..." (26 kB)
 
 
Halten Sie es als Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Hinblick auf die angekündigte transparente Politik des EnBW-Konzerns für richtig oder sind Sie der Auffassung, dass die EnBW Regional AG, wie für das Geschäftsjahr 2011 auch für das Geschäftsjahr 2012 einen Lagebericht erstellen und öffenlegen sollte?
 
Können Sie als Aufsichtsratsmitglieder beim Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG anregen, dass dieser im Rahmen des Beherrschungsvertrages die EnBW Regional AG anweist, von der Befreiungsmöglichkeit betreffend der Pflichten zur Offenlegung des Berichts des Aufsichtsrats und zur Erstellung des Lageberichts keinen Gebrauch zu machen?
 
Für die Städte und Gemeinden im Lande ist es insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen Verfahren zur Vergabe der Konzessionen gemäß § 46 EnWG wichtig zu wissen, wie vom Vorstand der EnBW Regional AG die Lage des Unternehmens eingeschätzt wird und wie der Netzbetrieb von den Regulierungsbehörden beurteilt wird. Würde der Lagebericht 2012 nicht veröffentlicht, hätten die Städte und Gemeinden nur die Möglichkeit, den Lagebericht 2011 zugrunde zu legen. Die Kommunen könnten sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, ihren Entscheidungen keine aktuellen Grundlagen zugrunde zu legen und damit gegen Verfahrensgrundsätze zu verstoßen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840  

EnBW Regional AG - Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Stuttgart, 04.01.2013

An das
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Minister Dr. Nils Schmid
Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart
Postfach 10 14 53, 70013 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Minister Dr. Nils Schmid,

Grün-rot ist mit seiner "neuen Beteiligungspolitik" im EnBW-Konzern noch nicht weit vorgedrungen: bei der Konzerntochter EnBW REG scheinen noch die alten Verhältnisse zu herrschen.
Es wird nur veröffentlicht was von Gesetz und Behörden erzwungen wird.
Transparenz gegenüber den Kommunen als Aktionären ist den Funktionären des Konzerns weiterhin ein Fremdwort.


"... In der Aufsichtsratssitzung der EnBW Regional AG wurde am 21. März 2012 folgender Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2012 von der Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Lageberichts sowie von der Pflicht zur Offenlegung des „Berichts des Aufsichtsrats“ Gebrauch gemacht wird.“
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflichten zur Offenlegung des Berichts des Aufsichtsrats (§§ 325 ff. HGB) und zur Erstellung des Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) Gebrauch machen.
Stuttgart, im Dezember 2012 ..." (26 kB)
 
 
Halten Sie es als Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Hinblick auf die angekündigte transparente Politik des EnBW-Konzerns für richtig oder sind Sie der Auffassung, dass die EnBW Regional AG, wie für das Geschäftsjahr 2011 auch für das Geschäftsjahr 2012 einen Lagebericht erstellen und öffenlegen sollte?
 
Können Sie als Aufsichtsratsmitglieder beim Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG anregen, dass dieser im Rahmen des Beherrschungsvertrages die EnBW Regional AG anweist, von der Befreiungsmöglichkeit betreffend der Pflichten zur Offenlegung des Berichts des Aufsichtsrats und zur Erstellung des Lageberichts keinen Gebrauch zu machen?
 
Für die Städte und Gemeinden im Lande ist es insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen Verfahren zur Vergabe der Konzessionen gemäß § 46 EnWG wichtig zu wissen, wie vom Vorstand der EnBW Regional AG die Lage des Unternehmens eingeschätzt wird und wie der Netzbetrieb von den Regulierungsbehörden beurteilt wird. Würde der Lagebericht 2012 nicht veröffentlicht, hätten die Städte und Gemeinden nur die Möglichkeit, den Lagebericht 2011 zugrunde zu legen. Die Kommunen könnten sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, ihren Entscheidungen keine aktuellen Grundlagen zugrunde zu legen und damit gegen Verfahrensgrundsätze zu verstoßen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840  

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort auf das Schreiben vom 10.12.2012
"Informationsveranstaltung am 26.10.2012 - Befangenheit"
(87 kB)

Stuttgart, 17.12.2012

Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen das Antwortschreiben (87 kB) von Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Durner
Persönliches Referat des Oberbürgermeisters Landeshauptstadt Stuttgart L/OB
Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart
Tel. +49 711 216-60692 Fax +49 711 216-60695
ob.buero[at]stuttgart.de
www.stuttgart.de

Informationsveranstaltung am 26.10.2012 - Befangenheit 

Stuttgart, 10.12.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,

nach der öffentlichen Vorstellung der Bewerber am Freitag, 26.10.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses drängt sich erneut die Frage der Befangenheit auf.

Wir gehen davon aus, dass die Befangenheitsregeln des Vergaberechts der Verwaltungsspitze, wie auch den am Verfahren beteiligten Mitarbeitern Ihrer Vergabestelle bekannt sind?

Selbst wenn diese Regelungen nicht direkt anwendbar sein sollten, sollte doch dringend der Anschein einer möglichen Befangenheit vermieden werden.

Es ist davon auszugehen, dass diese o.a. Punkte nach und nach von der Presse und der Bürgerschaft aufgearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Verteiler:  Presse

Anlagen:  - Präsentation der Bietergemeinschaft LHI / Veolia / BS Energie vom 26.10.2012 (1.618 kB)
               - Jahresabschluss 2011 der EnBW REG (103 kB)
               - Aufsichtsräte der LBBW AG (19 kB)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -

Antwort auf das Schreiben vom 05.11.2012
"Grundsätze bei der Konzessionsvergabe, § 46 Abs. 3 EnWG"

Stuttgart, 10.12.2012

Sehr geehrter Herr Fuchs,

im Namen von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann danke ich Ihnen für Ihr elektronisches Schreiben vom 5. Nov. 2012, mit dem Sie auf die Vorschläge des Bundesrates zur Konzessionsvergabe im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften eingehen.

Er hat das zuständige Fachressort gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst ein paar Worte zum Stand des Verfahrens (BR-Drs. 520/12 Beschluss) bezüglich der von Ihnen hervorgehobenen Vorschrift des § 46 Abs. 3 EnWG. Nach den Vorschlägen des Bundesrates zu § 46 Abs. 3 EnWG sollte bei der Auswahl eines neuen Konzessionärs nicht mehr wie bisher die erwartete Verwirklichung der Schutzziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz, wie Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Effizienz, Verbraucherfreundlichkeit oder Umweltverträglichkeit, prioritär maßgebend sein. In der Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Abkehr von der Priorität der in § 1 EnWG niedergelegten Schutzziele im Rahmen der Konzessionsvergabe ab.
Ob deswegen der Vermittlungsausschuss angerufen wird, dürfte sich voraussichtlich erst Mitte Dezember d.J. zeigen.

Dessen ungeachtet können die Vorstellungen der Länder, die im Bundesrat für eine Änderung des § 46 Abs. 3 EnWG eingetreten sind, auch in einem anderen Lichte gesehen werden. Sie tragen nicht dazu bei, die Konzessionsvergabe zwingend an dem „Besten“, gemessen an den definierten Schutzzielen, auszurichten. Die derzeit im
§ 46 Abs. 3 EnWG verankerten Schutzziele des § 1 EnWG sind von besonderer Wichtigkeit und sollten - nach wie vor - bei der Konzessionsvergabe deutlich im Vordergrund stehen. Etwas anderes wäre nicht klug und auf Dauer den Bürgern im Lande nicht vermittelbar. Zudem wäre zu besorgen, dass über kurz oder lang europarechtlich die im Ergebnis strengere Einbeziehung der Konzessionsvergabe in das „Vergaberecht“ forciert werden würde – was von kommunaler Seite bislang auch nicht gewollt ist. Auch wäre keineswegs zu erwarten, dass ohne den Vorrang der Schutzziele des § 1 EnWG im Prozess der Vergabe von Wegerechten an Strom- oder Gasnetzbetreiber die öfters angeführte „Rechtssicherheit“ gestärkt würde, weil die Vergabe von raren Gütern, hier den jeweils örtlichen Wegerechten für den Betrieb von Netzen, stets den kartellrechtlichen Grundsätzen wie auch § 3 Konzessionsabgabenverordnung genügen muss.

Deswegen konnte von Baden-Württemberg der von Ihnen angesprochene Änderungsantrag im Bundesrat nicht unterstützt werden. Die erwähnte Vorschrift des § 46 Abs. 3 EnWG bildet momentan den Rahmen bei der Konzessionsvergabe und kann als gewisse Schranke der kommunalen Selbstverwaltung angesehen werden.

Was die zukünftige Gestaltung der Strom- und Gasversorgung in Stuttgart anbelangt,  dürften dort dem Grunde nach rechtssichere Maßstäbe angelegt worden sein, um in einem fairen Wettbewerb den „Besten“ als Konzessionär für die Nutzung der Wegerechte zu finden.


Mit freundlichen Grüßen
v. Fritsch

3. Novelle des EnWG - Bundesratsinitiative - „Föderalismus heißt auch Bürgernähe“

Schreiben an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg vom 05.12.2012

Sehr geehrter Herr Ministerpäsident Kretschmann,  

ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Rede in der 902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012.

Als erster Grünen-Bundesratspräsident schreiben Sie bereits jetzt Geschichte.

Sie wollen den Föderalismus in Deutschland populärer und die Arbeit des einflussreichen Bundesrates transparenter machen.
Ich stimme mit Ihnen überein „Föderalismus heißt auch Bürgernähe“, das ist Glaubhaft und kommt sicher aus Ihrem tiefsten Innern.

Doch auch eine große Verwaltung muss geführt werden, damit die wichtigen Themen nicht unerledigt auf der Strecke bleiben.

Da ich Sie als verlässlichen Politiker schätze, der zu seinen Aussagen steht, bitte ich Sie einen weiteren Punkt auf die Agenda des Landes Baden-Württemberg zu setzen.
 
Anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme der kommunalen Verbände vom 14.09.2012, in der sie eine Änderung des § 46 EnWG fordern (Abschn. 2.6). Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine rechtssichere Netzübernahme geschaffen werden.
Tragen Sie zum Gelingen der Energiewende bei, sorgen Sie dafür, dass wieder Rechtssicherheit im Lande herrscht.
 
Bitte bringen Sie im Bundesrat, in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz, einen entsprechenden Antrag ein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Anlagen: - Stellungnahme der kommunalen Verbände vom 14.09.2012 (231 kB)
                 - GT-info vom 20.09.2012 (68 kB)

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 05.11.2012
"Öffentliche Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverband am 16.11.2012"

Stuttgart, 13.11.2012


Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.11.2012. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
In der öffentlichen Verbandsversammlung des NEV am 16.11.2012 stehen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 (TOP 2) und die Ausschüttung des hälftigen Jahresüberschusses 2011 (TOP 3)  i.H.v. 1,35 Mio. € (nach Steuern) auf der Tagesordnung. Hinweis: Um die Verwendung des aus früheren Jahren thesaurierten Gewinnvortrags geht es dabei nicht. Diesem Teil des in der Bilanz auf der Passivseite nachgewiesenen Eigenkapitals stehen entsprechend fest gebundene Vermögenswerte (insbesondere EVU-Beteiligungen) auf der Aktivseite gegenüber, die insoweit aktuell nicht disponibel sind. Im Übrigen hat die NEV-Verbandsversammlung den jeweiligen Jahresabschluss der kommenden Jahre jeweils gesondert förmlich festzustellen und dabei dann auch endgültig über die Ergebnisverwendung zu entscheiden.
Wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 19.12.2011 mitgeteilt haben, muss jeder Bürgermeister/Landrat der am NEV beteiligten Kommunen zunächst selbst prüfen und die Entscheidung für sich individuell treffen, ob es sich bei diesen beiden Tagesordnungspunkten um Angelegenheiten handelt, die für das einzelne Verbandsmitglied nach der wirtschaftlichen oder grundsätzlichen Seite von wesentlicher Bedeutung ist. Ggf. wird der Bürgermeister/Landrat dann einen entsprechenden Weisungsbeschluss des Gemeinderats/Kreistags einholen.
Die generelle Rechtslage zu dieser Thematik ist den Gemeinden, Städten und Landkreisen hinreichend bekannt. Das Regierungspräsidium sieht daher keinen Anlass, in diesem Einzelfall eine generelle Empfehlung auszusprechen oder in anderer Weise auf die Entscheidung der Bürgermeister/Landräte in dieser Sache Einfluss zu nehmen, zumal die auf die einzelnen Gemeinden und Städte entfallenden Ausschüttungsbeträge (bzw. der hälftige Verzichtsbetrag) angesichts der tatsächlichen Höhe des Jahresüberschusses 2011 des NEV (nach Steuern) durchaus überschaubar sein werden. Grundsätzlich sind die Rechtsaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg gehalten, die Aufsicht zurückhaltend auszuüben, um die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreudigkeit der Gemeinden und ihrer Organe nicht zu beeinträchtigen (vgl. § 118 Abs. 3 GemO).  

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hahn
Regierungspräsidium Stuttgart  
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-  
Ruppmannstr. 21  
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-11407  
Telefax: 0711 782851-11407  
E-Mail: mailto:michael.hahn[at]rps.bwl.de 

Öffentliche Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverband am 16.11.2012

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.11.2012


Sehr geehrter Herr Hahn,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 19.12.2011, in der Sie u.E. zutreffend darauf hinweisen, dass sich die Frage, ob ein Bürgermeister / Landrat vor der Abstimmung beim NEV einen Weisungsbeschluss seines Gemeinderats/Kreistags einzuholen hat, nicht pauschal und generell beantworten lässt.
Sie weisen zutreffend darauf hin, dass der Bürgermeister / Landrat grundsätzlich in allen wichtigen Angelegenheiten das zuständige Gremium der Gemeinde / des Landkreises rechtzeitig zu unterrichten hat, damit ggf. eine Weisung zum Abstimmungsverhalten erteilt werden kann. Für die Prüfung der Frage, ob es sich für das einzelne Verbandsmitglied um eine wichtige Angelegenheit handelt, kommt es maßgeblich darauf an, ob die betreffende Angelegenheit nach der wirtschaftlichen oder der grundsätzlichen Seite für die einzelne Gemeinde / den einzelnen Landkreis von wesentlicher Bedeutung ist, wobei auch die Größe und Struktur des jeweiligen Verbandsmitglieds einbezogen werden muss. Die Beurteilung dieser Abgrenzungsfrage richtet sich stets nach dem konkreten Einzelfall. Wir stimmen Ihnen auch darin zu, dass die Entscheidung zunächst jeder Bürgermeister / Landrat selbst prüfen und für sich individuell treffen muss.
 
Ihnen ist sicherlich aus dem Staatsanzeiger bekannt, dass auf der nächsten Verbandsversammlung des NEV weitreichende Entscheidungen getroffen werden sollen. So soll der Jahresabschluss festgestellt werden, ohne dass über die Verwendung des viele Mio. Euro umfassenden Gewinnvortrags beschlossen wird.
Weiter soll beschlossen werden, dass die vom NEV vereinnahmten Dividenden von den Energiekonzernen EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Süwag AG nur zur Hälfte an die Gemeinden ausgeschüttet werden sollen. Dieser Beschluss soll wohl für die Zukunft generell gelten.
 
Für viele finanzschwache Städte und Gemeinden ist es nicht nachvollziehbar, dass ihnen die Mittel aus der Gewinnausschüttung der Energiekonzerne insbesondere durch die Stimmrechte der Landkreise und wohlhabender Städte vorenthalten werden. Für alle Gemeinden ist der Verzicht auf die volle Ausschüttung von grundsätzliicher Bedeutung. Für die finanzschwachen Gemeinden kommt hinzu, dass sie sich die Subventionierung der Aktionärsverbände zulasten ihres Sozialetats nicht leisten wollen.
Wie gedenken die Rechtsaufsichtsbehörden sicherzustellen, dass die Rechte der Gemeinderäte und der Kreisräte auf Entscheidung über die wesentlichen Fragen der kommunalen Politik und des kommunalen Haushalts durch Erteilung eines Weisungsrechts in der Praxis sichergestellt werden? Sieht die Rechtsaufsichtsbehörde eine Möglichkeit, Bürgermeister und Landräte ohne Weisungsbeschluss ihrer Gremien darauf hinzuweisen, dass sie auf die Teilnahme an der Abstimmung verzichten oder dass sie beantragen, die Abstimmung auf die nächste Verbandsversammlung zu vertagen?
 
Um es mit den Worten unserer neuen Landesregierung zu sagen: Wie kann sichergestellt werden, dass die Gemeinderäte und Kreistage "gehört werden", damit sie von ihren Rechten Gebrauch machen können?
 
Wir haben uns erlaubt, einen Durchdruck dieses Schreibens an das Regierungspräsidium Tübingen und das Innenministerium - Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht- weiterzuleiten. Weiter haben wir die Presse informiert, um zu erreichen, dass Gemeinderäte und Kreisräte von den geplanten Beschlüssen der Verbandsversammlung Kenntnis erlangen und in ihren Gremien vorstellig werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de    
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart - aktualisierte Fassung Stand Oktober 2012 (131 kB)

Stuttgart, 29.10.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der Stadt Stuttgart stehen für eines der wichtigsten Projekte dieses Jahrzehnts, die erneute Gründung der Stadtwerke, bis zum Frühjahr 2013 zentrale Entscheidungen an.

Doch eine nennenswerte öffentliche Diskussion findet weiterhin nicht statt. Das darf nicht wahr sein in einer Stadt, die gerade die Folgen einer unglücklichen Informationspolitik erlebt hat.

Die Bürger müssen an der Gründung der Stadtwerke ausführlich beteiligt werden.

Bürgerbeteiligung  beginnt mit Information. Dazu will dieses Papier - aktualisierte Fassung Stand Oktober 2012 (131 kB) - als Diskussionsgrundlage beitragen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten und führt in der gebotenen Kürze in den Sachstand ein, zeigt die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf und benennt die Alternativen.

Der Verein Kommunale Stadtwerke e.V. hat sich als vorrangiges Ziel gesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke zu begleiten. Wir wollen bei jedem Schritt der Ausgestaltung unserer Stadtwerke Transparenz und Öffentlichkeit herstellen und sichern soweit uns dies möglich ist.

Der Verein ist keiner Interessengruppe oder Partei verpflichtet.

Die Gründung der Stadtwerke kann ein wichtiger Beitrag der Stadt zur Energiewende sein und wirtschaftliche Chancen für die Stadt und die Unternehmen in der Stadt eröffnen, wobei natürlich auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Für Anregungen, Kritik und Hinweise auf Fehler sind wir dankbar. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Verteiler:  Gemeinderat
                  Ministerien
                  Landtag
                  Parteien
                  Verbände und Vereine    
                  Presse

Konzessionsvergabeverfahren Stuttgart - Verfahrensmängel im Konzessionierungsverfahren und etwaige Rechtsfolgen

Stuttgart, 17.10.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,

die Rechtsanwälte Frau Astrid Meyer-Hetling (Partner Counsel), Herr Matthias Ernst Probst und Herr Sören Wolkenhauer - Kanzlei Becker Büttner Held, Berlin
- haben den folgenden Artikel veröffentlicht:

ER 1/12 - Verfahrensmängel im Konzessionierungsverfahren und etwaige Rechtsfolgen

Gemeinden sind nach § 46 Abs. 2 bis 4 EnWG verpflichtet, zur Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen für den Betrieb örtlicher Strom- und Gasnetze ein Bekanntmachungs- und Auswahlverfahren durchzuführen ("Konzessionierungsverfahren").
Die konkrete Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Gleichwohl verweigern Altkonzessionäre die gesetzlich vorgesehene Netzübergabe an den Neukonzessionär immer häufiger unter Berufung auf vermeintliche Fehler im Auswahlverfahren. Die unklare Gesetzeslage und die uneinheitliche, zum Teil unverhältnismäßig strenge Rechtsprechung und Spruchpraxis der Kartell- und Regulierungsbehörden haben zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Gemeinden und Netzbetreibern geführt. Solange nicht der Gesetzgeber die erforderliche Rechtsklarheit herstellt, sind die zuständigen Gerichte und Behörden aufgerufen, bei der Prüfung von Konzessionierungsverfahren maßvoll vorzugehen.

Sind die Gemeinderäte entsprechend informiert?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Anlagen: 2012-08-31_Verfahrensmaengel_im_Konzessionierungsverfahren.pdf (2.068 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 15.10.2012 (682 kB)

Stuttgart, 16.10.2012

Sehr geehrter Herr Fuchs,

angeschlossen übersende ich Ihnen das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Klett-Eininger
Stadtdirektorin
Leiterin des Persönlichen Referats des Oberbürgermeisters
Landeshauptstadt Stuttgart L/OB Rathaus, Marktplatz 1 D 70173 Stuttgart
Tel. +49 711 216 2655 Fax +49 711 216 6225
ob.buero[at]stuttgart.de www.stuttgart.de

Konzessionsvergabeverfahren VA 18.07., GR 19.07.2012 - technisch-wirtschaftliche Berater - Sachstand

Stuttgart, 15.10.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Sommerpause ist vorbei. Das Konzessionsvergabeverfahren nimmt wieder Fahrt auf.

Die Bewerber haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Verwaltung prüft die vorliegenden Angebote, Amtsblatt vom 13.10.2012.

Vor dem Hintergrund des weiteren Ablaufes des Konzessionsvergabeverfahrens drängen sich einige Fragen auf:

- Wie ist der Stand bei der Auswahl der technisch-wirtschaftlichen Berater?
- Sind die Berater unter Ausschluss der Öffentlichkeit beauftragt worden?
- Was waren die Kriterien des Auswahlverfahrens?
- Wurde ein transparentes Verfahren durchgeführt?
- Welchen Auftrag haben die Berater?- Kann die Unabhängigkeit der Berater öffentliich
  dargelegt werden

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Leuchttürme der Bürgerbeteiligung - Teilnahmeantrag

Stuttgart, 12.10.2012

Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie unseren Teilnahmeantrag zum Wettbewerb "Leuchttürme der Bürgerbeteiligung" (39 kB) mit Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Anlagen: Anlage 1 - Flyer "Forum Stadtwerke 2012" (122 kB)
                 Anlage 2 - Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart,
                                    Stand April 2012 (85 kB)
                 Anlage 3 - Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart,
                                    Stand Mai 2012 (98 kB)
                 Anlage 4 - taz, 15.07.2012: "Die CDU will Bürgerbeteiligung in Stuttgart - Verdrehte Welt
                                    im Südwest" (43 kB)
                 Anlage 5 - Stuttgarter Zeitung, 14.09.2012: "Energiewende ist für alle Chefsache" (47 kB)

Bundesamt für Justiz

Antwort des Bundesamt für Justiz auf das Schreiben vom 27.09.2012 

Bonn, 05.10.2012 - Der Jahresabschluss der EnBW Regional Aktiengesellschaft in Stuttgart
für das Geschäftsjahr 2011 wurde am 20. September 2012 auf www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. (85 kB)

Jahresabschluss 2011 der EnBW Regional AG (102 kB)

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 

Stuttgart, 27.09.2012

Bundesamt für Justiz
Abteilung Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Zwangsvollstreckung
Herrn Vizepräsident Winfried Schreiber
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn

Sehr geehrter Herr Vizepräsident Winfried Schreiber,

der Jahresabschluss der EnBW Regional AG ist bisher nicht gesondert
veröffentlicht worden und wird von der EnBW REG AG auch nicht freiwillig
veröffentlicht. Siehe dazu EnBW-Geschäftsbericht 2011, S. 189 f sowie
mündlicher Vortrag Dr. Kleine als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden im
Rathaus Stuttgart am 02.05.2012: http://www.kommunale-http://www.kommunale-
stadtwerke.de/termine/aktuelle-veranstaltungen/#c1402
.
Die Durchsetzung der Offenlegungspflicht aus § 6b Abs. 4 EnWG in Verbindung
mit § 325 HGB ist Aufgabe des Bundesamts für Justiz (BfJ). Das BfJ führt gemäß § 335 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die die Pflicht aus § 325 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht befolgen, wegen des pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren durch.
Dies gilt gemäß § 6c Abs. 1 S. 1 EnWG auch für die Verletzung von Pflichten
nach § 6b Abs. 1 S. 1, Abs. 4 EnWG durch Energieversorgungsunternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Organe. Zu diesem Zweck übermittelt die
zuständige Regulierungsbehörde dem Betreiber des Bundesanzeigers einmal pro Kalenderjahr Name und Anschrift der ihr bekannt werdenden
Energieversorgungsunternehmen, § 6c Abs. 2 EnWG.

Können wir davon ausgehen, dass das Bundesamt für Justiz  also spätestens zum Jahresende ein Ordnungsgeldverfahren durchführt, sofern bis zu diesem
Zeitpunkt keine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

OEW-Vertreter in den Aufsichtsräten der EnBW - Gesprächsangebot

Stuttgart, 04.10.2012

Sehr geehrter Herr Landrat Seiffert,

gerne kommen wir auf das durch Frau Endriss übermittelte Gesprächsangebot zurück und bitten um Terminvorschläge.
Wir sind flexibel was den Ort und die Zeit betrifft.

Mit Interesse verfolgen wir die Meldungen in der Presse über die geplante Verbesserung der internen wie externen Kommunikation des Zweckverbandes OEW.

Presseberichte 17.09.2012
Stuttgarter Zeitung: OEW-Chef Heinz Seiffert - „Schraubt den Rückspiegel ab“

Aus unserer Sicht würden wir gerne u.a. die folgenden Themen ansprechen:

Wie sind die Kompetenzen und Entscheidungsabläufe der Stuttgarter Angelegenheiten geregelt, für:
- Wasser
- Strom
- Gas  
- Wärme
- Preisgestaltung

Respektiert der Zweckverband OEW den Willen der Stuttgarter Bürger zum Wasserrückkauf.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840


Von: Barbara.Endriss@oew-energie.de [mailto:Barbara.Endriss@oew-energie.de]  
Gesendet: Montag, 24. September 2012 15:23
An: michael.fuchs@kommunale-stadtwerke.de
Betreff: Kontakt mit den OEW-Vertretern in den Aufsichtsräten der EnBW-Töchter

Sehr geehrter Herr Fuchs,

die Landräte in den Gremien sind gerne bereit, mit Ihnen zu reden. Bitte gehen Sie einfach auf die
Vorzimmer mit Ihrem Anliegen zu.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Endriss
Geschäftsführung
Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Tel. 0751 859230, Fax: 0751 859206, Mobil: 01707686122
mailto: barbara.endriss[at]oew-energie.de 
http//www.oew-energie.de

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 

Stuttgart, 28.01.2013

Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 6
70173 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

die Durchsetzung der Gemeindeordnung ist durchaus Aufgabe des Innenministers.
Die Gemeinden und die Landkreise halten die Mehrheit der Aktien an der EnBW AG.

Es stellt sich somit die Frage, ob die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auf den Jahresabschluss der EnBW AG anzuwenden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Innenministerium Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 03.09.2012
"EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011"

Stuttgart, 25.01.2013

Antwortschreiben an Kommunale Stadtwerke e.V. (14 kB)

Mit freundlichen Grüßen
Helena Thimm
Innenministerium B-W
Vorzimmer Abt. 2
Tel.: 0711/231-3202

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 

Stuttgart, 03.09.2012

Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 6
70173 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

gemäß § 6b EnWG - Rechnungslegung und Buchführung - muss die EnBW Regional AG den Jahresabschluss 2011 im Bundesanzeiger veröffentlchen.
Nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) IDW RS ÖFA 2, Tz. 4 und WP-
Handbuch Band I, 2012 S. 519 Rz. 35 haben Energieversorgungsunternehmen gem. § 6b Abs. 1 S. 1 EnWG ihren Jahresabschluss offenzulegen. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, der Öffentlichkeit mehr Informationen über diese Unternehmen zu vermitteln; ebenso Schnabel, BDEW-Kommentar zum EnWG, Rz. 12 zu § 10 EnWG a.F.

Der Jahresabschluss der EnBW Regional AG ist bisher nicht gesondert
veröffentlicht worden und wird von der EnBW REG AG auch nicht freiwillig
veröffentlicht. Siehe dazu EnBW-Geschäftsbericht 2011, S. 189 f sowie
mündlicher Vortrag Dr. Kleine als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden im
Rathaus Stuttgart am 02.05.2012: http://www.kommunale-stadtwerke.de/termine/Veranstaltungsarchiv/2012/Die EnBW Regional AG.

Die Bundesregierung hat am 29.08.2012 eine Änderung des § 6b EnWG beschlossen durch die ausdrücklich klargestellt wird, dass Konzerntöchter ihren Jahresabschluss offenlegen müssen. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die EnBW Regional AG ihren Jahresabschluss auch jetzt schon offenlegt?

Für Gemeinden ist es unabdingbar, dass sie sich vor einer Konzessionsvergabe über den Jahresabschluss der EnBW Regional AG informieren können.

Gemäß § 53 (1) HGrG - Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen - kann bei mehrheitlich kommunalen Unternehmen im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden.
Wir möchten Sie fragen, ob der Abschlussprüfer der EnBW Energie Baden-
Württemberg AG auch mit der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG beauftragt wurde und ob das Prüfungsergebnis öffentlich zugänglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 - Ihr Schreiben vom 09.10.2012

Stuttgart, 18.10.2012

An das
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Minister Dr. Nils Schmid
Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart
Postfach 10 14 53, 70013 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Nils Schmid,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.10.2012.
Bedauerlicherweise teilen Sie nicht die Rechtsauffassung der Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur.
Es drängt sich die Vermutung auf, dass Sie kein Interesse daran haben, dass die Öffentlichkeit mehr Informationen über das Energieversorgungsunternehmen Energie Baden-Württemberg (EnBW) erhält.
Wir hoffen, dass Ihre Rechtsauffassung nicht in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit des Landes Baden-Württemberg steht.
Im Übrigen ist der Jahresabschluss der EnBW Regional AG Stuttgart seit dem 20.09.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht, um ein Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden.
Ich bitte Sie Ihre Antwort betreffend der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen bei der EnBW zu überprüfen. 
Gegebenenfalls sollte das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) bei der anstehenden Reform dahingehend ergänzt werden, dass auch die Zweckverbände, die aus Gebietskörperschaften bestehen, von den Pflichten zur Offenlegung erfasst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Anlagen: 2012-09-10_Bundesnetzagentur_Jahresabschluesse.pdf (66 kB)

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 03.09.2012
"EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011"

Stuttgart, 09.10.2012 - Der Minister für Finanzen und Wirtschaft von Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid steht für Transparenz. (131 kB)

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 

Stuttgart, 03.09.2012

An das
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Minister Dr. Nils Schmid
Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart
Postfach 10 14 53, 70013 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Nils Schmid,

gemäß § 6b EnWG - Rechnungslegung und Buchführung - muss die EnBW Regional AG den Jahresabschluss 2011 im Bundesanzeiger veröffentlchen.
Nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) IDW RS ÖFA 2, Tz. 4 und WP-
Handbuch Band I, 2012 S. 519 Rz. 35 haben Energieversorgungsunternehmen gem. § 6b Abs. 1 S. 1 EnWG ihren Jahresabschluss offenzulegen. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, der Öffentlichkeit mehr Informationen über diese Unternehmen zu vermitteln; ebenso Schnabel, BDEW-Kommentar zum EnWG, Rz. 12 zu § 10 EnWG a.F.

Der Jahresabschluss der EnBW Regional AG ist bisher nicht gesondert
veröffentlicht worden und wird von der EnBW REG AG auch nicht freiwillig
veröffentlicht. Siehe dazu EnBW-Geschäftsbericht 2011, S. 189 f sowie
mündlicher Vortrag Dr. Kleine als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden im
Rathaus Stuttgart am 02.05.2012: http://www.kommunale-stadtwerke.de/termine/Veranstaltungsarchiv/2012/Die EnBW Regional AG.

Die Bundesregierung hat am 29.08.2012 eine Änderung des § 6b EnWG beschlossen durch die ausdrücklich klargestellt wird, dass Konzerntöchter ihren Jahresabschluss offenlegen müssen. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass die EnBW Regional AG ihren Jahresabschluss auch jetzt schon offenlegt?

Für Gemeinden ist es unabdingbar, dass sie sich vor einer Konzessionsvergabe über den Jahresabschluss der EnBW Regional AG informieren können.

Gemäß § 53 (1) HGrG - Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen - kann bei mehrheitlich kommunalen Unternehmen im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden.
Wir möchten Sie fragen, ob der Abschlussprüfer der EnBW Energie Baden-
Württemberg AG auch mit der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG beauftragt wurde und ob das Prüfungsergebnis öffentlich zugänglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Bundesnetzagentur

Antwort der BNetzA auf das Schreiben vom 30.08.2012 

Bonn, 10.09.2012 - Der Bundesnetzagentur verweist auf die Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz. (66 kB)

EnBW Regional AG - Jahresabschluss 2011 

Stuttgart, 30.08.2012

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Sachgebiet Elektrizität und Gas
Vertreten durch den Präsidenten
Herrn Jochen Homann
Tulpenfeld 4

53113 Bonn

Sehr geehrter Herr Präsident Homann,

muss die EnBW Regional AG den Jahresabschluss 2011 gemäß § 6b EnWG - Rechnungslegung und Buchführung - im Bundesanzeiger veröffentlchen?

Nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) IDW RS ÖFA 2, Tz. 4 und WP-Handbuch Band I, 2012 S. 519 Rz. 35 haben Energieversorgungsunternehmen gem. § 6b Abs. 1 S. 1 EnWG ihren Jahresabschluss offenzulegen. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, der Öffentlichkeit mehr Informationen über diese Unternehmen zu vermitteln; ebenso Schnabel, BDEW-Kommentar zum EnWG, Rz. 12 zu § 10 EnWG a.F.

Der Jahresabschluss der EnBW Regional AG ist bisher nicht gesondert veröffentlicht worden und wird von der EnBW REG AG auch nicht freiwillig veröffentlicht. Siehe dazu EnBW-Geschäftsbericht 2011, S. 189 f sowie mündlicher Vortrag Dr. Kleine als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden im Rathaus Stuttgart am 02.05.2012: http://www.kommunale-stadtwerke.de/termine/Veranstaltungsarchiv/2012/Die EnBW Regional AG.

Die Bundesnetzagentur sorgt i.A. für die Durchsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes. Auch in diesem Fall?

Können wir davon ausgehen, dass also spätestens zum Jahresende eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

GRDrs 538/2012
EnBW - Erhöhung des Trinkwasserpreises in Stuttgart

Stuttgart, 24.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

eine erste rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Landeshauptstadt sowohl einen vertraglichen Anspruch aus § 2 des Vertrages zwischen EnBW, NWS und Landeshauptstadt Stuttgart vom 27.11.2001, wie auch einen Anspruch als Tarifkunde gemäß § 315 BGB geltend machen kann.

Die Kosten für den Wasserbezug sollen von 18,6 Mio. Euro (2007) auf 20,8 Mio. Euro (2011) gestiegen sein.

Frage:
Inwieweit sind diese Erhöhungen auf die Cross-Boarder-Leasing - Schäden zurückzuführen, die ja von EnBW und ihren Vertretern in den Zweckverbänden Bodenseewasserversorgung und Landeswasserversorgung wesentlich vorangetrieben wurden?

Ist bereits eine Prüfung erfolgt, welche Ansprüche gegen EnBW geltend gemacht werden können
und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Konzessionsvergabeverfahren GR 19.07.2012 - Zentrale Fragen nicht geklärt

Stuttgart, 19.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat befasst sich nunmehr seit über 3 Jahren mit der Konzessionsvergabe für die Strom- und Gasnetze sowie die Wärmeversorgung.
Da kann es nicht angehen, daß überstürzt Beschlüsse gefaßt werden, obwohl wesentliche Rechtsfragen nicht geklärt sind.


Nach dem Schreiben des Bundeskartellamtes vom 16.07.2012 wurde die von der Stadt geplante Vorgehensweise für die Auswahl eines Kooperationspartners - Bereich Gruppe D (Konzeption Kooperationsmodell) aus Zeitmangel nicht geprüft.

Auch im Gemeinderat scheint Unklarheit darüber zu bestehen, wie der Schlußsatz des Schreibens vom 16.07.2012:
"... Nach Auffassung der Beschlussabteilung ist die Konzession für Strom und Gas nach der Bieterreihenfolge auf der ersten Stufe zu vergeben und die Kriterien der zweiten Stufe können im Verfahren der Landeshauptstadt Stuttgart nur bei gleicher Punktzahl zweier Bewerber auf der ersten Stufe zum Zuge kommen. ..."
zu verstehen ist.

Wir fordern bei diesen wichtigen Fragen eine Abstimmung mit dem Kartellamt, um rechtliche Risiken möglichst zu reduzieren.
 

Der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag zur Gruppe B (Ausgestaltung des Konzessionsvertrages) und zum Konzessionsvertrag  bezüglich der Klausel zum Kündigungsrecht beim Kontrollwechsel ("Change of Control-Klausel") ist nicht nachvollziehbar und in sich widersprüchlich.

Wir fordern, unsere Vorschläge in diesem Punkt zu übernehmen.

Um die in diesem Zusammenhang geäußerten kartellrechtlichen Bedenken zu klären, fordern wir auch diese Frage mit dem BKartA abzustimmen.
Hier geht es um die Grundsatzfrage, inwieweit Kommunen in der Verfügung über ihre Infrastruktur frei sind und inwieweit sie sich den Akteuren des globalen Marktes ausliefern müssen.
Nach dem insoweit erfolgreichen Rückkauf der EnBW-Aktien durch die frühere Landesregierung sind wir der Auffassung, dass die Stadt Stuttgart alles rechtlich zulässige versuchen muss, um die Übernahme ihrer Geschäftsanteile und die ihrer Paratner durch weltweit agierende Partner zu verhindern.

Die städtische Infrastruktur und insbesondere die Strom- und Gasnetze sowie die Wärmeversorgung sind sicher, preisgünstig und verbraucherfreundlich zur Versorgung mit erneuerbaren Energien umzubauen. Diese Aufgabe kann nicht den wechselnden Interessen weltweit tätiger Staatskapitalistischer Konzerne oder Finanzinvestoren ausgeliefert werden.
 
Allein schuldrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen ohne Sanktionen schützen hier nicht. 

Solche Schutzklauseln mit Grenzen von weit unter 50 % sind in der Energiewirtschaft üblich. Als Beispiel sei auf die Klausel bei der EWE Oldenburg, einer (kommunalen, von Landräten beherrschten) Tochter der EnBW verwiesen. Diese hat sich ein Kündigungsrecht bei einem Kontrollwechsel bei der EnBW einräumen lassen. Sie hat bei dem Rückkauf der EnBW-Aktien durch das Land ihr Kündigungsrecht geprüft und dann davon nicht Gebrauch gemacht. Bei einer erneuten Veräußerung von EnBW-Aktien könnte die EWE ihr Kündigungsrecht erneut prüfen. Wir fordern also eine ähnliche Regelung wie sie die ostfriesischen Landräte auch haben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Konzessionsvergabeverfahren VA 18.07., GR 19.07.2012 - technisch-wirtschaftliche Berater

Stuttgart, 18.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind froh, dass in der heutigen Sitzung die Frage nach einem technisch-wirtschaftlichen Berater aufgeworfen wurde.
Auch wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Wir bitten Sie bei der Auswahl der technisch-wirtschaftlichen Berater mit der gleichen Sorgfalt, wie bei der Auswahl der rechtlichen Berater, vorzugehen. Es gibt auf dem Markt genügend gute Energiewirtschaftliche Büros: von BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung - Aachen über E·S·T Gesellschaft für Energiesystemtechnik - Essen bis Fichtner - Stuttgart, A.T. Kearny - Düsseldorf und andere.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Konzessionsvergabeverfahren VA 18.07., GR 19.07.2012

Stuttgart, 17.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich am Montag im Unterausschuss bereits intensiv beraten.

In Anbetracht der aktuellen Situation bitten wir Sie sich vor der Beschlußfassung nochmals intensiv mit der Klausel für einen Kontrollwechsel (Chance of control-Klausel) auseinanderzusetzen und diese zu präsisieren.

Begründung:
Bei der anstehenden Auswahlentscheidung für den Partner des Konzessionsvertrags und/oder der Netzgesellschaft werden die heutigen Verhältnisse des Partners betrachtet.
Wie die aktuellen Veränderungen bei den Energieversorgungsunternehmen in Deutschland zeigen, unterliegt die Energiewirtschaft einem tiefgreifenden Wandel. Anteile an Netzgesellschaften werden in großem Umfang veräußert und europäische und globale Energiekonzerne und Finanzinvestoren streben Beteiligungen an großen städtischen und regionalen Netzbetrieben an oder befinden sich bereits in Verhandlungen oder Vergabeverfahren.
Auch bei Bewerbern um die Stuttgarter Konzessionen/Beteiligungen stehen Beteiligungen an.
 
Bei den Beteiligungen handelt es sich häufig um sogenannte "strategische Partner", also um Partner, die nicht nur eine Finanzanlage suchen, sondern die sich unternehmerisch beteiligen wollen. Diese Partner wollen im Rahmen einer abgestimmten Konzernpolitik in die Investitions- und Instandhaltungsplanung, die Personalpolitik und die Gewinnausschüttungspolitik eingreifen. Wie Neugründungen in der Region zeigen, ist  für die Ausübung der Kontrolle über die Beteiligungsgesellschaften keine  gesellschaftsrechtliche Mehrheit erforderlich. Die Kontrollrechte werden über bestimmte Zustimmungsvorbehalte
z.B. im Aufsichtsrat ausgeübt.
Ein Kontrollwechsel ist häufig nicht mit der Übernahme der Mehrheit der Anteile verbunden, sondern schon durch eine Beteiligung von 25,1 % und der Vereinbarung entsprechender Zustimmungsvorbehalte.
Rein vertragliche Zusicherungen (z.B. im Konzessionsvertrag) über die Einhaltung bestimmter Standards sind nur sehr schwer durchsetzbar. Wie die Praxis zeigt, sind auch die lokalen und nationalen Regulierungsbehörden - wenn überhaupt - nur mit erheblichem Zeitverzug in der Lage, gesetzliche Pflichten gegen finanzmächtige Unternehmen durchzusetzen. Um so weniger wird die Stadt Stuttgart in der Lage sein, Rechte aus vertragliche Vereinbarungen gegen international agierende Unternehmen durchzusetzen.   
Die Stadt / ggf. die Stadtwerke GmbH muss deshalb in der Lage sein, auch bei einem Kontrollwechsel von 25,1 % bis 51 % reagieren zu können. Ein Sonderkündigungsrecht z.B. nach 10 Jahren genügt nicht, da die Stadt damit ggf. für mehrere Jahre einem "gewendeten" Partner ausgeliefert sein kann und die Infrastruktur in der Stadt dann für mehrere Jahre erheblichen Risiken ausgesetzt sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Workshop Kriterien - Vorschläge und Anregungen des Vereins zur Förderung Kommunaler Stadtwerke e.V.

Stuttgart, 12.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie die Vorschläge und Anregungen des Vereins zur Förderung Kommunaler Stadtwerke e.V. aus dem Workshop vom 06.07.2012 und der Informationsveranstaltung vom 12.07.2012 im Rathaus für die Ergänzungsvorlage zur GRDrs 477/2012 mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Diskussion und bei Ihren Anträgen.Für die Möglichkeit zu weiteren Gesprächen mit Ihnen und Ihrer Fraktion, um Ihre aktuelle Position und Argumentation kennenzulernen würden wir und freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Vorschläge und Anregungen des Vereins zur Förderung Kommunaler Stadtwerke e.V. vom 12.07.2012 (25 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 09.07.2012

Stuttgart, 23.08.2012 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster nennt die Anforderungen der europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Stuttgart. (242 kB)

EnBW versorgt Stuttgart bis mindestens 2015 mit Ökostrom

Stuttgart, 09.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

in einer europaweiten Ausschreibung der Stadtverwaltung erhielt die EnBW den Zuschlag für die komplette Menge von rund 180 Gigawattstunden pro Jahr.
http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2012/07/pm_20120706_lhs_stu_cu_fr_01/index.jsp  

- Was waren die Kriterien der Ausschreibung?
- Welche und wieviele Unternehmen haben Ihr Interesse zur Teilnahme an der Ausschreibung
  bekundet?
- Haben alle Interessenten ein Angebot abgegeben?
  Wenn nicht, sind die Gründe für einen Ausscheiden aus dem Verfahren bekannt?
- Wieviele Bewerber haben sich an der Ausschreibung beteiligt und ein Angebot abgegeben?
- Wie lauteten die Ergebnisse der einzelnen Angebote?


Wird die Straßenbeleuchtung in der LHS Stuttgart in nächster Zeit ebenfalls ausgeschrieben bzw. ist die Ausschreibung bereits erfolgt?

- Was waren die Kriterien der Ausschreibung?
  Wie ist beispielsweise die Modernisierung / der Ersatz mit LED-Leuchten usw. geregelt?
- Welche und wieviele Unternehmen haben Ihr Interesse zur Teilnahme an der Ausschreibung
  bekundet?
- Haben alle Interessenten ein Angebot abgegeben?
  Wenn nicht, sind die Gründe für einen Ausscheiden aus dem Verfahren bekannt?
- Wieviele Bewerber haben sich an der Ausschreibung beteiligt und ein Angebot abgegeben?
- Wie lauteten die Ergebnisse der einzelnen Angebote?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -

Antwort auf das Schreiben vom 09.07.2012
"LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom und Gas"

Stuttgart, 23.07.2012

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre elektronische Mitteilung.

Hinsichtlich der „Verfahrensbriefe“ der Stadt Stuttgart liegen die Positionen der Landesenergiekartellbehörde (EKartB) und des Bundeskartellamtes gar nicht weit auseinander.
Der Vorwurf einer Rechtsverweigerung der Kartellbehörden ist hier keineswegs nachvollziehbar. Die Kartellbehörden, die üblicherweise eher ex post tätig werden, haben hier im Vorfeld bereits rechtliche Grundsatzfragen mit den Beteiligten erörtert.  

Aus der Beteiligung des Landes an der EnBW sind ebenso wenig Bedenken abzuleiten, die die „Neutralität“ der EKartB in Zweifel ziehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen  
Eva Schüle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Referat Landesregulierungsbehörde, Energiekartellbehörde
Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 123-2395 Fax: +49 (711) 123-2064
E-Mail: Eva.Schuele[at]um.bwl.de  
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de 
www.versorger-bw.de

LHS Stuttgart Konzessionierungsverfahren Strom und Gas

Stuttgart, 09.07.2012

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
Herrn Umweltminister Franz Untersteller
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herrn Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Herrn Dr. Gerold Haouache
Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Umweltminister Franz Untersteller,
sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,
sehr geehrter Herr Dr. Gerold Haouache,

ich nehme bezug zu der Presseveröffentlichung in den Stuttgarter Nachrichten vom 05.07.2012: Energieversorung - Stadt: Bei den Konzessionen am Drücker

Um das Konzessionierungsverfahren rechtssicher zu gestalten hat die LHS Stuttgart versucht ihr Vergabeverfahren mit den beiden zuständigen Kartellbehörden abzustimmen.

Mit dem Bundeskartellamt (BKartA) schien dies anfangs letzter Woche bereits gelungen.

Demgegenüber hat die Landesenergiekartellbehörde (EKartB - http://www.versorger-bw.de/) offensichtlich grundlegend andere Vorstellungen als das BKartA.

Es hat den Anschein einer Rechtsverweigerung der beiden Kartellbbehörden.
Nach der jahrelangen Diskussion muss endlich eine einheitliche Position nach außen vertreten werden.
Sofern dies nicht erfolgt sind ausschließlich die Kommunen die Leidtragenden.

Es drängt sich die Frage auf, ob im Interesse des Landes als Eigentümer der EnBW, das Stuttgarter Verfahren bewusst an die Wand gefahren werden soll.

Wir bitten die Behörden sich umgehend zu verständigen, damit der LHS Stuttgart kein weiterer Nachteil entsteht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

GRDrs 463/2012 Stadtwerke Stuttgart GmbH

Antrag vom 04.07.2012


Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, 

in der Gemeinderatsitzung am 05.07.2012 beabsichtigen Sie Beschlüsse von großer wirtschafttlicher Tragweite für die LHS Stuttgart zu fassen.

Bei genauerer Betrachtung drängen sich folgende Fragen auf:

Aussagen zu den Alleinstellungsmerkmalen der Marken "Stuttgart Strom und Gas" sind bisher nicht erkennbar. "Premiumqualität" ist möglicherweise ein neuer Kunstbegriff aus der Werbebranche.

Unter http://www.stuttgart.de/stadtwerke formulieren Sie u.a. als Ziel der Stadtwerke Stuttgart:
"... im Jahr 2015 mindestens 40.000 Haushalte mit Ökostrom und 15.000 Haushalte mit Biogas zu versorgen ..."
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen aber auch in der Zukunft noch mit konventionellem Gas betrieben werden.

Ein glaubwürdiges, authentisches, kommunales Konzept der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft ist auch nach fast 5 Monaten noch nicht erkennbar.

 

Wodurch stellen Sie sicher, dass kleine, mittlere und große Stromverbraucher aus Handel, Gewerbe und Industrie als Kunden gewonnen werden können oder ist geplant sich ausschließlich auf Privathaushalte zu beschränken?

Innerhalb vom welchem Zeitrahmen ist geplant, den Strombezug von den aus unserer Sicht endlichen Produktionsstätten in Skandinavien durch den Einkauf aus heimischer (z.B. Windkraft in B.-W.) und lokaler (KWK, PV) Produktion zu ersetzen?

Die Möglichkeiten eines Stadtwerkes in Hinblick auf die Steigerung der lokalen Wertschöpfung scheinen aus unserer Sicht nicht optimal genutzt, wenn man berücksichtigt, dass 40 % des Gewinnes aus Stuttgart abfließen.

Wir gehen davon aus, dass Beschaffung, Rechnungswesen und weitere Leistungen vom Partner erbracht werden.

Faire Partnerschaften, die von gegenseitiger Wertschätzung geprägt sind, beinhalten von Beginn an klare Optionen für eine nicht gewünschte, aber doch mögliche Auseinandersetzung,
beispielsweise für den Fall dass die beabsichtigten Ziele nicht erreicht werden oder dass bedeutende Veränderungen im Unternehmen eines Partners stattfinden.

 

Wir bitten Sie bei Ihrer Entscheidung auch zu berücksichtigen, dass der im Herbst neu zu wählende Oberbürgermeister die Energiewende in Stuttgart glaubwürdig vertreten könnte und demzufolge nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

 

Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 16.07.2011

Stuttgart, 27.07.2012 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass die Bäderbetriebe Stuttgart mit den Fachämtern der Stadt Stuttgart das Projekt zukunftsweisend kosten- und umweltbewusst planen und ausführen werden. (29 kB)

Informationsveranstaltung Sanierung Freibad Sillenbuch am 08.05.2012 - Ihre Antwort vom 06.07.2012

Schreiben vom 16.07.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

Ihre Antwort vom 06.07.2012 lässt leider einige wichtige Punkte unbeantwortet, da Sie offenbar nicht bereit sind, das Energiekonzept der interessierten Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen.

Neben einer Benennung der von Ihnen gewählten technischen Lösung, einer thermischen Absorberanlage, ergänzt durch einen gasbetriebenen Heizkessel, erwarten wir von einem Energiekonzept eine Gegenüberstellung mit den verworfenenen Alternativen.
Eine technische und wirtschaftliche Bewertung muss enthalten sein.

Warum die Nähe der Deutsch-Französischen Grundschule bei Ihren Überlegungen offenbar keine Rolle gespielt hat ist unbeantwortet.
Grundsätzlich entstehen Fernwärmenetze sehr oft dadurch, dass kleine Nahwärme-Inseln entstehen, die bei entsprechender Kapazität dann zusammengeschlossen werden, zu einem Fernwärmenetz. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass Nahwärmenetze entstehen, und dies ist praktisch in allen größeren Gebäuden möglich, die sinnvollerweise zu einem kleinen Nahwärmenetz zusammengeschlossen werden.

Eine optimale Anpassung des Konzeptes durch das Amt für Umweltschutz ist daher nicht erkennbar.

Ich bitte Sie nochmals eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Sanierung des Sillenbucher Freibades keine Planungs- und Folgeschäden entstehen, die den eng geschnürten städtischen Haushalt unnötig belasten.

Auch wenn die Planungzeit knapp bemessen war, muss die Stadt ihre Hausaufgaben machen.
Zu den vielen Sorgenkindern unter den städtischen Bauprojekten, dürfen keine weiteren dazukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 24.05.2012

Stuttgart, 06.07.2012 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass sich ein Freibad wegen der eingeschränkten Betriebsdauer nicht als Standort für eine Heizzentrale für ein Nahwärmegebiet eignet. (128 kB)

Informationsveranstaltung Sanierung Freibad Sillenbuch am 08.05.2012

Schreiben vom 24.05.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

der Bezirksbeirat Sillenbuch Heumaden Riedenberg und der Bezirksvorsteher haben die interessierte Bürgerschaft des Stadtbezirks am Dienstag, 8. Mai 2012 in die neue Mensa der Deutsch-Französischen Grundschule
Sillenbuch zur einer Informationsveranstaltung zum Sanierungskonzept des Sillenbucher Freibades eingeladen.

Nach einer Präsentation durch Vertreter der Bäderbetriebe Stuttgart und Ihrer Planer konnten die die Besucher der Veranstaltung weitere Fragen rund um die "Bädlesanierung" stellen.

Auf die Frage nach dem Energiekonzept mussten die städtischen Fachleute allerdings passen. Ein Fachgutachter war nicht anwesend.
Den Vertretern war nicht bekannt dass die Stadt bereits im Sommer Jahr 2011 Stadtwerke gegründet hat.
Bitte stellen Sie das Energiekonzept der interessierten Bürgerschaft zur Verfügung.

Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass bei der Sanierung des Sillenbucher Freibades keine Planungs- und Folgeschäden entstehen, die den eng geschnürten städtischen Haushalt unnötig belasten.

Auch wenn die Planungzeit knapp bemessen war, muss die Stadt ihre Hausaufgaben machen.
Zu den vielen Sorgenkindern unter den städtischen Bauprojekten, dürfen keine weiteren dazukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 18.05.2012

Stuttgart, 03.07.2012 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster versichert, dass Ihm und der Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart die Meinungen und Anregungen der Bürgerinitiativen wichtig sind. (154 kB)

Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

im Umgang mit dem Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart" legen Sie eine ungewöhnliche Eile an den Tag.
Wir fragen uns:

Geht es wirklich nur um eine "Rechtsfrage", die der Gemeinderat mit ja oder nein beantworten muss?
Geht es vielleicht um die Art und Weise, wie der OB das Thema Wasser, Energie und EnBW in der Vergangenheit behandelt hat?
Und geht es vielleicht darum, dass der OB und die Gemeinderäte sich von ihrem vergangenen Tun distanzieren wollen?

Auf jeden Fall ist es bezeichnend für Ihren Stil im Umgang mit den Bürgern unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Die Position der Kommunalen Stadtwerke e.V. zur Beschlussempfehlung des OB (38 kB)

Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart (98 kB)

Stuttgart, den 17.05.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

in der Stadt Stuttgart stehen für eines der wichtigsten Projekte dieses Jahrzehnts, die erneute Gründung der Stadtwerke, bis zum Ende des Jahres zentrale Entscheidungen an.

Doch eine nennenswerte öffentliche Diskussion findet nicht statt. Das darf nicht wahr sein in einer Stadt, die gerade die Folgen einer unglücklichen Informationspolitik erlebt hat.

Die Bürger müssen an der Gründung der Stadtwerke ausführlich beteiligt werden.

Bürgerbeteiligung  beginnt mit Information. Dazu will dieses Papier (98 kB) - aktualisierte Fassung Stand Mai 2012 - als Diskussionsgrundlage beitragen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten und führt in der gebotenen Kürze in den Sachstand ein, zeigt die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf und benennt die Alternativen.

Der Verein Kommunale Stadtwerke e.V. hat sich als vorrangiges Ziel gesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke zu begleiten. Wir wollen bei jedem Schritt der Ausgestaltung unserer Stadtwerke Transparenz und Öffentlichkeit herstellen und sichern soweit uns dies möglich ist.

Der Verein ist keiner Interessengruppe oder Partei verpflichtet.

Die Gründung der Stadtwerke kann ein wichtiger Beitrag der Stadt zur Energiewende sein und wirtschaftliche Chancen für die Stadt und die Unternehmen in der Stadt eröffnen, wobei natürlich auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Es wäre schön, wenn Sie die in die Zukunft gerichteten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.

Gerne bieten wir Ihnen dazu im Vorfeld ein Gespräch an.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840


Verteiler:  Gemeinderat
                Parteien
                Oberbürgermeister-Kandidaten 
                Verbände und Vereine   
                Presse

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Der Minister

Anwort von Minister Franz Untersteller auf das Schreiben vom 24.04.2012

Stuttgart, 25.04.2012 - Minister Franz Untersteller hat die Prüfung des Anliegens veranlasst. Sobald das Ergebnis vorliegt, erfolgt eine Antwort. (24 kB)

 

Energiewende in Baden-Württemberg - Beitrag der Stadtwerke Stuttgart (85 kB)

Stuttgart, den 18.04.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

in der Stadt Stuttgart stehen für eines der wichtigsten Projekte dieses Jahrzehnts, die erneute Gründung der Stadtwerke, bis zum Ende des Jahres zentrale Entscheidungen an.

Doch eine nennenswerte öffentliche Diskussion findet nicht statt. Das darf nicht wahr sein in einer Stadt, die gerade die Folgen einer unglücklichen Informationspolitik erlebt hat.

Die Bürger müssen an der Gründung der Stadtwerke ausführlich beteiligt werden.

Bürgerbeteiligung  beginnt mit Information. Dazu will dieses Papier (85 kB) als Diskussionsgrundlage beitragen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten und führt in der gebotenen Kürze in den Sachstand ein, zeigt die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf und benennt die Alternativen.

Der Verein Kommunale Stadtwerke e.V. hat sich als vorrangiges Ziel gesetzt, die politischen Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Gründung der Stadtwerke zu begleiten. Wir wollen bei jedem Schritt der Ausgestaltung unserer Stadtwerke Transparenz und Öffentlichkeit herstellen und sichern soweit uns dies möglich ist.

Der Verein ist keiner Interessengruppe oder Partei verpflichtet.

Die Gründung der Stadtwerke kann ein wichtiger Beitrag der Stadt zur Energiewende sein und wirtschaftliche Chancen für die Stadt und die Unternehmen in der Stadt eröffnen, wobei natürlich auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Es wäre schön, wenn Sie die in die Zukunft gerichteten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen der Stadtverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich machen könnten.

Gerne bieten wir Ihnen dazu im Vorfeld ein Gespräch an.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840


Verteiler:  Gemeinderat
                Parteien
                Oberbürgermeister-Kandidaten 
                Verbände und Vereine   
                Presse

Weiterentwicklung der Energieversorgung Böblingen und Baden-Württemberg

Stuttgart, 10.04.2012

An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-
Württemberg
Herrn Minister Franz Untersteller
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Minister Untersteller,

ich möchte Sie auf die Dringlichkeit und die große Bedeutung des u.g. Verfahren hinweisen.

Wie Ihnen bekannt ist, steht für viele Gemeinden eine Entscheidung in diesem Jahr an, da sie bis zum 30.09.2012 über die Alternative des NEV zum Beitritt zur Neckar Netze GmbH & Co KG entscheiden müssen oder ihr Beitritt zur SÜWAG-Verpachtungsgesellschaft ansteht.

In der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein ähnliches Vorgehen analog zu Böblingen bereits öffentlich erörtert.

Die Städte und Gemeinden haben ein berechtigtes Interesse einen vorgezeigten und von der Landeskartellbehörde Energie gutgeheißenen Weg einzuschlagen.
Deshalb ist eine Äußerung der Landeskartellbehörde dringend erforderlich.
Am Besten wäre es, wenn Sie den Fall anonymisiert auf die Homepage der Landeskartellbehörde stellen könnten.

Eine vorübergehende Nichtbesetzung einer Stelle darf nicht zu einem Schaden für vom Sachverhalt betroffene Kommune führen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Anlagen:   DS Nr. 12/021 Weiterentwicklung der Energieversorgung Böblingen (152 kB)
                   Anlage 1 Auswertung Angebote Konzessionsverträge Strom (227 kB)
                   Anlage 2 Auswertung Angebote Konzessionsverträge Gas (225 kB)
                   Anlage 3 Konzessionsvertrag Strom (43 kB)
                   Anlage 4 Konzessionsvertrag Gas (48 kB)
                   Anlage 5 Weiterentwicklung Energieversorgung Böblingen Strom (208 kB)
                   Anlage 6 Weiterentwicklung Energieversorgung Böblingen Gas (207 kB)
                   Anlage 7 Vertrag Stadt Böblingen, Stadtwerke  Böblingen Eigenbetrieb und
                                    Stadtwerke Böblingen GmbH (13 kB)

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 04.04.2012

Stuttgart, 19.04.2012 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster versichert, dass der Gemeinderat sowie die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart voll und ganz hinter einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft stehen.
Der Prüfung des Gesellchaftszweckes wird zugestimmt. (34 kB)

Stadtwerke Stuttgart GmbH - Gesellschaftsvertrag

Antrag vom 04.04.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen,
sehr geehrte Gemeinderäte,

aufgrund aktueller Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH geändert wird.
Es muss unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass sich der Stuttgarter Gemeinderat gegen die auf Bundes- und Landesebene von allen Parteien vertretene Politik der Energiewende und des Klimaschutzes stellen (Novellierung des KWK-Gesetzes 2012 und Klimaschutzgesetz B.-W. 2012).


Antrag

Der Gemeinderat beschließt in seiner nächsten Sitzung den § 2 - Gegenstand des Unternehmens - des Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu ändern und den folgenden Punkt neu aufzunehmen:

  • Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels KWK-Anlagen, die Beteiligung an Unternehmen, die entsprechende Anlagen betreiben und/oder die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen;

Der Gemeinderat weist den Oberbürgermeister an, diese Änderung als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung notariell zu beurkunden.


Begründung

Politik will Strukturwandel im Strom- und Wärmemarkt
Die Strukturen der Energiewirtschaft befinden sich trotz teilweise heftigem Widerstand (Ausstieg aus dem Ausstieg) nicht nur in Deutschland in einem grundlegenden Umbruch. In Deutschland wird nur noch über das Tempo des Wandels gestritten. Die Kommunen sind die entscheidenden Träger der dezentralen erneuerbaren Energiewirtschaft. Sie haben einen großen Gestaltungsspielraum. Die Energiekonzerne haben die veränderten Verhältnisse erkannt und passen sich die neuen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch für viele überraschende Verhandlungsangebote zügig an. 
Die Energiewende ist in einem Allparteienbündnis und von Bund und Ländern beschlossen. Im EEG und im KWK-Gesetz 2012 wurden einvernehmlich durch alle politischen Kräfte weitreichende Ziele für eine erneuerbare und dezentrale Energieversorgung festgeschrieben. Das Klimaschutzgesetz B.-W. 2012 präzisiert diese Forderungen auf Landesebene.[1],[2] Der BDEW, der größte Interessenverband der Energiewirtschaft, hat sich - gegen Widerstand der vier Großen der Branche - der Energiewende angeschlossen.[3]
Angesichts der Energiewende mit einem drastischen Ausbau der Stromerzeugung mit volatilen regenerativen Energien durch private und kommunale Investoren steht die gesamte Energiewirtschaft vor einem Strukturwandel. Streitig sind die Potentiale der Mini-Kraftwerke in den Szenarien zum Verteilnetzausbau. Wird Strom dort erzeugt, wo er benötigt wird und dann erzeugt, wenn er gebraucht wird, können Netzinvestitionen vermieden werden.[4]


Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Die Nutzung der Abwärme der Stromerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK), die in Stadtwerken mit einem Anteil von über 70 % im Vergleich zu den Anlagen der großen Energieunternehmen überproportional zum Einsatz kommt, erhöht die Effizienz schon bei der Erzeugung.[5]
Für die Großstädte ist von besonderer Bedeutung, dass mit dem Bedarf an flexiblen, effizienten, dezentralen Lösungen die Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmespeicher an Bedeutung gewinnen. Strom- und Wärmemarkt wachsen damit zusammen. KWK spielt nach der Leitstudie 2010 (Dr. Nitsch) auch langfristig eine wichtige Rolle.[6] Durch die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sollen nach dem Willen der Bundesregierung und aller Fraktionen des Bundestages der Anteil der KWK-Anlagen an der deutschen Stromerzeugung von heute 16 % auf 25 % bis 2020 erhöht werden (§ 1 KWKG). Ohne zusätzliche Förderung würden nur 20 % erreicht.[7]
Die KWK spielen langfristig eine wichtige Rolle[8] insbesondere auch zur Flankierung der fluktuierenden Erneuerbaren Energien.
RWE ist der Auffassung, dass KWK einen wertvollen Beitrag beim ökologischen Umbau unseres Energiesystems leisten wird. E.ON sieht in KWK die Effizienztechnologie Nummer eins. Sie liefert die beiden Energieformen, auf die wir am meisten angewiesen sind: Strom und Wärme.[9]
Nach Prognosen aus der Industrie wird Deutschland in acht Jahren rd. 36 % seines Stroms aus erneuerbaren Energien generieren. Energiewirtschaftler stellen die Frage, ob die Zukunft auch volks- und betriebswirtschaftlich „richtig“ kommt.[10]


Orientierung an historischen oder zukünftigen Strukturen?
Für die Stadt Stuttgart stellt sich die Frage, ob sie sich an historisch gewachsenen Strukturen eines Konzerns orientiert oder ob sie prüft, in welcher Struktur eine zukunftsorientierte Energiewirtschaft für Haushalte, Gewerbe und Industrie in der Stadt am wirtschaftlichsten umsetzbar ist.
In den ländlichen Regionen wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt durch Windkraft, Solarstrom und –wärme und Biogas. In der Stadt wird dagegen die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an Bedeutung gewinnen, so dass hier Strom- und Wärmemarkt zusammenwachsen.
Es wird künftig stärker zu einer Gesamtoptimierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung kommen. Dies erfordert ein dezentrales Energiemanagement, wozu Stadtwerke besser geeignet sind als ein Unternehmen mit mehreren hundert unterschiedlichen Netzen und völlig unterschiedlichen energiewirtschaftlichen Anforderungen.[11] Mithilfe von Energieträgerumstellungen, dem Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt, KWK-Lösungen und dem Einsatz von Mikro-BHKW für Privathaushalte können durch die Stadtwerke wesentliche Beiträge im lokalen Klimaschutz erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

 

[1] Zu den energiewirtschaftlichen Zusammenhängen Studie DLR-Forscher Dr. Joachim Nitsch, Stuttgarter Zeitung vom 09.03.2012 und am 21.03.2012 bei www.kommunale-stadtwerke.de/termine/aktuelle-veranstaltungen/#c1399

[2] Prof. Dr. Frithjof Staiß, Geschäftsführender Vorstand des Zentrums für Sonnenenergie- und WasserstoffForschung Baden-Württemberg (ZSW), 22.03.2012 im Rahmen des 7. Stuttgarter Klimagespräch: Energiewende - Stadtwerke als Garant für die Versorgungssicherheit? der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

[3] BDEW-Beschluss vom 08.04.2011 zitiert nach Prof. Dr. rer. pol. Uwe Leprich, 07.03.2012 im Rathaus Stuttgart: www.kommunale-stadtwerke.de/termine/veranstaltungsarchiv/2012/#c1629

[4] Lücking von Lichtblick in Süddt. Zeitung vom 06.03.2012

[5] Burger DStGB, BWGZ 5/2012 S. 178

[6] Zitiert nach Leprich, 07.03.2012, a.a.O.

[7] BTags-Drs. 17/8801, Das Parlament vom 13.03.2012; § 1 KWKG-E 2012

[8] Leprich, 07.03.2012 Rathaus Stuttgart, Folie 10 und 11; Nitsch, 21.03.2012, a. a. O.

[9] VDI-Nachrichten

[10] Vorstandsvorsitzender Dr. Georg Müller, MVV Mannheim, VDI-Nachrichten vom 09.03.2012, S. 14

[11] Leprich, a.a.O.

Weiterentwicklung der Energieversorgung Böblingen

Stuttgart, 20.03.2012


Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herr Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,

wie Ihnen sicher bereits durch die Landeskartellbehörde Energie Baden-Württemberg übermittelt, hat das (Landes-)unternehmen EnBW das Projekt Böblingen als Referenzprojekt bezeichnet.

Es stellt sich die Frage, ob die Bundeskartellbehörde als Bundesbehörde dieses Projekt und das Verfahren befürwortet oder ob dagegen Bedenken erhoben werden.

Diese Frage wäre für viele Städte gegenwärtig von großer Bedeutung. Wie Ihnen bekannt ist, steht für viele Gemeinden in Baden-Württemberg eine Entscheidung in diesem Jahr an, da sie bis zum 30.09.2012 über die Alternative des NEV zum Beitritt zur Neckar Netze GmbH & Co KG entscheiden müssen oder ihr Beitritt zur SÜWAG-Verpachtungsgesellschaft ansteht. Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein ähnliches Vorgehen erörtert.

Sie haben daher ein berechtigtes Interesse einen vorgezeigten und von der Bundesbehörde gutgeheißenen Weg einzuschlagen.
Deshalb wäre eine Äußerung der Bundeskartellbehörde dringend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Weiterentwicklung der Energieversorgung Böblingen

Stuttgart, 27.02.2012


Sehr geehrter Herr Dr. Haouache,

ich möchte Sie nochmals auf die große Bedeutung des u.g. Verfahren hinweisen.

Wie Ihnen bekannt ist, steht für viele Gemeinden eine Entscheidung in diesem Jahr an, da sie bis zum 30.09.2012 über die Alternative des NEV zum Beitritt zur Neckar Netze GmbH & Co KG entscheiden müssen oder ihr Beitritt zur SÜWAG-Verpachtungsgesellschaft ansteht.

Sie haben ein berechtigtes Interesse einen vorgezeigten und von der Landeskartellbehörde Energie gutgeheißenen Weg einzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Weiterentwicklung der Energieversorgung Böblingen

Stuttgart, 13.02.2012


Sehr geehrter Herr Dr. Haouache,

das Konzessionsverfahren Böblingen wird laut Presseberichten der Sindelfinger
Zeitung/Böblinger Zeitung vom 09.02.2012: Das Modell soll Schule machen
vom Vorstandsvorsitzenden der EnBW Regional AG "als Referenzprojekt seines Hauses für die Zusammenarbeit mit Stadtwerken" bezeichnet.
Die Unterlagen der Stadt (in der Anlage) sind öffentlich zugänglich:  
https://boeblingen.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2010-1-105&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=1&datum_von=5.2.2012&datum_bis=12.12.2012&entry=0 
https://boeblingen.more-rubin1.de/anlagen.php?anz=be&vid=20121601100021&sid=2010-1-105&status=1 
und können von anderen Städten übernommen werden.

Da das (Landes-)unternehmen das Projekt Böblingen als Referenzprojekt bezeichnet, stellt sich die Frage, ob die Landeskartellbehörde Energie als Landesbehörde dieses Projekt und das Verfahren befürwortet oder ob dagegen Bedenken erhoben werden.
Diese Frage wäre für viele Städte gegenwärtig von großer Bedeutung. Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein ähnliches Vorgehen erörtert.
Deshalb wäre eine Äußerung der Landeskartellbehörde dringend erforderlich.
Am Besten wäre es, wenn Sie den Fall anonymisiert auf die Homepage der Landeskartellbehörde stellen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Forum Stadtwerke 2012 - Energiewende! Mit oder gegen die Strommultis?

Mittwoch, 08.02.2012, 19.00 Uhr

Den Auftrakt im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Forum Stadtwerke 2012" der Kommunalen Stadtwerke e.V. im Stuttgarter Rathaus machte der renommierte Fachanwalt für Energierecht Dr. Peter Becker.
Dr. Becker ist als Berater von Kommunen bei der Gründung von Stadtwerken und bei der Rekommunalisierung tätig sowie als Autor des Buches "Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne" bekannt geworden.

Im mit annähernd 100 Teilnehmern gut gefüllten Mittleren Sitzungssaal informierten sich Gemeinderäte und Bürger aus Stuttgart und der Region über den Einfluß der Stromkonzerne und die Rolle der Kommunen bei der Energiewende.

Dr. Becker schlug in seinem Vortrag einen weiten Bogen von der Gründung der ersten Stromkonzerne, über ihre Entwicklung und die Entstehung ihres unglaublichen Einflußes, der auch heute bei der Energiewende eine große Rolle spielt.

Mit der Energiewende und den neuen dezentralen und innovativen Erzeugungsformen von Energie schlägt aber nun die Stunde der Kommunen und insbesondere des Gemeinderats. Die Gründung eines Stadtwerks und die Vergabe einer Konzession ist heute nämlich kein rechtsfreier Raum mehr wie noch vor 20 Jahren.

Stuttgart hat laut Becker bei der Konzessionsvergabe der Energienetze jetzt eine riesige Chance. Die bestehenden Verträge seien zwar "mäßig", denn es gibt darin zum Beispiel keine sogenannte Endschaftsregel, also Modalitäten, wie die Rückgabe abzulaufen hat, oder wie der Kaufpreis zu bestimmen ist. Es gibt aber dazu gesetzliche Regelungen, die die Stadt beim Rückkauf der Netze unterstützen:
Zum einen die gesetzliche Regelung auf das Recht, daß das Eigentum an kommunalem Versorgungsvermögen übertragen werden muß.
Zum anderen ergibt sich aus dem Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur, daß der Ertragswert der maßgebliche Wert ist, der den Verkaufspreis regelt. Dieser ist aus dem Ertrag des Netzes (Netzentgelt) zu ermitteln, damit sind die Verhandlungsspielräume sehr eng. Außerdem gibt es die Festlegung auf eine Eigenkaptalrendite zwischen 7-9 %, damit ist der Netzkauf praktisch wirtschaftlich risikolos.

Aufgrund der Kaufering-Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Ertragswert auch beim Rückkauf der Wassernetze anzuwenden.

Beim Wärmenetz gibt es keinen vertraglich geregelten Übernahmeanspruch, aber hier kann nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt das Miet- oder Sachenrecht zu Anwendung gelangen, damit ist der Anspruch auf Netz auch hier vorhanden.

Die Chance für Stuttgart ist also sehr gut, daß die Netze zu akzeptablen Bedingungen gekauft werden können, trotz eines Konkurrenten EnBW Regional AG (REG).
Für die REG wäre die Rückgabe Stuttgarter Netze trotz des hohen Kaufpreises ein großer Einschnitt in die Unternehmensstruktur.

Nach dem Herauslösen des lukrativen lokalen Stuttgarter Netzes könnten die Stadtwerke Stuttgart aufgrund sinkender Netznutzungsentgelte ihren Stromkunden günstigere Tarife anbieten.
Für Gewerbe und Industrie kann dies künftig ein gewichtiger Standortfaktor werden.
Demgegenüber sorgt die Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur auch bei den kleinen ländlichen Netzen für eine auskömmliche Rendite.

Eine direkte Notwendigkeit, die REG am Netz zu beteiligen wird von Becker nicht gesehen.
Für den Sachkundenachweis der Stadtwerke Stuttgart gibt es zahlreiche Möglichkeiten, z.B.
- eine Partnerschaft auf Augenhöhe wie z.B. die Kommunalpartner,
- bei Übernahme einer Betriebsstätte ist ein Übergang des sachkundigen Personals nach § 613a BGB
  möglich,
- Vergabe der Betriebsführung
- Abschluss eines Pachtvertrag mit einem anderen Netzbetreiber

Die Risiken eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Stadtwerkegründung sind daher nahezu unbegründet, da die Stadtwerke die Mitarbeiter übernehmen würde.
Für eine Übernahme der Netze müssen saubere und belastbare Kriterien für die Konzessionsvergabe gefunden werden, die die kommunale Position begründen und die auch beim Bundeskartellamt überzeugen.
Diese umfassen:
Die Ziele des § 1 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG), wie Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit, Effizienz und Umweltschutz.
Außerdem sollten die Kommunale Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen und die Eignung des Unternehmen bewertet werden.
An dieser Stelle kommt es vor allem auf die politische Entscheidungskraft in den kommunalen Gremien an, indem sie ihren Gestaltungsspielraum ausnutzen, wobei aber auch mehr Transparenz und Mitsprache der Bürger gefordert ist.

Einer Kapitalbeteiligung von Kommunen an der REG kann Becker wenig abgewinnen, da die Einflussmöglichkeiten der Gemeinderäte im Aufsichtsrat gegenüber den "erfahrenen" Konzernvertretern meist weit zurückbleiben.
Kommunale Unternehmen haben demgegenüber den Charme der unmittelbaren Einflussnahme der Bürger über den Gemeinderat und führen darüberhinaus zu einer Stärkung der lokale Wertschöpfung vor Ort.

Erfreut zeigt sich Becker, dass in Stuttgart eine Bereitschaft zur Öffnung zur Energiewende hin bereits zu spüren ist, aktuell haben z.B. die "Stromrebellen" der Elektrizitätswerke Schönau eine reelle Chance, den Stromvertrieb zu übernehmen. Auch die Übernahme des Wassernetzes ist nach dem Bürgerbegehren beschlossene Sache.

Der Frage: "Woher es kommt, dass die Konzerne so viel Geld haben?" kann er allerdings an diesem Abend aus Zeitgründen nicht mehr nachgehen.
Er schliesst nach mehr als zwei Stunden spannendem Vortrag und Diskussion mit einem Rat: "Lesen Sie mein Buch".

Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Stadtwerke Stuttgart - Stromvertrieb
Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Pressemitteilung  vom 06.02.2012

Presse berichtet vor der Aufsichtsratsitzung am 24.01.2012 über den Stand bei der Auswahl eines Partners für den Stromvertrieb.
Verwaltung betreibt mit spärlichen Informationen Schadensbegrenzung.



Bei der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit Gründungsgeschäftsführer Martin Rau an der Spitze, stehen in Kürze Entscheidungen von weitreichender Tragweite an.
So ist möglicherweise die Gründung einer Vertriebsgesellschaft mit einem erfahrenen und leistungsstarken Partner geplant, noch bevor der künftige technische Geschäftsführer seine Arbeit aufnimmt.


Bei den drei verbliebenen Bewerbern handelt es sich um erfolgreiche Unternehmungen aus ganz Deutschland,
vergleichbar scheinen sie auf den ersten Blick jedoch nicht.

Die Elektrizitätswerke Schönau (http://www.ews-schoenau.de/).
Die EWS betreiben das Stromnetz in Schönau und versorgen bundesweit mehr als 115.000 Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Industrie-Unternehmen mit sauberem Strom. Die EWS sind aus einer Bürgerbewegung entstanden und strengen ökologischen Leitlinien verpflichtet. Die Geschäftsführung und Gesellschafter setzen nicht auf unbedingte Gewinnmaximierung, sondern investieren in eine nachhaltige Energieversorgung.
Die in der Presse als Favoriten gehandelten "Schönauer Stromrebellen" wurden weltweit für ihre Leistungen ausgezeichnet.
Die Vertriebstochter EWS Vertriebs GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Netzkauf EWS eG Genossenschaft.

Die Stadtwerke Aachen AG (http://www.stawag.de/).
Die STAWAG ist in die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.), einer hundertprozentigen Tochter der Stadt Aachen, eingegliedert. Zu der Konzernstruktur gehören nicht nur weitere Beteiligungsgesellschaften der E.V.A., sondern darüber hinaus Tochtergesellschaften der STAWAG selbst.
Die Aktien befinden sich vollständig im Besitz der Stadt Aachen.

Die Thüga-Gruppe (http://www.thuega.de/).
450 Städte und Gemeinden bilden gemeinsam mit ihren 90 Stadtwerken und der Thüga als Bindeglied das größte Netz an eigenständigen Energieversorgern in Deutschland.
Die - mehrheitlich kommunalen - Anteilseigner der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA:
Stadtwerke Hannover AG mit 20,5%, Mainova AG Frankfurt mit 20,5%, N-ERGIE AG Nürnberg mit 20,5% und KOM9 GmbH & Co. KG mit 38,4% u.a. mit der badenova Freiburg i. Br.. Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München.


Es stellen sich folgende Fragen:

  • Was waren die Kriterien des Auswahlverfahren?
  • Ist ein transparentes Verfahren gewährleistet?
  • Welche Rolle spielen die Berater der Verwaltung und des Aufsichtsrates?

Diese Fragen sind bisher nicht zu beantworten, da sich der Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister Wolfgang Schuster und sein Stellvertreter der Erste Bürgermeister Michael Föll auch der Presse gegenüber nur äußerst zurückhaltend äußerten.

Unbeantwortet ist auch die Frage, warum kein kommunales Unternehmen aus Baden-Württemberg mehr im Rennen ist,
obwohl es leistungsstarke kommunale Unternehmen gibt, die in der Lage sind einzeln oder auch im Verbund die erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen.

Offen scheint bisher auch die Frage der Lokalen Wertschöpfung.
Generell ist zu hinterfragen, ob nicht die mit dem Stromvertrieb verbundene Wertschöüfung in der Stadt Stuttgart verbleiben sollte?

Noch haben die Stadtwerke Stuttgart keine eigene Botschaft um die Stuttgarter Bürger als Kunden zu gewinnen.
Inwieweit es gelingen wird, die von den Bewerbern vorgestellten Marketing-Konzepte auf Stuttgart zu übertragen muss die Zukunft zeigen.


Der Aufsichtsrat ist gut beraten seine Entscheidungsfindung nachvollziehbar und transparent zu gestalten und mit den Bürgern zu diskutieren um dem neuen städtischen Unternehmen zu einem guten Start zu verhelfen.
Denn eines scheint aufgrund der hohem Bewerberzahl sicher:
der Stuttgarter Stom-Markt hat das Interesse vieler Anbieter in Deutschland geweckt.


Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion der LHS Stuttgart vom 22.11.2011 Nr. 850/2011

Stutgart, 06.02.2012

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion der LHS Stuttgart vom 22.11.2011 Nr. 850/2011
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Initiatorin und Miteigentümerin der „Kommunalen Netzgesellschaft Baden-Württemberg“


Der Antrag ist in einigen Punkten nicht nachvollziehbar und kann damit leicht zu falschen politischen Schlüssen mit möglicherweise fatalen Nachteilen für Stuttgarter Bürger und insbesondere Gewerbetreibende („Synergien des landesweiten einheitlichen Netzbetriebs" und „angesichts der bekannten Mechanismen der Netzregulierung") führen.
Hier sollen nur einige wesentliche Punkte in Bezug auf die Stromverteilnetze aufgegriffen werden.

1. Netzbetriebe in Baden-Württemberg
Nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt es gegenwärtig in Baden-
Württemberg 133 Strom-Verteilnetzbetriebe – es gibt also keinen „landesweiten einheitlichen Netzbetrieb“, dessen Synergien aufrecht zu erhalten wären.
Die EnBW Regional AG (REG) ist der größte Stromnetzbetreiber im Lande. Sie betreibt das größte Verteilnetz in der Stadt Stuttgart und viele kleine Netze in Oberschwaben, im Schwarzwald, im Odenwald und im Mittleren Neckarraum. 100 Konzessionen laufen zum 31.12.2012 im Mittleren Neckarraum aus. Um den Verlust der Konzessionen an Stadtwerke oder die Gemeinden zu vermeiden, versuchen der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) und die REG, in der Neckar Netze GmbH & Co KG eine eigene Netzgesellschaft aufzubauen.
 
2. Netznutzungsentgelte der REG, der Neckar Netze GmbH & Co KG, der Rest-REG und in der Stadt Stuttgart
Die 133 eigenständigen Stromnetzbetriebe haben jeweils eigene von der Landesregulierungsbehörde oder der BNetzA festgelegte Netznutzungsentgelte.
Im Prinzip werden die Kosten eines Netzes auf die durchgeleiteten Strommengen umgelegt (auf der Grundlage der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der AnreizregulierungsV).
Auch die REG, die Energiedienst (Südbaden) und die ODR (Ostwürttemberg) als Tochtergesellschaften des EnBW-Konzerns haben eigenständig ermittelte Netznutzungsentgelte.
In Stuttgart ist somit heute das für vergleichbare Großstädte hohe Netznutzungsentgelt der REG maßgebend. Würden die 100 Städte und Gemeinden des NEV zu Stadtwerken wechseln oder die Neckar Netze GmbH & Co KG als eigene Netzbetriebsgesellschaft gründen, würde das Netznutzungsentgelt im Netzgebiet der Stadt Stuttgart weiter steigen.
Dies kann nur verhindert werden, wenn die Stadtwerke Stuttgart ein eigenes Stromnetz mit eigenem Netzbetrieb und eigenem Netznutzungsentgelt haben.

3. Dezentrale Energiepolitik durch landesweite Netzgesellschaft?
Es stellt sich die Frage, ob eine einheitliche landesweite Netzgesellschaft mit unterschiedlichsten und gegensätzlichen Interessen ihrer Gesellschafter (OEW und NEV als EnBW-Aktionärsverbände, Stadtwerke mit EnBW-Beteiligungen, freie Stadtwerke, konzerngebundene und börsennotierte Regionalversorger und die zur Zeit in der Hand des Landes und des OEW befindliche EnBW Energie Baden-Württemberg) handlungsfähig wäre.
Realistischer dürfte sein, auf der Grundlage der Regionalzentren der REG mit den regionalen Stadtwerken und Regionalversorgern überschaubare Netzgesellschaften zu gründen.

4. Stadtwerke Stuttgart nur Netzeigentümer oder auch Netzbetreiber?
Nach ihrem Antrag will SPD-Gemeinderatsfraktion erreichen, dass das Eigentum an den Strom- und Gasverteilnetzen in Stuttgart „mehrheitlich auf die Stadtwerke Stuttgart übertragen wird und damit die Stadt künftig „das Sagen“ hat“. Gemeint ist damit wohl, dass die Netze von einer Gesellschaft erworben werden sollen, an der die Stadt (über die SVV) die Mehrheit der Anteile (mindestens
50,1 %) hält und ein Dritter beteiligt ist. Unklar ist, welche Vorstellungen die SPD-Fraktion in Bezug auf den Netzbetrieb hat. Soll die mehrheitlich städtische Gesellschaft einen eigenen Netzbetrieb mit eigenem Netznutzungsentgelt haben oder soll das Netz (z.B. aufgrund einer Verpachtung) von einem Dritten mit dessen Netzbetrieb und dessen Netznutzungsentgelt betrieben werden. Der Antrag lässt nicht erkennen, ob und ggf. welche Vorstellungen die SPD-Fraktion hierzu hat.

Nicht nachvollziehbar sind die Äußerungen zur Beauftragung von Dienstleistungen („durchaus für möglich dass auf vertraglicher Basis und zeitlich befristet"). Es ist in einer Wettbewerbsordnung selbstverständlich, dass die REG sich um Dienstleistungen bewirbt und bei Erfüllung der Voraussetzungen den Zuschlag bekommt. Sollte die REG Mitgesellschafter der Netzgesellschaft sein, wären die Regelungen der StromNEV zur Begrenzung des Dienstleistungsentgeltes eines nahestehenden Dritten bei der Berechnung des Netznutzungsentgelts zu beachten.
Ob die Mehrheitsübernahme der REG für die Kommunen „höhere wirtschaftliche Erträge“ erbringen würde, muss bezweifelt werden. Für viele Kommunen wäre eine landesweite Netzgesellschaft mit gewerbesteuerlichen Nachteilen (falls der EnBW-Konzern wieder Gewinne ausweist) und ggf. mit weiteren Nachteilen (Wegfall des steuerlichen Querverbundes) verbunden.
Im Übrigen dürfte die lt. Presse (StN vom 23.11.2011) von der SPD-Fraktion für die LHS Stuttgart angestrebte Sperrminorität das Vorhaben einer landesweiten Gesellschaft von vornherein unmöglich machen, da die Städte und Gemeinden im Lande dies als Bevormundung empfinden müssen.

5.  Vereinbarkeit von Bürgernähe und Kooperation mit den Zweckverbänden NEV und OEW
Unklar ist wie Bürgernähe in der Form einer Beteiligung vermittelt werden soll, wenn andererseits Kooperationen mit den nicht gerade für ihre Transparenz und Gemeindefreundlichkeit hervorgetretenen von Landräten dominierten Zweckverbände NEV und OEW angestrebt werden.
Die Entscheidungsfindungen in den beiden genannten Zweckverbänden waren in jüngster Vergangenheit, nach den Berichten der Presse, nicht unumstritten. Der NEV hat sich beispielsweise nur mit Mühe und Not bereit erklärt, in Zukunft wenigstens die Hälfte der Dividenden aus EnBW- und Süwag-Anteilen an die Gemeinden weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordneter für Wirtschaft,
Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 24.01.2012

Stuttgart, 02.02.2012 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass die wesentlichen Informationen über das Strom- und Gasnetz, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind, von der EnBW Regional AG als bisherigem Konzessionär zur Verfügung gestellt wurden. Mit ihnen wurde entsprechend den Regelungen in § 46 EnWG und den Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verfahren. (14 kB)

Schreiben des Herrn Ersten Bürgermeister Michael Föll vom 18.10.2011 und 20.10.2011

Anfrage an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 24.01.2012


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 584/2011 vom 15.07.2011 haben Sie die Öffentlichkeit darüber informiert welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 bekundet haben.

In einem ersten Schritt beabsichtigen Sie mit den Interessenten Gespräche zur Sondierung der Interessenlage zu führen.
Sind diese Gespräche zur Sondierung der Interessenlage abgeschlossen und halten alle Interessenten ihre Bewerbung aufrecht?

Wie Sie zutreffend festgestellt haben handelt es insgesamt um ein außerordentlich Komplexes Verfahren, allerdings muss die Bemerkung erlaubt sein, dass folgende Unterlagen inzwischen abschließend Vorliegen:

- Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und
  Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers (15.10.2010)

- Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-
  Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Konzessionsvergaberechtssubjekten
  (i.d.R. Kommunen) an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu
  Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und
  Gassektor vor (05.11.2011).

Somit stellt sich die Frage bis wann die Kriterien für die Vergabe beschlossen werden und wann diese den Bewerbern mitgeteilt werden? Auch in dieser Frage hat sich die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg inzwischen geäußert.
Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung Kenntnis darüber hat:
http://www.ewerk.hu-berlin.de/workshop/20_01_2012/Das_Positionspapier_Konzessionsvergabe_Baden-Wuerttemberg__Rechtliche_Schranken_bei_der_Konzessionsvergabe

Im Schreiben vom 18.10.2011 wurde durch den Herrn Ersten Bürgermeister Michael Föll mitgeteilt, dass den Bewerbern die Informationen über das Strom- und Gasnetz, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind, bereitgestellt werden sollen?
Wurden diese Daten von der EnBW Regional AG als bisherigem Konzessionär zur Verfügung gestellt hat und stehen sie nun allen Interesenten zur Verfügung?

Beabsichtigt die Stadt Stuttgart, sich von allen Bewerbern die Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) vorlegen zu lassen, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen zu können?
Wie sich gerade am Beispiel Süwag zeigt, werden Netzgesellschaften wegen nicht ausreichender Renditen von kapitalmarktorientierten Konzernen verkauft.
Auch über die EnBW Regional AG (REG) werden von verschiedener Seite Spekulationen geäußert.
Vor Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der REG ist deshalb deren Leistungsfähigkeit zu prüfen.
Es würde dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn alle anderen Bewerber ihre Leistungsfähigkeit nachweisen und bei der REG auf diesen Nachweis verzichtet wird.

Sind die Vertreter der Stadtverwaltung der Landeshaupstadt Stuttgart sowie die Mitglieder des Gemeindrates in den diversen Beiräten der EnBW im Sinne des Positionspapiers im gemeindlichen Entscheidungskörper ausgeschlossen bzw. wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate und die der Gemeinderäte in EnBW-Gremien ruhen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -

Antwort auf das Schreiben vom 19.12.2011
"Auswahlkriterien und Gewichtung der Kriterien - Unterstützung
durch die Landesbehörde"

Stuttgart, 21.12.2011


Sehr geehrter Herr Fuchs,

dass die Konzessionsvergabe eine schwierige Entscheidung ist, bei der die Gemeinden auch externen Sachverstand benötigen, hat der baden-württembergische Gesetzgeber gesehen und in § 107 Gemeindeordnung entsprechend geregelt.

Die Energiekartellbehörde des Landes kann diesbezüglich nur die gesetzlichen Anforderungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen konkretisieren und dabei naturgemäß nicht alle Fallgestaltungen kennen und beurteilen und schon gar nicht eine umfassende Beratung im Einzelfall leisten. Wenn jedoch gerade mit Blick auf das hiesige Positionspapier Fragen entstehen, so besteht für die Gemeinden selbstverständlich die Möglichkeit, sich an uns zu wenden. Sofern das geschieht und die Anfrage von allgemeinem Interesse ist, werden wir zukünftig eine anonymisierte Antwort auf unserer Webseite „Versorgerportal“ (http://www.versorger-bw.de) einstellen. Auf der Startseite des Versorgerportals findet sich rechter Hand unter „Konzessionsvergabe“ eine Direktlink, der zu den verfügbaren Dokumenten betreffend Konzessionsvergaben führt. Die erste derartige Anfrage und eingestellte Beantwortung befasst sich im übrigen mit der Frage zulässiger Auswahlkriterien.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerold Haouache
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/123-2479
Telefax: 0711/123-2064
E-Mail: Gerold.Haouache[at]um.bwl.de

Auswahlkriterien und Gewichtung der Kriterien - Unterstützung durch die Landesbehörde

Schreiben an die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg vom 19.12.2011

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Herr Dr. Gerold Haouache
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Dr. Gerold Haouache,

wie Ihnen sicher aus der Presse bekannt ist, befassen sich gegenwärtig viele Gemeinden mit Verpachtungsmodellen.
Es besteht auf Grund der teilweise unklaren Leitfäden und auch aufgrund des Positionspapieres Ihres Hauses vom 05.12.2011 für viele Gemeinden keine Klarheit darüber, wie sie nun vorgehen sollen, um eine rechtssichere Gestaltung des Verfahrens zu erreichen.

Wie müssen die Auswahlkriterien und die Gewichtung der Kriterien aussehen, wenn Gemeinden mit einem Netzbetreiber eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen wollen und den Netzbetrieb an den Netzbetreiber verpachten wollen.
Im Lande laufen gerade mehrere Projekte dieser Art. Bei den Gemeinden besteht eine große Unsicherheit bezüglich der verfahrensrechtlichen Anforderungen.  
Hier wäre eine Unterstützung durch die Landesbehörde unerlässlich, wenn man nicht ein Scheitern vieler Projekte in Kauf nehmen will.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
www.kommunale-stadtwerke.de
Fon 0711.4792-841
Fon 0711.4792-840

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 09.01.2012
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?"

Tübingen, 08.02.2012


Sehr geehrter Herr Fuchs,

besten Dank für Ihr erneutes Schreiben, in dem Sie darauf hinweisen, dass einige der Mitgliedskommunen des NEV im Regierungsbezirk Tübingen liegen und worin Sie Ihre Einschätzung zum Ausdruck bringen, diese Kommunen aus dem Regierungsbezirk Tübingen benötigten in Angelegenheiten des NEV die Hilfe und Information des Regierungspräsidiums.
Auch soweit unserer Rechtsaufsicht unterliegende Kommunen Mitglied des Zweckverbandes NEV sind, halten wir diese jedoch für grundsätzlich in der Lage, sich ausgewogene Informationen zu den sie betreffenden Angelegenheiten zu beschaffen.
Auch betrifft die beim Regierungspräsidium Stuttgart liegende Rechtsaufsicht über den NEV diesen Zweckverband mit allen Mitgliedern, so dass wir nach wie vor keine Notwendigkeit für weitere Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen sehen, zumal Sie vom Regierungspräsidium Stuttgart bereits eine Antwort u. a. zum Thema von Weisungen an die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Weber  
Regierungspräsidium Tübingen  
Referat 14  
Konrad-Adenauer-Str. 20  
72072 Tübingen  
Telefon: 07071/757-3711  
E-Mail: friedrich.weber[at]rpt.bwl.de

Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?

Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen vom 09.01.2011

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften    


Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Friedrich Weber,

wir sind uns natürlich im Klaren darüber, dass die Rechtsaufsicht über den NEV beim Regierungspräsidium Stuttgart liegt, aber wir sind der Ansicht, dass die Rechtsaufsicht über einige Städte, Gemeinden und Kreise teilweise beim Regierungspräsidium Tübingen liegt.
Für diese kann sicherlich das Regierungspräsidium Stuttgart kein Antwort geben.
Insbesondere diese Städte und Gemeinden benötigen die Hilfe des Regierungspräsidium Tübingen.

Ferner ist die Tatsache bemerkenswert, dass an der Sitzung 24 Verbandsmitglieder nicht vertreten waren, weder durch ihren Bürgermeister noch durch dessen Stellvertreter.

Ist das Regierungspräsidium Tübingen der Auffassung, dass der Kauf der RWE-Aktien durch den NEV allein von der Verbandsversammlung beschlossen wird?
Brauchen Bürgermeister und Landräte dafür nach Auffassung des Regierungspräsidium Tübingen eine Weisung des Gemeinderates bzw. des Kreistages oder handelt es sich bei solchen Aktiengeschäften nach Auffassung der Aufsichtsbehörden um kleine Geschäfte, die die Gemeinderäte bzw. Kreistage nichts angehen?
Wer schützt die Gemeinden vor der Vorenthaltung der Dividenden? Kennt das Regierungspräsidium Tübingen das Urteil des VGH Baden-Württemberg Az. 1 S 667/05 vom 08.05.2008 in Sachen Fellbach gegen NEV?

Ist das Regierungspräsidium Tübingen der Auffassung, dass über den Gewinnvortrag von rd. 80 Mio. Euro die Mitglieder der Verbandsversammlung ohne Weisung ihrer Ratsgremien entscheiden können?
Billigt das Regierungspräsidium Tübingen die Art und Weise der Meinungsbildung und -durchsetzung in den Gremien des NEV?
Sieht das Regierungspräsidium Tübingen die Notwendigkeit, zum Schutz der Gemeinden durch Sicherstellung einer ausgewogenen Information einzuschreiten?
Sieht das Regierungspräsidium Tübingen Möglichkeiten, die Gemeinderäte über die Verhältnissse beim NEV und die Rechte der Gemeinden besser zu informieren?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?"

Tübingen, 23.12.2011


Sehr geehrter Herr Fuchs,

besten Dank für Ihre Schreiben, die sich auf den Zweckverband NEV und dessen Mitglieder beziehen. Da die Rechtsaufsicht über diesen Zweckverband beim Regierungspräsidium Stuttgart liegt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir  insoweit keine Stellungnahmen abgeben wollen. Vielmehr möchten wir Sie bitten, Ihre Fragen beim Regierungspräsidium Stuttgart klären zu lassen, von wo Ihnen nach unserer Information auch bereits geantwortet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedrich Weber 
Regierungspräsidium Tübingen 
Referat 14 
Konrad-Adenauer-Str. 20 
72072 Tübingen 
Telefon: 07071/757-3711 
E-Mail: friedrich.weber[at]rpt.bwl.de 

Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?

Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen vom 13.12.2011

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften    


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer,
sehr geehrte Frau Regierungsvizepräsidentin Grit Puchan,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Alwin Koch,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Friedrich Weber,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.

Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich weitere Fragen.


Handelt es sich bei den Beschlüssen der Verbandsversammlung
- zur Gründung der Netzgesellschaften und der Bündelgesellschaften
- zur Feststellung des/der Jahresabschlüsse des NEV/der BeteiligungsGmbH mit Verzicht auf Gewinnausschüttungen an die Gemeinden

um Geschäfte der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat allein zuständig ist oder um Geschäfte, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat eine Weisung des Gemeinderates / Kreistages einholen muss?


Die RWE AG (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG) verkauft bekanntlich ihre Süwag-Aktien. Der NEV beabsichtigt angeblich, weitere Süwag-Aktien zu erwerben.

Wer ist zuständig für den Beschluss über den Kauf weiterer Süwag-Aktien: der Geschäftsführer, der Vorsitzende, der Verwaltungsrat, die Verbandsversammlung?

Sind für den Kauf weiterer Süwag-Aktien Beschlüsse der Gemeinderäte / Kreistage erforderlich oder können die Gremien des Verbandes entscheiden ohne sich Weisungen von Gemeinderäten und Kreistagen einzuholen?


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?"

Stuttgart, 13.01.2012


Sehr geehrter Herr Fuchs,

die Protokolle über die Verbandsversammlungen des NEV werden stets an alle Zweckverbandsmitglieder übersandt, unabhängig davon, ob das jeweilige Mitglied in der Sitzung vertreten war. Ansonsten dürfen wir nochmals auf unsere E-Mail vom 19.12.2011 verweisen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hahn
Regierungspräsidium Stuttgart  
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-  
Ruppmannstr. 21  
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-11407  
Telefax: 0711 782851-11407  
E-Mail: mailto:michael.hahn[at]rps.bwl.de 

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?"

Stuttgart, 19.12.2012


Sehr geehrter Herr Fuchs,

auf Ihre Fragen in dieser E-Mail vom 13.12.2011 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Für die von Ihnen genannten Sachverhalte (Gründung Netz- und Bündelgesellschaften, Feststellung der Jahresabschlüsse, Kauf von  Süwag-Aktien) ist grundsätzlich ein Beschluss der Verbandsversammlung des NEV als Hauptorgan des Zweckverbandes einzuholen. Dies ist bislang auch stets so vom NEV gehandhabt worden.
Ob der Bürgermeister/Landrat, der die Kommune als Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung vertritt, zuvor einen Weisungsbeschluss seine Gemeinderats/Kreistags einzuholen hat, lässt sich pauschal und generell nicht beantworten. Grundsätzlich hat der Bürgermeister/Landrat in allen wichtigen Angelegenheiten das zuständige Gremium der Gemeinde/des Landkreises rechtzeitig zu unterrichten, damit ggf. eine Weisung zum Abstimmungsverhalten erteilt werden kann. Für die Prüfung der Frage, ob es sich für das einzelne Verbandsmitglied um eine wichtige Angelegenheit handelt, kommt es maßgeblich darauf an, ob die betreffende Angelegenheit nach der wirtschaftlichen oder der grundsätzlichen Seite für die Gemeinde/den Landkreis von wesentlicher Bedeutung ist, wobei auch die Größe und Struktur des jeweiligen Verbandsmitglieds einbezogen werden muss. Die Beurteilung dieser Abgrenzungsfrage richtet sich stets nach dem konkreten Einzelfall.
Die Entscheidung muss zunächst jeder Bürgermeister/Landrat selbst prüfen und für sich individuell treffen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hahn
Regierungspräsidium Stuttgart  
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-  
Ruppmannstr. 21  
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-11407  
Telefax: 0711 782851-11407  
E-Mail: mailto:michael.hahn[at]rps.bwl.de 

Neckar-Netze-GmbH & Co KG - Sind Gemeinderäte und Kreisräte zuständig ?

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2011

Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Ralph Michael König,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.


Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich weitere Fragen.


Handelt es sich bei den Beschlüssen der Verbandsversammlung

- zur Gründung der Netzgesellschaften und der Bündelgesellschaften
- zur Feststellung des/der Jahresabschlüsse des NEV/der BeteiligungsGmbH mit Verzicht auf Gewinnausschüttungen an die Gemeinden

um Geschäfte der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat allein zuständig ist oder um Geschäfte, für die der Bürgermeister / Oberbürgermeister / Landrat eine Weisung des Gemeinderates / Kreistages einholen muss?


Die RWE AG (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG) verkauft bekanntlich ihre Süwag-Aktien. Der NEV beabsichtigt angeblich, weitere Süwag-Aktien zu erwerben.

Wer ist zuständig für den Beschluss über den Kauf weiterer Süwag-Aktien: der Geschäftsführer, der Vorsitzende, der Verwaltungsrat, die Verbandsversammlung?

Sind für den Kauf weiterer Süwag-Aktien Beschlüsse der Gemeinderäte / Kreistage erforderlich oder können die Gremien des Verbandes entscheiden ohne sich Weisungen von Gemeinderäten und Kreistagen einzuholen?


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Neckar-Netze-GmbH & Co KG

Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen vom 13.12.2011

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und sonstige kommunale Körperschaften    


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer,
sehr geehrte Frau Regierungsvizepräsidentin Grit Puchan,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Alwin Koch,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Dr. Friedrich Weber,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.

Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.


Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich einige Fragen.

Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.

Es stellt sich die Frage, wie die Kommunalaufsichtsbehörden auf Landesebene und auf Kreisebene damit umgehen, dass der Jahresabschluss eines Geschäftspartners der Gemeinden nicht offengelegt wird und der Gemeinderat sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Partners machen kann.


Was ist Rendite „vor Steuern“ ?
Unklar ist, was mit dem Begriff „vor Steuern“ gemeint ist. Ist es das Ergebnis der Neckar-Netze-GmbH & Co KG vor Gewerbesteuer oder das Ergebnis der KG nach Gewerbesteuer (und lediglich vor Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer bei der Gemeinde)?

Besteuerung bei Ausscheiden aus der KG vergessen ?
Nicht erwähnt wird die Besteuerung bei Ausscheiden der Gemeinde aus der KG nach 20 Jahren. Hier dürften erhebliche Steuerbelastungen aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer anfallen, da der Nominalwertzuwachs in 20 Jahren der Besteuerung unterliegt. Die Gemeinde könnte sich angesichts der Steuerbelastung veranlasst sehen, von einem Wechsel des Konzessionärs abzusehen.


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-

Antwort auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG"

Stuttgart, 19.12.2011


Sehr geehrter Herr Fuchs,

die Fragen, die Sie uns mit dieser E-Mail vom 13.12.2011 gestellt haben, wurden jetzt bei der Verbandsversammlung des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV) am 15.12.2011 in Wernau vom Verbandsvorsitzenden und vom Verbandsgeschäftsführer des NEV konkret beantwortet. Bei der Verbandsversammlung waren 152 der 176 Verbandsmitglieder vertreten. Die Erläuterungen werden gewiss auch in das Sitzungsprotokoll aufgenommen.

Eine schriftliche Klarstellung für die Gemeinden durch das Regierungspräsidium, um die Sie gebeten haben, ist darüber hinaus nach unser Auffassung nicht weiterführend und mithin nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hahn
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 -Kommunal- und Sparkassenwesen-
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904-11407
Telefax: 0711 782851-11407
E-Mail: michael.hahn[at]rps.bwl.de

Neckar-Netze-GmbH & Co KG

Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2011

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Abteilung 1 - Steuerung und Verwaltung

Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz
Kommunale Wirtschafts- und Finanzaufsicht

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Johannes Schmalzl,
sehr geehrter Herr Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Ralph Michael König,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.


Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellen sich einige Fragen.

Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.

Es stellt sich die Frage, wie die Kommunalaufsichtsbehörden auf Landesebene und auf Kreisebene damit umgehen, dass der Jahresabschluss eines Geschäftspartners der Gemeinden nicht offengelegt wird und der Gemeinderat sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Partners machen kann.


Was ist Rendite „vor Steuern“ ?
Unklar ist, was mit dem Begriff „vor Steuern“ gemeint ist. Ist es das Ergebnis der Neckar-Netze-GmbH & Co KG vor Gewerbesteuer oder das Ergebnis der KG nach Gewerbesteuer (und lediglich vor Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer bei der Gemeinde)?

Besteuerung bei Ausscheiden aus der KG vergessen ?
Nicht erwähnt wird die Besteuerung bei Ausscheiden der Gemeinde aus der KG nach 20 Jahren. Hier dürften erhebliche Steuerbelastungen aus Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer anfallen, da der Nominalwertzuwachs in 20 Jahren der Besteuerung unterliegt. Die Gemeinde könnte sich angesichts der Steuerbelastung veranlasst sehen, von einem Wechsel des Konzessionärs abzusehen.


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Antwort des auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG"

Stuttgart, 19.12.2011

Sehr geehrter Herr Fuchs,

zu Ihrer nachstehenden e-mail vom 13. Dezember 2011 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg (MFW) wie folgt Stellung:

Vorab weise ich darauf hin, dass die persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und privaten Verhältnisse eines Steuerpflichtigen nach § 30 Abgabenordnung (AO) unter dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses stehen.
Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt für alle Verhältnisse, die der Finanzverwaltung in einem Steuerverwaltungsverfahren bekanntgeworden sind.
Eine Offenbarung gegenüber dritten Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Weitergabe entsprechender Kenntnisse ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AO - z.B. mit Zustimmung des Betroffenen - zulässig. Auch ein gesetzlicher Offenbarungstatbestand ist vorliegend nicht gegeben.

Das MFW ist deshalb aus Rechtsgründen daran gehindert, Auskünfte zu den steuerlichen Verhältnissen der von Ihnen genannten Steuerpflichtigen zu erteilen. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis.


Ungeachtet dessen nehme ich Ihre steuerliche Fragestellung gerne auf und beantworte diese unabhängig von dem vorliegenden Einzelfall.

Sie tragen vor, dass die Finanzverwaltung die Beteiligungen einer Kommune an sog. Bündelgesellschaften nicht als Versorgungsbetriebe anerkenne und deshalb die Ergebnisse aus diesen Bündelgesellschaften nicht mit Ergebnissen aus anderen gleichartigen Betrieben auf Ebene der Kommune verrechenbar seien.

Der steuerliche Querverbund und damit auch die Zusammenfassungsgrundsätze wurden im Rahmen des JStG 2009 (Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008, BGBl. I S. 2794, BStBl 2009 I, S. 74) u.a. in § 4 Abs. 6 KStG gesetzlich festgeschrieben.
Die hierzu bundeseinheitlich abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung wurde in dem BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2009 (BStBl I S. 1303) veröffentlicht.

Nach Rdnr. 12 dieses BMF-Schreibens ist der Netzbetrieb ein Versorgungsbetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 KStG.
Damit kann der Netzbetrieb ohne weiteres nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 KStG mit anderen Versorgungs- und Verkehrsbetrieben bei einer Kommune zusammengefasst werden, soweit sie diese Betriebe selbst betreibt.

Sofern der Netzbetrieb von einer gewerblichen Personengesellschaft (= Mitunternehmerschaft, z.B. GmbH & Co. KG) betrieben wird, an der eine Kommune unmittelbar beteiligt ist, begründet diese Beteiligung einen eigenständigen Betrieb gewerblicher Art (BgA) bei der Kommune (vgl. Rdnr. 59 des o.g. BMF-Schreibens vom 11. Dezember 2009). Diesem BgA wird dann auch die Tätigkeit der Personengesellschaft, also der Netzbetrieb, zugerechnet.
Damit kann auf Ebene der Kommune ebenfalls das Ergebnis aus dem BgA "Mitunternehmerschaft" (Netzbetrieb) mit anderen Versorgungs- und Verkehrsbetrieben dieser Kommune zusammengefasst werden.

Dasselbe gilt, wenn eine Kommune nicht unmittelbar an einer solchen gewerblichen Personengesellschaft beteiligt ist, sondern lediglich mittelbar über eine andere Personengesellschaft ("Bündelgesellschaft"). Letztlich würde auch in diesem Fall der mittelbaren Beteiligung bei der Kommune ein BgA "Mitunternehmerschaft" mit der Betätigung Netzbetrieb begründet werden.

Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Kommune nicht über eine weitere Personengesellschaft an der Netzbetriebs-Personengesellschaft beteiligt ist, sondern über eine Kapitalgesellschaft.
In diesem Fall würde die Betätigung Netzbetrieb nicht bis auf die Ebene der Kommune "durchschlagen", sondern die Kommune würde lediglich eine Beteiligung an der (zwischengeschalteten) Kapitalgesellschaft besitzen. Eine solche Beteiligung stellt in der Regel auf Ebene der Kommune eine bloße Vermögensverwaltung dar, so dass eine Verrechnung mit anderen BgA der Kommune nicht in Betracht käme.


Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe wurde über Ihre Eingabe in Kenntnis gesetzt.


Mit freundlichen Grüßen
B. Gieß

Neckar-Netze-GmbH & Co KG

Schreiben an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 13.12.2011

 

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Herr Minister Dr. Nils Schmid
Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart
Postfach 10 14 53, 70013 Stuttgart

Abteilung 3
Steuern
Ministerialdirigent Prof. Dr. Michael Schmitt
Dorotheenstr. 10, 70173 Stuttgart

Referat 33
Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeitsrecht, Gewerbesteuer, Außensteuerrecht, Internat. Steuerrecht, Steuerberatende Berufe
Herr Bernhard Giess

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Nils Schmid,
sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Prof. Dr. Michael Schmitt,
sehr geehrter Herr Bernhard Giess,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.

Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.

Spätestens seit den Diskussionen um den Erlass zum Jahressteuergesetz 2009 ist in Branchenkreisen bekannt, dass die Finanzverwaltung die Beteiligungen an sog. Bündelgesellschaften nicht als Versorgungsbetriebe anerkennt. Damit sind die Ergebnisse aus diesen Bündelgesellschaften nicht mit Ergebnissen aus anderen gleichartigen Betrieben verrechenbar.

Diese o.g. Auffassung hat die Finanzverwaltung Baden-Württemberg schon früher vertreten.

Es erscheint äußerst zweifelhaft, ob nicht bündelfähige Einkünfte aus einer Bündelgesellschaft durch anderweitige Einkünfte der Bündelgesellschaft aus einer Versorgungstätigkeit in Einkünfte aus Versorgungsbetrieb umqualifiziert werden können.


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -

Antwort auf das Schreiben vom 13.12.2011
"Neckar-Netze-GmbH & Co KG"

Stuttgart, 16.12.2011

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre elektronische Mitteilung.

Der Gesetzgeber hat mit § 46 EnWG den Gemeinden die Gewährleistung des Wettbewerbs um die örtlichen Verteilnetze anvertraut. Im Hinblick darauf sind die Gemeinden in vielfältiger Weise u.a. energiewirtschaftlichen und kartellrechtlichen Anforderungen unterworfen. Und auch bei der Auswahlentscheidung müssen die Gemeinden kartellrechtliche Grundsätze beachten. Allerdings trifft die Entscheidung letztlich die Gemeinde und jedenfalls kartellrechtlich lassen sich keine so detaillierte Vorgaben begründen, die darauf hinauslaufen, dass der Grad der wirtschaftlichen Prüfung eines Bieters genau beschrieben wird.

Im konkreten Vorgang kommt hinzu, dass es sich insoweit um ein Konzernunternehmen handelt, dessen Konzernobergesellschaft sich wiederum fast vollständig in öffentlicher Hand befindet und zugleich auch vielfältigen und strengen Rechnungslegungs- und Transparenzpflichten unterliegt. Die Solvenzfrage bezüglich einzelner Konzernuntergesellschaften drängt sich daher eher weniger auf.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerold Haouache
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/123-2479
Telefax: 0711/123-2064
E-Mail: Gerold.Haouache@um.bwl.de

Neckar-Netze-GmbH & Co KG

Schreiben an die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg vom 13.12.2011

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Landesregulierungs- und Energiekartellbehörde -
Herr Dr. Gerold Haouache
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart


Sehr geehrter Herr Dr. Gerold Haouache,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.


Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.

Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns

Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.

Es stellt sich die Frage, wie die Energiekartellbehörde Baden-Württemberg zu der Frage steht, ob mit einem Partner Konzessionsverträge und Beteiligungsmodelle vereinbart werden, der sich als einziger der Bewerber weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen und die Gemeinde sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers machen kann.


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Neckar-Netze-GmbH & Co KG

Schreiben an das Bundeskartellamt vom 13.12.2011

Bundeskartellamt
8. Beschlussabteilung
Herr Dr. Felix Engelsing
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn


Sehr geehrter Herr Dr. Felix Engelsing,

unser Verein unterstützt Kommunen bei der Neugründung kommunaler Stadtwerke.
Wir führen Informations- und Weiterbildungveranstaltungen durch, geben Hilfestellung bei öffentlichen Entscheidungsprozessen und leisten Aufklärung und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen.


Im Zusammenhang mit der Neckar-Netze-GmbH & Co KG stellt sich folgende Frage.

Handeln nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns

Die Gemeinden beteiligen sich an einer Gesellschaft, deren Hauptgesellschafter sich weigert, seinen Jahresabschluss offen zu legen. Mehrere Gemeinden haben den Jahresabschluss 2010 der EnBW Regional AG angefordert. Die Aushändigung des Jahresabschlusses wurde abgelehnt mit dem Hinweis, man möge sich mit dem Konzernabschluss begnügen.
Es ist bekannt, dass gegenwärtig von verschiedener Seite der Erwerb der EnBW Regional AG angestrebt wird. Selbst ohne diese Bestrebungen würde es gegen Grundprinzipien eines ordentlichen Kaufmanns verstoßen, eine Gesellschaft mit einem Partner zu gründen, der sich weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen.

Es stellt sich die Frage, wie das Kartellamt zu der Frage steht, ob mit einem Partner Konzessionsverträge und Beteiligungsmodelle vereinbart werden, der sich als einziger der Bewerber weigert, seinen Jahresabschluss offenzulegen und die Gemeinde sich somit kein Bild über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers machen kann. 


Eine schriftliche Klarstellung wäre für die Gemeinden hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Mitgliedschaft im Verband kommunaler Unternehmen, VKU

Schreiben an den Oberbürgermeister, die Bürgermeister und den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.10.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in diesem Jahr weitreichende Beschlüsse in Bezug auf die Neugründung von Stadtwerken gefasst:

- die Gründung der Stadtwerke ist erfolgt
- dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) wurde zugestimmt
- als Gründungsgeschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH wurde Herr Martin Rau bestellt
- der Gemeinderat hat über die Entsendung der Aufsichtsräte entschieden
- sechs Unternehmen haben ihr Interesse am Abschluss von Wegenutzungsverträgen  für das Strom- und/oder Gasnetz ab 01.01.2014 bekundet

Der eingeschlagene erfordert aber noch eine Vielzahl von Entscheidungen.
Das Verfahren nach dem EnWG ist außerordentlich komplex, so dass es gründlich vorzubereiten ist.

Der VKU als moderner Dienstleistungsverband, als der Verband, der der Kommunalwirtschaft, den Stadtwerken und Gemeindewerken sowie den Zweckverbänden in Baden-Württemberg eine starke Stimme gibt veranstaltet am Samstag, den 19.11.2011 im Parkhotel Stuttgart-Messe-Airport in Leinfelden-Echterdingen die
VKU-Konferenz für Gemeinderäte „Kommunale Geschäftsmodelle bei Netzübernahmen“.
Hier besteht die Möglichkeit sich über die Vielzahl weiterer Alternativen zwischen Rekommunalisierung und bloßer Vertragsverlängerung im status quo einen Überblick zu verschaffen.

Wir bitten Sie diese Möglichkeit zum Wohle unserer Stadt zu nutzen.

Über 1.400 Mitgliedsunternehmen schätzen das Leistungsangebot des VKU. Im Übrigen erfüllt die Stadtwerke Stuttgart GmbH die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler:  - Gemeinderat
                - Presse            

Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde Energie

Anfrage an den Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträte der Landeshauptstadt Stuttgart vom 19.10.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Bürgermeister Dr. Martin Schairer und Dirk Thürnau,
sehr geehrte Stadträtin Carmen Hanle,
sehr geehrte Stadträte Philipp Hill und Andreas Reißig,

bedauerlicherweise haben Sie unsere Anfrage vom 26.09.2011 bisher nicht beantwortet.

Wir sind besorgt, dass der Landeshauptstadt Stuttgart durch Nichtbeachtung von Vorgaben der Landeskartellbehörde Energie Baden-Württemberg ein Schaden entsteht und wenden uns daher vertrauensvoll nochmals an Sie.

Durch welche Maßnahmen können Sie personelle Verflechtungen im Sinne des Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde vom 01.08.2011 ausschließen bzw.
wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate ruhen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler:  Presse

Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung

Schreiben an die Stuttgarter Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung vom 17.10.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dirk Thürnau,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer,
sehr geehrte Frau Stadträtin Gabriele Munk,
sehr geehrter Herr Stadtrat Peter Dietrich Pätzold,
sehr geehrter Herr Stadtrat Joachim Rudolf,

wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011

eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands,

gemäß § 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW

anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.

Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasser­versorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.


Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.


Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.

Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de 
www.kommunale-stadtwerke.de/der-verein/pressemitteilungen/
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen:   - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
                   Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
                 - Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
                 - Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg, 
                   Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)

Verteiler:   - Presse

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV)

Antwort des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) vom 04.10.2011

Stuttgart, 09.11.2011 - Die Geschäftsleitung des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) antwortet im Auftrag des Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. (354 kB)

Unkonventionelle Ergaserkundung wirft Fragen auf

Schreiben an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und an den Gemeinderat vom 04.10.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, 

wir fordern die Landeshauptstadt Stuttgart auf, ihre Verantwortung für die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt wahrzunehmen.

Die Stadt muss sich auch heute schon und nicht erst nach der formellen Übertragung der Wasserversorgung auf die Stadt um die Sicherung der Wasserversorgung kümmern.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordet, beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) einen Bericht über die aktuelle Situation und über die Einschätzung durch den BWV einzuholen.
Die Berichterstattung im Gemeinderat erfolgt durch die Geschäftsführung des BWV in öffentlicher Sitzung.


Begründung:
Unkonventionelles Erdgas (Schiefergas, Kohleflözgas, Gas in Kalk- oder Sandstein, Aquifergas und Gashydrat) kann möglicherweise für eine dezentrale Energieversorgung in der Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Ergiebige Lagerstätten in Deutschland werden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) vermutet. Aber auch Baden-Württemberg verfügt nach derzeitigem Kenntnisstand über Lagerstätten (Kristallklar - Das Magazin der Bodensee-Wasserversorgung, 2011, Heft 104, Seite 15, (207 kB)).

Insbesondere werden ergiebige Erdgas- und Schiefergasvorkommen in ca. 1.000 m Tiefe unter dem Bodensee vermutet.
Auch die Europäische Union setzt in ihrem aktuellen Energiekonzept auf die Erschließung unkonventioneller Öl- und Erdgasvorräte zur Sicherung der europäischen Energieversorgung.

Der Umweltausschuss des Landtages von Baden-Württemberg hat zwar über alle Parteigrenzen hinweg Erdgasbohrungen am Bodensee einhellig ablehnt, die rechtliche Situation ist allerdings keineswegs geklärt
(Pressemitteilung des BWV vom 01.03.2011, (277 kB)).

Das Umweltbundesamt als Nationale Umweltbehörde sieht diese Entwicklung differenziert und fordert, die Auswirkungen einer extensiven Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten für die Umwelt genau zu prüfen.
Alle Fakten sind auf den Tisch zu legen und die Nutzung des Untergrundes muss dringend per Gesetz geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Gemeinderat
               Presse

Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 26.09.2011

Stuttgart, 20.10.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass der Entwurf des Positionspapiers selbstverständlich bekannt ist und dass die Stadtverwaltung die dort genannten Punkte im Blick hat. (12 kB)

Positionspapier Konzessionsvergabe der Landeskartellbehörde Energie

Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 26.09.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

mit Datum vom 01.08.2011 liegt der Entwurf des Positionspapier Konzessionsvergabe (218 kB)
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie
zur Beteiligung von Konzessionsvergaberechtssubjekten (i.d.R. Kommunen) an Gemeinschaftsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionsvergaben im Strom- und Gassektor vor.

Punkt IV.
Zur Vermeidung kartellrechtsrelevanter Verstöße muss:
Prozessual gewährleistet sein, dass die wettbewerbliche Konzessionsvergabe, wie sie das EnWG vorsieht, eingehalten wird. Das bedeutet, dass (Vor-)Verhandlungen über Gemeinschaftsunternehmen und Pachtmodelle sowie diesbezügliche Vorbereitungen nicht einen Grad erreichen dürfen, bei dem sich die Kommune bereits vor der Entscheidung über die Konzessionsvergabe festgelegt hat. Dies ist stets der Fall, wenn Verträge bereits geschlossen wurden, aber auch schon dann, wenn aufgrund vorvertraglichen Verhaltens im Falle der Nichtvergabe der Konzession zivilrechtliche (Schadenersatz-)Ansprüche begründet sind oder solche wahrscheinlich werden. Ebenso können einseitige Rechtsgeschäfte eine Bindung herbeiführen.
Ferner können auch personelle Verflechtungen eine Vorfestlegung begründen, so dass Doppelmandate beim Energieversorgungsunternehmen bzw.
Netzbetreiber und im gemeindlichen Entscheidungskörper entweder auszuschließen sind oder die betroffenen Mandate ruhen müssen.

Generell kann es sinnvoll sein, dass die Verhandlungsführer von Vorgesprächen nicht an der späteren Entscheidung mitwirken. Hat eine Kommune vorab ein Verhandlungsergebnis über eine Gestaltung mit einem Konzessionsbewerber erzielt, so ist dieses transparent zu machen (aber im Folgenden nicht fortlaufend und detailliert zu aktualisieren), so dass aktuelle oder potentielle Mitbewerber gleiche Chancen haben.


Sind die Vertreter der Stadtverwaltung der Landeshaupstadt Stuttgart sowie die Mitglieder des Gemeindrates in den diversen Beiräten der EnBW im Sinne des Positionspapiers im gemeindlichen Entscheidungskörper ausgeschlossen bzw.
wodurch ist sichergestellt dass Ihre Mandate und die der Gemeinderäte in EnBW-Gremien ruhen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Gemeinderat
               Presse

Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 19.09.2011

Stuttgart, 29.09.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass die Übernahme der EnBW Regional AG gemeinsam mit mehreren kommunalen Partnern derzeit nicht weiterverfolgt wird. (34 kB)

Antrag Nr. 181/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion: Übernahme der EnBW Regional AG

Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 19.09.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

in der Stellungnahme vom 24.05.2011 zu der Ziffer 3 des Antrages Nr. 181/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 24.05.2011:

"Übernahme der EnBW Regional AG"

haben Sie zugesichert, dass die Voraussetzungen sowie die Auswirkungen einer etwaigen Übernahme der EnBW Regional AG durch die LHS gemeinsam mit weiteren kommunalen Partnern optional untersucht werden.

- Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

- Wann werden die Ergebnisse öffentlich bekannt gegeben?

oder

- Werden die Ergebnisse, wie in Stuttgart derzeit üblich, im Unterausschuss Stadtwerke
  unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt?

Im Geschäftsbericht der Holding der EnBW AG ist zu lesen, dass die Geschäftsberichte der Tochtergesellschaften nicht veröffentlicht werden.

Ist der Stadt Stuttgart der Inhalt des Geschäftsberichts der EnBW Regional AG bekannt?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Gemeinderat
               Presse

KPV Baden-Württemberg

Antwort auf das Schreiben vom 19.09.2011
"Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg"

Karlsruhe, 22.09.2011


Sehr geehrter Herr Fuchs,

Sie hatten per Mail Herrn Landesvorsitzenden Frei um die Position der KPV gebeten.
Als stellvertretende Landesvorsitzende und fachlich dem Thema verbundene Ansprechpartnerin darf ich Ihnen antworten.

Aus Sicht der KPV stellt sich das Thema Wasserversorgung wie folgt dar:

Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg

Grundsätzlich ist die Wasserversorgung eine kommunale Kernaufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge. Und ein starkes kommunales Engagement ist eben aus dem Grundgedanken der Daseinsvorsorge einem rein privatrechtlich organisierten vorzuziehen.

In Baden-Württemberg sorgen eine Vielzahl von Kommunalen Unternehmen für eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung.

Neben den beiden großen Zweckverbänden (Landeswasserversorgung und Bodenseewasserversorgung) gibt es eine Vielzahl von weiteren Zweckverbänden und Stadtwerken, die sich um die Trinkwasserversorgung kümmern.

Alle sind kommunal bestimmt und auch der angesprochene Fall des Engagements der EnBW über ihre Beteiligungen an den Zweckverbänden ist unter diesem Vorzeichen zu sehen. Die EnBW ist mehr denn je durch politische Gremien bestimmt. Gerade die beiden großen Anteilseigner an der EnBW (OEW und das Land) sind ein Garant des Gedanken der Daseinsvorsorge beim Trinkwasser.

Mit freundlichen Grüßen
Margret Mergen
Erste Bürgermeisterin
Dezernat 4
Rathaus
76133 Karlsruhe
Tel. 0721-133 1040
Fax 0721-133 1049
Email: dez4[at]karlsruhe.de

Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg

Stuttgart, 19.09.2011

Sehr geehrter Herr Frei,
 
bitte teilen Sie uns die Position der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg zur Zukunft der Wasserversorgung in Baden-Württemberg mit.
Insbesondere Ihre Positionen zum Vorgehen bei der Rekommunalisierung der beiden Zweckverbände Landeswasserversorgung und Bodenseewasserversorgung.

Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.
Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de   
www.kommunale-stadtwerke.de/der-verein/pressemitteilungen/ 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) - Satzungsänderung der Verbandssatzung

Schreiben an die Mitglieder des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung vom 12.09.2011

Sehr geehrte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) am Dienstag, 15.11.2011

eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands, gemäß

§ 2 Abs. 1 der Verbandssatzung der BWV

anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.

Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasser­versorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.

Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.


Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.


Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.

Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de
www.kommunale-stadtwerke.de/der-verein/pressemitteilungen/
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840


 
Anlagen:   - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
                   Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
                 - Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
                 - Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg,
                   Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)
 
 
Verteiler:  - Mitglieder des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung
                - Presse

Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung

Schreiben an die Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung vom 05.09.2011

Sehr geehrte Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

wir bitten Sie auf in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011

eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer des Zweckverbands,

gemäß § 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW

anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im Zweckverband wird.

Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasser­versorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.
Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.


Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.


Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.

Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de 
www.kommunale-stadtwerke.de/der-verein/pressemitteilungen/
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Anlagen:   - Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart,
                   Herrn Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011 (58 kB)
                 - Antwort des Herrn Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 12.07.2011 (23 kB)
                 - Anwort des Umweltminister von Baden-Württemberg, 
                   Herrn Franz Untersteller vom 27.07.2011 (281 kB)


Verteiler:   - Mitglieder des Zweckverbandes Landeswasserversorgung
                 - Presse

Landeshauptstadt Stuttgart Beigeordneter für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen

Antwort des Ersten Bürgermeister auf das Schreiben vom 30.08.2011

Stuttgart, 18.10.2011 - Der Erste Bürgermeister Michael Föll teilt mit, dass es sich um ein außerordentlich komplexes Verfahren handelt. Die Kriterien für die Konzessionsvergabe werden derzeit erarbeitet. Allen Interessenten werden Informationen über das Strom- bzw. Gasversorgungsnetz bereitgestellt. (17 kB)

 

Sachstand Bewerbungsverfahren nach § 46 EnWG

Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 30.08.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 584/2011 vom 15.07.2011 haben Sie die Öffentlichkeit darüber informiert welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 bekundet haben.

In einem ersten Schritt beabsichtigen Sie mit den Interessenten Gespräche zur Sondierung der Interessenlage zu führen.

Bis wann werden die Kriterien für die Vergabe beschlossen und wann werden diese den Bewerbern mitgeteilt?

Welche Konsequenzen zieht die Stadt, wenn Bewerber sich weigern, ihren Jahresabschluss vorzulegen?

Wann erhalten die Bewerber die Netzdaten, die zur Bewertung der Netze erforderlich sind?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de  
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Gemeinderat
               Presse

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Der Minister

Anwort von Minister Franz Untersteller auf das Schreiben vom 06.06.2011

Stuttgart, 27.07.2011 - Minister Franz Untersteller begrüßt es, dass die Stadt Stuttgart auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.05.2011 anstrebt, verstärkt kommunale Verantwortung für den Betrieb der Trinkwasserversorgung und Absicherung der Wasserbezugsrechte zu übernehmen. Die Trinkwasserversorgung gehört zu den zentralen Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge und ist als natürliches Monopol zu sehen. Sie ist bei den Kommunen aufgrund der besonderen Eigenschaften der natürlichen Ressource "Wasser" in guten Händen. Für den Betrieb der Trinkwasserversorgung stehen der Stadt verschiedene Optionen offen. (281 kB)

 

Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister

Antwort des Oberbürgermeister auf das Schreiben vom 06.06.2011

Stuttgart, 12.07.2011 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster bittet um Verständnis, dass er zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Antrag auf Rückübertragung der Mitgliedschaft in den beiden Zweckverbänden einbringen wird. (23 kB)

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) - Satzungsänderung der Verbandssatzung

Antrag an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 06.06.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

wir fordern den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart auf in der nächsten Verbandsversammlung der beiden großen Zweckverbände

des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) am Dienstag, 15.11.2011
und
des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) am Dienstag, 25.10.2011

jeweils eine Satzungsänderung dahingehend zu beantragen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart, als der größte Wasserabnehmer der beiden Zweckverbände, gemäß

§ 2 Abs. 1 der Verbandssatzung der BWV bzw.
§ 1 Abs. 1 der Verbandssatzung der LW

anstelle der EnBW Regional AG wieder Mitglied im jeweiligen Zweckverband wird.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptsstadt Stuttgart Dr. Wolfgang Schuster ist Vorsitzender der beiden Zweckverbände.

Der Verwaltungsrat der BWV bzw. der LW wird aufgefordert, in seiner Sitzung am Dienstag, 28.06.2011 bzw. am Dienstag, 27.09.2011 die entsprechenden Vorbereitungen zur Unterstützung dieses Antrages zu treffen.

Begründung:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2011 „Neuordnung der Energie- und Wasser­versorgung - Gründung der Stadtwerke Stuttgart“ (GR-Drs 118/2011 Ergänzung) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Wasserversorgung innerhalb eines Eigenbetriebs „Kommunale Wasserwerke Stuttgart" (KWS) wieder vollständig in kommunale Hand.

Sie vollzieht damit die weiteren Schritte zur Umsetzung des Bürgerbegehrens (GR-Drs. 390/2010 Bürgerbegehren "100-Wasser"). Darin hat der Gemeinderat beschlossen, dass die LHS die Stuttgarter Wasserversorgung frühest möglich, spätestens aber ab 01.01.2014 selbst betreibt und die Rechte an der Wasserversorgung nicht ganz oder teilweise in der Hand von Privaten belässt.


Das Innenministerium Baden-Württemberg und das Umweltministerium Baden-Württemberg sind als Aufsichtsbehörde bei diesen Sitzungen anwesend. Sie werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Antrages gebeten.


Anmerkung:
Die Mehrheitsaktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sind zur Zeit mit jeweils rd. 46 % das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW). Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält zur Zeit 100 % der Aktien an der EnBW Regional AG. Diese und die 100-ige Konzerntochter Neckarwerke GmbH sind Mitglieder der beiden Zweckverbände.

Schon heute gelten diese beiden Gesellschaften als privatwirtschaftliche Unternehmen im Sinn des EU-Wettbewerbs- und -vergaberechts. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitalverhältnisse der beiden Gesellschaften durch Umstrukturierungen in nächster Zeit verändert werden. Auch auf europäischer Ebene stehen Veränderungen bevor. Die EU-Kommission plant, das Vergaberecht deutlich zu verschärfen und insbesondere auf die Wasserwirtschaft zu erstrecken. Die Bundesregierung hat im April 2011 in Beantwortung (BTags-Drs. 17/5624 vom 19.04.2011) einer Bundestagsanfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BTags-Drs. 17/5288 vom 25.03.2011) erklärt, dass die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene kaum zu verhindern sein wird. Es ist deshalb auch im Interesse der Mitgliedsgemeinden der Zweckverbände, die Mitgliedschaft der privatwirtschaftlichen Mitglieder zu beenden und auf kommunale Mitglieder zu übertragen. 

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler:         Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
                        Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Geschäftsleitung
                        Zweckverband Landeswasserversorgung, Geschäftsleitung
                        Umweltministerium Baden-Württemberg, Herr Minister Untersteller
                        Innenministerium Baden-Württemberg, Herr Minister Gall
                        Presse

Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister

Antwort auf das Schreiben vom 03.06.2011
"Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG"

Stuttgart, 29.06.2011

Sehr geehrter Herr Fuchs,

Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster dankt Ihnen für Ihre Mailanfrage vom 3. Juni 2011. Herr Dr. Schuster hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der Gemeinderat wird noch vor den Sommerferien in öffentlicher Sitzung über die Unternehmen informiert, die ihr Interesse an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet haben. Ich bitte um Verständnis, dass eine vorherige Information der Öffentlichkeit deshalb nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Wenzler
Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen Persönlicher Referent des
Ersten Bürgermeisters
Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Tel. 0711/216-3543, Fax. 0711/216-7688, eFax 0711/216-953543
mail juergen.wenzler[at]stuttgart.de
http://www.stuttgart.de

Sachstand Bewerbungsverfahren nach § 46 EnWG

Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster vom 03.06.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster,

die Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Landeshauptstadt Stuttgart über den Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 01.01.2014 nach § 46 Abs. 2 EnWG ist am 31. Mai 2011 abgelaufen.

Wann erfahren die Gemeinderäte und die Öffentlichkeit, welche Unternehmen ihr Interesse an dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und / oder Gasnetze bekundet haben

und wie das weitere Bewerbungsverfahren ausgestaltet wird?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Fuchs
Kommunale Stadtwerke e.V.
www.kommunale-stadtwerke.de 
Fon 0711.4792-841
Fax 0711.4792-840

Verteiler: Gemeinderat
               Presse

Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister

Oberbürgermeister sagt Übernahme der Schirmherrschaft ab

Stuttgart, 03.05.2011 - Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster bittet um Verständnis, dass er die Schirmherrschaft für die Fachtagung  am 14. Mai 2011 nicht übernehmen kann. Aus seiner Sicht ist das vorgeschlagene Partizipationsverfahren durch Planungszellen aufgrund der Komplexität des Themas nicht geeignet, um die Vielzahl von Fragestellungen zu beantworten. (52 kB)

 

 

Pressemitteilung, 05.05.2011

Die Pressemitteilung der LHS Stuttgart vom 02.05.2011 sowie die Berichte in der Tagespresse vom 02. und 03.05.2011 werfen einige Fragen auf: (36 kB)

1. Jedes Energieversorgungsunternehmen (seither: EnBW-REG – zukünftig: Stadtwerke Stuttgart), das die Straßen der Stadt für die Verlegung der Leitungen benutzt, muss gemäß Konzessionsabgabeverordnung (KAV) eine Konzessionsabgabe an die Stadt bezahlen. Die Konzessionsabgabe ist nach der Einwohnerzahl gestaffelt, in Stuttgart gibt es die höchste Konzessionsabgabe in Baden-Württemberg. Sie beträgt ca. 50 Mio. EUR.

2. Jeder Stromverkäufer, also z.B. EWS Schönau, Lichtblick, STW Tübingen, Fair Energy Reutlingen, usw. darf an die Stuttgarter Stromkunden Strom verkaufen und dafür das Stuttgarter Stromnetz der EnBW-REG benutzen. Dafür muss er seither an die der EnBW-REG das Netznutzungsentgelt bezahlen (StromNEV).
Für jedes Stromnetz wird von den Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Kosten des Netzes ein Netznutzungsentgelt (NNE) festgelegt. Für das Stromnetz der STW Tübingen, SHA usw. also je ein NNE. Auch für die EnBW-REG wurde ein Netznutzungsentgelt festgelegt für das gesamte große Netz (ca. 101.000 Km für 4,9 Mio. Einwohner, Strukturdaten EnBW Regional AG 2010, www.enbw.comhttp://www.enbw.com) der EnBW-REG vom Schwarzwald, Odenwald, Oberschwaben bis Stuttgart. In den ländlichen Gebieten wird nur ein Kuhstall versorgt an einem langen Netz. Das ist also teuer. In städtischen Gebieten wird an einem kleinen Netz viel Strom abgegeben, die NNE verteilen sich also auf viel Strommengen.
Beispielsweise hat Sindelfingen geringere Netznutzungsentgelte als die EnBW-REG.
Soll Stuttgart also den Schwarzwald subventionieren?
Wird nun ein eigenes Stromnetz der Stadtwerke Stuttgart als separater Netzbetrieb mit eigenem Netznutzungsentgelt geführt, werden die Kosten des kleinen Stuttgarter Netzes (ca. 5.000 km, Horváth & Partner GmbH, Februar 2011, Seite 33) auf die großen Strommengen verteilt. Das NNE wird deshalb deutlich geringer.
Den Vorteil hätten die Stadtwerke Stuttgart als höhere Vertriebsmarge oder bei Weitergabe der Stuttgarter Kunde.
Wie hat der Gutachter Horváth & Partner GmbH diesen Sachverhalt bewertet?

Die Arbeitnehmer der Betriebsstätte Stuttgart der EnBW-REG gehen nur dann auf die Stadtwerke über (§ 613 a BGB), wenn die Stadtwerke den technischen Netzbetrieb übernehmen. Das wollen der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und der Erste Bürgermeister Michael Föll laut StZ vom 03.05.2011 nicht.
Sie wollen mit dem Betrieb "kompetente Dritte als technische Dienstleister beauftragen".
Es bleibt also unklar, ob der Oberbürgermeister will, dass das Stadtwerke nur Eigentümer der Netze werden soll und diese dann verpachtet oder ob ein eigener Netzbetrieb der Stadtwerke geführt werden soll mit der EnBW als technischem Betriebsführer.

3. Entflechtungskosten, laut Gutachter bis zu 70 Millionen Euro trägt, bei fehlender abweichender vertraglicher Regelung, der alte Netzbetreiber, also die EnBW-REG.
Die Einbindungskosten trägt der neue, also die Stadtwerke Stuttgart. So die aktuelle BGH-Rechtsprechung.

4. Mindestens 51 % an Stadtwerken?
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster erklärt laut StZ vom 03.05.2011, dass die Stadt mindestens 51 % der Anteile an der Stadtwerke GmbH halten muss. Das ist grundsätzlich richtig, aber bei dem üblichen Sprachgebrauch mit Vorsicht zu genießen. Es kommt darauf an, dass die Stadt im Aufsichtsrat das sagen hat.
Z.B. bei der geplanten NEV-Neckar-Netze KG sollen die Kommunen auch 51 % halten, die EnBW-REG hat aber im Aufsichtsrat alle wirtschaftlich wichtigen Entscheidungen zu treffen.
Die EnBW kann damit die angeblich kommunale Gesellschaft in ihrem Abschluss konsolidieren, weil sie das Sagen hat. Im Übrigen wäre es angezeigt wenn die Stadt die Bürger darüber informiert welche Tochter der EnBW Holding sich überhaupt für die Konzessionsvergabe beworben hat. Die EnBW-REG, die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH oder eine neue bisher noch nicht bekannte Tochter

5. Kauf der EnBW Regional AG
Zuzustimmen ist dem Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster und dem Ersten Bürgermeister Michael Föll, wenn sie den Kauf der EnBW-REG als eine Nummer zu groß bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Stuttgart, über den Netzbetrieb im Schwarzwald usw. zu bestimmen.
Das ist eine seit langen kursierende, angestaubte Idee aus EnBW- und Gewerkschaftskreisen.
Allerdings darf der Oberbürgermeister gerne Gespräche mit dem Konzernvorstand Villis darüber führen welche Konzerntochter derzeit Eigentümer der Betriebstätte der EnBW-REG in Stuttgart ist.

6. Stromvertrieb
Völlig wage bleibt bisher das Konzept des Stromvertriebs.
Bis 2020 sollen Vertrieb und Ökoenergieerzeugung für 30.000 Haushalte aufgebaut werden.
Einen Ökostromvertriebspartner, der es seinen bisherigen Stammkunden zumuten müsste, dass er in Stuttgart mit einem Stadtwerk mit EnBW-Beteiligung zusammenarbeitet, können Stadtverwaltung und Gutachten bisher nicht bennen.

 

 

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster nimmt Angebot auf Schirmherrschaft nicht an

Der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster schweigt

Bedauerlicher Weise hat der Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster auf unsere Anfrage vom 07.04.2011 nicht reagiert sondern. Brief vom 03.05.2011. (255 kB)

 

 

Gemeinderatsdrucksache 118/2011, Pressemitteilung, 02.05.2011

Klärungsbedürftig sind insbesondere folgende Punkte der Gemeinderatsdrucksache 118/2011  (43 kB)

1. Völlig unklar ist, warum nach Ziffer 4 Verhandlungen mit der EnBW zum Rückkauf Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte sowie der Versorgungsnetze für Strom und Gas aufgenommen werden sollen.
Bei Energienetzen ist das Verfahren nach § 46 EnWG (82 kB) durchzuführen, ein weiterer möglicher Bewerber neben der EnBW Regional AG (EnBW-REG) sollen auch die Kommunalpartner, ein Zusammenschluss mehrerer Kommunaler Stadtwerke, sein (StN, 15.04.2011).

Fraglich ist insbesondere, ob eine Verknüpfung von Wasser mit Energie zulässig ist. Die anderen Energienetz-Interessenten würden dadurch wohl diskriminiert, da sie Wasser nicht haben und daher auch nicht anbieten können.

Fragwürdig ist ebenfalls, warum vor dem Ablaufen der Bewerbungsfrist am 31.05.2011 ein Beschluss erfolgt mit dem Ziel mit der EnBW in Verhandlungen zu treten.

2. Der Wasserversorgungsbetrieb wurde (wie Strom- und Gasbetrieb) zum Ertragswert bewertet und verkauft, also mangels Gewinn für 0 €. Der Oberbürgermeister hat die Bewertung zum Ertragswert auch schriftlich gegenüber dem Gemeinderat bestätigt (Beantwortung und Stellungnahme (12 kB) zu Anfrage und Antrag (71 kB) 147/2004 vom 17.05.2004).

Die Wasserversorgung einschließlich der Wasserbezugsrechte soll deshalb auch nur zum Ertragswert zurückgekauft werden.
Wie wurde der Kaufpreis in Höhe von 250 Mio. € (Horváth & Partner GmbH, Gemeinderat, 02.10.2010: Ergebnisse Phase 3, Seite 62 (700 kB)) ermittelt?

3. Wurde die Verknüpfung von Wasser mit Energie rechtlich untersucht?
Welche Empfehlungen hat die beauftragte Kanzlei Thümmel, Schütze und Partner dazu gegeben?
Dieses Rechtsgutachten wird der Öffentlichkeit derzeit vorenthalten.

4. In Stuttgart wird zur Zeit innerhalb des Netzes der EnBW-REG ein zu hohes Netzentgelt bezahlt. Die Stuttgarter subventionieren den ländliche Bereich (Schwarzwald, Schwäbische Alb, usw.). Wenn Stuttgart ein eigenes Stadtwerk gründet, hat es einen eigenen Netzbetrieb mit eigenem Netznutzungsentgelt. Dieses wird eines der günstigsten sein, da eine sehr hohe Durchleitung auf relativ kleinem Netz erfolgt.
(Netzlänge Strom EnBW-REG: ca. 149.000 km, EnBW Holding, Jahresabschluss.
Stuttgart Netzlänge Strom: ca. 5.000 km, Horváth & Partner GmbH, Februar 2011, Seite 33 (1.006 kB)).

Folge: die Marge beim Stromverkauf wird höher, das Stadtwerk Stuttgart könnte günstigen Strom verkaufen, zum Wohl der Stuttgarter Stromkunden.

Die Wettbewerber können nicht mithalten, da sie nicht für Stuttgarter Kunden Sonderpreise anbieten können.

Durch die Gründung der NEV Neckar-Netze-KG wird das Netzentgelt der Rest-EnBW-REG weiter steigen. Die ländlichen Regionen haben aber den Vorteil, dass sie viel leichter Erneuerbare Energien (EE) und Karft-Wärme-Kopplung (KWK) machen können. Insgesamt Nutzung der dezentralen Versorgung.
Wie wurde dieser Aspekt von Horváth & Partner GmbH bewertet?

5. Ist es nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zulässig, dass die EnBW ihre hohen Personalkosten dem Städtischen Netzbetrieb in Rechnung stellen würde?
Es dürfen nur die Kosten angesetzt werden, die bei einem eigenen Betrieb anfallen würden, also die beim Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und nicht bei dem Privaten Tarif der EnBW.
Übernehmen hier EnBW-Betriebsräte möglicherweise Vorstandsfunktionen, obwohl sie dafür nicht bezahlt werden?

6. Im Gemeinderat wurde ein Antrag gestellt zu prüfen inwieweit Verhandlungen über den Kauf der EnBW Regional AG Niederlassung Stuttgart zum Erfolg einer Neugründung von Stadtwerken beitragen können.

Hierbei wie unter 1. stellt sich die Frage nach den Erfolgsaussichten von Verhandlungen mit einer Aktiengesellschaft, die sich seit Jahren kontinuierlich weigert ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen.

Im Jahresabschluss der EnBW Holding sind die Zahlen anderer Stadtwerkebeteiligungen enthalten, z.B. Stadtwerke Düsseldorf.

7. Die Aktion Stadtwerke hat am 09.02.2011 das neue Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart" gestartet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Stuttgart die Konzession und den Betrieb der Netze für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme spätestens ab 01.01.2014 selbst übernimmt? Und sind Sie gegen einen Gemeinderatsbeschluss, der dem nicht entspricht?“

Wendet sich der beabsichtigte Beschluss der GRDrs 118/2011 (113 kB) gegen Inhalte des Bürgerbegehrens?
Wie lautet die Position der Verwaltung / des Gemeinderats?

Es hat den Anschein, dass der Beschluss nicht bürgerbegehrenskonform ist. Wurde zur Klärung der Rechtslage bereits Gutachten eingeholt und wenn ja wie lauten die Ergebnisse?

 

 

Übernahme der Schirmherrschaft über unsere Tagung

Anfrage an den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster

Bitte der Stuttgarter Arbeitsgruppe "Bürgergutachten durch Planungszellen" an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Herrn  Dr. Wolfgang Schuster die Schirmherrschaft über die Fachtagung zu übernehmen vom 07.04.2011. (144 kB)

 

 

"Bürgergutachten durch Planungszellen" bei der Neugründung der Stadtwerke in Stuttgart

Bürgermitsprache vor Gemeinderatsentscheidung

Appell der Stuttgarter Arbeitsgruppe "Bürgergutachten durch Planungszellen" an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Herrn  Dr. Wolfgang Schuster vom 23.03.2011. (72 kB)